SexarbeiterIn erstattet gegen einen “Kunden” Anzeige
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SexarbeiterIn erstattet gegen einen “Kunden” Anzeige
SexarbeiterIn erstattet gegen einen “Kunden” Anzeige wegen Leistungsbetrug
Gestern hatte der Verfasser dieser Zeilen Gelegenheit bei einer Anzeige einer SexarbeiterIn gegen einen “Kunden” wegen Leistungsbetrug dabei zu sein und möchte Euch hier die Eindrücke, die während der Amtshandlung, gewonnen wurden wiedergeben.
Durch Zufall konnte ich bei einer Anzeigenerstattung dabei sein (ich deklarierte mich erst gegen Ende der Einvernahme als Admin von www.sexworker.at und glaube, dass dieser Umstand den Verlauf der Amtshandlung nicht beeinflusst hat).
Kurz zur Fallschilderung: Eine deutsche SexarbeiterIn wird telefonisch zu einem Termin bestellt. Bei dem angeblichen Kunden öffnet eine ältere Frau die Türe und ruft (doch einiger Maßen erstaunt) ihren Sohn hinzu, der auch bestreitet einen “Termin” vereinbart zu haben. Die SexarbeiterIn ruft noch in der Wohnung befindlich die anlässlich der Vereinbarung gespeicherte Telefonnummer an und erhält durch den Anrufbeantworter den Hinweis auf einen Namen. Die beiden anwesenden Leute identifizieren den Namen als den ihres Nachbarn. Auf Grund dessen kann man annehmen, dass sich Jemand einen schlechten Scherz erlaubt hat und eine Scheinvereinbarung mit einer SexarbeiterIn getroffen hat, um seinen Nachbarn in eine peinliche Situation zu bringen.
Man kann über die Qualität dieses Scherzes natürlich geteilter Meinung sein. Nicht geteilter Meinung sollte man jedoch darüber sein, dass hier eindeutig Schaden verursacht wurde. Schaden zu Lasten der SexarbeiterIn, die den Anreiseweg auf sich genommen hat (in dem konkreten Fall mehr als 30 km) und natürlich andere Termine in der Zeit nicht wahrnehmen konnte. Deshalb hat sich die SexarbeiterIn entschlossen, Anzeige zu erstatten.
Nun mein Eindruck: Der vernehmende Kriminalbeamte war absolut freundlich und überaus korrekt! Keine einzige anzügliche Bemerkung - im Gegenteil: Er war offensichtlich bemüht (obwohl durch meine Anwesenheit ein wenig irritiert (wahrscheinlich hielt er mich für den “Freund” der SexworkerIn) die Frau in ihrer Absicht zu bestärken. Auch der Vertreter der Polizei sah dies keines Wegs als Kavaliersdelikt. Er betonte, dass es sein Standpunkt sei, dass diese Dinge absolut nicht in Ordnung sind und zur Anzeige gebracht gehören. Sicherlich sind die Chancen nicht allzu hoch den finanziellen Aufwand abgegolten zu bekommen, aber es würde doch helfen mit Aktionen wie Diesen den Übeltäter das nächste Mal von einer derartigen “Dummheit” abzuhalten. Dadurch würde das Rechtsbewusstsein im positiven Sinne gestärkt und auch andere SexarbeiterInnen in Folge geschützt.
Für mich als Österreicher ein besonderes Erlebnis: Man muss bedenken, dass in Österreich eine Anzeige absolut undenkbar ist. Auf Grund der bei uns noch geltenden “Sittenwidrigkeit” ist es unmöglich den Lohn einer Prostituierten einzuklagen. Es kann nicht genug betont werden, dass es an der Zeit wäre, hier endlich einen Schritt zu setzen, der diesen Umstand beseitigt. Es kann doch nicht sein, dass unsere Gesetzgebung hier die Augen verschließt und nur Versprechungen macht, die sie später nicht einlösen möchte. Ich selbst war auf der 38. Fachtagung Prostitution Ohrenzeuge, wie mehrere hochrangige Politiker ihr Wort gaben, hier positiv einzugreifen. Wir warten und wir hoffen! Doch wir finden auch, dass es schön langsam Zeit wird, dass es auch so ist.
Abschließend gesagt: Hut ab vor der SexarbeiterIn - Hut ab vor der Exekutive - Hut ab vor der deutschen Gesetzgebung - und ein höfliches aber bestimmtes “Bitte” in Richtung der österreichischen Politik! Sexarbeit muss legal werden.
Zwerg
Gestern hatte der Verfasser dieser Zeilen Gelegenheit bei einer Anzeige einer SexarbeiterIn gegen einen “Kunden” wegen Leistungsbetrug dabei zu sein und möchte Euch hier die Eindrücke, die während der Amtshandlung, gewonnen wurden wiedergeben.
Durch Zufall konnte ich bei einer Anzeigenerstattung dabei sein (ich deklarierte mich erst gegen Ende der Einvernahme als Admin von www.sexworker.at und glaube, dass dieser Umstand den Verlauf der Amtshandlung nicht beeinflusst hat).
Kurz zur Fallschilderung: Eine deutsche SexarbeiterIn wird telefonisch zu einem Termin bestellt. Bei dem angeblichen Kunden öffnet eine ältere Frau die Türe und ruft (doch einiger Maßen erstaunt) ihren Sohn hinzu, der auch bestreitet einen “Termin” vereinbart zu haben. Die SexarbeiterIn ruft noch in der Wohnung befindlich die anlässlich der Vereinbarung gespeicherte Telefonnummer an und erhält durch den Anrufbeantworter den Hinweis auf einen Namen. Die beiden anwesenden Leute identifizieren den Namen als den ihres Nachbarn. Auf Grund dessen kann man annehmen, dass sich Jemand einen schlechten Scherz erlaubt hat und eine Scheinvereinbarung mit einer SexarbeiterIn getroffen hat, um seinen Nachbarn in eine peinliche Situation zu bringen.
Man kann über die Qualität dieses Scherzes natürlich geteilter Meinung sein. Nicht geteilter Meinung sollte man jedoch darüber sein, dass hier eindeutig Schaden verursacht wurde. Schaden zu Lasten der SexarbeiterIn, die den Anreiseweg auf sich genommen hat (in dem konkreten Fall mehr als 30 km) und natürlich andere Termine in der Zeit nicht wahrnehmen konnte. Deshalb hat sich die SexarbeiterIn entschlossen, Anzeige zu erstatten.
Nun mein Eindruck: Der vernehmende Kriminalbeamte war absolut freundlich und überaus korrekt! Keine einzige anzügliche Bemerkung - im Gegenteil: Er war offensichtlich bemüht (obwohl durch meine Anwesenheit ein wenig irritiert (wahrscheinlich hielt er mich für den “Freund” der SexworkerIn) die Frau in ihrer Absicht zu bestärken. Auch der Vertreter der Polizei sah dies keines Wegs als Kavaliersdelikt. Er betonte, dass es sein Standpunkt sei, dass diese Dinge absolut nicht in Ordnung sind und zur Anzeige gebracht gehören. Sicherlich sind die Chancen nicht allzu hoch den finanziellen Aufwand abgegolten zu bekommen, aber es würde doch helfen mit Aktionen wie Diesen den Übeltäter das nächste Mal von einer derartigen “Dummheit” abzuhalten. Dadurch würde das Rechtsbewusstsein im positiven Sinne gestärkt und auch andere SexarbeiterInnen in Folge geschützt.
Für mich als Österreicher ein besonderes Erlebnis: Man muss bedenken, dass in Österreich eine Anzeige absolut undenkbar ist. Auf Grund der bei uns noch geltenden “Sittenwidrigkeit” ist es unmöglich den Lohn einer Prostituierten einzuklagen. Es kann nicht genug betont werden, dass es an der Zeit wäre, hier endlich einen Schritt zu setzen, der diesen Umstand beseitigt. Es kann doch nicht sein, dass unsere Gesetzgebung hier die Augen verschließt und nur Versprechungen macht, die sie später nicht einlösen möchte. Ich selbst war auf der 38. Fachtagung Prostitution Ohrenzeuge, wie mehrere hochrangige Politiker ihr Wort gaben, hier positiv einzugreifen. Wir warten und wir hoffen! Doch wir finden auch, dass es schön langsam Zeit wird, dass es auch so ist.
Abschließend gesagt: Hut ab vor der SexarbeiterIn - Hut ab vor der Exekutive - Hut ab vor der deutschen Gesetzgebung - und ein höfliches aber bestimmtes “Bitte” in Richtung der österreichischen Politik! Sexarbeit muss legal werden.
Zwerg
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Ich finde das ist ein Anliegen das im EU-Parlament besprochen gehört!! Wozu sind wir in der EU? Nicht die Krümmung einer Banane oder der Durchmesser einer Tomate ist wichtig sondern eben solche Sachen. Europa ist leider noch weit weg.Abschließend gesagt: Hut ab vor der SexarbeiterIn - Hut ab vor der Exekutive - Hut ab vor der deutschen Gesetzgebung - und ein höfliches aber bestimmtes “Bitte” in Richtung der österreichischen Politik! Sexarbeit muss legal werden.
Kaktus
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Grüß Euch,
das ist wirklich schön zu lesen. Wenn man die Gepflogenheiten in unseren Landen kennt.
Nur jetzt mal ehrlich, Politiker werden sich hier nicht wirklich in die Nesseln setzen für ein Thema, welches am liebsten nicht besprochen werden sollte und noch lieber gar nicht exsitieren sollte.
Ich schau mir nur aus aktuellem Anlaß (gestrige Regenbogenparade), was Politiker noch immer nicht geschafft haben. Eine schlappe Gleichstellung von Homosexuellen (versprochen wird es jedes Jahr). Sogar im erzkonservativen Spanien und Tschechien gibt es das, ja sogar die Hochzeit ist dort möglich.
Es müsste nur einmal eine Sexworkerin beinhart eine Anzeige machen. Aber nichtmal in Fällen von Vergewaltigung trauen sich die Frauen, hier aktiv zu werden.
In Deutschland ist Prostituion ja auch nur ein Gewerbe geworden, weil sich eine Frau dafür aktiv gemacht hat. Wenn die auf die Politiker gewartet hätten, täten sie dies bestimmt auch heute noch tun.
Aber was wollen wir mit Parteien wie FPÖ, ÖVP. Ja nichtmal die Roten sind fähig, sich hier wichtiger zu machen.
Ich denke nur an die Versprechen zur Gleichstellung - voriges Jahr hieß es, das ist nicht möglich bei der damaligen Regierung - und heute?
Wenn wir nicht aktiv werden, wird fürchte ich nicht viel passieren.
Lg,
Katarina
das ist wirklich schön zu lesen. Wenn man die Gepflogenheiten in unseren Landen kennt.
Nur jetzt mal ehrlich, Politiker werden sich hier nicht wirklich in die Nesseln setzen für ein Thema, welches am liebsten nicht besprochen werden sollte und noch lieber gar nicht exsitieren sollte.
Ich schau mir nur aus aktuellem Anlaß (gestrige Regenbogenparade), was Politiker noch immer nicht geschafft haben. Eine schlappe Gleichstellung von Homosexuellen (versprochen wird es jedes Jahr). Sogar im erzkonservativen Spanien und Tschechien gibt es das, ja sogar die Hochzeit ist dort möglich.
Es müsste nur einmal eine Sexworkerin beinhart eine Anzeige machen. Aber nichtmal in Fällen von Vergewaltigung trauen sich die Frauen, hier aktiv zu werden.
In Deutschland ist Prostituion ja auch nur ein Gewerbe geworden, weil sich eine Frau dafür aktiv gemacht hat. Wenn die auf die Politiker gewartet hätten, täten sie dies bestimmt auch heute noch tun.
Aber was wollen wir mit Parteien wie FPÖ, ÖVP. Ja nichtmal die Roten sind fähig, sich hier wichtiger zu machen.
Ich denke nur an die Versprechen zur Gleichstellung - voriges Jahr hieß es, das ist nicht möglich bei der damaligen Regierung - und heute?
Wenn wir nicht aktiv werden, wird fürchte ich nicht viel passieren.
Lg,
Katarina
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Stimmt leider - ich werde nächste Woche wieder einmal unsere politischen Kontakte anbohren - irgendwie stehen doch einige Versprechen im Raum (sofern es nicht nur Versprecher gewesen sind). Ich werde auf alle Fälle hier berichten.Lady Katarina hat geschrieben:Wenn wir nicht aktiv werden, wird fürchte ich nicht viel passieren.
Liebe Grüße
Christian
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Tja auch ich muß leider feststellen, daß es schwer ist mit diesem Thema bei PolitikerInnen durchzukommen. Ich habe letzte Woche an NR Heinisch-Hossek ein mail geschrieben, bis heute noch keine Antwort erhalten. Ein paar Tage warte ich noch, dann versuche ich es wieder. ( heinisch-hossek- SPÖ - ist mit dem Thema sexarbeit befaßt)
lg harald
lg harald
"Was wollen wir mehr, als immer mehr als alle anderen?"
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Hier das Mail im Wortlaut:
Sehr geehrte Genossin Heinisch-Hosek!
Im Zuge einer Online-Diskussion auf www.red-zone.at (unsere private "rote" Site) wurde seitens der Teilnehmer das Thema Sexarbeit, welches ja in der Leopoldstadt durchaus aktuell ist, angesprochen.
Es war mir leider nicht möglich einen eindeutigen Standtpunkt der SPÖ festzustellen und in der Diskussion darzulegen. Da mir Dein Engagement - auch in diesem Bereich - bekannt ist, ersuche ich Dich uns zu helfen und entsprechende Positionspapiere und ähnliches bekannt zu geben.
Für Rückfragen stehe ich gerne unter 0699 / 1942 xx xx zur Verfügung.
Mit freundschaftlichen Grüßen
Harald Baris
Team Öffentlichkeitsarbeit
der
SPÖ Leopoldstadt
Falls mal eine Antwort kommt, stelle ich diese auch herein.
lg
harald
Im Zuge einer Online-Diskussion auf www.red-zone.at (unsere private "rote" Site) wurde seitens der Teilnehmer das Thema Sexarbeit, welches ja in der Leopoldstadt durchaus aktuell ist, angesprochen.
Es war mir leider nicht möglich einen eindeutigen Standtpunkt der SPÖ festzustellen und in der Diskussion darzulegen. Da mir Dein Engagement - auch in diesem Bereich - bekannt ist, ersuche ich Dich uns zu helfen und entsprechende Positionspapiere und ähnliches bekannt zu geben.
Für Rückfragen stehe ich gerne unter 0699 / 1942 xx xx zur Verfügung.
Mit freundschaftlichen Grüßen
Harald Baris
Team Öffentlichkeitsarbeit
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SPÖ Leopoldstadt
Falls mal eine Antwort kommt, stelle ich diese auch herein.
lg
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"Was wollen wir mehr, als immer mehr als alle anderen?"
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- PlatinStern
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Hi,
Ich befürchte, dass es nicht /nur/ an der konservativen Grundhaltung, sondern auch an der (vielleicht) gut gemeinten, aber letztendlich schlechten Haltung mancher Radikal-Feministinnen liegt.
Auf dieStandard.at gibts ja immer wieder Artikel zu diesem Thema. Der Standard selbst schreibt meiner Ansicht nach relativ ausgewogen, aber wenn man sich die Forenbeiträge anschaut gehen die Artikel der dort postenden Frauen meistens in die Richtung "Freier sind alle Schweine und keine Prostituierte macht den Job freiwillig". Und mit der Geisteshaltung fällt es schwer Legalisierung als Hilfsmittel für Prostituierte zu betrachten.
Übrigens Danke an den Zwerg fürs Posten des Links im Standard-Forum. So bin ich auch hier gelandet. Aber die Kampf-Emmas dort haben sich natürlich gleich darüber aufgeregt, dass es wieder mal typisch ist, dass ein Mann dieses Forum "führt".
Im Standard-Forum schaut es auf den ersten Blick so aus, als würden emanzipierte Frauen - die natürlich Prostitution verdammen (schliesslich ist es ja angeblich ein Instrument des ominösen Patriarchats) - wild gewordenen männlichen Freiern gegenüber stehen die Prostitution nur legalisieren wollen um ihre niedrigen Triebe auszuleben (und natürlich auch alle stinken). Ich frage mich als Mann dann immer warum wir eigentlich für Sex zahlen sollten, wenn wir eh so mächtig sind und alles haben und bestimmen können.
Jedenfalls ist das Schweden-Modell (Bestrafung der Freier) sehr beliebt dort. Ich kann mir zwar nicht vorstellen, dass dieses System irgenwen hilft, aber es schafft eine scheinbar frauenfreundliche Fassade.
Auch wenn ich mir sicher bin, dass der Sexarbeiterinnen-Job manchmal an der Substanz nagt, habe ich bei den Beiträgen der Frauen hier im Forum nicht den Eindruck, dass sie entscheidungsunfähige, hilfsbedürftige Armutschkerln wären.
Vielleicht wärs Hilfreich wenn die selbstbewussten Sexarbeiterinnen auf Plattformen wie dem Standard auch mal klarstellen würden, dass sie nicht hilfsbedürfte Opfer sind, sofern nicht ein Scherzkeks Fake-Termine vereinbart oder sie sonst irgendwie bescheisst.
Ich befürchte, dass es nicht /nur/ an der konservativen Grundhaltung, sondern auch an der (vielleicht) gut gemeinten, aber letztendlich schlechten Haltung mancher Radikal-Feministinnen liegt.
Auf dieStandard.at gibts ja immer wieder Artikel zu diesem Thema. Der Standard selbst schreibt meiner Ansicht nach relativ ausgewogen, aber wenn man sich die Forenbeiträge anschaut gehen die Artikel der dort postenden Frauen meistens in die Richtung "Freier sind alle Schweine und keine Prostituierte macht den Job freiwillig". Und mit der Geisteshaltung fällt es schwer Legalisierung als Hilfsmittel für Prostituierte zu betrachten.
Übrigens Danke an den Zwerg fürs Posten des Links im Standard-Forum. So bin ich auch hier gelandet. Aber die Kampf-Emmas dort haben sich natürlich gleich darüber aufgeregt, dass es wieder mal typisch ist, dass ein Mann dieses Forum "führt".
Im Standard-Forum schaut es auf den ersten Blick so aus, als würden emanzipierte Frauen - die natürlich Prostitution verdammen (schliesslich ist es ja angeblich ein Instrument des ominösen Patriarchats) - wild gewordenen männlichen Freiern gegenüber stehen die Prostitution nur legalisieren wollen um ihre niedrigen Triebe auszuleben (und natürlich auch alle stinken). Ich frage mich als Mann dann immer warum wir eigentlich für Sex zahlen sollten, wenn wir eh so mächtig sind und alles haben und bestimmen können.
Jedenfalls ist das Schweden-Modell (Bestrafung der Freier) sehr beliebt dort. Ich kann mir zwar nicht vorstellen, dass dieses System irgenwen hilft, aber es schafft eine scheinbar frauenfreundliche Fassade.
Auch wenn ich mir sicher bin, dass der Sexarbeiterinnen-Job manchmal an der Substanz nagt, habe ich bei den Beiträgen der Frauen hier im Forum nicht den Eindruck, dass sie entscheidungsunfähige, hilfsbedürftige Armutschkerln wären.
Vielleicht wärs Hilfreich wenn die selbstbewussten Sexarbeiterinnen auf Plattformen wie dem Standard auch mal klarstellen würden, dass sie nicht hilfsbedürfte Opfer sind, sofern nicht ein Scherzkeks Fake-Termine vereinbart oder sie sonst irgendwie bescheisst.
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- PlatinStern
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- wissend
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Morgen :)
Tja so ists mit den Vorurteilen - ich hätte nie gedacht, dass eine Sexarbeiterin um die Zeit munter sein könnte
http://diestandard.at/?url=/?ressort=fassetten
Unter den jeweiligen Artikeln sind dann die Diskussionen dazu.
Aber ein bisschen Nerven wirst schon brauchen fürchte ich.
>>>
norwegen will freier ins gefängnis schicken
dort gehören sie such hin. bravo norwegen!
<<<
und Änliches ist nicht ganz unüblich.
Tja so ists mit den Vorurteilen - ich hätte nie gedacht, dass eine Sexarbeiterin um die Zeit munter sein könnte
http://diestandard.at/?url=/?ressort=fassetten
Unter den jeweiligen Artikeln sind dann die Diskussionen dazu.
Aber ein bisschen Nerven wirst schon brauchen fürchte ich.
>>>
norwegen will freier ins gefängnis schicken
dort gehören sie such hin. bravo norwegen!
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und Änliches ist nicht ganz unüblich.
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Hallo HaDe!HaDe hat geschrieben:Übrigens Danke an den Zwerg fürs Posten des Links im Standard-Forum. So bin ich auch hier gelandet. Aber die Kampf-Emmas dort haben sich natürlich gleich darüber aufgeregt, dass es wieder mal typisch ist, dass ein Mann dieses Forum "führt".
Ich habe zu Danken, dass Du dem Link gefolgt bist! Willkommen im Sexworker Forum - fühle Dich wohl bei uns! Was immer Du wissen möchtest, frage bitte einfach danach. Wir sind bemüht so weit wie möglich Auskunft zu geben. Es ist uns ein Anliegen, dass das Bild der Sexarbeit auch in der Öffentlichkeit ein wenig zurecht gerückt wird.
Bezüglich der Postings gegen meine Person im "dieStandard" (zu finden im die Standard: Ist irgendwie auch logisch - damit kann man auch nur schwer klar kommen. Der Gedanke, dass ich ein "Zuhälter" wäre ist einfach naheliegend. Für mich ist eigentlich nur wichtig, dass die SexarbeiterInnen hier im Forum und die zuständigen Beratungsstellen (Sophie, aber auch Lefö und Madonna e.V. um nur ein paar zu nennen), die mich kennen, wissen, dass dem nicht so ist. Die Unterstellung ist nur ein weiteres Klischee, welches gerne bedient wird, wenn es um Sexarbeit geht.
Ganz besonders herzliche Grüße
Christian, den man hier Zwerg nennt
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- wissend
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Hi Zwerg Christian,
Weniger Schmuddelimage wäre wahrscheinlich für Alle besser. Vielleicht gefällt dem einen oder anderen zwar dieses Verruchte, aber es muss ja nicht unbedingt jeder Fetisch bedient werden.
Ich hab vorher hier ein bisschen gelesen und mir ist in einem Threat aufgefallen, dass die SW sich über die Formulierung "Was kostest Du?" ärgern. Durchaus nachvollziehbar. Aber was mir aufgefallen ist, ist dass Prostitutionsgegnerinnen genauso diese Formulierung verwenden:
>>>
Weil Männer sich nicht im Griff haben, duerfen Sie Frauen als Ware kaufen?
<<<
Schwierig ist allerdings der neue Artikel über die Defakto-Zwangsprostitution in Wohnungen in der Steiermark. Es ist sinnlos zu bestreiten, dass es das auch gibt und wahrscheinlich nicht mal sooo selten. Da kommt dann sehr Schnell die Forderung nach einem Totalverbot die meiner Ansicht nach niemanden hilft. Den Zwangsprostituierten nicht, weil sind eh schon in einem kriminellem Umfeld, und den freiwilligen Sexarbeiterinnen auch nicht (Ich denke den Frauen schadets eher).
Was meint ihr wäre der beste Weg freiwilligen Sexarbeiterinnen und deren Kunden das Leben zu erleichtern, aber gleichzeitig Zwangsprostitution soweit wie möglich zu unterbinden?
Weniger Schmuddelimage wäre wahrscheinlich für Alle besser. Vielleicht gefällt dem einen oder anderen zwar dieses Verruchte, aber es muss ja nicht unbedingt jeder Fetisch bedient werden.
Ich hab vorher hier ein bisschen gelesen und mir ist in einem Threat aufgefallen, dass die SW sich über die Formulierung "Was kostest Du?" ärgern. Durchaus nachvollziehbar. Aber was mir aufgefallen ist, ist dass Prostitutionsgegnerinnen genauso diese Formulierung verwenden:
>>>
Weil Männer sich nicht im Griff haben, duerfen Sie Frauen als Ware kaufen?
<<<
Schwierig ist allerdings der neue Artikel über die Defakto-Zwangsprostitution in Wohnungen in der Steiermark. Es ist sinnlos zu bestreiten, dass es das auch gibt und wahrscheinlich nicht mal sooo selten. Da kommt dann sehr Schnell die Forderung nach einem Totalverbot die meiner Ansicht nach niemanden hilft. Den Zwangsprostituierten nicht, weil sind eh schon in einem kriminellem Umfeld, und den freiwilligen Sexarbeiterinnen auch nicht (Ich denke den Frauen schadets eher).
Was meint ihr wäre der beste Weg freiwilligen Sexarbeiterinnen und deren Kunden das Leben zu erleichtern, aber gleichzeitig Zwangsprostitution soweit wie möglich zu unterbinden?
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- Senior Admin
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Es kann nur einen Weg geben um die Situation zu verbessern. Eine eindeutige Definition des Berufes SexarbeiterIn und eine Legalisierung dieses Standards! Durch die Aufhebung der rechtlichen Grauzone sind die meisten Formen der Unterdrückung nicht mehr möglich, bzw. greifen nicht mehr. Derzeit ist es in Österreich einfach fast nicht möglich diesen Beruf völlig legal auszuüben. Beispiel: Eine SexarbeiterIn anzustellen ist definitiv nach den Buchstaben des Gesetzes Zuhälterei.HaDe hat geschrieben:Was meint ihr wäre der beste Weg freiwilligen Sexarbeiterinnen und deren Kunden das Leben zu erleichtern, aber gleichzeitig Zwangsprostitution soweit wie möglich zu unterbinden?
Es sollte auch ein wenig mehr Sensibilität im Umgang mit der Sprache stattfinden. Es käme kein Mensch auf die Idee von Zwangsbauarbeitern im 3. Reich zu sprechen (es ist mir bewusst, dass dieser Vergleich mit einem anderen Klischee spielt und ich beziehe mich jetzt rein auf den Ausdruck und NICHT auf das Leid, welches meines Erachtens nicht vergleich bar ist) - warum spricht man dann von Zwangsprostituierten. Diese bedauernswerten Frauen brauchen Hilfe und wir sind die Letzten, die sie verweigern würden, aber es sind (vorwiegend) Frauen, die unter Zwang agieren - also vergewaltigte bzw. genötigte Frauen. Es gibt Prostitution und es gibt Leute, die sich prostituieren - mit ein Grund, warum ich eher dazu neige den Begriff SexarbeiterIn zu verwenden. Jemand der sich prostituiert ist nicht automatisch Prostituierte.
Ich habe hier durch meine Tätigkeit im Forum doch Einiges über den Beruf der SexarbeiterInnen mitbekommen - bei dieser Tätigkeit steckt weit mehr "Wissen", "Geduld", "Gefühl", "Einsatzbereitschaft", "Flexibilität" aber auch "Vorbereitung" und auch "Nachbereitung" dahinter, als man(n) glaubt.
Mit ein Grund, warum ich mich freue, wenn wieder Jemand die Zeit aufbringt, sich zu informieren :-)
Liebe Grüße
Christian
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- PlatinStern
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"zwangsprostitution und sexarbeit liegen für mich so weit auseinander wie körperliche misshandlung und boxkampf. ich sehe meine aufgabe, »zwangsprostitution« zu bekämpfen, nicht. ich habe damit nichts zu tun und setze mich dafür nicht mehr oder weniger ein als für andere missstände. ich setze mich sehr wohl dafür ein, meinen beruf damit nicht zu verwechseln."
..... habe ich mal in einem anderen forum geschrieben.
ich denke, je größer das angebot an "freiwilligen, selbstbestimmten" sexarbeiterInnen ist, umso weniger greifen kundInnen auf frauen zurück, die genötigt werden, sich zu prostituieren.
denn ich denke, kaum ein mann hat spaß daran, eine dienstleistung in anspruch zu nehmen, gerade die dienstleistung sex in anspruch zu nehmen, wenn er wüsste, dass ein zwang dahinter steht.
legalisierung der sexarbeit, aufhebung der sittenwidrigkeit, aufklärung über menschenhandel könnte manchen mißstand beheben!
zu dem thema der frage "was kostest du?" muss ich sagen, ich versuche mich nicht darüber zu ärgern, denn ich weiß, wie die frage gemeint ist. kein kunde käme doch auf die idee, mich ernsthaft zu kaufen, soll ich darauf bestehen, dass mich kunden fragen "was kostet deine dienstleistung?"
ok, es wäre wohl netter, aber solche rhetorischen unhöflichkeiten finde ich nicht so dramatisch .....
liebe grüße von annainga
..... habe ich mal in einem anderen forum geschrieben.
ich denke, je größer das angebot an "freiwilligen, selbstbestimmten" sexarbeiterInnen ist, umso weniger greifen kundInnen auf frauen zurück, die genötigt werden, sich zu prostituieren.
denn ich denke, kaum ein mann hat spaß daran, eine dienstleistung in anspruch zu nehmen, gerade die dienstleistung sex in anspruch zu nehmen, wenn er wüsste, dass ein zwang dahinter steht.
legalisierung der sexarbeit, aufhebung der sittenwidrigkeit, aufklärung über menschenhandel könnte manchen mißstand beheben!
zu dem thema der frage "was kostest du?" muss ich sagen, ich versuche mich nicht darüber zu ärgern, denn ich weiß, wie die frage gemeint ist. kein kunde käme doch auf die idee, mich ernsthaft zu kaufen, soll ich darauf bestehen, dass mich kunden fragen "was kostet deine dienstleistung?"
ok, es wäre wohl netter, aber solche rhetorischen unhöflichkeiten finde ich nicht so dramatisch .....
liebe grüße von annainga
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- wissend
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Anzeige-Formular Leistungsbetrug entwickeln
Antragsformular entwickeln
Zu dem aktuellen Fall im Sexworker-only Bereich:
http://sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?t=1702:
(Sexworker bitte auf der Portalseite kostenfrei und anonym anmelden)
Wie wär es wenn wir ein Musterbrief (Anzeigen-Forumular) zur Vorlage bei der Dienststelle vorbereiten und hier bereithalten.
Dann haben es Frauen in Zukunft einfacher, falls sie verprellt werden und sie wissen direkt auf welche rechtliche Bestimmungen sie sich bei den Beamten berufen können und es besteht weniger die Gefahr, daß der Besuch auf der Dienststelle zu einem Schaulauf entartet...
Vgl. das nicht ganz ernst gemeinte Aufklärungsformular zum Safer-Sex:
http://sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=17718#17718
.
Zu dem aktuellen Fall im Sexworker-only Bereich:
http://sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?t=1702:
(Sexworker bitte auf der Portalseite kostenfrei und anonym anmelden)
Wie wär es wenn wir ein Musterbrief (Anzeigen-Forumular) zur Vorlage bei der Dienststelle vorbereiten und hier bereithalten.
Dann haben es Frauen in Zukunft einfacher, falls sie verprellt werden und sie wissen direkt auf welche rechtliche Bestimmungen sie sich bei den Beamten berufen können und es besteht weniger die Gefahr, daß der Besuch auf der Dienststelle zu einem Schaulauf entartet...
Vgl. das nicht ganz ernst gemeinte Aufklärungsformular zum Safer-Sex:
http://sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=17718#17718
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- PlatinStern
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Protokoll
es wäre sicher sinnvoll, eine vorlage zu erstellen. aus eigener erfahrung kann ich sagen: je mehr informationen, desto besser. ist ja eigentlich logisch .....
was wichtig ist: wurde am telefon verbindlich ein vertrag geschlossen (dann könnte es sich bei vertragsbruch um eingehungsbetrug handeln, wenn der termin nicht zustande kommt)? also ein preis, ein bestimmter service festgelegt?
wieviele telefonate/sms und wann wurden geführt?`
gut ist es, ein protokoll zu erstellen über die uhrzeit der telefonate, die anschrift und telefonnummer des kunden, über den ausgemachten preis und service.
liebe grüße, annainga
was wichtig ist: wurde am telefon verbindlich ein vertrag geschlossen (dann könnte es sich bei vertragsbruch um eingehungsbetrug handeln, wenn der termin nicht zustande kommt)? also ein preis, ein bestimmter service festgelegt?
wieviele telefonate/sms und wann wurden geführt?`
gut ist es, ein protokoll zu erstellen über die uhrzeit der telefonate, die anschrift und telefonnummer des kunden, über den ausgemachten preis und service.
liebe grüße, annainga
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- PlatinStern
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Anzeige einer Sexarbeiterin
In dem Rechtsstreit
XXXXXXXXXXXX gegen YYYYYYYYYYY
melden wir uns für die Klägerin. Wir begründen den in dem Mahnverfahren erhobenen Anspruch hiermit, wie folgt, bitten um Anberaumung eines frühen Termins zur mündlichen Verhandlung, in dem wir beantragen werden:
Der Vollstreckungsbescheid des Amtsgerichts Hagen vom 14.09.2007 wird aufrechterhalten und dem Beklagten werden auch die weiteren Kosten des Rechtsstreits auferlegt.
Begründung:
Die Klägerin ist Prostituierte. Zur Kontaktaufnahme mit ihren Kunden schaltet sie im Sauerland Anzeigen. Offenbar nahm der Beklagte über diesen Weg Kontakt mit ihr auf.
Der Klägerin teilte der Beklagte seine Mobiltelefonnummer mit und vereinbarte für den 08.08.2006, 17.00 Uhr einen Termin mit der Klägerin. Sie sollte den Beklagten treffen und dann sexuelle Dienste für einen Preis von 150,00 € erbringen. In dem Preis waren die Fahrtkosten der Klägerin bereits enthalten.
Die Klägerin machte sich rechtzeitig vor dem Termin auf den Weg. Etwa um 16.30 Uhr erreichte sie der Anruf des Beklagten, der den Termin absagte.
Mit Schreiben vom 30.06.2007 forderte die Klägerin den Beklagten auf, ihr die vereinbarten 150,00 € zu zahlen.
Beweis: Schreiben in Kopie, Anlage K 1
Die Klägerin erhielt daraufhin keine Antwort. Sie schrieb dem Beklagten daraufhin nochmals und bot vergleichsweise an, die Sache gegen Erstattung der Fahrtkosten in Höhe von 68,00 € auf sich beruhen zu lassen.
Beweis: Schreiben in Kopie, Anlage K 2
Dieses Angebot nahm der Beklagte nicht an. Daraufhin beauftragte die Klägerin den Unterzeichner mit dem Forderungseinzug mittels gerichtlichem Mahnverfahren, sodann der streitgegenständliche Vollstreckungsbescheid.
Zwischenzeitlich schrieb der Beklagte an die Unterzeichner am 06.09.2007, er sei bereit der „Künstlerin“, also der Klägerin 68,00 € zu zahlen.
Beweis: Schreiben in Kopie, Anlage K 3
Damit bestätigt er die Richtigkeit vorstehenden Sachverhalts und erkennt das Vertragsverhältnis zwischen den Parteien an.
Die Klägerin hat allerdings nicht nur Anspruch auf Erstattung von Fahrtkosten, sondern auf das gesamte vereinbarte Honorar von 150,00 €. Angesichts der Natur der zwischen den Parteien vereinbarten Leistung hat die Klägerin keine Aufwendungen erspart und konnte auch nicht anderweitig tätig sein.
Zwischen den Parteien wurde mit der Honorar- und Leistungsvereinbarung ein Werkvertrag begründet. Der Beklagte setzt sich durch die Terminabsage selbst in Annahmeverzug, mit der Rechtsfolge, dass nach § 644 Abs. 1 Satz 2 BGB die Preisgefahr auf ihn übergeht, er also weiterhin zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet bleibt.
Die gleiche Rechtslage ergibt sich, wenn man mit der wohl herrschenden Meinung den Prostitutionsvertrag als Dienstvertrag ansieht. Gemäß § 615 BGB bewirkt der Annahmeverzug, dass die vereinbarte Vergütung verlangt werden kann, ohne dass der Dienstverpflichtete zur Nachleistung verpflichtet wäre.
Vergl. Hierzu Gräfin v. Galen, Rechtsfragen der Prostitution, ProstG und seine Auswirkungen, Randziffern 111ff, in Kopie beigefügt.
Gemäß §1 des Prostitutionsgesetzes ist die Forderung der Klägerin auch nicht etwa gem. § 138 BGB nichtig.
Aus § 1 Satz 1 ProstG folgt auch nicht, dass eine rechtswirksame Forderung nur dann begründet wird, wenn sexuelle Handlungen bereits vorgenommen wurden. Die Intention des Gesetzgebers, das Rechtsverhältnis zwischen Kunden und Prostituierten von Anfang an nicht mehr nach § 138 BGB als nichtig zu behandeln, wird von der gegenteiligen Literaturmeinung zu Unrecht ignoriert,
von Galen am angegebenen Ort, Rd.Ziff. 52 ff.
Der Beklagte kann auch den Einwand einer vollständigen Nichterfüllung nicht erheben. Der Annahmeverzug schließt dies aus.
Die im Vollstreckungsbescheid bereits titulierten Nebenforderungen ergeben sich aus Verzugsgesichtpunkten.
Hinsichtlich des Antrag der Beklagtenseite auf vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung teilen wir mit, dass zunächst keine Vollstreckungsmaßnahmen beabsichtigt sind.
Rechtsanwälte XXXXXXXXXXXX
XXXXXXXXXXXX gegen YYYYYYYYYYY
melden wir uns für die Klägerin. Wir begründen den in dem Mahnverfahren erhobenen Anspruch hiermit, wie folgt, bitten um Anberaumung eines frühen Termins zur mündlichen Verhandlung, in dem wir beantragen werden:
Der Vollstreckungsbescheid des Amtsgerichts Hagen vom 14.09.2007 wird aufrechterhalten und dem Beklagten werden auch die weiteren Kosten des Rechtsstreits auferlegt.
Begründung:
Die Klägerin ist Prostituierte. Zur Kontaktaufnahme mit ihren Kunden schaltet sie im Sauerland Anzeigen. Offenbar nahm der Beklagte über diesen Weg Kontakt mit ihr auf.
Der Klägerin teilte der Beklagte seine Mobiltelefonnummer mit und vereinbarte für den 08.08.2006, 17.00 Uhr einen Termin mit der Klägerin. Sie sollte den Beklagten treffen und dann sexuelle Dienste für einen Preis von 150,00 € erbringen. In dem Preis waren die Fahrtkosten der Klägerin bereits enthalten.
Die Klägerin machte sich rechtzeitig vor dem Termin auf den Weg. Etwa um 16.30 Uhr erreichte sie der Anruf des Beklagten, der den Termin absagte.
Mit Schreiben vom 30.06.2007 forderte die Klägerin den Beklagten auf, ihr die vereinbarten 150,00 € zu zahlen.
Beweis: Schreiben in Kopie, Anlage K 1
Die Klägerin erhielt daraufhin keine Antwort. Sie schrieb dem Beklagten daraufhin nochmals und bot vergleichsweise an, die Sache gegen Erstattung der Fahrtkosten in Höhe von 68,00 € auf sich beruhen zu lassen.
Beweis: Schreiben in Kopie, Anlage K 2
Dieses Angebot nahm der Beklagte nicht an. Daraufhin beauftragte die Klägerin den Unterzeichner mit dem Forderungseinzug mittels gerichtlichem Mahnverfahren, sodann der streitgegenständliche Vollstreckungsbescheid.
Zwischenzeitlich schrieb der Beklagte an die Unterzeichner am 06.09.2007, er sei bereit der „Künstlerin“, also der Klägerin 68,00 € zu zahlen.
Beweis: Schreiben in Kopie, Anlage K 3
Damit bestätigt er die Richtigkeit vorstehenden Sachverhalts und erkennt das Vertragsverhältnis zwischen den Parteien an.
Die Klägerin hat allerdings nicht nur Anspruch auf Erstattung von Fahrtkosten, sondern auf das gesamte vereinbarte Honorar von 150,00 €. Angesichts der Natur der zwischen den Parteien vereinbarten Leistung hat die Klägerin keine Aufwendungen erspart und konnte auch nicht anderweitig tätig sein.
Zwischen den Parteien wurde mit der Honorar- und Leistungsvereinbarung ein Werkvertrag begründet. Der Beklagte setzt sich durch die Terminabsage selbst in Annahmeverzug, mit der Rechtsfolge, dass nach § 644 Abs. 1 Satz 2 BGB die Preisgefahr auf ihn übergeht, er also weiterhin zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet bleibt.
Die gleiche Rechtslage ergibt sich, wenn man mit der wohl herrschenden Meinung den Prostitutionsvertrag als Dienstvertrag ansieht. Gemäß § 615 BGB bewirkt der Annahmeverzug, dass die vereinbarte Vergütung verlangt werden kann, ohne dass der Dienstverpflichtete zur Nachleistung verpflichtet wäre.
Vergl. Hierzu Gräfin v. Galen, Rechtsfragen der Prostitution, ProstG und seine Auswirkungen, Randziffern 111ff, in Kopie beigefügt.
Gemäß §1 des Prostitutionsgesetzes ist die Forderung der Klägerin auch nicht etwa gem. § 138 BGB nichtig.
Aus § 1 Satz 1 ProstG folgt auch nicht, dass eine rechtswirksame Forderung nur dann begründet wird, wenn sexuelle Handlungen bereits vorgenommen wurden. Die Intention des Gesetzgebers, das Rechtsverhältnis zwischen Kunden und Prostituierten von Anfang an nicht mehr nach § 138 BGB als nichtig zu behandeln, wird von der gegenteiligen Literaturmeinung zu Unrecht ignoriert,
von Galen am angegebenen Ort, Rd.Ziff. 52 ff.
Der Beklagte kann auch den Einwand einer vollständigen Nichterfüllung nicht erheben. Der Annahmeverzug schließt dies aus.
Die im Vollstreckungsbescheid bereits titulierten Nebenforderungen ergeben sich aus Verzugsgesichtpunkten.
Hinsichtlich des Antrag der Beklagtenseite auf vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung teilen wir mit, dass zunächst keine Vollstreckungsmaßnahmen beabsichtigt sind.
Rechtsanwälte XXXXXXXXXXXX
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- Ich bin: ehemalige SexarbeiterIn
Antwort auf Anzeige
In dem Rechtsstreit
XXXXXX / YYYYYYYYYY
reiche ich zunächst das Empfangsbekenntnis vollgezogen zurück.
Begründung:
Der von der Klägerin vorgetragene Sachverhalt ist zutreffend. Gleichwohl steht ihr der geltend gemachte Zahlungsanspruch nicht zu. Entgegen Ihrer Rechtsauffassung ist der auf die entgeltliche Gewährung des Geschlechtsverkehrs gerichtete Vertrag sittenwidrig. Daran hat auch das Prostituiertengesetz nichts geändert. Es sieht nur vor, dass die Prostituierte nach Vornahme der sexuellen Handlung aus dem zunächst unwirksamen Vertrag nachträglich eine rechtswirksame Forderung auf das vereinbarte Entgelt erwirbt.
Es ist zwischen den Parteien unstreitig, dass es zu solchen sexuellen Handlungen gerade nicht gekommen ist.
Das Angebot des Beklagten, 68,00 € zahlen zu wollen, beruhte allein auf dem Umstand, den Sachverhalt nicht im Rahmen eines öffentlichen Klageverfahrens vortragen zu müssen. Da ein solche Verfahren nun in Gang gekommen ist, ist der Beklagte auch nicht mehr zur Zahlung dieses Betrages bereit.
XXXXXX / YYYYYYYYYY
reiche ich zunächst das Empfangsbekenntnis vollgezogen zurück.
Begründung:
Der von der Klägerin vorgetragene Sachverhalt ist zutreffend. Gleichwohl steht ihr der geltend gemachte Zahlungsanspruch nicht zu. Entgegen Ihrer Rechtsauffassung ist der auf die entgeltliche Gewährung des Geschlechtsverkehrs gerichtete Vertrag sittenwidrig. Daran hat auch das Prostituiertengesetz nichts geändert. Es sieht nur vor, dass die Prostituierte nach Vornahme der sexuellen Handlung aus dem zunächst unwirksamen Vertrag nachträglich eine rechtswirksame Forderung auf das vereinbarte Entgelt erwirbt.
Es ist zwischen den Parteien unstreitig, dass es zu solchen sexuellen Handlungen gerade nicht gekommen ist.
Das Angebot des Beklagten, 68,00 € zahlen zu wollen, beruhte allein auf dem Umstand, den Sachverhalt nicht im Rahmen eines öffentlichen Klageverfahrens vortragen zu müssen. Da ein solche Verfahren nun in Gang gekommen ist, ist der Beklagte auch nicht mehr zur Zahlung dieses Betrages bereit.