Bau(planungs)recht als Mittel der Prostitutionskontrolle
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Berliner Mini-Bordelle: Diskret oder unzumutbar?
Von Jutta Schütz, dpa 04.05.2009, 11:20
Berlin. Die Berliner Bordellbetreiberin Kerstin Berghäuser ist stolz auf ihren Laden nahe dem Kurfürstendamm. Viel Geld und Aufwand habe sie in die Ausstattung der acht Zimmer im Salon Prestige gesteckt, damit sich die «hochwertige Kundschaft» wohl fühlt, sagt die 42-Jährige der dpa.
Die Gäste schätzten die diskrete und familiäre Atmosphäre. Doch das Mini-Bordell im Erdgeschoss eines mehrstöckigen Mietshauses wird nun unfreiwillig an diesem Dienstag ganz öffentlich.
Das Verwaltungsgericht verhandelt die Klage von Berghäuser gegen den Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf. Baustadtrat Klaus-Dieter Gröhler (CDU) hatte der gelernten Einzelhandelskauffrau geschrieben, dass ihr Salon illegal sei. Der Bundesverband Sexuelle Dienstleistungen freut sich, dass in Berlin erstmals der Streit um die bordellartigen Betriebe vor Gericht kommt. Das hat sogar einen Ortstermin vor der mündlichen Verhandlung auf dem Plan.
Auch das Verwaltungsgericht sieht grundsätzlich Fragen: Sind Bordelle in Wohnungen für die Nachbarschaft zumutbar oder sollen sie nur in Gewerbegebieten angesiedelt werden? Nach Schätzungen soll es in der Hauptstadt bis zu 400 sogenannte Wohnungsbordelle geben. Für Berghäuser und die Frauen, die bei ihr die Zimmer für ihre Dienste mieten, geht es um die Existenz. Seit knapp drei Jahren macht ihnen die Ungewissheit nun schon zu schaffen.
Als damals der Bescheid mit der angedrohten «Nutzungsuntersagung» kam, habe sie zunächst an einen Scherz oder eine Verwechslung geglaubt, sagt Berghäuser. Sie zahle Steuern und habe die gewerbliche Zimmervermietung angemeldet. Der Kampf um den Salon ist kein Einzelfall. Bundesweit wird immer wieder um Bordelle in Wohngebieten prozessiert. Das seit 2002 gültige Prostitutionsgesetz habe da keine Rechtsklarheit für die Branche gebracht, findet der Verband für die Sexarbeiterinnen.
Für CDU-Stadtrat Gröhler ist die Sache aber klar: «Kommen Beschwerden, wird die Behörde tätig.» Der bordellartige Betrieb ist nach seiner Auffassung in dem Wohngebiet unzulässig - nach dem Bauplanungsrecht. «Nö», den Salon habe er bislang nicht selbst in Augenschein genommen, sagt Gröhler. Laut Gericht ist das Grundstück mit dem Salon in einem «gemischten Gebiet», wo gewerbliche Einrichtungen und «Vergnügungsstätten» zugelassen werden können. Geklärt werden müsse nun, wie der Salon Prestige einzuordnen ist.
Die Vorwürfe, ihr Salon verursache «milieubedingte Begleiterscheinungen» wie nächtlichen Lärm, Kondome im Hausflur oder betrunkene Freier, weist Berghäuser energisch zurück. «Davon stimmt nichts. Wir sollen hier weg», mutmaßt sie vielmehr. «Das lass ich mir nicht gefallen.»
Der Streit mit den Behörden dauere bereits Jahre, sagt Stephanie Klee vom Bundesverband. Schon 2006 wurden in der Hauptstadt nach ihren Angaben die ersten Wohnungsbordelle untersagt. Alle seien ordnungsgemäß beim Gewerbeamt angemeldet und arbeiteten diskret, ohne Leuchtreklame sowie ohne Musik oder Alkoholausschank. Die Sexarbeiterinnen seien ohne Gewalt und Zwang tätig. Die Bauämter unterstellten eine «Störung der Umgebung», ohne dafür Beweise vorzulegen, moniert der Verband.
Bei dem Prozess am Dienstag könnte es ein Déjà-vu geben. Im Jahr 2000 hatte das Berliner Verwaltungsgericht als erstes deutsches Gericht entschieden, dass Prostitution nicht sittenwidrig ist und damit den Weg für das Gesetz zur rechtlichen und sozialen Besserstellung von Prostituierten geebnet. Damals setzte sich Felicitas Weigmann mit ihrem Cafe «Pssst» gegen denselben Bezirk durch. Die damalige Anwältin Margarete von Galen werde auch sie vertreten, sagt Berghäuser. Und Felicitas wolle auch kommen und sie unterstützen.
http://www.an-online.de/news/vermischte ... tbar-.html
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Von Jutta Schütz, dpa 04.05.2009, 11:20
Berlin. Die Berliner Bordellbetreiberin Kerstin Berghäuser ist stolz auf ihren Laden nahe dem Kurfürstendamm. Viel Geld und Aufwand habe sie in die Ausstattung der acht Zimmer im Salon Prestige gesteckt, damit sich die «hochwertige Kundschaft» wohl fühlt, sagt die 42-Jährige der dpa.
Die Gäste schätzten die diskrete und familiäre Atmosphäre. Doch das Mini-Bordell im Erdgeschoss eines mehrstöckigen Mietshauses wird nun unfreiwillig an diesem Dienstag ganz öffentlich.
Das Verwaltungsgericht verhandelt die Klage von Berghäuser gegen den Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf. Baustadtrat Klaus-Dieter Gröhler (CDU) hatte der gelernten Einzelhandelskauffrau geschrieben, dass ihr Salon illegal sei. Der Bundesverband Sexuelle Dienstleistungen freut sich, dass in Berlin erstmals der Streit um die bordellartigen Betriebe vor Gericht kommt. Das hat sogar einen Ortstermin vor der mündlichen Verhandlung auf dem Plan.
Auch das Verwaltungsgericht sieht grundsätzlich Fragen: Sind Bordelle in Wohnungen für die Nachbarschaft zumutbar oder sollen sie nur in Gewerbegebieten angesiedelt werden? Nach Schätzungen soll es in der Hauptstadt bis zu 400 sogenannte Wohnungsbordelle geben. Für Berghäuser und die Frauen, die bei ihr die Zimmer für ihre Dienste mieten, geht es um die Existenz. Seit knapp drei Jahren macht ihnen die Ungewissheit nun schon zu schaffen.
Als damals der Bescheid mit der angedrohten «Nutzungsuntersagung» kam, habe sie zunächst an einen Scherz oder eine Verwechslung geglaubt, sagt Berghäuser. Sie zahle Steuern und habe die gewerbliche Zimmervermietung angemeldet. Der Kampf um den Salon ist kein Einzelfall. Bundesweit wird immer wieder um Bordelle in Wohngebieten prozessiert. Das seit 2002 gültige Prostitutionsgesetz habe da keine Rechtsklarheit für die Branche gebracht, findet der Verband für die Sexarbeiterinnen.
Für CDU-Stadtrat Gröhler ist die Sache aber klar: «Kommen Beschwerden, wird die Behörde tätig.» Der bordellartige Betrieb ist nach seiner Auffassung in dem Wohngebiet unzulässig - nach dem Bauplanungsrecht. «Nö», den Salon habe er bislang nicht selbst in Augenschein genommen, sagt Gröhler. Laut Gericht ist das Grundstück mit dem Salon in einem «gemischten Gebiet», wo gewerbliche Einrichtungen und «Vergnügungsstätten» zugelassen werden können. Geklärt werden müsse nun, wie der Salon Prestige einzuordnen ist.
Die Vorwürfe, ihr Salon verursache «milieubedingte Begleiterscheinungen» wie nächtlichen Lärm, Kondome im Hausflur oder betrunkene Freier, weist Berghäuser energisch zurück. «Davon stimmt nichts. Wir sollen hier weg», mutmaßt sie vielmehr. «Das lass ich mir nicht gefallen.»
Der Streit mit den Behörden dauere bereits Jahre, sagt Stephanie Klee vom Bundesverband. Schon 2006 wurden in der Hauptstadt nach ihren Angaben die ersten Wohnungsbordelle untersagt. Alle seien ordnungsgemäß beim Gewerbeamt angemeldet und arbeiteten diskret, ohne Leuchtreklame sowie ohne Musik oder Alkoholausschank. Die Sexarbeiterinnen seien ohne Gewalt und Zwang tätig. Die Bauämter unterstellten eine «Störung der Umgebung», ohne dafür Beweise vorzulegen, moniert der Verband.
Bei dem Prozess am Dienstag könnte es ein Déjà-vu geben. Im Jahr 2000 hatte das Berliner Verwaltungsgericht als erstes deutsches Gericht entschieden, dass Prostitution nicht sittenwidrig ist und damit den Weg für das Gesetz zur rechtlichen und sozialen Besserstellung von Prostituierten geebnet. Damals setzte sich Felicitas Weigmann mit ihrem Cafe «Pssst» gegen denselben Bezirk durch. Die damalige Anwältin Margarete von Galen werde auch sie vertreten, sagt Berghäuser. Und Felicitas wolle auch kommen und sie unterstützen.
http://www.an-online.de/news/vermischte ... tbar-.html
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RE: Baurecht als Mittel der Prostitutionskontrolle?
und so sieht eine Begehung des Gerichtes aus, ein Urteil ist immer noch nicht verkündet, wird aber für heute erwartet:
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bemerkenswert find ich die übliche Darstellung/Aufmachung in den Medien:
der Satz: "Prostitution ist seit 5 Jahren legal." gibt zu wenig her.
Es muss eine weibliche Person in schwarzer Unterwäsche mit halterlosen Strümpfen mit abgebildet werden, oder ähnliches.
Sex sells auch auf einer "seriösen" Gerichtsseite?
Wer prostituiert sich hier? Der Journalismus oder das Gewerbe?
der Satz: "Prostitution ist seit 5 Jahren legal." gibt zu wenig her.
Es muss eine weibliche Person in schwarzer Unterwäsche mit halterlosen Strümpfen mit abgebildet werden, oder ähnliches.
Sex sells auch auf einer "seriösen" Gerichtsseite?
Wer prostituiert sich hier? Der Journalismus oder das Gewerbe?
Die Moral ist nur der äussere Anschein von Treu und Glauben, und der Verwirrung Beginn.
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Urteil: Bordell soll Ausnahmegenehmigung bekommen
Herzlichen Glückwunsch!
Für den Mut, das Durchhaltevermögen, den Erfolg!
Mittwoch, 06. Mai 2009, 16:14 Uhr
Wohnungsbordell darf in Mietshaus bleiben
Das Berliner Wohnungsbordell „Salon Prestige“ darf seine Liebesdienste auch künftig in einem Mietshaus anbieten. Das Berliner Verwaltungsgericht gab einer Klage der Bordellbesitzerin gegen die zuständige Bezirksbehörde statt. Das Bauamt Charlottenburg wollte das nahe dem Kurfürstendamm gelegene Etablissement wegen unerwünschter Begleiterscheinungen schließen. Das Gericht konnte aber nach Anhörung von Experten keine Belästigungen für die Nachbarschaft erkennen. Für das in einem Mischgebiet von Gewerbe und Wohnungen liegende Bordell sei eine Ausnahmegenehmigung zu erteilen, hieß es.
http://www.bild.de/BILD/news/telegramm/ ... 66666.html
Für den Mut, das Durchhaltevermögen, den Erfolg!
Mittwoch, 06. Mai 2009, 16:14 Uhr
Wohnungsbordell darf in Mietshaus bleiben
Das Berliner Wohnungsbordell „Salon Prestige“ darf seine Liebesdienste auch künftig in einem Mietshaus anbieten. Das Berliner Verwaltungsgericht gab einer Klage der Bordellbesitzerin gegen die zuständige Bezirksbehörde statt. Das Bauamt Charlottenburg wollte das nahe dem Kurfürstendamm gelegene Etablissement wegen unerwünschter Begleiterscheinungen schließen. Das Gericht konnte aber nach Anhörung von Experten keine Belästigungen für die Nachbarschaft erkennen. Für das in einem Mischgebiet von Gewerbe und Wohnungen liegende Bordell sei eine Ausnahmegenehmigung zu erteilen, hieß es.
http://www.bild.de/BILD/news/telegramm/ ... 66666.html
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RE: Baurecht als Mittel der Prostitutionskontrolle?
und hier noch etwas ausführlicher:
Bordell im Wohngebiet
Trotz der Lage in einem Wohngebiet darf das Bordell „Salon Prestige“ nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin weiter betrieben werden. Das Urteil könnte auch für andere Bordelle wegweisend werden.
Der Ortstermin im Bordell hat das Gericht überzeugt: Nach einem am Mittwoch verkündeten Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin darf der in einer Wohnung nahe des Kurfürstendamms untergebrachte «Salon Prestige» trotz seiner Lage in einem Wohngebiet weiter betrieben werden. Nach der Besichtigung des Etablissements und der anschließenden mündlichen Verhandlung sei die Kammer überzeugt, dass das besonders diskret geführte Bordell in seiner Umgebung nicht störe und der Betrieb damit ausnahmsweise nach dem Bauplanungsrecht genehmigt werden könne. Das Gericht ließ Berufung zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zu (Aktenzeichen: VG 19 A 91.07).
Die Entscheidung kann auch für andere Bordelle in der Hauptstadt wegweisend werden, da sich zum ersten Mal ein Berliner Gericht mit den baurechtlichen Problemen von Bordellbetrieben in Mietshäusern auseinander setzte. In der Begründung verwies die Kammer darauf, dass nicht sozialethische Bewertungen, sondern alleine bodenrechtlich relevante Umstände entscheidend gewesen seien. Demnach dürfe Prostitution nicht wegen moralischer Bedenken bauplanungsrechtlich eingeschränkt werden. Da das Prostitutionsgesetz den Vorwurf der Unsittlichkeit beseitigt habe, habe sich aber auch so ein von sozialethischen Vorstellungen geprägter Ansatz verboten.
Die Kammer hob hervor, dass der «Salon Prestige» selbst in der Nachbarschaft nicht ohne weiteres als Bordell wahrgenommen werde. So weise lediglich ein neutrales Messingschild auf den Salon hin, auf Werbung werde vollständig verzichtet. Auch die Öffnungszeiten seien für das Wohnumfeld verträglich, zudem gebe es keinen Alkoholausschank.
http://www.focus.de/panorama/vermischte ... 96687.html
In Berlin wird jetzt sicher gefeiert! :-)
Bordell im Wohngebiet
Trotz der Lage in einem Wohngebiet darf das Bordell „Salon Prestige“ nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin weiter betrieben werden. Das Urteil könnte auch für andere Bordelle wegweisend werden.
Der Ortstermin im Bordell hat das Gericht überzeugt: Nach einem am Mittwoch verkündeten Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin darf der in einer Wohnung nahe des Kurfürstendamms untergebrachte «Salon Prestige» trotz seiner Lage in einem Wohngebiet weiter betrieben werden. Nach der Besichtigung des Etablissements und der anschließenden mündlichen Verhandlung sei die Kammer überzeugt, dass das besonders diskret geführte Bordell in seiner Umgebung nicht störe und der Betrieb damit ausnahmsweise nach dem Bauplanungsrecht genehmigt werden könne. Das Gericht ließ Berufung zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zu (Aktenzeichen: VG 19 A 91.07).
Die Entscheidung kann auch für andere Bordelle in der Hauptstadt wegweisend werden, da sich zum ersten Mal ein Berliner Gericht mit den baurechtlichen Problemen von Bordellbetrieben in Mietshäusern auseinander setzte. In der Begründung verwies die Kammer darauf, dass nicht sozialethische Bewertungen, sondern alleine bodenrechtlich relevante Umstände entscheidend gewesen seien. Demnach dürfe Prostitution nicht wegen moralischer Bedenken bauplanungsrechtlich eingeschränkt werden. Da das Prostitutionsgesetz den Vorwurf der Unsittlichkeit beseitigt habe, habe sich aber auch so ein von sozialethischen Vorstellungen geprägter Ansatz verboten.
Die Kammer hob hervor, dass der «Salon Prestige» selbst in der Nachbarschaft nicht ohne weiteres als Bordell wahrgenommen werde. So weise lediglich ein neutrales Messingschild auf den Salon hin, auf Werbung werde vollständig verzichtet. Auch die Öffnungszeiten seien für das Wohnumfeld verträglich, zudem gebe es keinen Alkoholausschank.
http://www.focus.de/panorama/vermischte ... 96687.html
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18. November 2008
Gericht: Prostitution im eigenen Heim statt Sado-Maso-Studio?
Bei der Klage gegen ein Geistenbecker Erotik-Etablissement bahnt sich eine ungewöhnliche Lösung an.
Mönchengladbach. Die Klage eines Nachbarn gegen ein Sado-Maso-Studio an der Kohrstraße in Geistenbeck nimmt eine unerwartete Wende.
Vor dem Verwaltungsgericht hatte der Anwalt des Klägers vor allem die Geräusche aus dem Etablissement und die Begegnungen mit Kunden auf einem Weg, der zu beiden Häusern führt, als belästigend für die Nachbarn dargestellt.
Nun sieht es so aus, dass der Kläger ein Angebot der Beklagten womöglich annehmen wird und die Verwaltungsrichter in Düsseldorf kein Urteil fällen müssen. Beklagt ist die Stadt, die dem Vermieter des Sado-Maso-Studios eine Baugenehmigung für dieses Gewerbe erteilt hatte.
Bereits beim Gerichts-Termin am 30. Oktober hatte Kay-Uwe Rhein vom Gladbacher Rechtsamt eine veränderte Baugenehmigung vorgeschlagen – und zwar für Wohnungsprostitution.
Denn, wie Richter Gerd-Ulrich Kapteina in der Verhandlung hatte durchblicken lassen, gehört nach seiner Ansicht ein bordellartiger Betrieb nicht in ein Mischgebiet für Wohnen und Gewerbe. Bei Wohnungsprostitution sähe die Rechtslage allerdings anders aus.
Mit der der nun eingereichten „prozessbeendenden Erklärung“ des Klägers signalisiert dieser, dass er sich mit dem Gedanken einer Baugenehmigung für Wohnungsprostitution anfreunden kann.
Inwiefern ihm diese Variante entgegenkommt, wollte sein Anwalt am Montag nicht kommentieren. Die Stadtverwaltung ist nun am Zug. Die Urteilsverkündung war ursprünglich für kommenden Donnerstag vorgesehen.
http://www.wz-newsline.de/?redid=353625
Bei der Klage gegen ein Geistenbecker Erotik-Etablissement bahnt sich eine ungewöhnliche Lösung an.
Mönchengladbach. Die Klage eines Nachbarn gegen ein Sado-Maso-Studio an der Kohrstraße in Geistenbeck nimmt eine unerwartete Wende.
Vor dem Verwaltungsgericht hatte der Anwalt des Klägers vor allem die Geräusche aus dem Etablissement und die Begegnungen mit Kunden auf einem Weg, der zu beiden Häusern führt, als belästigend für die Nachbarn dargestellt.
Nun sieht es so aus, dass der Kläger ein Angebot der Beklagten womöglich annehmen wird und die Verwaltungsrichter in Düsseldorf kein Urteil fällen müssen. Beklagt ist die Stadt, die dem Vermieter des Sado-Maso-Studios eine Baugenehmigung für dieses Gewerbe erteilt hatte.
Bereits beim Gerichts-Termin am 30. Oktober hatte Kay-Uwe Rhein vom Gladbacher Rechtsamt eine veränderte Baugenehmigung vorgeschlagen – und zwar für Wohnungsprostitution.
Denn, wie Richter Gerd-Ulrich Kapteina in der Verhandlung hatte durchblicken lassen, gehört nach seiner Ansicht ein bordellartiger Betrieb nicht in ein Mischgebiet für Wohnen und Gewerbe. Bei Wohnungsprostitution sähe die Rechtslage allerdings anders aus.
Mit der der nun eingereichten „prozessbeendenden Erklärung“ des Klägers signalisiert dieser, dass er sich mit dem Gedanken einer Baugenehmigung für Wohnungsprostitution anfreunden kann.
Inwiefern ihm diese Variante entgegenkommt, wollte sein Anwalt am Montag nicht kommentieren. Die Stadtverwaltung ist nun am Zug. Die Urteilsverkündung war ursprünglich für kommenden Donnerstag vorgesehen.
http://www.wz-newsline.de/?redid=353625
„Wenn du eine weise Antwort verlangst, musst du vernünftig fragen.“
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Re: RE: Baurecht als Mittel der Prostitutionskontrolle?

Oh Du mein glückliches Germanien - wenn ich den Beitrag lese freue ich mich natürlich für unsere deutschen Kolleginnen - aber bitter steigt in mir hoch, dass in Österreich nach wie vor unsere Dienstleistung als unmoralisch - und sittenwidrig gilt.annainga hat geschrieben:In der Begründung verwies die Kammer darauf, dass nicht sozialethische Bewertungen, sondern alleine bodenrechtlich relevante Umstände entscheidend gewesen seien. Demnach dürfe Prostitution nicht wegen moralischer Bedenken bauplanungsrechtlich eingeschränkt werden.
Liebe Grüße nach D (von Einer, die in A rechtlich im A ist)
Magda
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Etappensieg

Urteil:
Liebesdienste im Mietshaus bleiben erlaubt
Erschienen am 06. Mai 2009 | Von Cornelia Herold, dpa
Bordellwirtin Kerstin Berghäuser freut sich über ihren juristischen Sieg gegen die Behörden (Foto: dpa)
Strahlend und mit einem Fliedersträußchen in der Hand verließ Bordellwirtin Kerstin Berghäuser Sitzungssaal 4303 im Berliner Verwaltungsgericht. Die etwa 30 Damen ihres "Salons Prestige" dürfen ihre Liebesdienste weiterhin in einem Wohnhaus anbieten. Das Berliner Verwaltungsgericht gab der Klage der gelernten Einzelhandelskauffrau gegen die Schließungspläne der Bezirksbehörde statt.
Dem zuständigen Stadtrat im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf war das Mini-Bordell im Erdgeschoss eines Mehrfamilienhauses unweit des Kurfürstendamms ein Dorn im Auge gewesen. Die Frage, ob Bordelle in Wohnungen zulässig sind, wurde in den verschiedenen Bezirken Berlins bislang unterschiedlich beurteilt.
Bedeutender Einzelfall
"Ich werde Sekt trinken und feiern", jubelte Berghäuser nach ihrem Sieg. Ganz Deutschland habe auf die Entscheidung gewartet. Das Verwaltungsgericht ließ allerdings wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falles die Möglichkeit der Berufung in der nächsten Instanz zu. "Zwar haben wir einen einzelnen Fall beurteilt, er geht aber über die bisherige Rechtsprechung hinaus", sagte die Vorsitzende Richterin der 19. Kammer, Annegret von Alven-Döring.
Keine Störungen festgestellt
Nach Auffassung der Richter ist der "Salon Prestige" als Gewerbebetrieb mittlerer Größe an seinem jetzigen Standort in einem Mischgebiet aus Wohnungen und Gewerbe bauplanungsrechtlich ausnahmsweise zulässig. Anhörungen mehrerer Experten und Umfragen in der Nachbarschaft hätten ergeben, dass für die Nachbarn keine sogenannten milieubedingten Störungen zu verzeichnen seien.
Diskreter Laden: Das Hinweisschild auf den "Salon Prestige" verrät nichts über die angebotenen Dienste (Foto: dpa)
Die Richter hatten sich bei einem Ortstermin mit eigenen Augen davon überzeugt, dass der seit vier Jahren bestehende Salon auf Anonymität und Diskretion ausgerichtet sei. Es gebe keine Reklameschilder, Alkohol werde nicht ausgeschenkt, hieß es in der Urteilsbegründung. Der Kontaktbereichsbeamte des Viertels hatte im Prozess betont, ihm seien keinerlei Klagen zu Ohren gekommen. Bestätigt wurden seine Angaben von der Kriminaldirektorin Heike Rudat. Die Spezialistin für den Rotlichtbereich in Berlin gab zu Protokoll, das Bordell werde regelmäßig kontrolliert.
Nicht mehr sittenwidrig
Das Gericht forderte den Gesetzgeber zum Handeln auf. Von Alven-Döring verwies darauf, dass Prostitution nicht mehr als sittenwidrig gelte. Auch bauplanungsrechtlich dürfe Prostitution nicht wegen moralischer Bedenken eingeschränkt werden. Das Gewerberecht sei dringend nachzubessern, argumentierte die Kammer unter Beifall der Anhänger von Kerstin Berghäuser. Im Jahr 2000 hatte das Berliner Verwaltungsgericht als erstes deutsches Gericht entschieden, dass Prostitution nicht sittenwidrig ist. Damals hatte sich eine Kollegin von Berghäuser in einem spektakulären Prozess gegen denselben Bezirk durchgesetzt.
Aktenzeichen: VG 19 A 91.07
http://nachrichten.t-online.de/c/18/65/ ... 56694.html
Das Urteil:
viewtopic.php?p=59592#59592
.
Zuletzt geändert von Marc of Frankfurt am 30.04.2010, 10:18, insgesamt 2-mal geändert.
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RE: Baurecht als Mittel der Prostitutionskontrolle?
was mich aufhorchen lässt:
"Das umstrittene Bordell "Salon Prestige" in einem Wilmersdorfer Mietshaus darf "ausnahmsweise" weiterbetrieben werden."
"... dass für das in einem Mischgebiet von Gewerbe und Wohnungen liegende Bordell eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden muss."
naja, dann warten wir mal auf das vollurteil. vorerst gibts nur grund zu feiern auf diesen sieg!
„Ich werde Sekt trinken und feiern“, freute sich Berghäuser über ihren Sieg. Ganz Deutschland habe auf die Entscheidung gewartet, sagte die 42-jährige wie erlöst nach dem Urteil.
"Das umstrittene Bordell "Salon Prestige" in einem Wilmersdorfer Mietshaus darf "ausnahmsweise" weiterbetrieben werden."
"... dass für das in einem Mischgebiet von Gewerbe und Wohnungen liegende Bordell eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden muss."
naja, dann warten wir mal auf das vollurteil. vorerst gibts nur grund zu feiern auf diesen sieg!
„Ich werde Sekt trinken und feiern“, freute sich Berghäuser über ihren Sieg. Ganz Deutschland habe auf die Entscheidung gewartet, sagte die 42-jährige wie erlöst nach dem Urteil.
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RE: Baurecht als Mittel der Prostitutionskontrolle?
jetzt ists mir klar: das urteil ist noch liberaler als ich angenommen habe. in den bisherigen urteilen, einordnungen wurden bordelle ausnahmslos im gewerbe- bzw. industrie-gebiet genehmigt.
hier wurde die erlaubnis für ein mischgebiet erteilt!
also eine erlaubnis, die eine stufe höher geht. Klasse!
hier die presseerklärung der senatsverwaltung für justiz:
"Salon Prestige" darf weiter betrieben werden (Nr. 20/2009)
Pressemitteilung Nr. 20/2009 vom 06.05.2009
„Salon Prestige“ darf weiter betrieben werden
Der „Salon Prestige“ darf weiter betrieben werden. Dies ist das Ergebnis des gestrigen Ortstermins und der anschließenden mündlichen Verhandlung der 19. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin. Die Kammer hat auf der Grundlage einer umfangreichen Beweisaufnahme, insbesondere durch die Vernehmung sachverständiger Zeugen, die ausnahmsweise Zulässigkeit der prostitutiven Einrichtung der Klägerin in Berlin-Halensee festgestellt.
Nach Überzeugung der Kammer handelt es sich bei dem „Salon Prestige“ um einen nicht in rechtlich relevanter Weise störenden und daher bauplanungsrechtlich ausnahmsweise zulässigen Gewerbebetrieb in einem „Mischgebiet“. Das Betriebskonzept zeichne sich dadurch aus, dass die Art der gewerblichen Nutzung (Ausübung der Prostitution) nicht nach außen erkennbar in Erscheinung trete. Selbst in der Nachbarschaft werde die prostitutive Einrichtung nicht ohne weiteres als solche wahrgenommen. Der ohne Alkoholausschank geführte Betrieb sei auf Diskretion und Anonymität in einem Wohnumfeld ausgerichtet. Auf Werbung werde vollständig verzichtet; der Betrieb sei ausschließlich durch ein neutrales Messingschild ausgewiesen. Belastbare Tatsachen für die Besorgnis so genannter milieubedingter, die nähere Umgebung störender Begleiterscheinungen lägen nicht vor. Auch die Öffnungszeiten und die Größe des Betriebes seien als gebietsverträglich anzusehen. Dem Baurecht seien sozialethische Bewertungen fremd; maßgeblich seien vielmehr bodenrechtlich relevante Umstände, nicht hingegen die subjektiven Empfindungen des Einzelnen. Daraus folge, dass Prostitution bauplanungsrechtlich nicht wegen moralischer Bedenken eingeschränkt werden dürfe. Ein von sozialethischen Vorstellungen geprägter Ansatz verbiete sich zudem im Hinblick auf das Prostitutionsgesetz, das den Vorwurf der Unsittlichkeit der Prostitution auch für andere Regelungsbereiche beseitigt habe. Maßgeblich für die bauplanungsrechtliche Beurteilung sei daher nur die Frage, ob von einem Betrieb spezifische, unter dem Gesichtspunkt der gegenseitigen Rücksichtnahme nicht hinzunehmende Störungen ausgingen, die die Kammer nicht habe feststellen können.
Die Kammer hat gegen das Urteil die Berufung zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zugelassen.
Urteil der 19. Kammer vom 5. Mai 2009 - VG 19 A 91.07.
HINWEIS: Das Urteil liegt noch nicht in Schriftform vor. Sobald dies der Fall ist, wird es als pdf-Dokument an diese Pressemitteilung angehängt und kann von hier abgerufen werden. Bitte sehen Sie bis dahin von - kostenpflichtigen - Urteilsanforderungen ab.
http://www.berlin.de/sen/justiz/gericht ... 27206.html
da scheint ja echt was los zu sein, alle wollen die entscheidung in volllänge sehen!
hier wurde die erlaubnis für ein mischgebiet erteilt!
also eine erlaubnis, die eine stufe höher geht. Klasse!
hier die presseerklärung der senatsverwaltung für justiz:
"Salon Prestige" darf weiter betrieben werden (Nr. 20/2009)
Pressemitteilung Nr. 20/2009 vom 06.05.2009
„Salon Prestige“ darf weiter betrieben werden
Der „Salon Prestige“ darf weiter betrieben werden. Dies ist das Ergebnis des gestrigen Ortstermins und der anschließenden mündlichen Verhandlung der 19. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin. Die Kammer hat auf der Grundlage einer umfangreichen Beweisaufnahme, insbesondere durch die Vernehmung sachverständiger Zeugen, die ausnahmsweise Zulässigkeit der prostitutiven Einrichtung der Klägerin in Berlin-Halensee festgestellt.
Nach Überzeugung der Kammer handelt es sich bei dem „Salon Prestige“ um einen nicht in rechtlich relevanter Weise störenden und daher bauplanungsrechtlich ausnahmsweise zulässigen Gewerbebetrieb in einem „Mischgebiet“. Das Betriebskonzept zeichne sich dadurch aus, dass die Art der gewerblichen Nutzung (Ausübung der Prostitution) nicht nach außen erkennbar in Erscheinung trete. Selbst in der Nachbarschaft werde die prostitutive Einrichtung nicht ohne weiteres als solche wahrgenommen. Der ohne Alkoholausschank geführte Betrieb sei auf Diskretion und Anonymität in einem Wohnumfeld ausgerichtet. Auf Werbung werde vollständig verzichtet; der Betrieb sei ausschließlich durch ein neutrales Messingschild ausgewiesen. Belastbare Tatsachen für die Besorgnis so genannter milieubedingter, die nähere Umgebung störender Begleiterscheinungen lägen nicht vor. Auch die Öffnungszeiten und die Größe des Betriebes seien als gebietsverträglich anzusehen. Dem Baurecht seien sozialethische Bewertungen fremd; maßgeblich seien vielmehr bodenrechtlich relevante Umstände, nicht hingegen die subjektiven Empfindungen des Einzelnen. Daraus folge, dass Prostitution bauplanungsrechtlich nicht wegen moralischer Bedenken eingeschränkt werden dürfe. Ein von sozialethischen Vorstellungen geprägter Ansatz verbiete sich zudem im Hinblick auf das Prostitutionsgesetz, das den Vorwurf der Unsittlichkeit der Prostitution auch für andere Regelungsbereiche beseitigt habe. Maßgeblich für die bauplanungsrechtliche Beurteilung sei daher nur die Frage, ob von einem Betrieb spezifische, unter dem Gesichtspunkt der gegenseitigen Rücksichtnahme nicht hinzunehmende Störungen ausgingen, die die Kammer nicht habe feststellen können.
Die Kammer hat gegen das Urteil die Berufung zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zugelassen.
Urteil der 19. Kammer vom 5. Mai 2009 - VG 19 A 91.07.
HINWEIS: Das Urteil liegt noch nicht in Schriftform vor. Sobald dies der Fall ist, wird es als pdf-Dokument an diese Pressemitteilung angehängt und kann von hier abgerufen werden. Bitte sehen Sie bis dahin von - kostenpflichtigen - Urteilsanforderungen ab.
http://www.berlin.de/sen/justiz/gericht ... 27206.html
da scheint ja echt was los zu sein, alle wollen die entscheidung in volllänge sehen!
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RE: Baurecht als Mittel der Prostitutionskontrolle?
ich denke @ehemaliger_User auch wir werden uns gedulden müssen und auf die entscheidung in voller länge warten müssen ;-)
dann mal schauen was es mit dieser "ausnahme" auf sich hat.
ich auf jeden fall habe seit gestern die ganze zeit gute laune und freu mich und summ so vor mich hin ..... juhu, ein kleiner sieg, wie @marc ja meinte, ein "etappensieg", aber immerhin.
liebe grüße, annainga
dann mal schauen was es mit dieser "ausnahme" auf sich hat.
ich auf jeden fall habe seit gestern die ganze zeit gute laune und freu mich und summ so vor mich hin ..... juhu, ein kleiner sieg, wie @marc ja meinte, ein "etappensieg", aber immerhin.
liebe grüße, annainga
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RE: Baurecht als Mittel der Prostitutionskontrolle?
Zum Thema gibt es jetzt auch bei spiegel-online ein dreiminütiges Video:
http://www.spiegel.de/video/video-1001215.html
LG certik
http://www.spiegel.de/video/video-1001215.html
LG certik
* bleibt gesund und übersteht die Zeit der Einschränkungen *
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Pressespiegel
Frankfurter Rundschau
Gerichtsurteil
Wohnungsbordell bleibt im Dienst
Salon Prestige Türschild (Bild: dpa)
Strahlend und mit einem Fliedersträußchen in der Hand verließ Bordellwirtin Kerstin Berghäuser am Mittwoch Sitzungssaal 4303 im Berliner Verwaltungsgericht. Die etwa 30 Damen ihres "Salons Prestige" dürfen ihre Liebesdienste weiterhin in einem Wohnhaus anbieten.
Das Berliner Verwaltungsgericht gab der Klage der gelernten Einzelhandelskauffrau gegen Schließungspläne der Bezirksbehörde statt (Az.:VG 19 A 91.07). Dem zuständigen Stadtrat im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf war das Wohnungsbordell im Erdgeschoss eines Mehrfamilienhauses nahe dem Kurfürstendamm ein Dorn im Auge gewesen. Die Frage, ob Bordelle in Wohnungen zulässig sind, wurde von Berliner Bezirken bisher unterschiedlich beurteilt.
"Ich werde Sekt trinken und feiern", sagte Berghäuser nach ihrem Sieg. Ganz Deutschland habe auf die Entscheidung gewartet. Das Verwaltungsgericht ließ allerdings wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falles die Möglichkeit der Berufung in der nächsten Instanz zu. "Zwar haben wir einen einzelnen Fall beurteilt, er geht aber über die bisherige Rechtsprechung hinaus", sagte die Vorsitzende Richterin der 19. Kammer, Annegret von Alven-Döring.
"Salon Prestige" ein Gewerbebetrieb mittlerer Größe
Nach Auffassung der Richter ist der "Salon Prestige" als Gewerbebetrieb mittlerer Größe an seinem jetzigen Standort in einem Mischgebiet aus Wohnungen und Gewerbe bauplanungsrechtlich ausnahmsweise zulässig. Anhörungen mehrerer Experten und Umfragen in der Nachbarschaft hätten ergeben, dass für die Nachbarn keine sogenannten milieubedingten Störungen zu verzeichnen seien.
Die Richter hatten sich bei einem Ortstermin mit eigenen Augen davon überzeugt, dass der seit vier Jahren bestehende Salon auf Anonymität und Diskretion ausgerichtet sei. Es gebe keine Reklameschilder, Alkohol werde nicht ausgeschenkt, hieß es in der Urteilsbegründung. Der Kontaktbereichsbeamte des Viertels hatte im Prozess betont, ihm seien keinerlei Klagen zu Ohren gekommen. Bestätigt wurden seine Angaben von der Kriminaldirektorin Heike Rudat. Die Spezialistin für den Rotlichtbereich in Berlin gab zu Protokoll, das Bordell werde regelmäßig kontrolliert.
Das Gericht forderte den Gesetzgeber zum Handeln auf. Von Alven-Döring verwies darauf, dass Prostitution nicht mehr als sittenwidrig gelte. Auch bauplanungsrechtlich dürfe Prostitution nicht wegen moralischer Bedenken eingeschränkt werden. Das Gewerberecht sei dringend nachzubessern, argumentierte die Kammer unter Beifall der Anhänger von Kerstin Berghäuser. Im Jahr 2000 hatte das Berliner Verwaltungsgericht als erstes deutsches Gericht entschieden, dass Prostitution nicht sittenwidrig ist. Damals hatte sich eine Kollegin von Berghäuser in einem spektakulären Prozess gegen denselben Bezirk durchgesetzt.
(dpa)
Mit Foto vom Messingschild des Betriebes:
http://www.fr-online.de/in_und_ausland/ ... ienst.html
Hier Entscheidet ein Gericht für "Sittenwidrigkeit":
http://sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=55980#55980 (Bundessozialgericht Kassel)
Manche Gerichte formulieren "nicht mehr schlechthin sittenwidrig".
Berliner Morgenpost
Prostitution in Berlin
Mittwoch, 6. Mai 2009 03:05
Neues Gesetz Seit Dezember 2001 ist Prostitution legalisiert. Mit dem sogenannten Prostitutionsgesetz wurde die sozial- und arbeitsrechtliche Stellung der Prostituierten entscheidend verbessert.
Baurecht
Bordelle dürfen sich nach dem Baurecht nur in Gewerbe- und Industriegebieten ansiedeln.
In Kleinsiedlungsgebieten, reinen und allgemeinen Wohngebieten, Mischgebieten mit Gewerbe und Wohnungen sowie in Sondergebieten, die der Erholung dienen, sind sie unzulässig.
Wohnungsbordelle
Nach Aussagen des Landeskriminalamtes sind von insgesamt 633 Prostitutionsstätten in Berlin 232 Wohnungsbordelle registriert.
http://www.morgenpost.de/printarchiv/be ... erlin.html
Berliner Tagesspiegel
Verwaltungsgericht auf Bordellbesuch
Ortstermin im Bordell: Juristen wollten bei einer Besichtigung klären, ob Prostitution in einem Wilmersdorfer Wohnhaus zulässig ist.

Richterin, SW Anwältin Dr. Magarethe Gräfin von Galen (Link: Doktorarbeit), siegreiche Klägerin
Indiskreter Besuch. Verwaltungsrichterin Annegret von Alven-Döring kam im roten Mantel zum Termin in die Ringbahnstraße. Bordellchefin Kerstin Berghäuser (in schwarzer Bluse) klagt gegen das Bezirksamt, das ihr das Gewerbe im Wohnhaus verbieten will. Foto: Rückeis
Von Patricia Hecht
6.5.2009 0:00 Uhr
Normalerweise soll es hier möglichst diskret zugehen. Heute jedoch haben sich schon morgens um neun etwa 30 Menschen vor dem Wohnungsbordell in der Wilmersdorfer Ringbahnstraße zu einer Ortsbesichtigung versammelt. Gekommen sind Vertreter des Berliner Verwaltungsgerichts, zwei Streitparteien und eine Menge Journalisten, um den „Salon Prestige“ als Gegenstand eines Gerichtsverfahrens in Augenschein zu nehmen.
Zur Verhandlung steht die Frage, ob Prostitution hier zulässig ist oder nicht. Die Vorsitzende Richterin Annegret von Alven-Döring, eine schmale Frau mit knallrotem Mantel, führt die versammelte Schar um den Salon im Erdgeschoss des Gebäudes: „Einige Gewerbebetriebe, Arztpraxen, Gaststätten“, diktiert sie mit Blick auf die Umgebung fürs Protokoll. Das Bordell selbst befindet sich aber in einem Wohnhaus. Obwohl sie von ihren Nachbarn nie Beschwerden erhalten habe, sagt die 42-jährige Klägerin Kerstin Berghäuser, würden ihr vonseiten des Bezirksamts „milieubedingte Begleiterscheinungen“ unterstellt – Kondome im Hausflur etwa, oder betrunken grölende Freier. Kondome liegen zumindest heute Vormittag nicht im Eingang, und Alkohol schenke sie gar nicht erst aus, sagt Berghäuser.
Seit vier Jahren betreibt sie das Bordell in der Nähe des Ku’damms. Nach Meinung des Baustadtrats Klaus-Dieter Gröhler (CDU) hat es hier jedoch nichts zu suchen. „Wir befinden uns in einem klassischen Wohngebiet“, sagt Norbert Gloge-Faltus, der für das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf vor Ort ist. Im Baunutzungsplan steht das allerdings anders: Hier wird die Gegend, in der sich das Bordell befindet, als sogenanntes Mischgebiet ausgewiesen. Genau das ist der strittige Punkt.
Während in den vergangenen Jahren einige kleinere Berliner Bordelle in reinen Wohngebieten per Einstweiliger Verfügung dichtgemacht wurden, wird nun in einem ersten Hauptsacheverfahren über die „Androhung der Nutzungsuntersagung“ des Salons Prestige durch das Bezirksamt entschieden. Geklärt werden muss, ob die Ausnahmeregelung, die in Mischgebieten für gewerbliche Nutzungen gilt, für diesen Fall greift oder nicht. Das hängt insbesondere davon ab, ob Anwohner durch das Bordell belästigt werden. Gleichgültig, wie die Sache ausgeht: „Der Fall wird Signalwirkung haben“, sagt die Anwältin der Klägerin.
Einen Eindruck vom Salon Prestige erhielten die Besucher am Dienstag aber nur von außen – was drinnen passiert, ist für den Baunutzungsplan ja zunächst einmal gleichgültig. Acht Zimmer seien vorhanden, „Beischlafzimmer“, wie Norbert Gloge-Faltus die Räume nennt. Die versammelte Menge lacht über die Wortwahl: Der Termin am frühen Morgen, die trockene juristische Sprache und der Streitgegenstand bilden eine etwas komische Konstellation.
Von den Beischlafzimmern ist von außen nichts zu sehen. In der Fensterfront der ehemaligen Ladenfläche hängen blickdichte dunkelblaue Lamellenvorhänge. Leuchtreklame fehlt, nur ein kleines Messingschild weist auf geregelte Öffnungszeiten und auf den Eingang um die Ecke hin. Die Menge drängt sich in den schmalen Hausflur. Erst hier verrät einiges die „prostitutive Einrichtung“: Zwar hängen graue Briefkästen an der Wand, aber die Innentür zum Bordell ist knallrot gestrichen. In die Fußmatte ist „Salon Prestige“ gewebt.
Eine Stunde später versammelt sich die Exkursionsgruppe im Saal 4304 des Verwaltungsgerichts Moabit. Der zuständige Polizeihauptkommissar sagt aus, seine Erfahrung mit der „Verkehrsüberwachung“ betreffe eher die Halteschilder, Beschwerden habe es wegen der Einrichtung nie gegeben. Eine Sozialarbeiterin lobt den „sauberen Betrieb“, Studien über Wohnungsbordelle in Wohn- und Mischgebieten werden herangezogen.
Ein Urteil wird erst für Mittwochnachmittag erwartet. Beide Seiten sollen bereits angekündigt haben, im Fall einer Niederlage in Berufung zu gehen.
(Erschienen im gedruckten Tagesspiegel vom 06.05.2009)
http://www.tagesspiegel.de/berlin/Wilme ... 70,2790268
Märkische Allgemeine
Gericht fordert Gesetzgeber zum Handeln auf
Berliner Wohnungsbordell darf in Mietshaus bleiben
Berlin - Strahlend und mit einem Fliedersträußchen in der Hand verließ Bordellwirtin Kerstin Berghäuser heute Sitzungssaal 4303 im BerlinerVerwaltungsgericht. Die etwa 30 Damen ihres „Salons Prestige" dürfen ihre Liebesdienste weiterhin in einem Wohnhaus anbieten. Das Berliner Verwaltungsgericht gab der Klage der gelernten Einzelhandelskauffrau gegen Schließungspläne der Bezirksbehörde statt (Az.:VG 19 A 91.07).
Dem zuständigen Stadtrat im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf war das Wohnungsbordell im Erdgeschoss eines Mehrfamilienhauses nahe dem Kurfürstendamm ein Dorn im Auge gewesen. Die Frage, ob Bordelle in Wohnungen zulässig sind, wurde von Berliner Bezirken bisher unterschiedlich beurteilt.
„Ich werde Sekt trinken und feiern", sagte Berghäuser nach ihrem Sieg. Ganz Deutschland habe auf die Entscheidung gewartet. Das Verwaltungsgericht ließ allerdings wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falles die Möglichkeit der Berufung in der nächsten Instanz zu. „Zwar haben wir einen einzelnen Fall beurteilt, er geht aber über die bisherige Rechtsprechung hinaus", sagte die Vorsitzende Richterin der 19. Kammer, Annegret von Alven-Döring.
Nach Auffassung der Richter ist der „Salon Prestige" als Gewerbebetrieb mittlerer Größe an seinem jetzigen Standort in einem Mischgebiet aus Wohnungen und Gewerbe bauplanungsrechtlich ausnahmsweise zulässig. Anhörungen mehrerer Experten und Umfragen in der Nachbarschaft hätten ergeben, dass für die Nachbarn keine sogenannten milieubedingten Störungen zu verzeichnen seien.
Die Richter hatten sich bei einem Ortstermin mit eigenen Augen davon überzeugt, dass der seit vier Jahren bestehende Salon auf Anonymität und Diskretion ausgerichtet sei. Es gebe keine Reklameschilder, Alkohol werde nicht ausgeschenkt, hieß es in der Urteilsbegründung. Der Kontaktbereichsbeamte des Viertels hatte im Prozess betont, ihm seien keinerlei Klagen zu Ohren gekommen. Bestätigt wurden seine Angaben von der Kriminaldirektorin Heike Rudat. Die Spezialistin für den Rotlichtbereich in Berlin gab zu Protokoll, das Bordell werde regelmäßig kontrolliert.
Das Gericht forderte den Gesetzgeber zum Handeln auf. Von Alven-Döring verwies darauf, dass Prostitution nicht mehr als sittenwidrig gelte. Auch bauplanungsrechtlich dürfe Prostitution nicht wegen moralischer Bedenken eingeschränkt werden. Das Gewerberecht sei dringend nachzubessern, argumentierte die Kammer unter Beifall der Anhänger von Kerstin Berghäuser.
Im Jahr 2000 hatte das Berliner Verwaltungsgericht als erstes deutsches Gericht entschieden, dass Prostitution nicht sittenwidrig ist. Damals hatte sich eine Kollegin von Berghäuser in einem spektakulären Prozess gegen denselben Bezirk durchgesetzt.
dpa
http://www.maerkischeallgemeine.de/cms/ ... rdert.html
Beck Verlag
VG Berlin: Bordell darf trotz Lage in allgemeinem Wohngebiet weiter betrieben werden
zu VG Berlin, Urteil vom 05.05.2009 - VG 19 A 91.07
Der «Salon Prestige» in Berlin-Halensee darf, obwohl die prostitutive Einrichtung im allgemeinen Wohngebiet liegt, ausnahmsweise weiter betrieben werden. Dies ist den Angaben des Berliner Verwaltungsgerichts zufolge das Ergebnis eines Ortstermins vom 05.05.2009 und der anschließenden mündlichen Verhandlung. Denn die Ausübung der Prostitution sei von außen nicht erkennbar, argumentiert das Gericht. Allerdings hat es gegen sein Urteil vom 05.05.2009 die Berufung zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zugelassen (Az.: VG 19 A 91.07).
VG: Betrieb auf Diskretion und Anonymität ausgerichtet
Das VG hat auf der Grundlage einer umfangreichen Beweisaufnahme, insbesondere durch die Vernehmung sachverständiger Zeugen, die ausnahmsweise Zulässigkeit der prostitutiven Einrichtung der Klägerin in Berlin-Halensee festgestellt. Nach Überzeugung des VG handelt es sich bei dem «Salon Prestige» um einen nicht in rechtlich relevanter Weise störenden und daher bauplanungsrechtlich ausnahmsweise zulässigen Gewerbebetrieb in einem «Mischgebiet». Das Betriebskonzept zeichne sich dadurch aus, dass die Art der gewerblichen Nutzung, nämlich die Ausübung der Prostitution, nicht nach außen erkennbar in Erscheinung trete. Selbst in der Nachbarschaft werde die prostitutive Einrichtung nicht ohne weiteres als solche wahrgenommen. Der ohne Alkoholausschank geführte Betrieb sei auf Diskretion und Anonymität in einem Wohnumfeld ausgerichtet. Auf Werbung werde vollständig verzichtet; der Betrieb sei ausschließlich durch ein neutrales Messingschild ausgewiesen. Belastbare Tatsachen für die Besorgnis so genannter milieubedingter, die nähere Umgebung störender Begleiterscheinungen lägen nicht vor. Auch die Öffnungszeiten und die Größe des Betriebes seien als gebietsverträglich anzusehen.
Baurecht darf nicht sozialethisch bewerten
Dem Baurecht seien sozialethische Bewertungen fremd, so das VG. Maßgeblich seien vielmehr bodenrechtlich relevante Umstände, nicht hingegen die subjektiven Empfindungen des Einzelnen. Daraus folge, dass Prostitution bauplanungsrechtlich nicht wegen moralischer Bedenken eingeschränkt werden dürfe. Ein von sozialethischen Vorstellungen geprägter Ansatz verbiete sich zudem im Hinblick auf das Prostitutionsgesetz, das den Vorwurf der Unsittlichkeit der Prostitution auch für andere Regelungsbereiche beseitigt habe. Maßgeblich für die bauplanungsrechtliche Beurteilung sei daher nur die Frage, ob von einem Betrieb spezifische, unter dem Gesichtspunkt der gegenseitigen Rücksichtnahme nicht hinzunehmende Störungen ausgingen. Solche aber habe das Gericht nicht feststellen können.
beck-aktuell-Redaktion, Verlag C. H. Beck, 6. Mai 2009.
http://rsw.beck.de/rsw/shop/default.asp ... from=HP.10
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Frankfurter Rundschau
Gerichtsurteil
Wohnungsbordell bleibt im Dienst
Salon Prestige Türschild (Bild: dpa)
Strahlend und mit einem Fliedersträußchen in der Hand verließ Bordellwirtin Kerstin Berghäuser am Mittwoch Sitzungssaal 4303 im Berliner Verwaltungsgericht. Die etwa 30 Damen ihres "Salons Prestige" dürfen ihre Liebesdienste weiterhin in einem Wohnhaus anbieten.
Das Berliner Verwaltungsgericht gab der Klage der gelernten Einzelhandelskauffrau gegen Schließungspläne der Bezirksbehörde statt (Az.:VG 19 A 91.07). Dem zuständigen Stadtrat im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf war das Wohnungsbordell im Erdgeschoss eines Mehrfamilienhauses nahe dem Kurfürstendamm ein Dorn im Auge gewesen. Die Frage, ob Bordelle in Wohnungen zulässig sind, wurde von Berliner Bezirken bisher unterschiedlich beurteilt.
"Ich werde Sekt trinken und feiern", sagte Berghäuser nach ihrem Sieg. Ganz Deutschland habe auf die Entscheidung gewartet. Das Verwaltungsgericht ließ allerdings wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falles die Möglichkeit der Berufung in der nächsten Instanz zu. "Zwar haben wir einen einzelnen Fall beurteilt, er geht aber über die bisherige Rechtsprechung hinaus", sagte die Vorsitzende Richterin der 19. Kammer, Annegret von Alven-Döring.
"Salon Prestige" ein Gewerbebetrieb mittlerer Größe
Nach Auffassung der Richter ist der "Salon Prestige" als Gewerbebetrieb mittlerer Größe an seinem jetzigen Standort in einem Mischgebiet aus Wohnungen und Gewerbe bauplanungsrechtlich ausnahmsweise zulässig. Anhörungen mehrerer Experten und Umfragen in der Nachbarschaft hätten ergeben, dass für die Nachbarn keine sogenannten milieubedingten Störungen zu verzeichnen seien.
Die Richter hatten sich bei einem Ortstermin mit eigenen Augen davon überzeugt, dass der seit vier Jahren bestehende Salon auf Anonymität und Diskretion ausgerichtet sei. Es gebe keine Reklameschilder, Alkohol werde nicht ausgeschenkt, hieß es in der Urteilsbegründung. Der Kontaktbereichsbeamte des Viertels hatte im Prozess betont, ihm seien keinerlei Klagen zu Ohren gekommen. Bestätigt wurden seine Angaben von der Kriminaldirektorin Heike Rudat. Die Spezialistin für den Rotlichtbereich in Berlin gab zu Protokoll, das Bordell werde regelmäßig kontrolliert.
Das Gericht forderte den Gesetzgeber zum Handeln auf. Von Alven-Döring verwies darauf, dass Prostitution nicht mehr als sittenwidrig gelte. Auch bauplanungsrechtlich dürfe Prostitution nicht wegen moralischer Bedenken eingeschränkt werden. Das Gewerberecht sei dringend nachzubessern, argumentierte die Kammer unter Beifall der Anhänger von Kerstin Berghäuser. Im Jahr 2000 hatte das Berliner Verwaltungsgericht als erstes deutsches Gericht entschieden, dass Prostitution nicht sittenwidrig ist. Damals hatte sich eine Kollegin von Berghäuser in einem spektakulären Prozess gegen denselben Bezirk durchgesetzt.
(dpa)
Mit Foto vom Messingschild des Betriebes:
http://www.fr-online.de/in_und_ausland/ ... ienst.html
Hier Entscheidet ein Gericht für "Sittenwidrigkeit":
http://sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=55980#55980 (Bundessozialgericht Kassel)
Manche Gerichte formulieren "nicht mehr schlechthin sittenwidrig".
Berliner Morgenpost
Prostitution in Berlin
Mittwoch, 6. Mai 2009 03:05
Neues Gesetz Seit Dezember 2001 ist Prostitution legalisiert. Mit dem sogenannten Prostitutionsgesetz wurde die sozial- und arbeitsrechtliche Stellung der Prostituierten entscheidend verbessert.
Baurecht
Bordelle dürfen sich nach dem Baurecht nur in Gewerbe- und Industriegebieten ansiedeln.
In Kleinsiedlungsgebieten, reinen und allgemeinen Wohngebieten, Mischgebieten mit Gewerbe und Wohnungen sowie in Sondergebieten, die der Erholung dienen, sind sie unzulässig.
Wohnungsbordelle
Nach Aussagen des Landeskriminalamtes sind von insgesamt 633 Prostitutionsstätten in Berlin 232 Wohnungsbordelle registriert.
http://www.morgenpost.de/printarchiv/be ... erlin.html
Berliner Tagesspiegel
Verwaltungsgericht auf Bordellbesuch
Ortstermin im Bordell: Juristen wollten bei einer Besichtigung klären, ob Prostitution in einem Wilmersdorfer Wohnhaus zulässig ist.

Richterin, SW Anwältin Dr. Magarethe Gräfin von Galen (Link: Doktorarbeit), siegreiche Klägerin
Indiskreter Besuch. Verwaltungsrichterin Annegret von Alven-Döring kam im roten Mantel zum Termin in die Ringbahnstraße. Bordellchefin Kerstin Berghäuser (in schwarzer Bluse) klagt gegen das Bezirksamt, das ihr das Gewerbe im Wohnhaus verbieten will. Foto: Rückeis
Von Patricia Hecht
6.5.2009 0:00 Uhr
Normalerweise soll es hier möglichst diskret zugehen. Heute jedoch haben sich schon morgens um neun etwa 30 Menschen vor dem Wohnungsbordell in der Wilmersdorfer Ringbahnstraße zu einer Ortsbesichtigung versammelt. Gekommen sind Vertreter des Berliner Verwaltungsgerichts, zwei Streitparteien und eine Menge Journalisten, um den „Salon Prestige“ als Gegenstand eines Gerichtsverfahrens in Augenschein zu nehmen.
Zur Verhandlung steht die Frage, ob Prostitution hier zulässig ist oder nicht. Die Vorsitzende Richterin Annegret von Alven-Döring, eine schmale Frau mit knallrotem Mantel, führt die versammelte Schar um den Salon im Erdgeschoss des Gebäudes: „Einige Gewerbebetriebe, Arztpraxen, Gaststätten“, diktiert sie mit Blick auf die Umgebung fürs Protokoll. Das Bordell selbst befindet sich aber in einem Wohnhaus. Obwohl sie von ihren Nachbarn nie Beschwerden erhalten habe, sagt die 42-jährige Klägerin Kerstin Berghäuser, würden ihr vonseiten des Bezirksamts „milieubedingte Begleiterscheinungen“ unterstellt – Kondome im Hausflur etwa, oder betrunken grölende Freier. Kondome liegen zumindest heute Vormittag nicht im Eingang, und Alkohol schenke sie gar nicht erst aus, sagt Berghäuser.
Seit vier Jahren betreibt sie das Bordell in der Nähe des Ku’damms. Nach Meinung des Baustadtrats Klaus-Dieter Gröhler (CDU) hat es hier jedoch nichts zu suchen. „Wir befinden uns in einem klassischen Wohngebiet“, sagt Norbert Gloge-Faltus, der für das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf vor Ort ist. Im Baunutzungsplan steht das allerdings anders: Hier wird die Gegend, in der sich das Bordell befindet, als sogenanntes Mischgebiet ausgewiesen. Genau das ist der strittige Punkt.
Während in den vergangenen Jahren einige kleinere Berliner Bordelle in reinen Wohngebieten per Einstweiliger Verfügung dichtgemacht wurden, wird nun in einem ersten Hauptsacheverfahren über die „Androhung der Nutzungsuntersagung“ des Salons Prestige durch das Bezirksamt entschieden. Geklärt werden muss, ob die Ausnahmeregelung, die in Mischgebieten für gewerbliche Nutzungen gilt, für diesen Fall greift oder nicht. Das hängt insbesondere davon ab, ob Anwohner durch das Bordell belästigt werden. Gleichgültig, wie die Sache ausgeht: „Der Fall wird Signalwirkung haben“, sagt die Anwältin der Klägerin.
Einen Eindruck vom Salon Prestige erhielten die Besucher am Dienstag aber nur von außen – was drinnen passiert, ist für den Baunutzungsplan ja zunächst einmal gleichgültig. Acht Zimmer seien vorhanden, „Beischlafzimmer“, wie Norbert Gloge-Faltus die Räume nennt. Die versammelte Menge lacht über die Wortwahl: Der Termin am frühen Morgen, die trockene juristische Sprache und der Streitgegenstand bilden eine etwas komische Konstellation.
Von den Beischlafzimmern ist von außen nichts zu sehen. In der Fensterfront der ehemaligen Ladenfläche hängen blickdichte dunkelblaue Lamellenvorhänge. Leuchtreklame fehlt, nur ein kleines Messingschild weist auf geregelte Öffnungszeiten und auf den Eingang um die Ecke hin. Die Menge drängt sich in den schmalen Hausflur. Erst hier verrät einiges die „prostitutive Einrichtung“: Zwar hängen graue Briefkästen an der Wand, aber die Innentür zum Bordell ist knallrot gestrichen. In die Fußmatte ist „Salon Prestige“ gewebt.
Eine Stunde später versammelt sich die Exkursionsgruppe im Saal 4304 des Verwaltungsgerichts Moabit. Der zuständige Polizeihauptkommissar sagt aus, seine Erfahrung mit der „Verkehrsüberwachung“ betreffe eher die Halteschilder, Beschwerden habe es wegen der Einrichtung nie gegeben. Eine Sozialarbeiterin lobt den „sauberen Betrieb“, Studien über Wohnungsbordelle in Wohn- und Mischgebieten werden herangezogen.
Ein Urteil wird erst für Mittwochnachmittag erwartet. Beide Seiten sollen bereits angekündigt haben, im Fall einer Niederlage in Berufung zu gehen.
(Erschienen im gedruckten Tagesspiegel vom 06.05.2009)
http://www.tagesspiegel.de/berlin/Wilme ... 70,2790268
Märkische Allgemeine
Gericht fordert Gesetzgeber zum Handeln auf
Berliner Wohnungsbordell darf in Mietshaus bleiben
Berlin - Strahlend und mit einem Fliedersträußchen in der Hand verließ Bordellwirtin Kerstin Berghäuser heute Sitzungssaal 4303 im BerlinerVerwaltungsgericht. Die etwa 30 Damen ihres „Salons Prestige" dürfen ihre Liebesdienste weiterhin in einem Wohnhaus anbieten. Das Berliner Verwaltungsgericht gab der Klage der gelernten Einzelhandelskauffrau gegen Schließungspläne der Bezirksbehörde statt (Az.:VG 19 A 91.07).
Dem zuständigen Stadtrat im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf war das Wohnungsbordell im Erdgeschoss eines Mehrfamilienhauses nahe dem Kurfürstendamm ein Dorn im Auge gewesen. Die Frage, ob Bordelle in Wohnungen zulässig sind, wurde von Berliner Bezirken bisher unterschiedlich beurteilt.
„Ich werde Sekt trinken und feiern", sagte Berghäuser nach ihrem Sieg. Ganz Deutschland habe auf die Entscheidung gewartet. Das Verwaltungsgericht ließ allerdings wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falles die Möglichkeit der Berufung in der nächsten Instanz zu. „Zwar haben wir einen einzelnen Fall beurteilt, er geht aber über die bisherige Rechtsprechung hinaus", sagte die Vorsitzende Richterin der 19. Kammer, Annegret von Alven-Döring.
Nach Auffassung der Richter ist der „Salon Prestige" als Gewerbebetrieb mittlerer Größe an seinem jetzigen Standort in einem Mischgebiet aus Wohnungen und Gewerbe bauplanungsrechtlich ausnahmsweise zulässig. Anhörungen mehrerer Experten und Umfragen in der Nachbarschaft hätten ergeben, dass für die Nachbarn keine sogenannten milieubedingten Störungen zu verzeichnen seien.
Die Richter hatten sich bei einem Ortstermin mit eigenen Augen davon überzeugt, dass der seit vier Jahren bestehende Salon auf Anonymität und Diskretion ausgerichtet sei. Es gebe keine Reklameschilder, Alkohol werde nicht ausgeschenkt, hieß es in der Urteilsbegründung. Der Kontaktbereichsbeamte des Viertels hatte im Prozess betont, ihm seien keinerlei Klagen zu Ohren gekommen. Bestätigt wurden seine Angaben von der Kriminaldirektorin Heike Rudat. Die Spezialistin für den Rotlichtbereich in Berlin gab zu Protokoll, das Bordell werde regelmäßig kontrolliert.
Das Gericht forderte den Gesetzgeber zum Handeln auf. Von Alven-Döring verwies darauf, dass Prostitution nicht mehr als sittenwidrig gelte. Auch bauplanungsrechtlich dürfe Prostitution nicht wegen moralischer Bedenken eingeschränkt werden. Das Gewerberecht sei dringend nachzubessern, argumentierte die Kammer unter Beifall der Anhänger von Kerstin Berghäuser.
Im Jahr 2000 hatte das Berliner Verwaltungsgericht als erstes deutsches Gericht entschieden, dass Prostitution nicht sittenwidrig ist. Damals hatte sich eine Kollegin von Berghäuser in einem spektakulären Prozess gegen denselben Bezirk durchgesetzt.
dpa
http://www.maerkischeallgemeine.de/cms/ ... rdert.html
Beck Verlag
VG Berlin: Bordell darf trotz Lage in allgemeinem Wohngebiet weiter betrieben werden
zu VG Berlin, Urteil vom 05.05.2009 - VG 19 A 91.07
Der «Salon Prestige» in Berlin-Halensee darf, obwohl die prostitutive Einrichtung im allgemeinen Wohngebiet liegt, ausnahmsweise weiter betrieben werden. Dies ist den Angaben des Berliner Verwaltungsgerichts zufolge das Ergebnis eines Ortstermins vom 05.05.2009 und der anschließenden mündlichen Verhandlung. Denn die Ausübung der Prostitution sei von außen nicht erkennbar, argumentiert das Gericht. Allerdings hat es gegen sein Urteil vom 05.05.2009 die Berufung zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zugelassen (Az.: VG 19 A 91.07).
VG: Betrieb auf Diskretion und Anonymität ausgerichtet
Das VG hat auf der Grundlage einer umfangreichen Beweisaufnahme, insbesondere durch die Vernehmung sachverständiger Zeugen, die ausnahmsweise Zulässigkeit der prostitutiven Einrichtung der Klägerin in Berlin-Halensee festgestellt. Nach Überzeugung des VG handelt es sich bei dem «Salon Prestige» um einen nicht in rechtlich relevanter Weise störenden und daher bauplanungsrechtlich ausnahmsweise zulässigen Gewerbebetrieb in einem «Mischgebiet». Das Betriebskonzept zeichne sich dadurch aus, dass die Art der gewerblichen Nutzung, nämlich die Ausübung der Prostitution, nicht nach außen erkennbar in Erscheinung trete. Selbst in der Nachbarschaft werde die prostitutive Einrichtung nicht ohne weiteres als solche wahrgenommen. Der ohne Alkoholausschank geführte Betrieb sei auf Diskretion und Anonymität in einem Wohnumfeld ausgerichtet. Auf Werbung werde vollständig verzichtet; der Betrieb sei ausschließlich durch ein neutrales Messingschild ausgewiesen. Belastbare Tatsachen für die Besorgnis so genannter milieubedingter, die nähere Umgebung störender Begleiterscheinungen lägen nicht vor. Auch die Öffnungszeiten und die Größe des Betriebes seien als gebietsverträglich anzusehen.
Baurecht darf nicht sozialethisch bewerten
Dem Baurecht seien sozialethische Bewertungen fremd, so das VG. Maßgeblich seien vielmehr bodenrechtlich relevante Umstände, nicht hingegen die subjektiven Empfindungen des Einzelnen. Daraus folge, dass Prostitution bauplanungsrechtlich nicht wegen moralischer Bedenken eingeschränkt werden dürfe. Ein von sozialethischen Vorstellungen geprägter Ansatz verbiete sich zudem im Hinblick auf das Prostitutionsgesetz, das den Vorwurf der Unsittlichkeit der Prostitution auch für andere Regelungsbereiche beseitigt habe. Maßgeblich für die bauplanungsrechtliche Beurteilung sei daher nur die Frage, ob von einem Betrieb spezifische, unter dem Gesichtspunkt der gegenseitigen Rücksichtnahme nicht hinzunehmende Störungen ausgingen. Solche aber habe das Gericht nicht feststellen können.
beck-aktuell-Redaktion, Verlag C. H. Beck, 6. Mai 2009.
http://rsw.beck.de/rsw/shop/default.asp ... from=HP.10
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Zuletzt geändert von Marc of Frankfurt am 09.05.2009, 02:34, insgesamt 1-mal geändert.
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- Ich bin: SexarbeiterIn
Berlin- nächster Pozess folgt
8.5.2009
Bordell-Chefin feiert, nächster Prozess folgt
Das Urteil pro Wohnungsbordelle. Das Verwaltungsgericht hatte die vom Bauamt erlassene Schließung des "Salon Prestige" an der Ringbahnstraße in Wilmersdorf für nichtig erklärt (B.Z. berichtete).
"Wir feiern dieses Urteil", sagt Chefin Kerstin Berghäuser (42). "Es ist ein wichtiges Signal für andere von der Schließung bedrohte Etablissements." Insgesamt 400 Wohnungsbordelle gibt es in Berlin. Schon am 19. Mai geht es vor dem Verwaltungsgericht um die nächste Klage. Dann werden sich die Richter in der Danckelmannstraße informieren, ob das dort ansässige Wohnungsbordell die Nachbarschaft stört.
http://www.bz-berlin.de/archiv/bordell- ... 50312.html
Bordell-Chefin feiert, nächster Prozess folgt
Das Urteil pro Wohnungsbordelle. Das Verwaltungsgericht hatte die vom Bauamt erlassene Schließung des "Salon Prestige" an der Ringbahnstraße in Wilmersdorf für nichtig erklärt (B.Z. berichtete).
"Wir feiern dieses Urteil", sagt Chefin Kerstin Berghäuser (42). "Es ist ein wichtiges Signal für andere von der Schließung bedrohte Etablissements." Insgesamt 400 Wohnungsbordelle gibt es in Berlin. Schon am 19. Mai geht es vor dem Verwaltungsgericht um die nächste Klage. Dann werden sich die Richter in der Danckelmannstraße informieren, ob das dort ansässige Wohnungsbordell die Nachbarschaft stört.
http://www.bz-berlin.de/archiv/bordell- ... 50312.html
I wouldn't say I have super-powers so much as I live in a world where no one seems to be able to do normal things.
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17.5.2009
Interview von jetzt . de mit Stefanie Klee ( BUSD)
"Meist läuft der Akt geräuschlos ab"
Darf man in Wohngebieten Bordelle betreiben? Ja, heißt es nach einem Gerichtsurteil in Berlin. Weil Sex gar nicht so laut ist, wie man glaubt - jetzt.de lässt sich vom Bundesverband Sexuelle Dienstleistungen über den Berliner Bordellstreit aufklären
Vor mehr als sieben Jahren wurde in Deutschland das Prostitutionsgesetz verabschiedet, um die strafrechtliche Situation von Prostituierten zu verbessern. Eine Ausweitung auf andere Rechtsgebiete wurde jedoch bisher versäumt. So versuchen erbitterte Bordellgegner bereits seit Jahren, über das Baurecht gegen Wohnungsbordelle vorzugehen. Stephanie Klee ist Sprecherin des Bundesverbandes Sexuelle Dienstleistungen e.V. Mit ihr haben wir darüber gesprochen, wie laut Sex wirklich ist.
jetzt.de: Frau Klee, worum geht es genau bei dem Streit um die Wohnungsbordelle?
Stephanie Klee: Ausgangspunkt ist, dass verschiedene Bauämter Schließverfügungen gegen Wohnungsbordelle in Wohngebieten erlassen haben, die jahrelang ruhig, diskret und frei von Gewalt geführt wurden. Dabei haben sie sich auf Gerichtsurteile berufen, die sagen, dass alle bordellartigen Betriebe sogenannte „milieubedingte Begleiterscheinungen“ aufweisen.
jetzt.de: Was sind „milieubedingten Begleiterscheinungen“?
Stephanie: Jegliche Form von Kriminalität, aber auch grölende Kunden, Belästigungen oder das Herumliegen von Kondomen im Treppenhaus. Gerade Wohnungsbordelle definieren sich jedoch über ihren privaten Charakter und legen großen Wert darauf, möglichst unauffällig zu bleiben. Dort gibt es weder Alkohol noch laute Musik oder sonstige Störungen. Wir haben eine Studie in Auftrag gegeben, bei der herausgekommen ist, dass 99 Prozent der Wohnungsbordelle in Berlin so unauffällig sind, dass sie von außen nicht zu erkennen sind.
jetzt.de: Bei diesem Streit geht es ja um Bodellbetriebe, die in Wohnhäusern geführt werden. Da bleiben akustische Störungen doch nicht aus, oder?
Stephanie: Das ist ein Klischee. Ich kann mir lebhaft vorstellen, wie vor Ihrem inneren Auge ein Bordell erscheint, in dem in jedem Zimmer aus Leibeskräften gebrüllt, geschrien und gestöhnt wird. Mit der Realität hat das jedoch nichts zu tun, denn meist läuft der Akt selbst vollkommen geräuschlos ab. Es ist, das muss man wirklich so sagen, enttäuschend langweilig.
jetzt.de: Ich frage deshalb, weil viele den Geschlechtsverkehr der Nachbarn durchaus mitbekommen. Außerdem kann ein Kunde doch auch verlangen, dass gestöhnt wird, oder nicht?
Stephanie: Ja, aber doch nicht so laut, dass der Nachbar das durch die Wände hört! Ich habe selbst mehr als zwanzig Jahre als Prostituierte gearbeitet und spreche aus Erfahrung. Aber seien Sie weiterhin aufmerksam und lauschen Sie, wo Sie jemanden stöhnen hören. Es könnte ein Wohnungsbordell sein (lacht).
jetzt.de: Sie haben wegen dieses Streits mit vielen Politikern gesprochen. Waren die aufgeschlossen oder hatten die Skrupel, mit Prostitution in Verbindung zu kommen?
Stephanie: Wenn ich alleine auf die Politiker zugegangen bin und ihnen Anonymität zugesichert habe, sind die Meisten durchaus bereit gewesen, sich mit der Thematik auseinanderzusetzen. Aber alle hatten Angst, damit an die Öffentlichkeit zu treten, um nicht der Frage ausgesetzt zu werden: „Warum engagierst du dich für Prostitution?“ Die Männer haben befürchtet, als Freier angegriffen zu werden und die Frauen hatten hinsichtlich ihres eigenen Wertesystems Bedenken.
jetzt.de: Verstehen Sie solche Bedenken?
Stephanie: Jeder hat das Recht, gegen Prostitution zu sein, wenn sich das nicht mit den eigenen moralischen Vorstellungen deckt. Aber von Politikern und Beamten im Öffentlichen Dienst verlange ich einfach, dass sie entsprechend der Gesetze ihre Arbeit tun und nicht zum Nachteil von Prostituierten und Bordellen ihre eigene persönliche Meinung durchsetzen. Das verurteile ich wirklich stark.
jetzt.de: Am 6. Mai gab es nun einen Prozess im Verwaltungsgericht von Berlin, bei dem das Wohnungsbordell „Salon Prestige“ für zulässig erklärt wurde, weil die angesprochenen „milieubedingten Begleiterscheinungen“ nicht nachgewiesen werden konnten. Wie wichtig ist dieses Urteil für die Branche?
Stephanie: Immens wichtig! Die Betreiberin hatte Tränen in den Augen. Uns ist allen ein Stein vom Herzen gefallen. Das ist ein Urteil, das wegweisend für alle laufenden Verfahren in Deutschland herangezogen werden wird.
http://jetzt.sueddeutsche.de/texte/anzeigen/475521
Interview von jetzt . de mit Stefanie Klee ( BUSD)
"Meist läuft der Akt geräuschlos ab"
Darf man in Wohngebieten Bordelle betreiben? Ja, heißt es nach einem Gerichtsurteil in Berlin. Weil Sex gar nicht so laut ist, wie man glaubt - jetzt.de lässt sich vom Bundesverband Sexuelle Dienstleistungen über den Berliner Bordellstreit aufklären
Vor mehr als sieben Jahren wurde in Deutschland das Prostitutionsgesetz verabschiedet, um die strafrechtliche Situation von Prostituierten zu verbessern. Eine Ausweitung auf andere Rechtsgebiete wurde jedoch bisher versäumt. So versuchen erbitterte Bordellgegner bereits seit Jahren, über das Baurecht gegen Wohnungsbordelle vorzugehen. Stephanie Klee ist Sprecherin des Bundesverbandes Sexuelle Dienstleistungen e.V. Mit ihr haben wir darüber gesprochen, wie laut Sex wirklich ist.
jetzt.de: Frau Klee, worum geht es genau bei dem Streit um die Wohnungsbordelle?
Stephanie Klee: Ausgangspunkt ist, dass verschiedene Bauämter Schließverfügungen gegen Wohnungsbordelle in Wohngebieten erlassen haben, die jahrelang ruhig, diskret und frei von Gewalt geführt wurden. Dabei haben sie sich auf Gerichtsurteile berufen, die sagen, dass alle bordellartigen Betriebe sogenannte „milieubedingte Begleiterscheinungen“ aufweisen.
jetzt.de: Was sind „milieubedingten Begleiterscheinungen“?
Stephanie: Jegliche Form von Kriminalität, aber auch grölende Kunden, Belästigungen oder das Herumliegen von Kondomen im Treppenhaus. Gerade Wohnungsbordelle definieren sich jedoch über ihren privaten Charakter und legen großen Wert darauf, möglichst unauffällig zu bleiben. Dort gibt es weder Alkohol noch laute Musik oder sonstige Störungen. Wir haben eine Studie in Auftrag gegeben, bei der herausgekommen ist, dass 99 Prozent der Wohnungsbordelle in Berlin so unauffällig sind, dass sie von außen nicht zu erkennen sind.
jetzt.de: Bei diesem Streit geht es ja um Bodellbetriebe, die in Wohnhäusern geführt werden. Da bleiben akustische Störungen doch nicht aus, oder?
Stephanie: Das ist ein Klischee. Ich kann mir lebhaft vorstellen, wie vor Ihrem inneren Auge ein Bordell erscheint, in dem in jedem Zimmer aus Leibeskräften gebrüllt, geschrien und gestöhnt wird. Mit der Realität hat das jedoch nichts zu tun, denn meist läuft der Akt selbst vollkommen geräuschlos ab. Es ist, das muss man wirklich so sagen, enttäuschend langweilig.
jetzt.de: Ich frage deshalb, weil viele den Geschlechtsverkehr der Nachbarn durchaus mitbekommen. Außerdem kann ein Kunde doch auch verlangen, dass gestöhnt wird, oder nicht?
Stephanie: Ja, aber doch nicht so laut, dass der Nachbar das durch die Wände hört! Ich habe selbst mehr als zwanzig Jahre als Prostituierte gearbeitet und spreche aus Erfahrung. Aber seien Sie weiterhin aufmerksam und lauschen Sie, wo Sie jemanden stöhnen hören. Es könnte ein Wohnungsbordell sein (lacht).
jetzt.de: Sie haben wegen dieses Streits mit vielen Politikern gesprochen. Waren die aufgeschlossen oder hatten die Skrupel, mit Prostitution in Verbindung zu kommen?
Stephanie: Wenn ich alleine auf die Politiker zugegangen bin und ihnen Anonymität zugesichert habe, sind die Meisten durchaus bereit gewesen, sich mit der Thematik auseinanderzusetzen. Aber alle hatten Angst, damit an die Öffentlichkeit zu treten, um nicht der Frage ausgesetzt zu werden: „Warum engagierst du dich für Prostitution?“ Die Männer haben befürchtet, als Freier angegriffen zu werden und die Frauen hatten hinsichtlich ihres eigenen Wertesystems Bedenken.
jetzt.de: Verstehen Sie solche Bedenken?
Stephanie: Jeder hat das Recht, gegen Prostitution zu sein, wenn sich das nicht mit den eigenen moralischen Vorstellungen deckt. Aber von Politikern und Beamten im Öffentlichen Dienst verlange ich einfach, dass sie entsprechend der Gesetze ihre Arbeit tun und nicht zum Nachteil von Prostituierten und Bordellen ihre eigene persönliche Meinung durchsetzen. Das verurteile ich wirklich stark.
jetzt.de: Am 6. Mai gab es nun einen Prozess im Verwaltungsgericht von Berlin, bei dem das Wohnungsbordell „Salon Prestige“ für zulässig erklärt wurde, weil die angesprochenen „milieubedingten Begleiterscheinungen“ nicht nachgewiesen werden konnten. Wie wichtig ist dieses Urteil für die Branche?
Stephanie: Immens wichtig! Die Betreiberin hatte Tränen in den Augen. Uns ist allen ein Stein vom Herzen gefallen. Das ist ein Urteil, das wegweisend für alle laufenden Verfahren in Deutschland herangezogen werden wird.
http://jetzt.sueddeutsche.de/texte/anzeigen/475521
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Milieuschutz
Neuer Prozess um Bordell im Mietshaus
Der Unterschied liegt im Detail. Am Dienstag wurde zum zweiten Mal vor dem Verwaltungsgericht verhandelt, ob Prostitution in einem Wohnungsbordell in Charlottenburg-Wilmersdorf zulässig ist oder nicht.
20.5.2009 0:00 Uhr
Obwohl vor zwei Wochen ein ganz ähnlicher Fall zugunsten des Bordells „Salon Prestige“ entschieden wurde, könnte das Urteil diesmal anders lauten.
Klägerin ist die Bordellbetreiberin Ines L., die sich gegen eine Nutzungsuntersagung wehrt. Seit 2003 arbeitet sie in einer Wohnung im ersten Stock der Danckelmannstraße. Das Amt will den Betrieb mit der Begründung schließen, in einem Wohngebiet seien Bordelle störend. Weil das Gebiet jedoch als Mischgebiet ausgewiesen ist, kann im Einzelfall entschieden werden, ob und wie sich „milieubedingte Begleiterscheinungen“ bemerkbar machen. Im Unterschied zum „Salon Prestige“ gibt es hier Anwohner, die sich gestört fühlen. Weil der Betrieb keinen separaten Eingang hat, nutzen die Kunden die Treppe im Haus.
Gleichgültig, wie entschieden wird: Beide Fälle hätten Signalwirkung, so der Sprecher des Gerichts, Hans-Peter Ruess. Prostitution in Wohnungen werde nicht mehr grundsätzlich verboten. Neuerdings werde im Einzelfall geprüft, ob das Gewerbe erlaubt sei oder nicht. Das Urteil war bis zum Abend noch nicht gesprochen. In Karlsruhe hat das Bundesverfassungsgericht am Dienstag entschieden, dass Wohnungsprostitution in Sperrgebieten verboten werden darf, weil „sichtbare Begleiterscheinungen“ nicht ausgeschlossen werden könnten. In Berlin gibt es keine Sperrbezirke.
pth
(Erschienen im gedruckten Tagesspiegel vom 20.05.2009)
http://www.tagesspiegel.de/berlin/Charl ... 70,2802149
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Neuer Prozess um Bordell im Mietshaus
Der Unterschied liegt im Detail. Am Dienstag wurde zum zweiten Mal vor dem Verwaltungsgericht verhandelt, ob Prostitution in einem Wohnungsbordell in Charlottenburg-Wilmersdorf zulässig ist oder nicht.
20.5.2009 0:00 Uhr
Obwohl vor zwei Wochen ein ganz ähnlicher Fall zugunsten des Bordells „Salon Prestige“ entschieden wurde, könnte das Urteil diesmal anders lauten.
Klägerin ist die Bordellbetreiberin Ines L., die sich gegen eine Nutzungsuntersagung wehrt. Seit 2003 arbeitet sie in einer Wohnung im ersten Stock der Danckelmannstraße. Das Amt will den Betrieb mit der Begründung schließen, in einem Wohngebiet seien Bordelle störend. Weil das Gebiet jedoch als Mischgebiet ausgewiesen ist, kann im Einzelfall entschieden werden, ob und wie sich „milieubedingte Begleiterscheinungen“ bemerkbar machen. Im Unterschied zum „Salon Prestige“ gibt es hier Anwohner, die sich gestört fühlen. Weil der Betrieb keinen separaten Eingang hat, nutzen die Kunden die Treppe im Haus.
Gleichgültig, wie entschieden wird: Beide Fälle hätten Signalwirkung, so der Sprecher des Gerichts, Hans-Peter Ruess. Prostitution in Wohnungen werde nicht mehr grundsätzlich verboten. Neuerdings werde im Einzelfall geprüft, ob das Gewerbe erlaubt sei oder nicht. Das Urteil war bis zum Abend noch nicht gesprochen. In Karlsruhe hat das Bundesverfassungsgericht am Dienstag entschieden, dass Wohnungsprostitution in Sperrgebieten verboten werden darf, weil „sichtbare Begleiterscheinungen“ nicht ausgeschlossen werden könnten. In Berlin gibt es keine Sperrbezirke.
pth
(Erschienen im gedruckten Tagesspiegel vom 20.05.2009)
http://www.tagesspiegel.de/berlin/Charl ... 70,2802149
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