Heute wurden von der Bundesregierung die nächsten Lockerungen der CoVid-Beschränkungen bekanntgegeben. Ich gehe davon aus, dass es noch längere Zeit in vielen Feldern und aus verschiedensten Blickwinkeln unklar und interpretationsbedürftig sein wird, was Sexworker nun genau tun dürfen und, vielleicht noch wichtiger: Wie wir das benennen und bewerben dürfen, denn wir müssen ja wieder auf unsere Kunden zugehen und ihnen rechtskonforme Angebote legen. Dabei ist es wichtig, die richtigen Worte zu finden.
Ich würde daher gerne zur Diskussion stellen, was die schrittweisen Lockerungen für uns in den verschiedenen Geschäftsfeldern bedeuten. Ich nenne es bewusst „Ausstieg aus den Restriktionen“, da ich denke, dass dies ein Prozess sein wird, möglicherweise mit unerwarteten Rückschlägen, möglicherweise aber auch mit überraschend auftauchenden Freiheiten, und das wahrscheinlich in unterschiedlichen Geschäftsfeldern in unterschiedlicher Weise. Es wird nicht von einem Tag auf den anderen wieder alles beim Alten sein.
Zur Platzierung dieses Threads: Ich weiß, dass manche dieses Thema gerne im internen Bereich sehen würden. Ich verstehe das durchaus. Ich halte es aber gerade im Zusammenhang mit der Coronapandemie und den damit einhergehenden für viele Sexworker existenzbedrohenden Restriktionen für notwendig, so niederschwellig wie möglich Information und Interpretation zugänglich zu machen. Außerdem möchte ich ein breiteres Meinungsspektrum hereinholen, weshalb der Austausch auch für Nicht-Sexworker offen sein sollte.
Parallel startet natürlich in Kürze ein interner Thread zum vertraulichen Austausch.
Und jetzt aber mal zum Inhaltlichen: Ausschlaggebend für mein Diskussionsbedürfnis ist der heute erschienene Beitrag auf ORF:
https://orf.at/stories/3162739/
Basierend auf der heutigen Pressekonferenz wird uns darin mitgeteilt:
„Bereits mit 1. Mai sollen sämtliche Geschäfte – also auch solche mit einer Fläche von mehr als 400 Quadratmetern – öffnen dürfen, dabei bleibe es. Masseure, Fußpfleger und Friseure dürfen wieder ihre Dienstleistungen anbieten, wobei Mund-Nasen-Schutzmasken getragen werden müssten und der Abstand von einem Meter zu beachten sei, so Kurz.“
Die körperbezogenen Dienstleistungen wie Friseur, Fußpflege, Massage etc. sind also wieder möglich. Die Abstandsregelung gilt dem Vernehmen zufolge unter den Kunden, also natürlich nicht zwischen zb Friseurin und Kunden.

Was bedeutet das für uns?
Ich sehe darin die Möglichkeit, Escort only, also Begleitservice, für 1. Mai wieder zu bewerben und anzubieten. Auch stationäre Dienstleistungen (LH, Studio etc.) sollten dadurch (im Prinzip) wieder möglich sein, insofern (noch) eine gültige Kontrollkarte existiert und eine Maske getragen wird (?). Die gültige Kontrollkarte könnte sich rein rechnerisch ja für einige ausgehen. Es ist für mich jedenfalls keine Sonderregelung uns betreffend erkennbar, aus der hervorginge, dass wir anders agieren sollten als die oben genannten körperbezogenen Dienstleistungen. Zumal es in Österreich ja kein explizites, zusätzliches Verbot unserer Dienste gibt.
Am 15.05. sollen dann auch die Ämter wieder Parteienverkehr haben. Ob das die Kontrolluntersuchung miteinschließt – hoffe ich.
Was meint ihr?
LG Thorja