Niederlassungsfreiheit vs. Sperrbezirksverordnungen

Hier findet Ihr "lokale" Links, Beiträge und Infos - Sexarbeit betreffend. Die Themen sind weitgehend nach Städten aufgeteilt.
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Lycisca
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Beitrag von Lycisca »

Leider kümmert sich die Polizei nicht sehr um die Rechtslage, sonst gäbe es ja nicht die menschenrechtlich bedenklichen Ermitlungen mit Scheinfreiern. Sie ließen sich in Punkten 1 und 2 anwenden, und in Punkt 3 gegen den Freier durch eine Scheinprostituierte.

Außerdem ist es leicht, z.B. Handy-Telefonate (SMI Catcher) illegal zu überwachen. Wenn die Kenntnisse aus der Überwachung zur gezielten "legalen Beobachtung" eingesetzt werden und "legale Beweismittel" produzieren, hätte der überwachte und bestrafte Bürger keine Handhabe (weil ja als Beweismittel ungeeignete Überwachungsprotokolle klugerweise vernichtet werden - die Beamten waren eben immer "zufällig" zur richtigen Zeit am richtigen Ort).

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Beitrag von ehemaliger_User »

Lycisca hat geschrieben:gegen den Freier durch eine Scheinprostituierte.
Das geht nicht, denn der Freier geht ja nicht der Prostitution nach. Ich weiss, dass in der Münchner Innenstadt durch die Sperrgebietsverordnung alles verboten ist, was nach Prostitution aussieht.

Wenn ich Dich richtig verstanden habe gilt dieses allgemeine Prostitutionsverbot wie eine Sperrgebietsverordnung?

Hat nicht der Schutz der Privatsphäre einen höheren Stellenwert als ein Verstoss gegen eine Verordnung?
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Lycisca
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Beitrag von Lycisca »

ehemaliger_User hat geschrieben:
Lycisca hat geschrieben:gegen den Freier durch eine Scheinprostituierte.
Das geht nicht, denn der Freier geht ja nicht der Prostitution nach.
In A - und ähnlich sicher in D - gibt es § 7 VwStG, "wer vorsätzlich veranlaßt, daß ein anderer eine Verwaltungsübertretung begeht, oder wer vorsätzlich einem anderen die Begehung einer Verwaltungsübertretung erleichtert, unterliegt der auf diese Übertretung gesetzten Strafe, und zwar auch dann, wenn der unmittelbare Täter selbst nicht strafbar ist."

Also kann durchaus die Polizei auch auf die Idee mit Scheinprostituierten kommen, wie in den USA. Scheinfreier sind ja bereits Routine.
ehemaliger_User hat geschrieben:Hat nicht der Schutz der Privatsphäre einen höheren Stellenwert als ein Verstoss gegen eine Verordnung?
Nach meiner Rechtsansicht ja - gerade im sexuellen Bereich müssen Gesetze einen "pressing social need" erfüllen (EGMR, Dudgeon gg GB), aber es muss sich erst jemand finden, der dies durchjudiziert.

Eventuell kann ein Freier, der im Sperrgebiet wohnt, die Behörde mittels Selbstanzeige zwingen, einen Strafbescheid auszustellen ... und dann die Menschenrechtsverletzung durch alle Instanzen bis zum EGMR in Straßburg bekämpfen.

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nina777
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Pirmasens

Beitrag von nina777 »

7.7.2010

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz

Gericht verbietet Bordell gegenüber von Kirche

Der ständige Wechsel der Prostituierten stört den Kirchenbetrieb: In Pirmasens bei Koblenz muss ein Bordell von der Kirche Abstand halten.

Die Stadt Pirmasens hat einer Bordellbesitzerin zu Recht untersagt, ihren Betrieb schräg gegenüber einer Kirche und einem Nonnenwohnheim in einem gekauften Reihenhaus zu führen.

Ein bordellartiger Betrieb störe das Wohnen in der Umgebung, hieß es in einem verbreiteten Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Koblenz (AZ: 8 A 10559/10.OVG). Die Richter sahen zudem einen Verstoß gegen die Sperrbezirksverordnung, die Prostitution in Städten mit weniger als 50.000 Einwohnern generell verbiete.

Im vorliegenden Fall hatte die Klägerin mehr als zwölf Jahre lang in Pirmasens Zimmer an Prostituierte weitervermietet. Nach dem Kauf eines Reihenhauses wollte sie ihren Bordellbetrieb dorthin verlegen. Dies wurde von der Stadt untersagt. Das Verwaltungsgericht Neustadt hob das Verbot mit der Begründung auf, die Stadt verfolge kein schlüssiges Konzept beim Vorgehen gegen Wohnungsprostitution.

Das rheinland-pfälzische Oberverwaltungsgericht beurteilte das Vorgehen der Stadt dagegen als angemessen. Die Klägerin könne sich nicht auf schutzwürdiges Vertrauen in die Fortsetzung ihres bisherigen Betriebes berufen, hieß es.

Der ständige Wechsel der Prostituierten im Wochen- beziehungsweise 14-Tage-Rhythmus störe die Anwohner, vor allem Kirche und Nonnenwohnheim. Es sei auch nachvollziehbar, wenn die Stadt zunächst alte Bordellbetriebe weiter dulde, aber gegen neue einschreite.

http://www.welt.de/vermischtes/article8 ... irche.html

http://www.juris.de/jportal/nav/nachric ... A100701931
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Marc of Frankfurt
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Beitrag von Marc of Frankfurt »

"Es sei auch nachvollziehbar"

Na wenn Nachvollziehbarkeit als Begründungsmuster in Urteilen benutzt werden darf, ist nachvollziehbar verständlich, warum Sexworker, die so wenig Gehör und Respekt in der Gesellschaft und Medienöffentlichkeit finden und also kaum verstanden werden (können), sondern zumeist als Opfer oder Täter dargestellt werden, ihrer Berufsausübungs-Freiheitsrechte und Niederlassungsfreiheit im Rahmen des ortsüblichen Ermessensspeilraumes regelmäßig beschnitten werden.

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Aoife
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RE: Niederlassungsfreiheit vs. Sperrbezirksverordnungen

Beitrag von Aoife »

München:"Skandal im Sperrbezirk"
Liebesdienste für Behinderte


Eine Grünen-Stadträtin aus München kämpft dafür, dass Behinderte bald Prostituierte in ihren Wohnungen empfangen dürfen. Das Kreisverwaltungsreferat ist zu einer Lockerung der Verordnung bereit.

Weiter hier: viewtopic.php?p=83663#83663
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Marc of Frankfurt
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Duldung durfte beim Umzug ins Eigenheim nicht mit

Beitrag von Marc of Frankfurt »

OVG Rheinland-Pfalz in Koblenz: Bordellartiger Betrieb in Reihenhaus unzulässig

Stadt darf Prostitutionsbetrieb aufgrund Verstoßes gegen Sperrbezirksverordnung verbieten



- Eine Stadt ist berechtigt einen Prostitutionsbetrieb, der innerhalb eines Stadtgebietes verlegt wurde, zu verbieten.
- Die Nutzung eines Reihenhauses als bordellartigen Betrieb verstößt zudem gegen die Sperrbezirksverordnung.
Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls betrieb von 1996 bis Ende Oktober 2008 in einem gemieteten Gebäude in Pirmasens eine gewerbliche Zimmervermietung an Prostituierte.

Im Sommer 2008 verlegte sie ihren Betrieb in ein gekauftes Reihenhaus, das sich in einer anderen Straße befindet.

Die Stadt untersagte der Klägerin die Nutzung des Gebäudes zur Wohnungsprostitution.

Das Verwaltungsgericht hob dieses Verbot auf, weil die Stadt kein schlüssiges Konzept beim Vorgehen gegen Wohnungsprostitution verfolge.

Auf die Berufung der Stadt wies das Oberverwaltungsgericht die Klage ab. Klägerin hätte sich vor Kauf des Reihenhauses bei der Stadt über Zulässigkeit des Prostitutionsbetriebs in einer Umgebung informieren müssen.

Wegen des ständigen Wechsels der Prostituierten im Wochen- beziehungsweise 14-Tage-Rhythmus handele es sich bei der Nutzung des Reihenhauses der Klägerin um einen bordellartigen Betrieb. Er störe das Wohnen in der Umgebung wesentlich und könne deshalb schon baurechtlich nicht genehmigt werden.

Außerdem verstoße die Nutzung gegen die Sperrbezirksverordnung, welche die Prostitution generell in Städten verbiete, die - wie Pirmasens - weniger als 50.000 Einwohner hätten. Das Vorgehen der Stadt sei auch ermessensgerecht. Es beruhe auf dem nachvollziehbaren Konzept, zunächst gegen die ihr bekannten Neubetriebe einzuschreiten und Altbetriebe vorerst zu dulden.

Um einen neuen Betrieb handele es sich wegen des Standortwechsels auch bei dem der Klägerin. Deshalb könne sie sich nicht auf ein schutzwürdiges Vertrauen in die Fortsetzung ihres bisherigen Betriebes berufen. Zudem hätte sich die Klägerin vor dem Kauf des Reihenhauses bei der Stadt über die Zulässigkeit des Prostitutionsbetriebs in einer Umgebung informieren müssen, die Wohnnutzung und weitere, störungsempfindliche Nutzungen (Kirche, Nonnenwohnheim) aufweise.


Diese Meldung erschien bei uns am 05.08.2010.
http://www.kostenlose-urteile.de/OVG-Rh ... s10041.htm


Sammelthema Baurecht:
viewtopic.php?t=1226

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nina777
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FDP will liberalisieren

Beitrag von nina777 »

9.8.2010

Sperrbezirk vor dem Aus?

München - Seit 1969 ist Prostitution in München nur in wenigen Rotlichtvierteln erlaubt. Jetzt facht die FDP die Debatte über die Abschaffung des Sperrbezirks erneut an. Das Kreisverwaltungsreferat zeigt sich gesprächsbereit. Die Polizei weniger.


168 legale Bordellbetriebe gibt es aktuell in München, knapp 2500 Prostituierte sind registriert. Wie groß das illegale Milieu ist, lässt sich dagegen kaum schätzen. Zwangsprostituierte arbeiten in als Massagesalons getarnten Puffs, teils in Hotels - im Sperrbezirk. Und: Im Internet gibt es eine wachsende Szene, in der Sex-Dienstleistungen in Privatwohnungen verabredet werden.

„Unsere Skepsis, an der Sperrbezirksverordnung festzuhalten, ist groß“, sagt Michael Mattar, Fraktionsvorsitzender der FDP im Stadtrat. Sex-Verabredungen übers Netz hätten Konjunktur. „Das findet natürlich im Sperrbezirk statt“, macht Mattar klar. Prostituierte, die so arbeiteten, würden „kriminalisiert“. Prostitution sei ein Teil der Großstadtrealität. Sie könne „durch einen Sperrbezirk nicht ausgeblendet werden“.

Die FDP fordert nun ein „Hearing“, um sich - mit der Polizei, dem Kreisverwaltungsreferat (KVR) und Selbsthilfeorganisationen - „seriös mit dem Thema auseinanderzusetzen“ und mehr über die Erfahrungen anderer Großstädte ohne Sperrbezirk zu erfahren. 2005 hatte auf einen Antrag der Grünen-Fraktionchefin Lydia Dietrich hin eine ähnliche Anhörung stattgefunden. Vor allem die Polizei hatte damals auf der Beibehaltung des Sperrbezirks beharrt.

„Die Meinung der Polizei hat sich nicht geändert“, vermutet Dietrich, die deshalb ein erneutes Hearing für „überflüssig“ hält. Die Abschaffung des Sperrbezirks hält sie aber nach wie vor für den richtigen Weg. „Wir haben zwar Prostitution als Beruf anerkannt“, sagt Dietrich, „aber es wird den Frauen immer noch unmöglich gemacht, legal zu arbeiten.“

Einig sind sich Mattar und Dietrich, wenn es um die Ballung von Prostitutionsbetrieben geht: Die restriktive Sperrbezirksverordnung sei der Grund dafür, dass Bordelle vermehrt an den wenigen Orten entstünden, an denen sie noch erlaubt sind. Das führe zu Problemen wie in Freimann - 2009 hatte dort ein Investor ein Großbordell geplant.

Durch die Sperrbezirksverordnung seien die Zonen, in denen Prostitution und Anbahnung stattfinde, auf ein Mindestmaß zurückgedrängt. „Und das soll auch so bleiben“, sagt CSU-Fraktionschef Josef Schmid. Es gehe auch um „das Bild in den Straßen der Stadt“. „Eher nicht vorstellen“ will sich die Abschaffung des Sperrbezirks auch der Fraktionschef der SPD. „Das würde ja bedeuten, dass Prostitution Einzug in den Wohngebieten hält“, sagt Alexander Reissl, der nicht glaubt, dass dies von den Bürgern akzeptiert würde. Dietrich kontert: Auch ohne Sperrbezirk werde nicht an jeder Ecke in jedem Wohngebiet ein Bordell stehen. „Sie würden sich verteilen, und zwar, ohne dass es Nachbarn stört.“

An der Meinung des Münchner Polizeipräsidiums habe sich seit 2005 nichts geändert, sagt Sprecher Gottfried Schlicht: „Wir stehen der Sperrbezirksverordnung positiv gegenüber, gerade in Hinblick auf die Ausweitung von Zwangsprostitution und Menschenhandel. Ohne Sperrbezirk wäre dem Tür und Tor geöffnet.“

Das KVR dagegen zeigt sich gesprächsbereit: „Wir werden gerne das Hearing mit durchführen und schauen, welche Erkenntnisse wir gewinnen“, sagt KVR-Sprecher Klaus Kirchmann. Aber: Selbst wenn die Stadt die Abschaffung des Sperrbezirks beschließe, entscheide letztlich die Regierung von Oberbayern, ob der Plan umgesetzt werde.

http://www.merkur-online.de/lokales/nac ... 72420.html

http://www.tz-online.de/aktuelles/muenc ... 72450.html
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Den 2500 Sexworker Stimme geben

Beitrag von Marc of Frankfurt »

Bild

Man/Frau könnte gemeinsam mit www.busd.de , www.uegd.de , www.bufas.net , Behindertenselbsthilfegruppe , Freierforen und Grünen Gehör und Mitentscheidung für SW-Delegierte gegenüber den Initiatoren fordern und darauf in einer PE hinweisen?





Weiteres können wir im SW-only besprechen z.B. hier:
viewtopic.php?t=5119

Thema: Grüne wollen Sperrbezirk für Behinderte:
viewtopic.php?t=4479

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Rotlicht sieht rot

Beitrag von Marc of Frankfurt »

Eine weitere Sperrbezirkskarte für unsere Sexworker Forum UserInnen:

Würzburg



Bild
Link






Hatte ich gerade noch so auf der Festplatte rumliegen ;-)
Helfen Euch solche Karten bei der Planung Eurer Arbeit weiter?
Wer hat Karten von anderen Städten?





.
Zuletzt geändert von Marc of Frankfurt am 01.11.2010, 11:00, insgesamt 1-mal geändert.

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RE: Niederlassungsfreiheit vs. Sperrbezirksverordnungen

Beitrag von Lady Natascha »

Hallo liebe Sexworker,
habe gespannt die Themen zu Niederlassungsfreiheit vs. Sperrrbeziksverordnung gelesen und hätte dazu ein paar Fragen die mir sicher jemand beantworten kann.
Ich habe schon seit Jahr und Tag mein Privatstudio wo ich alleine bin in einem Haus in Augsburg wo ich ach drin wohne. Ich hatte auch noch nie, da ich mich vorab immer erkundigt habe Stress wegen des Sperrbezirks der sich hier im Laufe der Zeit auch immer wieder verändert hat. Da ich mich jetzt nach geraumer Zeit entschlossen habe und ein Umzug ohnehin ansteht da ich bereits gesundheitliche Schäden in Form einer Schimmelpilzallergie habe, was sich durch Atemnot bishin zu Stimmverlust äussert da das Haus für über € 1200.- Euro komplett bis zur Hälfte feucht ist, wollte ich mir von Leuten die sich in Sperrbezirksfragen auskennen Ratschläge diesbezüglich holen um mich nicht im Kreis zu drehen.

Städte in Bayern über 30 000 Einwohner wären grundsätzlich Vorschrift oder in baden-Würtemmberg 35 000. Da Augsburg abgehakt ist wären da eigentlich nur noch Rosenheim wo keinen Sperrbezirk hat, ausser direkt in der Fussgängerzone und auch ansonsten was Zeitungswerbung betr. noch bischen freizügig ist.

(mir wurde z.Bsp. letzte Woche ein Inserat mit dem Zusatz Massagen "vom Feinsten" gestrichen was ohnehin ein Witz ist wenn man als Bizarrlady oder Domina so inserieren muss da Alles andere nicht erlaubt ist)
oder was ist in Dachau, Germering oder Erding mit SPERRBEZIRK wobei das Ganze in einer dortigen Lage bei grademal 34 000 Einwohnern schon sehr gewagt ist u. immer auf das Einzugsgebiet ankommt. Hat da jemand Erfahrung wie es in diesen Regionen ist?

Wohler wäre mir schon wenn ich mich in der Nähe grösserer Städte wie z.Bsp. Esslingen mit 90 000 Einwohner was ja grade mal 15 km von Stuttgart entfent liegt oder Sindelfingen befinde. Wer hat bischen Ahnung von geografischer Lage und Wirtschaftsräumen bzw. Konsumverhalten der Gäste um mich da entsprechend zu beraten und um Ärger wegen Arbeiten im Sperrbezirk zu vermeiden Ich hoffe auch auf Zuspruch von Mitstreiterinnen denn "Konkurrenz belebt das Geschäft". Vielen Dank im voraus - Lady Natascha

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Beitrag von Marc of Frankfurt »

Hallo,


bitte schau dir neben den Sperrbezirksverordnungen auch das Bau(planungs)recht deiner gewünschten Städte an (Flächennutzungsplan). Link zu allen bekannten Sperrbezirksverordnungen im PDF-Download und Link zum Sammelthema Baurecht beides im Posting #1 auf der ersten Seite hier.

Etwas pers. vorstellen kannst du dich gerne im Members-only Bereich. Willkommen im Forum. Schön dass du uns gefunden hast.


LG,
Marc

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RE: Niederlassungsfreiheit vs. Sperrbezirksverordnungen

Beitrag von Lady Natascha »

Hallo Marc,
vielen Dank für die Antwort zu so später Stunde noch. Ich hab mir die zwei Links auch gleich angeschaut.
Für Städte >100.000 Einwohner gilt die Sperrbezirksverordnung und für die anderen Baurechtsverordnung/Flächennutzungsplan.
Bin ich richtig dass ich jetzt hergehen müsste, da diese Städte die ich rausgesucht hab keine Sperrbezirksverordnung haben, da Sie zu klein sind, ich beim zust. Bauamt anfragen müsste um mir einen Flächennutzungspln zukommen zu lassen bevor ich umziehe?
Im Prinzip denke ich dass es darauf rauslaufen wird dass man es aus dem Gefühl raus selbst entscheiden muss wenn es sich um reine Wohnungsprostitution, also ich allein arbeitend oder um einen Betrieb handelt ob dies eben da wo es ist reines Wohn- oder Mischgebiet ist wo es ohne Webung nach aussen nicht auffällt
Bei Wiesbaden stand z. Bsp. gar nichts bzgl. Sperrbezirksverordnung dabei, wie ist es da momentan o. wer weiss es wie es ist mit der Wohnungsprostitution dort geregelt?
Was würdest Du mir anraten? Nochmal anrufen und fragen?
Man kann sich ja vom Bauamt eh nicht schwarz auf weiss geben lassen ob es definitiv erlaubt ist oder nicht sondern nur schauen und dann entscheiden, ob oder ob da besser nicht.
Vielleicht denke ich viel zu kompliziert und andere würden sagen dann mach doch einfach.


lieben Gruss und werde auch noch mein Pofil im Members-Only Bereich och ergänzen.

Lady Natascha

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Re: FDP will liberalisieren

Beitrag von annainga »

interessant, wie sich die unterschiedlichen aussagen über sperrgebiete, den parteien zuordnen lassen. damit wir bei der nächsten wahl wissen, wo wir unser kreuz machen:

„Unsere Skepsis, an der Sperrbezirksverordnung festzuhalten, ist groß“, sagt Michael Mattar, Fraktionsvorsitzender der FDP im Stadtrat.

2005 hatte auf einen Antrag der Grünen-Fraktionchefin Lydia Dietrich hin eine ähnliche Anhörung stattgefunden.

(Durch die Sperrbezirksverordnung seien die Zonen, in denen Prostitution und Anbahnung stattfinde, auf ein Mindestmaß zurückgedrängt.)

„Und das soll auch so bleiben“, sagt CSU-Fraktionschef Josef Schmid.

„Eher nicht vorstellen“ will sich die Abschaffung des Sperrbezirks auch der Fraktionschef der SPD.

(zitiert aus 6.letzten beitrag http://www.merkur-online.de/lokales/nac ... 72420.html)

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Marc of Frankfurt
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Beitrag von Marc of Frankfurt »

Danke, toll zu sehen, wie sich da die Parteien aufstellen.



@Natascha,

was die Lage in WI angeht fand ich den Fall der Schließung des Bordells/Terminwohnung Villa Royale sehr aufschlußreich. Sie wurde dann umgewandelt in Wohnungsprostitution.
Im Thema Frankfurt und Hessen ab hier und weiter folgend:
http://sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=73205#73205

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Keine Bordelle in Esslingen gewünscht

Beitrag von ehemaliger_User »

@Lady Natascha:

Sindelfingen hat zum 1.8.2010 Vergnügungssteuer für Bordellzimmer eingeführt (150 EUR / Monat).

Zu Esslingen (daraus geht die Einstellung der Stadtverwaltung zur SW hervor):

Rote Karte für ein neues Bordell

ESSLINGEN: „Eigenartiger Bauantrag“ für ehemalige Reichsbank schreckt das Rathaus auf - Bedenken wegen Nähe zum Mörike-Gymnasium

Wachsam verfolgt das Technische Rathaus alle Versuche, in Esslingen ein neues Bordell einzurichten. Diese Strenge bekommt jetzt auch ein Investor zu spüren, der ein Baugesuch für die frühere Filiale der Reichsbank eingereicht hat. Weil die Verwaltung den Verdacht hegt, dass dort ein Freudenhaus geplant wird, zückt sie die Rote Karte. Mit einem neuen Bebauungsplan soll diese Nutzung ausgeschlossen werden.

Von Hermann Dorn

Der Bauantrag, der im Oktober eingegangen ist, hat im Rathaus die Alarmglocke schrillen lassen. Laut Plan sollen im Erd-, Ober- und Dachgeschoss zwölf Appartements eingerichtet werden. Sie bestehen jeweils aus einem Zimmer mit angeschlossenem Bad sowie einem Vorraum, der als Rezeption ausgewiesen wird. Auf jeder Etage sieht der Bauherr zudem einen Nebenraum mit Waschküche und Lager vor. Im Obergeschoss gibt es außerdem einen sieben Quadratmeter großen Aufenthaltsraum. Dass es sich bei diesem Konzept um einen normalen Beherbergungsbetrieb handeln soll, wie es der Antragsteller vorgibt, mag Daniel Fluhrer nicht so recht glauben. Den Leiter des Stadtplanungsamts treibt vielmehr die Sorge um, hinter dem offiziellen Baugesuch könnten sich Pläne für ein Bordell verbergen.

Rezeption vor jedem Zimmer

„Für diese Annahme gibt es bislang keinen eindeutigen Beleg“, räumt Fluhrer ein. Trotzdem behandelt die Verwaltung das Vorhaben mit spitzen Fingern. Für diese Vorsicht glaubt der Amtsleiter gute Gründe zu besitzen. „Für einen Beherbergungsbetrieb, der wie ein Boardinghouse funktioniert und einem längeren Aufenthalt dient, bräuchte man eine Kochgelegenheit“, erklärt er. Dass es stattdessen für jedes Zimmer eine Rezeption geben soll, irritiert ihn. Sein Fazit: „Der Bauantrag ist eigenartig.“

Während die Stellungnahme des Rathauses noch geprüft wird, steht für Fluhrer schon fest, dass es auf keinen Fall einen Blankoscheck geben wird. „Wir werden parallel den Bebauungsplan für das ganze Quartier ändern.“ Besonderes Wohngebiet statt Mischgebiet - so lautet das Vorhaben. Mit diesem Instrument könnten unerwünschte Nutzungen grundsätzlich ausgeschlossen werden. Solche Vorsicht hält die Verwaltung für angebracht, weil sich in unmittelbarer Nähe des Bankgebäudes das Mörike-Gymnasium befindet. „Unsere Sorgfaltspflicht gebietet es uns, dass wir ein Bordell neben dieser Schule verhindern.“

In der Verantwortung sieht sich das Stadtplanungsamt aber auch gegenüber den übrigen Nachbarn. Die zwei- bis dreigeschossigen Häuser, die aus der Gründerzeit stammen, dienen überwiegend Wohnzwecken. Außerdem werden sie als Arztpraxen und für andere freiberufliche Tätigkeiten genutzt.

Die Denkmalschützer sind von der architektonischen Qualität des Viertels so angetan, dass sie die meisten Gebäude unter ihre Fittiche genommen haben. Das gilt auch für die ehemalige Filiale der Reichsbank selbst, die jetzt wegen der Baupläne ins Blickfeld gerückt ist. Der zweigeschossige Walmdachbau stammt aus dem Jahr 1909. Während die 1876 gegründete Reichsbank ihre Bauaufträge im Regelfall von ihren Hausarchitekten ausführen ließ, beauftragte sie in Esslingen ein renommiertes Büro aus Stuttgart. Die Entscheidung für Heinrich Jassoy verleiht der Esslinger Filiale unter den mindestens 125 Neubauten, die zwischen 1880 und 1914 reichsweit errichtet wurden, eine Sonderstellung. Der Bau wirkt wie ein Block und vermittelt dem Landesdenkmalamt zufolge „nicht zuletzt durch die robuste Tuffsteinverkleidung der Schauseiten den für Bankgebäude wünschenswerten Eindruck von Zuverlässigkeit“. Hohe, paarig angeordnete Fenster belichten den Innenraum optimal und erwecken einen würdevollen Eindruck. Fachleute stufen den Entwurf für jene Zeit als sehr fortschrittlich ein.

Zuletzt als Lager genutzt

Bis vor wenigen Jahren ist dieses Denkmal seiner ursprünglichen Funktion entsprechend genutzt worden. Zuletzt ging dort die Bank für Gemeinwirtschaft ihren Geschäften nach. Die Suche nach einem passenden Interessenten führte bislang noch zu keinem durchschlagenden Erfolg. So diente das Gebäude vorübergehend als Lager. Die „Projekt­entwicklung für Entertainment-Center“ aus Göppingen, die sich gegenwärtig um das Objekt bemüht, wird die Weichen für eine neue Zukunft nur unter einer Voraussetzung stellen können: Ein Bordell darf in ihren Plänen keine Rolle spielen.

Prostitution in Esslingen

Im Gewerbegebiet Neckarwiesen gibt es seit mehr als 20 Jahren einen Bordellbetrieb. Das Rathaus duldet dort die Prostitution, weil in Städten dieser Größe eine solche Einrichtung nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden kann. Im Baurechtsamt geht man davon aus, dass es daneben in mehreren Stadtteilen auch Wohnungsprostitution gibt. Weil Wohnungen nur als Wohnungen genutzt werden dürfen, ist sie offiziell verboten. Solange es aber keine konkreten Hinweise und Beschwerden der Nachbarn gibt, wird die Verwaltung nicht aktiv.

Esslinger Zeitung 4.1.2010





Da wird auch schon mal schnell ein Bebauungsplan geändert:

Bebauungsplan Untere Beutau

Es handelt sich um eine kleine Querstrasse mit ca. 5 Häusern am Rande der Altstadt, 100 m lang. Weit und breit keine Parkplätze, (Autoverkehr kann also nicht gestört haben). Dort war eine Terminwohnung untergebracht (leider hatte der Betreiber ungenehmigte Umbaumassnahmen durchgeführt - war das Aus für sein Haus)
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Marc of Frankfurt
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Prostitutionsabwehr in Esslingen am Neckar

Beitrag von Marc of Frankfurt »

Das sind 2 unterschiedliche Bordell-Projekte in Esslingen,
die beide durch eine Änderung des Bebauungsplanes (= verbindlicher Bauleitplan) abgewehrt werden sollen
§§ 8-10 BauG (Bundesbaugesetz)
http://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__8.html ...:


1.
Historisches Reichsbankgebäude von 1909 in der Nähe vom Mörike-Gymnasium in der Neckarstraße:
http://maps.google.de/maps?ll=48.737135 ... 3&t=h&z=19

2.
Bebauungsplan Untere Beutau, Geiselstraße 3 (zulässige Wohnungsprostitution) soll kein Bordell werden:
http://maps.google.com/maps?&ll=48.7442 ... 9,9.306139

Stadtplanungsamt Esslingen hat geschrieben:Änderung des Bebauungsplans Untere Beutau/Geiselbachstraße/Geiselstraße

Stadt Esslingen am Neckar

Stadtplanungs- und Stadtmessungsamt 28.01.2008



Sachbearbeiter/in:

Werner, Boltzmann



61/004/2008



V O R L A G E















Ausschuss für Technik und Umwelt


28.01.2008





Betreff: Bebauungsplan Geiselbachstraße/Untere Beutau - Regelungen zur Art der baulichen Nutzung im Planbereich 04 ‚Beutau’

hier: Aufstellungsbeschluss und Vorentwurf sowie Anwendung des beschleunigten Verfahrens gemäß § 13a BauGB





I. Antrag



1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes Geiselbachstraße/Untere Beutau - Regelungen zur Art der baulichen Nutzung im Planbereich 04 ‚Beutau’ gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch wird beschlossen. Maßgebend für den räumlichen Geltungsbereich ist der Plan des Stadtplanungs- und Stadtmessungsamtes vom 10.01.2008.



2. Das Aufstellungsverfahren des Bebauungsplanes Geiselbachstraße/Untere Beutau - Regelungen zur Art der baulichen Nutzung im Planbereich 04 ‚Beutau’ wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB durchgeführt, da der Bebauungsplan der Innenentwicklung dient. Das Verfahren wird ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.



3. Der Bebauungsplan-Vorentwurf Geiselbachstraße/Untere Beutau - Regelungen zur Art der baulichen Nutzung im Planbereich 04 ‚Beutau’ nach dem Plan des Stadtplanungs- und Stadtmessungsamtes vom 10.01.2008 mit seiner Begründung gleichen Datums wird zur Kenntnis genommen.



4. Auf der Grundlage des Bebauungsplan-Vorentwurfes wird die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung im Sinne des § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch durchgeführt.









II. Haushaltsrechtliche Deckung



Finanzielle Auswirkungen:



entfällt



Deckungsvorschlag:



entfällt





III. Folgekosten



entfällt



IV. Begründung



Der Bebauungsplan betrifft einen Teil der Beutauvorstadt und setzt sich aus 7 Teilbereichen zusammen. Diesen ist gemeinsam, dass sie im bisher geltenden „Stadtbauplan der Umgebung der Burg“, genehmigt 1934, als Baustaffel I, Altstadtgebiet festgesetzt sind.

Die Baustaffel I wird in § 45 Abs.1 der Ortsbausatzung definiert als „Wohn- und Geschäftsviertel, durchsetzt von gewerblichen und stellenweise auch landwirtschaftlichen Betrieben, welche auf die Bewohnbarkeit angemessen Rücksicht zu nehmen haben“.

Nachdem es aber in der Beutauvorstadt praktisch keine landwirtschaftlichen Nutzungen mehr gibt und im Laufe der Jahre immer wieder gewerbliche Nutzungen zugunsten von Wohnen aufgegeben wurden, ist diese Festsetzung nicht mehr geeignet, die künftige Entwicklung der Beutau zu steuern. Es ist deshalb erforderlich, die künftig zulässigen Nutzungen neu zu definieren und in das aktuelle Städtebaurecht über zu führen.



Aktueller Anlass für die Erforderlichkeit der Planung ist die Nutzung des Gebäudes Geiselstraße 3. Hier wurde in der Vergangenheit der Wohnungsprostitution nachgegangen, die in der Baustaffel I, Altstadtgebiet, zulässig ist. Ende letzten Jahres begann der Eigentümer - ohne Bauantrag / Baugenehmigung - das Gebäude umzubauen, um offensichtlich die Prostitutionsnutzung zu intensivieren. Das Baurechtsamt hat inzwischen den Bau eingestellt. Um einen hier aus städtebaulicher Sicht unverträglichen Bordellbetrieb zu verhindern, muss das vorhandene Planungsrecht entsprechend geändert werden.



Die Beutauvorstadt ist in ihrer städtebaulichen Struktur geprägt durch den mittelalterlichen Stadtgrundriss und eine überwiegend kleinteilige, meist 2-geschossige Bebauung auf schmalen Parzellen. Aus der mittelalterlichen Zeit sind noch zahlreiche Gebäude erhalten und denkmalgeschützt. Nutzungsmäßig herrscht das Wohnen vor, in einigen Erdgeschossen gibt es auch gewerbliche Nutzungen und Gastronomie. Das innenstadtnahe Wohnen ist für viele Bürger trotz verschiedener Nachteile (bauliche Enge, wenige Freiflächen, hohe Verkehrsbelastung auf der Geiselbachstraße, …) attraktiv.

Als Konsequenz aus der zunehmenden Bedeutung der Beutauvorstadt als Wohnstandort wurden bereits 1987 mit dem Bebauungsplan Mittlere Beutau und 1996 mit dem Bebauungsplan Obere Beutau in Teilen des Gebietes die seither dort geltenden Nutzungs-arten in allgemeines Wohngebiet (WA) bzw. besonderes Wohngebiet (WB) geändert.

Außerdem liegt die Beutauvorstadt im Geltungsbereich des 1997 in Kraft getretenen Bebauungsplans Innenstadt - Ausschluss von Gaststätten, der besondere (restriktive) Regelungen über die Zulässigkeit von Schank- und Speisewirtschaften sowie von Einrichtungen zur Abgabe von Speisen und Getränken überwiegend zum Verzehr auf der Straße trifft.

Auch im nun vorliegenden Planbereich ist es sinnvoll, als Maßnahme der Innenentwicklung die Wohnfunktion zu stützen und zu fördern, indem die zulässige Nutzungsart neu definiert und in das aktuelle Städtebaurecht übergeführt wird. Es ist nahe liegend, auch hier ein besonders Wohngebiet (WB) im Sinne von § 4a BauNVO fest zu setzen. Zur Gewährleistung der Wohnqualität ist es dabei aus städtebaulicher Sicht erforderlich, Nutzungen auszuschließen, die mit der Wohnnutzung nicht vereinbar sind. Dazu gehören neben Vergnügungsstätten auch Anlagen, Betriebe und Einrichtungen, die der gewerblichen Unzucht dienen. Ebenso werden die Festsetzungen des o. g. „Gaststättenbebauungsplanes“ übernommen.

Weitergehende Festsetzungen z. B. zum Maß der baulichen Nutzung oder örtliche Bauvorschriften sind nicht Gegenstand der vorliegenden Planung. Damit sind etwaige Bauvorhaben im Einzelfall danach zu beurteilen, wie sie sich in den - zum großen Teil denkmalgeschützten - Bestand einfügen.



Am 01.01.2007 trat das Gesetz zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte in Kraft, mit dem die Vorschriften des Baugesetzbuches geändert und ergänzt wurden. Gemäß § 13a Abs. 1 Baugesetzbuch kann nun ein Bebauungsplan für die Wiedernutzbarmachung von Flächen, die Nachverdichtung oder andere Maßnahmen der Innenentwicklung (Bebauungsplan der Innenentwicklung) im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden. Hierfür gelten die die Vorschriften über das vereinfachte Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch. Darüber hinaus ist die Durchführung des beschleunigten Verfahrens gemäß § 13a BauGB davon abhängig, dass bestimmte Flächengrößen nicht überschritten werden (Grundfläche max. 20.000 m²), dass keine FFH-Gebiete oder europäische Vogelschutzgebiete gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7b BauGB tangiert sind und dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß UVP-G nicht erforderlich ist.

Wenn die genannten Voraussetzungen erfüllt sind, kann auf die Durchführung einer Umweltprüfung, die Erstellung eines Umweltberichts und auf das Monitoring verzichtet werden.

Bei der Aufstellung des Bebauungsplans Geiselbachstraße/Untere Beutau - Regelungen zur Art der baulichen Nutzung sind die o. g. Voraussetzungen erfüllt, d. h. Umweltprüfung, Umweltbericht und Monitoring sind nicht erforderlich.













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Lady Natascha
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Dringend!Niederlassungsfreiheit vs. Sperrbezirksverordnungen

Beitrag von Lady Natascha »

Dringend! Habe interessiert und gespannt die Einträge zum Thema Niederlasungsfreiheit vs. Sperrbezirksverordnungen speziell auch am Fall Wiesbaden gelesen.
Vor paar Wochen erklärte mir ein Anzeigenvertreter vom SM-Dominaführer auf meine Frage hin warum keine Dame oder Studio dort speziell inseriert, es wäre generell verboten.
Wie wenn ganz Wiesbaden Sperrbezirk wäre?
Ich arbeite alleine und wohne im selben Haus wie ich mein Studio habe, insofen wie ich verstanden habe wäre das in einem EFH, möglichst freistehend und ohne Auffälligkeiten möglich, oder muss ich mir trotzdem noch den Bebauungsplan genauer beim Stadtbauamt ansehen ob Mischgebiet oder reines Wohngebiet? Ich störe ja niemanden und ob jemand eine Partnervermittlung im Haus hat, Dessouspartys bei sich veranstaltet oder eben ein Privatstudio hat ist doch egal.
Wie sieht die konkrete Bestrafung hierfür aus falls sich jemand darüber doch beschwert? Berufsverbot, Haftstrafe etc.?

Ich beschäftige mich seit ich arbeite mit dem Thema Sperrbezirk, denn eigentlich bin ich selbst eher ein Mädel vom Lande und oft todunglücklich da ich weit und oft wie diese Woche gar nicht zu meinen geliebten Tieren fahren kann, weil ich arbeiten muss.
Insofern habe ich auch Angst vor einem Umzug etwas falsch zu machen und es gibt Konkurrenz die sofort mitbekommen würde wenn ich die Gäste zu mir ins "Dorf" kommen lasse.

Jetzt steht bei mir ohnehin ein Umzug an, da ich in dem Haus in dem ich wohne starke gesundheitliche Schäden bekommen habe und dringend Ausziehen muss. Dies äussert sich durch Atemnot bishin zu Stimmverlust durch die Schimmelsporen. Immerhin kostet das Haus über € 1200.- und ich will eigentlich auch weg von Bayern, zumindest schon mal weg von Ausgburg würde mir reichen. Wir können hier gar nicht inserieren ausser nur Name und Telefonnummer und selbst bei meinem Massageinserat wurde "Massagen vom Feinsten" gestrichen, wie anstössig!! oder rassig? Russin oder Polin etc. ist erlaubt, steht ja im Pass. Ich muss hier wie alle anderen meine Steuern für Auto etc, bezahlen und werde diskriminert in meinem Beruf, denn ohne Zeitungswerbung geht es nicht und niemand kann mit nicht werben Geld verdienen. Gebe ~ nochmal soviel wie Miete für Werbung aus!

Was würdest Du mir raten in welcher Region zu ziehen da ich mich mit dieser Sperrbezirkfrage die ich ja bei der Haussuche immer berücksichtigen muss ständig beschäftigen muss um dort bleiben zu können und um nicht vertrieben zu werden.
Ich will Gästen was Gutes zu tun ohne dass einem Alles unersagt wird. Ich habe mich hier stets an Sperrbezirke gehalten und lebe alleine und völlig unaufällig. Weg von Bayern, hier gibt es nur Rosenheim wo es bis auf die Innenstadt keinen Sperrbezirk gibt.
Wer kann mir da weiterhelfen da sich mein gesundheitlicher Zustand hier extrem verschlechtert und ich endlich wissen muss wo ich zu suchen anfange in welcher Stadt und mit welcher Sperrbezirksverordnung.

I

Vielen Dank und liebe Grüsse - Lady Natascha

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Marc of Frankfurt
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Zeitgeist öffentliche Sextreffs

Beitrag von Marc of Frankfurt »

@Natascha, hast du dir schon das pdf aller Orte und Sperrgebietsverordnungen im ersten Posting auf Seite 1 herruntergeladen?
__


off topic / of interest:


Analogie zur Bekämpfung vom Straßenstrich
Moral und Polizeikontrolle am FKK-Badesee und Cruising-Treff von Schwulen und Swingern:

Freiluft-Sex am Baggersee Liebesentzug auf "Porno Island"



05.08.2010
Von Tobias Dorfer

Die Baggerseen bei Senden gelten als Geheimtipp für Fans von Open-Air-Sex. Doch Anwohner klagen über Erotik-Müll und masturbierende Männer. Jetzt gehen die Behörden gegen das frivole Treiben an.

Das Corpus Delicti glänzt verräterisch durch das Schilf an den Baggerseen nahe dem schwäbischen Städtchen Senden. Leere Kondom-Verpackungen deuten darauf hin, dass sich hier jemand nicht nur durch die Sonne aufheizen lassen hat.

Baggersee Senden, Porno-Island, Waldsee, Senden Bild

Ein idyllisches Naherholungsgebiet sind Großer Baggersee, Kleiner Baggersee und Waldsee in Senden. Doch liebestolle Badegäste verärgern die Anwohner. (© Stadt Senden)

Als "großzügige Erholungsbereiche" preist der Bürgermeister des Ortes, Kurt Baiker, das idyllische Gebiet an. Doch manche Mitbürger haben in der Vergangenheit unter Erholung offenbar etwas anderes verstanden - und sich im Schilf ihr privates Open-Air-Liebesnest geschaffen, mehr oder weniger öffentlich.

Zum Problem wurde das Ganze, weil es nicht bei vereinzelten unzüchtigen Handlungen geblieben ist. Das Naherholungsgebiet, zwölf Kilometer südlich von Ulm gelegen, soll sich in den letzten Jahren zu einer Erotikkampfzone für all jene entwickelt haben, die beim Liebesspiel ungern in den eigenen vier Wänden bleiben. In den einschlägigen Internetforen werden die drei Seen bei Senden als Geheimtipp für schwule Männer, die schnellen Sex suchen, genannt. Und auch Hetero-Paare sollen sich hier zu Sexorgien treffen.

Dildos, Pornohefte, gebrauchte Kondome und Müll würde man hier regelmäßig finden, klagte jüngst ein Anwohner im Bayerischen Rundfunk. Seine Kinder seien sogar schon einmal von einem masturbierenden Mann verfolgt worden, heißt es in dem Beitrag. Von "Porno-Island" ist in Senden die Rede.

Ungewöhnlich dabei ist, dass den Behörden das frivole Treiben in der Vergangenheit weitgehend verborgen geblieben sein muss. "Uns sind bislang keine Beschwerden zugegangen", sagt Wolfgang Höppler, Fachbereichsleiter für öffentliche Sicherheit im Landratsamt Neu-Ulm. Er hat den Fall nun, da die ganze Region über "Porno-Island" diskutiert, auf dem Schreibtisch. Praktischerweise ist er auch für den Katastrophenschutz zuständig ;-))

Nach wiederholten Beschwerden haben die Behörden reagiert - die Polizeikontrollen an den Baggerseen verschärft. Tatsächlich haben die Beamten danach offenbar vereinzelte Fälle von öffentlichem Sex registriert. Natürlich könne so etwas in Naherholungsgebieten immer vorkommen, sagt Sicherheitsexperte Höppler. Allerdings seien die Liebeshungrigen nicht öffentlich in Erscheinung getreten. "Die liegen ja auch im Schilf", ergänzt Sendens Bürgermeister Baiker.

Übertreiben die Anwohner? Oder tragen die Sendener Baggerseen ihren neuen Spitznamen "Porno-Island" zu Recht? Im Landratsamt Neu-Ulm heißt es, dass es gar nicht so einfach sei, liebestollen Badegästen beizukommen. Schließlich müsse die Ordnungswidrigkeit auch bewiesen werden - und bis die von Polizei am Ort der Erregung eintrifft, sind die Sexhungrigen schon verschwunden.

Rathauschef Baiker gibt allerdings auch zu, dass sich bislang niemand so recht für die Seen verantwortlich gefühlt hat. Denn die Grenze zwischen Senden und dem Nachbarort Vöhringen verläuft direkt durch das Naherholungsgebiet.

Nun versuchen die Kommunen, dem sündigen Treiben in einer konzertierten Aktion ein Ende zu setzen. Am Dienstag haben sich die Bürgermeister von Vöhringen und Senden mit Vertretern des Landratsamts und der Polizei ertsmals zu einem runden Tisch zusammengesetzt. Das Ergebnis: In den kommenden Wochen sollen die Beamten an den Baggerseen verstärkt auf Streife gehen.

Außerdem solle die Gegend bis zum Sommer 2011 landschaftlich so umgestaltet werden, "dass das Baden erschwert wird", sagt Wolfgang Höppler vom Landratsamt Neu-Ulm. "Zwei Drittel der Badefläche stehen dann nicht mehr zur Verfügung", mutmaßt Sendens Bürgermeister Baiker. Die schmalen, mit Bäumen bewachsenen Kiesdämme zwischen den Seen sollen teilweise abgetragen werden, Torf könne aufgeschüttet - und das Ganze so zur Sumpflandschaft umgestaltet werden, überlegt Baiker.


Warnung im Internet

Gebadet werden darf künftig auch noch - in abgegrenzten Bereichen am Ufer. Selbst eine Stelle für FKK-Hungrige wird geschaffen. Wer sich jedoch außerhalb dieser Gebiete aufhalte, begehe eine Ordnungswidrigkeit, egal, ob nackt oder angezogen. Und Uneinsichtige werden zur Kasse gebeten: Bis zu 1000 Euro können die Behörden fordern.

Dass diese Maßnahmen das lustvolle Treiben an den Baggerseen vollständig beenden werden, glaubt allerdings selbst der Sendener Bürgermeister nicht: "Das ist der Zeitgeist. Wer sich der Öffentlichkeit so präsentieren will, wird das auch weiterhin machen." Im Internet haben sich die Bemühungen der Behörden jedoch bereits herumgesprochen: "Wir würden dort zu Vorsicht raten, da eventuell Anzeigen erfolgen könnten", schreibt ein "Experimentalpaar" in einem Forum. Ein gewisser Ralf weiß in eigenwilliger Diktion Rat: In der Nähe gebe es genug Plätze, "wo nicht überlaufen sind".

Davon geht auch Bürgermeister Baiker aus: "Ich bin sicher, dass sie einen neuen Ort finden werden."

http://www.sueddeutsche.de/bayern/freil ... d-1.984365





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Lady Natascha
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Beitrag von Lady Natascha »

Hallo Marc und überhaupt
ist das ist ja mal wieder ein amüsanter Tatsachenbericht dass es auch ohne Sperrbezirke Ärger und Vergnügen gleichzeitig geben kann. "Porno-Island" Senden. Ja, ja die verklemmten Schwaben und Alles auch noch frei Haus wenns irgendwo was "umsonst" gibt. Die sog. Sexpolizei die dann unterwegs ist, bestimmt ein Traumjob für den sich viele Spanner begeistern würden.

Was das pdf betrifft hab ich es gefunden und wie gesagt Alles in mich aufgesogen was ich aber eh schon wusste. Sorry, aber ich habe bisher leider noch kein konkretes Vorgehen was Städte über 30.000 Einwohner betrifft. Keine Grosstädte über 100.000 Einwohner mit Sperrbezirk wo man an der zuständigen Stelle anfragen kann sondern ohne Sperrbezirk.
Am Beispiel: Wenn ich als Haussuchende in einer kleinen Stadtverwaltung anrufe und mich erkundigen will ob in der und der Strasse Wohnungsprostitution möglich wäre, könnte es mir ja niemand konkret an einem bestimmten Fall beantworten da och nie Dagewesen und die Frage würde sich ans Bauordnungsamt stellen bzw. müsste man Einsicht in einen Flächennutzungsplan nehmen ob es sich hierbei um ein Mischgebiet oder reines Wohngebiet handeln würde, wobei es ja im reinen Wohngebiet zwar geduldet wäre aber bestimmte Kriterien wie Werbung nach Aussen vermieden werden sollten wegen entspr. Anstössigkeiten. Diesbezüglich nochmal zu mir:
Ich bin alleine, arbeite ohne Werbung nach aussen und auch die Adresse steht in keiner Anzeige wg. Publikumsverkehr sondern es geht Alles nur nach Termin.
Wie beim KVR in München nach dem Sperrbezirk fragen die das jeden Tag machen und sofort sagen können ob Prostitution in der und der Strasse möglich wäre ist in Städten knapp über 30 000 Einwohner eben nicht der Fall.
Es geht um keinen bordellartigen Betrieb sondern um mich alleine und Gäste die diskret kommen und gehen wollen ohne sich in einer DHH oder Reihenhaus-siedlung an der Tür zu irren. Diese Faktoren kläre ich sowieso im Vorfeld und gehe immer mal vom schlimmsten Fall aus dass ein T.V. mit Fummel nicht bei meiner Nachbarin vor der Haustüre steht, was sicher auch vorkommen kann aber so eben vermieden werden kann wenn man das passende Objekt hat.
Es ist wirklich nicht einfach und auf Mithilfe von Amtsseite kann man nicht hoffen. Soll ich wie gesagt schlafende Hunde wecken und mit der Frage ins Haus fallen oder einfach machen und hoffen dass nichts Negatives passiert wenn ich in einer Kleinstadt ohne Sperrbezirk nach entsprechendem Objekt schaue?
Lady Natascha