käuflicher Sex ab welchem Alter?

Wo melde ich meinen Beruf an, mit welcher Steuerlast muss ich rechnen, womit ist zu rechnen, wenn ich die Anmeldung verabsäume, ... Fragen über Fragen. Hier sollen sie Antworten finden.
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Lady Katarina
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Beitrag von Lady Katarina »


Hi tachyon,

aha, was hat jetzt das eine mit dem andren zu tun? *Ganz dumm frag*?

Gruß,
Katarina

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Sonja
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Beitrag von Sonja »

@tachyon
Ja, ich frag auch dumm,... hab auch nicht verstanden, was du uns mit deinem posting eigentlich sagen wolltest???
Was hat das mit käuflichen Sex zu tun?

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looper
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Beitrag von looper »

hallo,
kurze erklärung und nicht falsch verstehen :002 :

*) bei einem delikt welches ich begehe ist das eine sache,
in dem fall das ich mit einem minderjährigen (unter 18)
sex habe ist das nicht strafbar - solange noch über 16.

*) bei einem delikt welches ich begehe und dafür geld bekomme
und die person ist unter 18, somit verstosse ich gegen geltendes
landesgesetz und desweiteren dann auch in richtung StGB.

da momentan die landesgesetze und jugendschutzbestimmung
syncronisiert werden, kann es sein das dies nicht Nur für das
Landesgesetz Wien gilt.

die thematik ist interessant, denn der Gleichgeschlechtliche Verkehr ist ab 16 erlaubt, der gemischt geschlechtliche ab 14
nur entgeltlich verboten unter 18.

zum kernthema:
annahme: jetzt kommt jemand drauf das frau XY mit einem
unter 18 verkehr hat und dafür bezahlt wird - und wird erwischt.
bei dem ersten mal - passiert glaub ich nichts, solange er über 16 war.
wenn frau XY überwacht wurde und das öfters passiert,
ist es wissentlich (nimmt das gesetz an) und dadurch kann es dann
zu sicherlich gröberen Strafen kommen. Wenn jetzt schon mal
Verurteil wegen sowas dann wirds noch haariger ...

so long ...
tachy

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Elisabeth
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Beitrag von Elisabeth »

Paßt, dann hab ich's richtig verstanden. Danke für die tolle Erklärung. Bei Rechtsfragen werden wir dich in Zukunft -wenn's gestattet ist- öfter mal zu Rate ziehen, du scheinst da einiges drauf zu haben.

Alles Liebe,
Elisabeth
Sobald der Geist auf ein Ziel gerichtet ist, kommt ihm vieles entgegen.
Johann Wolfgang von Goethe (1749 - 1832)

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Lady Katarina
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Beitrag von Lady Katarina »


Hi,

also ich will hier niemanden "Nichwissen" unterjubeln. Vielleicht waren die WOrte einfach nur etwas unglücklich gewählt.

Verstehen tut man es teilweise nur sehr schwer...

Man unterscheidet zwischen unmündig = wer das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und minderjährig = wer das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und einem Jugendlichen, der das 14. aber noch nicht das neunzente Lebensjahr vollendet hat.

Weiters ist im Jugendschutzgesetz jedes Bundeslandes geregelt, was Jungendliche dürfen oder nicht. Wie richtig genannt wurde, ist man gerade dabei, dieses auf einen einheitlichen Nenner zu bringen.

Sex mit Unmünigen fällt unter das Strafgesetzbuch und ist somit sexueller Mißbrauch.
Es ist jedoch kein Mißbrauch, wenn beide nicht mehr als 4 Jahre auseinander sind und hat es keine schwere Körperverletztung gegeben und der jüngere älter als 12 Jahr alt ist.
Sonst darf man ab 14 Jahren verkehren, ist es eine Ausnutzung einer Zwangslage und bei mangeldner Reife ist die Altersgrenze 16.
Und gegen Entgeld müssen beide Volljährig sein!

Natürlich werden "Straftäter", die mehrmals verurteilt werden, wegen eines gleiches Deliktes, höher bestraft, als bei einer Ersttat.
Desweiteren kommt noch tragend hinzu, ob man als Täter einer besonderen Gruppe von Menschen (Lehrer, Arzt, Krankenschwester, Polizist, etc) angehört und ob die Tat gewerbsmäßig stattfindet.

Gewerbsmäßig heißt, daß man ein strafbare Handlung (in unsrem Fall) in der Absicht vornimmt, sich durch wiederkehrende Begehung fortlaufend eine Einnahme zu schaffen.

Auch wird im Normalfall sicher anders entschieden, wenn ein 19 jähriger mit seiner verliebten 15 jährigen ein Verhältnis hat.

Steht der Jugendliche/Minderjährige dagegen in einem Autoritätsverhältnis und mißbraucht der Erwachsene dieses, wird garantiert höher bestraft, nicht nur wegen des sowieo schon höheren Strafmaßes.

Genauere Erklärungen und Gesetze kann ich Euch bei Bedarf gerne zukommen lassen!
Es hat sich ja in letzter Zeit einiges in diesem Bereich geändert! Einerseits zum Besseren anderseits zum schlechteren.

Lieben Gruß,
Katarina







Sigma
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Beitrag von Sigma »

Wer ist eigentlich tachyon? Looper? Warum sagt ihr tachyon zu ihm?

Zum eigentlichen Thema:

Das Alter liegt mit Sicherheit bei 18, alles andere wäre absurd.

Man stelle sich vor, man(n) darf mit 16 aktiven Gewerblichen Sex konsumieren.
Im Gegenzug ist aber sowohl der Erwerb als auch die Betrachtung in passiver Form (also Pornos) streng untersagt. Entsprechende Räumlichkeiten darf ein unter 18jähriger nicht einmal betreten! Ähnliches gilt auch fürs Internet und zwar auch dort, wo Pornograhpie gar nicht angeboten wird z.B. Sexführer.

Die gesetzliche Lage ist zwar etwas zahnlos, weil eh jeder drauf pfeift, ob bei einem Video/Homepage ab 18 draufsteht, aber verboten ist es allemal.

Wie immer gilt, wo kein Kläger, da kein Richter, aber gerade als SW würde ich da sehr vorsichtig sein.


Wichtig ist auch, daß Gesetze allein wenig Aufschluß geben. Genaugenommen sind Gesetzestext irrelevant. Wichtig ist vorallem die Judikatur und da natürlich die von Höchstgerichten. Ich werde mal schaun, ob ich irgendetwas zum Thema finde.
Jeder will alt werden, niemand will alt sein.

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NatalieOL
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RE: käuflicher Sex ab welchem Alter?

Beitrag von NatalieOL »

Darf ich mir erlauben, dieses alte Thema noch einmal wieder aufzugreifen?

Ein Kunde hat mich vor einigen Tagen darauf gebracht (er selbst war zweifelsfrei über 18). Er fragte mich, ob ich mich in bezug auf das Alter meiner Kunden irgendwie absichern würde und wie.

Ich konnte ihm zu dem Zeitpunkt leider nur sagen, dass ich das Problem noch nie hatte (keiner meiner Kunden war bisher jung genug, um Zweifel an seiner Volljährigkeit aufkommen zu lassen) und war mir unsicher, ob das denn im Zweifelsfall wirklich ein Problem werden würde.

Später habe ich dann darüber nachgedacht und mich gefragt, wie ich denn damit umgehen würde, wenn ich bspw. jemanden kennenlerne oder zu jemandem hinbestellt werde, bei dem da Zweifel bestehen (soweit ich das bisher verstanden habe, bin ich ja nur auf der sicheren Seite, wenn der Kunde mindestens 18 ist, ist das so richtig?).

Wie macht ihr das? Fragt ihr einfach nach dem Perso oder versucht ihr eher durch möglicherweise eher unverfängliche Fragen (als blödes Beispiel fällt mir gerade ein, was er denn für ein Auto fahren würde) "hintenrum" zu erfahren, ob euer Kunde alt genug ist.

Und nehmen wir mal an, es kommt letztendlich zu einem Geschäft zwischen mir und einem minderjährigen Kunden aus irgendwelchen Gründen. Was kann da realistisch wirklich passieren? Der Jugendliche kann zur Polizei gehen und erzählen, dass er freiwillig zu mir gekommen ist und ich mich darauf eingelassen habe, evtl. halt fahrlässig, was sein Alter betrifft (von der vermutlich zweifelhaften Beweislage mal abgesehen, es geht hier um Haus-/Hotelbesuche, wo letztendlich ausser evtl. beim Rein-/Rausgehen keine Zeugen vorhanden sind). Passiert da straf- und/oder zivilrechtlich dann wirklich was?

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Blanca
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Beitrag von Blanca »

Darüber habe ich auch noch nie nachgedacht.
Aber im Zweifel würde ich definitiv nach einem Ausweis verlangen.

Blanca

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Marc of Frankfurt
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Beitrag von Marc of Frankfurt »

Kunde muß volljährig sein, sonst macht sich der Sexworker strafbar

und wird damit erpressbar

für Täter in Gruppen, die das evt. ausnutzen wollen.


Laß dir im Zweifel den Ausweis zeigen.
(Oder mach ein privates Date aus ;-)

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NatalieOL
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Beitrag von NatalieOL »

Danke!

Also "privates Date", wo's keiner mitbekommt und es nicht beweisbar ist, würde reichen?

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Blanca
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Beitrag von Blanca »

Das glaube ich nicht..
Katharina hat das ja sehr schön zusammengefaßt.
Gegen Entgelt gelten andere Gesetze als im privaten Rahmen.
Aber es gibt eben Altersgrenzen, in beiden Fällen!

Blanca

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NatalieOL
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Beitrag von NatalieOL »

Naja, ist im Zweifelsfall wohl wirklich besser, sich den Ausweis zeigen zu lassen und sich ggfs. dann nicht auf sowas einzulassen. Dann ist man auf der sicheren Seite.