Versicherungen

Wo melde ich meinen Beruf an, mit welcher Steuerlast muss ich rechnen, womit ist zu rechnen, wenn ich die Anmeldung verabsäume, ... Fragen über Fragen. Hier sollen sie Antworten finden.
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Josef_K.
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RE: Versicherungen

Beitrag von Josef_K. »

Bezugnehmend auf:

viewtopic.php?p=88314#88314

muss ich leider gestehen, dass ich mit den Bedingungen der gesetzlichen Unfallversicherung nicht vertraut bin, weil sowohl meine Frau als auch ich im sozialen Bereich (Kranken-, Renten- sowie Unfallversicherung) vollumfänglich privat abgesichert sind. Mit einer Berufsgenossenschaft hatte ich lediglich einmal arbeitgeberseitig Kontakt und dabei ging es allein um ein "Geschacher" betreffend die Bemessungsgrundlage, nach der sich der konkret zu zahlende Beitrag des Arbeitgebers richtet.

Die meine Frau betreffenden Versicherungen wurden bereits vor Inkrafttreten des ProstG abgeschlossen, so dass sich die Frage eines Beitritts zum gesetzlichen Sozialsystem seinerzeit gar nicht erst gestellt hat. Im übrigen kenne im "Gewerbe" niemanden, der dort hauptberuflich tätig und dennoch Mitglied der gesetzlichen Sozialversicherung ist.

Es gibt natürlich allgemeine Anmerkungen, aber die sind im allein im Bereich der Unfallversicherung schon dermaßen komplex, dass sie ein Buch füllen könnten ... ein Buch, das der ständigen Bearbeitung bedürfte, weil gerade im Bereich der gesetzlichen Versicherungen das "Vertragswerk" kein auf ewig verbindliches ist, sondern ein seitens politischer Richtungsweisung (nahezu beliebig) disponables - was aber kein Nachteil sein muss, wie einem weiter oben stehenden Beitrag zur PKV entnommen werden kann. So werden etwa neuentwickelte und sinnvolle Hilfsmittel nötigenfalls in die Bestimmungen der GKV übernommen, der privat Versicherte schaut soweit "in die Röhre". Der letzte mir bekannte Fall betraf einen privat versicherten Wachkomapatienten, dem ein spezieller Rollstuhl mit Aufrichtefunktion verweigert wurde, weil er in seinen Bedingungen nicht explizit genannt war. Dieses Gerät gab es bei Abschluss der Versicherung einfach noch nicht.

Als selbst umfassend privat Versicherter könnte ich auf Anhieb ein Dutzend Gründe nennen, die bei einer Wahlfreiheit für die GKV sprechen - allerdings hat die PKV auch ihre Vorteile. So wirklich vergleichbar sind die Systeme nicht und einen Rat kann man guten Gewissens nicht geben, da niemand weiß, wohin die (politische/medizinische) Reise in Sachen Krankenversicherung geht.

Noch unterschiedlicher sind die Regelungen betreffend die gesetzliche und die private Unfallversicherung. Nicht einmal der Begriff des "Unfalls" ist derselbe.

Das möchte ich betreffend die private Unfallversicherung mal anhand einer der von Marc/Frankfurt weiter oben aufgeworfenen Fragen auf Grundlage eines mir persönlich bekannten Falls erläutern:

"- Wie siehts aus mit:
...
Knochenbruch die Bordelltreppe/Bordsteinkante hinuntergefallen
... "

In dem mir persönlich bekannten Fall knickte die Tänzerin einer Table-Dance-Bar auf der zur Tanzfläche führenden Marmortreppe um und zog sich einen Trümmerbruch im Ellenbogen zu, der sie für Monate außer Gefecht setzte. Die meisten würden nicht einmal darüber nachdenken und selbstverständlich von einem Unfall ausgehen.

Hierzu muss man aber wissen, dass der Begriff des Unfalls in den AVB und auch sonstigen Regelwerken üblicherweise wie folgt definiert ist:

"Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. "

Dem Lesenkundigen wird es nun dämmern: Im konkreten Fall auf der Treppe fehlt das "von außen auf den Körper wirkende Ereignis". Ergo: Kein Unfall.

Neben diesem Unfall im engeren Sinne sind in den Bedingungen jeder privaten UV unterschiedliche Regelungen enthalten, welche Ereignisse einem echten Unfall gleichstehen und damit als Versicherungsfall gelten - wobei die Betonung hier auf "unterschiedliche" liegt.

Ohne es besser zu wissen, gehe ich mal davon aus, das der "Treppenvorfall" in der gesetzlichen UV als Versicherungsfall gelten dürfte - ganz sicher bin ich mir aber nicht.

Gegen Berufskrankheiten gibt es in der privaten UV gar keinen Schutz, in der gesetzlichen sind die Anforderungen an eine Anerkennung hoch. Sofern die Berufsgenossenschaft (die ja auch präventiv und vorbeugend tätig ist), davon ausgehen darf, dass die Nutzung eines Kondoms im Betrieb obligatorisch ist, werden HIV & Co. ganz sicher keine Chance auf die Anerkennung als Berufskrankheiten haben. Bei einer Kondompflicht im Betrieb läge die Wahrscheinlichkeit einer Infektion im privaten Bereich zumindest so hoch, dass ein Bezug zur beruflichen Tätigkeit nicht mit der notwendigen Sicherheit nachweisbar ist. Allenfalls im Falle einer Vergewaltigung mit ungeschütztem Verkehr könnte ich mir dann eine Leistungspflicht der BG vorstellen.

Ihr seht, schon diese Schilderung weniger Einzelfragen zieht sich etliche Zeilen hin, so dass ich mit der Vermutung eines möglichen Buchs richtig liegen könnte.

Ich hoffe aber, dass mein Beitrag trotz seines beschränkten Umfangs ein wenig hilfreich war.

LG

Josef K.
"Vor Schelme, die den Mantel der Justiz gebrauchen, um ihre üble Paßiones auszuführen, vor diese kann sich kein Mensch hüten, die sind ärger als die größten Spitzbuben, die in der Welt sind." (König Friedrich II. im Jahre 1779)

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Marc of Frankfurt
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Arbeitslosenversicherung

Beitrag von Marc of Frankfurt »

Freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbstständige


Damit man nach der Arbeitslosigkeit (Scheitern der Selbstständigkeit) nicht sofort in Hartz IV fällt.


Vorraussetzungen um als Selbstständiger freiwillig in die Arbeitslosenversicherung einzahlen zu können:
- Vor Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit,
muß innerhalb der letzten 24 Monate
mindestens 12 Monate lange
ein Versicherungspflichtverhältnis nach SGB III bestanden haben
z.B. ein Beschäftigungsverhältnis.

Das können auch mehrere zusammengerechnete Zeiten sein.

Auch eine Entgeltersatzleistung nach SGB III (z.B. Arbeitslosengeld) kann angerechnet werden.

- In den letzten 5 Jahren
muß man mindestens 24 Monate pflichtversichert gewesen sein.

- Die angestrebte selbstständige Tätigkeit
muß mindestens 15 Stunden wöchentlich betragen.


[Rechtsanwalt Markus von Laufenberg, zitiert nach Sascha Suden]

Das scheint also nur für professionell organisierte und vorausgeplante Selbstständigkeit in Betracht zu kommen. Mit zunehmender gesellschaftlicher Akzeptanz und Legalisierung von Sexwork sollte das für immer mehr zukünftige Sexworker möglich sein...


Wer hat ein paar Daten an der Hand, wie hoch die monatlichen Ein-Zahlungen sind und wie hoch und lange die zu erwartenden Leistungen sind?




________________





Freiwillige Versicherung

Existenzgründer und im Ausland Beschäftigte erhalten in 2011 weiter die Möglichkeit, freiwillig an der Arbeitslosenversicherung teilzunehmen. Allerdings wird es einige Änderungen geben: Künftig muss der Antrag zur Versicherung innerhalb der ersten drei Monate – und nicht wie bisher innerhalb des ersten Monats – nach Aufnahme der Tätigkeit bei der örtlichen Agentur für Arbeit gestellt werden. Auch das Verhältnis von Beitrag und Leistung wird umgestaltet: Selbständige und Auslandsbeschäftigte zahlen künftig die Beiträge, die auch von einem durchschnittlich verdienenden Arbeitnehmer gezahlt werden. Eine Ausnahme gilt für Pflegepersonen. Im Jahr 2011 ist jedoch eine Übergangsregelung vorgesehen: Versicherte müssen nur 50 Prozent des regulär aufzubringenden Beitrags zahlen. Dieser beträgt zur Zeit rund 38 Euro in Westdeutschland und rund 34 Euro in Ostdeutschland.

Für Existenzgründer wird darüber hinaus eine Sonderregelung eingeführt: Sie brauchen bis zum Ablauf des ersten Kalenderjahres nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit generell nur den halben Beitrag zu zahlen. Auch die Kündigungsfristen ändern sich: Wer bereits 2010 versichert war, erhält bis 31. März 2011 ein Sonderkündigungsrecht, um sein Versicherungsverhältnis rückwirkend zum 31. Dezember 2010 zu beenden. Zudem können vom 1. Januar an alle Selbständigen nach Ablauf einer Mindestversicherungszeit von fünf Jahren ihr Versicherungsverhältnis mit einer dreimonatigen Frist kündigen.

Was sich alles in 2011 ändert:
http://www.faz.net/s/Rub20C50230DA0047E ... ntent.html





.
Zuletzt geändert von Marc of Frankfurt am 09.01.2011, 00:22, insgesamt 2-mal geändert.

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Hartz IV

Beitrag von Marc of Frankfurt »

Sozialversicherung bei Arbeitslosigkeit und Geringverdienst:

Hartz IV trotz Selbständigkeit - So ungerecht ist unser Staat



(PR-inside.com 07.01.2011 17:37:42) - Der Traum von der Selbständigkeit ist groß. Wer ihn sich erfüllt, erhofft sich neben einem selbstbestimmten Leben ohne Chef und Vorgesetzte meist die finanzielle Unabhängigkeit. Leider sieht in der Bundesrepublik Deutschland die Realität anders aus. Immer mehr Selbständige, die durch eine Existenzgründung eigentlich der Arbeitslosigkeit und damit staatlichen, sozialen Zuwendungen entkommen wollten, sind darauf angewiesen ihren Lebensunterhalt mit Hartz IV aufzustocken.

Im Jahre 2009 bezogen monatlich durchschnittlich etwa 114.000 Gewerbetreibende und Freiberufler Leistungen aus dem Arbeitslosengeld II. Die Zahl der sogenannten Aufstocker unter Männern und Frauen mit eigenem Gewerbe habe sich damit mehr als verdoppelt - Tendenz steigend, wie die Bundesagentur für Arbeit damals mitteilte. Kaum vorstellbar, dass das Ergebnis der hochgelobten Arbeitsmarktreformen ist.





Görlitz, 07. Januar 2011 (sg) - Im Sinne der Sozialgesetzgebung erhalten Bedürftige Arbeitslosengeld II, auch bekannt als Hartz IV.

Bedürftig im Sinne von Arbeitslosengeld II sind dabei auch diejenigen, die trotz Arbeit zu wenig Geld zum Leben verdienen.

Das Arbeitslosengeld II soll dieses Leck ausgleichen und den Verdienst so aufstocken, dass der Lebensunterhalt garantiert werden kann. Für Menschen, die trotz regulärer Arbeit Hartz IV als
Ergänzung benötigen, wurde der Ausdruck "Aufstocker" geprägt.

Auch Selbständige gehören vermehrt zu dieser Gruppe der "Aufstocker". Die Einkünfte aus der selbständigen Arbeit im Haupterwerb reichen nicht zur Sicherung des Lebensunterhalts, um davon leben zu können muss zusätzlich Hartz IV bezogen werden.

"Das Problem ist nicht nur die unsichere finanzielle Situation. Die gesellschaftliche Ächtung von Hartz IV Empfängern stellt sich für Selbständige und damit eigentlich Verdienende als immense psychische Belastung dar.

Die Politik hat es nicht geschafft, die negativen Assoziationen, die der Bezug von Hartz IV mit sich bringt, auszulöschen", so Andreas Schilling, langjähriger Existenzgründungsberater und Geschäftsführer von alg-zuschuss.de

Der Bezug von Hartz IV ist eine Sozialleistung, bei der alle Einkünfte angerechnet werden.

Zu den anrechenbaren Einkünften zählen:
Arbeitslohn,
Sparbuchzinsen,
Renten,
Krankengeld,
Arbeitslosengeld,
Kindergeld (außer für Volljährige, die außerhalb leben),
Unterhaltszahlungen,
Lottogewinne
etc.

Als maßgebliches Einkommen zählt bei Selbstständigen der Gewinn im Sinne des Einkommensteuergesetzes, d.h. die Einnahmen des Betriebs abzüglich der Ausgaben.

Zu den Betriebsausgaben zählt alles, was das Finanzamt auch anerkennt. Auch der Weg von der Wohnung zum Arbeitsplatz.

Der Unterschied zum "regulären" Arbeitslosengeld II-Empfänger ist, dass ein Selbständiger im Hartz IV Bezug nicht zu artfremden Arbeiten oder Ein-Euro-Jobs herangezogen werden kann. Dies ändert sich jedoch, wenn der Unternehmer beispielsweise aus steuerlichen Gründen sein Gewerbe abmeldet.

Ebenfalls unbegrenzt ist die Arbeitszeit, die ein selbständiger "Aufstocker" für sein Gewerbe aufwenden darf, der Selbständige muss dem Arbeitsmarkt nicht bedingungslos zur Verfügung stehen.

Das Arbeitsamt fördert diese Art der Selbständigkeit jedoch nur, wenn Aussicht auf Erfolg des Unternehmens besteht. Im schlimmsten Fall, wenn das Arbeitsamt keine Aussicht auf Erfolg attestiert, kann es sogar verlangen, die Selbständigkeit aufzugeben und wieder in eine vermeintlich sichereres Angestelltenverhältnis zu wechseln.

Informationen über alg-zuschuss.de und seine kommerziellen Beratungs-Leistungen unter www.alg-zuschuss.de



http://www.pr-inside.com/de/hartz-iv-tr ... 340953.htm

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Infos zu Altersvorsorge

Beitrag von Marc of Frankfurt »

Kritischer Film beschreibt den politischen-wirtschaflichen Kampf, die Abzocke und Systemwechsel zwischen der staatlichen umlagenfinanzierten Sozialversicherung und der privaten kapitalgedeckten Versicherungen der Finanzindustrie:


Rentenangst - Wie die private Versicherungswirtschaft die gesetzliche Rente demontiert


Ein Film von Ingo Blank und Dietrich Krauß
ARD sr-online.de Report Mainz
45 Minuten
(2008)

http://vimeo.com/6326230





.

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Marc of Frankfurt
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fragwürdige Versicherungsprodukte

Beitrag von Marc of Frankfurt »

Forts. zum Strukturvertrieb AWD von Karsten Maschmayer in Hannover


Bild
Selbstinszenierung als schwerer Junge mit Goldkettchen und PS.


ARD-Dokumentation: „Der Drückerkönig und die Politik. Die schillernde Karriere des Carsten Maschmeyer“

von Christoph Lütgert vom NDR, ARD Panorama
Lief am Mittwoch im 1. Programm:
http://mediathek.daserste.de/daserste/s ... eId=799280
(Video, 40 min)

http://daserste.ndr.de/panorama/aktuell/awd151.html

http://www.faz.net/s/Rub510A2EDA82CA4A8 ... ntent.html 12.Jan.2011

http://www.faz.net/s/Rub510A2EDA82CA4A8 ... ntent.html 8.Feb.2011

http://www.faz.net/s/Rub475F682E3FC2486 ... ntent.html 5.Mär.2011

Transparency kritisiert Walter Riester und Bert Rürup wegen Maschmeyer-Geschäften
500.000Euro Spende und Dr.h.c. von Uni Hildesheim:
http://www.fr-online.de/politik/-unwuer ... index.html 8.Apr.2011

Hatte sehr gute Einschaltquoten mit fast 4 Millionen Zuschauern, u.a. auch weil bekannt wurde dass Maschmeyers Anwalt Prinz alle Rundfunkintendanten angeschrieben hatte und verlangte den Film nicht zu senden
(Marktanteil 13% der Zuseher ab 3 Jahren).

Es geht um:
- fragwürdige Versicherungs- und Altenvorsorgeprodukte
- Finanzbetrug und Abzocke per Strukturvertrieb in der Versicherungsbranche
- Karriere und Korruption von Finanzindustrie und Politik in Deutschland
...

1998 schaltete Maschmeyer eine Zeitungswerbung vor der Kanzlerwahl für Schröder im Wert von 600.000 Euro.
2002 lernen sich Schröder und Maschmeyer persönlich kennen nach dessen Angaben.
2004 tritt Kanzler Schröder bei einer AWD Verkäuferveranstaltung auf und bescheinigt den Händlern in Sachen privater Rentenversicherung eine staatstragende Funktion.
2006 kauft Maschmeyer die Rechte an den Memoiren von Schröder für 1 Mio Euro und verkauft sie gewinnbringend an Hoffmann&Campe und Spiegel.
2007 verkauf Maschmeyer AWD ans Swiss Life.


Eine vorbildliche öffentlich-rechtliche Aufklärungs-Produktion. (Leider müssen aufgrund Medienstaatsvertrag solche Inhalte nach gewisser Zeit gelöscht werden, damit die steuerfinanzierten öffentlich-rechtlichen Webangebote den privaten Zeitungsverlagen keine zu große Konkurrenz bereiten können. Auch die neue ARD-Vorsitzende WDR-Intendantin Monika Piel hält kostenlose Internetinhalte für einen Geburtsfehler des Internets.)

Analyse des PR-Skandals:
www.nachdenkseiten.de/?p=8206




________________





Forts. zu oben:
Falle Private Krankenversicherung bei älteren Arbeitslosen.

Hartz IV - Privatversicherte unter Existenzminimum


Auch wenn die PKV pro Monat über 300 Euro kostet und man über 50 Jahren nicht mehr raus kann, die ARGE zahlt maximal 131 Euro. Manche arbeitslosen ehemaligen Selbstständigen geraten dann UNTER das Existenzminium. So kann es kommen dass Leute in Deutschland trotz Versicherung und Sozialsystem wieder hungern müssen ...

ARD-Kontraste vom rbb, Do 13.01.2010 mit Video:
http://www.rbb-online.de/kontraste/arch ... itrag.html

http://www.claudia-klinger.de/digidiary ... uro-leben/





.
Zuletzt geändert von Marc of Frankfurt am 10.04.2011, 10:21, insgesamt 5-mal geändert.

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Re: fragwürdige Versicherungsprodukte

Beitrag von Aoife »

          Bild
Marc of Frankfurt hat geschrieben:Auch die neue ARD-Vorsitzende WDR-Intendantin Monika Piel hält kostenlose Internetinhalte für einen Geburtsfehler des Internets.)
Tja - dann hätte sie eben beizeiten selbst das internet erfinden sollen, um ihm ihren Stempel aufzudrücken.

Aber sie kommt ja aus dem Rundfunkbereich, und kann sich somit möglicherweise gar nicht vorstellen, dass die Leistung einiger technikbegeisterter Pioniere nicht dazu da ist, in ein top down reguliertes Desinformationsinstrument unter öffentlich-rechtlicher Kontrolle umgewandelt zu werden. Bei Radio und Fernsehen hat es ja auch geklappt - warum also nicht einfach so tun, als müsste das beim internet auch so sein?

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Beitrag von Maya28 »

Liebe SW,

mich würde interessieren, wie ihr die Sache mit der Krankenversicherung geregelt habt. Lieber eine gesetzliche oder eine private Krankenversicherung? Da man in unserer Stadt als GV schon fast gar nicht mehr als neuer Patient angenommen wird (musste mir einen FA in einer anderen Stadt suchen), tendiere ich mehr zu einer privaten Versicherung. Jedoch ist sie um einiges teuer als eine GV.
Was mich jedoch am meisten beschäftigt, welchen Beruf habt ihr angegeben? Kann es sein, dass man von einer Versicherung abgelehnt wird, weil man als Prostituierte arbeitet? Wie sollte ich am besten vorgehen, wenn ich als SW beginne und mich versichern will? Momentan bin ich gesetzlich versichert.

Habt ihr euch eine private Rentenversicherung zugelegt? Welche könnt ihr empfehlen?

Ich glaube man kann als Selbstständiger auch freiwillig in die Arbeitslosenversicherung (oder war es die Rentenversicherung) einzahlen. Gilt das auch für uns?

Gibt es eine Rechtsschutzversicherung die auch zahlt, wenn man Probleme hat und vor Gericht ziehen möchte?

Ein zweites Girokonto anlegen oder reicht das private? Ich bezahle dann sowieso von diesem Geld meine Rechnungen. Ist es nicht blödsinnig das Geld auf dem einen Konto einzuzahlen und dann auf das andere zu überweisen?

Ich möchte bald umziehen. Es gibt Vermieter die einen Gehaltsnachweis verlangen. Was sagt ihr in so einer Situation? Sagt ihr die Wahrheit, wenn ihr nach eurem Beruf gefragt werdet?

Wenn ich noch einer normalen Tätigkeit nachgehen sollte, muss ich dem Arbeitgeber sagen, dass ich als SW arbeite?

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Beitrag von Aoife »

Sofern du selbst bezahlst (also nicht Beamtin bist) wird die private Krankenversicherung mit zunehmendem Alter zur absoluten Kostenfalle. Ich würde die gesetzliche auf keinen Fall verlassen.

Und private Rentenversicherung hat den Nachteil, dass sie speziell gegenüber Steuerforderungen nicht pfändungssicher ist. Da braucht nur eine wirklich hohe Sexsteuer erfunden zu werden und du bist deine Altersvorsorge los.

Auch in diesem Zusammenhang ist das von Marc eingestellte Video absolut sehenswert:
viewtopic.php?p=93039#93039

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Beitrag von Maya28 »

Vielen Dank Aoife für deine Antwort.
Welche Video genau meinst du? Leider verstehe ich bei den Videos nicht viel, die reden mir zu schnell. So gut ist mein Englisch ist.

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Beitrag von Aoife »

          Bild
Maya28 hat geschrieben:Welche Video genau meinst du?
Wenn du das rote link in meinem posting klickst kommst du genau dahin. Aber English ist es leider ...

Liebe Grüße, Aoife
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Jobcenter müssen private Krankenversicherung übernehmen

Beitrag von Jason »

Habe gerade ein aktuelles Urteil zu Harz 4 und der privaten KV gefunden:


Jobcenter müssen private Krankenversicherung übernehmen
Aufatmen bei vielen Hartz IV Empfängern. Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass Jobcenter die Krankenkassenbeiträge von privat versicherten Bedürftigen komplett übernehmen müssen. Die Richter wiesen in ihrem Urteil jedoch auch auf die Gesetzeslücke hin.
Privat Versicherte Hartz IV Empfänger können aufatmen


Wer privat krankenversichert und auf Hartz IV angewiesen ist, musste bislang in der Regel bei seiner Krankenkasse Schulden machen. Es war nicht möglich, zurück in die günstigere gesetzliche Krankenkasse zu wechseln. Man musste in den Basistarif der privaten Versicherung wechseln und der zu zahlende Beitrag wurde halbiert. Im Endeffekt lag dieser dann aber immer noch in vielen Fällen deutlich über dem Tarif der gesetzlichen Krankenversicherung (129,54 Euro).

Grundsatzentscheidung des Bundessozialgerichts

Jobcenter übernahmen nur Zahlungen in Höhe der gesetzlichen Versicherung. Die Differenz musste der Bedürftige selber zahlen, was in der Regel nicht möglich ist. Rund 6000 Menschen sind in Deutschland von diesem Dilemma betroffen. Jetzt hat das Bundesozialgericht in einem Grundsatzurteil entschieden, dass die Jobcenter die vollen Kosten übernehmen müssen.

Gesetzeslücke muss geschlossen werden

Es gab in der Vergangenheit bereits einzelne Urteile von Landessozialgerichten, die jedoch nicht für andere Fälle anwendbar waren. Die Urteile waren in beide Richtungen ausgefallen. Nun hat das Bundessozialgericht die Frage geklärt, aber gleichzeitig auch auf die Gesetzeslücke hingewiesen.

Es ist dringend notwendig, dass der Gesetzgeber diese Lücke schließt und entweder gesetzlich festlegt, dass die Jobcenter die vollen Zahlungen übernehmen, oder es den privat Versicherten ermöglicht, wieder in die gesetzliche Krankenversicherung zurückzuwechseln. (mas)

Quelle: http://www.noows.de/jobcenter-mussen-pr ... hmen-25219
> ich lernte Frauen zu lieben und zu hassen, aber nie sie zu verstehen <

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Marc of Frankfurt
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PVK oder GKV

Beitrag von Marc of Frankfurt »

[youtube]http://www.youtube.com/watch?v=KBb8H1XIzaY[/youtube]


www.krankenversicherung-prognose.de

Sebastian Kraiker, studierte Informatik an der TU München und hat diesen Prognoserechner zur Betrachtung des ganzen Versicherungslebens entwickelt, weil nur so die großen Kostenunterschiede bis zu mehreren 100.000 Euro sichtbar werden (Diagrammflächen).





Siehe auch den Huren Lohn Kalkulator (huloka.de) bezüglich Safer-Sex-Risiko:
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?t=2050

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Marc of Frankfurt
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Kostenüberblick

Beitrag von Marc of Frankfurt »

Vergleich für die Versicherungsgebühren sind die durchschnittlich zu erwartenden Arztkosten.


Bild


spiegel.de





Wo dran die Leute sterben

UK 2009 für 1% der Bevölkerung:

Bild
vergrößern



Spektakuläre Risikovergleiche
"You are More Likely to Killed By a Cop Than a Terrorist":
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=90059#90059
Zuletzt geändert von Marc of Frankfurt am 10.04.2011, 10:26, insgesamt 3-mal geändert.

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Maya28
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Beitrag von Maya28 »

Zahlt man bei der Krankversicherung eigentlich mehr, wenn man ehrlich sagt, dass man als Prostituierte arbeitet? Oder ist die Berufsgruppe egal?

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Beitrag von nina777 »

Bei der Gesetzlichen Krankenversicherung in D nicht, das geht immer nach Einkommen.

Die Privaten Versicherungen nehmen gerne den Höchstpreis laut meiner eigener Erfahrung.

Meine Nachfrage warum ergab:Es ist nicht das Problem das ich als Sexworker arbeite sondern das es gefährlich ist im Rotlicht zu arbeiten.(Zuhälter usw)

Liebe Grüße Nina
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Marc of Frankfurt
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Private Feier der Finanz-/Versicherungsindustrie

Beitrag von Marc of Frankfurt »

Privatisierung von Versicherungsmarkt durch graue Finanzdienstleistungen, als Konkurrenz zum klassischen Sozialsystem, schreitet unverändert voran, als hätte es eine Finanzkrise nicht gegeben:

Rede der deutschen Bundeskanzlerin Frau Dr. Angelika Merkel (CDU) auf der privaten Firmenveranstaltung der Deutschen Vermögensberatungs AG Frankfurt am Main (DVAG)

Jahresveranstaltung 'Chancen 2009' für die 8.000 Mitarbeiter (Finanzprodukt-Verkäufer)
Frankfurter Messe Festhalle
Videoclip 3 Min:
http://dagegen.blogger.de/getfile?name= ... inanzlobby (8 MB)

Quelle
http://dagegen.blogger.de/stories/1775039/
Showeinlage zur Verkäufermotivation mit leicht bekleideten Mädchen
www.sanostra.de/en/dvag/dvag/video.html





OK-Netzwerk Bild:
www.nachdenkseiten.de/upload/bilder/100 ... rke_01.jpg

DVAG
http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_V ... nsberatung

Firmenkritische Doku im Netz inzwischen zensiert:
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=87095#87095

Infos für Geschädigte:
www.wertpapier-forum.de/topic/14523-dva ... orge-hilfe
www.geprellte-strukkis.de
...

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Sexismus verurteilt

Beitrag von Marc of Frankfurt »

EuGH-Urteil: Versicherungen müssen unisex-Tarife anbieten.

Versicherungswirtschaft will es zur Preisanhebung nutzen



Die Versicherungswirtschaft muss ihre Tarife in vielen Sparten umstellen.

Für Frauen dürften Autoversicherungen und Risikolebensversicherung teurer werden,
für Männer die private Rentenversicherung und die private Krankenversicherung.


Bild
gestiegene Lebenserwartung


Nächstes Antidiskriminierungsprojekt wäre dann die ebenfalls EU-weit verbotene Altersdiskriminierung...


http://www.faz.net/s/Rub0E9EEF84AC1E4A3 ... ntent.html



Wie wird sich das auf Versicherungen für Sexworker auswirken?

Welche Versicherungen und Erfahrungen mit Versicherungen gibt es überhaupt für Sexworker?

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Lebensversicherung auf jemand anderen

Beitrag von Marc of Frankfurt »

Perversität aus den U.S.A.
Erzählt im Dokumentarfilm "capitalism - a love story" von Michael Moore 2009:


Tote Bauern Versicherung / Dead Peasant Insurance

Corporate/Bank-owned life insurance (COLI / BOLI)



Bild

Diese Unternehmen haben teilw. ohne Wissen ihrer Mitarbeiter auf diese Lebensversicherungen abgeschlossen und profitiert, wenn diese früh verstarben. Ein Geschäftsmodell während der Finanzkrise.

Vgl. diese Ursache der Finanzkrise: CDS (Cedit Default Swaps / Kredit-Ausfall-Versicherungen) auf fremde Firmen und Zertifikate abgeschlossen und dann gegen deren Konkurs und Kursverfall gewettet. So als hätte man eine Feuerversicherung auf das Haus des Nachbarn (was zum Glück verboten ist).


Bild

Ursprünglich war die Versicherung dafür gedacht Investitionen der Firma in Führungspersonen und Fortbildung abzusichern, falls diese unerwartet früh versterben.


http://en.wikipedia.org/wiki/Corporate- ... _insurance




__
Die US-Hochfinanz treibt die Welt systematisch in die Zinsknechtschaft - Eine neue Form des Imperialismus,
Prof. Dr. Eberhard Hamer, *32, privates Mittelstandsinstitut Hannover:
www.zeit-fragen.ch/index.php?id=327

"Methode Schuldknechtschaft" ist eine universelle Herrschaftsstrategie sowohl lokal z.B. im Sexiz der Trick mit den Blockschulden im Bordell um Sexworker abhängig zu machen und zu kontrollieren als auch global zwischen Staaten und Hochfinanz.

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Finanzwirtschaftskritik

Beitrag von Marc of Frankfurt »

Wie Versicherungen funktionieren:

Hinter die Kulissen geblickt:



Kapitalvernichtende Lebensversicherung (KLV):
www.wissensManufaktur.net/kapitalvernic ... rsicherung


Krankenversicherung (KV):
www.make-love-not-law.com/vortraege/aus ... etzen.html


KV und KLV:
www.finanzParasiten.de

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Forts.: BU

Beitrag von Marc of Frankfurt »

BU - Berufsunfähigkeitsversicherung:

Gibt es das für Sexworker?



Jeder 4. (25%) muß vor Erreichen des Rentenalters seinen Beruf aufgeben.

Gründe für das vorzeitige Aus sind vielfältig:
24% Rücken (Erkrankungen Skelett- und Bewegungsapparat)
23% Psyche (Nervenerkrankungen)
14% Krebs


750 Euro als Höchstsatz der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente ist zum Leben zu wenig und zum Sterben zu viel.

Wer mit mit 35 Jahren seinen Job aufgeben muss und über 3 Jahrzehnte eine monatliche Rente von 2.000 Euro erhält, kostet die Assekuranz über 720.000 Euro – ohne Zinsen.

Die BU zahlt nur bis zum Renten-Eintritts-Alter.


Die Versicherungen wählt sich ihre Kunden immer sorgfältiger aus. 200.000de werden jährlich abgelehnt.

Vor Versicherungsabschluß steht auch eine Gesundheitsuntersuchung. Vorerkrankungen führen zu Prämien-Aufschlägen. Wer diese (vorsätzlich oder fahrlässig) verschweigt riskiert später keine/verminderte Leistung zu bekommen.


Eine BU-Police versichert stets den Beruf, den der Versicherte zuletzt ausgeübt hat. Wer wegen seiner Krankheit freiwillig eine Umschulung absolviert, im neuen Job aber weniger verdient als im versicherten Beruf, hat daher weiter Anspruch auf seine Rente (Az.: BGH IV ZR 215/97).


Gute Vertrags-Formulierung, wo sich die Versicherung später nicht um Prämienauszahlung drücken kann:
„Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn der Versicherte infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls voraussichtlich oder tatsächlich für mindestens 6 Monate außerstande ist, seinen Beruf auszuüben.
Berufsunfähigkeit liegt nicht vor, wenn der Versicherte eine andere, seiner Ausbildung, Erfahrung und bisherigen Lebensstellung entsprechende berufliche Tätigkeit tatsächlich ausübt.“

Schlechte Formulierung wo sich die Versicherung evt. weigern wird zu zahlen: „Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn der Versicherte außerstande ist, seinem Beruf oder einer anderen Tätigkeit nachzukommen, die er aufgrund seiner Kenntnisse und Fähigkeiten ausüben kann und die seinem bisherigen Lebensstandard entspricht.“


Da die BU erst ca. 7 Monate nach Arbeitsausfall und abgeschlossener Fallprüfung zahlt (inkl. Rückerstattung nur falls das auch vereinbart wurde), brauchen Selbstständige evt. noch eine Krankentagegeldpolice oder entsprechende Rücklagen, um diese Zeit zu überbrücken.


Wer seine Prämien nicht zahlt verliert den Versicherungsschutz wie überall. Es sei denn es wurde vereinbart Zahlungen zu stunden im Versicherungsfall, nachdem einem das Einkommen weggebrochen ist.

Behördlich zugelassene Versicherungsberater oder spezialisierte Fachanwälte helfen dem Versicherten an sein Recht zu kommen.

Damit der Versicherungsschutz ausreicht:
- Beitragsdynamik der Einzahlung (Inflationsausgleich),
- Leistungsdynamik der Auszahlungen und
- Nachversicherungsgarantie falls sich die Lebensverhältnisse und Versicherungsbedarf ändert.


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www.focus.de/finanzen/versicherungen/be ... 11146.html



Ob Sexworker die BU nutzen und ob auch geleistet wird etwa bei SWBO etc.?

Da wäre mal das geballte Erfahrungswissen der Prostituiertenberatungsstellen gefragt, entsprechende Infos in der Community weiterzugeben ...

Wer hat weitere Infos?





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