Bau(planungs)recht als Mittel der Prostitutionskontrolle
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31.08.2010
Stadt Emmerich will Bordell verhindern
Emmerich/Elten. Im Ausschuss für Stadtentwicklung stehen Bordelle und Spielhallen auf der Tagesordnung. Die Verwaltung befürchtet eine Abwertung diverser Straßen.
Die Stadt Emmerich sorgt sich um eine Abwertung des Gewerbegebietes Beeker Straße/Kattegat in Elten. Der Grund: Es liegt eine Bauvoranfrage für einen zweiten Bordellbetrieb in dem Gebiet vor. Dieser würde in einem leer stehenden Gebäude am Kattegatweg entstehen und wäre drei Mal so groß wie das bestehende Bordell.
Die Verwaltung möchte die Ansiedlung über eine Bebauungsplanänderung verhindern und hat einen entsprechenden Beschlussvorschlag für den Ausschuss für Stadtentwicklung formuliert, der sich am 7. September um 17 Uhr im Rathaus trifft.
Eine Konzentration von Bordellen und sonstigen Einrichtungen des Sex-Gewerbes sowie Vergnügungsstätten könnte eine unerwünschte Konkurrenzsituation schaffen. Auf der einen Seite stünde das Rotlichtgewerbe, das mit relativ geringem Investitionsbedarf vergleichsweise hohe Erträge erzielt. Auf der anderen Seite steht das „normale“ Gewerbe mit deutlich höherem Investitionsbedarf und geringerer Ertragsstärke. Dies könne zu einer Erhöhung der Grundstücks- und Mietpreise führen und zu einer Verdrängung von Gewerbebranchen mit schwächerer Finanzkraft. Außerdem meide das normale Gewerbe solche Gebiete.
Ein ähnliches Problem sieht die Verwaltung bei der Ansiedlung von Spielhallen, weshalb eine solche Ansiedlung für etliche Straße in Emmerich ausgeschlossen werden soll (auch hier gibt es einen Beschlussvorschlag). Derzeit sei eine Expandierung in deutschen Städten spürbar. Betreiber in Emmerich würden auf niederländische Kunden abzielen.
http://www.derwesten.de/staedte/emmeric ... 33742.html
Stadt Emmerich will Bordell verhindern
Emmerich/Elten. Im Ausschuss für Stadtentwicklung stehen Bordelle und Spielhallen auf der Tagesordnung. Die Verwaltung befürchtet eine Abwertung diverser Straßen.
Die Stadt Emmerich sorgt sich um eine Abwertung des Gewerbegebietes Beeker Straße/Kattegat in Elten. Der Grund: Es liegt eine Bauvoranfrage für einen zweiten Bordellbetrieb in dem Gebiet vor. Dieser würde in einem leer stehenden Gebäude am Kattegatweg entstehen und wäre drei Mal so groß wie das bestehende Bordell.
Die Verwaltung möchte die Ansiedlung über eine Bebauungsplanänderung verhindern und hat einen entsprechenden Beschlussvorschlag für den Ausschuss für Stadtentwicklung formuliert, der sich am 7. September um 17 Uhr im Rathaus trifft.
Eine Konzentration von Bordellen und sonstigen Einrichtungen des Sex-Gewerbes sowie Vergnügungsstätten könnte eine unerwünschte Konkurrenzsituation schaffen. Auf der einen Seite stünde das Rotlichtgewerbe, das mit relativ geringem Investitionsbedarf vergleichsweise hohe Erträge erzielt. Auf der anderen Seite steht das „normale“ Gewerbe mit deutlich höherem Investitionsbedarf und geringerer Ertragsstärke. Dies könne zu einer Erhöhung der Grundstücks- und Mietpreise führen und zu einer Verdrängung von Gewerbebranchen mit schwächerer Finanzkraft. Außerdem meide das normale Gewerbe solche Gebiete.
Ein ähnliches Problem sieht die Verwaltung bei der Ansiedlung von Spielhallen, weshalb eine solche Ansiedlung für etliche Straße in Emmerich ausgeschlossen werden soll (auch hier gibt es einen Beschlussvorschlag). Derzeit sei eine Expandierung in deutschen Städten spürbar. Betreiber in Emmerich würden auf niederländische Kunden abzielen.
http://www.derwesten.de/staedte/emmeric ... 33742.html
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NRW
07.09.2010 Gelsenkirchen
Kein neues Bordell in Bismarck
Im Schnitt 25 Bars, Bordelle und Swinger-Club hat die Verwaltung einst durch ihre Sexsteuer zur Kasse gebeten. Eine Nummer 26 wird es wohl nicht geben - zuminest nicht in Bismarck: Zur Schutz der Nachbarschaft will die Stadt die Ansiedlung eines Rotlichtbetriebs an der Pommernstraße einen Riegel vorschieben und einen entsprechenden Beschluss der Politik herbeiführen, um die Nachbarschaft zu schützen.
Seit Ende 2009 liegt der Stadt eine Bauvoranfrage zur Umnutzung eines Fotostudios in einen so genannten Saunaclub „mit ausgedehnten Betriebszeiten auch in den Nachtstunden“, so die Verwaltung. Aufgrund des unmittelbar angrenzenden Wohngebiets an der Pommernstraße seien hier jedoch Konflikte zu erwarten.
Weil der Bebauungsplan ein solches Vorhaben jedoch grundsätzlich zulässt, hat die Verwaltung eine Änderung der Bauleitplanung in Angriff genommen. Dadurch wurde der Antrag des potenziellen Saunaclub-Betreibers zunächst um ein Jahr zurückgestellt. Da diese Frist im Dezember abläuft, muss die Politik eine so genannte Veränderungssperre beschließen, die ein solches Vorhaben für zunächst weitere zwei Jahre unmöglich macht. Dann dürfte bereits der neue Bebauungsplan gelten, der ein Bordell an diesem Standort ausschließt.
Es gibt aber noch einen weiteren Grund für eine Änderung des Bebauungsplans: Die Stadt will in dem Gebiet die Ansiedlung eines Werksverkaufs für Bekleidung auf rund 2000 mverhindern. Anfang 2009 habe es eine informelle Anfrage
http://www.derwesten.de/staedte/gelsenk ... 65223.html
Kein neues Bordell in Bismarck
Im Schnitt 25 Bars, Bordelle und Swinger-Club hat die Verwaltung einst durch ihre Sexsteuer zur Kasse gebeten. Eine Nummer 26 wird es wohl nicht geben - zuminest nicht in Bismarck: Zur Schutz der Nachbarschaft will die Stadt die Ansiedlung eines Rotlichtbetriebs an der Pommernstraße einen Riegel vorschieben und einen entsprechenden Beschluss der Politik herbeiführen, um die Nachbarschaft zu schützen.
Seit Ende 2009 liegt der Stadt eine Bauvoranfrage zur Umnutzung eines Fotostudios in einen so genannten Saunaclub „mit ausgedehnten Betriebszeiten auch in den Nachtstunden“, so die Verwaltung. Aufgrund des unmittelbar angrenzenden Wohngebiets an der Pommernstraße seien hier jedoch Konflikte zu erwarten.
Weil der Bebauungsplan ein solches Vorhaben jedoch grundsätzlich zulässt, hat die Verwaltung eine Änderung der Bauleitplanung in Angriff genommen. Dadurch wurde der Antrag des potenziellen Saunaclub-Betreibers zunächst um ein Jahr zurückgestellt. Da diese Frist im Dezember abläuft, muss die Politik eine so genannte Veränderungssperre beschließen, die ein solches Vorhaben für zunächst weitere zwei Jahre unmöglich macht. Dann dürfte bereits der neue Bebauungsplan gelten, der ein Bordell an diesem Standort ausschließt.
Es gibt aber noch einen weiteren Grund für eine Änderung des Bebauungsplans: Die Stadt will in dem Gebiet die Ansiedlung eines Werksverkaufs für Bekleidung auf rund 2000 mverhindern. Anfang 2009 habe es eine informelle Anfrage
http://www.derwesten.de/staedte/gelsenk ... 65223.html
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Politiker und ihre Angst vor Planungsschäden und Regress
Kleines „Las Vegas“ verhindern
HEIDESHEIM in der Nähe von Mainz, Rheinland-Pfalz
16.09.2010
Von Beate Schwenk
GEMEINDERAT SPD will keine weitere Ansiedlung von Spiel- und Vergnügungsstätten im Gewerbegebiet
Ein „Klein Las Vegas“ in Heidesheim soll verhindert werden. Dies war die Botschaft eines SPD-Antrages im Heidesheimer Ortsgemeinderat. Der Vorstoß richtete sich gegen eine weitere Ansiedlung von Spiel- und Vergnügungseinrichtungen im Gewerbegebiet Uhlerborn. Dort, so die SPD, gebe es inzwischen nicht nur Spielhalle und Disko, sondern auch Swinger-Klubs und Prostitution. Klar sei, dass bestehende Einrichtungen Bestandsschutz genössen, „es müssen aber keinen weiteren dazu kommen“, erklärte Rolf Henrich (SPD). Daher solle der Bebauungsplan geändert werden.
Markus Bettingen (CDU) wies darauf hin, dass man dies nicht so einfach beschließen könne. Es bestehe die Gefahr eines „Planungsschadens“, der Regressansprüche auslösen könnte. Man solle außerdem nicht alles über einen Kamm scheren: „Alles verbieten, das geht zu weit.“ Mit dieser Einschätzung stand er nicht allein. Jochen Schmidt (Die Linke) fühlte sich bei dem SPD-Antrag gar an Goethes Zauberlehrling erinnert. Die Sozialdemokraten agierten nach dem Motto „Die Geister, die ich rief“, unkte Schmidt. Von Anfang an seien die Tatsachen bekannt gewesen, „jetzt pauschal Widerstand zu praktizieren“, das gehe nicht.
Auch die Grünen hatten Bedenken. „Ich warne davor, die Pläne zu eng zu fassen“, mahnte Walter Luser. Im Übrigen sei ihm nicht bekannt, dass im Gewerbegebiet Prostitution betrieben werde. Markus Bettingen merkte hierzu an, dass die Unterbindung solcher Aktivitäten (ob sie dort stattfänden oder nicht) nicht Sache eines Bebauungsplanes, sondern vielmehr Sache des Ordnungsamts sei, da Prostitution in Heidesheim nicht zulässig sei.
Dass es bei der Entwicklung der Gewerbeflächen Handlungsbedarf gibt, darin bestand allerdings Konsens. Es gehe auch darum, wie man die leerstehenden Flächen besser vermarkten könne [Prostitutionsarbeitsstätten als lukrative Unternehmen werden also nicht dazugerechnet sondern ausgegrenzt. Sic! Anm.], meinten CDU und Grüne. Nach längerer Debatte schlug Ortsbürgermeister Jens Lothar Hessel vor, das Thema im Bau- und Umweltausschuss weiter zu erörtern, wo es bereits angestoßen worden sei. Der Antrag wurde einstimmig angenommen.
Zuvor hatte sich der Ortsgemeinderat nochmals mit dem abrupten Ende der August-Sitzung beschäftigt. Ortsbürgermeister Hessel kritisierte mit deutlichen Worten das Verhalten einiger Ratsmitglieder, die sich während der Vorbereitungen für die Wahl zum Umlegungsausschuss wortlos entfernt und so die Beschlussunfähigkeit herbeigeführt hatten. Jochen Schmidt sprach von einem „Kasperletheater“, das SPD und Grüne veranstaltet hätten. Es sei unmöglich, dass man Wahlvorschläge einreiche, an der Abstimmung dann aber nicht teilnehme. Diesmal konnte die Wahl ordnungsgemäß durchgeführt werden. Die Grünen monierten, dass sie aufgrund der Mehrheitsverhältnisse im Rat bei der Besetzung des Ausschusses nicht zum Zuge kamen. Ein Antrag von Ralf Heiß (Grüne), die Abstimmung zu verschieben, fand keine Mehrheit.
http://www.allgemeine-zeitung.de/region ... 401500.htm
HEIDESHEIM in der Nähe von Mainz, Rheinland-Pfalz
16.09.2010
Von Beate Schwenk
GEMEINDERAT SPD will keine weitere Ansiedlung von Spiel- und Vergnügungsstätten im Gewerbegebiet
Ein „Klein Las Vegas“ in Heidesheim soll verhindert werden. Dies war die Botschaft eines SPD-Antrages im Heidesheimer Ortsgemeinderat. Der Vorstoß richtete sich gegen eine weitere Ansiedlung von Spiel- und Vergnügungseinrichtungen im Gewerbegebiet Uhlerborn. Dort, so die SPD, gebe es inzwischen nicht nur Spielhalle und Disko, sondern auch Swinger-Klubs und Prostitution. Klar sei, dass bestehende Einrichtungen Bestandsschutz genössen, „es müssen aber keinen weiteren dazu kommen“, erklärte Rolf Henrich (SPD). Daher solle der Bebauungsplan geändert werden.
Markus Bettingen (CDU) wies darauf hin, dass man dies nicht so einfach beschließen könne. Es bestehe die Gefahr eines „Planungsschadens“, der Regressansprüche auslösen könnte. Man solle außerdem nicht alles über einen Kamm scheren: „Alles verbieten, das geht zu weit.“ Mit dieser Einschätzung stand er nicht allein. Jochen Schmidt (Die Linke) fühlte sich bei dem SPD-Antrag gar an Goethes Zauberlehrling erinnert. Die Sozialdemokraten agierten nach dem Motto „Die Geister, die ich rief“, unkte Schmidt. Von Anfang an seien die Tatsachen bekannt gewesen, „jetzt pauschal Widerstand zu praktizieren“, das gehe nicht.
Auch die Grünen hatten Bedenken. „Ich warne davor, die Pläne zu eng zu fassen“, mahnte Walter Luser. Im Übrigen sei ihm nicht bekannt, dass im Gewerbegebiet Prostitution betrieben werde. Markus Bettingen merkte hierzu an, dass die Unterbindung solcher Aktivitäten (ob sie dort stattfänden oder nicht) nicht Sache eines Bebauungsplanes, sondern vielmehr Sache des Ordnungsamts sei, da Prostitution in Heidesheim nicht zulässig sei.
Dass es bei der Entwicklung der Gewerbeflächen Handlungsbedarf gibt, darin bestand allerdings Konsens. Es gehe auch darum, wie man die leerstehenden Flächen besser vermarkten könne [Prostitutionsarbeitsstätten als lukrative Unternehmen werden also nicht dazugerechnet sondern ausgegrenzt. Sic! Anm.], meinten CDU und Grüne. Nach längerer Debatte schlug Ortsbürgermeister Jens Lothar Hessel vor, das Thema im Bau- und Umweltausschuss weiter zu erörtern, wo es bereits angestoßen worden sei. Der Antrag wurde einstimmig angenommen.
Zuvor hatte sich der Ortsgemeinderat nochmals mit dem abrupten Ende der August-Sitzung beschäftigt. Ortsbürgermeister Hessel kritisierte mit deutlichen Worten das Verhalten einiger Ratsmitglieder, die sich während der Vorbereitungen für die Wahl zum Umlegungsausschuss wortlos entfernt und so die Beschlussunfähigkeit herbeigeführt hatten. Jochen Schmidt sprach von einem „Kasperletheater“, das SPD und Grüne veranstaltet hätten. Es sei unmöglich, dass man Wahlvorschläge einreiche, an der Abstimmung dann aber nicht teilnehme. Diesmal konnte die Wahl ordnungsgemäß durchgeführt werden. Die Grünen monierten, dass sie aufgrund der Mehrheitsverhältnisse im Rat bei der Besetzung des Ausschusses nicht zum Zuge kamen. Ein Antrag von Ralf Heiß (Grüne), die Abstimmung zu verschieben, fand keine Mehrheit.
http://www.allgemeine-zeitung.de/region ... 401500.htm
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Ravensburg
24.9.2010
Stadt weist Gebiete für Bordelle aus
RAVENSBURG: Wo soll man in Ravensburg Bordelle und Spielhallen zulassen? Damit beschäftigt sich ein über 100-seitiges Gutachten, das der Technische Ausschuss des Ravensburger Gemeinderates am Mittwoch hinter verschlossenen Türen behandelt hat. Klar ist: Eine Stadt in der Größe von Ravensburg kann solche Etablissements nicht überall verbieten.
Genaugenommen hat Ravensburg schon einen kleinen Puff, aber die begriffliche Unterscheidung zwischen Bordellen, bordellähnlichen Betrieben und sogenannten Terminwohnungen ist derartig fließend, dass selbst Experten mit der simplen Frage überfordert sind, um was es sich denn nun im Gewerbegebiet Karrer genau handelt. „Ein Wohnhaus, in dem oben eine Dame wohnt und unten in drei Räumen mehrere Damen arbeiten“, lautet die Antwort eines Polizisten. Ob man dies als Bordell betrachten möchte, sei Auslegungssache. Die Anzahl der Mitarbeiterinnen spreche eher dafür, das Fehlen jeglicher Werbung dagegen. Denn: Von außen sei das Wohnhaus völlig unauffällig, die Kunden diskret.
Die Ravensburger SPD fordert schon seit einigen Jahren, dass die Stadt Ravensburg Gebiete ausweist, in denen Prostitution zulässig ist. Um eben auf der anderen Seite auch Sperrgebiete definieren zu können, wo das älteste Gewerbe der Welt tabu ist. Zum Beispiel in der Innenstadt oder in der Nähe von Schulen und Kindergärten. Gewerbegebiete, in denen tagsüber gearbeitet wird, sind hingegen nach Ansicht der Sozialdemokraten gut geeignet.
Komplett verbieten lässt sich Prostitution in Städten über 35000 Einwohnern nämlich nicht, und Veränderungssperren übers Baurecht bei jeder entsprechenden Anfrage sind gefährlich. Klagt sich ein bauwilliger Bordellbetreiber irgendwann auf Verwaltungsgerichtsebene durch die Instanzen, hat er gute Chancen zu gewinnen: Das beweisen vergleichbare Fälle in anderen Städten. In jüngster Zeit gab es in Ravensburg mindestens zwei solcher Anfragen: in Schmalegg-Okatreute und in der Angelestraße in Eschach. Geklagt haben die Antragsteller nicht.
„Das Baurecht kann kein Mittel zur Moralerhaltung sein“, meint SPD-Stadtrat Michael Lopez-Diaz, und sein Kollege Manfred Lucha von den Grünen sieht das ähnlich. Während die Bordelle aus seiner Sicht unproblematisch seien, werde derzeit ein größerer Druck von der „finanzstarken Automatenlobby“ ausgeübt, die Spielhallen errichten wolle. „Alle Kommunen, die moralisch argumentiert haben, haben vor Gericht verloren“, so Lucha. Daher werde im Gutachten eine Positivliste von Standorten vorgeschlagen, wo man so etwas zulässt.
In der CDU war man eine Zeitlang kategorisch gegen neue Bordelle oder Spielhallen. Zumindest Stadtrat Rolf Engler sprach sich aus moralischen Erwägungen immer lautstark dagegen aus. Fraktionschef August Schuler sieht das Thema aber etwas gelassener und verweist genau wie seine Kollegen von SPD und Grünen auf die Rechtslage. „Wenn wir Gebiete ausweisen, in denen so etwas möglich ist, können wir das vielleicht in geregelte Bahnen lenken.“
„Auch für die Frauen wäre das besser“, pflichtet ihm Dr. Roland Dieterich (FDP) bei. In illegalen Grauzonen komme begleitende Kriminalität schließlich häufiger vor als in genehmigten Betrieben.
Der Gemeinderat wird voraussichtlich Ende Oktober/Anfang November öffentlich über das Thema beraten.
Das Stichwort:
Unter Prostitution versteht man sexuelle Handlungen gegen Geld. Ausgeübt werden kann diese unter anderem in einem Bordell, einer Terminwohnung oder in Wohnungsprostitution. Unter dem klassischen Bordell wird eine meist größere Dienstleistungs-Einrichtung verstanden, in der niemand wohnt. Meist erkennt man es von außen durch entsprechende Werbung wie eindeutige Leuchtreklamen. Eine Terminwohnung (auch bordellähnlicher Betrieb) ist ein kleines Bordell, in dem Prostituierte nicht wohnen oder polizeilich gemeldet sind, wo sie also nur stundenweise ihrer Arbeit nachgehen. Wohnungsprostitution hingegen spielt sich in der Wohnung eines Callgirls (oder Callboys) ab, Termine werden telefonisch vereinbart, Freier sind meist sozial bessergestellt und bevorzugen die unauffällige Umgebung gegenüber einem Straßenstrich oder einem Bordell. Wie man sieht, sind die Begrifflichkeiten schwammig und fließend.
http://www.schwaebische.de/lokales/rave ... 64101.html
Stadt weist Gebiete für Bordelle aus
RAVENSBURG: Wo soll man in Ravensburg Bordelle und Spielhallen zulassen? Damit beschäftigt sich ein über 100-seitiges Gutachten, das der Technische Ausschuss des Ravensburger Gemeinderates am Mittwoch hinter verschlossenen Türen behandelt hat. Klar ist: Eine Stadt in der Größe von Ravensburg kann solche Etablissements nicht überall verbieten.
Genaugenommen hat Ravensburg schon einen kleinen Puff, aber die begriffliche Unterscheidung zwischen Bordellen, bordellähnlichen Betrieben und sogenannten Terminwohnungen ist derartig fließend, dass selbst Experten mit der simplen Frage überfordert sind, um was es sich denn nun im Gewerbegebiet Karrer genau handelt. „Ein Wohnhaus, in dem oben eine Dame wohnt und unten in drei Räumen mehrere Damen arbeiten“, lautet die Antwort eines Polizisten. Ob man dies als Bordell betrachten möchte, sei Auslegungssache. Die Anzahl der Mitarbeiterinnen spreche eher dafür, das Fehlen jeglicher Werbung dagegen. Denn: Von außen sei das Wohnhaus völlig unauffällig, die Kunden diskret.
Die Ravensburger SPD fordert schon seit einigen Jahren, dass die Stadt Ravensburg Gebiete ausweist, in denen Prostitution zulässig ist. Um eben auf der anderen Seite auch Sperrgebiete definieren zu können, wo das älteste Gewerbe der Welt tabu ist. Zum Beispiel in der Innenstadt oder in der Nähe von Schulen und Kindergärten. Gewerbegebiete, in denen tagsüber gearbeitet wird, sind hingegen nach Ansicht der Sozialdemokraten gut geeignet.
Komplett verbieten lässt sich Prostitution in Städten über 35000 Einwohnern nämlich nicht, und Veränderungssperren übers Baurecht bei jeder entsprechenden Anfrage sind gefährlich. Klagt sich ein bauwilliger Bordellbetreiber irgendwann auf Verwaltungsgerichtsebene durch die Instanzen, hat er gute Chancen zu gewinnen: Das beweisen vergleichbare Fälle in anderen Städten. In jüngster Zeit gab es in Ravensburg mindestens zwei solcher Anfragen: in Schmalegg-Okatreute und in der Angelestraße in Eschach. Geklagt haben die Antragsteller nicht.
„Das Baurecht kann kein Mittel zur Moralerhaltung sein“, meint SPD-Stadtrat Michael Lopez-Diaz, und sein Kollege Manfred Lucha von den Grünen sieht das ähnlich. Während die Bordelle aus seiner Sicht unproblematisch seien, werde derzeit ein größerer Druck von der „finanzstarken Automatenlobby“ ausgeübt, die Spielhallen errichten wolle. „Alle Kommunen, die moralisch argumentiert haben, haben vor Gericht verloren“, so Lucha. Daher werde im Gutachten eine Positivliste von Standorten vorgeschlagen, wo man so etwas zulässt.
In der CDU war man eine Zeitlang kategorisch gegen neue Bordelle oder Spielhallen. Zumindest Stadtrat Rolf Engler sprach sich aus moralischen Erwägungen immer lautstark dagegen aus. Fraktionschef August Schuler sieht das Thema aber etwas gelassener und verweist genau wie seine Kollegen von SPD und Grünen auf die Rechtslage. „Wenn wir Gebiete ausweisen, in denen so etwas möglich ist, können wir das vielleicht in geregelte Bahnen lenken.“
„Auch für die Frauen wäre das besser“, pflichtet ihm Dr. Roland Dieterich (FDP) bei. In illegalen Grauzonen komme begleitende Kriminalität schließlich häufiger vor als in genehmigten Betrieben.
Der Gemeinderat wird voraussichtlich Ende Oktober/Anfang November öffentlich über das Thema beraten.
Das Stichwort:
Unter Prostitution versteht man sexuelle Handlungen gegen Geld. Ausgeübt werden kann diese unter anderem in einem Bordell, einer Terminwohnung oder in Wohnungsprostitution. Unter dem klassischen Bordell wird eine meist größere Dienstleistungs-Einrichtung verstanden, in der niemand wohnt. Meist erkennt man es von außen durch entsprechende Werbung wie eindeutige Leuchtreklamen. Eine Terminwohnung (auch bordellähnlicher Betrieb) ist ein kleines Bordell, in dem Prostituierte nicht wohnen oder polizeilich gemeldet sind, wo sie also nur stundenweise ihrer Arbeit nachgehen. Wohnungsprostitution hingegen spielt sich in der Wohnung eines Callgirls (oder Callboys) ab, Termine werden telefonisch vereinbart, Freier sind meist sozial bessergestellt und bevorzugen die unauffällige Umgebung gegenüber einem Straßenstrich oder einem Bordell. Wie man sieht, sind die Begrifflichkeiten schwammig und fließend.
http://www.schwaebische.de/lokales/rave ... 64101.html
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Hamburg-Harburg Cuxhavener Str.
28.10.2010
Puff-Verbot
Sittenwächter: Harburg erlässt Bordell-Verbote
Harburgs Politik sorgt sich um den Sittenverfall an Bundesstraßen: In der Bezirksversammlung wurde jetzt der Beschluss gefasst, an mehreren Abschnitten der B73 Spielhallen und Angebote des "sexuellen Dienstleistungssektors" zu verbieten. Im Klartext: ein "Puff-Verbot".
Heimfeld/Hausbruch. Zunächst hatte Harburgs Koalition eine Einschränkung erlassen, um in festgesetzten Gebieten rund um die Autobahnbrücke A7 und die Ölstraße die Ansiedlung von neuen Discountern zu verhindern (die HAN berichteten). Jetzt wurde eine Ergänzung beschlossen, um "den bisherigen Charakter des Gebiets zu erhalten", so der Fraktionsvorsitzende der CDU, Ralf-Dieter Fischer. Dieser explizite Ausschluss sei nötig, da in Gewerbegebieten - und als solche sind die fraglichen Flächen deklariert - grundsätzlich auch ein Bordell eröffnet werden kann. Der Markt entlang der Bundesstraße Richtung Cuxhaven ist offenbar gegeben: An mehreren Häusern zwischen der Harburger Innenstadt und der Autobahnauffahrt Heimfeld locken Etablissements mit sichtgeschützten Eingängen, roten Leuchten und "Open"-Schildern.
Für die Einschränkung des Einzelhandels stimmte lediglich die CDU/GAL-Fraktion. Beim Spielhallen- und "Puff"-Verbot schloss sich auch die SPD der Zustimmung an. Ablehnung kam lediglich von der FDP. "Wir lehnen das aus prinzipiellen Erwägungen ab. Es soll den Menschen vorgeschrieben werden, was sie mit ihrem Eigentum machen sollen. Das ist nicht in Ordnung", sagte Kurt Duwe, der Fraktionsvorsitzende der FDP. Verboten werden nun auf den angegebenen Flächen nicht nur weite Teile des Einzelhandels - ausgenommen sind unter anderem Autohändler und Baumärkte. Der Beschlusstext, der in den insgesamt vier Bebauungsplänen aufgenommen wird, umfasst auch den Ausschluss von Spielhallen, Wettbüros, Bordellen und bordellartigen Betrieben, "sowie Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist".
Unter Bordell versteht der Gesetzgeber "das organisierte Angebot von Prostitution in einer baulichen Anlage", wie es in einer Mitteilung des Niedersächsischen Justizministeriums heißt, und in "bordellartigen Betrieben wie zum Beispiel Anbahnungsgaststätten, Clubs, Massageinstituten, Saunen, Salons oder ähnlichem werden verschiedene Dienstleistungen mit der Prostitution verbunden. Dazu zählen auch Wohnungsbordelle, in denen drei oder mehr Prostituierte arbeiten." All das wird es wohl an der B73 zwischen A7 und der Ölstraße nicht mehr geben.
Die detaillierten Flächen, auf denen die Einschränkungen gelten, sind im Internet unter
http://www.hamburg.de/stadtplanung-harb ... erung.html
http://www.hamburg.de/bebauungsplaene-o ... 20Heimfeld
zu finden.
http://www.han-online.de/Harburg-Stadt/ ... rbote.html
Puff-Verbot
Sittenwächter: Harburg erlässt Bordell-Verbote
Harburgs Politik sorgt sich um den Sittenverfall an Bundesstraßen: In der Bezirksversammlung wurde jetzt der Beschluss gefasst, an mehreren Abschnitten der B73 Spielhallen und Angebote des "sexuellen Dienstleistungssektors" zu verbieten. Im Klartext: ein "Puff-Verbot".
Heimfeld/Hausbruch. Zunächst hatte Harburgs Koalition eine Einschränkung erlassen, um in festgesetzten Gebieten rund um die Autobahnbrücke A7 und die Ölstraße die Ansiedlung von neuen Discountern zu verhindern (die HAN berichteten). Jetzt wurde eine Ergänzung beschlossen, um "den bisherigen Charakter des Gebiets zu erhalten", so der Fraktionsvorsitzende der CDU, Ralf-Dieter Fischer. Dieser explizite Ausschluss sei nötig, da in Gewerbegebieten - und als solche sind die fraglichen Flächen deklariert - grundsätzlich auch ein Bordell eröffnet werden kann. Der Markt entlang der Bundesstraße Richtung Cuxhaven ist offenbar gegeben: An mehreren Häusern zwischen der Harburger Innenstadt und der Autobahnauffahrt Heimfeld locken Etablissements mit sichtgeschützten Eingängen, roten Leuchten und "Open"-Schildern.
Für die Einschränkung des Einzelhandels stimmte lediglich die CDU/GAL-Fraktion. Beim Spielhallen- und "Puff"-Verbot schloss sich auch die SPD der Zustimmung an. Ablehnung kam lediglich von der FDP. "Wir lehnen das aus prinzipiellen Erwägungen ab. Es soll den Menschen vorgeschrieben werden, was sie mit ihrem Eigentum machen sollen. Das ist nicht in Ordnung", sagte Kurt Duwe, der Fraktionsvorsitzende der FDP. Verboten werden nun auf den angegebenen Flächen nicht nur weite Teile des Einzelhandels - ausgenommen sind unter anderem Autohändler und Baumärkte. Der Beschlusstext, der in den insgesamt vier Bebauungsplänen aufgenommen wird, umfasst auch den Ausschluss von Spielhallen, Wettbüros, Bordellen und bordellartigen Betrieben, "sowie Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist".
Unter Bordell versteht der Gesetzgeber "das organisierte Angebot von Prostitution in einer baulichen Anlage", wie es in einer Mitteilung des Niedersächsischen Justizministeriums heißt, und in "bordellartigen Betrieben wie zum Beispiel Anbahnungsgaststätten, Clubs, Massageinstituten, Saunen, Salons oder ähnlichem werden verschiedene Dienstleistungen mit der Prostitution verbunden. Dazu zählen auch Wohnungsbordelle, in denen drei oder mehr Prostituierte arbeiten." All das wird es wohl an der B73 zwischen A7 und der Ölstraße nicht mehr geben.
Die detaillierten Flächen, auf denen die Einschränkungen gelten, sind im Internet unter
http://www.hamburg.de/stadtplanung-harb ... erung.html
http://www.hamburg.de/bebauungsplaene-o ... 20Heimfeld
zu finden.
http://www.han-online.de/Harburg-Stadt/ ... rbote.html
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08.11.2010
Gehen die roten Lichter neben der Kripo aus?
Überraschende Neuigkeiten in Sachen Kemptener Rotlichtszene: Das seit Jahren bestehende Bordell in der Hirnbeinstraße 13 gegenüber der Kripo ist offenbar baurechtlich unzulässig. Bemerkt habe man dies bei der Prüfung eines Antrags für zehn neue Bordellappartements in derselben Straße, so Baureferentin Monika Beltinger. Ob das Bordell nun schließen muss, sei unklar. Heute, Dienstag, wird die Rotlichtszene im Bauausschuss beleuchtet.
Wie berichtet, ist Kempten der einzige Ort des Allgäus, an dem Prostitution erlaubt ist. Der Grund ist die Zahl der Einwohner - die Stadt muss Gebiete für das horizontale Gewerbe bereitstellen. In einem solchen Areal liegt das Bordell in der Hirnbeinstraße.
Allerdings handelt es sich bei den Straßen rund um die Kripo um ein Mischgebiet, in dem Wohnungen und Gewerbe nebeneinander bestehen. Knackpunkt: Es ist nur Gewerbe zulässig, das «das Wohnen nicht wesentlich stört», so Beltinger. Das sei aber bei Bordellbetrieben der Fall. Zulässig wäre dort nur «Wohnungsprostitution», die nach außen nicht in der Erscheinung tritt.
Weshalb die Behörden in der Hirnbeinstraße sogar schon einmal gegen ein früheres Bordell vorgegangen seien, so Beltinger.
Müssen nun also die roten Lichter ausgehen neben der Kripo - oder kann das Bordell auf Bestandsschutz pochen? Und wie kam es überhaupt zum Bordell im Mischgebiet?
Diese Fragen konnte Beltinger gestern nicht abschließend beantworten. Heute im Bauausschuss wolle sie den Stadträten jedenfalls empfehlen, die neuen Bordellappartements in einer ehemaligen Bäckerei neben der Kripo abzulehnen. «Denn ein gleiches Recht im Unrecht gibt es nicht» - der Antragssteller könne sich nicht auf das bestehende Bordell nebenan berufen.
Die Stadt hat überraschend entdeckt, dass das Bordell gegenüber der Kripo baurechtlich unzulässig ist.
http://www.all-in.de/nachrichten/allgae ... 760,899019
Gehen die roten Lichter neben der Kripo aus?
Überraschende Neuigkeiten in Sachen Kemptener Rotlichtszene: Das seit Jahren bestehende Bordell in der Hirnbeinstraße 13 gegenüber der Kripo ist offenbar baurechtlich unzulässig. Bemerkt habe man dies bei der Prüfung eines Antrags für zehn neue Bordellappartements in derselben Straße, so Baureferentin Monika Beltinger. Ob das Bordell nun schließen muss, sei unklar. Heute, Dienstag, wird die Rotlichtszene im Bauausschuss beleuchtet.
Wie berichtet, ist Kempten der einzige Ort des Allgäus, an dem Prostitution erlaubt ist. Der Grund ist die Zahl der Einwohner - die Stadt muss Gebiete für das horizontale Gewerbe bereitstellen. In einem solchen Areal liegt das Bordell in der Hirnbeinstraße.
Allerdings handelt es sich bei den Straßen rund um die Kripo um ein Mischgebiet, in dem Wohnungen und Gewerbe nebeneinander bestehen. Knackpunkt: Es ist nur Gewerbe zulässig, das «das Wohnen nicht wesentlich stört», so Beltinger. Das sei aber bei Bordellbetrieben der Fall. Zulässig wäre dort nur «Wohnungsprostitution», die nach außen nicht in der Erscheinung tritt.
Weshalb die Behörden in der Hirnbeinstraße sogar schon einmal gegen ein früheres Bordell vorgegangen seien, so Beltinger.
Müssen nun also die roten Lichter ausgehen neben der Kripo - oder kann das Bordell auf Bestandsschutz pochen? Und wie kam es überhaupt zum Bordell im Mischgebiet?
Diese Fragen konnte Beltinger gestern nicht abschließend beantworten. Heute im Bauausschuss wolle sie den Stadträten jedenfalls empfehlen, die neuen Bordellappartements in einer ehemaligen Bäckerei neben der Kripo abzulehnen. «Denn ein gleiches Recht im Unrecht gibt es nicht» - der Antragssteller könne sich nicht auf das bestehende Bordell nebenan berufen.
Die Stadt hat überraschend entdeckt, dass das Bordell gegenüber der Kripo baurechtlich unzulässig ist.
http://www.all-in.de/nachrichten/allgae ... 760,899019
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18.11.2010
Moral zählt nicht, nur Baurecht
(RAVENSBURG/sz) Mit minimalen Änderungen hat der Technische Ausschuss des Ravensburger Gemeinderates den Entwurf für ein Vergnügungsstättenkonzept für Ravensburg auf den Weg gebracht. Darin sind Vorschläge enthalten, wo künftig Spielhallen, Table-Dance-Bars, Diskos und andere Vergnügungsstätten erlaubt sein sollen. Der Gemeinderat muss am 29. November noch einmal darüber befinden.
Als Zuhörer mochte man an ein übernatürliches Erlebnis, ein Déjà-vu, glauben. Fast wortgleich wurden noch einmal die Argumente für und wider verschiedener Standorte ausgetauscht, die schon in der jüngsten Gemeinderatssitzung gefallen waren. Da hatte es am Ende einer langen Debatte aber noch weiteren Beratungsbedarf gegeben, und Frieder Wurm (CDU) hatte erfolgreich eine Vertagung beantragt.
Nun also der Entwurf für einen Aufstellungsbeschluss, wie das formaljuristisch heißt. Das bedeutet konkret, dass jeder Bürger einen Monat Zeit hat, Vorschläge, Anregungen und Bedenken zum Konzept aufzustellen. Allerdings beginnt diese Frist erst, wenn auch der Gemeinderat am 29. November zustimmt.
Zunächst hatte Oberbürgermeister Dr. Daniel Rapp noch einmal klar gemacht, dass „eine Stadt in der Größenordnung von Ravensburg, also ein Oberzentrum, Vergnügungsstätten grundsätzlich zulassen“ müsse. Moralische Fragestellungen seien dabei nicht relevant. Einzig durch eine Liste von möglichen Standorten ließen sich zweifelhafte Etablissements wie erotische Nachtlokale oder Spielhöllen an anderen Standorten ausschließen.
Wie bereits berichtet, gibt es dabei drei Kategorien von Vergnügungsstätten: Kategorie 1 für nicht oder kaum störende. Dazu gehören Kinos und Sportclubs. Kategorie 2 mit höherem Störfaktor umfasst Wettbüros oder Bars mit regelmäßigen Partys (ohne sexuellen Charakter). In Kategorie 3 haben die Planer Vergnügungsstätten mit geringer Akzeptanz ausgewiesen: Diskotheken (Kategorie 3a), Spielhallen, Bordelle, Swinger-Clubs oder Table-Dance-Bars (Kategorie 3b).
Eine Änderung gibt es im Entwurf bei den Kategorien 1 und 2, die zunächst auf den südlichen Marienplatz und die Marktstraße beschränkt werden sollten. Das fanden gestern sowohl Marktstraßen-Anwohner Jürgen Bretzinger (Grüne) als auch Thomas Gihring (FDP) ungerecht. Auf ihr Drängen hin wurde zwar nicht – wie gefordert – die gesamte Altstadt aufgenommen, wohl aber ein deutlich größeres Quartier, das jetzt zum Beispiel auch den Gespinstmarkt oder die Bachstraße umfasst.
Unverändert die Kategorie 3a (Diskotheken). Für sie wird im Konzept das Bahnhofsumfeld im Bereich der Escher-Wyss-Straße, nördlichen Schubertstraße und Am Alten Gaswerk vorgesehen. Ein Gebiet, wo es schon einige Diskos gibt und niemand wohnt. Für die Kategorie 3b schwebt der Stadtverwaltung eine Achse entlang der Bahnlinie mit der südlichen Jahnstraße, dem nordwestlichen Bahnareal und dem südlichen Abschnitt des Gewerbegebiets Bleiche vor.
Bestehende Lokale genießen übrigens Bestandsschutz. Dazu gehören zum Beispiel Terminwohnungen von Prostituierten in der Rosmarinstraße und ein kleineres Bordell im Gewerbegebiet Karrer.
Komplett gegen das Konzept ist weiterhin Michael Lopez-Diaz (SPD), der für die Bordelle eine eigene Sperrbezirksverordnung fordert und außerdem bemängelt, dass die Innenstadt künftig für neue Spielhallen tabu ist. Dies sei nicht im Sinne des Gesetzgebers, da gerade Spielsucht in anonymen Gewerbegebieten noch besser gedeiht als unter der sozialen Kontrolle der Innenstadt.
Einen völlig neuen, aber interessanten Aspekt brachte Werner Fricker (Freie Wähler) in die Diskussion, der bei der ersten Debatte im Gemeinderat verhindert war. Fricker hält das Konzept für überflüssig, da die Stadtverwaltung derzeit über das Instrument der Stellplatzablösung bereits tief in die Ansiedlung von Vergnügungsstätten eingreifen kann. Da es in der Innenstadt aus Platzgründen keine neuen Parkplätze geben kann und eine Ablöseregelung nicht vorgesehen ist, könne sich nie ein neuer Betrieb ansiedeln, wenn das die Stadt nicht wolle. Beispiel für diesen Winkelzug: das „Bacchus“ (die SZ berichtete am Mittwoch). Der Architekt warf der Verwaltung vor, die Haltung zu vertreten: „Nach Ladenschluss wollen wir Friedhofsruhe in der Stadt.“
http://www.schwaebische.de/lokales/rave ... 92140.html
Moral zählt nicht, nur Baurecht
(RAVENSBURG/sz) Mit minimalen Änderungen hat der Technische Ausschuss des Ravensburger Gemeinderates den Entwurf für ein Vergnügungsstättenkonzept für Ravensburg auf den Weg gebracht. Darin sind Vorschläge enthalten, wo künftig Spielhallen, Table-Dance-Bars, Diskos und andere Vergnügungsstätten erlaubt sein sollen. Der Gemeinderat muss am 29. November noch einmal darüber befinden.
Als Zuhörer mochte man an ein übernatürliches Erlebnis, ein Déjà-vu, glauben. Fast wortgleich wurden noch einmal die Argumente für und wider verschiedener Standorte ausgetauscht, die schon in der jüngsten Gemeinderatssitzung gefallen waren. Da hatte es am Ende einer langen Debatte aber noch weiteren Beratungsbedarf gegeben, und Frieder Wurm (CDU) hatte erfolgreich eine Vertagung beantragt.
Nun also der Entwurf für einen Aufstellungsbeschluss, wie das formaljuristisch heißt. Das bedeutet konkret, dass jeder Bürger einen Monat Zeit hat, Vorschläge, Anregungen und Bedenken zum Konzept aufzustellen. Allerdings beginnt diese Frist erst, wenn auch der Gemeinderat am 29. November zustimmt.
Zunächst hatte Oberbürgermeister Dr. Daniel Rapp noch einmal klar gemacht, dass „eine Stadt in der Größenordnung von Ravensburg, also ein Oberzentrum, Vergnügungsstätten grundsätzlich zulassen“ müsse. Moralische Fragestellungen seien dabei nicht relevant. Einzig durch eine Liste von möglichen Standorten ließen sich zweifelhafte Etablissements wie erotische Nachtlokale oder Spielhöllen an anderen Standorten ausschließen.
Wie bereits berichtet, gibt es dabei drei Kategorien von Vergnügungsstätten: Kategorie 1 für nicht oder kaum störende. Dazu gehören Kinos und Sportclubs. Kategorie 2 mit höherem Störfaktor umfasst Wettbüros oder Bars mit regelmäßigen Partys (ohne sexuellen Charakter). In Kategorie 3 haben die Planer Vergnügungsstätten mit geringer Akzeptanz ausgewiesen: Diskotheken (Kategorie 3a), Spielhallen, Bordelle, Swinger-Clubs oder Table-Dance-Bars (Kategorie 3b).
Eine Änderung gibt es im Entwurf bei den Kategorien 1 und 2, die zunächst auf den südlichen Marienplatz und die Marktstraße beschränkt werden sollten. Das fanden gestern sowohl Marktstraßen-Anwohner Jürgen Bretzinger (Grüne) als auch Thomas Gihring (FDP) ungerecht. Auf ihr Drängen hin wurde zwar nicht – wie gefordert – die gesamte Altstadt aufgenommen, wohl aber ein deutlich größeres Quartier, das jetzt zum Beispiel auch den Gespinstmarkt oder die Bachstraße umfasst.
Unverändert die Kategorie 3a (Diskotheken). Für sie wird im Konzept das Bahnhofsumfeld im Bereich der Escher-Wyss-Straße, nördlichen Schubertstraße und Am Alten Gaswerk vorgesehen. Ein Gebiet, wo es schon einige Diskos gibt und niemand wohnt. Für die Kategorie 3b schwebt der Stadtverwaltung eine Achse entlang der Bahnlinie mit der südlichen Jahnstraße, dem nordwestlichen Bahnareal und dem südlichen Abschnitt des Gewerbegebiets Bleiche vor.
Bestehende Lokale genießen übrigens Bestandsschutz. Dazu gehören zum Beispiel Terminwohnungen von Prostituierten in der Rosmarinstraße und ein kleineres Bordell im Gewerbegebiet Karrer.
Komplett gegen das Konzept ist weiterhin Michael Lopez-Diaz (SPD), der für die Bordelle eine eigene Sperrbezirksverordnung fordert und außerdem bemängelt, dass die Innenstadt künftig für neue Spielhallen tabu ist. Dies sei nicht im Sinne des Gesetzgebers, da gerade Spielsucht in anonymen Gewerbegebieten noch besser gedeiht als unter der sozialen Kontrolle der Innenstadt.
Einen völlig neuen, aber interessanten Aspekt brachte Werner Fricker (Freie Wähler) in die Diskussion, der bei der ersten Debatte im Gemeinderat verhindert war. Fricker hält das Konzept für überflüssig, da die Stadtverwaltung derzeit über das Instrument der Stellplatzablösung bereits tief in die Ansiedlung von Vergnügungsstätten eingreifen kann. Da es in der Innenstadt aus Platzgründen keine neuen Parkplätze geben kann und eine Ablöseregelung nicht vorgesehen ist, könne sich nie ein neuer Betrieb ansiedeln, wenn das die Stadt nicht wolle. Beispiel für diesen Winkelzug: das „Bacchus“ (die SZ berichtete am Mittwoch). Der Architekt warf der Verwaltung vor, die Haltung zu vertreten: „Nach Ladenschluss wollen wir Friedhofsruhe in der Stadt.“
http://www.schwaebische.de/lokales/rave ... 92140.html
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03.12.2010
Stadtentwicklung
Keine Bordelle oder Vergnügungsstätte
Neukirchen-Vluyn. Im Gewerbegebiet Vluyn-Süd soll der bisher gültige Bebauungsplan verändert werden, um die Ansiedlung von Bordellen und Vergnügungsstätten zu verhindern. Das war am Donnerstagabend Thema einer Bürgeranhörung im Rathaus.
Bordelle sind zwar auch im juristischen Sinn Gewerbe, aber aus städtebaulicher Sicht nicht erwünscht. „Das ist keine originäre Nutzung für ein Gewerbegebiet“, so Ludwig Knoblach, Leiter des Planungs- und Bauordnungsamts.
„Wir wollen den Gewerbegebietscharakter beibehalten.“ Das passt auch zu der Tatsache, dass Neukirchen-Vluyn nicht gerade mit Gewerbeansiedlungsflächen gesegnet ist.
Schon genehmigte Betriebe, die nach der Änderung des Plans sich dort nicht mehr ansiedeln dürfen, sind nicht betroffen. „Firmen, die dort schon sind, genießen Be standsschutz“, erläuterte der Technische Beigeordnete Ralf Eccarius.
Auch Firmeninhaber
brauchen Nachtruhe
Mit der Änderung des Plans wird es auch eine sogenannte Veränderungssperre geben, die eine Ansiedlung un erwünschter Betriebe verhindert. Zu diesen Unternehmen zählen auch zum Beispiel Bowlingbahnen, Discotheken oder Fußballhallen. Eccarius: „In Gewerbegebieten wohnen ja auch Firmeninhaber – und die brauchen eine Nachtruhe.“
http://www.derwesten.de/staedte/moers/K ... 16915.html
Stadtentwicklung
Keine Bordelle oder Vergnügungsstätte
Neukirchen-Vluyn. Im Gewerbegebiet Vluyn-Süd soll der bisher gültige Bebauungsplan verändert werden, um die Ansiedlung von Bordellen und Vergnügungsstätten zu verhindern. Das war am Donnerstagabend Thema einer Bürgeranhörung im Rathaus.
Bordelle sind zwar auch im juristischen Sinn Gewerbe, aber aus städtebaulicher Sicht nicht erwünscht. „Das ist keine originäre Nutzung für ein Gewerbegebiet“, so Ludwig Knoblach, Leiter des Planungs- und Bauordnungsamts.
„Wir wollen den Gewerbegebietscharakter beibehalten.“ Das passt auch zu der Tatsache, dass Neukirchen-Vluyn nicht gerade mit Gewerbeansiedlungsflächen gesegnet ist.
Schon genehmigte Betriebe, die nach der Änderung des Plans sich dort nicht mehr ansiedeln dürfen, sind nicht betroffen. „Firmen, die dort schon sind, genießen Be standsschutz“, erläuterte der Technische Beigeordnete Ralf Eccarius.
Auch Firmeninhaber
brauchen Nachtruhe
Mit der Änderung des Plans wird es auch eine sogenannte Veränderungssperre geben, die eine Ansiedlung un erwünschter Betriebe verhindert. Zu diesen Unternehmen zählen auch zum Beispiel Bowlingbahnen, Discotheken oder Fußballhallen. Eccarius: „In Gewerbegebieten wohnen ja auch Firmeninhaber – und die brauchen eine Nachtruhe.“
http://www.derwesten.de/staedte/moers/K ... 16915.html
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Bauplanungsverfahren
08.12.2010
Erleichterung: Saunaclub mit Bordell im alten Squash-Center wird vorerst verhindert
(RAVENSBURG/vin) Zwei ähnliche Baugesuche, zwei unterschiedliche Bewertungen: Während der Eschacher Ortschaftsrat in seiner Sitzung am Dienstagabend der Erweiterung eines Puffs von drei auf sechs Zimmer im Gewerbegebiet Karrer zustimmte, sagte er Nein zur Einrichtung eines „Saunaclubs mit bordellähnlichem Betrieb“ in der Angelestraße. Den vielen Anwohnern aus Obereschach, die zur Sitzung gekommen waren, plumpsten sinnbildlich mehrere Steine vom Herzen. „Das wäre mitten in unserem Wohngebiet gewesen“, sagt ein älterer Herr, der neben der Wertminderung seines Häuschens auch eine negative Beeinflussung der Kinder fürchtete, die die Stefan-Rahl-Schule besuchen.
Der Ravensburger Bauordnungsamtsleiter Martin Albeck hatte zuvor die Sachlage erläutert. Grundsätzlich sei so ein Bordell-Betrieb eigentlich nicht störend. „Man fährt hin, kommt an, geht ins Lokal hinein, und kommt irgendwann wieder heraus“, beschrieb er den Weg eines Kunden zur Prostituierten – selbstredend nicht aus eigenem Erfahrungsschatz. Daher sei die beabsichtigte Erweiterung des Bordells im Gewerbegebiet Karrer von drei auf sechs Zimmer auch unproblematisch. Dort habe es noch nie Beschwerden gegeben, da es sich um ein reines Gewerbegebiet handele. Auch baurechtlich spreche nichts gegen den Antrag. Die drei neuen Zimmer sind im Untergeschoss des Gebäudes geplant, die nötigen Parkplätze werden auf dem Grundstück nachgewiesen.
„Es ist schön, dass in der heutigen Zeit ein Gewerbegebiet so expandiert“, kommentierte das Peter Schlegel (Freie Wähler). Über die Erweiterung würden sich auch die einheimischen Handwerker freuen, meinte der Maler- und Lackierermeister. Und dachte dabei sicher an die Aufträge. Bei einer Gegenstimme und sechs Enthaltungen wurde der Bauantrag gebilligt.
Ganz anders beim geplanten Umbau des früheren Squash-Centers an der Angelestraße in Obereschach in einen Saunaclub mit bordellähnlichem Betrieb. Da das neue Vergnügungsstättenkonzept der Stadt Ravensburg noch nicht verabschiedet wurde und somit noch nicht rechtskräftig ist, behilft sich die Ortschaft mit einem Bebauungsplanverfahren, das für mindestens ein Jahr eine Veränderungssperre beinhaltet, die dann noch einmal um ein Jahr verlängert werden kann. In dem Bebauungsplan soll festgelegt werden, das Bordelle und bordellähnliche Betriebe – dazu gehören etwa Swinger-Clubs, Porno-Kinos oder Table-Dance-Bars – ausgeschlossen werden. Die Ablehnung der Bauvoranfrage erging einstimmig.
http://www.schwaebische.de/lokales/rave ... 02331.html
Erleichterung: Saunaclub mit Bordell im alten Squash-Center wird vorerst verhindert
(RAVENSBURG/vin) Zwei ähnliche Baugesuche, zwei unterschiedliche Bewertungen: Während der Eschacher Ortschaftsrat in seiner Sitzung am Dienstagabend der Erweiterung eines Puffs von drei auf sechs Zimmer im Gewerbegebiet Karrer zustimmte, sagte er Nein zur Einrichtung eines „Saunaclubs mit bordellähnlichem Betrieb“ in der Angelestraße. Den vielen Anwohnern aus Obereschach, die zur Sitzung gekommen waren, plumpsten sinnbildlich mehrere Steine vom Herzen. „Das wäre mitten in unserem Wohngebiet gewesen“, sagt ein älterer Herr, der neben der Wertminderung seines Häuschens auch eine negative Beeinflussung der Kinder fürchtete, die die Stefan-Rahl-Schule besuchen.
Der Ravensburger Bauordnungsamtsleiter Martin Albeck hatte zuvor die Sachlage erläutert. Grundsätzlich sei so ein Bordell-Betrieb eigentlich nicht störend. „Man fährt hin, kommt an, geht ins Lokal hinein, und kommt irgendwann wieder heraus“, beschrieb er den Weg eines Kunden zur Prostituierten – selbstredend nicht aus eigenem Erfahrungsschatz. Daher sei die beabsichtigte Erweiterung des Bordells im Gewerbegebiet Karrer von drei auf sechs Zimmer auch unproblematisch. Dort habe es noch nie Beschwerden gegeben, da es sich um ein reines Gewerbegebiet handele. Auch baurechtlich spreche nichts gegen den Antrag. Die drei neuen Zimmer sind im Untergeschoss des Gebäudes geplant, die nötigen Parkplätze werden auf dem Grundstück nachgewiesen.
„Es ist schön, dass in der heutigen Zeit ein Gewerbegebiet so expandiert“, kommentierte das Peter Schlegel (Freie Wähler). Über die Erweiterung würden sich auch die einheimischen Handwerker freuen, meinte der Maler- und Lackierermeister. Und dachte dabei sicher an die Aufträge. Bei einer Gegenstimme und sechs Enthaltungen wurde der Bauantrag gebilligt.
Ganz anders beim geplanten Umbau des früheren Squash-Centers an der Angelestraße in Obereschach in einen Saunaclub mit bordellähnlichem Betrieb. Da das neue Vergnügungsstättenkonzept der Stadt Ravensburg noch nicht verabschiedet wurde und somit noch nicht rechtskräftig ist, behilft sich die Ortschaft mit einem Bebauungsplanverfahren, das für mindestens ein Jahr eine Veränderungssperre beinhaltet, die dann noch einmal um ein Jahr verlängert werden kann. In dem Bebauungsplan soll festgelegt werden, das Bordelle und bordellähnliche Betriebe – dazu gehören etwa Swinger-Clubs, Porno-Kinos oder Table-Dance-Bars – ausgeschlossen werden. Die Ablehnung der Bauvoranfrage erging einstimmig.
http://www.schwaebische.de/lokales/rave ... 02331.html
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Wendhausen in Niedersachsen
15.12.2010
Prostitution mitten im Dorf
Bürger aus Wendhausen sind besorgt, doch Behörden können kaum etwas machen
Üblicherweise sind Gewerbeansiedlungen willkommen. Im Falle eines neuen Gewerbes in Wendhausen ist die Lage jedoch anders. Zahlreiche Bürger finden es keineswegs erfreulich, dass neuerdings Prostituierte in einem Haus mitten im Ort ihre Dienste anbieten. Zwei junge Frauen aus Litauen preisen ihren "Service" in einem Reihenhaus im Internet an.
Bürger machen sich sorgen um die Sicherheit einiger Schulkinder, denn deren Heimweg führt an dem Bordell vorbei.
Schon wurde der Ruf aus der Bevölkerung laut, diese Art der Dienstleistung in Wendhausen zu verbieten, doch das dürfte schwierig werden. Denn Prostitution ist, so lange die Frauen freiwillig ihrer Arbeit nachgehen, seit einigen Jahren legal.
"Es ist kein reines Wohngebiet, das dürfte die Sache nicht einfacher machen", sagte Wendhausens Ortsbürgermeister Burkhard Beese (CDU) auf Anfrage unserer Zeitung. Denn in einem Mischgebiet dürfe auch Gewerbe angesiedelt werden.
Das Bordell sei ordnungsgemäß als Gewerbe angemeldet, sagte Lehres Gemeindebürgermeister Klaus Westphal. Die Gemeinde lasse vom Landkreis prüfen, ob baurechtliche Vorgaben verletzt würden. Die Unterlagen seien Anfang der Woche eingegangen, bestätigte Kreis-Dezernent Wolfgang Herzog. Nun prüft das Bauordnungsamt. Herzog geht aber davon aus, dass nichts zu beanstanden sein wird.
"Das Gesundheitsamt ist nicht im Boot", ergänzte Herzog. Prostituierte müssten sich nicht mehr in regelmäßigen Abständen untersuchen lassen. Möglich sei für die Mitarbeiter des Gesundheitsamtes nur eine anlassbezogene Untersuchung. Dafür müsste ein Gast das Amt auf gravierende hygienische Mängel hinweisen oder darauf, dass er sich in einem Etablissement mit einer Krankheit angesteckt hat.
Falls die öffentliche Sicherheit gefährdet sei, erklärte Herzog, seien die örtlichen Ordnungsbehörden gefragt: "Etwa, wenn durch den Besuch der Freier sehr viel mehr Straßenverkehr und Lärm entsteht, oder wenn Kinder und Heranwachsende gefährdet werden."
http://www.newsclick.de/index.jsp/menui ... d/13404990
Prostitution mitten im Dorf
Bürger aus Wendhausen sind besorgt, doch Behörden können kaum etwas machen
Üblicherweise sind Gewerbeansiedlungen willkommen. Im Falle eines neuen Gewerbes in Wendhausen ist die Lage jedoch anders. Zahlreiche Bürger finden es keineswegs erfreulich, dass neuerdings Prostituierte in einem Haus mitten im Ort ihre Dienste anbieten. Zwei junge Frauen aus Litauen preisen ihren "Service" in einem Reihenhaus im Internet an.
Bürger machen sich sorgen um die Sicherheit einiger Schulkinder, denn deren Heimweg führt an dem Bordell vorbei.
Schon wurde der Ruf aus der Bevölkerung laut, diese Art der Dienstleistung in Wendhausen zu verbieten, doch das dürfte schwierig werden. Denn Prostitution ist, so lange die Frauen freiwillig ihrer Arbeit nachgehen, seit einigen Jahren legal.
"Es ist kein reines Wohngebiet, das dürfte die Sache nicht einfacher machen", sagte Wendhausens Ortsbürgermeister Burkhard Beese (CDU) auf Anfrage unserer Zeitung. Denn in einem Mischgebiet dürfe auch Gewerbe angesiedelt werden.
Das Bordell sei ordnungsgemäß als Gewerbe angemeldet, sagte Lehres Gemeindebürgermeister Klaus Westphal. Die Gemeinde lasse vom Landkreis prüfen, ob baurechtliche Vorgaben verletzt würden. Die Unterlagen seien Anfang der Woche eingegangen, bestätigte Kreis-Dezernent Wolfgang Herzog. Nun prüft das Bauordnungsamt. Herzog geht aber davon aus, dass nichts zu beanstanden sein wird.
"Das Gesundheitsamt ist nicht im Boot", ergänzte Herzog. Prostituierte müssten sich nicht mehr in regelmäßigen Abständen untersuchen lassen. Möglich sei für die Mitarbeiter des Gesundheitsamtes nur eine anlassbezogene Untersuchung. Dafür müsste ein Gast das Amt auf gravierende hygienische Mängel hinweisen oder darauf, dass er sich in einem Etablissement mit einer Krankheit angesteckt hat.
Falls die öffentliche Sicherheit gefährdet sei, erklärte Herzog, seien die örtlichen Ordnungsbehörden gefragt: "Etwa, wenn durch den Besuch der Freier sehr viel mehr Straßenverkehr und Lärm entsteht, oder wenn Kinder und Heranwachsende gefährdet werden."
http://www.newsclick.de/index.jsp/menui ... d/13404990
I wouldn't say I have super-powers so much as I live in a world where no one seems to be able to do normal things.
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Politisch-Ökonomischer Hintergrund
Kritische Geographie:
Verdrängung als urbane Strategie - Gentrifizierung
Segregation (Entmischung) und Verdrängung ärmerer sozialer Schichten als Folge der Standortwettbewerbe zwischen den Städten.
Geographische Konkurrenz im Standortmarketing um Steuereinnahmen (durch Ansiedlung) der Besserverdienenden (Sexworker sind hier nicht gemeint;-). Alles im Zuge von Neoliberalisierung und Privatisierung öffentlicher Güter (Pay6 ist hier mit Privatisierung auch nicht gemeint;-).
Öffentlicher Raum und Wohnraumgebiete werden zu Orten von Sicherheits- und Sauberkeitspolitik im Aufwertungsprozess. Städte sind der Orte wo die gesellschaftlichen Verhältnisse (räumlich) ausgehandelt und erzeugt werden. Sozialer Ausgleich hat oft das Nachsehen.
Gentrifizierung der Städte ist durch die Kapitalisierung des Immobilienmarktes ein global beschleungtes Phänomen. Immobilien werden primär zu Spekulationsobjekte zur Renditeproduktion fürs den sog. Kasinokapitalismus. Hohe Kapitalzuflüsse (Finanzblasen) treffen auf schlechte Bodenrentabilität und ein renditeträchtiger Bauboom entsteht. Hinzu kommt die post-moderne Attraktivität des hochverdichteten urbanen Raumes für Yupies (young urban professionals). Die Stadtzentren den Jungen und Geschäftsleuten, die Armen und Alten und Prostitution in die Randzonen (vgl. franz. Banlieue).
Aus ökonomischen Zwängen heraus kämpfen die Städte um die finanzkräftigen Schichten und durch die Verdrängung entledigen sie sich gleichzeitig der sozialhilfebedürftigen Schichten aus dem Stadtgebiet, was ihre Sozialausgaben senkt.
Städte sind somit Abbilder des kapitalistischen Wertschöpfunswettbewerbs bzw. Kampfprozesses. Es sind Orte der Sieger bzgl. Investitionen und Prestige.
Bsp. das Bahnhofs-Rotlichtviertel Lorrainequartier in Bern in der Schweiz mit ehemals hohem Ausländeranteil und Sexgewerbe. Das einstige Problemviertel wo Verslummung (trading down) gefürchtet wurde ist inzwischen ein Trendquartier (trading up = Gentrifizierung).

Daniel Mullis:
http://oraclesyndicate.twoday.net/stori ... strategie/
Magisterarbeit von Daniel Mullis
Sozialgeographie/Genderstudies Uni Bern, Sept 2009:
Gentrification und Neoliberalisierung: Eine kritische Analyse der Berner Stadtplanungsdokumente am Beispiel des Lorrainequartiers:
http://rageo.twoday.net/files/GentrificationBern_09dm
(47 Seiten, 7 MB)
Darin:
Ökonomische Theorie der Entstehung von Gentrifizierungswellen und Krisen-Zyklen.

Weil alle materiellen Güter mit dem Alter an Wert verlieren (House Value, Price), aber das verzinste Geldkapital stets wächst (Zinseszins), entsteht periodisch eine Pacht-Wertedifferenz (Rent Gap) die entweder Gentrifizierung oder Finanzkrisen auslöst (durch Spekulationsblasen).
[Neil Smith 1996, The New Urban Frontier. Gentrification and the revanchist city, London/New York, Routledge.]
Gentrification has a basic economic explanation:
- value of all things degrade by time.
- e.g. house prices decline, (sex) worker income decline
- but capital investment is expected to always grow by compound interest
- hence a rent gap develops periodically
- that creates severe social calamity: displacement of the poor
Reason is that the problem of distribution (supply of housing for living) and the problem for production (investment, creating value and saving for a secure future) are connected by the same type of money via connected markets.
This coupling creates periodical cycles of market disturbances like the predator prey oscillation. It can also be called market failure, surplus crisis or bubble economy…
(On the other hand side, "middle class values of obliterate messiness and unpredictability" are quite human or related to all living species. I.e. working and fighting for the better, manage self value by looking up instead of down… Here harmony and deliberation comes into play to make the socio-political processes inclusive for all within a certain community. A never ending process and daily task.)
Gentrifizierung bei Sexworker.at
www.google.de/search?q=Gentrifizierung+ ... wtopic.php
Ökonomie und Sexwork:
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=29962
Politische Community-Pläne mit inklusion von vielen Randgruppen als Gegenmittel gegen Gentrifizierung
New York for Sale: Community Planning Confronts Global Real Estate (Urban and Industrial Environments)
by Tom Angotti, Peter Marcuse
2008
www.amazon.com/New-York-Sale-Community- ... 0262012472
Verdrängung als urbane Strategie - Gentrifizierung
Segregation (Entmischung) und Verdrängung ärmerer sozialer Schichten als Folge der Standortwettbewerbe zwischen den Städten.
Geographische Konkurrenz im Standortmarketing um Steuereinnahmen (durch Ansiedlung) der Besserverdienenden (Sexworker sind hier nicht gemeint;-). Alles im Zuge von Neoliberalisierung und Privatisierung öffentlicher Güter (Pay6 ist hier mit Privatisierung auch nicht gemeint;-).
Öffentlicher Raum und Wohnraumgebiete werden zu Orten von Sicherheits- und Sauberkeitspolitik im Aufwertungsprozess. Städte sind der Orte wo die gesellschaftlichen Verhältnisse (räumlich) ausgehandelt und erzeugt werden. Sozialer Ausgleich hat oft das Nachsehen.
Gentrifizierung der Städte ist durch die Kapitalisierung des Immobilienmarktes ein global beschleungtes Phänomen. Immobilien werden primär zu Spekulationsobjekte zur Renditeproduktion fürs den sog. Kasinokapitalismus. Hohe Kapitalzuflüsse (Finanzblasen) treffen auf schlechte Bodenrentabilität und ein renditeträchtiger Bauboom entsteht. Hinzu kommt die post-moderne Attraktivität des hochverdichteten urbanen Raumes für Yupies (young urban professionals). Die Stadtzentren den Jungen und Geschäftsleuten, die Armen und Alten und Prostitution in die Randzonen (vgl. franz. Banlieue).
Aus ökonomischen Zwängen heraus kämpfen die Städte um die finanzkräftigen Schichten und durch die Verdrängung entledigen sie sich gleichzeitig der sozialhilfebedürftigen Schichten aus dem Stadtgebiet, was ihre Sozialausgaben senkt.
Städte sind somit Abbilder des kapitalistischen Wertschöpfunswettbewerbs bzw. Kampfprozesses. Es sind Orte der Sieger bzgl. Investitionen und Prestige.
Bsp. das Bahnhofs-Rotlichtviertel Lorrainequartier in Bern in der Schweiz mit ehemals hohem Ausländeranteil und Sexgewerbe. Das einstige Problemviertel wo Verslummung (trading down) gefürchtet wurde ist inzwischen ein Trendquartier (trading up = Gentrifizierung).

Daniel Mullis:
http://oraclesyndicate.twoday.net/stori ... strategie/
Magisterarbeit von Daniel Mullis
Sozialgeographie/Genderstudies Uni Bern, Sept 2009:
Gentrification und Neoliberalisierung: Eine kritische Analyse der Berner Stadtplanungsdokumente am Beispiel des Lorrainequartiers:
http://rageo.twoday.net/files/GentrificationBern_09dm
(47 Seiten, 7 MB)
Darin:
Ökonomische Theorie der Entstehung von Gentrifizierungswellen und Krisen-Zyklen.

Weil alle materiellen Güter mit dem Alter an Wert verlieren (House Value, Price), aber das verzinste Geldkapital stets wächst (Zinseszins), entsteht periodisch eine Pacht-Wertedifferenz (Rent Gap) die entweder Gentrifizierung oder Finanzkrisen auslöst (durch Spekulationsblasen).
[Neil Smith 1996, The New Urban Frontier. Gentrification and the revanchist city, London/New York, Routledge.]
Gentrification has a basic economic explanation:
- value of all things degrade by time.
- e.g. house prices decline, (sex) worker income decline
- but capital investment is expected to always grow by compound interest
- hence a rent gap develops periodically
- that creates severe social calamity: displacement of the poor
Reason is that the problem of distribution (supply of housing for living) and the problem for production (investment, creating value and saving for a secure future) are connected by the same type of money via connected markets.
This coupling creates periodical cycles of market disturbances like the predator prey oscillation. It can also be called market failure, surplus crisis or bubble economy…
(On the other hand side, "middle class values of obliterate messiness and unpredictability" are quite human or related to all living species. I.e. working and fighting for the better, manage self value by looking up instead of down… Here harmony and deliberation comes into play to make the socio-political processes inclusive for all within a certain community. A never ending process and daily task.)
Gentrifizierung bei Sexworker.at
www.google.de/search?q=Gentrifizierung+ ... wtopic.php
Ökonomie und Sexwork:
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=29962
Politische Community-Pläne mit inklusion von vielen Randgruppen als Gegenmittel gegen Gentrifizierung
New York for Sale: Community Planning Confronts Global Real Estate (Urban and Industrial Environments)
by Tom Angotti, Peter Marcuse
2008
www.amazon.com/New-York-Sale-Community- ... 0262012472
Zuletzt geändert von Marc of Frankfurt am 10.12.2013, 20:41, insgesamt 2-mal geändert.
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VGH Urteil: Prostitution im Gewerbegebiet
12.1.2011
Bordell darf erweitern
Heidelberg. (dpa/hob) Im Streit um den Ausbau eines Bordells hat sich die Stadt Heidelberg mit dem Betreiber auf einen Vergleich geeinigt. Der Kläger kann nach der Einigung vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) am gestrigen Mittwoch sein Etablissement im Gewerbegebiet Rohrbach-Süd aufstocken - von bisher drei auf künftig sechs "Arbeitszimmer".
In erster Instanz hatte das Verwaltungsgericht Karlsruhe der Stadt Recht gegeben - und die Klage des Bordellchefs der "Villa Royal" in der Redtenbacher Straße 5 zurückgewiesen. Der Mann wollte einen Ausbau des Bordells auf neun Zimmer durchsetzen. Der Kläger argumentierte, der Charakter des Gewerbegebiets werde sich durch die Erweiterung nicht gravierend verändern. Mit seinem Urteil folgte das Gericht damals den Argumenten der Stadt, die zunächst keine Baugenehmigung erteilt hatte. Sie wollte ein "Rotlichtviertel" in dem Industriegebiet mit klassischen Handwerks- und Gewerbebetrieben verhindern und ausschließen, dass Unternehmen abwandern. Man wolle maximal vier Bordelle in der Straße gestatten. Diese Zahl sei nun erreicht. Zunächst schloss der VGH aus, dass es sich bei dem bordellartigen Betrieb um eine "Vergnügungsstätte" wie eine Diskothek, einen Saunaclub oder ein Kino handelt. Diese sind in Gewerbegebieten verboten.
Der Bordellbetreiber verpflichtete sich in dem Vergleich nun, ausschließlich die sechs Zimmer im Obergeschoss des Gebäudes für Prostitutionszwecke zu nutzen. Drei Zimmer im Erdgeschoss stehen dem Personal als Aufenthalts- und Büroräume zur Verfügung. Um weitere Zimmer abzutrennen, muss der Mann nun eine feste Wand einziehen. Der Verwaltungsgerichtshof strengte einen Vergleich zwischen der Stadt und dem Bordellbetreiber an, da es im Bereich des betreffenden Bebauungsplans "nur" vier Rotlicht-Etablissements gebe, nämlich drei in der Redtenbacher Straße und eines in der Hatschekstraße. Demnach stehe nicht zu befürchten, dass sich der Charakter des Gebiets durch drei weitere Zimmer für die Prostituierten und ihre Freier ändere. Im gesamten Gewerbegebiet Rohrbach-Süd sind der Stadtverwaltung insgesamt fünf bordellartige Betriebe bekannt. Einer befindet sich noch in der Tullastraße.
http://www.rnz.de/zusammen9/00_20110112 ... eitern.php
Bordell darf erweitern
Heidelberg. (dpa/hob) Im Streit um den Ausbau eines Bordells hat sich die Stadt Heidelberg mit dem Betreiber auf einen Vergleich geeinigt. Der Kläger kann nach der Einigung vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) am gestrigen Mittwoch sein Etablissement im Gewerbegebiet Rohrbach-Süd aufstocken - von bisher drei auf künftig sechs "Arbeitszimmer".
In erster Instanz hatte das Verwaltungsgericht Karlsruhe der Stadt Recht gegeben - und die Klage des Bordellchefs der "Villa Royal" in der Redtenbacher Straße 5 zurückgewiesen. Der Mann wollte einen Ausbau des Bordells auf neun Zimmer durchsetzen. Der Kläger argumentierte, der Charakter des Gewerbegebiets werde sich durch die Erweiterung nicht gravierend verändern. Mit seinem Urteil folgte das Gericht damals den Argumenten der Stadt, die zunächst keine Baugenehmigung erteilt hatte. Sie wollte ein "Rotlichtviertel" in dem Industriegebiet mit klassischen Handwerks- und Gewerbebetrieben verhindern und ausschließen, dass Unternehmen abwandern. Man wolle maximal vier Bordelle in der Straße gestatten. Diese Zahl sei nun erreicht. Zunächst schloss der VGH aus, dass es sich bei dem bordellartigen Betrieb um eine "Vergnügungsstätte" wie eine Diskothek, einen Saunaclub oder ein Kino handelt. Diese sind in Gewerbegebieten verboten.
Der Bordellbetreiber verpflichtete sich in dem Vergleich nun, ausschließlich die sechs Zimmer im Obergeschoss des Gebäudes für Prostitutionszwecke zu nutzen. Drei Zimmer im Erdgeschoss stehen dem Personal als Aufenthalts- und Büroräume zur Verfügung. Um weitere Zimmer abzutrennen, muss der Mann nun eine feste Wand einziehen. Der Verwaltungsgerichtshof strengte einen Vergleich zwischen der Stadt und dem Bordellbetreiber an, da es im Bereich des betreffenden Bebauungsplans "nur" vier Rotlicht-Etablissements gebe, nämlich drei in der Redtenbacher Straße und eines in der Hatschekstraße. Demnach stehe nicht zu befürchten, dass sich der Charakter des Gebiets durch drei weitere Zimmer für die Prostituierten und ihre Freier ändere. Im gesamten Gewerbegebiet Rohrbach-Süd sind der Stadtverwaltung insgesamt fünf bordellartige Betriebe bekannt. Einer befindet sich noch in der Tullastraße.
http://www.rnz.de/zusammen9/00_20110112 ... eitern.php
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> Nach der bisherigen bayerischen Rechtsprechung komme eine Unzulässigkeit nur dann in Betracht, wenn bereits 3 solche Betriebe in optischer und räumlicher Nähe vorhanden seien.
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=94381#94381
Na das ist doch mal eine SW positive Regelung, die eine gemäßigte Verteilung der Betriebe fördert. ;-)
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Na das ist doch mal eine SW positive Regelung, die eine gemäßigte Verteilung der Betriebe fördert. ;-)
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25.02.2011
WENDHAUSEN
Treiben hat Ende: „Lovehouse 4b“ dicht
Das bunte Treiben hat ein Ende: Das Kreisbauamt untersagte dem „Lovehouse 4b“ in Wendhausen jetzt den Betrieb. Grund sind aber nicht die Beschwerden von Anwohnern (WAZ berichtete) oder der rege (Straßen-)Verkehr – sondern die fehlende Baugenehmigung...
Denn: „Für die Umnutzung des Wohnhauses als Vergnügungsstätte wäre ein Bauantrag nötig gewesen“, erklärt Marcus Wagner, Leiter des Bauordnungsamtes in Helmstedt. In dem Wohngebiet habe er den Betreibern auch keine Hoffnung auf Genehmigung eines nachträglichen Bauantrags machen können. Diese „formelle Illegalität“ habe ausgereicht, um den Betreibern die Nutzung des Hauses als Bordell zu untersagen.
Darüber freuen sich jetzt nicht nur die Nachbarn, bei denen ab und zu fehlgeleitete Freier nach dem Weg gefragt hatten, sondern auch der Bauamtsleiter selbst. Denn sonst wäre eine „dezidierte Ortsbegehung“ notwendig gewesen – inklusive „Ermittlungen über Praktiken, Zeiten und Publikumsverkehr“. „Bei einem Getränkemarkt ist es relativ einfach die Produkte zu zählen, bei einer solch schlüpfrigen Nutzung hätte sich das schwieriger gestaltet – das wollte ich meinen Mitarbeitern ersparen“, so Wagner. Und auch die Betreiber selbst waren offenbar auf unangekündigte Behördenbesuche und Beweisfotos der angebotenen Praktiken nicht sonderlich erpicht – und schlossen ihre Pforten.
http://www.waz-online.de/Wolfsburg/Wolf ... e-4b-dicht
WENDHAUSEN
Treiben hat Ende: „Lovehouse 4b“ dicht
Das bunte Treiben hat ein Ende: Das Kreisbauamt untersagte dem „Lovehouse 4b“ in Wendhausen jetzt den Betrieb. Grund sind aber nicht die Beschwerden von Anwohnern (WAZ berichtete) oder der rege (Straßen-)Verkehr – sondern die fehlende Baugenehmigung...
Denn: „Für die Umnutzung des Wohnhauses als Vergnügungsstätte wäre ein Bauantrag nötig gewesen“, erklärt Marcus Wagner, Leiter des Bauordnungsamtes in Helmstedt. In dem Wohngebiet habe er den Betreibern auch keine Hoffnung auf Genehmigung eines nachträglichen Bauantrags machen können. Diese „formelle Illegalität“ habe ausgereicht, um den Betreibern die Nutzung des Hauses als Bordell zu untersagen.
Darüber freuen sich jetzt nicht nur die Nachbarn, bei denen ab und zu fehlgeleitete Freier nach dem Weg gefragt hatten, sondern auch der Bauamtsleiter selbst. Denn sonst wäre eine „dezidierte Ortsbegehung“ notwendig gewesen – inklusive „Ermittlungen über Praktiken, Zeiten und Publikumsverkehr“. „Bei einem Getränkemarkt ist es relativ einfach die Produkte zu zählen, bei einer solch schlüpfrigen Nutzung hätte sich das schwieriger gestaltet – das wollte ich meinen Mitarbeitern ersparen“, so Wagner. Und auch die Betreiber selbst waren offenbar auf unangekündigte Behördenbesuche und Beweisfotos der angebotenen Praktiken nicht sonderlich erpicht – und schlossen ihre Pforten.
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24.3.2011
Streit um Großbordell landet vor Gericht
Ein Unternehmen aus Gersthofen will in Neu-Ulm ein Bordell einrichten. Das will die Donaustadt verhindern und hat dazu den Bebauungsplan verändert. Doch die Erotik-Firma nimmt das nicht klaglos hin.
Die Pläne eines Gersthofener Unternehmens zum Bau eines Großbordells an der Messerschmidstraße in Schwaighofen und die jetzt getroffenen Gegenmaßnahmen des Stadtentwicklungsverbandes werden wohl vor Gericht landen. Der Unternehmer will sich seine Pläne nicht aus dem Neu-Ulmer Rathaus durchkreuzen lassen.
„Wir klagen“, kündigte am Mittwoch ein Sprecher der ISP-Verlags- GmbH an, nachdem der Stadtentwicklungsverband Ulm/Neu-Ulm am Dienstag eine Änderung des Bebauungsplanes für das fragliche Gebiet beschlossen hat und damit ein Freudenhaus in Schwaighofen vereiteln will. Die Firma werde einen auch auf solche Fragen spezialisierten Rechtsanwalt einschalten.
Der ISP-Verlag betreibt über Tochterfirmen mehrere Freudenhäuser und will über eine Tochterfirma in dem ehemaligen Autohaus an der Messerschmidtstraße ein Bordell einrichten – mit 30 Wohnungen, die im wöchentlichen Wechsel an Frauen aus dem horizontalen Gewerbe vermietet werden.
Unmittelbar nach Bekanntwerden dieser Pläne war es zu einem Sturm der Entrüstung gekommen. Zahlreiche Firmenchefs, die dort ihre Betriebe haben, protestierten gegen das Vorhaben, weil sie sich um das Ansehen des Gebietes, ihrer Betriebe und um ihre Mitarbeiter sorgten. Anwohner sammelten mehr als 100 Unterschriften gegen ein Bordell, da an dem Etablissement täglich auch sehr viele Kinder vorbeilaufen würden.
Daraufhin wurden im Neu-Ulmer Rathaus eiligst Überlegungen angestellt, wie ein Freudenhaus in diesem Gebiet verhindert werden kann. Experten stellten sehr schnell fest, dass eine „gewerbliche Zimmervermietung“, wie sie das Gersthofener Unternehmen plant, in einem Gewerbegebiet sehr wohl zulässig ist. Folglich hätte die Stadt so gut wie keine Handhabe, ein Bordell zu verhindern.
Eine Möglichkeit aber glauben die Bausachverständigen gefunden zu haben. Sie wollen nachträglich das Gewerbegebiet in ein Mischgebiet umwandeln, in dem das horizontale Gewerbe tabu wäre.
Am Dienstag hat der Stadtentwicklungsausschuss Ulm/Neu-Ulm diskussionslos diese Änderung beschlossen und gleichzeitig eine Veränderungssperre erlassen, die zwei Jahre lang Gültigkeit hat. Klar: Nach offiziellen Darstellungen dienen die eilige Änderung des Bebauungsplanes und die erlassene Veränderungssperre nicht in erster Linie dazu, das Freudenhaus in diesem Gewerbegebiet zu verhindern, sondern sollen einzig und allein der veränderten Nachfrage in diesem Gebiet gerecht werden.
„Wir werden unser Projekt eben auf gerichtlichem Wege durchsetzen“, kündigte am Mittwoch ein Sprecher des Unternehmens aus Gersthofen gegenüber unserer Zeitung an. Es könne nicht angehen, dass Bebauungspläne beliebig geändert werden. Die erlassene Veränderungssperre habe im Übrigen auch Folgen für die dort jetzt schon angesiedelten Betriebe. Die könnten nun ebenfalls Probleme bekommen bei etwaigen Um- oder Erweiterungsbauten.
Firma sieht in der Region „gute Entwicklungschancen“
Die ISP-Verlags-GmbH will an ihren Plänen festhalten, zumal sie in der Region Ulm/Neu-Ulm gute Entwicklungschancen sieht, auch wenn es hier schon eine Vielzahl von Lusttempeln gibt. Möglicherweise kommt es zu einem Verdrängungskampf im Rotlichtmilieu, das bisher der Bordellkönig Marcus Prinz von Anhalt dominiert. Davon lässt sich der ISP-Sprecher nicht abschrecken. „Wir rechnen uns gute Marktchancen aus“.
In Augsburg betreibt ISP ein Bordell mit 26 Zimmern, ein „Erotik-Appartementhaus“ mit fünf Wohnungen und mehrere kleinere Privatwohnungen für die Prostitution. Das Unternehmen habe sich innerhalb kürzester Zeit gegen die Konkurrenz behauptet und sei inzwischen Marktführer, was die „Kundenfrequenz“ angeht.
http://www.augsburger-allgemeine.de/neu ... 18681.html
Streit um Großbordell landet vor Gericht
Ein Unternehmen aus Gersthofen will in Neu-Ulm ein Bordell einrichten. Das will die Donaustadt verhindern und hat dazu den Bebauungsplan verändert. Doch die Erotik-Firma nimmt das nicht klaglos hin.
Die Pläne eines Gersthofener Unternehmens zum Bau eines Großbordells an der Messerschmidstraße in Schwaighofen und die jetzt getroffenen Gegenmaßnahmen des Stadtentwicklungsverbandes werden wohl vor Gericht landen. Der Unternehmer will sich seine Pläne nicht aus dem Neu-Ulmer Rathaus durchkreuzen lassen.
„Wir klagen“, kündigte am Mittwoch ein Sprecher der ISP-Verlags- GmbH an, nachdem der Stadtentwicklungsverband Ulm/Neu-Ulm am Dienstag eine Änderung des Bebauungsplanes für das fragliche Gebiet beschlossen hat und damit ein Freudenhaus in Schwaighofen vereiteln will. Die Firma werde einen auch auf solche Fragen spezialisierten Rechtsanwalt einschalten.
Der ISP-Verlag betreibt über Tochterfirmen mehrere Freudenhäuser und will über eine Tochterfirma in dem ehemaligen Autohaus an der Messerschmidtstraße ein Bordell einrichten – mit 30 Wohnungen, die im wöchentlichen Wechsel an Frauen aus dem horizontalen Gewerbe vermietet werden.
Unmittelbar nach Bekanntwerden dieser Pläne war es zu einem Sturm der Entrüstung gekommen. Zahlreiche Firmenchefs, die dort ihre Betriebe haben, protestierten gegen das Vorhaben, weil sie sich um das Ansehen des Gebietes, ihrer Betriebe und um ihre Mitarbeiter sorgten. Anwohner sammelten mehr als 100 Unterschriften gegen ein Bordell, da an dem Etablissement täglich auch sehr viele Kinder vorbeilaufen würden.
Daraufhin wurden im Neu-Ulmer Rathaus eiligst Überlegungen angestellt, wie ein Freudenhaus in diesem Gebiet verhindert werden kann. Experten stellten sehr schnell fest, dass eine „gewerbliche Zimmervermietung“, wie sie das Gersthofener Unternehmen plant, in einem Gewerbegebiet sehr wohl zulässig ist. Folglich hätte die Stadt so gut wie keine Handhabe, ein Bordell zu verhindern.
Eine Möglichkeit aber glauben die Bausachverständigen gefunden zu haben. Sie wollen nachträglich das Gewerbegebiet in ein Mischgebiet umwandeln, in dem das horizontale Gewerbe tabu wäre.
Am Dienstag hat der Stadtentwicklungsausschuss Ulm/Neu-Ulm diskussionslos diese Änderung beschlossen und gleichzeitig eine Veränderungssperre erlassen, die zwei Jahre lang Gültigkeit hat. Klar: Nach offiziellen Darstellungen dienen die eilige Änderung des Bebauungsplanes und die erlassene Veränderungssperre nicht in erster Linie dazu, das Freudenhaus in diesem Gewerbegebiet zu verhindern, sondern sollen einzig und allein der veränderten Nachfrage in diesem Gebiet gerecht werden.
„Wir werden unser Projekt eben auf gerichtlichem Wege durchsetzen“, kündigte am Mittwoch ein Sprecher des Unternehmens aus Gersthofen gegenüber unserer Zeitung an. Es könne nicht angehen, dass Bebauungspläne beliebig geändert werden. Die erlassene Veränderungssperre habe im Übrigen auch Folgen für die dort jetzt schon angesiedelten Betriebe. Die könnten nun ebenfalls Probleme bekommen bei etwaigen Um- oder Erweiterungsbauten.
Firma sieht in der Region „gute Entwicklungschancen“
Die ISP-Verlags-GmbH will an ihren Plänen festhalten, zumal sie in der Region Ulm/Neu-Ulm gute Entwicklungschancen sieht, auch wenn es hier schon eine Vielzahl von Lusttempeln gibt. Möglicherweise kommt es zu einem Verdrängungskampf im Rotlichtmilieu, das bisher der Bordellkönig Marcus Prinz von Anhalt dominiert. Davon lässt sich der ISP-Sprecher nicht abschrecken. „Wir rechnen uns gute Marktchancen aus“.
In Augsburg betreibt ISP ein Bordell mit 26 Zimmern, ein „Erotik-Appartementhaus“ mit fünf Wohnungen und mehrere kleinere Privatwohnungen für die Prostitution. Das Unternehmen habe sich innerhalb kürzester Zeit gegen die Konkurrenz behauptet und sei inzwischen Marktführer, was die „Kundenfrequenz“ angeht.
http://www.augsburger-allgemeine.de/neu ... 18681.html
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25.3.2011
Augsburger Ex-Ordnungsreferent will Großbordell durchsetzen
Im Auftrag seines Mandaten, einem Augsburger Bordell-Betreiber, will Anwalt Willi Reisser ein Großbordell durchboxen.
Das geplante Großbordell in einem ehemaligen Autohaus im Gewerbegebiet an der Messerschmidtstraße in Schwaighofen lässt sich nach Ansicht von Rechtsanwalt Willi Reisser nicht durch eine Änderung des Bebauungsplanes und der vom Stadtentwicklungsverband Ulm/Neu-Ulm beschlossenen Veränderungssperre verhindern. „Dieses Mittel ist untauglich und rechtlich angreifbar, sagte Reisser, der den in Gersthofen bei Augsburg ansässigen Bordellbetreiber vertritt. Reisser war viele Jahre lang berufsmäßiger Stadtrat in Augsburg und Ordnungsreferent. Er war für die CSU in den Stadtrat gewählt worden.
Nun will er im Auftrag seines Mandaten das Eros-Center mit 30 Zimmern im Schwaighofener Gewerbegebiet durchboxen. Wie er gegenüber unserer Zeitung sagte, ist die Absicht, die der Stadtentwicklungsverband mit der Änderung des Bebauungsplanes verfolgt, erkennbar. Mit diesem Mittel soll das Freudenhaus, gegen das die Chefs der dort ansässigen Firmen ebenso protestieren wie Anwohner in den benachbarten Wohngebieten von Schwaighofen protestieren, vereitelt werden.
Diese Absicht sei allein schon deswegen durchschaubar, weil es an einer Erforderlichkeit fehle, einen Bebauungsplan für ein vorhandenes Gewerbegebiet zu ändern, dessen Grundstücke voll belegt sind. „So etwas kann man nicht mit einem Federstrich tun“, sagt Willi Reisser. Durch diese Vorgehensweise sei ein solcher Aufstellungsbeschluss für einen geänderten Bebauungsplan rechtlich unzulässig und damit die erlassene Veränderungssperre automatisch rechtsunwirksam.
Nicht nachvollziehbar ist für den Juristen, weshalb der Stadtentwicklungsverband in der Absicht, ein rechtlich zulässiges Bordell verhindern wolle mit Mitteln, die auch die vorhandenen Gewerbebetriebe massiv beeinträchtige. Durch die für die Dauer von zwei Jahren verhängte Veränderungssperre wären etwaige Erweiterungen oder Veränderungen im Betriebscharakter unzulässig. Reisser wundert sich, dass Stadträte ein derartiges Risiko eingehen, dass bestehenden Betrieben Entwicklungschancen genommen werden. Er wartet nun ab, bis der Stadtentwicklungsverband die Bauvoranfrage der Gersthofener Firma IPS mit dem Hinweis auf die erlassene Veränderungssperre ablehnt und will dann Klage beim Verwaltungsgericht in Augsburg einreichen mit dem Ziel, dass die Stadt zur Genehmigung des Bordells verpflichtet wird.
Wie berichtet, will die ISP-Verlags-GmbH über eine ihrer Tochterfirmen in dem Glashaus, in dem früher Autos verkauft wurden, ein Bordell einrichten. In dem Gebäude sollen 30 Zimmer eingerichtet werden, in denen Damen aus dem horizontalen Gewerbe ihre Dienste anbieten. Geplant ist, dass die Frauen wöchentlich wechseln. Davon verspricht sich der Betreiber großen Erfolg im Konkurrenzkampf unter den schon vorhandenen Freudenhäusern in Ulm und Neu-Ulm: „Wir haben das bessere Angebot und deshalb auch die besseren Marktchancen“, sagte ein ISP-Sprecher.
http://www.augsburger-allgemeine.de/neu ... 29906.html
Augsburger Ex-Ordnungsreferent will Großbordell durchsetzen
Im Auftrag seines Mandaten, einem Augsburger Bordell-Betreiber, will Anwalt Willi Reisser ein Großbordell durchboxen.
Das geplante Großbordell in einem ehemaligen Autohaus im Gewerbegebiet an der Messerschmidtstraße in Schwaighofen lässt sich nach Ansicht von Rechtsanwalt Willi Reisser nicht durch eine Änderung des Bebauungsplanes und der vom Stadtentwicklungsverband Ulm/Neu-Ulm beschlossenen Veränderungssperre verhindern. „Dieses Mittel ist untauglich und rechtlich angreifbar, sagte Reisser, der den in Gersthofen bei Augsburg ansässigen Bordellbetreiber vertritt. Reisser war viele Jahre lang berufsmäßiger Stadtrat in Augsburg und Ordnungsreferent. Er war für die CSU in den Stadtrat gewählt worden.
Nun will er im Auftrag seines Mandaten das Eros-Center mit 30 Zimmern im Schwaighofener Gewerbegebiet durchboxen. Wie er gegenüber unserer Zeitung sagte, ist die Absicht, die der Stadtentwicklungsverband mit der Änderung des Bebauungsplanes verfolgt, erkennbar. Mit diesem Mittel soll das Freudenhaus, gegen das die Chefs der dort ansässigen Firmen ebenso protestieren wie Anwohner in den benachbarten Wohngebieten von Schwaighofen protestieren, vereitelt werden.
Diese Absicht sei allein schon deswegen durchschaubar, weil es an einer Erforderlichkeit fehle, einen Bebauungsplan für ein vorhandenes Gewerbegebiet zu ändern, dessen Grundstücke voll belegt sind. „So etwas kann man nicht mit einem Federstrich tun“, sagt Willi Reisser. Durch diese Vorgehensweise sei ein solcher Aufstellungsbeschluss für einen geänderten Bebauungsplan rechtlich unzulässig und damit die erlassene Veränderungssperre automatisch rechtsunwirksam.
Nicht nachvollziehbar ist für den Juristen, weshalb der Stadtentwicklungsverband in der Absicht, ein rechtlich zulässiges Bordell verhindern wolle mit Mitteln, die auch die vorhandenen Gewerbebetriebe massiv beeinträchtige. Durch die für die Dauer von zwei Jahren verhängte Veränderungssperre wären etwaige Erweiterungen oder Veränderungen im Betriebscharakter unzulässig. Reisser wundert sich, dass Stadträte ein derartiges Risiko eingehen, dass bestehenden Betrieben Entwicklungschancen genommen werden. Er wartet nun ab, bis der Stadtentwicklungsverband die Bauvoranfrage der Gersthofener Firma IPS mit dem Hinweis auf die erlassene Veränderungssperre ablehnt und will dann Klage beim Verwaltungsgericht in Augsburg einreichen mit dem Ziel, dass die Stadt zur Genehmigung des Bordells verpflichtet wird.
Wie berichtet, will die ISP-Verlags-GmbH über eine ihrer Tochterfirmen in dem Glashaus, in dem früher Autos verkauft wurden, ein Bordell einrichten. In dem Gebäude sollen 30 Zimmer eingerichtet werden, in denen Damen aus dem horizontalen Gewerbe ihre Dienste anbieten. Geplant ist, dass die Frauen wöchentlich wechseln. Davon verspricht sich der Betreiber großen Erfolg im Konkurrenzkampf unter den schon vorhandenen Freudenhäusern in Ulm und Neu-Ulm: „Wir haben das bessere Angebot und deshalb auch die besseren Marktchancen“, sagte ein ISP-Sprecher.
http://www.augsburger-allgemeine.de/neu ... 29906.html
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29.3.2011
Bordell-Pläne sind geplatzt
Die Pläne zum Bau eines Bordells in einem Glashaus im Gewerbegebiet Schwaighofen sind offenbar vom Tisch. Stattdessen soll dort eine „großzügige Event-Area“ entstehen, die zu einer „Adresse für Ausgehwillige in der Region“ werden soll.
..... http://www.augsburger-allgemeine.de/neu ... 85286.html
Bordell-Pläne sind geplatzt
Die Pläne zum Bau eines Bordells in einem Glashaus im Gewerbegebiet Schwaighofen sind offenbar vom Tisch. Stattdessen soll dort eine „großzügige Event-Area“ entstehen, die zu einer „Adresse für Ausgehwillige in der Region“ werden soll.
..... http://www.augsburger-allgemeine.de/neu ... 85286.html
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Wie man vorfühlt ohne sich zu entblößen
> "Wie der Augsburger auf die „gewerbliche Zimmervermietung“ spezialisiertes Unternehmer dennoch dazu kommen konnte, eine Bauvoranfrage für ein Bordell im Rathaus zu stellen und weshalb die Behrendt-Verwaltungs-GmbH mit 10-Jahres-Mietvertrag erst jetzt die Freudenhauspläne dementiert, geht aus der Mitteilung nicht hervor."
Interessant, wie raffiniert verteilt hier vom pot. Betreiber die rechtlich-politische Lage und wirtschaftlichen Verwertungsoptionen "geprüft" wurden ("Strategie des glaubwürdigen Dementi").
Eine wohl angepaßt notwendige, komplexe Strategie auf die in der "Tabu- und Grauzone Prostitution" herrschende unklare Rechtslage, die sich Behörden und Prostitutionsgegner 'nach Bedarf' zusammenbasteln oder nachrüsten ...
> "Tatsächlich hatte ein auf die „gewerbliche Zimmervermietung“ spezialisiertes Unternehmen schon im Januar eine entsprechende Bauvoranfrage im Rathaus eingereicht. Der Stadtentwicklungsverband Ulm/Neu-Ulm sah sich noch [erst] in der vergangenen Woche veranlasst, die Notbremse zu ziehen und beschloss eine Änderung des Bebauungsplanes mit dem Ziel, das Eroscenter zu verhindern."
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Interessant, wie raffiniert verteilt hier vom pot. Betreiber die rechtlich-politische Lage und wirtschaftlichen Verwertungsoptionen "geprüft" wurden ("Strategie des glaubwürdigen Dementi").
Eine wohl angepaßt notwendige, komplexe Strategie auf die in der "Tabu- und Grauzone Prostitution" herrschende unklare Rechtslage, die sich Behörden und Prostitutionsgegner 'nach Bedarf' zusammenbasteln oder nachrüsten ...
> "Tatsächlich hatte ein auf die „gewerbliche Zimmervermietung“ spezialisiertes Unternehmen schon im Januar eine entsprechende Bauvoranfrage im Rathaus eingereicht. Der Stadtentwicklungsverband Ulm/Neu-Ulm sah sich noch [erst] in der vergangenen Woche veranlasst, die Notbremse zu ziehen und beschloss eine Änderung des Bebauungsplanes mit dem Ziel, das Eroscenter zu verhindern."
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29. März 2011 00:08 Uhr
Event-Arena in Neu-Ulm?
Bordell-Pläne sind geplatzt
Die Pläne zum Bau eines Bordells in einem Glashaus im Gewerbegebiet Schwaighofen sind offenbar vom Tisch. Stattdessen soll dort eine „großzügige Event-Area“ entstehen, die zu einer „Adresse für Ausgehwillige in der Region“ werden soll. Von Roland Ströbele
Ein Glashaus in Schwaighofen.
Dies teilte am Montag die Behrendt-Verwaltungs GmbH mit, die das frühere Autohaus gemietet hat. Die Umbauarbeiten für die „Event-Area“ seien bereits in vollem Gange.
Die Behrendt-Verwaltungs GmbH in Neu-Ulm bezeichnete Bordell-Pläne als „Gerüchte“. Tatsächlich hatte jedoch ein auf die „gewerbliche Zimmervermietung“ spezialisiertes Unternehmen schon im Januar eine entsprechende Bauvoranfrage im Rathaus eingereicht. Der Stadtentwicklungsverband Ulm/Neu-Ulm sah sich noch in der vergangenen Woche veranlasst, die Notbremse zu ziehen und beschloss eine Änderung des Bebauungsplanes mit dem Ziel, das Eroscenter zu verhindern. Der Bordellbetreiber hatte angekündigt, er werde das Freudenhaus auf gerichtlichem Wege durchboxenUnerklärlich ist es deshalb, weshalb sich die Behrendt-Verwaltungsgesellschaft erst jetzt meldet und die Bordellpläne in das Reich der Fantasie verweist. In einer Mitteilung bestätigt Behrendt-Geschäftsführer Oliver Pap, dass es Befürchtungen der Anwohner gegeben hatte, weil in der direkten Nachbarschaft die Rotlicht-Szene Einzug halten wolle, da ein Bordellbetreiber die Nutzungsänderung bei der Stadt beantragt hatte. Dazu erklärte Geschäftsführer Pap am Montag: „Die Behrendt Verwaltungs-GmbH distanziert sich ganz klar von der Behauptung, dass wir uns jemals an einem solchen Nutzungszweck beteiligen wollten.“ Ein Verkauf des Areals an diese Firma habe zu keinem Zeitpunkt zur Debatte gestanden. Die Verwaltungsgesellschaft verfüge über einen 10-Jahres-Mietvertrag.
Wie der Augsburger Unternehmer dennoch dazu kommen konnte, eine Voranfrage für ein Bordell zu stellen und weshalb die Behrendt-GmbH erst jetzt die Freudenhauspläne dementiert, geht aus der Mitteilung nicht hervor
http://www.augsburger-allgemeine.de/neu ... 54796.html
Event-Arena in Neu-Ulm?
Bordell-Pläne sind geplatzt
Die Pläne zum Bau eines Bordells in einem Glashaus im Gewerbegebiet Schwaighofen sind offenbar vom Tisch. Stattdessen soll dort eine „großzügige Event-Area“ entstehen, die zu einer „Adresse für Ausgehwillige in der Region“ werden soll. Von Roland Ströbele
Ein Glashaus in Schwaighofen.
Dies teilte am Montag die Behrendt-Verwaltungs GmbH mit, die das frühere Autohaus gemietet hat. Die Umbauarbeiten für die „Event-Area“ seien bereits in vollem Gange.
Die Behrendt-Verwaltungs GmbH in Neu-Ulm bezeichnete Bordell-Pläne als „Gerüchte“. Tatsächlich hatte jedoch ein auf die „gewerbliche Zimmervermietung“ spezialisiertes Unternehmen schon im Januar eine entsprechende Bauvoranfrage im Rathaus eingereicht. Der Stadtentwicklungsverband Ulm/Neu-Ulm sah sich noch in der vergangenen Woche veranlasst, die Notbremse zu ziehen und beschloss eine Änderung des Bebauungsplanes mit dem Ziel, das Eroscenter zu verhindern. Der Bordellbetreiber hatte angekündigt, er werde das Freudenhaus auf gerichtlichem Wege durchboxenUnerklärlich ist es deshalb, weshalb sich die Behrendt-Verwaltungsgesellschaft erst jetzt meldet und die Bordellpläne in das Reich der Fantasie verweist. In einer Mitteilung bestätigt Behrendt-Geschäftsführer Oliver Pap, dass es Befürchtungen der Anwohner gegeben hatte, weil in der direkten Nachbarschaft die Rotlicht-Szene Einzug halten wolle, da ein Bordellbetreiber die Nutzungsänderung bei der Stadt beantragt hatte. Dazu erklärte Geschäftsführer Pap am Montag: „Die Behrendt Verwaltungs-GmbH distanziert sich ganz klar von der Behauptung, dass wir uns jemals an einem solchen Nutzungszweck beteiligen wollten.“ Ein Verkauf des Areals an diese Firma habe zu keinem Zeitpunkt zur Debatte gestanden. Die Verwaltungsgesellschaft verfüge über einen 10-Jahres-Mietvertrag.
Wie der Augsburger Unternehmer dennoch dazu kommen konnte, eine Voranfrage für ein Bordell zu stellen und weshalb die Behrendt-GmbH erst jetzt die Freudenhauspläne dementiert, geht aus der Mitteilung nicht hervor
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Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)
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