Ausstieg aus den Corona-Restriktionen

Beiträge betreffend SW im Hinblick auf Gesellschaft bzw. politische Reaktionen
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Thorja
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Ausstieg aus den Corona-Restriktionen

Beitrag von Thorja »

So ihr Lieben!

Heute wurden von der Bundesregierung die nächsten Lockerungen der CoVid-Beschränkungen bekanntgegeben. Ich gehe davon aus, dass es noch längere Zeit in vielen Feldern und aus verschiedensten Blickwinkeln unklar und interpretationsbedürftig sein wird, was Sexworker nun genau tun dürfen und, vielleicht noch wichtiger: Wie wir das benennen und bewerben dürfen, denn wir müssen ja wieder auf unsere Kunden zugehen und ihnen rechtskonforme Angebote legen. Dabei ist es wichtig, die richtigen Worte zu finden.

Ich würde daher gerne zur Diskussion stellen, was die schrittweisen Lockerungen für uns in den verschiedenen Geschäftsfeldern bedeuten. Ich nenne es bewusst „Ausstieg aus den Restriktionen“, da ich denke, dass dies ein Prozess sein wird, möglicherweise mit unerwarteten Rückschlägen, möglicherweise aber auch mit überraschend auftauchenden Freiheiten, und das wahrscheinlich in unterschiedlichen Geschäftsfeldern in unterschiedlicher Weise. Es wird nicht von einem Tag auf den anderen wieder alles beim Alten sein.

Zur Platzierung dieses Threads: Ich weiß, dass manche dieses Thema gerne im internen Bereich sehen würden. Ich verstehe das durchaus. Ich halte es aber gerade im Zusammenhang mit der Coronapandemie und den damit einhergehenden für viele Sexworker existenzbedrohenden Restriktionen für notwendig, so niederschwellig wie möglich Information und Interpretation zugänglich zu machen. Außerdem möchte ich ein breiteres Meinungsspektrum hereinholen, weshalb der Austausch auch für Nicht-Sexworker offen sein sollte.

Parallel startet natürlich in Kürze ein interner Thread zum vertraulichen Austausch.

Und jetzt aber mal zum Inhaltlichen: Ausschlaggebend für mein Diskussionsbedürfnis ist der heute erschienene Beitrag auf ORF:

https://orf.at/stories/3162739/

Basierend auf der heutigen Pressekonferenz wird uns darin mitgeteilt:

„Bereits mit 1. Mai sollen sämtliche Geschäfte – also auch solche mit einer Fläche von mehr als 400 Quadratmetern – öffnen dürfen, dabei bleibe es. Masseure, Fußpfleger und Friseure dürfen wieder ihre Dienstleistungen anbieten, wobei Mund-Nasen-Schutzmasken getragen werden müssten und der Abstand von einem Meter zu beachten sei, so Kurz.“

Die körperbezogenen Dienstleistungen wie Friseur, Fußpflege, Massage etc. sind also wieder möglich. Die Abstandsregelung gilt dem Vernehmen zufolge unter den Kunden, also natürlich nicht zwischen zb Friseurin und Kunden. :001

Was bedeutet das für uns?
Ich sehe darin die Möglichkeit, Escort only, also Begleitservice, für 1. Mai wieder zu bewerben und anzubieten. Auch stationäre Dienstleistungen (LH, Studio etc.) sollten dadurch (im Prinzip) wieder möglich sein, insofern (noch) eine gültige Kontrollkarte existiert und eine Maske getragen wird (?). Die gültige Kontrollkarte könnte sich rein rechnerisch ja für einige ausgehen. Es ist für mich jedenfalls keine Sonderregelung uns betreffend erkennbar, aus der hervorginge, dass wir anders agieren sollten als die oben genannten körperbezogenen Dienstleistungen. Zumal es in Österreich ja kein explizites, zusätzliches Verbot unserer Dienste gibt.

Am 15.05. sollen dann auch die Ämter wieder Parteienverkehr haben. Ob das die Kontrolluntersuchung miteinschließt – hoffe ich.
Was meint ihr?

LG Thorja
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Re: Ausstieg aus den Corona-Restriktionen

Beitrag von Zwerg »

Thorja hat geschrieben:
21.04.2020, 17:38
Am 15.05. sollen dann auch die Ämter wieder Parteienverkehr haben. Ob das die Kontrolluntersuchung miteinschließt – hoffe ich.
Was meint ihr?
Die wahrscheinlich wichtigste Frage - aus der unsere Forderung nach einer entsprechenden Übergangsregelung, oder eben geöffneten und ausreichend besetzten Gesundheitsämtern vor diesem Termin resultiert!

@Thorja
Auch ich teile Deine Einschätzung bzgl. der Möglichkeiten.

Liebe Grüße und Danke für diesen Thread

christian

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Thorja
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Re: Ausstieg aus den Corona-Restriktionen

Beitrag von Thorja »

Korrigiere - die 6 Wochen gehen sich bis 1.5. nicht aus.
Das würde dann aus meiner Sicht bedeuten:

Ab 1.5. Escort Only, reine Begleitung, ohne explizites Angebot einschlägiger Dienstleistung.
Ab 15.5. mit Wiederaufnahme der regulären Untersuchungsintervalle auch alle anderen Dienstleistungen.
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Re: Ausstieg aus den Corona-Restriktionen

Beitrag von Thorja »

Ich glaube wirklich, dass wir nun alle in einer Art Zugzwang sind, für uns zu interpretieren.

Denn es gab keine Instanz, die unsere Dienstleistungen jemals extra verboten hätte. Unsere Dienstleistungen wurden ja durch die Beschränkungen "nur" mit-verunmöglicht.

Es wird also auch niemals einen Zeitpunkt geben, an dem irgendeine Instanz feierlich verkünden wird: "So, ihr dürft jetzt wieder". Es gibt bislang niemanden, der in dieser Sache für uns besondere Bestimmungen erlassen hätte.

Es liegt also jetzt in unserer Verantwortung, die sich ändernden Bestimmungen jeweils für uns auszulegen und dann danach zu handeln.

...sofern nicht Sonderregelungen für uns erfunden werden... aber das wurden sie beim Hochfahren des Lockdowns nicht, und werden sie hoffentlich auch bei dessen Zurückfahren nicht.
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Re: Ausstieg aus den Corona-Restriktionen

Beitrag von Thorja »

Also worauf ich damit hinauswill:

Es gibt ja allerorts ständig diese Fragen:

"Wann dürfen sie/wir denn wieder?" (Je nach Zugehörigkeit des Fragenden: Sexarbeit konsumieren oder ausüben)

Diese Frage meint meines Erachtens in Wahrheit meist:

"Hilfe, wer sagt uns denn das, wer ist unser Ansprechpartner?" Die Frage drückt eine Suche nach einer antwortenden Instanz aus.

Aus meiner Sicht kann die Antwort darauf nur schlicht lauten:

Wir dürfen wieder, sobald die Bestimmungen es zulassen - und das müssen wir selbst erkennen/interpretieren.
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Re: Ausstieg aus den Corona-Restriktionen

Beitrag von Thorja »

Insofern stimmt es ja sogar, wenn mancherorts mit schadenfrohem Unterton gesagt wird:

"Da könnts noch lange warten, bis es euch wieder erlaubt wird."

Richtig, das wird in Form einer expliziten "Erlaubnis" nie der Fall sein. Denn auch ein explizites Verbot wurde nie ausgesprochen.

Es geht einfach dann wieder, wenn die Bestimmungen wieder so sind, dass es wieder möglich ist.

Und das ist es aus meiner bescheidenen Sicht am 1. für Escort only und ab 15. für alle anderen.
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Re: Ausstieg aus den Corona-Restriktionen

Beitrag von Lycisca »

Ich würde raten, auch nach dem 15. Mai bei Escort-only zu bleiben, weil damit von Seiten der SW demonstriert wird, alles mögliche gegen eine Ansteckung zu unternehmen. Corona ist nämlich in AT nach der Verordnung des Gesundheitsministers meldepflichtig. Im Fall, dass es zu einer Ansteckung mit dieser Krankheit kommt, kann es im Worst Case auch dann, wenn in Wirklichkeit der Kunde den/die SW angesteckt hat, dazu kommen, dass der/die SW als Gefährder betrachtet wird. Dann sähen §§178 und 179 StGB Sanktionen bis zu 3 Jahren Haft bei bedingtem Vorsatz bzw. 1 Jahr Haft bei Fahrlässigkeit vor. (Bei einem Kerzerlschlecker-Richter oder einer Richterin, deren Mann ein Hurenbock ist, wird wohl zwecks Generalprävention das Strafmaß voll ausgeschöpft.) Hinzu kämen zivilrechtliche Schadenersatzforderungen (Schmerzensgeld, Verdienstentgang).

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Re: Ausstieg aus den Corona-Restriktionen

Beitrag von Thorja »

Ok, wenn das alles tatsächlich theoretisch möglich ist (Betrachtetwerden als "Gefährderin", Freiheitsstrafen etc), schützt aus meiner Sicht auch das Angebot von reduziertem Escort Only nicht davor. Ich hätte mich oder den Kunden ja auch bei Escort Only mit Corona anstecken können, und glauben würde das ein/e wie oben charakterisierte/r Richterin wohl ohnehin nicht, zumal jeder Kunde auch fälschlicherweise behaupten kann, es wäre nicht bei Escort Only geblieben, selbst wenn das alles für eine Ansteckung irrelevant ist.

Wenn man dies alles als gegeben bzw als realistische Option betrachtet... nun, dann bleibt uns wohl nichts anderes übrig, als auf jegliche Dienstleistung so lange zu verzichten, wie Corona meldepflichtig ist. Also: Das Aus der Sexarbeit?
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Re: Ausstieg aus den Corona-Restriktionen

Beitrag von Zwerg »

Trifft das nicht seit Vorcoronazeiten auf alle meldepflichtigen Krankheiten zu?

Liebe Grüße

christian

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Re: Ausstieg aus den Corona-Restriktionen

Beitrag von Lycisca »

Thorja hat geschrieben:
22.04.2020, 11:04
Ich hätte mich oder den Kunden ja auch bei Escort Only mit Corona anstecken können, und glauben würde das ein/e wie oben charakterisierte/r Richterin wohl ohnehin nicht, zumal jeder Kunde auch fälschlicherweise behaupten kann, es wäre nicht bei Escort Only geblieben, selbst wenn das alles für eine Ansteckung irrelevant ist.
Bei Escort-only bewegst du dich aber im von der Regierung als zulässig definierten Rahmen und kannst im Unterschied zu z.B. Friseuren die Abstandsregeln einhalten. Wenn du in der Werbung und im (hoffentlich dokumentierten) Kundenkontakt im Vorfeld nur Escort-only anbietest, dann kann auch ein gegenüber SW übel gesinntes Gericht diese Beweise für deine generelle Sorgfalt nicht außer Acht lassen. Selbst wenn der Kunde durch heimliche Aufnahmen beweisen könnte, dass es engere Kontakte gegeben hat, so wäre dann zu hinterfragen, wie es trotz deiner gegenteiligen Absicht dazu gekommen ist.

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Re: Ausstieg aus den Corona-Restriktionen

Beitrag von Lycisca »

Zwerg hat geschrieben:
22.04.2020, 12:01
Trifft das nicht seit Vorcoronazeiten auf alle meldepflichtigen Krankheiten zu?
Der Unterschied ist: 1.) Bei Geschlechtskrankheiten trifft die Behörde aufgrund der Pflicht-Untersuchungen auch die volle Verantwortung, wenn es zu einer Verbreitung kommen sollte (Amtshaftung). 2.) Wer unter anderen Vor-Corona-Krankheiten leidet (z.B. TBC) weiß das in der Regel und ist zu Sorgfalt verpflichtet. Bei Corona ist das Problem, dass die Infektion unbemerkt verläuft. Insofern ist dadurch jeder zur Sorgfalt insofern verpflichtet, als z.B. die von der Regierung für diese spezielle Infektion propagierten Abstandsregeln einzuhalten wären. 3.) Sobald jedoch eine Immunität gegen Covid-19 nachgewiesen wird, wäre Sexarbeit nicht mehr im Sinn des Strafrechts als Gefährdung zu beurteilen (Verwaltungsstrafrecht könnte im Einzelfall aber trotzdem greifen) … das betrifft aber nur wenige.

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Re: Ausstieg aus den Corona-Restriktionen

Beitrag von Thorja »

Was meinst du mit "dokumentierten Kundenkontakt"? Die schriftliche Anbahnung, aus der hervorgeht, dass Escort Only vereinbart wurde?
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Re: Ausstieg aus den Corona-Restriktionen

Beitrag von Lycisca »

Thorja hat geschrieben:
22.04.2020, 13:13
Was meinst du mit "dokumentierten Kundenkontakt"?
Wenn du dir ansiehst, wie heute jeder Anruf auf Band zu "Schulungs- und Dokumentationszwecken" aufgenommen wird (natürlich nachdem dir das vorher mitgeteilt wurde), wäre wahrscheinlich eine totale Selbstüberwachung (mit Drohne?) optimal. Um aber nachzuweisen, dass du nicht augenzwinkernd mehr versprochen hast, als Escort-only, sollte der E-Mail Verkehr mit dem Kunden reichen, weil anzunehmen ist, dass er mit weitergehenden Aufnahmen nicht einverstanden wäre.

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Re: Ausstieg aus den Corona-Restriktionen

Beitrag von Thorja »

Wäre es hierzu ausreichend, wenn man zur Datebuchung ein Kontaktformular verwendet, und die Kunden ein Kontrollkästchen anhaken müssen, mit dem sie bestätigen: "Ich nehme zur Kenntnis, dass diese Buchung sich auf Begleitung/Gesellschaft/Escort only bezieht und keine sexuellen Dienstleistungen stattfinden" - oder wie müsste das formuliert sein?
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Re: Ausstieg aus den Corona-Restriktionen

Beitrag von Lycisca »

Thorja hat geschrieben:
22.04.2020, 13:34
… und die Kunden ein Kontrollkästchen anhaken müssen ...
Das sieht sehr praktikabel aus. Wichtig ist nur, dass dann nicht der Kunde z.B. eine Mail von dir in der Hand hat, wo dann doch mehr versprochen wird. Dabei sind ja nicht die zufriedenen Kunden das Problem, sondern jene, die sich irgendwo infiziert haben (vgl. den Lungenarzt, der dann sogar in die Medien gegangen ist, weil ihn ein Patient "absichtlich" angesteckt hätte) und die dann als erstes die/den SW dämonisieren.

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Re: Ausstieg aus den Corona-Restriktionen

Beitrag von Thorja »

Danke für diese wertvollen Hinweise!
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Re: Ausstieg aus den Corona-Restriktionen

Beitrag von Thorja »

Frage noch:
Wie sind dann etwa Postings in Freierforen einzustufen, wenn dort möglicherweise in der Absicht zu schaden behauptet wird, man habe doch sexuelle Dienstleistungen erbracht? Sind nun Behauptungen in Foren durch anonyme User gefährlicher als bisher für uns (bisher bezogen sie sich ja maximal auf Verwaltungsrecht, Behauptung fehlender Deckel etc, jetzt aber wären wir im Strafrecht) oder kann man die, da eben anonym und Behauptung, vernachlässigen?
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Re: Ausstieg aus den Corona-Restriktionen

Beitrag von Lycisca »

Thorja hat geschrieben:
22.04.2020, 14:03
Behauptungen in Foren durch anonyme User
Solche Postings in Freierforen würde ich aktiv bekämpfen: Wenn dort Behauptungen aufgestellt werden, die darauf hinaus laufen, dass dein Verhalten vom Leser als zumindest fahrlässige Gesundheitsgefährdung wahrgenommen wird, dann wird dir ein strafbares Verhalten vorgeworfen und der anonyme User fällt in den Wirkungsbereich des Strafrechts: §297 StGB (Verleumdung, weil du wider besseres Wissen dem Risiko einer Strafverfolgung ausgesetzt wirst), §111 StGB (üble Nachrede, weil du in einer breiten Öffentlichkeit als Gefahr für die Gesundheit dargestellt wirst), oder §152 StGB (Kreditschädigung, weil du durch solche Veröffentlichung Kunden verlieren kannst). Bei einer Anzeige an die Staatsanwaltschaft (auf einen Screenshot des bekämpften Postings nicht vergessen) wird der User von Amts wegen ausgeforscht. Auch gegenüber dem Betreiber des Freierforums und dessen Provider hast zu zivilrechtliche Ansprüche nach §1330 ABGB und §6 MedienG.

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Re: Ausstieg aus den Corona-Restriktionen

Beitrag von Thorja »

Sehr spannend, danke für all diese Infos.
Ich darf nochmal für mein ausbaufähiges juristisches Verständnis nachfragen:

Ist es nicht so, dass für die Einhaltung der Regeln (Abstand etc) beide verantwortlich sind? Ich hab schon verstanden, dass bei Erkrankungen der schwarze Peter sehr schnell bei der SW ist, gemäß dem längst widerlegten Vorurteil der SW als Krankheitsherd usw. Und darum ging es ja in den bisherigen Beiträgen hier: Jemand hat sich irgendwo angesteckt, und als erstes wird naturgemäß die SW verdächtigt. Und deshalb ist anzuraten, sorgfältig zu dokumentieren, was mit dem Kunden vereinbart wurde, um bessere Karten zu haben, solche Anschuldigungen zu entkräften.

Aber, wie ist es unabhängig von Ansteckung? Niemand behauptet, krank geworden zu sein, aber es wird, wie es so üblich ist, öffentlich, anonym, in schillerndsten Farben phantasiert, was da alles angeblich stattgefunden habe, abseits jedes Wahrheitsgehalts. Möglicherweise in der Absicht, den Ruf zu schädigen, oder auch einfach nur so, weil es für cool gehalten wird, das zu behaupten.

Ist das dann nicht auch eine Selbstbezichtigung mit strafbaren Handlungen durch den anonym Postenden? Im Klartext: Schneiden sich Verleumder nicht (auch?) ins eigene Fleisch, weil sie - und darauf bezieht sich meine Frage - genau so wie wir für die Einhaltung der Regeln verantwortlich sind? So grundsätzlich?
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Re: Ausstieg aus den Corona-Restriktionen

Beitrag von Thorja »

Daran anschließend und mit Blick auf deine Ausführungen...:
Lycisca hat geschrieben:
22.04.2020, 14:57
Auch gegenüber dem Betreiber des Freierforums und dessen Provider hast zu zivilrechtliche Ansprüche nach §1330 ABGB und §6 MedienG.
....drängt sich mir die fast unerhörte, utopisch anmutende Frage auf:

Bedeutet dies, dass uns das Ende der Freierforen bevorsteht?

Schließlich bestünden, wenn dem so wäre, dass sich Verleumder mit der Behauptung des Genusses einschlägiger Dienstleistungen juristisch ins eigene Fleisch schneiden, Freierforen dann ja nur noch aus strafbaren Behauptungen, die auf die Forenbetreiber zurückfallen können.
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Verschoben von Corona - Infos Österreich betreffend nach Sexarbeit in Gesellschaft und Politik am 24.04.2020, 09:19 durch Thorja