Steuern und Steuerpolitik

Wo melde ich meinen Beruf an, mit welcher Steuerlast muss ich rechnen, womit ist zu rechnen, wenn ich die Anmeldung verabsäume, ... Fragen über Fragen. Hier sollen sie Antworten finden.
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Zwerg
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Steuern und Steuerpolitik

Beitrag von Zwerg »

Steuern

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Steuern und Steuerpolitik *hier*
Steuerleitfaden für SW in Deutschland - Teil 1
Steuerleitfaden für SW in Deutschland - Teil 2: Kassenbuch, Umsatzsteuer

Anonyme Steuerberatung (Forum):
www.sexworker.at/phpBB2/viewforum.php?f=98 Deutschland
www.sexworker.at/phpBB2/viewforum.php?f=99 Östereich





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Nachrichten Dez 2006:



Stadt Köln verdient kräftig an Sexsteuer



Das horizontale Gewerbe in Köln verschafft der Stadt stetig steigende Einnahmen.

Köln (RPO). Die Kölner standen immer schon im Ruf, ein fröhliches Volk zu sein, mit dem Hang zu einem ausschweifendem Leben. Das erfreut auch die dortige Stadtverwaltung: Die weltweit beachtete Sexsteuer in der Domstadt klettert auch 2006 wieder auf einen neuen Höchststand.


Für das laufende Jahr rechnet das Steueramt mit rund 828.000 Euro, wie ein Sprecher der Stadtverwaltung der Nachrichtenagentur ddp sagte. Im vergangenen Jahr wurden noch 790.000 Euro von Prostituierten und Bordellbetreibern eingenommen.


Die Einführung der Sexsteuer zum 1. Januar 2004 hatte weltweit für Schlagzeilen gesorgt. In Köln wird pro Prostituierte und Monat in der Regel eine Abgabe von 150 Euro fällig. Damit ist Köln den Angaben zufolge die bislang einzige deutsche Stadt, in der die Frauen direkt zur Kasse gebeten werden können.


Seit dem 1. Januar sorgt eine Änderung der Steuersatzung für mehr Gerechtigkeit im Milieu. Viele Frauen hätten glaubhaft machen können, dass sie der Prostitution nur als "Teilzeitjob" nachgingen, erläuterte der Behördensprecher. Anstatt des vollen Monatssatzes von 150 Euro müssen sie dann nur noch pro tatsächlichem Arbeitstag sechs Euro Steuern zahlen.


"Das führte dazu, dass uns die Frauen unaufgefordert ihre Krankmeldungen oder Belege für Urlaubsreisen einreichen, weil sie in dieser Zeit ja nicht gearbeitet haben", sagte der Sprecher. Für das Steueramt sei das ein Zeichen, dass die Abgabe bei den Betroffenen zunehmend akzeptiert werde.


Zur Zahl der Steuerpflichtigen konnte das Steuer- und Abgabenamt keine verbindliche Auskunft geben, da hinter einer Steuernummer eine einzelne Prostituierte oder auch ein ganzes Großbordell stecken könne.

http://www.rp-online.de/public/article/ ... ews/387267
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Marc of Frankfurt
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Fachwissen Steuern

Beitrag von Marc of Frankfurt »

Fachwissen Steuern
Hier wichtige Links aus meiner Sammlung:


Deutschland:
Steuerquicky für Prostituierte:
www.zef...
alle Links gibt es vollständig unter:
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=7809#7809


Steuerliche Diskriminierung von Prostituierten:
www.donacarmen.de/?p=107

Stuttgarter-Modell:
In Stuttgart wird zwangsweise und teilweise ohne Beleg von jeder Prostituierten je Arbeitstag (unabhängig vom Umsatz) 15 Euro Steuer im voraus eingefordert.

Finanzgericht Baden-Württemberg, Beschluss 06.04.2006, 4 V 7/06
www.valu...

Steuerliche Behandlung von Prostituierten und Betreibern in München:
www.donacarmen.de/?p=109



Schweiz
Vereinigung der Tessiner Bordelle (CASI) findet, dass die Prostituierten im Tessin zu viel Steuern zahlen müssen.
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=7855#7855



U.S.A.
Steuer-Anleitung für Prostituierte (für migrationswillige Kolleginnen):
www.sexw...



Norwegen:
Stippen ist Kunst und damit Umsatzsteuerbefreit:
http://news.bbc.co.uk/2/hi/europe/6213222.stm

Finanzminister Kristin Halvorsen überlegt Prostituierte von der Steuer zu befreien:
www.aftenposten.no/english/local/article1513982.ece
Prostitution nicht als Beruf anzuerkennen aber zu gleichzeitig zu besteuern wäre ein Verhalten, das einer staatlichen Zuhälterei gleich käme.

Steuernachzahlung verhindert Ausstieg - Norwegischer Finanzminister erwägt Steuerfreiheit für Sexarbeiter:
www.aftenposten.no/english/local/article1513982.ece





Meine Thesen
zur weiteren Diskussion:

1.) Für viele Prostituierte ...

2.) Solange der Staat ...

3.) Viele Kunden wollen keine Quittungen und wollen lieber sexuelle Schwarzarbeit zu niedriegerem Preis. Sie sind an der Steuersünde zur Hälfte mit beteiligt. Freier bleiben aber bei Steuernachforderung von Prostituierten meist unbehelligt, während für eine Prostituierte dann die Existenz vernichtet ist. Sie wird dann durch ein neues junges Mädel ersetzt.

4.) Mit schwarzem Geld ...



Alle Links und Texte in unserer virtuellen Lounge
"Sexworker-only"
Qualifiziertes Wissen für registrierte User:
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=7809#7809

Hier anonym und kostenlos anmelden:
www.sexworker.at/phpBB2/groupcp.php?g=27





Highlights auf den folgenden Seiten:

Infobroschüre von Doña Carmen e.V. gegen das Düsseldorfer Verfahren, 2009:
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=61203#61203

Pressekonferenz gegen Einführung Düsseldorfer Verfahren Hessen
Argumente gegen diskriminierende Sonderbesteuerung:
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=43690#43690
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=36080#36080

Sexworker Rathausproteste Marburg gg kommunale Vergnügungssteuer:
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=42010#42010

Schwarzer Freitag Bund der Steuerzahler
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=19434#19434

Ungarn: Steuern gegen Sozialversicherung
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=20986#20986

USA: Tax it if you can't beat it
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=32178#32178
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=73657#73657

Forderungen Gewerberecht
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=33101#33101

Broschüre Finanzministerium NRW
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=76451#76451

Durchschnittliche effektive Steuersätze
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=78549#78549

Steuergeschenk Ehegattensplitting
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=86122#86122

Urteil Bundesfinanzgerichtshof: keine steuerfreie Vermietung an Sexworker
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=90456#90456

Vermieter-Quittung
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=90488#90488

Urteil VG Stuttgart: Vergnügungssteuer nur für Räume mit Sex
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=91388#91388

Straßenstrich Dortmund: Tages-Steuer-Tiket 6 Euro
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=91456#91456

Studie DonaCarmen: max 15% zahlen Steuern
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=92200#92200

Antwort der Senatsverwaltung: Besteuerung Berlin 30Euro/Tag:
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=92549#92549

Reichensteuer und Finanzkrise:
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=92892#92892

Whistleblower Rudolf Elmer über Steuerparadise
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=93087#93087

Merkblatt vom Steuerberater Frankfurt
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=29178#29178

Diplomarbeit Stephanie Pflaum und Kalkulation Zuhälterbesteuerung
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=42700#42700

...bitte ergänzen...





.
Zuletzt geändert von Marc of Frankfurt am 20.02.2011, 12:33, insgesamt 7-mal geändert.

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Beitrag von Walker »

kann man diesen linkthread in ein anderes forum verschieben damit auch leute die keine sexworker sind sich informieren können? ich denke, dass diese linkliste mehr menschen interessieren würde

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Beitrag von Zwerg »

Ex-rolli hat geschrieben:kann man diesen linkthread in ein anderes forum verschieben damit auch leute die keine sexworker sind sich informieren können? ich denke, dass diese linkliste mehr menschen interessieren würde
Ich bin noch an der Linkseite am kurbeln..... leider bin ich zur Zeit mehr als ausgelastet (eigentlich überlastet) - es wird im Jänner eine eigene Linkseite geben - mit "Internettipps für SW`s".

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Grundsätzliches zum Forum: Vertraulich vs. Werbung

Beitrag von Marc of Frankfurt »

Ex-rolli hat geschrieben:kann man diesen linkthread in ein anderes forum verschieben damit auch leute die keine sexworker sind sich informieren können? ich denke, dass diese linkliste mehr menschen interessieren würde
Mein Beitrag ist eine "Promo" für mehr Aktivität und Mitglieder in der Virtuellen Lounge "Sexworker-only". Denn was nutzt es, wenn ihr Flyer druckt und an die Mädels verteilt, aber Inhalte und Struktur fehlen.

Ich möchte nicht, dass vertraulich Gepostetes in öffentlichen Listen erscheint, auch wenn es jeden interessiert.

Die Zielgruppe Sexdienstleister und das Forum nur für sie sollte ein zentrales Anliegen von sexworker.at sein und ganz oben auf der Forumliste erscheinen. Sexworker brauchen Orte gesicherter Vertraulichkeit, sonst bleiben sie fern (vgl. SOPHIE: Eintritt nur für Frauen).

Freier wünschen sich das ebenso (vgl. Bordell: Eintritt nicht für Frauen). Betreiber sicher auch. Und politische Aktivisten sowieso -jedem sein Privatforum!-. Oder es bleibt nur beim smalltalk...der auch ganz lustig ist.

(Oder ich muß mich umbenennen in: "##+*/*-##" :-)

Ich wünsche mir einen großen Bereich bei sexworker.at, für verifizierte und registrierte User (privat lesen und/oder schreiben) und -weiter unten im forum- einen kleineren für anonyme Mitleser (öffentlich lesen/schreiben).

Eine Motivation viel lesen zu können, könnte sein viel geschrieben zu haben. Wie könnte man so einen Informations-Tauschmechanismus technisch umsetzen (vgl. Napster).

Für eine anonyme, vojeuristische Öffentlichkeit zu schreiben ist für mich überhaupt keine Motivation, sondern wäre nur Energieverlust.

Meine Beiträge hier sind teilweise richtig Arbeit und ich spende sie, weil mir das Projekt sexworker.at viel bedeutet, und ich denke es ist das beste im deutschsprachigen Raum. Großer Dank an alle Betreiber, Sponsoren und besonders den Admin. Ich freue mich daher auf eine verantwortungsvolle und professionelle Weiterentwicklung dieses Web2.0-Projekts.


.

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Beitrag von Walker »

marc ich gebe dir völlig reicht, was den geschützen raum für SW betrifft - darin möchte ich auch gar nicht schmökern können - ich finde es als wirklich wichtig, dass sie die SW ungestört austauschen können. ich sprach rein von der linkliste, da ich denke, dass diese links (auch wenn ich sie nicht kenne) dazu beitragen, dass sich interessierte aussenstehende ein gutes und richtiges bild der momentanen situation machen können...

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Re: Grundsätzliches zum Forum: Vertraulich vs. Werbung

Beitrag von Zwerg »

Marc of Frankfurt hat geschrieben: Ich möchte nicht, dass vertraulich Gepostetes in öffentlichen Listen erscheint, auch wenn es jeden interessiert.
wird nicht passieren!
Marc of Frankfurt hat geschrieben:Denn was nutzt es, wenn ihr Flyer druckt und an die Mädels verteilt, aber Inhalte und Struktur fehlen.
Hast Du eine Idee, wie man den (neuen) Flyer sinnvoller gestalten können?
Marc of Frankfurt hat geschrieben: Die Zielgruppe Sexdienstleister und das Forum nur für sie sollte ein zentrales Anliegen von sexworker.at sein und ganz oben auf der Forumliste erscheinen. Sexworker brauchen Orte gesicherter Vertraulichkeit, sonst bleiben sie fern (vgl. SOPHIE: Eintritt nur für Frauen).

Freier wünschen sich das ebenso (vgl. Bordell: Eintritt nicht für Frauen). Betreiber sicher auch. Und politische Aktivisten sowieso -jedem sein Privatforum!-. Oder es bleibt nur beim smalltalk...der auch ganz lustig ist.

Ich wünsche mir einen großen Bereich bei sexworker.at, für verifizierte und registrierte User (privat lesen und/oder schreiben) und -weiter unten im forum- einen kleineren für anonyme Mitleser (öffentlich lesen/schreiben).

Für eine anonyme, vojeuristische Öffentlichkeit zu schreiben ist für mich überhaupt keine Motivation, sondern wäre nur Energieverlust.
Ich kann Deinen Wunsch durchaus nachvollziehen..... - nur -> ich beschäftige mich ja beruflich mit Webseiten und bin auf Grund meines Wissensstandes daran gegangen, die User vom sexworker - forum einmal ein wenig unter die Lupe zu nehmen. Ich habe hierfür in erster Linie die Serverprotokolle herangezogen, um herauszufinden, wie unser Besucherverhalten aussieht:

Besucher pro Tag: mehr als 500 (tatsächliche Visits - keine SUMAS und jede IP nur einmal gezählt)

Nur 5 Prozent der Besucher loggen sich ein

Ca. 70 Prozent aller Besucher sind Stammbesucher!!!

Unter den gefundenen IP-Adressen sind 9 österreichische und 8 deutsche und 2 schweizer Etablissements, die im weitesten Sinn dem SW-Gewerbe zuzurechnen sind! Fast 30 Adressen weisen auf Webseiten von SexWorkerInnen hin. 5 Anlaufstellen. Und 3 Dienststellen offizieller Behörden.

Natürlich konnte ich keine Chelloadressen oder AOn und wie auch immer ausheben, aber die IP-Adressen, die eindeutig zuzuordnen sind, sind erstaunlicher Weise zu mehr als 60 Prozent auf weibliche Teilnehmer registriert. Da nehme ich doch die paar vielleicht vorhandenen Voyeure in kauf.....

Und im Vergleich zu den oben genannten Zahlen betreten pro Tag nur 2 - 5 die Lounge, also den geschützten Bereich.

Diesen Bereich wird es weiterhin geben! Aber: Das SW-Forum sieht sich als weit mehr. Ich hätte gerne aus dem Forum eine weitläufige (kompatible) Schnittstelle zwischen SexWorkerInnen, Betreibern, Behörde, Anlaufstellen, Politik und Engagierten gemacht.

Die Besucher deklarieren sich nicht und ich weiß nicht, ob nicht gerade dadurch der Reiz des Forums gegeben ist. Ich selbst genieße es oft, "alleine" im Forum zu sein (und auf der Statistik zu sehen, dass im gleichen Augenblick 15 oder 20 Augenpaare die Beiträge verschlingen)
Marc of Frankfurt hat geschrieben: Meine Beiträge hier sind teilweise richtig Arbeit und ich spende sie, weil mir das Projekt sexworker.at viel bedeutet, und ich denke es ist das beste im deutschsprachigen Raum.
Ich danke Dir, für das Lob, welches aber ausschließlich den Beitragsschreibenden gilt! Nur durch Euch ist es möglich, das dieses Forum das wird, was wir Alle möchten: Ein Forum von und für Profis! Euer Forum!!
Marc of Frankfurt hat geschrieben: Großer Dank an alle Betreiber, Sponsoren und besonders den Admin.


Äh, wie soll ich es sagen? Marc? Es gibt da Niemand..... Ich bin der Betreiber, Sponsor und der Admin..... - und mir dankst Du ohnehin genug, mit jedem Beitrag, den Du beisteuerst......

Eigentlich sollte ich mich einmal bei unseren Moderatoren bedanken.... Jungs und Mädels: Ohne Euch gäbe es das Werkel hier nicht! Und auch den Gründern des Forums: Alexander, Du bist einer der Wichtigsten hier! Elisabeth, auch wenn Du mich jetzt nicht mehr leiden kannst, nimm es hin, dass ich dieser Meinung bin: Den Start dieses Forums hätte Niemand besser hingekriegt, wie Ihr Zwei. Also Danke!

RZ
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Peter
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Steuertipps

Beitrag von Peter »

Unter https://finanzonline.bmf.gv.at/fon/Disp ... trag_index& könnt Ihr ganz einfach die Einkommenssteuer (uvm.) vorausschauend berechnen (die Beträge von 2005 ändern sich 2007 nur geringfügig). Die einzelnen Punkte werden in der "Hilfe" ausführlich erklärt.

Viel Spaß dabei :006
viele Grüße,

Peter
__________________________________________
Am Ende einer Schlacht werden die Toten gezählt!

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certik
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Beitrag von certik »

Sofern Interesse an Steuertipps für selbständige SW in Deutschland besteht, kann ich gerne ein paar beitragen.
Falls ihr spezielle Fragen habt, könnt Ihr sie gerne hier oder per PM stellen.

LG certik








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Steuerleitfaden für SW in Deutschland - Teil 1

Steuerleitfaden für SW in Deutschland - Teil 2: Kassenbuch, Umsatzsteuer

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Marc of Frankfurt
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Steuerpolitik - Pläne für die Zukunft

Beitrag von Marc of Frankfurt »

Steuerliche Zukunft





Referat und Moderation für den Initiativkreis Prostitution am 16. Februar 2002 in Frankfurt in den Räumen von www.donaCarmen.de

Nachdem das Deutsche Prostitutions-Gesetz (ProstG) mit 2 Jahren Verspätung evaluiert wurde, können jetzt durchgreifende Maßnahmen zur Steuerehrlichkeit von Prostituierten für die nahe Zukunft erwartet werden:
Bericht der Bundesregierung (Seiten 71 ff.):





Schlußfolgerungen des Berichtes:

- Das ProstG strahlt auf das Steuerrecht aus.

- Einkünfte von Prostituierten aus dieser Tätigkeit sind nunmehr anderen gewerblichen Einkünften gleichgestellt.

D.h. in fast allen Finanzämtern wird nach § 15 EStG als "Einkünfte aus Gewerbebetrieb" statt wie vordem als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG besteuert.

- Bisher gab es unterschiedlich praktizierte Verfahren wie Einzelveranlagung und vereinfachtes Vorauszanlungsverfahren (sog. "Düsseldorfer Verfahren") in Baden-Würtemberg und NRW.

Die Bundesländer sind zuständig, aber das Bundesfinanzministerium hat eine Vereinheitlichung und Verbesserung der Besteuerung gemäß dem Düsseldorfer Verfahren vorgeschlagen. Dieses Verfahren als geeignete Besteuerungsmethode zuzulassen, wurde mehrheitlich von den obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder auf der Sitzung ESt VII/06 vom 6.-8. Dezember 2006 angenommen.

- Es wurden zunehmende steuerliche Anmeldungen verzeichnet.

- Gezielte Aufklärung durch Finanzämter und eine im Rahmen ihrer Möglichkeiten flexible Handhabung von Steuernachforderungen würde es etlichen Prostituierten, die bislang ihre Einkünfte nicht versteuern, sicherlich erleichtern, sich steuerlich anzumelden.





Der Bericht zum Düsseldorfer Verfahren:

- wird in ganz Baden-Würtemberg und überwiegendem Teil NRW angewendet. Befindet sich im Land Berlin in Einführung.

- ist ein vereinfachtes Verwaltungsverfahren

- ist eine Vorauszahlung zur Sicherheit für die Finanzämter

- die Teilnahme am Verfahren befreit nicht von der Abgabe der Steuererklärung und auch nicht von der Zahlung der tatsächlich angefallenen Steuern.

Die als Pauschale gezahlte Summe wird bei der individuellen Berechnung der Steuerschuld auf die tatsächlich zu zahlenden Steuern angerechnet.

- Bordellbetreiber und Betreiber von bordellartigen Betrieben führen
nach der unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten jeweils mit den Finanzämtern getroffenen Vereinbarung
derzeit eine Pauschale von bis zu 25 Euro pro Tag und Prostituierter ab.





Alle Angaben aus dem Bericht der Bundesregierung - Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.





Problematisch scheint zu sein, daß es Prostituierten quasi aufgezwungen wird, während Freiberufler um Zustimmung gefragt werden.

Was passiert mit der Anonymität der Frauen in der nach wie vor stigmatisierten Branche Prostitution?





.
Zuletzt geändert von Marc of Frankfurt am 16.02.2007, 15:00, insgesamt 2-mal geändert.

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Dokumentation der Petition gegen das Düsseldorfer Verfahren

Beitrag von Marc of Frankfurt »

Petition und Antrag

gegen das Düsseldorfer-Verfahren einer Steuer-Vorauszahlung

wurde im Landtag von Baden-Würtemberg 2003, 2004 abgelehnt









Landtag von Baden-Württemberg
13. Wahlperiode

Drucksache 13 / 1864

(Ausgegeben: 27. 03. 2003)


5. Petition 13/750 betr. Steuersache



I. Petitionsbegehren

Der Petent vertritt als Steuerberater mehrere Frauen,
die als Prostituierte tätig sind. Er begehrt eine rechtliche
Überprüfung des von der Finanzverwaltung
praktizierten Verfahrens zur Besteuerung von in Bordellbetrieben
tätigen Prostituierten sowie der in dieses
Verfahren eingebundenen Mitwirkung der Bordellbetreiber.



II. Sachverhalt

Einkünfte einer Prostituierten aus ihrer Tätigkeit unterliegen
als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 Einkommensteuergesetz
der Einkommensteuer und als
sonstige Leistung nach § 3 Abs. 9 Umsatzsteuergesetz
auch der Umsatzsteuer. Die hieraus resultierenden
Steuern sind grundsätzlich im Wege von Steuerveranlagungen
festzusetzen. Die Finanzverwaltung lässt bei
Bordellbetrieben seit 1966 ein vereinfachtes Besteuerungsverfahren
zu. Die Teilnahme an dem Verfahren
mit einer pauschalen Erhebung der Einkommensteuer,
der Umsatzsteuer und des Solidaritätszuschlags nach
Tagessätzen, dem so genannten Düsseldorfer Verfahren,
ist für die Betriebe und die dort tätigen Frauen
nach Ansicht der Finanzverwaltung freiwillig. Die
Tagessätze lagen bis einschließlich 1999 zwischen 5
und 8 DM.
Die Steuerfahndungsstelle des Finanzamts Stuttgart II
hat mit Schreiben vom Juni und Dezember 2000 die
ihr bekannten Bordellbetreiber nochmals auf die
Steuerpflicht der Tätigkeit der Prostituierten und die
Möglichkeit der Teilnahme am o.g. vereinfachten
Besteuerungsverfahren hingewiesen. Ziel der Verwaltungsmaßnahme
war, bisher noch nicht erfasste
Prostituierte in das Verfahren einzubeziehen und den
Tagessatz neu festzulegen. Das Schreiben wurde nicht
mit der Post versandt, sondern in jedem Fall durch
Mitarbeiter der Steuerfahndung persönlich überbracht
.

Die Bordellbetreiber und die Prostituierten
wurden in diesem Zusammenhang ausdrücklich über
die Freiwilligkeit der Teilnahme unterrichtet. Das
angebotene Verfahren stieß nach Ansicht der Finanzverwaltung
beim angesprochenen Personenkreis ganz
überwiegend auf Akzeptanz.

Die im Jahr 1966 festgelegten Tagessätze von 5 bis 8
DM entsprachen nach den Feststellungen der Steuerfahndung
nicht mehr den aktuellen Einkunftsverhältnissen
der betroffenen Prostituierten. Im Einvernehmen
und unter Mitwirkung von Betreibern kleinerer
Bordellbetriebe wurde deshalb ein erhöhter Tagessatz
in Höhe von 50 DM für jeden Miet- oder Tätigkeitstag
festgelegt. Bei Großbordellen kann der Tagessatz
auf 30 DM ermäßigt werden, weil nach den glaubhaften
Aussagen der Betreiber die Einnahmen der dort
tätigen Frauen im Regelfall geringer sind als in kleinen
Bordellen und Etablissements
.

Die am Verfahren teilnehmenden Bordellbetreiber
(= Vermieter) erheben von den Prostituierten mit der
fälligen Miete den festgelegten Tagessatz und führen
den auflaufenden Gesamtsteuerbetrag zusammen mit
einer Sammelliste, aus der sich die Künstlernamen,
bürgerlichen Namen, Pass- oder Ausweisnummer und
die Arbeitstage der Prostituierten ergeben, vierteljährlich
an die Finanzkasse ab
. Die Einzelbeträge werden
dort zunächst auf Verwahrung gebucht. Später werden
die Einzahlungen den einzelnen Prostituierten
bzw. deren Steuernummern zugeordnet. Schließlich
setzt das Finanzamt in Höhe des jeweiligen Steuerbetrags
eine Steuervorauszahlung fest und erteilt einen
Vorauszahlungsbescheid. Die eigentliche Steuerveranlagung
erfolgt dann im Wege der Schätzung, falls
keine Steuererklärung abgegeben wird
. Über die Veranlagung
wird ein Steuerbescheid erteilt. Da das Einkommen
entsprechend den vorausbezahlten Beträgen
berechnet wird, ergibt sich weder eine Steuernachzahlung
noch ein Erstattungsanspruch. Die Prostituierten
haben aber jederzeit die Möglichkeit, eine Einkommens-
und Umsatzsteuererklärung einzureichen. Sofern
die auf Grund der tatsächlichen Einkünfte festzusetzende
Steuer niedriger ist als die bereits geleisteten
Vorauszahlungen, wird der überzahlte Betrag im Einzelfall
wieder erstattet.

Die Prostituierten können dem Betreiber/Vermieter
eine förmliche Empfangsvollmacht erteilen. Verwaltungsakte
wie Steuerbescheide und sonstige Schreiben
des Finanzamts werden dann direkt an den Betreiber
gerichtet. Wird eine Vollmacht nicht erteilt, gehen
Steuerbescheide u. Ä. unmittelbar an die Prostituierte.

Das Finanzamt Stuttgart III führt Veranlagungen nach
dem beschriebenen Verfahren bereits seit vielen Jahren
durch.



III. Stellungnahme der Regierung

Nach § 85 Abgabenordnung (AO) haben die Finanzbehörden
die Steuern nach Maßgabe der Gesetze
gleichmäßig festzusetzen und zu erheben. Kommt ein
Steuerpflichtiger seinen steuerlichen Pflichten nicht
ordnungsgemäß nach, ist das Finanzamt auf der
Grundlage der vorgenannten Regelung verpflichtet,
entsprechende Abhilfemaßnahmen zu ergreifen. Soweit
das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen nicht
ermitteln oder berechnen kann, hat es diese zu schätzen
(§ 162 Abs. 1 Satz 1 AO). Zu schätzen ist insbesondere
dann, wenn der Steuerpflichtige über seine
Angaben keine ausreichenden Aufklärungen zu geben
vermag oder weitere Auskünfte verweigert oder seine
Mitwirkungspflicht verletzt (§ 162 Abs. 2 Satz 1 AO).
Das Gleiche gilt, wenn der Steuerpflichtige Bücher
oder Aufzeichnungen, die er nach den Steuergesetzen
zu führen hat, nicht vorlegen kann (§ 162 Abs. 2 Satz
2 AO).

Die steuerliche Erfassung von Prostituierten und die
Ermittlung ihrer steuerpflichtigen Einkünfte gestaltet
sich auf Grund der milieuspezifischen Gegebenheiten
als äußerst schwierig. Anzeigepflichten gibt es entweder
gar nicht oder diese werden nicht beachtet. Ein
Kontrollmitteilungs- oder Auskunftsverfahren mit anderen
Behörden besteht ebenfalls nicht
. Die betroffenen
Frauen sind zudem häufig nur kurze Zeit in einem
bestimmten Bordell tätig. Ausländische Prostituierte,
die sich illegal im Inland aufhalten, werden vielfach
nach Polizeirazzien wieder abgeschoben. Allein wegen
der sich hieraus ergebenden Fluktuation ist eine
Durchsetzung von Steueransprüchen gegen Prostituierte
kaum möglich
. Folge dieser Umstände ist, dass
eine Besteuerung von Prostituierten mit Ausnahme
von zufälligen Erfolgen z. B. bei Steuerfahndungsprüfungen
faktisch nicht stattfindet
.

Das Düsseldorfer Verfahren, das seit über dreißig Jahren
praktiziert
wird, bietet einen greifbaren Ansatzpunkt
zur Besteuerung der in Bordellbetrieben tätigen
Prostituierten. Es ist ein praktikabler Lösungsversuch,
zumindest diesen Personenkreis einer Besteuerung zuzuführen
und insoweit den Vorgaben eines gesetzmäßigen
und gleichmäßigen Verwaltungshandelns im
Sinne des § 85 AO zu genügen. Eine Prostituierte führt
in aller Regel keine Aufzeichnungen über die von ihr
erzielten Einnahmen und die damit in Zusammenhang
stehenden Ausgaben. Nachvollziehbare Steuerberechnungsgrundlagen
bestehen aus diesem Grund üblicherweise
nicht. Eine Steuerfestsetzung kann deshalb nur
in typisierender und pauschalierender Weise auf der
Grundlage des § 162 AO vorgenommen werden
. Die
Festlegung von Tagessätzen zur pauschalen Steuererhebung
im Wege der Schätzung ist rechtlich nicht zu
beanstanden. Rechtsstaatliche Grundsätze werden
nicht verletzt, da die Teilnahme am Düsseldorfer Verfahren
ausnahmslos freiwillig erfolgt. Die Freiwilligkeit
geht aus dem zweiten Informationsschreiben der
Steuerfahndungsstelle des Finanzamts Stuttgart II vom
Dezember 2000 eindeutig und unmissverständlich hervor.

Die Abwicklung über den Betreiber/Vermieter
mittels einer Empfangsbevollmächtigung dient dabei
ausschließlich der praktischen Durchführbarkeit des
Verfahrens, da viele Prostituierte an verschiedenen Orten
tätig sind. Haftungsrechtliche Konsequenzen für
den Betreiber/Vermieter sind damit nicht verbunden
.

Das vorgenannte Finanzamtsschreiben enthält lediglich
Hinweise und klarstellende Auskünfte. Es zwingt
weder die Prostituierten noch den Betreiber des Bordells
zu einer konkreten Mitwirkung. Folglich kann
das Schreiben verfahrensrechtlich kein Verwaltungsakt
sein. Diese Auffassung wurde vom Finanzgericht
Baden-Württemberg - Außensenate Stuttgart - mit
Beschluss vom 17. April 2001 bestätigt.
Durch zusätzliche Maßnahmen der Steuerfahndung
wird sichergestellt, dass sich die nicht am vereinfachten
Verfahren teilnehmenden Prostituierten der Besteuerung
nicht vollständig entziehen können. Die
Personalien werden insoweit vor Ort, d. h. in den Bordellbetrieben
selbst, ermittelt und an die zuständigen
Wohnsitzfinanzämter zur Überprüfung und Auswertung
weitergeleitet.




Die konkreten Rechtsfragen des Petenten können wie
folgt beantwortet werden:

1. Die Schreiben der Steuerfahndungsstelle des Finanzamts
Stuttgart II vom Juni und Dezember
2000 sind keine Verwaltungsakte. Die Teilnahme
am Düsseldorfer Verfahren ist für die Beteiligten
(Prostituierte und Bordellbetreiber/Vermieter)
freiwillig. Eine Steuerverkürzung liegt bei einer
Schätzung der Besteuerungsgrundlagen nach dem
vorstehenden Verfahren nicht vor.

2. Eine rechtsverbindliche Regelung in Form eines
Verwaltungsaktes wird erst mit dem Vorauszahlungsbescheid
und nachfolgend mit dem Jahressteuerbescheid
getroffen. Die als Schätzung unter
Anwendung der festgelegten Tagessätze durchzuführende
Steuerfestsetzung ist freiwillig und ohne
Abgeltungswirkung
. Sofern eine betroffene Person
mit dem Steuerbescheid nicht einverstanden
ist, kann sie gegen ihn Einspruch einlegen und eine
Einkommensteuer- und eine Umsatzsteuererklärung
mit den tatsächlich erzielten Einkünften
und Umsätzen nachreichen.

3 a. Verpflichtung zur Teilnahme am Düsseldorfer
Verfahren besteht -wie bereits mehrfach dargelegt-
nicht. Das Verfahren sieht eine vom Bordellbetreiber/
Vermieter zu erstellende Sammelanmeldung
vor. Die Prostituierten können von dem
Bordellbetreiber Belege über geleistete Zahlungen
für z. B. Miete, pauschale Steuerbeträge,
Dienstleistungen, Bedarfsartikel usw. verlangen.
Von der Finanzkasse erhalten sie auf Antrag eine
Mitteilung über die vom Bordellbetreiber auf ihre
Rechnung angemeldeten und bezahlten Steuerbeträge.
Damit können sie kontrollieren, ob und inwieweit
die vom Betreiber/Vermieter zusammen
mit der Tagesmiete vereinnahmten Steuern tatsächlich
an die Finanzkasse abgeführt wurden
und im Falle einer Veranlagung nach Abgabe einer
Steuererklärung auf die persönliche Steuerschuld
angerechnet werden können.

3 b. Nimmt eine Prostituierte nicht an dem vereinfachten
Verfahren teil und reicht sie auch
freiwillig keine Steuererklärungen bei ihrem
Wohnsitzfinanzamt ein, kann die Steuerfahndung
die Personalien zur steuerlichen Erfassung vor
Ort im jeweiligen Bordellbetrieb feststellen. Der
Bordellbetreiber hat die Anwesenheit der Steuerfahndung
in seinem Betrieb für diese Zwecke zu dulden.

Das Vorgehen der Steuerfahndungsstelle des Finanzamts
Stuttgart II ist weder rechtlich noch dienstaufsichtlich
zu beanstanden. Die genannten Verwaltungsmaßnahmen
sind auf der Grundlage der bestehenden Rechtsvorschriften
erfolgt. Ein pflicht oder gar rechtswidriges Verhalten ist nicht erkennbar.
Das Finanzministerium schlägt vor, die Petentinnen in
diesem Sinne zu unterrichten und die Petition im
Übrigen für erledigt zu erklären.



IV. Stellungnahme der Berichterstatterin

Abweichend von der Sichtweise der Regierung ist das
geschilderte Verfahren möglicherweise nicht rechtmäßig
und jedenfalls nicht zweckmäßig. Betroffenen
sind insoweit neben steuerrechtlichen Gesichtspunkten
auch weitere Rechtsgebiete.

Das geschilderte Verfahren ist bereits datenschutzrechtlich
fragwürdig
. Der vom Vermieter auszufüllende
Sammelanmeldebogen muss sowohl den "Künstlernamen"
als auch den bürgerlichen Namen der
Frauen angeben. Die Frauen werden mithin gezwungen,
ihren bürgerlichen Namen preiszugeben
, da die
geleisteten Pauschalzahlungen sonst durch die Finanzbehörden
nicht zuordenbar sind. Es dürfte
bekannt sein, dass die Preisgabe des bürgerlichen
Namens für Prostituierte ein erhebliches Gefährdungspotential
birgt. Sie werden erpressbar und
werden durch potenzielle Zuhälter gefährdet. Die
Angabe von Pass- bzw. Ausweisnummer ist datenschutzrechtlich
ebenfalls fragwürdig.

Die Regierung macht keine Angaben, wo im Land das
besagte Verfahren seit wann angewendet wird. Es
drängt sich der Verdacht auf, dass dies bisher nur im
Bereich des FA Stuttgart III der Fall ist. Von der erforderlichen
Gleichmäßigkeit der Besteuerung kann schon
insoweit nicht ausgegangen werden. Sollte das Verfahren
nur in Stuttgart oder ggfs. weiteren Großstädten im
Land angewandt werden, führt dies nur dazu, dass die
betroffenen Frauen in das Umland abwandern.

Bekanntlich stellt die Prostitution in fest gemieteten
Zimmern - auch in Stuttgart - nur einen äußerst geringen
Teil der Szene dar. Die Regierung hat keine
Angaben gemacht, wie etwa Straßen- oder Hotelprostitution
oder die Prostitution in durch die Frauen
selbst gemieteten Wohnungen bisher der Besteuerung
unterworfen wird. Möglicherweise werden hier nur
die besteuert, die am einfachsten greifbar sind. Auch
dieser Umstand würde letztlich nicht zu Steuereinnahmen
führen, sondern zu einer Abwanderung in andere
Bereiche der Szene
.

Die Regierung hat sowohl in ihrer Stellungnahme wie
auch innerhalb des genannten Verfahrens gegenüber
den Betroffenen keinerlei Angaben gemacht, warum
der Pauschsatz in der genannten Höhe festgelegt wurde.

Selbst wenn die Festlegung von Tagessätzen zur
pauschalen Steuererhebung im Wege der Schätzung
rechtlich nicht zu beanstanden ist, so muss doch nachvollziehbar
gemacht werden, auf Grund welcher
Grundlagen die konkrete Höhe festgelegt wird.

Die von der Regierung betonte Freiwilligkeit des Verfahrens
stellt sich in einem anderen Lichte dar, wenn
sie aus der Sicht der betroffenen Frauen betrachtet
wird. Es stellt sich diesen nämlich nicht die Alternative,
am Verfahren teilzunehmen oder statt dessen eine
reguläre Steueranmeldung vorzunehmen. Es stellt
sich viel eher die Alternative, sich dem Druck der bereits
im Hause befindlichen Steuerfahndung zu beugen
oder sich steuerrechtswidrig zu verhalten
. Denn
die behördlicherseits angegebene Alternative des regulären
Anmeldeverfahrens ist für Prostituierte nicht
gangbar. Die Vornahme einer Einnahmeüberschussrechnung,
der Umsatzsteuervoranmeldung und -erklärung
und die hierfür vorgeschriebene Buchführung
nach den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Buchführung
ist für Prostituierte nicht durchführbar, schon
deshalb, weil Belege oder persönliche Angaben der
Freier naturgemäß fehlen
. Jegliche Führung von Aufzeichnungen
über die Tätigkeit von Prostituierten verbietet
sich aus naheliegenden Gründen von selbst.

Der von den Finanzbehörden in dem der Petition zugrunde
liegenden finanzgerichtlichen Verfahren behauptete
Umstand, es seien die Bordellbetreiber gewesen,
die das Verfahren vorgeschlagen hätten, ist unzutreffend.

Dem Verfahren wurde seitens der Bordelle
nur auf behördlichen Druck zugestimmt. Als Alternative
stellten sich den betroffenen Frauen vielmehr
Nachzahlungen auf Grund von Schätzungen in ruinöser
Höhe
. Der Regierung dürften die Fälle bekannt sein, in
denen Frauen, die aus der Prostitution ausgestiegen waren,
auf Grund von Nachforderungen an Steuern und
Sozialabgaben wieder in die Prostitution getrieben

wurden, um die Zahlungen leisten zu können.

Ebenso dürfte der Regierung bekannt sein, dass ein
großes Stuttgarter Bordell sich nur deshalb am Verfahren
beteiligt hat, weil ein Abschlag auf die Höhe
der Pauschale vereinbart wurde.

Die Regierung hat sich in ihrer Stellungnahme auch
nicht dazu geäußert, wie die vom Petenten kritisierte,
rechtlich nicht ganz einfache Einordnung der Vermieter
im Verfahren denn nun zu beurteilen ist.

In einem Workshop zum Prostitutionsgesetz im Februar
2002 beim BMFSFJ unter Beteiligung des BMF
wurde festgestellt, dass das Düsseldorfer Verfahren
-bundesweit betrachtet- sowohl von den Betroffenen
als von Beratungsstellen negativ bewertet wird. Das
BMF wurde daher gebeten, andere Möglichkeiten zu
prüfen. Es fragt sich, ob den zuständigen Landesbehörden
Ergebnisse dieser Überprüfung bekannt sind.



V. Erörterung der Angelegenheit vor dem Ausschuss

Vor dem Ausschuss wurden unter Beteiligung von
Regierungsvertretern folgende Punkte näher erörtert:


1. Datenschutz und Steuergeheimnis

Die Regierungsvertreter erklärten, die Sammellisten
würden nur für das Steuerermittlungs- und Festsetzungsverfahren
verwandt. Das Steuergeheimnis sei
somit gewahrt
. Die Listen würden vom Betreiber geführt
und nicht etwa ausgehängt. Im Übrigen sei die
Teilnahme am Verfahren bekanntlich freiwillig.


2. Grundsatz der Gleichheit

Die Regierungsvertreter erklärten hierzu, die Gleichheit
sei am einfachsten dadurch zu erreichen, dass die
Prostituierten Steuererklärungen abgeben. Da aber
keine einzige Prostituierte freiwillig eine Steuererklärung
abgebe, sei das vereinfachte Verfahren eine
Hilfsmaßnahme, um in diesem Bereich überhaupt eine
Besteuerung umsetzen zu können. Es sei richtig,
dass eine landesweite Umsetzung bisher nicht gelungen
ist. Man wolle versuchen, das vereinfachte Verfahren
auch in anderen OFD-Bezirken einzuführen,
die Umsetzung sei aber milieubedingt sehr schwierig.

3. Fehlende Transparenz der Pauschbeträge

Der Regierungsvertreter führte aus, bei Großbordellen
sei ein geringerer Tagessatz anzunehmen, da auf
Grund der Konkurrenzsituation die Einnahmen geringer

seien. Erfahrungsgemäß würden die Damen sehr
wohl wissen, weshalb 30 oder 50 DM angesetzt würden.

4. Rechtssicherheit

Der Regierungsvertreter führte aus, wenn die Frauen
am freiwilligen Verfahren teilnähmen, ergehe ein entsprechender
Bescheid, womit es dann sein Bewenden
habe. Der Vorsitzende ergänzte dies dahin gehend,
wenn die Damen Rechtssicherheit wollten, sei es ihnen
unbenommen, eine Steuerklärung abzugeben.
Die Berichterstatterin beantragte die Überweisung der
Petition in den Finanzausschuss und die Aussetzung
des vereinfachten Besteuerungsverfahrens bis zur abschließenden
Klärung der offen stehenden Fragen.

Dies betreffe insbesondere die Frage, ob es zu den
Sammellisten nicht eine Alternative gebe. Sie verwies
in diesem Zusammenhang auf einen Workshop auf
Bundesebene, der ebenfalls zu dem Ergebnis kam,
dass das "Düsseldorfer Verfahren" nicht geeignet ist
und empfahl, ein neues Verfahren zu suchen. Dieser
Antrag wurde mit 11 zu 9 Stimmen abgelehnt.



VI. Beschlussempfehlung

Der Ausschuss verabschiedete sodann mit 11 zu 9
Stimmen die folgende Beschlussempfehlung:

Die Petition wird für erledigt erklärt.

Berichterstatterin: Haller-Haid





Bild





Landtag von Baden-Württemberg
13. Wahlperiode


Drucksache 13 / 3200


5. Zu dem Antrag der Abg. Rita Haller-Haid u. a. SPD und der Stellungnahme
des Finanzministeriums - Drucksache 13/2539
- Besteuerung von Prostituierten

(Ausgegeben: 04. 06. 2004)





Beschlussempfehlung

Der Landtag wolle beschließen,
den Antrag der Abg. Rita Haller-Haid - Drucksache
13/2539 - für erledigt zu erklären.

22. 04. 2004

Der Berichterstatter: Der Vorsitzende:
Theurer Moser


B e r i c h t

Der Finanzausschuss beriet den Antrag Drucksache 13/2539 in
seiner 38. Sitzung am 22. April 2004.

Die Erstunterzeichnerin des Antrags trug vor, der Antrag basiere
auf Informationen, die sie als Berichterstatterin für eine Petition
zu diesem schwierigen Thema erhalten habe.

Die Oberfinanzdirektion Stuttgart habe ein Modell entwickelt,
um zu einer praktikablen Regelung für die Besteuerung von
Prostituierten zu kommen. Nach diesem Modell sollten Prostituierte
die Möglichkeit erhalten, sich freiwillig für eine pauschale
Besteuerung ihrer Einkünfte zu entscheiden. Allerdings müsse
die Entscheidungsfreiheit der Prostituierten nach ihrer Ansicht
etwas relativiert werden, da als Alternative nur die Möglichkeit
im Raum stehe, dass die Steuerfahndung - unter Umständen sogar
während der Öffnungszeiten der Bordelle oder bordellartigen
Betriebe - bei den Prostituierten ermittle.


Als wesentlich sehe sie auch die Tatsache an, dass bei dem von
der Oberfinanzdirektion Stuttgart entwickelten Modell in den
Betrieben Listen ausgelegt würden, in die die Prostituierten eintragen
müssten, ob sie an der freiwilligen Pauschalbesteuerung
ihrer Einkünfte teilnehmen wollten oder nicht. In der Regel seien
die Prostituierten bei der Ausübung ihres Gewerbes selbstständig
tätig und verfügten über einen Gewerbeschein. Wenn von ihnen
über die Betreiber von Bordellen Steuern erhoben würden, müsste
eigentlich davon ausgegangen werden, dass es sich um Scheinselbstständige
handle
.

Nach dem von der Oberfinanzdirektion Stuttgart entwickelten
Verfahren würden die Bordellbetreiber in das Verfahren einbezogen,
und Prostituierte, die sich nicht an der Pauschalbesteuerung
beteiligen wollten, müssten dies in entsprechenden Sammellisten
erklären. Sie frage, ob es rechtlich korrekt sei, Bordellbetreiber,
bei denen es sich in der Regel weder um Rechtsanwälte noch um
Steuerberater handle, in dieser Form einzubeziehen, auch wenn
es sich bei den Prostituierten um Selbstständige handle.

Sie fuhr fort, es gebe darüber hinaus nach ihrer Ansicht bei dem
gewählten Verfahren datenschutzrechtliche Probleme. Sie bitte
deshalb um eine Bewertung des Verfahrens unter datenschutzrechtlichen
Gesichtspunkten. In der Regel nur unter ihrem
Künstlernamen bekannte Prostituierte müssten zum Beispiel in
die Sammellisten ihre Passnummern eintragen. Insofern könne
schon deshalb eine Gefährdung vorliegen, weil die Listen verschiedenen
Personen in den Bordellen zugänglich seien und somit
die Angaben auch Zuhältern bekannt werden könnten. Zumindest
sehe jemand, der sich in die Liste eintrage, die Angaben
der Prostituierten, die sich zuvor eingetragen habe.


Das genannte Verfahren könne ihrer Ansicht nach zu einer stärkeren
Abhängigkeit der Prostituierten von den jeweiligen Bordellbetreibern
führen, da diese de facto als Art "steuerlicher Vormund"
für die Prostituierten tätig würden.

Ein Sprecher des Finanzministeriums räumte ein, der Antrag
greife einen auch für die Steuerverwaltung heiklen Bereich auf.

Die Steuerverwaltung komme dem Auftrag nach, nach Recht und
Gesetz zu besteuern. Demnach müssten Prostituierte Einkommen-
und Umsatzsteuer bezahlen.

Der Bundesrechnungshof habe empfohlen, das so genannte Düsseldorfer
Verfahren bundesweit und nach Möglichkeit auf Grundlage
einer Rechtsverordnung einzuführen. Das von der Erstunterzeichnerin
des Antrags genannte Modell der Oberfinanzdirektion
Stuttgart stelle eine Fortentwicklung dieses Düsseldorfer Verfahrens
dar. Derzeit fänden Gespräche darüber statt, ob dieses
Stuttgarter Verfahren bundesweit eingeführt werden könne.

Wenn kein pauschaliertes Verfahren eingeführt werde, bestehe in
diesem Milieu nur die Möglichkeit, die Steuerfahndung einzusetzen.

In der Praxis gäben eben Prostituierte nicht wie andere Gewerbetreibende
Steuererklärungen ab. Wenn der Verdacht bestehe,
dass ein Gewerbetreibender seiner Pflicht zur Abgabe
einer Steuererklärung nicht nachkomme, sei die Steuerfahndung
gehalten, Ermittlungen durchzuführen.

Er räumte ein, dass es von den Betroffenen als Drohung empfunden
werden könne, wenn als Alternative zur Teilnahme am freiwilligen
pauschalierten Besteuerungsverfahren eine Ermittlung
durch die Steuerfahndung aufgezeigt werde. Doch sei dies nicht
als Drohung gemeint.


Er hielt es für rechtlich zulässig, beim von der Oberfinanzdirektion
Stuttgart praktizierten Verfahren die Bordellbetreiber einzubeziehen,
zumal die Teilnahme der Prostituierten an dem Verfahren
der pauschalierten Besteuerung freiwillig erfolge.

Er erläuterte, er gehe davon aus, dass in einem Bordellbetrieb die
von der Erstunterzeichnerin des Antrags genannten Listen nicht
offen auslägen, sondern vertrauensvoll von dem Vermieter, der
in der Regel Betreiber sei, verwaltet würden.

Die Verpflichtung der Prostituierten, ihren Namen anzugeben,
bilde lediglich eine Verifizierung ihrer Steuerpflicht und entspreche
der Pflicht eines jeden Steuerbürgers. Der Betreiber des
Bordellbetriebs übernehme in einer Art Treuhandfunktion für die
in seinem Haus wohnenden Prostituierten die Ablieferung der
Steuer.

Er sehe das im Bereich der Oberfinanzdirektion Stuttgart gewählte
Verfahren als praktikabel an. Wenn die Finanzverwaltung
auf dieses Verfahren verzichten würde, müsste die Steuerfahndung
mehr oder weniger nach Zufallsbefunden vor Ort in Bordellbetrieben
steuerliche Ermittlungen durchführen.

Er bat um Verständnis dafür, dass in diesem Bereich andere steuerliche
Maßstäbe angelegt werden müssten, nachdem Prostituierte
nicht wie andere Betriebe Bilanzen oder Gewinn- und Verlustrechnungen
erstellten
.

Die Erstunterzeichnerin des Antrags wiederholte ihre Bitte nach
einer Bewertung des Sachverhalts unter datenschutzrechtlichen
Gesichtspunkten.

Sie führte aus, bei einer Pauschalbesteuerung werde die Höhe der
Einnahmen fiktiv angenommen
. Dies setze ihrer Ansicht nach
voraus, dass ein durchschnittlicher Verdienst bekannt sei. Sie
gehe aber davon aus, dass der Steuerverwaltung keine näheren
Angaben über den durchschnittlichen Verdienst von Prostituierten
vorlägen. Hinzu komme, dass die Sätze für die Dienste der
Prostituierten regional schwankten. Deshalb bitte sie um eine Begründung
dafür, dass in manchen Regionen von Prostituierten
keine Steuern erhoben würden, in anderen Regionen ein ermäßigter
Betrag zugrunde gelegt werde und im Zentrum Stuttgarts
ein Pauschalbetrag von 25 Euro je Tag
angesetzt werde, was
zur Folge habe, dass manche Bordellbetriebe in die Randzonen
der Stadt abwanderten
.

Sie legte Wert darauf, dass bei der Besteuerung von Prostituierten
der Datenschutz gewährleistet werde. Im Gegensatz zu privaten
Steuererklärungen, die zunächst für andere Personen nicht
einsehbar seien, seien aber die Listen, in die sich die Prostituierten
mit Namen eintragen müssten, für andere einsehbar.

Sie warf weiter die Frage auf, wie für Prostituierte Rechtssicherheit
gewährleistet werden könne, dass die Bordellbetreiber die
Pauschalsteuer für sie tatsächlich auch abführten.

Ein CDU-Abgeordneter befürwortete das im Bereich der Oberfinanzdirektion
Stuttgart gewählte Verfahren, bei dem die Teilnahme
an der pauschalen Steuerabführung durch die Bordellbetreiber
freiwillig erfolge.

Er führte aus, wenn eine Prostituierte eine Einkommensteuererklärung
abgebe, werde der pauschal abgeführte Betrag als Steuervorauszahlung
betrachtet und bei der Berechnung der Steuerschuld
berücksichtigt. Wenn eine Prostituierte keine Steuererklärung
abgebe, werde ihr Einkommen so geschätzt, dass die
Steuerschuld mit der pauschalen Abführung als abgegolten angesehen
werde.

Dem hielt die Erstunterzeichnerin des Antrags entgegen, die
Teilnahme an der pauschalen Steuerabgeltung erfolge dann
nicht mehr freiwillig, wenn die Betreiber von Bordellen mit der
Drohung des Einsatzes der Steuerfahndung unter Druck gesetzt
würden. Sie bitte um eine klare Aussage, ob es unter datenschutzrechtlichen
Gesichtspunkten korrekt sei, wenn sich eine
Prostituierte, die nicht an dem Stuttgarter Verfahren teilnehmen
wolle, mit ihrem Namen in eine von anderen Personen einsehbare
Liste eintragen müsse.

Ein Vertreter des Finanzministeriums stellte klar, die von der Initiatorin
des Antrags genannten Listen müssten in den Bordellen
nicht offen ausgelegt werden. Den Prostituierten sei es vielmehr
unbenommen, ihre Angaben dem Betreiber oder einer sonst benannten
Vertrauensperson etwa in einem verschlossenen Umschlag
zu übergeben
. Darüber hinaus könne selbstverständlich jede
Prostituierte wie jeder andere Steuerbürger eine Einkommensteuerund
Umsatzsteuererklärung abgeben. Im Gegensatz zu normalen
Einkommensteuer- bzw. Umsatzsteuererklärungen müssten Prostituierte,
die das pauschalierte Verfahren wählten, keine Adresse angeben,
sodass letztlich ihre Anonymität geschützt werde. Hierin
sehe er schon ein Entgegenkommen der Finanzverwaltung
.

In der Tat gebe es für die Dienste der Prostituierten je nach Region
unterschiedliche Tarife. Dies gelte sogar für die Stadt Stuttgart
selbst. Deshalb werde bei Großbordellen nur ein Tagessatz
von 15 Euro für die Pauschalsteuer angesetzt
, nachdem der Finanzverwaltung
gegenüber glaubhaft versichert worden sei, dass die
Umsätze in Großbordellen hinter denen in kleineren Etablissements
zurückblieben.

Auf Nachfrage eines SPD-Abgeordneten antwortete er, über die
technischen Details, wie das Auslegen der Listen im Bereich der
OFD Düsseldorf praktiziert werde, könne er keine nähere Auskunft
geben. Entsprechende Auskünfte müssten beim nordrheinwestfälischen
Finanzministerium oder bei der Oberfinanzdirektion
Düsseldorf selbst eingeholt werden. Allerdings habe der
Bundesrechnungshof das Düsseldorfer Verfahren generell als
praktikabel bezeichnet, um zumindest in Ansätzen eine gleichmäßige
Besteuerung zu erreichen.

Ein Abgeordneter der SPD hielt dem entgegen, wenn das Stuttgarter
Modell eine Fortentwicklung des Düsseldorfer Modells

darstelle, müssten natürlich die Grundlagen des Düsseldorfer
Modells auch in Stuttgart bekannt sein. Insofern überrasche ihn
die Auskunft des Regierungsvertreters.

Ein Abgeordneter der FDP/DVP war der Auffassung, mit dem
pauschalierten Verfahren im Bereich der Oberfinanzdirektion
Stuttgart werde nicht nur die Arbeit der Steuerverwaltung vereinfacht,
sondern komme die Finanzverwaltung auch den Prostituierten
bzw. den Bordellbetreibern entgegen, um den besonderen
Erfordernissen dieses Gewerbes Rechnung zu tragen. Er bitte
um Auskunft, ob in der Bundesrepublik Deutschland andere,
möglicherweise besser geeignete Modelle zur Besteuerung von
Prostituierten entwickelt worden seien.

Er wollte von der Initiatorin des Antrags wissen, ob nach ihren
Informationen die in der genannten Petition angesprochenen Probleme
gehäuft in der Praxis aufträten.

Der Ministerialdirektor im Finanzministerium berichtete, der Bundesrechnungshof
habe das Düsseldorfer Verfahren für den Bereich
der Prostituierten als optimal anerkannt
. Die Oberfinanzdirektion
Stuttgart bemühe sich, dieses Verfahren fortzuentwickeln.

Die Initiatorin des Antrags erläuterte, sie habe festgestellt, dass
in vielen Fällen bei Prostituierten Unsicherheit hinsichtlich der
Einhaltung des Datenschutzes bestehe. Die Prostituierten würden
auch unter Druck gesetzt, an dem pauschalierten Besteuerungsverfahren
teilzunehmen, weil ansonsten die Gefahr bestehe, dass
die Steuerfahndung regelmäßig Ermittlungen - unter Umständen
vor Ort - durchführe
. Die organisierten Prostituierten seien überwiegend
bereit, Steuern zu entrichten, hätten auch beim Finanzamt
eigene Steuernummern und müssten sich gleichwohl in Listen
eintragen und entsprechende Erklärungen abgeben.

Sie berichtete, auf Bundesebene beschäftige sich eine Arbeitsgruppe
unter Einbeziehung der Beratungsstellen der Kirchen mit
der Frage der Besteuerung von Prostituierten. Die Beratungsstellen
der Kirchen lehnten das Düsseldorfer Verfahren ab, weil dabei
der Schutz der Prostituierten nicht in genügendem Umfang
gewährleistet werde
.

Ein Abgeordneter der FDP/DVP erklärte, wenn die Prostituierten
Nachteile dadurch befürchteten, dass Listen mit ihren Erklärungen
bei den Bordellbetreibern auslägen, bestehe die Möglichkeit,
individuelle Steuererklärungen abzugeben. Er frage, ob die Aussage
zutreffen, dass sie sich unabhängig davon in Listen der Bordellbetreiber
eintragen müssten.

Der Ausschussvorsitzende regte an, die Möglichkeit zu schaffen,
dass Prostituierte Einzelblätter ausfüllten, die dann später zu
einer Liste zusammengefasst würden, sodass Datenschutz und
Anonymität der Prostituierten gewährleistet würden. Dieses Verfahren
würde der Rechtssicherheit dienen.

Er fragte, ob die Landesregierung bereit sei, zu prüfen, wie vom
Verfahren her die Individualisierung sichergestellt werden
könne, die beim Auslegen einer Liste in einem Bordellbetrieb
nicht gewährleistet sei.

Er bat das Finanzministerium, in Gesprächen mit dem Datenschutzbeauftragten
des Landes die Frage zu prüfen, ob unter
Wahrung des Datenschutzes ein individuelles Verfahren bei der
Pauschalbesteuerung von Prostituierten gewählt werden könne,
bei dem auf ein Eintragen in eine Liste verzichtet werde und
trotzdem das Ergebnis dem Düsseldorfer Verfahren entspreche.
Das Finanzministerium solle dem Finanzausschuss hierzu bis
zum Jahresende schriftlich berichten.

Der Ministerialdirektor im Finanzministerium sagte dies zu.

Ohne förmliche Abstimmung empfahl der Finanzausschuss daraufhin
dem Plenum, den Antrag für erledigt zu erklären
.

06. 05. 2004
Berichterstatter:
Theurer




Quelle:
www.landtag-bw.de/WP13/Drucksachen/3000/13_3200_d.pdf
Zuletzt geändert von Marc of Frankfurt am 26.11.2008, 18:04, insgesamt 1-mal geändert.

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Beitrag von Marc of Frankfurt »

Initiativkreis Prostitution Frankfurt tagte zum Thema Steuerrecht in der Prostitution





Eingeladen hatte der Initiativkreis Prostitution in den Räumen des Vereins www.donaCarmen.de

Die Themen und Inhalte auch der obigen Beiträge wurden vorgetragen und diskutiert.

Zum Düsseldorfer Verfahren wurde folgendes Urteil bekanntgegeben:

Urteil des Finanzgericht Baden-Würtemberg vom 6. April 2006

Entscheidung im Eilverfahren:
"Einstweilen keine Kontrollbesuche der Steuerfahnung in einem Bordell"

Beschwerde beim Bundesfinanzhof sei eingelegt.





.
Zuletzt geändert von Marc of Frankfurt am 27.02.2007, 13:57, insgesamt 1-mal geändert.

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"Ham se mal 30 Euro"

Beitrag von Marc of Frankfurt »

"Ham se mal 30 Euro"

Verdi kämpft für Berliner Huren

Widerstand gegen Vorab-Steuer






HENRY LOHMAR 27.02.2007

BERLIN Fünf Jahre nach der Legalisierung der Prostitution in Deutschland gerät das "älteste Gewerbe der Welt" immer stärker ins Visier der Finanzbehörden. In Berlin sollen Anbieterinnen von sexuellen Dienstleistungen künftig 30 Euro pro Tag als Steuer-Vorauszahlung an die jeweiligen Bordellbetreiber zahlen. Diese sollen den Betrag dann an die Finanzämter weiterleiten - zusammen mit dem Namen der Prostituierten und einem Anwesenheitsnachweis. Gegen diese Praxis regt sich in der Szene Widerstand. Unterstützung bekommen die Hauptstadt-Huren jetzt von einem mächtigen Partner: Die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi macht sich für die Belange der Sexarbeiterinnen stark.



"30 Euro pro Tag sind zu viel", sagt Andreas Sandner, der bei Verdi Berlin-Brandenburg für "besondere Dienstleistungen" zuständig ist. Der Fiskus sei dabei von einem Reingewinn von 150 Euro pro Tag ausgegangen. Davon könnten aber die meisten Sexarbeiterinnen in den rund 600 Berliner Bordellen und Studios nur träumen. Das sagt auch Katharina Cetin, Chefin der Berliner Prostituiertenvereinigung Hydra und nach eigenen Angaben Verdi-Mitglied: "In Berlin verdienen die Prostituierten viel weniger als in den meisten anderen Bundesländern. Das muss man auch bei der Steuer berücksichtigen."



Matthias Kolbeck, Sprecher der Berliner Finanzverwaltung, weist die Kritik zurück. "Die Prostituierten sind steuerpflichtig wie andere Gewerbetreibende auch. Unser Verfahren ist sogar ein Entgegenkommen", sagt er auf MAZ-Anfrage. Die 150 Euro pro Tag seien eine realistische Berechnungsgrundlage. Sexarbeiterinnen, die weniger verdienen, könnten mit dem Finanzamt jederzeit eine niedrigere Vorauszahlung vereinbaren. Zu viel gezahlte Steuern würden ohnehin am Jahresende ausgeglichen.



Für die Bordelle ist die Weitergabe der Vorabsteuer freiwillig. Betreiber, die nicht kooperieren, müssen jedoch mit regelmäßigen Kontrollen rechnen. Hydra und Verdi befürworten grundsätzlich die Besteuerung der Prostitution, beide Organisationen wollen das Gewerbe transparenter machen und aus der Grauzone holen. "Ich bin sogar dafür, dass kontrolliert wird, auch wenn mich Bordellbetreiber dafür wahrscheinlich kreuzigen wollen", so Hydra-Chefin Katharina Cetin.



Ob die Steuergelder aus der Liebes-Branche in Zukunft kräftiger sprudeln, darf aber bezweifelt werden. Denn auch nach dem Inkrafttreten des Prostitutionsgesetzes arbeiten viele Liebesdamen lieber weiter schwarz. Der Bundesrechnungshof hat das bereits moniert und ausgerechnet, dass dem Staat so jährlich rund zwei Milliarden Euro an Steuern entgehen.

Quelle:
maerkischeallgemeine.de/cms/beitrag/10879113/492531/





Weitere Infos beim Bundesverband Sexuelle Dienstleistungen (BSD) Berlin, BuSD.de

Achtung:
Der BSD rechnet noch mit 16 % obwohl er richtigerweise 19 % angibt in seiner Beispielrechnung von SSK Steuerberatungsgesellschaft [27.2.7 21:00].

Entscheidend ist das Fazit:
Die 30 EURO Tagesvorsteuerabgabe entsprechen einem Jahresbrutto/Umsatz/Einnahmen von 28.000 EURO/Jahr.
Dies entspricht bei 200 Arbeitstagen, also einer 5-Tage-Woche, Einnahmen von 140 EURO/Tag.
Wer mehr verdient, muß Steuern nacherklären und nachzahlen, wer weniger verdient, bekäme Geld vom Finanzamt erstattet, falls er es schafft eine Jahreseinkommensteuererklärung zu verfassen und auch einzureichen.
Doch das kann sich lohnen, denn Erstattungsbetrag könnte sehr hoch sein (Z.B. 6.000 EURO für ein Jahr).
Weil für KleinunternehmerInnen mit einem Jahresbrutto < 17.500 EURO/Jahr, was nach obiger Abschätzung 88 EURO/Tag entspräche, fällt gar keine Umsatzsteuer an.
Habe ich wenigstens richtig gerechnet?





.

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Beitrag von Marc of Frankfurt »

Berliner Huren haben den höchsten Tagessatz zu bezahlen



Huren sollen 30 Euro pro Tag zahlen - Artikel mit Umfrage: "Nutzen sie die Dienste einer Prostituierten?" :045

8000 bis 10.000 Prostituierte x 200 Arbeitstage im Jahr x 30 EURO = 48 bis 60 Millionen EURO Steuereinnahmen-Vorauszahlung im Jahr, die sich Berlin erhofft.

3 Freier pro Tag nehme das Finanzamt als Durchschnitt an.

Der Staat will ran an die geschätzen 1 Mrd EURO entgangene Steuern.





.

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Beitrag von certik »

Aus dem www.juraforum.de

Auf Antrag eines Bordellbetreibers, der Zimmer zu Tagesmieten an Prostituierte vermietet, hat der BFH in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes entschieden, dass gegen seinen erklärten Willen von der Steuerfahndung im Beisein von Polizeibeamten durchgeführte Kontrollbesuche, bei denen die Prostituierten vor Ort nach Namen, Anschrift, Aufenthaltsdauer und Tätigkeitsumfang und außerdem auch deren Kunden nach ihrem Namen befragt werden, schützenswerte Interessen des Vermieters nicht verletzen (Beschluss vom 22. Dezember 2006 VII B 121/06).

Wenngleich das "Älteste Gewerbe der Welt" in unserer bürgerlichen Gesellschaft noch längst keine auch nur annähernd gleiche Akzeptanz wie die "ehrbaren" Gewerbe erreicht hat, so wurde ihm doch die Gleichberechtigung zur Steuerzahlung stets eingeräumt. Einkünfte aus der Prostitution oder dem Betreiben eines Prostitutionsbetriebes waren trotz der Bewertung der Prostitution als sittenwidrig schon immer steuerpflichtig. Für die Besteuerung ist es unerheblich, ob ein Verhalten, das den Tatbestand eines Steuergesetzes erfüllt, gegen ein gesetzliches Verbot oder die guten Sitten verstößt. Allerdings wird diese Gleichbehandlung dem Fiskus nicht immer leicht gemacht. In einem Bericht zur steuerlichen Erfassung von Prostituierten aus dem Jahr 2003 ging der Bundesrechnungshof davon aus, dass weniger als 1 % der in Deutschland tätigen Prostituierten steuerlich erfasst sind, konstatierte eine "unzureichende Besteuerung im Rotlichtmilieu" und schätzte die Steuerausfälle auf jährlich mehr als 2 Milliarden Euro. Er hielt das übliche Verfahren der Einzelveranlagung bei Prostituierten für wenig erfolgreich und empfahl ein rechtlich abgesichertes pauschaliertes Besteuerungsverfahren. In einigen Bundesländern wird bereits seit etlichen Jahren ein pauschaliertes Besteuerungsverfahren praktiziert (sog. "Düsseldorfer Verfahren"). Dabei handelt es sich um ein gesetzlich nicht geregeltes, vereinfachtes Vorauszahlungsverfahren, an dem sich die Betreiber von Bordellen und bordellähnlichen Betrieben und die dort arbeitenden Prostituierten freiwillig beteiligen können. Der Vermieter zieht mit der Miete einen bestimmten Tagessatz ein, der sich aus Ertragsteuern, Solidaritätszuschlag und Umsatzsteuer zusammensetzt, und führt den Betrag vierteljährlich an das zuständige Finanzamt ab.

Vor diesem Hintergrund hatte sich der Bundesfinanzhof (BFH) mit der Zulässigkeit von Kontrollbesuchen der Steuerfahndung in einem Fall zu befassen, in dem ein Vermieter sich zunächst an diesem Verfahren beteiligte, dann aber über längere Zeit die Abführung der einbehaltenen Tagessätze - trotz wiederholter Aufforderung - unterließ. Die daraufhin von der Steuerfahndung durchgeführten Kontrollbesuche hält der BFH - in angemessener und zumutbarer Häufigkeit - im Rahmen des Auftrags der Steuerfahndung zur Aufdeckung und Ermittlung unbekannter Steuerfälle für zulässig. Der mögliche (Neben-)Effekt, die Prostituierten zu veranlassen, ihre steuerlichen Pflichten zu erfüllen bzw. am "Düsseldorfer Verfahren" teilzunehmen, sei mit dem Ermittlungsauftrag der Steuerfahndung nicht unvereinbar. Der Vermieter könne sich gegenüber den Kontrollbesuchen nicht auf ein Abwehrrecht als Inhaber des Hausrechts an den vermieteten Räumen bzw. an den gemeinschaftlich zu nutzenden Bereichen berufen, da die Kontrollbesuche bei den Mieterinnen selbst nicht als "Eingriffe und Beschränkungen" des Grundrechts auf Unverletzlichkeit der Wohnung nach Art. 13 Abs. 7 des Grundgesetzes zu qualifizieren seien.

- Beschluss vom 22.12.06 VII B 121/06 -

Quelle: Pressemitteilung des BFH (28.02.2007)

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Panne bei Sex-Steuer in Köln

Beitrag von certik »

HUREN SAUER

Panne bei Sex-Steuer

Köln - Die Prostituierten in Köln sind sauer. Nicht nur, weil sie für ihre Arbeit "Vergnügungssteuer" an die Stadt zahlen müssen. Das Steueramt schickte die Bescheide jetzt auch noch an die Privatadressen der Liebesdienerinnen. "Das ist unerhört", schimpft Bordell-Betreiberin Petra N. aus der Innenstadt: "Bei vielen meiner Frauen wissen die Ehemänner oder Eltern doch gar nicht, dass sie nebenbei anschaffen gehen."

Den ganzen Artikel findet Ihr hier:
www.express.de

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Ellena
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Beitrag von Ellena »

Ich sehe das grösste Problem, bei den unterschiedlichen regionalen Gesetzesregelungen...
Eine einheitliche Grundgesetzgebung für die EU solllte viele dieser Missstände beseitigen können.
Aber dies ist noch ein sehr langer Weg, der in anderen Bereichen auch erst gegangen werden muss.

Unter dem gesellschaftlichen Umbruch leiden natürlich besonders alle Ausgegrenzten oder nicht Anerkannten am meisten.
Wäre schön wenn endlich in Österreich Mal die Sittenwidrigkeit der Prostitution fallen würde, ein erster Schritt wäre getan..
und die geplanten weiteren Projekte haben einen Standfuss.
L.G.
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Auch Ungesetzliches wird mit Recht besteuert

Beitrag von Marc of Frankfurt »

Steuer-Nachrichten:


Schweden:


Woman forced to pay income tax on prostitution
27th March 2007

Any income earned from prostitution in Sweden may be taxable and subject to VAT.

A new ruling from the Administrative Court of Appeal (Kammarrätt) in Stockholm has dashed the hopes of a Stockholm-based prostitute, who was pushing for a previous assessment of her income for 2002 to be overturned.



Ihre Argumente, die das Gericht jedoch nicht anerkannte:

Income from an unlawful source cannot be taxable, she argued. She also noted that it would be difficult for her to keep a list of clients if all of them were breaking the law.

She further contended that prostitutes would now be forced to continue selling their services. Otherwise they could not afford to pay their taxes.

Finally, she pointed out that a business venture needed premises on which to carry out its operations. This was rendered impossible by the fact that the Code of Land Laws does not permit prostitution on Swedish business premises.

www.thelocal.se/6815/20070327/





Bild





Querverweis: Frankfurter Modell/Skandal






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Düsseldorfer Steuermodell

Beitrag von Zwerg »

Weniger Schwarzarbeit im Rotlichtmilieu
Düsseldorfer Besteuerungsmodell brachte 106.000 Euro Einnahmen


Kreis Soest (kso.2007.04.27.158.-rn). Im Kreis Soest wurde für Bordellbetreiber und Prostituierte mittlerweile flächendeckend das Düsseldorfer Modell eingeführt. Bei diesem vereinfachten Besteuerungsverfahren wird eine Vorab-Pauschale erhoben. Das zeigt Wirkung. Wie der jetzt vorgelegte Jahresbericht 2006 der dreiköpfigen Ermittlungsgruppe Schwarzarbeit des Kreises Soest ausweist, flossen Steuereinnahmen in Höhe von 106.000 Euro. „Im Vergleich zu den Vorjahren, in denen die Prostituierten keine Steuerabgaben tätigten, kann sich dieser Betrag aus Sicht der beteiligten Behörden sehen lassen“, lautet das Fazit der Ermittler des Kreishauses.

Sie überprüften 2006 gemeinsam mit der Kriminalpolizei Soest, den örtlichen Finanzämtern und der Steuerfahndung Bochum bei 37, meistens nächtliche Kontrollen 110 Prostituierte (Vorjahr 69). Aufgrund der Vereinbarungen im Rahmen des Düsseldorfer Modells erklären die Prostituierten schriftlich, ob und bei welchem Leistungsträger sie Bezüge beziehen. Auch das greift. So wurden 2006 lediglich neun Leistungsempfängerinnen ertappt, die ihre Tätigkeit nicht angemeldet hatten (Vorjahr 21).

Nach den Erkenntnissen der Kreisverwaltung gingen 2006 insgesamt 140 deutsche sowie 270 ausländische Frauen im Kreis Soest der Prostitution nach. Die feste Zahl der im Kreis Soest tätigen Prostituierten liegt bei durchschnittlich 100 Frauen. Das Düsseldorfer Modell wirkt sich offensichtlich auf deren Selbstwertgefühl aus. „Durch das Gefühl, alles korrekt gemeldet und gezahlt zu haben, zeigen sich die Prostituierten bei entsprechenden Überprüfungen gelassener, die in früheren Zeiten gezeigte Anspannung bei Razzien ist stark zurückgegangen“, zieht die Ermittlungsgruppe Bilanz.

Sie beteiligte sich auch an Maßnahmen gegen Menschenhandel und Schleusungskriminalität im Zusammenhang mit der Fußballweltmeisterschaft. Im Mai 2006 wurden alle acht Bordelle sowie 15 Betriebe mit Wohnungsprostitution auf mögliche Zwangsprostitution und illegalen Aufenthalt kontrolliert und weitere Überprüfungen angekündigt. Während der WM kam es zu 17 Kontrollen. „Ingesamt kann aus Sicht der Ermittlungsgruppe für den Kreis Soest abschließend festgehalten werden, dass die WM zu keinen negativen Auswirkungen im Bereich Rotlicht-Kriminalität geführt hat“, hält der Jahresbericht fest.

Pressekontakt: Kreis Soest, Pressestelle, Wilhelm Müschenborn, Telefon 02921/303200

http://www.presse-service.de/data.cfm/s ... 63270.html

----------------

Auf Grund einer telefonisch geführten Diskussion zu diesem Thema, erlaube ich mir noch einen Zusatz: Es ist hier von Vorab-Pauschale die Rede! Ich höre immer wieder die Meinung, dass diese Pauschale einer Bezahlung gleichkommt. Dies ist falsch! Es ist nur eine Vorauszahlung auf den tatsächlichen Betrag und befreit keines Falls von der Pflicht eine Einkommensteuererklärung zu erstellen. Und erst bei der Erklärung wird der tatsächlich zu bezahlende Betrag ermittelt (abzüglich der Vorauskassen (Vorab-Pauschale)).

Christian

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Steuerprüfung auf dem Strich

Beitrag von Zwerg »

Steuerprüfung auf dem Strich

Prostitution ist ein wichtiger Wirtschaftsfaktor. Davon will auch der Senat profitieren – und fordert mehr Abgaben aus dem Gewerbe


Von Hannes Heine

Sex für die Steuer? Wofür sich bisher vor allem die Polizei interessierte, wird zunehmend von den Finanzämtern entdeckt: Prostitution in der Hauptstadt ist ein Millionengeschäft. Jeder zweite Mann soll – will man Untersuchungen glauben – inzwischen bei einer Prostituierten gewesen sein. Mehr als 300 Millionen Euro erwirtschafteten Berliner Prostituierte schätzungsweise im vergangenen Jahr. Nach Auskunft des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung setzen sie damit mehr um als die zahlreichen Maler- und Lackierbetriebe in der Stadt. Der Senat hält diese Zahl für realistisch und bittet die Anbieter sexueller Dienstleistungen nun zur Kasse. "Prostitution ist ein umsatzstarker Wirtschaftsfaktor", sagt Gerry Woop, Sprecher der Senatswirtschaftsverwaltung. Und wie jede andere Branche soll das "älteste Gewerbe der Welt" besteuert werden.

Seit 2002 gilt das Prostitutionsgesetz. Das Anbieten und Kaufen von Sex ist seitdem nicht mehr sittenwidrig. Kranken- und Rentenversicherung stehen den Prostituierten – zumindest rechtlich – offen.

Wer raus aus der Schattenwirtschaft wolle, müsse auch Steuern zahlen, heißt es aus dem Senat. "Ein völlig normaler Vorgang", sagt Matthias Kolbeck, Sprecher von Finanzsenator Thilo Sarrazin (SPD). Sexarbeiter sollen für jeden Arbeitstag vorab 30 Euro an ihren Bordellbetreiber entrichten. Dieser wiederum soll das Geld zusammen mit einem Anwesenheitsnachweis der Prostituierten monatlich an die Finanzämter abführen. Am Jahresende soll dann eine persönliche Steuererklärung folgen. "Wir raten jeder Dame, über Ausgaben und Einnahmen Buch zu führen", sagt Kolbeck. Bisher noch nicht betroffen sind Prostituierte die auf der Straße arbeiten – eine Minderheit, sagen Frauen aus dem Gewerbe.

Gegen die Regelung des Senats läuft derzeit die Hurenorgansation Hydra Sturm. In Berlin solle mit 30 Euro der bundesweit höchste Satz erhoben werden, in anderen Bundesländern müssten oft nur 20 Euro abgeführt werden. "Die Pauschale muss auf 15 Euro gesenkt werden", forderte Hydra-Sprecherin Katharina Cetin, die auch in Steuerfragen berät. Nach Angabe von Branchenvereinen zahlt ein Großteil der Berliner Prostituierten ohnehin schon unter anderer Berufsbezeichnung Steuern und Sozialabgaben. Viele sind etwa als selbstständige Masseurin registriert. Dennoch gehen Experten davon aus, dass die Regelung den Kassen des Landes jeden Monat bis zu eine Million Euro bringen könnte. Schätzungen zufolge arbeiten rund 7000 Prostituierte in der Hauptstadt. Insgesamt verdienen mehr als zehntausend Berliner in diesem Sektor ihr Geld.

Gerichte haben festgestellt, dass hauptberufliche Sexarbeiterinnen täglich etwa drei Kunden bedienten. Wegen eines als üblich veranschlagten Preises von 50 Euro pro Freier gehen die Finanzbehörden von Tageseinnahmen von rund 150 Euro aus. Ein durchschnittliches Monatseinkommen liege dennoch nur bei etwa 1500 Euro brutto – fünf Tage die Woche arbeiteten die wenigsten Frauen.

Dass beim Geschäft mit der käuflichen Liebe bald noch mehr Geld umgesetzt werden könnte, glauben vor allem Bordellbetreiber. Die Nachfrage steige, sagt Egbert Krumeich, Sprecher des Edelbordells Artemis in Charlottenburg, in dem 70 Frauen arbeiten. Derweil bemüht sich auch die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi um Mitglieder aus der Branche.

"Wir wollen Sexarbeiterinnen organisieren", sagt Andreas Sander, der sich bei Verdi um "Besondere Dienstleistungen" wie Prostitution kümmert. Sander hat erst kürzlich zu einem rundem Tisch geladen: Polizei, Politiker, Bau- und Finanzämter sollen sich nun regelmäßig mit Vertretern der Branche zusammensetzen. In anderen Wirtschaftszweigen werde schließlich auch gemeinsam an einvernehmlichen Lösungen gearbeitet.

"Wer Steuereinnahmen will, muss aber auch Rechtssicherheit geben", sagt Stefanie Klee vom Bundesverband für sexuelle Dienstleistungen. Erst kürzlich wurden einige der mehreren hundert Berliner Wohnungsbordelle wegen "Störung der Umgebung" von den Bauämtern geschlossen. Vermutet wird, dass die Frauen lieber in überschaubaren Großbordellen wie dem Artemis arbeiten sollen. Prostitution werde noch nicht als Wirtschaftszweig akzeptiert, beschwert sich Klee. Sie selber sei da schon einen Schritt weiter: "Bei mir steht Prostituierte auch offiziell auf der Steuerkarte."

http://www.tagesspiegel.de/berliner-wir ... 249958.asp