Damit beschäftigt sich die Polizei
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Damit beschäftigt sich die Polizei
Hier ein Link :
Gewerkschaft der Polizei:
Handeln gegen Menschenhandel
veränderte Bedingungen – aktuelle Herausforderungen
April 2008
- Opfer stabilisieren und Strafverfolgung verbessern
- Prostitutionsgesetz behindert Strafverfolgung nicht
- Umsetzung der EU-Opferschutzrichtlinie unzureichend
- Opfer kommen aus Deutschland und EU-Staaten
- „Schlüssel“ zum Milieu muss angepasst werden
- Erlaubnispflicht für Prostitutionsstätten unverzichtbar
- Eckpunkte zur Ausgestaltung einer Erlaubnispflicht für Prostitutionsstätten
pafiledb/uploads/a1f0a1b3905bb618837da406e9a842e0.pdf
Liebe Grüsse Nina
Gewerkschaft der Polizei:
Handeln gegen Menschenhandel
veränderte Bedingungen – aktuelle Herausforderungen
April 2008
- Opfer stabilisieren und Strafverfolgung verbessern
- Prostitutionsgesetz behindert Strafverfolgung nicht
- Umsetzung der EU-Opferschutzrichtlinie unzureichend
- Opfer kommen aus Deutschland und EU-Staaten
- „Schlüssel“ zum Milieu muss angepasst werden
- Erlaubnispflicht für Prostitutionsstätten unverzichtbar
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Polizei-Strategie-Papier
Ein entlarvendes Papier.
Die aufgeblasene Menschenhandelsdebatte wird jetzt hergenommen, um neue Regeln der Prostitutionskontrolle zu fordern, um das Arbeitsfeld der Polizei abzusichern (Ist halt ne Gewerkschaft, die für Arbeitsplätze kämpft).
Konzessionierungs- und Lizensierungsregeln, bei der SexarbeiterInnen, BetreiberInnen und KonsumentInnen beteiligt werden, oder die über die betroffenen Frauen, Männer und Transsexuelle in der Sexarbeit dekretiert werden sollen?
Ansätze einer kritischen Selbstanalyse 'Polizei und Prostitution' (vgl. im Milieubegriff 'Schmiere') kann ich nicht finden.
Statt darüber nachzudenken, wie herrschende Doppelmoral abgebaut und Akzeptanz für Sexarbeit aufgebaut werden können durch öffentliche Förder-Maßnahmen, sollen demnächst Spitzel (Milieuaufklärer) und noch weitgehendere Kontrollbefugnisse als in den Landespolizeigesetzen ohnehin schon niedergeschrieben (ausgehebeltes Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung etc.) neu und zusätzlich verordnet werden.
Wir brauchen dringend eine Sexarbeit-Gewerkschaft, die mal mit der Polizei-Gewerkschaft anbandelt.
.
Die aufgeblasene Menschenhandelsdebatte wird jetzt hergenommen, um neue Regeln der Prostitutionskontrolle zu fordern, um das Arbeitsfeld der Polizei abzusichern (Ist halt ne Gewerkschaft, die für Arbeitsplätze kämpft).
Konzessionierungs- und Lizensierungsregeln, bei der SexarbeiterInnen, BetreiberInnen und KonsumentInnen beteiligt werden, oder die über die betroffenen Frauen, Männer und Transsexuelle in der Sexarbeit dekretiert werden sollen?
Ansätze einer kritischen Selbstanalyse 'Polizei und Prostitution' (vgl. im Milieubegriff 'Schmiere') kann ich nicht finden.
Statt darüber nachzudenken, wie herrschende Doppelmoral abgebaut und Akzeptanz für Sexarbeit aufgebaut werden können durch öffentliche Förder-Maßnahmen, sollen demnächst Spitzel (Milieuaufklärer) und noch weitgehendere Kontrollbefugnisse als in den Landespolizeigesetzen ohnehin schon niedergeschrieben (ausgehebeltes Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung etc.) neu und zusätzlich verordnet werden.
Wir brauchen dringend eine Sexarbeit-Gewerkschaft, die mal mit der Polizei-Gewerkschaft anbandelt.
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RE: Damit beschäftigt sich die Polizei
Neue Mobbingvorwürfe bei Polizei
Sollen in Hessen unliebsame Polizisten mit fragwürdigen Gutachten aus dem Dienst gedrängt werden? Davon sind einige Beamte überzeugt und verlangen Auskunft über "Geheim-Akten", die über sie angelegt sein sollen.
...
Voller Artikel: http://www.hr-online.de/website/rubrike ... t_39952961
Sollen in Hessen unliebsame Polizisten mit fragwürdigen Gutachten aus dem Dienst gedrängt werden? Davon sind einige Beamte überzeugt und verlangen Auskunft über "Geheim-Akten", die über sie angelegt sein sollen.
...
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RE: Damit beschäftigt sich die Polizei
Immerhin:
"Prostitutionsgesetz behindert Strafverfolgung nicht
Darüber hinaus tritt die GdP für die Beibehaltung des Prostitutionsgesetzes ein, ..."
Das war auch schon anders. Ich kann mich noch gut daran erinnern, dass der Wegfall der vor Erlass des ProstG (i.d.R. unter Berufung auf §180a I StGB a.F.) durchgeführten willkürlichen und überfallartigen Kontrollen seitens der Polizei heftig und vor allem lautstark bejammert wurde. Ohne diese teilweise anlasslos durchgeführten Heimsuchungen sei eine effektive Polizeiarbeit in diesem Hort der Kriminalität nahezu unmöglich, fabulierte man (jedenfalls sinngemäß) damals in sämtlichen Medien, die sich als dankbare Abnehmer solcher Thesen erwiesen.
Der Grund für diesen Gesinnungswandel würde mich nun brennend interessieren - und zwar der tatsächliche (nicht der vorgeschobene). Der Umstand, dass das Gesetz letztlich doch positive Entwicklungen hervorgerufen hat, wird dabei jedenfalls keine Rolle spielen. Vielleicht hat man ja eine "Hintertür" entdeckt, durch die man wie gehabt vorgehen kann.
So lassen die in Länderhoheit erlassenen Polizei- und Ordnungsgesetze in aller Regel eine anlasslose Begehung sämtlicher Räumlichkeiten (auch Wohnungen) zu, in denen der Prostitution nachgegangen wird. Aber allein das kann es auch nicht sein.
Weiß hier jemand mehr?
J.K.
"Prostitutionsgesetz behindert Strafverfolgung nicht
Darüber hinaus tritt die GdP für die Beibehaltung des Prostitutionsgesetzes ein, ..."
Das war auch schon anders. Ich kann mich noch gut daran erinnern, dass der Wegfall der vor Erlass des ProstG (i.d.R. unter Berufung auf §180a I StGB a.F.) durchgeführten willkürlichen und überfallartigen Kontrollen seitens der Polizei heftig und vor allem lautstark bejammert wurde. Ohne diese teilweise anlasslos durchgeführten Heimsuchungen sei eine effektive Polizeiarbeit in diesem Hort der Kriminalität nahezu unmöglich, fabulierte man (jedenfalls sinngemäß) damals in sämtlichen Medien, die sich als dankbare Abnehmer solcher Thesen erwiesen.
Der Grund für diesen Gesinnungswandel würde mich nun brennend interessieren - und zwar der tatsächliche (nicht der vorgeschobene). Der Umstand, dass das Gesetz letztlich doch positive Entwicklungen hervorgerufen hat, wird dabei jedenfalls keine Rolle spielen. Vielleicht hat man ja eine "Hintertür" entdeckt, durch die man wie gehabt vorgehen kann.
So lassen die in Länderhoheit erlassenen Polizei- und Ordnungsgesetze in aller Regel eine anlasslose Begehung sämtlicher Räumlichkeiten (auch Wohnungen) zu, in denen der Prostitution nachgegangen wird. Aber allein das kann es auch nicht sein.
Weiß hier jemand mehr?
J.K.
"Vor Schelme, die den Mantel der Justiz gebrauchen, um ihre üble Paßiones auszuführen, vor diese kann sich kein Mensch hüten, die sind ärger als die größten Spitzbuben, die in der Welt sind." (König Friedrich II. im Jahre 1779)
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Re: Mobbingsvorwürfe

Nun ja, wo gibt es kein Mobbing?Aoife hat geschrieben:Neue Mobbingvorwürfe bei Polizei
Sollen in Hessen unliebsame Polizisten mit fragwürdigen Gutachten aus dem Dienst gedrängt werden? ....
Ich erinnere an den Fall, in dem vier Steuerprüfer gegen ihren Willen in den vorzeitigen Ruhestand versetzt wurden, weil sie sich weigerten, am "Gemauschel" zwischen ihrem Dienstherrn und größeren Unternehmen betreffend die Höhe der Steuerschuld teilzunehmen.
Plötzlich existierten vier amtsärztliche Gutachten, die den Beamten schwere pychische Störungen "mit querulatorischen Tendenzen" bescheinigten, worauf man sie krankheitsbedingt in den Vorruhestand versetzte. Dieser Fall muss etwa ein knappes Jahr her sein und wanderte auch durch die Medien.
Einen dieser Steuerprüfer hatte ich mal kennengelernt. Ich schätze ihn auf Anfang/Mitte 40. Ganz normal erschien er mir wirklich nicht - klagte er doch dagegen. Ein gescheiter Mensch hätte doch zu Hause die Füße hochgelegt und in Ruhe auf den monatlichen Gehaltsscheck gewartet. Ihm ging die Sache aber sehr nahe - das mit den amtsärztllich bescheinigten angeblich schwerwiegenden psychischen Störungen fand er überhaupt nicht lustig ...

Wo er doch gleich zum Versorgungsamt hätte laufen können, um
sich einen "Persilschein" ausstellen zu lassen, der zusätzlich noch Steuervorteile bringt.
Aber gut - der Amtsarzt hat derweil angeblich schwer was auf die Mütze bekommen und was mit den übrigen Beteilgten passiert ist, entzieht sich meiner Kenntnis, da ich aktuell keinen Kontakt zu ihm habe. Wen es interessiert, müsste über Google eigentlich fündig werden (obwohl man sich schon sehr bemüht hatte, die Sache nach Bekanntwerden unauffällig zu bereinigen).
Und jetzt frage ich:
Warum soll es so etwas bei der Poloizei nicht geben?
J.K.
Edit:
Aus Interesse hab selbst mal gegoogelt. Es könnte dieser Fall hier gewesen sein, obwohl er sich nicht ganz mit dem deckt, was mir geschildert wurde:
http://www.kompetenznetz-schizophrenie. ... 0#msg32722
Noch was zum Dottore:
http://www.faz.net/s/Rub5785324EF294403 ... ss_aktuell
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28.1.2011
Wirt bestach Polizisten: Eine Hand schmiert die andere
Staatsdiener zu privaten Striptease-Darbietungen und ins Bordell eingeladen — Heute stehen beide vor dem Ruin -
NÜRNBERG - Ein Barbetreiber bestach jahrelang einen Nürnberger Polizisten, gab ihm Gratisgetränke und bezahlte Bordellbesuche. Nun muss der Mann eineinhalb Jahre Haftstrafe verbüßen und steht vor dem Ruin: Seine Frau hat sich scheiden lassen, seine Bars sind geschlossen.
Nach dem Motto „Eine Hand wäscht die andere“, wie er formuliert, beschenkte der Angeklagte, ein türkischer Barbetreiber, jahrelang bayerische Beamte. Im Allgäu verteilte er an Mitarbeiter des Landratsamtes Gebäck und Oktoberfest-Gutscheine und ließ sich im Gegenzug Aufenthaltstitel für Nachtclub-Tänzerinnen ausstellen.
Der dortige Sachgebietsleiter des Amtes wurde suspendiert, der Wirt (55) bekam im Oktober 2010 vom Landgericht Kempten die Quittung: Wegen Vorteilsnahme und Bestechung wurde er zu eineinhalb Jahren Haft verurteilt. Im November 2010 brummte ihm das Landgericht Augsburg wegen betrügerischen Bankrotts ein weiteres Jahr Haft auf. Und vor dem Amtsgericht Nürnberg gesteht der wegen Steuerhinterziehung und Betrug vorbestrafte Mann nun, dass er auch jahrelang die Vorliebe eines verheirateten Polizisten (35) für sexuelle Dienste ausnutzte.
Die beiden lernten sich im Mai 2005 kennen, der Wirt hatte sein Strip-Lokal in der Luitpoldstraße neu eröffnet und parkte sein Auto in der Fußgängerzone. Der Ordnungshüter beanstandete dies und bemühte sich am Abend, „im Rahmen der Ermittlungen“, wie er vor Gericht behauptet, in das Lokal. Dort ließ er sich mit einem Ausweis für besonders wichtige Gäste beschenken. Künftig sollte er dort freien Eintritt und Gratis-Getränke genießen. Komisch sei ihm dies nicht vorgekommen, schließlich, so der Polizist auf Nachfrage, würde „in derartigen Läden das Geld anders verdient“.
Saftige Geldstrafe für Polizisten
Doch auch zu Strip-Shows im Séparée und zu Bordell-Besuchen im Wert von 3000 Euro ließ er sich einladen. Er revanchierte sich mit Informationen aus dem Polizei-Computer. Denn der Wirt hatte Ärger mit seiner Einbürgerung und ließ recherchieren, ob gegen ihn etwas vorliege. Auch ließ er prüfen, ob „Silvana“, „Bonnie“ und „Thomas“, die sich bei ihm um eine Anstellung bewarben, aktenkundig waren.
Das Strafgesetz sieht für Bestechlichkeit eine höhere Strafe vor als für Bestechung: Der Polizist war also im Vergleich härter zu bestrafen, jedoch brachte er keine Vorstrafen mit. Er erhielt ohne öffentliche Verhandlung, per Strafbefehl also, ein Jahr Haftstrafe auf Bewährung und muss rund 40000 Euro (720 Tagessätze) zahlen.
Doch das Verfahren gegen den Wirt forderte auch die Aussage des Beamten: Zwar bat er im Vorfeld Richterin Sabine Pilartz, sie möge für seine Aussage die Öffentlichkeit ausschließen, doch diese winkte ab. Nun huschte er im dicken Anorak mit Pelzmütze in den Zeugenstand, von Freundschaft zu dem Wirt will er nicht sprechen.
Gegen ihn läuft ein Disziplinarverfahren, er soll aus dem Dienst entfernt werden, teilt Polizeisprecherin Elke Schönwald mit. Und auch der Wirt steht vor dem Ruin: Seine Frau hat sich von ihm scheiden lassen, seine Bars sind geschlossen.
http://www.nordbayern.de/nuernberger-na ... e-1.464960
Wirt bestach Polizisten: Eine Hand schmiert die andere
Staatsdiener zu privaten Striptease-Darbietungen und ins Bordell eingeladen — Heute stehen beide vor dem Ruin -
NÜRNBERG - Ein Barbetreiber bestach jahrelang einen Nürnberger Polizisten, gab ihm Gratisgetränke und bezahlte Bordellbesuche. Nun muss der Mann eineinhalb Jahre Haftstrafe verbüßen und steht vor dem Ruin: Seine Frau hat sich scheiden lassen, seine Bars sind geschlossen.
Nach dem Motto „Eine Hand wäscht die andere“, wie er formuliert, beschenkte der Angeklagte, ein türkischer Barbetreiber, jahrelang bayerische Beamte. Im Allgäu verteilte er an Mitarbeiter des Landratsamtes Gebäck und Oktoberfest-Gutscheine und ließ sich im Gegenzug Aufenthaltstitel für Nachtclub-Tänzerinnen ausstellen.
Der dortige Sachgebietsleiter des Amtes wurde suspendiert, der Wirt (55) bekam im Oktober 2010 vom Landgericht Kempten die Quittung: Wegen Vorteilsnahme und Bestechung wurde er zu eineinhalb Jahren Haft verurteilt. Im November 2010 brummte ihm das Landgericht Augsburg wegen betrügerischen Bankrotts ein weiteres Jahr Haft auf. Und vor dem Amtsgericht Nürnberg gesteht der wegen Steuerhinterziehung und Betrug vorbestrafte Mann nun, dass er auch jahrelang die Vorliebe eines verheirateten Polizisten (35) für sexuelle Dienste ausnutzte.
Die beiden lernten sich im Mai 2005 kennen, der Wirt hatte sein Strip-Lokal in der Luitpoldstraße neu eröffnet und parkte sein Auto in der Fußgängerzone. Der Ordnungshüter beanstandete dies und bemühte sich am Abend, „im Rahmen der Ermittlungen“, wie er vor Gericht behauptet, in das Lokal. Dort ließ er sich mit einem Ausweis für besonders wichtige Gäste beschenken. Künftig sollte er dort freien Eintritt und Gratis-Getränke genießen. Komisch sei ihm dies nicht vorgekommen, schließlich, so der Polizist auf Nachfrage, würde „in derartigen Läden das Geld anders verdient“.
Saftige Geldstrafe für Polizisten
Doch auch zu Strip-Shows im Séparée und zu Bordell-Besuchen im Wert von 3000 Euro ließ er sich einladen. Er revanchierte sich mit Informationen aus dem Polizei-Computer. Denn der Wirt hatte Ärger mit seiner Einbürgerung und ließ recherchieren, ob gegen ihn etwas vorliege. Auch ließ er prüfen, ob „Silvana“, „Bonnie“ und „Thomas“, die sich bei ihm um eine Anstellung bewarben, aktenkundig waren.
Das Strafgesetz sieht für Bestechlichkeit eine höhere Strafe vor als für Bestechung: Der Polizist war also im Vergleich härter zu bestrafen, jedoch brachte er keine Vorstrafen mit. Er erhielt ohne öffentliche Verhandlung, per Strafbefehl also, ein Jahr Haftstrafe auf Bewährung und muss rund 40000 Euro (720 Tagessätze) zahlen.
Doch das Verfahren gegen den Wirt forderte auch die Aussage des Beamten: Zwar bat er im Vorfeld Richterin Sabine Pilartz, sie möge für seine Aussage die Öffentlichkeit ausschließen, doch diese winkte ab. Nun huschte er im dicken Anorak mit Pelzmütze in den Zeugenstand, von Freundschaft zu dem Wirt will er nicht sprechen.
Gegen ihn läuft ein Disziplinarverfahren, er soll aus dem Dienst entfernt werden, teilt Polizeisprecherin Elke Schönwald mit. Und auch der Wirt steht vor dem Ruin: Seine Frau hat sich von ihm scheiden lassen, seine Bars sind geschlossen.
http://www.nordbayern.de/nuernberger-na ... e-1.464960
I wouldn't say I have super-powers so much as I live in a world where no one seems to be able to do normal things.
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Sollte es sich bei solchen Vorfällen nicht nur um Einzelfälle sondern um die Spitze des Eisbergs handeln, so wäre durchaus verständlich, warum sich die Polizeien so intensiv um eine Rekriminalisierung der Prostitution bemühen. Wo kein Anlaß vorliegt ein Auge zuzudrücken, dort kann man auch keine Vorteile dafür annehmen ...nina777 hat geschrieben:Wirt bestach Polizisten: Eine Hand schmiert die andere
Staatsdiener zu privaten Striptease-Darbietungen und ins Bordell eingeladen ...
Liebe Grüße, Aoife
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RE: Damit beschäftigt sich die Polizei
Bin schwer genervt:
Vor ueber einer Stunde mal wieder Polizeikontrolle bei mir.
Zwei Polizisten in Zivil zeigten mir an der Wohnungstuer gleich sofort ihre Dienstausweise und gaben mir ihre Visitenkarte. Ich las: Menschenhandel. Sie blieben im Hausflur stehen und baten mich um meinen Personalausweis. Ich machte Wohnungstuer zu, holte meinen Personalausweis. Ich Tuer wieder auf, zeigte ihnen meinen Ausweis. Sie notierten sich alles, fragten nach meinem Arbeitsnamen und meiner Telefonnummer. Ich sagte es spontan, wobei ich meine Dienstnummer, nicht jedoch die Privatnummer, nannte. Sie dann: "Alles ok." und sind dann gegangen. Gut fand ich, dass sie die Wohnung nicht betreten haben. Nervig: alle 3/4 Jahre.
Das steht auf der Visitenkarte:
Polizei
Hamburg
Herr St... (wegen Datenschutz nur die 1. beiden Buchstaben)
LKA 65 -Menschenhandel-
Sachgebiet Wohnungen und St. Georg
Bruno-Georges-Platz 1
22297 Hamburg
Tel.: 040/4286-76...
www.polizei.hamburg.de
Vor ueber einer Stunde mal wieder Polizeikontrolle bei mir.
Zwei Polizisten in Zivil zeigten mir an der Wohnungstuer gleich sofort ihre Dienstausweise und gaben mir ihre Visitenkarte. Ich las: Menschenhandel. Sie blieben im Hausflur stehen und baten mich um meinen Personalausweis. Ich machte Wohnungstuer zu, holte meinen Personalausweis. Ich Tuer wieder auf, zeigte ihnen meinen Ausweis. Sie notierten sich alles, fragten nach meinem Arbeitsnamen und meiner Telefonnummer. Ich sagte es spontan, wobei ich meine Dienstnummer, nicht jedoch die Privatnummer, nannte. Sie dann: "Alles ok." und sind dann gegangen. Gut fand ich, dass sie die Wohnung nicht betreten haben. Nervig: alle 3/4 Jahre.
Das steht auf der Visitenkarte:
Polizei
Hamburg
Herr St... (wegen Datenschutz nur die 1. beiden Buchstaben)
LKA 65 -Menschenhandel-
Sachgebiet Wohnungen und St. Georg
Bruno-Georges-Platz 1
22297 Hamburg
Tel.: 040/4286-76...
www.polizei.hamburg.de
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- Goldstück
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- Wohnort: Saarlouis
- Ich bin: SexarbeiterIn
Auf welche Rechtsgrundlage haben sich diese Herrschaften denn berufen? Hast Du den vollen Namen des "Herrn St..." notiert?
Arbeitsnamen und Telefonnummer: was soll das denn?
Die Wohnung dürfen sie ohne Erlaubnis nicht betreten.
Man könnte das LKW anschreiben und um nähere Auskünfte bitten.
Noch ist das ProstSchG (= Prostituierten-Schikanier-Gesetz) nicht in Kraft!
Arbeitsnamen und Telefonnummer: was soll das denn?
Die Wohnung dürfen sie ohne Erlaubnis nicht betreten.
Man könnte das LKW anschreiben und um nähere Auskünfte bitten.
Noch ist das ProstSchG (= Prostituierten-Schikanier-Gesetz) nicht in Kraft!
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- wissend
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- Ich bin: Keine Angabe
Die Herren hatte ich auch schon bei mir.
LKA65..-Milieu und Rockerdelikte, AR Modellwohnungen.
Gleiche Adresse
Wollten auch meinen Ausweis und "nur mal schauen".
Bei mir waren sie kurz nach Eröffnung meines Dominastudios da, und dann ein zweites Mal, als ich mit meinem Studio umgezogen bin.
Also bisher 2 Kontrollen in 6 Jahren.
Ich hab sie jeweils reingelassen, weil ich total perplex war und auch nicht genau wusste, wie ich mich verhalten sollte.
lg
Tanja
LKA65..-Milieu und Rockerdelikte, AR Modellwohnungen.
Gleiche Adresse
Wollten auch meinen Ausweis und "nur mal schauen".
Bei mir waren sie kurz nach Eröffnung meines Dominastudios da, und dann ein zweites Mal, als ich mit meinem Studio umgezogen bin.
Also bisher 2 Kontrollen in 6 Jahren.
Ich hab sie jeweils reingelassen, weil ich total perplex war und auch nicht genau wusste, wie ich mich verhalten sollte.
lg
Tanja
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- Ich bin: Keine Angabe
@Friederike
Haben sie mir nicht gesagt, auf welche Rechtsgrundlage. Habe auch nicht gefragt, weil ich einfach zu perplex, wie Lady Tanja beschrieb, war.
Die Wohnung haben sie nicht betreten, weil ich sie nicht reingelassen habe, was sie auch akzeptiert haben. Alles geschah im Hausflur, also im Treppenhaus vor der Wohnung. (Ich arbeite im 2. Stock).
Der Name St... ist auf der Visitenkarte voll ausgeschrieben, ich weiss, wie er heisst. Ich wollte wegen des Datenschutzes den vollen Namen nicht hier im Forum veroeffentlichen.
Wer weiss, vielleicht liest die Polizei mit?
@Lady Tanja
Von mir auch herzliches Beileid, was Dir geschah. Auch ich war heute perplex, habe sie aber geistesgegenwaertig nicht in die Wohnung gelassen. Die Polizei weiss wohl, dass ich seit 5 1/2 Jahren, nachdem ich Jahre zuvor in anderen Whgs. mit anderen Kolleginnen (auch da wurde kontrolliert) arbeitete, nun allein in dieser Wohnung arbeite. In dieser besagten Strasse existiert nur eine Prostituierte, und das bin nur ich. Wahrscheinlich haben sie es deswegen akzeptiert, dass ich sie nicht reinliess. Anders bei Dir: Du arbeitest nicht allein. Bei mir bisher 4 Kontrollen in den letzten 5 1/2 Jahren an meiner jetzigen Adresse.
Zusammenfassend:
Ja, es ist Schikane!!!
In Hamburg wird seeehr gruendlich kontrolliert!
Haben sie mir nicht gesagt, auf welche Rechtsgrundlage. Habe auch nicht gefragt, weil ich einfach zu perplex, wie Lady Tanja beschrieb, war.
Die Wohnung haben sie nicht betreten, weil ich sie nicht reingelassen habe, was sie auch akzeptiert haben. Alles geschah im Hausflur, also im Treppenhaus vor der Wohnung. (Ich arbeite im 2. Stock).
Der Name St... ist auf der Visitenkarte voll ausgeschrieben, ich weiss, wie er heisst. Ich wollte wegen des Datenschutzes den vollen Namen nicht hier im Forum veroeffentlichen.
Wer weiss, vielleicht liest die Polizei mit?
@Lady Tanja
Von mir auch herzliches Beileid, was Dir geschah. Auch ich war heute perplex, habe sie aber geistesgegenwaertig nicht in die Wohnung gelassen. Die Polizei weiss wohl, dass ich seit 5 1/2 Jahren, nachdem ich Jahre zuvor in anderen Whgs. mit anderen Kolleginnen (auch da wurde kontrolliert) arbeitete, nun allein in dieser Wohnung arbeite. In dieser besagten Strasse existiert nur eine Prostituierte, und das bin nur ich. Wahrscheinlich haben sie es deswegen akzeptiert, dass ich sie nicht reinliess. Anders bei Dir: Du arbeitest nicht allein. Bei mir bisher 4 Kontrollen in den letzten 5 1/2 Jahren an meiner jetzigen Adresse.
Zusammenfassend:
Ja, es ist Schikane!!!
In Hamburg wird seeehr gruendlich kontrolliert!
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- PlatinStern
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Kontrollieren dürfen sie in Wohnungen, in denen Prostitution bekannt ist oder vermutet wird...
Rechtliche Grundlage ist das Polizeigesetz und die Verordnungen die es in einer Stadt gibt...
Allerdings sollte man die Grundregel beherrschen...
Mund zu... Angaben nur zu Name und Adresse, ansonsten so sparsam wie möglich antworten.
Polizei ist, auch wenn sie noch so nett plaudern dazu verpflichtet alles anzuzeigen, was Ordnungswidrigkeit oder Straftat vermuten lässt.
Keine Angaben machen, ob man Sozialleistungen bezieht, Arbeitslosengeld, wie man Steuern bezahlt, ob man über Sperrgebiete informiert ist, ob man hauptberuflich, nebenbei oder Teilzeit arbeitet. Das würde ich immer abblocken mit dem Satz...
"Ihre Fragen beantworte ich gerne morgen auf dem Revier im Beisein einer Vertrauensperson."
In dem Moment wo Kontrolle ist, ist der Adrenalinspiegel mega hoch und man sagt Dinge, die man später bereut... Lieber vorbereitet als plappern....
LG Tanja
Rechtliche Grundlage ist das Polizeigesetz und die Verordnungen die es in einer Stadt gibt...
Allerdings sollte man die Grundregel beherrschen...
Mund zu... Angaben nur zu Name und Adresse, ansonsten so sparsam wie möglich antworten.
Polizei ist, auch wenn sie noch so nett plaudern dazu verpflichtet alles anzuzeigen, was Ordnungswidrigkeit oder Straftat vermuten lässt.
Keine Angaben machen, ob man Sozialleistungen bezieht, Arbeitslosengeld, wie man Steuern bezahlt, ob man über Sperrgebiete informiert ist, ob man hauptberuflich, nebenbei oder Teilzeit arbeitet. Das würde ich immer abblocken mit dem Satz...
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In dem Moment wo Kontrolle ist, ist der Adrenalinspiegel mega hoch und man sagt Dinge, die man später bereut... Lieber vorbereitet als plappern....
LG Tanja
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