Niederlassungsfreiheit vs. Sperrbezirksverordnungen
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18.11.2009
Erotikgewerbe zieht verstärkt aufs Land
«Wellnessbordelle» bevorzugen die Provinz - 60 Sperrbezirke in Hessens Innenstädten
Stadtallendorf. In Hessens Innenstädten ist für neu entstehende Bordelle meist kein Platz mehr. Grund sind nicht nur die Sperrbezirke, die in den jeweiligen Kommunen der Ansiedlung von Rotlichtbetrieben einen Riegel vorschieben. Entscheidend ist oft der Flächenbedarf, denn Freudenhäuser versuchen heute auch, mit weitläufigen Wellnessangeboten bei Freiern zu punkten. Seit diesem Herbst ist sogar die Innenstadt im mittelhessischen Stadtallendorf Sperrbezirk, aber ein Großbordell vor den Toren der Kommune ließe sich nicht verhindern.
Das war ursprünglich die Absicht der Stadt. Weil drei potenzielle Bordellbetreiber planerische Anfragen gestellt hatten, beantragte Stadtallendorf beim zuständigen Regierungspräsidium (RP) in Gießen die Aufnahme in die Sperrbezirksverordnung. Nach eineinhalbjähriger Verfahrensdauer genehmigte das RP jetzt das beantragte Vollverbot nicht, aber einen Teil-Sperrbezirk für den Kernbereich der Kommune.
Als Gegenstück firmiert der übrige Grund und Boden der Stadt nun zwangsläufig als Toleranzzone.
Wegen der langen Regelungsdauer zogen die drei Erotikgewerbler, die Anlass für den kommunalen Gang zum RP gegeben hatten, zwischenzeitlich weiter und werden nun womöglich vor den Toren einer anderen Stadt Arbeitsplätze für Prostituierte und sexuelle Dienstleistungen für Freier anbieten. «In Gewerbegebieten zum Beispiel gibt es wenig Konfliktstoff», sagt Martin Gorski, Geschäftsführer mehrerer Bordelle in Hessen. «Sperrbezirke brauchen die Städte dann erst gar nicht einzurichten.»
Abseits der Großstädte betreibt Gorskis GmbH - wenn Fläche der Maßstab ist - bevorzugt Großbordelle, von denen sich einschlägige Investoren und folglich wohl auch Kunden in den vergangenen Jahren mehr versprechen als von den klassischen Laufhäusern in Innenstadtlage. Geworben wird mit «Wohlfühlatmosphäre», Poollandschaften und Relaxen in der Sauna. «Auch im Erotikgewerbe ist Wellness längst der Trend», sagt Gorski. «Und wo soll ich mit 5000 Quadratmetern hin, außer in die Provinz?»
In die 60 Sperrbezirke Hessens jedenfalls nicht. Ginge es nach dem Frankfurter Hurenverein Dona Carmen, gäbe es die Tabuzonen seit Einführung des Prostitutionsgesetzes 2002 nicht mehr. «Was einst Gewerbsunzucht hieß, ist nicht mehr sittenwidrig», sagt Dona-Carmen-Sprecherin Rosina Henning. Ländern ohne Sperrbezirke, wie Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen, fiele es leicht, Bordelle neben einer Kita allein per Baurecht zu verhindern. Gießens Regierungspräsident Lars Wittek (CDU) hält dagegen und sieht in der «Aufnahme Stadtallendorfs in die Sperrbezirksverordnung einen wichtigen Schritt zum Schutz der Jugend».
Ein Sperrgebiet sei stets das «letzte Mittel», erläutert der Sprecher des Regierungspräsidiums (RP) Darmstadt, Dieter Ohl. Wer Prostitution mit Gewaltkriminalität verbinde, müsse sich auch die Frage stellen, «ob die Damen in Randlagen der Städte oder auf dem Land eigentlich sicher genug arbeiten». Auf dem Land sei der Kontrollaufwand höher, bestätigt Michael Conrad im Kasseler RP.
Nordhessen übe auf neu entstehende Bordelle offensichtlich Anziehungskraft aus. «Wir haben hier viel Provinz und gute Autobahnanschlüsse.»
Für einen naturnahen Standort entschieden sich in Südhessen die Besitzerinnen dreier Wohnmobile, in denen das gewerbliche Liebeslager dann bereitet ist, wenn abends im Fenster das rote Herzchen aufleuchtet. Die rollenden Bordelle parken gern am Rand des Bürstädter Walds. Trotz gelegentlicher Bürgeranfragen können Forstleute und das Ordnungsamt in Bürstadt daran nichts Strafbares finden. «Uns hätte sich überdies eine unbeantwortbare Frage gestellt», sagt ein Mitarbeiter des Landesbetriebs Hessen-Forst: «Kann im Staatswald ein Sperrbezirk beantragt werden?»
http://www.nh24.de/index.php?option=com ... &Itemid=59
Erotikgewerbe zieht verstärkt aufs Land
«Wellnessbordelle» bevorzugen die Provinz - 60 Sperrbezirke in Hessens Innenstädten
Stadtallendorf. In Hessens Innenstädten ist für neu entstehende Bordelle meist kein Platz mehr. Grund sind nicht nur die Sperrbezirke, die in den jeweiligen Kommunen der Ansiedlung von Rotlichtbetrieben einen Riegel vorschieben. Entscheidend ist oft der Flächenbedarf, denn Freudenhäuser versuchen heute auch, mit weitläufigen Wellnessangeboten bei Freiern zu punkten. Seit diesem Herbst ist sogar die Innenstadt im mittelhessischen Stadtallendorf Sperrbezirk, aber ein Großbordell vor den Toren der Kommune ließe sich nicht verhindern.
Das war ursprünglich die Absicht der Stadt. Weil drei potenzielle Bordellbetreiber planerische Anfragen gestellt hatten, beantragte Stadtallendorf beim zuständigen Regierungspräsidium (RP) in Gießen die Aufnahme in die Sperrbezirksverordnung. Nach eineinhalbjähriger Verfahrensdauer genehmigte das RP jetzt das beantragte Vollverbot nicht, aber einen Teil-Sperrbezirk für den Kernbereich der Kommune.
Als Gegenstück firmiert der übrige Grund und Boden der Stadt nun zwangsläufig als Toleranzzone.
Wegen der langen Regelungsdauer zogen die drei Erotikgewerbler, die Anlass für den kommunalen Gang zum RP gegeben hatten, zwischenzeitlich weiter und werden nun womöglich vor den Toren einer anderen Stadt Arbeitsplätze für Prostituierte und sexuelle Dienstleistungen für Freier anbieten. «In Gewerbegebieten zum Beispiel gibt es wenig Konfliktstoff», sagt Martin Gorski, Geschäftsführer mehrerer Bordelle in Hessen. «Sperrbezirke brauchen die Städte dann erst gar nicht einzurichten.»
Abseits der Großstädte betreibt Gorskis GmbH - wenn Fläche der Maßstab ist - bevorzugt Großbordelle, von denen sich einschlägige Investoren und folglich wohl auch Kunden in den vergangenen Jahren mehr versprechen als von den klassischen Laufhäusern in Innenstadtlage. Geworben wird mit «Wohlfühlatmosphäre», Poollandschaften und Relaxen in der Sauna. «Auch im Erotikgewerbe ist Wellness längst der Trend», sagt Gorski. «Und wo soll ich mit 5000 Quadratmetern hin, außer in die Provinz?»
In die 60 Sperrbezirke Hessens jedenfalls nicht. Ginge es nach dem Frankfurter Hurenverein Dona Carmen, gäbe es die Tabuzonen seit Einführung des Prostitutionsgesetzes 2002 nicht mehr. «Was einst Gewerbsunzucht hieß, ist nicht mehr sittenwidrig», sagt Dona-Carmen-Sprecherin Rosina Henning. Ländern ohne Sperrbezirke, wie Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen, fiele es leicht, Bordelle neben einer Kita allein per Baurecht zu verhindern. Gießens Regierungspräsident Lars Wittek (CDU) hält dagegen und sieht in der «Aufnahme Stadtallendorfs in die Sperrbezirksverordnung einen wichtigen Schritt zum Schutz der Jugend».
Ein Sperrgebiet sei stets das «letzte Mittel», erläutert der Sprecher des Regierungspräsidiums (RP) Darmstadt, Dieter Ohl. Wer Prostitution mit Gewaltkriminalität verbinde, müsse sich auch die Frage stellen, «ob die Damen in Randlagen der Städte oder auf dem Land eigentlich sicher genug arbeiten». Auf dem Land sei der Kontrollaufwand höher, bestätigt Michael Conrad im Kasseler RP.
Nordhessen übe auf neu entstehende Bordelle offensichtlich Anziehungskraft aus. «Wir haben hier viel Provinz und gute Autobahnanschlüsse.»
Für einen naturnahen Standort entschieden sich in Südhessen die Besitzerinnen dreier Wohnmobile, in denen das gewerbliche Liebeslager dann bereitet ist, wenn abends im Fenster das rote Herzchen aufleuchtet. Die rollenden Bordelle parken gern am Rand des Bürstädter Walds. Trotz gelegentlicher Bürgeranfragen können Forstleute und das Ordnungsamt in Bürstadt daran nichts Strafbares finden. «Uns hätte sich überdies eine unbeantwortbare Frage gestellt», sagt ein Mitarbeiter des Landesbetriebs Hessen-Forst: «Kann im Staatswald ein Sperrbezirk beantragt werden?»
http://www.nh24.de/index.php?option=com ... &Itemid=59
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Kein Gewerbe im Gewerbegebiet?!
27.11.2009
Essen
Sperr-Bezirke für Bordelle
Kein Platz für das älteste Gewerbe im Gewerbegebiet
Gladbeck. Demnächst ist es amtlich: In den Gladbecker Gewerbegebieten dürfen sich keine Bordelle oder Sexshops niederlassen. Dem wird mit einer Änderung der Bebauungspläne ein Riegel vorgeschoben. Eine Folge der Proteste an der Luxemburger Straße (Bild).
Nur der lautstarke Protest von Braucker Bürgern hatte vor knapp zwei Jahren dafür gesorgt, dass sich die Pläne zerschlugen, in einem alten Zechengebäude an der Luxemburger Straße ein Bordell einzurichten. Künftig soll von vornherein klar sein, dass das älteste Gewerbe der Welt in Gladbecks Gewerbegebieten keinen Platz hat.
Die Mitglieder des Planungs- und Bauaussschusses beschlossen deshalb jetzt die Änderung der Bebauungspläne von zunächst vier Gewerbegebieten. Nach der nächsten Sitzung soll dann auch für weitere Gewerbegebiete der Grundsatz gelten: Keine Chance für Bordelle.
Anfang 2008 hatte es eine wochenlange öffentliche Diskussion mit einem Sturmlauf von Braucker Bürgern gegen einen geplanten „Wellnessbetrieb mit bordellartigem Charakter” an der Luxemburger Straße gegeben. Die Kuh kam erst vom Eis, als der Antrag zum Bordellbau letztlich wegen des Drucks der Öffentlichkeit zurückgezogen wurde. Solchen Situationen will die Stadtverwaltung nun von vornherein einen Riegel vorschieben.
Bisher gab es indes wenig Handhabe, das auch durchzusetzen. Das hatte ein Lagebericht ergeben, der nach den Protesten 2008 erstellt wurde. Das Ergebnis: Nur in den Bebauungsplänen Krusenkamp und Hegestraße war ein Ausschluss von Bordellen festgeschrieben. In allen anderen waren sie als so genannte „Gewerbebetriebe aller Art” durchaus zulässig.
Jetzt werden die Gewerbegebiete für dieses spezielle Gewerbe allerdings zum Sperr-Gebiet. Von der öffentlichen Meinung einmal abgesehen argumentiert die Verwaltung mit möglichen negativen Folgen für die Gewerbegebiete, falls sich dort Bordelle ansiedeln. Das könne das Niveau des Standortes oder des näheren Umfeldes senken mit gänzlich unerwünschten Folgen für die gewerbliche Nutzung. Der so genannte „Trading-Down-Effekt” stehe der Sicherung der bestehenden gewerblichen Nutzung entgegen. So etwas kann die Stadt schon deshalb nicht gebrauchen, weil die Gewerbesteuereinnahmen ohnehin sinken.
Mit der Änderung der Bebauungspläne will die Stadt nun das Steuer in die Hand nehmen und Bordelle zumindest auf die wenigen Bereiche konzentrieren, in denen keine gravierenden Folgen zu erwarten sind. Das gilt für einige Gewerbegebiete – entweder, weil es dort bereits einen Bordellbetrieb gibt, oder weil nach Ansicht der Verwaltung nicht zwangsläufig mit städtebaulichen Auswirkungen gerechnet werden muss, falls sich einer ansiedelt. Das gilt für die Gewerbegebiete Hornstraße, Hege-/Hornstraße/Am Wiesenbusch und Möllerhalde. Hier gibt es bekanntlich mit der Blauen Lagune bereits einen Bordellbetrieb.
http://www.derwesten.de/nachrichten/sta ... etail.html
Essen
Sperr-Bezirke für Bordelle
Kein Platz für das älteste Gewerbe im Gewerbegebiet
Gladbeck. Demnächst ist es amtlich: In den Gladbecker Gewerbegebieten dürfen sich keine Bordelle oder Sexshops niederlassen. Dem wird mit einer Änderung der Bebauungspläne ein Riegel vorgeschoben. Eine Folge der Proteste an der Luxemburger Straße (Bild).
Nur der lautstarke Protest von Braucker Bürgern hatte vor knapp zwei Jahren dafür gesorgt, dass sich die Pläne zerschlugen, in einem alten Zechengebäude an der Luxemburger Straße ein Bordell einzurichten. Künftig soll von vornherein klar sein, dass das älteste Gewerbe der Welt in Gladbecks Gewerbegebieten keinen Platz hat.
Die Mitglieder des Planungs- und Bauaussschusses beschlossen deshalb jetzt die Änderung der Bebauungspläne von zunächst vier Gewerbegebieten. Nach der nächsten Sitzung soll dann auch für weitere Gewerbegebiete der Grundsatz gelten: Keine Chance für Bordelle.
Anfang 2008 hatte es eine wochenlange öffentliche Diskussion mit einem Sturmlauf von Braucker Bürgern gegen einen geplanten „Wellnessbetrieb mit bordellartigem Charakter” an der Luxemburger Straße gegeben. Die Kuh kam erst vom Eis, als der Antrag zum Bordellbau letztlich wegen des Drucks der Öffentlichkeit zurückgezogen wurde. Solchen Situationen will die Stadtverwaltung nun von vornherein einen Riegel vorschieben.
Bisher gab es indes wenig Handhabe, das auch durchzusetzen. Das hatte ein Lagebericht ergeben, der nach den Protesten 2008 erstellt wurde. Das Ergebnis: Nur in den Bebauungsplänen Krusenkamp und Hegestraße war ein Ausschluss von Bordellen festgeschrieben. In allen anderen waren sie als so genannte „Gewerbebetriebe aller Art” durchaus zulässig.
Jetzt werden die Gewerbegebiete für dieses spezielle Gewerbe allerdings zum Sperr-Gebiet. Von der öffentlichen Meinung einmal abgesehen argumentiert die Verwaltung mit möglichen negativen Folgen für die Gewerbegebiete, falls sich dort Bordelle ansiedeln. Das könne das Niveau des Standortes oder des näheren Umfeldes senken mit gänzlich unerwünschten Folgen für die gewerbliche Nutzung. Der so genannte „Trading-Down-Effekt” stehe der Sicherung der bestehenden gewerblichen Nutzung entgegen. So etwas kann die Stadt schon deshalb nicht gebrauchen, weil die Gewerbesteuereinnahmen ohnehin sinken.
Mit der Änderung der Bebauungspläne will die Stadt nun das Steuer in die Hand nehmen und Bordelle zumindest auf die wenigen Bereiche konzentrieren, in denen keine gravierenden Folgen zu erwarten sind. Das gilt für einige Gewerbegebiete – entweder, weil es dort bereits einen Bordellbetrieb gibt, oder weil nach Ansicht der Verwaltung nicht zwangsläufig mit städtebaulichen Auswirkungen gerechnet werden muss, falls sich einer ansiedelt. Das gilt für die Gewerbegebiete Hornstraße, Hege-/Hornstraße/Am Wiesenbusch und Möllerhalde. Hier gibt es bekanntlich mit der Blauen Lagune bereits einen Bordellbetrieb.
http://www.derwesten.de/nachrichten/sta ... etail.html
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Standpunkt der Sexworker
Wie soll die Öffentlichkeit mit Straßenprostitution umgehen?
"Die Grundlage jeder administrativen Regulierung muß vom Bürgerrecht auf Partizipation ausgehen. Derzeit gibt es eine entgegengesetzte Bürgerstimmung."
Laura Agustín:
http://translate.google.com/translate?h ... Fp21941729
Strukturelle Sicherheit für Steet-Sexwork:
viewtopic.php?t=1008
.
"Die Grundlage jeder administrativen Regulierung muß vom Bürgerrecht auf Partizipation ausgehen. Derzeit gibt es eine entgegengesetzte Bürgerstimmung."
Laura Agustín:
http://translate.google.com/translate?h ... Fp21941729
Strukturelle Sicherheit für Steet-Sexwork:
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3 x Prostitutionsfeindlichkeit (Putophobie)
2.1.20109
Prostitution
Wie sich Kommunen wehren
Prostitution in großem Stil Bordelle ziehen aufs Land, weil sie große Flächen fürs Wohlfühlambiente brauchen. Kommunen und Bürger wehren sich aus Angst vor kriminellem Milieu. Drei Beispiele.
Stadtallendorf
Seit Oktober ist die Innenstadt im mittelhessischen Stadtallendorf größtenteils Sperrbezirk.Weil drei potenzielle Bordellbetreiber planerische Anfragen stellten, hatte die Kommune ein Prostitu-tionsverbot beim zuständigen Regierungspräsidium (RP) in Gießen beantragt.
Stadtallendorf ist neben Gießen und Marburg die dritte Stadt im Regierungsbezirk, die in die Sperrgebietsverordnung aufgenommen wurde. In dem eineinhalbjährigen Verfahren legten Vertreter der Behörden und der Stadt bei mehreren Ortsterminen die Straßen fest, in denen Bordelle künftig verboten sind.
Auch Wohnungs- und Straßenprostitution sind dort nicht mehr erlaubt. Bei der Auswahl der Grenzen wurde die Lage von Kirchen, Schulen und Jugendeinrichtungen berücksichtigt. "Ein Prostitutionsverbot ist an enge Kriterien gebunden", erklärt Regierungsvizepräsident Hans-Otto Kneip (FDP).
Der übrige Grund und Boden der Stadt gilt nun zwangsläufig als Toleranzzone. Ein Großbordell vor den Toren der Kommune lässt sich daher mit der Verordnung nicht verhindern. Wegen des langen Verfahrens sind die drei Bordellbetreiber, die Grund für den Sperrbezirksantrag waren, jedoch zwischenzeitlich weitergezogen.
Marburg
In Marburg ist eine Bürgerinitiative vor zwei Jahren im Widerstand gegen ein Großbordell gescheitert. Die Stadt hatte argumentiert, dass es in einer Toleranzzone eingerichtet worden sei und deswegen nicht verhindert werden könne.
Die Gegner waren anderer Meinung, demonstrierten und sammelten rund 3500 Unterschriften gegen das Projekt, das auch ein parlamentarisches Nachspiel hatte. Zur Überprüfung der Baugenehmigung war ein Akteneinsichtsausschuss eingerichtet worden.
Von "Ungereimtheiten, Halbwahrheiten und Verfälschungen" in den Akten war die Rede, die Bürgerinitiative brachte den Streit bis vor den Petitionsausschuss des hessischen Landtags, der die Rechtmäßigkeit von Entscheidungen kommunaler Behörden überprüft. Der bestätigte jedoch die Argumentation der Stadt.
Seitdem geht der Ärger weiter. Vor zwei Jahren heizte beim Karneval ein Motivwagen des Etablissements die Gemüter wieder auf. Unter dem Motto "Wir blasen Euch den Marsch" wurden Werbeflyer für erotische Dienstleistungen verteilt. Seitdem sind Motivwagen von Bordellen beim Rosenmontagszug verboten.
Zur Schadensbegrenzung hat der Magistrat eine Beratungsstelle für Prostituierte eingerichtet
Bad Vilbel
Bad Vilbel kämpft gegen ein Bordell im Gewerbegebiet. Im Stadtteil Dortelweil will ein Investor ein Luxusbordell mit Schwimmbad, Sauna und Solarium bauen. Die Pläne sorgen für Ärger, seit der Besitzer eines ehemaligen Getränkemarktes eine Bauvoranfrage beim Kreis gestellt hatte.
Die Stadt protestierte dagegen, klagte und verlor vor dem Verwaltungsgericht Gießen. Ein Bordell sei ein Gewerbe und damit in einem Gewerbegebiet zulässig, so die Begründung der Richter. Die Gegner geben jedoch nicht auf. Sie befürchten einen Anziehungspunkt für kriminelles Milieu und schlechten Einfluss auf die Internationale Schule, die keine 300 Meter entfernt entstehen soll.
"Wir werden uns mit allen juristischen Mitteln wehren", kündigt Stadtrat Jörg Frank (CDU) an. Das Urteil aus Gießen behandle nur die planungsrechtliche Seite. Weil ganz Bad Vilbel Sperrgebiet sei, könne die Stadt einen Bauantrag für das Rotlichtgewerbe jedoch ablehnen, sagt er. Dagegen müsse dann der Investor klagen.
Ob es überhaupt soweit kommen wird, ist fraglich. Der Eigentümer des Areals soll sich inzwischen von dem Bordell-Bau distanzieren. Nun ist eine Zwangsversteigerung des Grundstücks im Gespräch
http://www.fr-online.de/frankfurt_und_h ... cnt_page=1
Prostitution
Wie sich Kommunen wehren
Prostitution in großem Stil Bordelle ziehen aufs Land, weil sie große Flächen fürs Wohlfühlambiente brauchen. Kommunen und Bürger wehren sich aus Angst vor kriminellem Milieu. Drei Beispiele.
Stadtallendorf
Seit Oktober ist die Innenstadt im mittelhessischen Stadtallendorf größtenteils Sperrbezirk.Weil drei potenzielle Bordellbetreiber planerische Anfragen stellten, hatte die Kommune ein Prostitu-tionsverbot beim zuständigen Regierungspräsidium (RP) in Gießen beantragt.
Stadtallendorf ist neben Gießen und Marburg die dritte Stadt im Regierungsbezirk, die in die Sperrgebietsverordnung aufgenommen wurde. In dem eineinhalbjährigen Verfahren legten Vertreter der Behörden und der Stadt bei mehreren Ortsterminen die Straßen fest, in denen Bordelle künftig verboten sind.
Auch Wohnungs- und Straßenprostitution sind dort nicht mehr erlaubt. Bei der Auswahl der Grenzen wurde die Lage von Kirchen, Schulen und Jugendeinrichtungen berücksichtigt. "Ein Prostitutionsverbot ist an enge Kriterien gebunden", erklärt Regierungsvizepräsident Hans-Otto Kneip (FDP).
Der übrige Grund und Boden der Stadt gilt nun zwangsläufig als Toleranzzone. Ein Großbordell vor den Toren der Kommune lässt sich daher mit der Verordnung nicht verhindern. Wegen des langen Verfahrens sind die drei Bordellbetreiber, die Grund für den Sperrbezirksantrag waren, jedoch zwischenzeitlich weitergezogen.
Marburg
In Marburg ist eine Bürgerinitiative vor zwei Jahren im Widerstand gegen ein Großbordell gescheitert. Die Stadt hatte argumentiert, dass es in einer Toleranzzone eingerichtet worden sei und deswegen nicht verhindert werden könne.
Die Gegner waren anderer Meinung, demonstrierten und sammelten rund 3500 Unterschriften gegen das Projekt, das auch ein parlamentarisches Nachspiel hatte. Zur Überprüfung der Baugenehmigung war ein Akteneinsichtsausschuss eingerichtet worden.
Von "Ungereimtheiten, Halbwahrheiten und Verfälschungen" in den Akten war die Rede, die Bürgerinitiative brachte den Streit bis vor den Petitionsausschuss des hessischen Landtags, der die Rechtmäßigkeit von Entscheidungen kommunaler Behörden überprüft. Der bestätigte jedoch die Argumentation der Stadt.
Seitdem geht der Ärger weiter. Vor zwei Jahren heizte beim Karneval ein Motivwagen des Etablissements die Gemüter wieder auf. Unter dem Motto "Wir blasen Euch den Marsch" wurden Werbeflyer für erotische Dienstleistungen verteilt. Seitdem sind Motivwagen von Bordellen beim Rosenmontagszug verboten.
Zur Schadensbegrenzung hat der Magistrat eine Beratungsstelle für Prostituierte eingerichtet
Bad Vilbel
Bad Vilbel kämpft gegen ein Bordell im Gewerbegebiet. Im Stadtteil Dortelweil will ein Investor ein Luxusbordell mit Schwimmbad, Sauna und Solarium bauen. Die Pläne sorgen für Ärger, seit der Besitzer eines ehemaligen Getränkemarktes eine Bauvoranfrage beim Kreis gestellt hatte.
Die Stadt protestierte dagegen, klagte und verlor vor dem Verwaltungsgericht Gießen. Ein Bordell sei ein Gewerbe und damit in einem Gewerbegebiet zulässig, so die Begründung der Richter. Die Gegner geben jedoch nicht auf. Sie befürchten einen Anziehungspunkt für kriminelles Milieu und schlechten Einfluss auf die Internationale Schule, die keine 300 Meter entfernt entstehen soll.
"Wir werden uns mit allen juristischen Mitteln wehren", kündigt Stadtrat Jörg Frank (CDU) an. Das Urteil aus Gießen behandle nur die planungsrechtliche Seite. Weil ganz Bad Vilbel Sperrgebiet sei, könne die Stadt einen Bauantrag für das Rotlichtgewerbe jedoch ablehnen, sagt er. Dagegen müsse dann der Investor klagen.
Ob es überhaupt soweit kommen wird, ist fraglich. Der Eigentümer des Areals soll sich inzwischen von dem Bordell-Bau distanzieren. Nun ist eine Zwangsversteigerung des Grundstücks im Gespräch
http://www.fr-online.de/frankfurt_und_h ... cnt_page=1
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NRW Wuppertal-Vohwinkel
11.1.2010
Stadt fordert Sperrbezirk in Vohwinkel
Die Einrichtung eines Prostitutionsverbots im Wuppertaler Westen soll jetzt doch formell geprüft werden.
Vohwinkel. Die gute Nachricht, zumindest aus Sicht der Gegner des Bordellstandorts Spitzwegstraße: Es gibt neue Hoffnung. Die Stadt hat die Bezirksregierung jetzt gebeten, die von der Bezirksvertretung (BV) Vohwinkel geforderte Einrichtung eines Sperrbezirks zu prüfen.
Die schlechte Nachricht für die Mitglieder der Bürgerinitiative Spitzwegstraße: Noch ist nichts entschieden. Doch zumindest gibt es jetzt das, was die Vohwinkeler schon seit Sommer fordern: Einen formellen Antrag der Stadt auf Prüfung.
Eine Voranfrage der Verwaltung war im September mit der Begründung abgelehnt worden, dass die geschilderten Missstände im Umfeld des Bordells „keine konkreten Erkenntnisse“ darstellten, die „ein Verbot der Ausübung der Prostitution rechtfertigen würden“, wie es damals von der Bezirksregierung geheißen hatte.
Dreiseites Schreiben des Ordnungsamts
Die Gegener des Bordells wollten sich mit dieser ersten negativen Einschätzung ihres Anliegens nicht zufrieden geben und hatten sich mit einem ausführlichen Brief selbst an die Bezirksregierung gewandt, ihr Anliegen geschildert und auf die Nähe von Schule und Kindergarten hingewiesen.
Der zuständige Sachbearbeiter hatte daraufhin eine Stellungnahme aus Wuppertal gefordert – und die Stadt habe bereits reagiert, wie Sprecherin Kathrin Petersen gestern bestätigte: „Es wurde ein formeller Antrag an die Bezirksregierung gestellt.“
In dem dreiseitigen Schreiben des Ordnungsamts, das der WZ vorliegt, bittet die Stadt die Bezirksregierung, den Antrag auf Einrichtung eines Sperrbezirks „im Sinne der Bezirksvertretung Vohwinkel zu prüfen“.
Begründung: Die von den Anwohnern vorgebrachten Beschwerden seien zum Zeitpunkt der ersten Anfrage „hier nicht bekannt“ gewesen, so das Ordnungsamt. Die BV Vohwinkel hatte das Prostitutionsverbot besonders im Hinblick auf den Jugendschutz gefordert.
http://www.wz-newsline.de/?redid=726086
Stadt fordert Sperrbezirk in Vohwinkel
Die Einrichtung eines Prostitutionsverbots im Wuppertaler Westen soll jetzt doch formell geprüft werden.
Vohwinkel. Die gute Nachricht, zumindest aus Sicht der Gegner des Bordellstandorts Spitzwegstraße: Es gibt neue Hoffnung. Die Stadt hat die Bezirksregierung jetzt gebeten, die von der Bezirksvertretung (BV) Vohwinkel geforderte Einrichtung eines Sperrbezirks zu prüfen.
Die schlechte Nachricht für die Mitglieder der Bürgerinitiative Spitzwegstraße: Noch ist nichts entschieden. Doch zumindest gibt es jetzt das, was die Vohwinkeler schon seit Sommer fordern: Einen formellen Antrag der Stadt auf Prüfung.
Eine Voranfrage der Verwaltung war im September mit der Begründung abgelehnt worden, dass die geschilderten Missstände im Umfeld des Bordells „keine konkreten Erkenntnisse“ darstellten, die „ein Verbot der Ausübung der Prostitution rechtfertigen würden“, wie es damals von der Bezirksregierung geheißen hatte.
Dreiseites Schreiben des Ordnungsamts
Die Gegener des Bordells wollten sich mit dieser ersten negativen Einschätzung ihres Anliegens nicht zufrieden geben und hatten sich mit einem ausführlichen Brief selbst an die Bezirksregierung gewandt, ihr Anliegen geschildert und auf die Nähe von Schule und Kindergarten hingewiesen.
Der zuständige Sachbearbeiter hatte daraufhin eine Stellungnahme aus Wuppertal gefordert – und die Stadt habe bereits reagiert, wie Sprecherin Kathrin Petersen gestern bestätigte: „Es wurde ein formeller Antrag an die Bezirksregierung gestellt.“
In dem dreiseitigen Schreiben des Ordnungsamts, das der WZ vorliegt, bittet die Stadt die Bezirksregierung, den Antrag auf Einrichtung eines Sperrbezirks „im Sinne der Bezirksvertretung Vohwinkel zu prüfen“.
Begründung: Die von den Anwohnern vorgebrachten Beschwerden seien zum Zeitpunkt der ersten Anfrage „hier nicht bekannt“ gewesen, so das Ordnungsamt. Die BV Vohwinkel hatte das Prostitutionsverbot besonders im Hinblick auf den Jugendschutz gefordert.
http://www.wz-newsline.de/?redid=726086
I wouldn't say I have super-powers so much as I live in a world where no one seems to be able to do normal things.
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Immer schön den Überblick behalten
Hier ein anderes Kartierungsprojekt:
Palermo:
Stadtplan gegen die Mafia

80 % der Geschäfte zahlen "pizzo".
(Schutzgeld an die Mafia also in Gemeinwesen mit Staatsversagen eine Art Ersatz-Steuer)
Überhöhte Mieten und Abgaben die von Sexworkern oftmals verlangt werden und das natürlich ohne Quittungen, funktionieren ganz ähnlich. D.h. man kann sich evt. auch mit den selben Methoden dagegen wehren wie es die Initaitive "Addio Pizzo" (Tschüss Schutzgeld) gemacht hat, indem man diese Orte und Terminwohnungen kartiert, Öffentlichkeit schafft und sich solidarisiert beginnend im Sexworker-Forum ...
http://www.ksta.de/html/artikel/1262688319456.shtml
Kartenprojekt/AG-Gütesiegel:
viewforum.php?f=109
viewtopic.php?t=1584
Palermo:
Stadtplan gegen die Mafia

80 % der Geschäfte zahlen "pizzo".
(Schutzgeld an die Mafia also in Gemeinwesen mit Staatsversagen eine Art Ersatz-Steuer)
Überhöhte Mieten und Abgaben die von Sexworkern oftmals verlangt werden und das natürlich ohne Quittungen, funktionieren ganz ähnlich. D.h. man kann sich evt. auch mit den selben Methoden dagegen wehren wie es die Initaitive "Addio Pizzo" (Tschüss Schutzgeld) gemacht hat, indem man diese Orte und Terminwohnungen kartiert, Öffentlichkeit schafft und sich solidarisiert beginnend im Sexworker-Forum ...
http://www.ksta.de/html/artikel/1262688319456.shtml
Kartenprojekt/AG-Gütesiegel:
viewforum.php?f=109
viewtopic.php?t=1584
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Allgemeine Polizeiverordnung
"Freier-Verhalten
Ebenfalls aus der aktuellen Rechtsprechung ergibt sich die Aktualisierung der Regelungen zur Straßen-Prostitution im Sperrbezirk: Das Amtsgericht Mannheim hatte beanstandet, dass die bisherige Regelung nicht greift, wenn ein Freier eine Person in der irrigen Meinung ansprach, dass diese zur Prostitution bereit sei. Daher wurde die Vorschrift nun so gefasst, dass die Kontaktaufnahme zu Personen – und nicht wie bisher nur zu Prostituierten – zur Vereinbarung sexueller Handlungen gegen Entgelt im Sperrgebiet untersagt ist."
Stadt Mannheim
Amt für Rats- und Öffentlichkeitsarbeit
www.mannheim.de
http://www.presse-service.de/data.cfm/s ... 56876.html
http://www.mannheim.de/io2/browse/webse ... ng_de.xdoc
.
Ebenfalls aus der aktuellen Rechtsprechung ergibt sich die Aktualisierung der Regelungen zur Straßen-Prostitution im Sperrbezirk: Das Amtsgericht Mannheim hatte beanstandet, dass die bisherige Regelung nicht greift, wenn ein Freier eine Person in der irrigen Meinung ansprach, dass diese zur Prostitution bereit sei. Daher wurde die Vorschrift nun so gefasst, dass die Kontaktaufnahme zu Personen – und nicht wie bisher nur zu Prostituierten – zur Vereinbarung sexueller Handlungen gegen Entgelt im Sperrgebiet untersagt ist."
Stadt Mannheim
Amt für Rats- und Öffentlichkeitsarbeit
www.mannheim.de
http://www.presse-service.de/data.cfm/s ... 56876.html
http://www.mannheim.de/io2/browse/webse ... ng_de.xdoc
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Polizisten von Amtswegen auf Freiersfüßen
Rheinfelden
Kriminalität
Geldstrafe wegen Handentspannung
Schwörstadt/Lörrach (tm)
Wegen Ausübung der verbotenen Prostitution stand eine 41-jährige Frau in Lörrach vor dem Strafrichter. In ihrem Geschäft hatte sie Wellnessmassagen, aber auch sexuelle Dienstleistungen angeboten.
Das Gericht sah das als Ordnungswidrigkeit an und verhängte eine Geldbuße von 400 Euro.
Die Frau hatte durch Annoncen in einem Anzeigenblatt auf sich aufmerksam gemacht, war aber auch von einer Mitbewerberin beim Ordnungsamt angezeigt worden.
Polizeibeamte hatten daraufhin die in der Annonce genannte Telefonnummer angerufen, sich als potenzielle Kunden ausgegeben und nachgefragt, welche Dienstleistungen möglich seien [Methode Agent Provocateur = Scheinfreier, d.h. ein Polizei macht sich strafbar indem er als Freier auftritt, um eine Sexarbeiterin mit einer Ordnungswidrigkeit dingfest zu machen. Anm.]. Dabei seien, so berichtete ein Polizeibeamter, auch eindeutig sexuelle Handlungen in Aussicht gestellt worden.
In der Verhandlung bestritt die 41-Jährige, diese Dienstleistungen angeboten zu haben. Es sei wohl eine Mitarbeiterin von ihr am Telefon gewesen, eine Ungarin, die jetzt in Italien lebe, gab sie an. Doch der Polizeibeamte war sich sicher, dass die Frau am Telefon akzentfreies Deutsch gesprochen habe und sich selbst so beschrieben habe, wie die Angeklagte aussieht, die im Übrigen auch den Namen der angeblichen Mitarbeiterin nicht nennen konnte.
Vor Gericht sagte die Angeklagte mit Bestimmtheit: „Ich mache nur Wellnessmassage und Handentspannung.“
Und so blieb es bei der Ordnungswidrigkeit.
Als Straftat wird aber nur der beharrliche Verstoß gegen das Verbot geahndet.
Das sah Staatsanwalt Fabian Krüger, auch aufgrund der Werbung, die die Frau gemacht hatte, jedoch als gegeben an. Er beantragte wegen verbotener Prostitution eine Geldstrafe von 20 Tagessätzen von je 40 Euro = 800 Euro.
Die Angeklagte zeigte sich im Prozess uneinsichtig: „Ich habe keine Prostitution gemacht! [das sieht sie jedoch falsch. Schon erotische Dienstleistung ohne GV ist Prostitution, Anm.] Ich weiß, was ich darf und was nicht!“
Strafrichter Wolfgang Kronthaler verurteilte die Frau nur wegen einer Ordnungswidrigkeit zur Zahlung einer Geldbuße von 400 Euro.
Vier Fälle, nämlich diejenigen, wo die Polizei angerufen hatte, legte er der Verurteilung zugrunde, wobei die Frau dreimal Geschlechtsverkehr, einmal nur die so genannte „Handentspannung“ angeboten hatte.
Kronthaler wies darauf hin, der Gesetzgeber habe nun einmal festgelegt, dass Prostitution nur in größeren Städten ausgeübt werden dürfe.
Die Angeklagte war mit dem Urteil nicht einverstanden. „Ich mache mein Geschäft weiter, dagegen können Sie gar nichts machen, und ich gehe bis ans Oberlandesgericht“, sagte sie.
http://www.suedkurier.de/region/hochrhe ... 15,4205062
Besonders bedenklich ist -wie hier im Forum bereits oft von Lyciscia angemahnt- die menschenrechtlich äußerst bedenkliche Polizeimethode per Täuschung und Betrug als Scheinfreier in den privaten Intimbereich einer Frau und Sexarbeiterin einzudringen, um eine Ordnungswidrigkeit aufzuklären.
Möge dies in den nächst-höheren Instanzen gewürdigt werden.
.
Kriminalität
Geldstrafe wegen Handentspannung
Schwörstadt/Lörrach (tm)
Wegen Ausübung der verbotenen Prostitution stand eine 41-jährige Frau in Lörrach vor dem Strafrichter. In ihrem Geschäft hatte sie Wellnessmassagen, aber auch sexuelle Dienstleistungen angeboten.
Das Gericht sah das als Ordnungswidrigkeit an und verhängte eine Geldbuße von 400 Euro.
Die Frau hatte durch Annoncen in einem Anzeigenblatt auf sich aufmerksam gemacht, war aber auch von einer Mitbewerberin beim Ordnungsamt angezeigt worden.
Polizeibeamte hatten daraufhin die in der Annonce genannte Telefonnummer angerufen, sich als potenzielle Kunden ausgegeben und nachgefragt, welche Dienstleistungen möglich seien [Methode Agent Provocateur = Scheinfreier, d.h. ein Polizei macht sich strafbar indem er als Freier auftritt, um eine Sexarbeiterin mit einer Ordnungswidrigkeit dingfest zu machen. Anm.]. Dabei seien, so berichtete ein Polizeibeamter, auch eindeutig sexuelle Handlungen in Aussicht gestellt worden.
In der Verhandlung bestritt die 41-Jährige, diese Dienstleistungen angeboten zu haben. Es sei wohl eine Mitarbeiterin von ihr am Telefon gewesen, eine Ungarin, die jetzt in Italien lebe, gab sie an. Doch der Polizeibeamte war sich sicher, dass die Frau am Telefon akzentfreies Deutsch gesprochen habe und sich selbst so beschrieben habe, wie die Angeklagte aussieht, die im Übrigen auch den Namen der angeblichen Mitarbeiterin nicht nennen konnte.
Vor Gericht sagte die Angeklagte mit Bestimmtheit: „Ich mache nur Wellnessmassage und Handentspannung.“
Und so blieb es bei der Ordnungswidrigkeit.
Als Straftat wird aber nur der beharrliche Verstoß gegen das Verbot geahndet.
Das sah Staatsanwalt Fabian Krüger, auch aufgrund der Werbung, die die Frau gemacht hatte, jedoch als gegeben an. Er beantragte wegen verbotener Prostitution eine Geldstrafe von 20 Tagessätzen von je 40 Euro = 800 Euro.
Die Angeklagte zeigte sich im Prozess uneinsichtig: „Ich habe keine Prostitution gemacht! [das sieht sie jedoch falsch. Schon erotische Dienstleistung ohne GV ist Prostitution, Anm.] Ich weiß, was ich darf und was nicht!“
Strafrichter Wolfgang Kronthaler verurteilte die Frau nur wegen einer Ordnungswidrigkeit zur Zahlung einer Geldbuße von 400 Euro.
Vier Fälle, nämlich diejenigen, wo die Polizei angerufen hatte, legte er der Verurteilung zugrunde, wobei die Frau dreimal Geschlechtsverkehr, einmal nur die so genannte „Handentspannung“ angeboten hatte.
Kronthaler wies darauf hin, der Gesetzgeber habe nun einmal festgelegt, dass Prostitution nur in größeren Städten ausgeübt werden dürfe.
Die Angeklagte war mit dem Urteil nicht einverstanden. „Ich mache mein Geschäft weiter, dagegen können Sie gar nichts machen, und ich gehe bis ans Oberlandesgericht“, sagte sie.
http://www.suedkurier.de/region/hochrhe ... 15,4205062
Besonders bedenklich ist -wie hier im Forum bereits oft von Lyciscia angemahnt- die menschenrechtlich äußerst bedenkliche Polizeimethode per Täuschung und Betrug als Scheinfreier in den privaten Intimbereich einer Frau und Sexarbeiterin einzudringen, um eine Ordnungswidrigkeit aufzuklären.
Möge dies in den nächst-höheren Instanzen gewürdigt werden.
.
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Regeln für Wiesbaden
27.3.2010
WIESBADEN
Alarm im Sperrbezirk
PROSTITUTION Mit Hilfe einer 31 Jahre alten Verordnung kämpft das Ordnungsamt gegen illegale Bordelle
Wer im Internet, nur mal so, den Begriff "Villa Royale" eingibt, der findet zunächst die Seite eines altehrwürdigen Hotels in Paris im Rokoko-Stil und anschließend die Seite eines schicken Ferienressorts auf der thailändischen Insel Phuket. Doch schon ein paar Klicks weiter landet der Internetnutzer beim Angebot eines Etablissements aus Wiesbaden, das sich eher weniger um stilvolle Übernachtung dreht. Die Adresse " www.Villa-royale.de " führt zu Nicole, Anastasija und Nina.
Die auf den Fotos recht knapp gekleideten Damen werben - "von zart bis hart, von privat für privat" - für ihr Etablissement "Le Bijou", untergebracht in einem gutbürgerlichen Jahrhundertwendehaus in der Schiersteiner Rheingaustraße. Prostitution, das zeigt dieses Beispiel, ist auch im so auf sein sauberes Image bedachten Wiesbaden gegenwärtig.
"Wohnungsprostitution" nennt Ehrenfried Bastian das, was sich in der Rheingaustraße unter den Namen "Villa Royale" und "Le Bijou" abspielt. Bastian ist im Ordnungsamt als Sachgebietsleiter für öffentliche Sicherheit und Ordnung auch zuständig für die Überwachung der Sperrbezirke. Doch in diesem Fall kann er nichts machen: Wenn bestimmte Regeln eingehalten werden, werden solche Wohnungen im Gegensatz zu Bordellbetrieben auch innerhalb des Sperrbezirks geduldet.
Eine dieser Regeln ist: keine Werbung.
Tatsächlich weist auf "Le Bijou", wie die Villa Royale" heute heißt, lediglich ein kleines Werbeschildchen am Briefkasten hin, das außer einer Telefonnummer auch die Öffnungszeiten vermerkt. Das war nicht immer so: Vor wenigen Wochen hing am Gartenzaun des Hauses, weithin sichtbar für Passanten und die täglich vielen hundert Autofahrer, ein auffälliges Werbebanner mit dem Namen "La Villa Royale". Und jedem war klar, um was es sich dabei handelte. "Wir konnten das zuerst gar nicht fassen, was die da mit der Reklame machen", sagt Bastian.
Was den Betreibern des Bordells offenbar nicht bewusst war: Ihre Villa liegt gewissermaßen auf der falschen Straßenseite. Schräg gegenüber, etwa in Höhe des Lebensmittelmarktes Tegut, beginnt ein sogenannter Toleranzbereich - hier sind Bordelle gestattet. Doch die Villa Royal lag im Sperrgebiet, hier gab es keine Toleranz. "Wir haben denen einfach die Rechtslage erklärt und mit der Schließung gedroht", erinnert sich Bastian, das habe genügt. In der Wohnung arbeiten nun unter dem Namen "Le Bijou" nur noch die drei genannten Damen. Das sei erlaubt, sofern mindestens die Hälfte der Wohnung auch als Wohnraum genutzt werde und die Damen dort gemeldet seien.
Bastians schwerstes Geschütz in seinem Kampf gegen illegale Bordelle in Wiesbaden hat schon ein wenig Staub angesetzt. 31 Jahre hat die "Verordnung zum Schutze der Jugend und des öffentlichen Anstandes" inzwischen auf dem Buckel, und es ist nicht verwunderlich, dass ihre Sprache ein wenig antiquiert wirkt. Unter anderem heißt es darin: "In der Landeshauptstadt Wiesbaden ist es (...) verboten, in Dirnenwohnheimen, Dirnenunterkünften und ähnlichen Einrichtungen (unter anderem in sogenannten Massagesalons und sonstigen überwiegend von Dirnen genutzten Häusern) der Prostitution nachzugehen."
Doch fast noch wichtiger als dieser Satz sind die Ausnahmen. Die seinerzeit vom Regierungspräsidenten in Darmstadt erlassene "Sperrgebiets-Verordnung" nennt nämlich fünf Gebiete, in denen Bordelle geduldet sind. Die Ausweisung solcher Gebiete hatte der Regierungspräsident damals von den hessischen Städten geforderten, mindestens 10% der Stadtfläche sollten sie [die Toleranzzonen] ausmachen. Wiesbaden gehorchte und nannte exakt 419,6 Hektar Toleranzzone - und wählte dafür überwiegend Grünflächen und Äcker.
Entlang der Äppellallee, im Bereich Amöneburg, an der Mainzer Straße und am Petersweg liegen die fünf "Toleranzzonen". Doch der einst pfiffige Trick der Stadt, vermeintlich ungeeignetes Brachland auszuwählen, läuft heute ins Leere. Denn aus den damaligen Äckern sind vielfach begehrte Gewerbegebiete geworden.
So kommt es, dass es außer zwei Bordellen an der hinteren Mainzer Straße ein weiteres in der Hagenauer Straße gibt, in nächster Nähe zu Baumärkten und Restaurants. Ein Bauantrag für ein viertes Bordell lag vor geraumer Zeit für das Gewerbegebiet Petersweg vor. "Theoretisch wäre auch das möglich gewesen", sagt Bastian.
Doch antiquiert oder nicht, wirkungsvoll ist die betagte Verordnung nach wie vor. Das zeigte sich nicht nur bei der Villa Royale in Schierstein, sondern auch beim Palmenhaus Club in der Gibber Weihergasse. Sechs bis sieben Damen boten dort in schicker Umgebung für eine "Flatrate" von 99 Euro ihre Dienste an - bis das Ordnungsamt davon Wind bekam. Anschließend wurde die Lokalität umgewandelt in eine "Terminwohnung" mit zwei "Bewohnerinnen", heute ist das Haus komplett geschlossen. "Die Betreiberin war einfach blauäugig. Das hat die richtig viel Geld gekostet", erinnert sich Bastian. Immerhin: Vier bis fünf solcher illegalen Bordelle würden jedes Jahr entdeckt - und sofort dichtgemacht.
Neben den drei Bordellen gibt es rund 50 Wohnungen, in denen Prostituierte ihrer Arbeit nachgehen, in jeder arbeiten durchschnittlich vier Damen. Wobei das, gesteht Bastian ein, lediglich eine Schätzung ist. "Wir kontrollieren nur, wenn es Beschwerden gibt", sagt er. Viele Prostituierte arbeiten in ihren Wohnungen höchst unauffällig, manchmal wisse nicht einmal der Nachbar Bescheid. Ebenso diskret seien die Kunden: "Dort geht der dezent in Anzug und Mantel gekleidete Herr hin", vermutet Bastian.
Viele dieser Wohnungen sind sogenannte "Terminwohnungen". Für sie gibt es Vermittler, die sich, wenn erwünscht, auch um die Werbung und den Internet-Auftritt kümmern. Als professionelle Geschäftsleute bezeichnet Bastian diese Vermittler, mit der üblichen Vorstellung von einem Zuhälter hätten sie nichts gemein. Bastian: "Die achten auf die Einhaltung der Regeln."
Eine Behörde indes gibt es, die mehr weiß über Wiesbadens Prostituierte als andere. Das Finanzamt. Prostituierte können zwar kein Gewerbe anmelden, Steuern zahlen müssen sie trotzdem. In Hessen gilt für sie eine Art Kopfsteuer von 25 Euro pro Nacht. Das bestätigt ein Sprecher des Finanzministeriums. Immerhin 1,2 Millionen Euro nimmt das Land Hessen jährlich damit ein. Wie die Steuerfahnder die Damen finden, verschweigt der Ministeriumssprecher indes geflissentlich. Fahndungsgeheimnis, heißt es. [Auswertung der Kontaktanzeigen und dann als Scheinfreier kontrollieren. Anm.]
http://www.wiesbadener-tagblatt.de/regi ... 675344.htm
WIESBADEN
Alarm im Sperrbezirk
PROSTITUTION Mit Hilfe einer 31 Jahre alten Verordnung kämpft das Ordnungsamt gegen illegale Bordelle
Wer im Internet, nur mal so, den Begriff "Villa Royale" eingibt, der findet zunächst die Seite eines altehrwürdigen Hotels in Paris im Rokoko-Stil und anschließend die Seite eines schicken Ferienressorts auf der thailändischen Insel Phuket. Doch schon ein paar Klicks weiter landet der Internetnutzer beim Angebot eines Etablissements aus Wiesbaden, das sich eher weniger um stilvolle Übernachtung dreht. Die Adresse " www.Villa-royale.de " führt zu Nicole, Anastasija und Nina.
Die auf den Fotos recht knapp gekleideten Damen werben - "von zart bis hart, von privat für privat" - für ihr Etablissement "Le Bijou", untergebracht in einem gutbürgerlichen Jahrhundertwendehaus in der Schiersteiner Rheingaustraße. Prostitution, das zeigt dieses Beispiel, ist auch im so auf sein sauberes Image bedachten Wiesbaden gegenwärtig.
"Wohnungsprostitution" nennt Ehrenfried Bastian das, was sich in der Rheingaustraße unter den Namen "Villa Royale" und "Le Bijou" abspielt. Bastian ist im Ordnungsamt als Sachgebietsleiter für öffentliche Sicherheit und Ordnung auch zuständig für die Überwachung der Sperrbezirke. Doch in diesem Fall kann er nichts machen: Wenn bestimmte Regeln eingehalten werden, werden solche Wohnungen im Gegensatz zu Bordellbetrieben auch innerhalb des Sperrbezirks geduldet.
Eine dieser Regeln ist: keine Werbung.
Tatsächlich weist auf "Le Bijou", wie die Villa Royale" heute heißt, lediglich ein kleines Werbeschildchen am Briefkasten hin, das außer einer Telefonnummer auch die Öffnungszeiten vermerkt. Das war nicht immer so: Vor wenigen Wochen hing am Gartenzaun des Hauses, weithin sichtbar für Passanten und die täglich vielen hundert Autofahrer, ein auffälliges Werbebanner mit dem Namen "La Villa Royale". Und jedem war klar, um was es sich dabei handelte. "Wir konnten das zuerst gar nicht fassen, was die da mit der Reklame machen", sagt Bastian.
Was den Betreibern des Bordells offenbar nicht bewusst war: Ihre Villa liegt gewissermaßen auf der falschen Straßenseite. Schräg gegenüber, etwa in Höhe des Lebensmittelmarktes Tegut, beginnt ein sogenannter Toleranzbereich - hier sind Bordelle gestattet. Doch die Villa Royal lag im Sperrgebiet, hier gab es keine Toleranz. "Wir haben denen einfach die Rechtslage erklärt und mit der Schließung gedroht", erinnert sich Bastian, das habe genügt. In der Wohnung arbeiten nun unter dem Namen "Le Bijou" nur noch die drei genannten Damen. Das sei erlaubt, sofern mindestens die Hälfte der Wohnung auch als Wohnraum genutzt werde und die Damen dort gemeldet seien.
Bastians schwerstes Geschütz in seinem Kampf gegen illegale Bordelle in Wiesbaden hat schon ein wenig Staub angesetzt. 31 Jahre hat die "Verordnung zum Schutze der Jugend und des öffentlichen Anstandes" inzwischen auf dem Buckel, und es ist nicht verwunderlich, dass ihre Sprache ein wenig antiquiert wirkt. Unter anderem heißt es darin: "In der Landeshauptstadt Wiesbaden ist es (...) verboten, in Dirnenwohnheimen, Dirnenunterkünften und ähnlichen Einrichtungen (unter anderem in sogenannten Massagesalons und sonstigen überwiegend von Dirnen genutzten Häusern) der Prostitution nachzugehen."
Doch fast noch wichtiger als dieser Satz sind die Ausnahmen. Die seinerzeit vom Regierungspräsidenten in Darmstadt erlassene "Sperrgebiets-Verordnung" nennt nämlich fünf Gebiete, in denen Bordelle geduldet sind. Die Ausweisung solcher Gebiete hatte der Regierungspräsident damals von den hessischen Städten geforderten, mindestens 10% der Stadtfläche sollten sie [die Toleranzzonen] ausmachen. Wiesbaden gehorchte und nannte exakt 419,6 Hektar Toleranzzone - und wählte dafür überwiegend Grünflächen und Äcker.
Entlang der Äppellallee, im Bereich Amöneburg, an der Mainzer Straße und am Petersweg liegen die fünf "Toleranzzonen". Doch der einst pfiffige Trick der Stadt, vermeintlich ungeeignetes Brachland auszuwählen, läuft heute ins Leere. Denn aus den damaligen Äckern sind vielfach begehrte Gewerbegebiete geworden.
So kommt es, dass es außer zwei Bordellen an der hinteren Mainzer Straße ein weiteres in der Hagenauer Straße gibt, in nächster Nähe zu Baumärkten und Restaurants. Ein Bauantrag für ein viertes Bordell lag vor geraumer Zeit für das Gewerbegebiet Petersweg vor. "Theoretisch wäre auch das möglich gewesen", sagt Bastian.
Doch antiquiert oder nicht, wirkungsvoll ist die betagte Verordnung nach wie vor. Das zeigte sich nicht nur bei der Villa Royale in Schierstein, sondern auch beim Palmenhaus Club in der Gibber Weihergasse. Sechs bis sieben Damen boten dort in schicker Umgebung für eine "Flatrate" von 99 Euro ihre Dienste an - bis das Ordnungsamt davon Wind bekam. Anschließend wurde die Lokalität umgewandelt in eine "Terminwohnung" mit zwei "Bewohnerinnen", heute ist das Haus komplett geschlossen. "Die Betreiberin war einfach blauäugig. Das hat die richtig viel Geld gekostet", erinnert sich Bastian. Immerhin: Vier bis fünf solcher illegalen Bordelle würden jedes Jahr entdeckt - und sofort dichtgemacht.
Neben den drei Bordellen gibt es rund 50 Wohnungen, in denen Prostituierte ihrer Arbeit nachgehen, in jeder arbeiten durchschnittlich vier Damen. Wobei das, gesteht Bastian ein, lediglich eine Schätzung ist. "Wir kontrollieren nur, wenn es Beschwerden gibt", sagt er. Viele Prostituierte arbeiten in ihren Wohnungen höchst unauffällig, manchmal wisse nicht einmal der Nachbar Bescheid. Ebenso diskret seien die Kunden: "Dort geht der dezent in Anzug und Mantel gekleidete Herr hin", vermutet Bastian.
Viele dieser Wohnungen sind sogenannte "Terminwohnungen". Für sie gibt es Vermittler, die sich, wenn erwünscht, auch um die Werbung und den Internet-Auftritt kümmern. Als professionelle Geschäftsleute bezeichnet Bastian diese Vermittler, mit der üblichen Vorstellung von einem Zuhälter hätten sie nichts gemein. Bastian: "Die achten auf die Einhaltung der Regeln."
Eine Behörde indes gibt es, die mehr weiß über Wiesbadens Prostituierte als andere. Das Finanzamt. Prostituierte können zwar kein Gewerbe anmelden, Steuern zahlen müssen sie trotzdem. In Hessen gilt für sie eine Art Kopfsteuer von 25 Euro pro Nacht. Das bestätigt ein Sprecher des Finanzministeriums. Immerhin 1,2 Millionen Euro nimmt das Land Hessen jährlich damit ein. Wie die Steuerfahnder die Damen finden, verschweigt der Ministeriumssprecher indes geflissentlich. Fahndungsgeheimnis, heißt es. [Auswertung der Kontaktanzeigen und dann als Scheinfreier kontrollieren. Anm.]
http://www.wiesbadener-tagblatt.de/regi ... 675344.htm
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Hamburg erhöht Strafen
Polizei verjagt Huren mit hohem Bußgeld St. Georg wird Hamburgs härtestes Sperrgebiet
Zwei Beamte des PK 11 kontrollieren den illegalen Straßenstrich ...
... und überprüfen Frauen, die offensichtlich sexuelle Dienste anbieten
Foto: Marco Zitzow
29.03.2010 - 00:28 UHR
Von LEWEKE BRINKAMA
Für die Anwohner ist es eine gute Nachricht – für die Huren eine schlechte: St. Georg wird Hamburgs härtestes Sperrgebiet.
Wer dort bei illegaler Prostitution erwischt wird, zahlt ab sofort das Vierfache, nämlich 200 statt bisher 50 Euro!
Seit 1960 verbietet die Sperrgebietsverordnung die Prostitution im quirligen Hamburger Bahnhofsviertel St. Georg. Angeblich beklagten sich die Bürger in St. Georg schon 1842 über Prostitution rund um den Steindamm. Die Möglichkeiten der Polizei sind aber begrenzt: Prostitution fängt erst an, wenn Frauen mit Freiern in den Hotels verschwinden. Das müssen die Beamten nachweisen.
Claus Cortnumme, Stabsleiter der Polizeiwache 11 am Steindamm: „Mit der Erhöhung von 50 auf 200 Euro passen wir uns einerseits den Verfahrensweisen anderer Bundesländer an und setzen andererseits auf eine erhöhte Abschreckungswirkung [das ist zynische Theorie. Drogenabhängige in Notlage schreckt das nicht ab, sie werden der kriminalisierung erliegen und im Gefängnis landen. Das ist dann weggesperrtes Elend. Anm.]. Dies ist ein Baustein unserer Strategie, St. Georg für die Ausübung der verbotenen Straßenprostitution unattraktiver zu machen.“
Am 1. November 1980 trat die vom Hamburger Senat erlassene Sperrgebietsverordnung, die „Verordnung über das Verbot der Prostitution“ in Kraft.
Die Polizei geht noch einen Schritt weiter: Sie übergibt die Bußgeldbescheide teilweise persönlich. Cortnumme: „Viele der Frauen haben keine Meldeadresse, was zur Folge hat, dass Bescheide häufig im Nichts verpuffen.“ [Spricht auch nicht für Abschreckwirkung. Sic.]
2009 verhängte die Polizei in St. Georg 650 Bußgelder gegen Prostituierte.
Seit der Erhöhung Mitte Februar wurden bereits 38 Frauen zur Kasse gebeten. Wird eine Hure innerhalb von sechs Monaten erneut erwischt, verdoppelt sich das Bußgeld sogar auf 400 Euro. [Und so nimmt die Spirale in Verschuldung und Elend mit noch großerem 'Zwang' risikovoller Anzuschaffen und sich zu gefährden seinen Lauf. Anm.]
Trotz der deutlichen Erhöhung ist Hamburg nicht das teuerste Pflaster für illegale Hurerei. In Bayern etwa kostet schon der Erstverstoß 300 Euro.
http://www.bild.de/BILD/regional/hambur ... ebiet.html
.
Polizei verjagt Huren mit hohem Bußgeld St. Georg wird Hamburgs härtestes Sperrgebiet
Zwei Beamte des PK 11 kontrollieren den illegalen Straßenstrich ...
... und überprüfen Frauen, die offensichtlich sexuelle Dienste anbieten
Foto: Marco Zitzow
29.03.2010 - 00:28 UHR
Von LEWEKE BRINKAMA
Für die Anwohner ist es eine gute Nachricht – für die Huren eine schlechte: St. Georg wird Hamburgs härtestes Sperrgebiet.
Wer dort bei illegaler Prostitution erwischt wird, zahlt ab sofort das Vierfache, nämlich 200 statt bisher 50 Euro!
Seit 1960 verbietet die Sperrgebietsverordnung die Prostitution im quirligen Hamburger Bahnhofsviertel St. Georg. Angeblich beklagten sich die Bürger in St. Georg schon 1842 über Prostitution rund um den Steindamm. Die Möglichkeiten der Polizei sind aber begrenzt: Prostitution fängt erst an, wenn Frauen mit Freiern in den Hotels verschwinden. Das müssen die Beamten nachweisen.
Claus Cortnumme, Stabsleiter der Polizeiwache 11 am Steindamm: „Mit der Erhöhung von 50 auf 200 Euro passen wir uns einerseits den Verfahrensweisen anderer Bundesländer an und setzen andererseits auf eine erhöhte Abschreckungswirkung [das ist zynische Theorie. Drogenabhängige in Notlage schreckt das nicht ab, sie werden der kriminalisierung erliegen und im Gefängnis landen. Das ist dann weggesperrtes Elend. Anm.]. Dies ist ein Baustein unserer Strategie, St. Georg für die Ausübung der verbotenen Straßenprostitution unattraktiver zu machen.“
Am 1. November 1980 trat die vom Hamburger Senat erlassene Sperrgebietsverordnung, die „Verordnung über das Verbot der Prostitution“ in Kraft.
Die Polizei geht noch einen Schritt weiter: Sie übergibt die Bußgeldbescheide teilweise persönlich. Cortnumme: „Viele der Frauen haben keine Meldeadresse, was zur Folge hat, dass Bescheide häufig im Nichts verpuffen.“ [Spricht auch nicht für Abschreckwirkung. Sic.]
2009 verhängte die Polizei in St. Georg 650 Bußgelder gegen Prostituierte.
Seit der Erhöhung Mitte Februar wurden bereits 38 Frauen zur Kasse gebeten. Wird eine Hure innerhalb von sechs Monaten erneut erwischt, verdoppelt sich das Bußgeld sogar auf 400 Euro. [Und so nimmt die Spirale in Verschuldung und Elend mit noch großerem 'Zwang' risikovoller Anzuschaffen und sich zu gefährden seinen Lauf. Anm.]
Trotz der deutlichen Erhöhung ist Hamburg nicht das teuerste Pflaster für illegale Hurerei. In Bayern etwa kostet schon der Erstverstoß 300 Euro.
http://www.bild.de/BILD/regional/hambur ... ebiet.html
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Schön, wenn es auch mal zugegeben wird
Wien
Neue Spielregeln für das Rotlicht
Bezirke und Polizei sind dafür: Ganz Wien als Sperrzone für Prostitution, ausgenommen bestimmte Grätzl.
Prostitution Straßenstrich in Wien: Für viele Anrainer ein Ärgernis, Polizei-Razzien haben nur wenig gebracht DruckenSendenLeserbrief
Vorsichtig, still und leise wird in Wien eine "Reform" der käuflichen Liebe angegangen. Der Straßenstrich in einschlägig bekannten Gebieten, etwa im Stuwerviertel beim Prater oder rund um den Westbahnhof (siehe Hintergrund), ist seit Ewigkeiten Gegenstand von Anrainerprotesten. Nun soll die Prostitution verschwinden beziehungsweise streng reglementiert und neu organisiert werden.
Auf Bezirksebene sind sich Politiker nahezu aller Parteien einig, wie die Lösung aussehen könnte: Der Straßenstrich wird nicht nur in Verbotszonen und "Sperrbezirken" verboten, sondern praktisch in ganz Wien untersagt. Im Gegenzug gibt es definierte Grätzl, in denen die Prostitution rechtlich zugelassen wird.
Sinnlose Kontrollen
Diese Idee findet auch in Polizeikreisen Befürworter. Immerhin ist man - wie mehrmals berichtet - häufig mit "von oben" angeordneten Kontrollen beschäftigt, "die absolut nichts bringen", wie es heißt. "Wir produzieren Anzeigen für die Statistik und zur Beruhigung der Anrainer, tatsächlich aber für den Altpapiercontainer", ärgern sich Ordnungshüter über eine Vielzahl eingestellter, endlos verschleppter oder nicht durchführbarer Strafverfahren.
So manche Anordnung, wie vorzugehen sei, käme einer "rechtlichen Gratwanderung am Rande des Amtsmissbrauchs gleich", so ein Personalvertreter der Exekutive. Zugleich werden rechtliche Vorgaben hinterfragt: Es sei idiotisch, sich auf den gesetzlich festgeschriebenen Schutzbereich von 150 Meter rund um verschiedene Objekte - etwa Kindertagesheime - zu berufen, wenn die Liebesdienerin dort außerhalb der Öffnungszeiten dem Gewerbe nachgeht.
Gesetzesänderung
Bei der angedachten Lösung steckt der Teufel jedoch gleich zweifach im Detail: Einerseits müssten Grätzl gefunden und definiert werden, in die der Straßenstrich - unter anderem nach Vorbild mancher deutscher Städte
- verbannt wird, ohne etwaige Anrainer (sprich: Wähler) zu vergrämen. Für die Bezirke Penzing und Rudolfsheim/Fünfhaus ist etwa das Gebiet hinter dem Technischen Museum im Gespräch.
Dazu wäre - andererseits - eine radikale Änderung des Wiener Prostitutionsgesetzes notwendig, was im Rathaus bisher aber als ziemlich entbehrlich eingestuft wird. Vor der Wahl werde sich wohl nichts ändern, mutmaßt man bei der Polizei.
Artikel vom 29.03.2010 17:34 | KURIER | Peter Grolig
http://kurier.at/nachrichten/wien/1990132.php
.
Neue Spielregeln für das Rotlicht
Bezirke und Polizei sind dafür: Ganz Wien als Sperrzone für Prostitution, ausgenommen bestimmte Grätzl.
Prostitution Straßenstrich in Wien: Für viele Anrainer ein Ärgernis, Polizei-Razzien haben nur wenig gebracht DruckenSendenLeserbrief
Vorsichtig, still und leise wird in Wien eine "Reform" der käuflichen Liebe angegangen. Der Straßenstrich in einschlägig bekannten Gebieten, etwa im Stuwerviertel beim Prater oder rund um den Westbahnhof (siehe Hintergrund), ist seit Ewigkeiten Gegenstand von Anrainerprotesten. Nun soll die Prostitution verschwinden beziehungsweise streng reglementiert und neu organisiert werden.
Auf Bezirksebene sind sich Politiker nahezu aller Parteien einig, wie die Lösung aussehen könnte: Der Straßenstrich wird nicht nur in Verbotszonen und "Sperrbezirken" verboten, sondern praktisch in ganz Wien untersagt. Im Gegenzug gibt es definierte Grätzl, in denen die Prostitution rechtlich zugelassen wird.
Sinnlose Kontrollen
Diese Idee findet auch in Polizeikreisen Befürworter. Immerhin ist man - wie mehrmals berichtet - häufig mit "von oben" angeordneten Kontrollen beschäftigt, "die absolut nichts bringen", wie es heißt. "Wir produzieren Anzeigen für die Statistik und zur Beruhigung der Anrainer, tatsächlich aber für den Altpapiercontainer", ärgern sich Ordnungshüter über eine Vielzahl eingestellter, endlos verschleppter oder nicht durchführbarer Strafverfahren.
So manche Anordnung, wie vorzugehen sei, käme einer "rechtlichen Gratwanderung am Rande des Amtsmissbrauchs gleich", so ein Personalvertreter der Exekutive. Zugleich werden rechtliche Vorgaben hinterfragt: Es sei idiotisch, sich auf den gesetzlich festgeschriebenen Schutzbereich von 150 Meter rund um verschiedene Objekte - etwa Kindertagesheime - zu berufen, wenn die Liebesdienerin dort außerhalb der Öffnungszeiten dem Gewerbe nachgeht.
Gesetzesänderung
Bei der angedachten Lösung steckt der Teufel jedoch gleich zweifach im Detail: Einerseits müssten Grätzl gefunden und definiert werden, in die der Straßenstrich - unter anderem nach Vorbild mancher deutscher Städte

Dazu wäre - andererseits - eine radikale Änderung des Wiener Prostitutionsgesetzes notwendig, was im Rathaus bisher aber als ziemlich entbehrlich eingestuft wird. Vor der Wahl werde sich wohl nichts ändern, mutmaßt man bei der Polizei.
Artikel vom 29.03.2010 17:34 | KURIER | Peter Grolig
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Öffnung der Sperrbezirke - Niederlassungsfreiheit
Fachbuch
von Professorin Silvia Kontos
FH Wiesbaden
Öffnung der Sperrbezirke - Zum Wandel von Theorien und Politik der Prostitution
Rezension von Undine Zimmer
Herrschaft und Lust sind die beiden stärksten Komponenten, die Prostitution vom Mittelalter bis heute prägten. Prostitution fand und findet noch immer in tabuisierten gesellschaftlichen Räumen statt.
Silvia Kontos hat mit "Öffnung der Sperrbezirke" eine politische Geschichte der Prostitution verfasst und treibt darin gleichzeitig die aktuelle Debatte um Prostitution als "normalen Beruf" weiter an.
"Unerwünscht, aber unverzichtbar": Bürgerliche Gesellschaften haben seit der Reformation Sexualität normativ mit der Ehe verknüpft. Was für die Einen zur privatesten Sache der Welt gehört, wird für die anderen zum Geschäft. Prostitution ist in seinen verschiedenen Formen noch immer Schauplatz der Geschlechterzuschreibungen. Machtkonstellationen zwischen den Geschlechtern spielten von jeher eine Rolle in diesem Business und waren schon immer verbunden mit der Überschreitung von Grenzen. Heute verwischen Migrationsprostitution, Sextourismus und Heiratshandel stärker als zuvor die Übergänge zwischen öffentlicher und privater/familiärer Sphäre.
Sivlia Kontos schreibt ausgehend von einer heterosexuellen Prostitution, die vor allem als "Dienst am Mann" verstanden wird. Sowohl Freier als Prostituierte gelten zwar als AkteurInnen, dennoch macht die Autorin darauf aufmerksam, dass ein hierarchischer Zusammenhang von Sexualität und Geschlecht wirksam bleibt. Selbst dann, wenn man von den Prostituierten als "Herrinnen des Verfahrens" spricht, um ihre Subjektivität zu wahren und sie als aktive professionelle Geschäftsfrauen von ihrem "Opferstatus" zu befreien.
[Prof. Kontos ist in ihrem Innersten Prostitutionsgegnerin. Anm.]
Das Hauptanliegen dieser Publikation ist es, der LeserIn vor Augen zu führen, dass Prostitution mehr ist als eine sexuelle Dienstleistung. Kontos sind die unterschiedlichen gesellschaftlichen Bereiche wichtig, in die Prostitution heute hineinspielt. Arbeitsrecht, gesellschaftliche Diskriminierung, Gewalt und Ausbeutung von Prostituierten bieten noch immer Anlass zu Reformen und sind bereits Teile eines Prozesses. Diesen nennt die Autorin die Politik der Prostitution und möchte mit dem vorliegenden Buch auf dem Feld der Prostitution vor allem eine Konfliktgeschichte der Geschlechter schreiben.
Der erste Teil beginnt mit einer theoretischen Auseinandersetzung mit den Prostitutionstheorien des 19. Jahrhunderts. Von der Untersuchung des "Dirnentums" (A.J.B. Parent-Duchatelet), der "Superiorität des Mannes" (C. Lombroso) bis zu "Prostitution und Psychoanalyse" (Freud) und anderen werden chronologisch verschiedene Standpunkte dargelegt. Kontos beleuchtet die Erklärungsmuster für die Notwendigkeit und Existenz von Prostitution in hegemonialen gesellschaftlichen Positionen. Dazu gehört auch das Eingeständnis, dass erst seit Mitte des 20. Jahrhunderts mit der Idee von der "Prostituiertenpersönlichkeit" aufgeräumt werden konnte. Es folgen neuere Positionen, mit besonderer Berücksichtung der Frauenbewegung in den 1980er Jahren, die den Debatten neue Anstöße zur Sexualität gegeben haben. Die Kapitel "Prostitutionstheorien im Kontext von Frauenbewegungen und Feministischer Theorie" und "Prostitution im Kontext hegemonialer Männlichkeit" können auch als Kernkapitel gelesen werden.
Im zweiten Teil konzentriert sich die Autorin auf die Historie der rechtlichen Regelungen, deren Bestreben es war, Prostitution zu institutionalisieren und kontrollierbar zu machen. Der zweite Teil ist keinesfalls weniger spannend als der erste: Zahlreiche Fallbeispiele veranschaulichen (erfolglose) Versuche der Kontrolle. Auch dieser Teil schließt reflektierend mit einem Kapitel über Prostitution und Frauenbewegungen ab, wobei in alte und neue Frauenbewegung unterschieden wird.
"Die Öffnung der Sperrbezirke" steht für die Forderung nach einer offensiven gesellschaftlichen Auseinandersetzung mit der Prostitution, im Idealfall zusammen mit den Prostituierten. Immer noch, so kritisiert Kontos, wird über deren Köpfe hinweg laut diskutiert, während ihre Stimmen leise geblieben sind.
Zur Autorin:
Silvia Kontos, Prof. Dr. phil. habil. für Soziologie und Frauenforschung in Wiesbaden, beschäftigt sich mit Körperpolitik als Dimension der Geschlechterverhältnisse. Dazu gehören Abtreibungsregulierungen, Reproduktionstechniken und Prostitution. Kontos gehört der Frauenbewegung seit ihren Anfängen an. Für "Sperrbezirke" hat Kontos einen langen Rechercheprozess auf sich genommen. Seit den 1980er Jahren beschäftigt sie sich mit Prostitution.
AVIVA-Tipp: Dieses Buch ist eine Bereicherung für alle, die sich mit Prostitution als gesellschaftliches Phänomen, mit der Verhandlung der Geschlechterpositionen und Sexualität auseinandersetzen. Es reflektiert kritisch den aktuellen Forschungstand und bezieht auch intersektionale Ansätze mit ein. Ausgehend vom Diskurs über Prostitution schreibt die Autorin gleichzeitig eine Geschichte der Frauenbewegung. In dieser Verbindung liegt auch eine besondere Stärke des Buches. Die beiden Teile ergänzen sich, indem sie zeigen wie sich theoretische Perspektiven und die Umsetzung der Reglementierungen gegenseitig bedingen. Besonders das Kapitel über feministische Theorien und die Fallbeispiele des zweiten Teils verleihen der Publikation Aktualität. Die theoretischen Abschnitte sind anschaulich und prägnant formuliert, so dass die Leserin die Entwicklung der Positionen sehr gut nach verfolgen und sich in das Thema einarbeiten kann.

Silvia Kontos
Öffnung der Sperrbezirke - Zum Wandel von Theorien und Politik der Prostitution
Ulrike Helmer Verlag, erschienen 2009
Paperback, 428 Seiten
ISBN 978-3-89741-285-9
32,90 Euro
http://www.amazon.de/dp/3897412853
Quelle:
http://www.aviva-berlin.de/aviva/conten ... id=1426083
Siehe auch die Rezension von Prof. Birgit Sauer, Politikwissenschaft Uni Wien:
viewtopic.php?p=83680#83680
http://www.querelles-net.de/index.php/q ... ew/871/864
von Professorin Silvia Kontos
FH Wiesbaden
Öffnung der Sperrbezirke - Zum Wandel von Theorien und Politik der Prostitution
Rezension von Undine Zimmer
Herrschaft und Lust sind die beiden stärksten Komponenten, die Prostitution vom Mittelalter bis heute prägten. Prostitution fand und findet noch immer in tabuisierten gesellschaftlichen Räumen statt.
Silvia Kontos hat mit "Öffnung der Sperrbezirke" eine politische Geschichte der Prostitution verfasst und treibt darin gleichzeitig die aktuelle Debatte um Prostitution als "normalen Beruf" weiter an.
"Unerwünscht, aber unverzichtbar": Bürgerliche Gesellschaften haben seit der Reformation Sexualität normativ mit der Ehe verknüpft. Was für die Einen zur privatesten Sache der Welt gehört, wird für die anderen zum Geschäft. Prostitution ist in seinen verschiedenen Formen noch immer Schauplatz der Geschlechterzuschreibungen. Machtkonstellationen zwischen den Geschlechtern spielten von jeher eine Rolle in diesem Business und waren schon immer verbunden mit der Überschreitung von Grenzen. Heute verwischen Migrationsprostitution, Sextourismus und Heiratshandel stärker als zuvor die Übergänge zwischen öffentlicher und privater/familiärer Sphäre.
Sivlia Kontos schreibt ausgehend von einer heterosexuellen Prostitution, die vor allem als "Dienst am Mann" verstanden wird. Sowohl Freier als Prostituierte gelten zwar als AkteurInnen, dennoch macht die Autorin darauf aufmerksam, dass ein hierarchischer Zusammenhang von Sexualität und Geschlecht wirksam bleibt. Selbst dann, wenn man von den Prostituierten als "Herrinnen des Verfahrens" spricht, um ihre Subjektivität zu wahren und sie als aktive professionelle Geschäftsfrauen von ihrem "Opferstatus" zu befreien.
[Prof. Kontos ist in ihrem Innersten Prostitutionsgegnerin. Anm.]
Das Hauptanliegen dieser Publikation ist es, der LeserIn vor Augen zu führen, dass Prostitution mehr ist als eine sexuelle Dienstleistung. Kontos sind die unterschiedlichen gesellschaftlichen Bereiche wichtig, in die Prostitution heute hineinspielt. Arbeitsrecht, gesellschaftliche Diskriminierung, Gewalt und Ausbeutung von Prostituierten bieten noch immer Anlass zu Reformen und sind bereits Teile eines Prozesses. Diesen nennt die Autorin die Politik der Prostitution und möchte mit dem vorliegenden Buch auf dem Feld der Prostitution vor allem eine Konfliktgeschichte der Geschlechter schreiben.
Der erste Teil beginnt mit einer theoretischen Auseinandersetzung mit den Prostitutionstheorien des 19. Jahrhunderts. Von der Untersuchung des "Dirnentums" (A.J.B. Parent-Duchatelet), der "Superiorität des Mannes" (C. Lombroso) bis zu "Prostitution und Psychoanalyse" (Freud) und anderen werden chronologisch verschiedene Standpunkte dargelegt. Kontos beleuchtet die Erklärungsmuster für die Notwendigkeit und Existenz von Prostitution in hegemonialen gesellschaftlichen Positionen. Dazu gehört auch das Eingeständnis, dass erst seit Mitte des 20. Jahrhunderts mit der Idee von der "Prostituiertenpersönlichkeit" aufgeräumt werden konnte. Es folgen neuere Positionen, mit besonderer Berücksichtung der Frauenbewegung in den 1980er Jahren, die den Debatten neue Anstöße zur Sexualität gegeben haben. Die Kapitel "Prostitutionstheorien im Kontext von Frauenbewegungen und Feministischer Theorie" und "Prostitution im Kontext hegemonialer Männlichkeit" können auch als Kernkapitel gelesen werden.
Im zweiten Teil konzentriert sich die Autorin auf die Historie der rechtlichen Regelungen, deren Bestreben es war, Prostitution zu institutionalisieren und kontrollierbar zu machen. Der zweite Teil ist keinesfalls weniger spannend als der erste: Zahlreiche Fallbeispiele veranschaulichen (erfolglose) Versuche der Kontrolle. Auch dieser Teil schließt reflektierend mit einem Kapitel über Prostitution und Frauenbewegungen ab, wobei in alte und neue Frauenbewegung unterschieden wird.
"Die Öffnung der Sperrbezirke" steht für die Forderung nach einer offensiven gesellschaftlichen Auseinandersetzung mit der Prostitution, im Idealfall zusammen mit den Prostituierten. Immer noch, so kritisiert Kontos, wird über deren Köpfe hinweg laut diskutiert, während ihre Stimmen leise geblieben sind.
Zur Autorin:
Silvia Kontos, Prof. Dr. phil. habil. für Soziologie und Frauenforschung in Wiesbaden, beschäftigt sich mit Körperpolitik als Dimension der Geschlechterverhältnisse. Dazu gehören Abtreibungsregulierungen, Reproduktionstechniken und Prostitution. Kontos gehört der Frauenbewegung seit ihren Anfängen an. Für "Sperrbezirke" hat Kontos einen langen Rechercheprozess auf sich genommen. Seit den 1980er Jahren beschäftigt sie sich mit Prostitution.
AVIVA-Tipp: Dieses Buch ist eine Bereicherung für alle, die sich mit Prostitution als gesellschaftliches Phänomen, mit der Verhandlung der Geschlechterpositionen und Sexualität auseinandersetzen. Es reflektiert kritisch den aktuellen Forschungstand und bezieht auch intersektionale Ansätze mit ein. Ausgehend vom Diskurs über Prostitution schreibt die Autorin gleichzeitig eine Geschichte der Frauenbewegung. In dieser Verbindung liegt auch eine besondere Stärke des Buches. Die beiden Teile ergänzen sich, indem sie zeigen wie sich theoretische Perspektiven und die Umsetzung der Reglementierungen gegenseitig bedingen. Besonders das Kapitel über feministische Theorien und die Fallbeispiele des zweiten Teils verleihen der Publikation Aktualität. Die theoretischen Abschnitte sind anschaulich und prägnant formuliert, so dass die Leserin die Entwicklung der Positionen sehr gut nach verfolgen und sich in das Thema einarbeiten kann.

Silvia Kontos
Öffnung der Sperrbezirke - Zum Wandel von Theorien und Politik der Prostitution
Ulrike Helmer Verlag, erschienen 2009
Paperback, 428 Seiten
ISBN 978-3-89741-285-9
32,90 Euro
http://www.amazon.de/dp/3897412853
Quelle:
http://www.aviva-berlin.de/aviva/conten ... id=1426083
Siehe auch die Rezension von Prof. Birgit Sauer, Politikwissenschaft Uni Wien:
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Viernheim, Rhein/Neckar
Gericht: Acht Monate Jugendstrafe ohne Bewährung
Zur illegalen Prostitution durch Drogen
"Ich kann nicht anders. Ich brauche Geld für Drogen", versuchte eine 21 Jahre alte Südeuropäerin aus Viernheim erst gar nicht um den heißen Brei herumzureden und legte ein Geständnis ab: Seit sie 17 Jahre ist, bietet sie sich in der Mannheimer Innenstadt, die als Sperrbezirks ausgewiesen ist, als Prostituierte an.
Teufelskreis
Seit ihrem 14. Lebensjahr konsumiert sie Drogen, unter anderem Heroin. Gerichtsvorsitzender Rainer Brakonier, Staatsanwältin Brigitte Lehmann, Verteidiger Sebastian Strauch und der Vertreter der Jugendgerichtshilfe sprachen übereinstimmend von einem Teufelskreis.
Einschlägig vorbestraft
Das Jugendschöffengericht in Bensheim verurteilte die drogen- und medikamentenabhängige, mehrfach einschlägig vorbestrafte Angeklagte wegen verbotener Prostitution in drei Fällen zu einer Jugendstrafe ohne Bewährung von acht Monaten. Zur Tatzeit war sie noch keine 21 Jahre alt. Während ihres Gefängnisaufenthalts soll sie eine Therapie machen.
Die Verurteilung zu einer Gefängnisstrafe war nach Überzeugung aller Prozessbeteiligten die einzige Chance für die Mutter einer kleinen Tochter, von den Drogen weg und ihr Leben in den Griff zu bekommen.
Das Urteil ist bereits rechtskräftig. Obwohl sie bereits mehrfach aufgegriffen und vor dem Lampertheimer Amtsgericht wegen Prostitution im Sperrbezirk dreimal verurteilt worden war, sah die Angeklagte keinen anderen Weg, um an Geld zu kommen: Sie hat weder einen Schulabschluss, noch jemals eine Ausbildung begonnen.
Etwa 120 Euro täglich brauche sie, um ihre Drogen und Medikamente zu bezahlen, antwortete die junge Frau auf Fragen des Gerichtsvorsitzenden.
Männer angesprochen
Zuletzt war sie der Polizei vor einer Woche aufgefallen, als sie wiederum im Sperrbezirk Männer ansprach. Sie wolle endlich eine Entgiftung und eine anschließende Therapie machen, erklärte die Angeklagte vor Gericht in Bensheim. sg
Bergsträßer Anzeiger
14. Juni 2010
http://www.morgenweb.de/region/heppenhe ... 38451.html
So führt die Sperrgebietsregelung drogenabhängige in eine Gefängniskarriere.
Verurteilungen, die überwiegend gegen Frauen ausgesprochen werden (Sexismus).
.
Gericht: Acht Monate Jugendstrafe ohne Bewährung
Zur illegalen Prostitution durch Drogen
"Ich kann nicht anders. Ich brauche Geld für Drogen", versuchte eine 21 Jahre alte Südeuropäerin aus Viernheim erst gar nicht um den heißen Brei herumzureden und legte ein Geständnis ab: Seit sie 17 Jahre ist, bietet sie sich in der Mannheimer Innenstadt, die als Sperrbezirks ausgewiesen ist, als Prostituierte an.
Teufelskreis
Seit ihrem 14. Lebensjahr konsumiert sie Drogen, unter anderem Heroin. Gerichtsvorsitzender Rainer Brakonier, Staatsanwältin Brigitte Lehmann, Verteidiger Sebastian Strauch und der Vertreter der Jugendgerichtshilfe sprachen übereinstimmend von einem Teufelskreis.
Einschlägig vorbestraft
Das Jugendschöffengericht in Bensheim verurteilte die drogen- und medikamentenabhängige, mehrfach einschlägig vorbestrafte Angeklagte wegen verbotener Prostitution in drei Fällen zu einer Jugendstrafe ohne Bewährung von acht Monaten. Zur Tatzeit war sie noch keine 21 Jahre alt. Während ihres Gefängnisaufenthalts soll sie eine Therapie machen.
Die Verurteilung zu einer Gefängnisstrafe war nach Überzeugung aller Prozessbeteiligten die einzige Chance für die Mutter einer kleinen Tochter, von den Drogen weg und ihr Leben in den Griff zu bekommen.
Das Urteil ist bereits rechtskräftig. Obwohl sie bereits mehrfach aufgegriffen und vor dem Lampertheimer Amtsgericht wegen Prostitution im Sperrbezirk dreimal verurteilt worden war, sah die Angeklagte keinen anderen Weg, um an Geld zu kommen: Sie hat weder einen Schulabschluss, noch jemals eine Ausbildung begonnen.
Etwa 120 Euro täglich brauche sie, um ihre Drogen und Medikamente zu bezahlen, antwortete die junge Frau auf Fragen des Gerichtsvorsitzenden.
Männer angesprochen
Zuletzt war sie der Polizei vor einer Woche aufgefallen, als sie wiederum im Sperrbezirk Männer ansprach. Sie wolle endlich eine Entgiftung und eine anschließende Therapie machen, erklärte die Angeklagte vor Gericht in Bensheim. sg
Bergsträßer Anzeiger
14. Juni 2010
http://www.morgenweb.de/region/heppenhe ... 38451.html
So führt die Sperrgebietsregelung drogenabhängige in eine Gefängniskarriere.
Verurteilungen, die überwiegend gegen Frauen ausgesprochen werden (Sexismus).
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24.6.2010
Stadt will Bordelle reglementieren
(FRIEDRICHSHAFEN/rut) Weil die Zeppelinstadt in Sachen Prostitution nicht mengenmäßig überdurchschnittlich gut dabei ist, sondern sich die Bordelle und bordellartigen Betriebe auch wie Kraut und Rüben übers Stadtgebiet verteilen, will die Verwaltung die Sperrgebiete ändern. Am Montag diskutiert der Gemeinderat über das Thema.
Wer durch Friedrichshafen fährt, dem blinken allerorten rote Herzchen entgegen: „Wir haben hier eine hohe Prostitution“, weiß nicht nur Jürgen Renz, Leiter des Polizeireviers Friedrichshafen. 14 bordellartige Betriebe (das können etwa auch Saunen oder Bars sein, in denen man unter anderem zu einer Prostituierten gehen kann) sind offiziell registriert, mit insgesamt 86 Prostitutionsplätzen. Von diesen Plätzen werden nach Schätzungen der Kripo täglich 50 bis 60 permanent genutzt -- je nach Jahreszeit und Veranstaltungskalender. Wobei laut Renz nicht nur bestimmte Messen, sondern auch die Tatsache, dass Friedrichshafen Touristenstadt ist und im Dreiländereck liegt, für rege Bordellbesuche steht. „Es wäre allerdings weltfremd zu glauben, dass nur Auswärtige diese Einrichtungen nutzen“, fügt der Revierleiter hinzu.
Da in Baden-Württemberg in Städten mit mehr als 35 000 Einwohnern Prostitution grundsätzlich zulässig und Friedrichshafen gemeinsam mit Konstanz die einzige deutsche Stadt am Bodensee ist, die Prostitutionsausübung grundsätzlich erlaubt, gehen beim hiesigen Bauordnungsamt laut Verwaltungsvorlage offenbar ständig immer noch mehr Anfragen von Leuten ein, die ebenfalls ein Bordell hochziehen möchten. Dem will die Stadt nun einen Riegel vorschieben. Verbietet die aktuelle, aus dem Jahr 1984 stammende Sperrgebietsverordnung Prostitution nur in bestimmten Gebieten, will man in einer Neufassung den Spieß umdrehen: Prostitution soll im gesamten Stadtgebiet grundsätzlich verboten und nur noch in Gewerbegebieten erlaubt sein. Straßenstriche will man gänzlich verbieten. Zwar gibt’s bislang in Friedrichshafen nirgendwo einen Straßenstrich, Renz versteht das Verbot allerdings als vorbeugende Maßnahme. Das Regierungspräsidium Tübingen, welches die jeweiligen Verordnungen erlässt, hat der Stadtverwaltung offensichtlich bereits signalisiert, dass es die Planungen der Kommune mitträgt.
Insbesondere will man damit Prostitution aus Wohngebieten verbannen, nicht zuletzt, damit Jugendliche nicht ständig damit konfrontiert werden. Sowohl die Polizeidirektion Friedrichshafen als auch das Jugendamt des Bodenseekreises unterstützen das Ansinnen der Stadtverwaltung, sei doch mit der Beschränkung der Gebiete, in denen Prostitution erlaubt ist, sowohl „dem Schutz der Jugend als auch dem öffentlichen Anstand gedient“, wie es in der Vorlage für die Gemeinderäte heißt. Zudem will man einer „Überfrachtung der Stadt mit entsprechender Wohnungsprostitution, bordellartigen Betrieben und Bordellen“ entgegen wirken.
Jürgen Renz hofft, dass die Zentralisierung der Rotlichtbezirke etwaige Überprüfungen für die Polizei vor Ort einfacher machen wird, denn: „Um das Milieu herum geschehen viele Straftaten, die man so gar nicht mitbekommt.“ Wohl gebe es immer wieder Streitigkeiten zwischen Freiern und Prostituierten, generell sei in diesem Bereich „das Dunkelfeld aber sehr hoch“.
http://www.schwaebische.de/lokales/frie ... 18652.html
Stadt will Bordelle reglementieren
(FRIEDRICHSHAFEN/rut) Weil die Zeppelinstadt in Sachen Prostitution nicht mengenmäßig überdurchschnittlich gut dabei ist, sondern sich die Bordelle und bordellartigen Betriebe auch wie Kraut und Rüben übers Stadtgebiet verteilen, will die Verwaltung die Sperrgebiete ändern. Am Montag diskutiert der Gemeinderat über das Thema.
Wer durch Friedrichshafen fährt, dem blinken allerorten rote Herzchen entgegen: „Wir haben hier eine hohe Prostitution“, weiß nicht nur Jürgen Renz, Leiter des Polizeireviers Friedrichshafen. 14 bordellartige Betriebe (das können etwa auch Saunen oder Bars sein, in denen man unter anderem zu einer Prostituierten gehen kann) sind offiziell registriert, mit insgesamt 86 Prostitutionsplätzen. Von diesen Plätzen werden nach Schätzungen der Kripo täglich 50 bis 60 permanent genutzt -- je nach Jahreszeit und Veranstaltungskalender. Wobei laut Renz nicht nur bestimmte Messen, sondern auch die Tatsache, dass Friedrichshafen Touristenstadt ist und im Dreiländereck liegt, für rege Bordellbesuche steht. „Es wäre allerdings weltfremd zu glauben, dass nur Auswärtige diese Einrichtungen nutzen“, fügt der Revierleiter hinzu.
Da in Baden-Württemberg in Städten mit mehr als 35 000 Einwohnern Prostitution grundsätzlich zulässig und Friedrichshafen gemeinsam mit Konstanz die einzige deutsche Stadt am Bodensee ist, die Prostitutionsausübung grundsätzlich erlaubt, gehen beim hiesigen Bauordnungsamt laut Verwaltungsvorlage offenbar ständig immer noch mehr Anfragen von Leuten ein, die ebenfalls ein Bordell hochziehen möchten. Dem will die Stadt nun einen Riegel vorschieben. Verbietet die aktuelle, aus dem Jahr 1984 stammende Sperrgebietsverordnung Prostitution nur in bestimmten Gebieten, will man in einer Neufassung den Spieß umdrehen: Prostitution soll im gesamten Stadtgebiet grundsätzlich verboten und nur noch in Gewerbegebieten erlaubt sein. Straßenstriche will man gänzlich verbieten. Zwar gibt’s bislang in Friedrichshafen nirgendwo einen Straßenstrich, Renz versteht das Verbot allerdings als vorbeugende Maßnahme. Das Regierungspräsidium Tübingen, welches die jeweiligen Verordnungen erlässt, hat der Stadtverwaltung offensichtlich bereits signalisiert, dass es die Planungen der Kommune mitträgt.
Insbesondere will man damit Prostitution aus Wohngebieten verbannen, nicht zuletzt, damit Jugendliche nicht ständig damit konfrontiert werden. Sowohl die Polizeidirektion Friedrichshafen als auch das Jugendamt des Bodenseekreises unterstützen das Ansinnen der Stadtverwaltung, sei doch mit der Beschränkung der Gebiete, in denen Prostitution erlaubt ist, sowohl „dem Schutz der Jugend als auch dem öffentlichen Anstand gedient“, wie es in der Vorlage für die Gemeinderäte heißt. Zudem will man einer „Überfrachtung der Stadt mit entsprechender Wohnungsprostitution, bordellartigen Betrieben und Bordellen“ entgegen wirken.
Jürgen Renz hofft, dass die Zentralisierung der Rotlichtbezirke etwaige Überprüfungen für die Polizei vor Ort einfacher machen wird, denn: „Um das Milieu herum geschehen viele Straftaten, die man so gar nicht mitbekommt.“ Wohl gebe es immer wieder Streitigkeiten zwischen Freiern und Prostituierten, generell sei in diesem Bereich „das Dunkelfeld aber sehr hoch“.
http://www.schwaebische.de/lokales/frie ... 18652.html
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Niederlassungskarte Friedrichshafen am Bodensee
28.6.2019
Rotlicht soll künftig in gelben Bereich
BauNutzungsPlan nach Bau(planungs)recht:

Grün = Wohngebiet: Prostitution absolut verboten (vgl. Sperrgebiet)
Ausn. Wohnungsprostitution und solange Sexarbeit nicht als freier Beruf wie Arzt oder RA anerkannt ist.
Prostitution kann also räumlich nach Bau(planungs)recht oder/und Sperrgebietsverordnung kontrolliert werden.
Blau = Mischgebiet: Wohnen und Gewerbe - Prostitution verboten
Jedoch alle Bordelle bisher nur hier, aber hier nur geduldet wg. Bestandsschutz.
Gelb = Gewerbegebiet: Prostitution erlaubt = Toleranzzone
Bisher jedoch gibt es hier keine einzige Sexdienstleistungs-Arbeitstätte (z.B. wg. Politik-Stadtplanungs-Versagen wg. Prostitutionsstigma).
Prostitutionskontrolle per Bau(planungs)recht:
viewtopic.php?t=1226
viewtopic.php?t=4187 (Rechtsgutachten)
Beachte den feinen aber entscheidenden Unterschied:
gewerbliches Wohnungsbordell (Terminwohnung) und private Wohnungsprostitution (HWG)!
(FRIEDRICHSHAFEN/sz) Skandal im Sperrbezirk? Nein, Ordnung im Rotlichtmilieu. Das erhofft sich die Mehrheit des Gemeinderates von einer neue Regelung der Sperrgebietsverordnung für die Stadt, die am Montag eine wichtige Hürde genommen hat. Viel ändern wird sich auf die Schnelle aber wohl nichts.
Grundsätzlich ist Prostitution in einer Stadt von der Größe Friedrichshafens erlaubt (58.848 Einwohner). Wer als Kommune das horizontale Gewerbe trotzdem lenken will, greift in der Regel zum Mittel des Sperrgebiets. Dann wird festgeschrieben, wo angeschafft werden darf und wo nicht. Friedrichshafen hat so eine Verordnung. Bloß ist die rund 25 Jahre alt, würde einen Straßenstrich zulassen und hat in der Vergangenheit nicht verhindert, dass viele der 14 ordentlich angemeldeten Bordellbetriebe in oder in der Nachbarschaft von Wohngebieten zu finden sind.
Problempunkt Bestandsschutz
Das soll mit der neuen Sperrgebietsverordnung besser werden. Sie würde Prostitution nur noch in Gewerbegebieten der Kernstadt erlauben -- in so genannten Toleranzzonen (Gelbe Flächen in der Karte).
Hauptproblem: der Bestandsschutz bestehender Betriebe. Der besagt, dass offiziell genehmigte Bordelle in Wohn- oder Mischgebieten auch in Zukunft legal sind. Eine erteilte Genehmigung ist durch eine Änderung der zugrunde gelegten Verordnung nicht einfach aufzuheben.
An den Einzelheiten zum Thema Bestandsschutz streiten sich offenbar die Geister. Während das Regierungspräsidium Tübingen, das die Sperrgebietsverordnung nach Rücksprache mit der Stadt erlässt, offenbar eine sehr weitreichende Auslegung bevorzugt, wollen es OB Andreas Brand, die Verwaltung und die Mehrheit des Rates gerne enger sehen. So soll ihrer Auffassung nach der Bestandsschutz dann enden, wenn ein Betrieb den Besitzer wechselt oder längere Zeit ruht. Hier werde man möglicherweise so weit gehen, einen Musterprozess zu führen, kündigte der Oberbürgermeister bei der Ratssitzung am Montag eine harte Haltung an. Denn entscheiden darf das Regierungspräsidium.
Fast alle Ratsfraktionen unterstützten die Position des OB.
Roland Frank (SPD) ging sogar noch weiter als der vorgelegte Entwurf und will Prositution auch im Gewerbegebiet Rohrbach und neben der Äußeren Ailinger Straße (die gelben Flächen mit den Nummern 2 und 9 in unserer Grafik) verbieten.
Anders die Grünen: Man habe grundsätzliche Bedenken, ob die neue Verordnung umsetzbar sei, gab Monika Blank zu Protokoll. Angesichts des Bestandsschutzproblems sei das Ziel der Neuregelung nicht zu erreichen. Sie kritisierte, dass man das Rotlichtmilieu und die möglichen Probleme drumherum jetzt an einigen wenigen Stellen konzentrieren wolle. Man solle Prostitution nicht kriminalisieren und nicht ghettoisieren, forderte Blank.
Mehrheit hat keine Bedenken
Die Mehrheit folgte ihr nicht. Gegen vier grüne und eine Stimme der Freien Wähler stimmte der Rat dem Entwurf einer neuen Sperrgebietsverordnung bei drei Enthaltungen (Freie Wähler und Frauenliste) zu.
http://www.schwaebische.de/lokales/rave ... 21085.html

Rotlicht soll es künftig nur noch im gelben Bereich geben, also in den Gewerbegebieten der Kernstadt.
Ein Problem dabei: Viele bestehende Bordelle (in der Grafik durch rote Punkte gekennzeichnet) liegen in Wohngebieten und genießen trotz neuer Verordnung Bestandsschutz.
Plan wie oben in groß
http://www.schwaebische.de/pu_szon/bild ... l_rv_regio
Rotlicht soll künftig in gelben Bereich
BauNutzungsPlan nach Bau(planungs)recht:

Grün = Wohngebiet: Prostitution absolut verboten (vgl. Sperrgebiet)
Ausn. Wohnungsprostitution und solange Sexarbeit nicht als freier Beruf wie Arzt oder RA anerkannt ist.
Prostitution kann also räumlich nach Bau(planungs)recht oder/und Sperrgebietsverordnung kontrolliert werden.
Blau = Mischgebiet: Wohnen und Gewerbe - Prostitution verboten
Jedoch alle Bordelle bisher nur hier, aber hier nur geduldet wg. Bestandsschutz.
Gelb = Gewerbegebiet: Prostitution erlaubt = Toleranzzone
Bisher jedoch gibt es hier keine einzige Sexdienstleistungs-Arbeitstätte (z.B. wg. Politik-Stadtplanungs-Versagen wg. Prostitutionsstigma).
Prostitutionskontrolle per Bau(planungs)recht:
viewtopic.php?t=1226
viewtopic.php?t=4187 (Rechtsgutachten)
Beachte den feinen aber entscheidenden Unterschied:
gewerbliches Wohnungsbordell (Terminwohnung) und private Wohnungsprostitution (HWG)!
(FRIEDRICHSHAFEN/sz) Skandal im Sperrbezirk? Nein, Ordnung im Rotlichtmilieu. Das erhofft sich die Mehrheit des Gemeinderates von einer neue Regelung der Sperrgebietsverordnung für die Stadt, die am Montag eine wichtige Hürde genommen hat. Viel ändern wird sich auf die Schnelle aber wohl nichts.
Grundsätzlich ist Prostitution in einer Stadt von der Größe Friedrichshafens erlaubt (58.848 Einwohner). Wer als Kommune das horizontale Gewerbe trotzdem lenken will, greift in der Regel zum Mittel des Sperrgebiets. Dann wird festgeschrieben, wo angeschafft werden darf und wo nicht. Friedrichshafen hat so eine Verordnung. Bloß ist die rund 25 Jahre alt, würde einen Straßenstrich zulassen und hat in der Vergangenheit nicht verhindert, dass viele der 14 ordentlich angemeldeten Bordellbetriebe in oder in der Nachbarschaft von Wohngebieten zu finden sind.
Problempunkt Bestandsschutz
Das soll mit der neuen Sperrgebietsverordnung besser werden. Sie würde Prostitution nur noch in Gewerbegebieten der Kernstadt erlauben -- in so genannten Toleranzzonen (Gelbe Flächen in der Karte).
Hauptproblem: der Bestandsschutz bestehender Betriebe. Der besagt, dass offiziell genehmigte Bordelle in Wohn- oder Mischgebieten auch in Zukunft legal sind. Eine erteilte Genehmigung ist durch eine Änderung der zugrunde gelegten Verordnung nicht einfach aufzuheben.
An den Einzelheiten zum Thema Bestandsschutz streiten sich offenbar die Geister. Während das Regierungspräsidium Tübingen, das die Sperrgebietsverordnung nach Rücksprache mit der Stadt erlässt, offenbar eine sehr weitreichende Auslegung bevorzugt, wollen es OB Andreas Brand, die Verwaltung und die Mehrheit des Rates gerne enger sehen. So soll ihrer Auffassung nach der Bestandsschutz dann enden, wenn ein Betrieb den Besitzer wechselt oder längere Zeit ruht. Hier werde man möglicherweise so weit gehen, einen Musterprozess zu führen, kündigte der Oberbürgermeister bei der Ratssitzung am Montag eine harte Haltung an. Denn entscheiden darf das Regierungspräsidium.
Fast alle Ratsfraktionen unterstützten die Position des OB.
Roland Frank (SPD) ging sogar noch weiter als der vorgelegte Entwurf und will Prositution auch im Gewerbegebiet Rohrbach und neben der Äußeren Ailinger Straße (die gelben Flächen mit den Nummern 2 und 9 in unserer Grafik) verbieten.
Anders die Grünen: Man habe grundsätzliche Bedenken, ob die neue Verordnung umsetzbar sei, gab Monika Blank zu Protokoll. Angesichts des Bestandsschutzproblems sei das Ziel der Neuregelung nicht zu erreichen. Sie kritisierte, dass man das Rotlichtmilieu und die möglichen Probleme drumherum jetzt an einigen wenigen Stellen konzentrieren wolle. Man solle Prostitution nicht kriminalisieren und nicht ghettoisieren, forderte Blank.
Mehrheit hat keine Bedenken
Die Mehrheit folgte ihr nicht. Gegen vier grüne und eine Stimme der Freien Wähler stimmte der Rat dem Entwurf einer neuen Sperrgebietsverordnung bei drei Enthaltungen (Freie Wähler und Frauenliste) zu.
http://www.schwaebische.de/lokales/rave ... 21085.html

Rotlicht soll es künftig nur noch im gelben Bereich geben, also in den Gewerbegebieten der Kernstadt.
Ein Problem dabei: Viele bestehende Bordelle (in der Grafik durch rote Punkte gekennzeichnet) liegen in Wohngebieten und genießen trotz neuer Verordnung Bestandsschutz.
Plan wie oben in groß
http://www.schwaebische.de/pu_szon/bild ... l_rv_regio
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(habe mir erlaubt in deinem Posting nochwas herumzulayouten)
Fakten Friedrichshafen
nach Stuttgart zweit wichtigsten Messestadt des Landes
zweitgrößten Stadt am Bodensee
Außer in Friedrichshafen ist Prostitutionsausübung am Bodensee in Deutschland nur noch in Konstanz erlaubt.
Das verdeutlicht das herrschende flächendeckende Prostitutionsverbot.
Grundsätzlich ist Prostitution in baden-württembergischen Städten mit mehr als 35.000 Einwohnern erlaubt.
14 bordellartige Betriebe in Friedrichshafen
86 Prostitutionsplätze (also 6,14 Arbeitsplätze je Betrieb)
50 bis 60 permanent genutzt (nach Polizeiangaben)
86 Arbeitsplätze / 58.848 Einwohner =
Versorgungsquote = 1,5 Promille = 1, 1/2 Sexarbeiter pro 1.000 Einwohner
Wer rechnet jetzt weiter:
Umsatz- und Steuereinnahmen-Kalkulation, Gewerbekennzahlen...
Zuständig für Sperrgebietsverordnungen ist Regierungspräsidium Tübingen.
Bisherige Sperrgebietsverordnung Friedrichshafen aus dem Jahre 1984.
Bei Prostitutionskontrolle wird wie üblich mit Jugendschutz argumentiert (Freier in Wohngebieten).
Quelle:
http://www.see-online.info/2010/06/frie ... verbannen/
Fakten Friedrichshafen
nach Stuttgart zweit wichtigsten Messestadt des Landes
zweitgrößten Stadt am Bodensee
Außer in Friedrichshafen ist Prostitutionsausübung am Bodensee in Deutschland nur noch in Konstanz erlaubt.
Das verdeutlicht das herrschende flächendeckende Prostitutionsverbot.
Grundsätzlich ist Prostitution in baden-württembergischen Städten mit mehr als 35.000 Einwohnern erlaubt.
14 bordellartige Betriebe in Friedrichshafen
86 Prostitutionsplätze (also 6,14 Arbeitsplätze je Betrieb)
50 bis 60 permanent genutzt (nach Polizeiangaben)
86 Arbeitsplätze / 58.848 Einwohner =
Versorgungsquote = 1,5 Promille = 1, 1/2 Sexarbeiter pro 1.000 Einwohner
Wer rechnet jetzt weiter:
Umsatz- und Steuereinnahmen-Kalkulation, Gewerbekennzahlen...
Zuständig für Sperrgebietsverordnungen ist Regierungspräsidium Tübingen.
Bisherige Sperrgebietsverordnung Friedrichshafen aus dem Jahre 1984.
Bei Prostitutionskontrolle wird wie üblich mit Jugendschutz argumentiert (Freier in Wohngebieten).
Quelle:
http://www.see-online.info/2010/06/frie ... verbannen/
Zuletzt geändert von Marc of Frankfurt am 03.07.2010, 01:22, insgesamt 2-mal geändert.
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Das hab ich noch nie begriffen.Marc of Frankfurt hat geschrieben: Bei Prostitutionskontrolle wird wie üblich mit Jugendschutz argumentiert (Freier in Wohngebieten).
Worin unterscheidet sich ein Freier vom Kunden einer Fusspflegerin?
Er schaut sich 10mal um, bevor er an an Haus geht und klingelt.
In Echterdingen hat die Stadtverwaltung behauptet, die Strasse sei mit gebrauchten Kondomen verunreinigt.
Eigentlich müssten Wohnungsbordelle gerade in Wohngebieten angesiedelt werden - damit die Bevölkerung merkt, dass SW nicht so isz wie es in ihren Köpfen rumspukt.
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Stadtluft macht frei
Habe das erste Posting hier im Thema mit zwei schönen Karten ergänzt, die zeigen wie Prostitution in der Fläche verboten ist (Sperrbezirke) und eingeschränkt wird auf kleine Gebiete in Großstädten und Rotlichtvierteln (Toleranzzonen):
Prostitution in 188 Großstädten in Deutschland

Rot: Die 188 deutschen Städte, mit mehr als 50.000 Einwohnern,
wo i.A. Prostitution nicht automatisch z.B. per Landesgesetz verboten ist. In manchen Bundesländern liegt diese Grenze auch schon bei 35.000 Einwohnern, so daß theoretisch auf Ganzdeutschland gerechnet noch 137 Städte mit Erlaubnis zu Sexarbeit hinzukommen.
Blau: flächendeckendes Prostitutionsverbot im ländlichen Raum (= Sperrgebiet).
Politische Flächen-Gliederung in Deutschland

Gelb: 111 kreisfreie Städte mit teilw. eigenen Sperrbezirksverordnungen, wo nur kleine Toleranzzonen für legale Sexwork-Arbeitsstätten ausgewiesen sind. Meist nur in einzelnen Liegenschaften im Ghetto Rotlichtbezirken (Hurenkaserne, Laufhaus mit Wuchermieten wg. Monopol) oder am unbelebten und damit gefährlichen Stadtrand oder Industriegebiet mit geringem Kundenlauf.
Weiß: 301 Landkreise mit i.A. absolutem Prostitutionsverbot (= Sperrbezirk).
Rot: 22 Regierungsbezirke. Sie entscheiden i.A. über die Sperrbezirksverordnungen.
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Prostitution in 188 Großstädten in Deutschland

Rot: Die 188 deutschen Städte, mit mehr als 50.000 Einwohnern,
wo i.A. Prostitution nicht automatisch z.B. per Landesgesetz verboten ist. In manchen Bundesländern liegt diese Grenze auch schon bei 35.000 Einwohnern, so daß theoretisch auf Ganzdeutschland gerechnet noch 137 Städte mit Erlaubnis zu Sexarbeit hinzukommen.
Blau: flächendeckendes Prostitutionsverbot im ländlichen Raum (= Sperrgebiet).
Politische Flächen-Gliederung in Deutschland

Gelb: 111 kreisfreie Städte mit teilw. eigenen Sperrbezirksverordnungen, wo nur kleine Toleranzzonen für legale Sexwork-Arbeitsstätten ausgewiesen sind. Meist nur in einzelnen Liegenschaften im Ghetto Rotlichtbezirken (Hurenkaserne, Laufhaus mit Wuchermieten wg. Monopol) oder am unbelebten und damit gefährlichen Stadtrand oder Industriegebiet mit geringem Kundenlauf.
Weiß: 301 Landkreise mit i.A. absolutem Prostitutionsverbot (= Sperrbezirk).
Rot: 22 Regierungsbezirke. Sie entscheiden i.A. über die Sperrbezirksverordnungen.
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Zuletzt geändert von Marc of Frankfurt am 15.07.2010, 21:54, insgesamt 1-mal geändert.
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Forts. Friedrichshafen
Aus dem Blog der Grünen Politikerin Monika Blank:
Es gibt eine bald 25 Jahre alte Sperrbezirksverordnung, die vorsieht, dass vor allem im Bereich der Kernstadt Friedrichshafen (also nicht in den Ortschaften), Prostitution zulässig ist.
Die Verwaltung will Prostitution neu regeln und schlägt vor, die Prostitution nur noch in den Gewerbegebieten der Kernstadt zuzulassen.
Bestandsschutz und zu erwartende Konzentration von Sexworker-Arbeitsstätten in Gewerbegebieten wird als Problem angesehen.
Eine Mehrheit fürs Dortmunder Modell konnten die Grünen nicht finden.
Einig seien sich die Parteien in einem Verbot eines Straßenstrichs. Der sei sinnvoll und notwendig. Auch wenn es bisher in FN noch gar keinen gibt. Ist das ein Paradebeispiel für symbolische Politik? Gegen diese Sexworker und Paysexkonsumenten und scheinbar keiner Partei ihr Klientel läßt sich wohl am leichtesten ein Verbot aussprechen?
Prostitution wird als freier Beruf bezeichnet. Ist zwar noch nicht allgemein so anerkannt und durchgesetzt, aber Danke. Wäre es so, gabe es auch das Niederlassungsverbot im Wohngebiet nicht. ;-)
Original mit Leserbrieffunktion:
http://www.monika-blank.de/2010/06/29/s ... icht-aber/
Aus dem Blog der Grünen Politikerin Monika Blank:
Es gibt eine bald 25 Jahre alte Sperrbezirksverordnung, die vorsieht, dass vor allem im Bereich der Kernstadt Friedrichshafen (also nicht in den Ortschaften), Prostitution zulässig ist.
Die Verwaltung will Prostitution neu regeln und schlägt vor, die Prostitution nur noch in den Gewerbegebieten der Kernstadt zuzulassen.
Bestandsschutz und zu erwartende Konzentration von Sexworker-Arbeitsstätten in Gewerbegebieten wird als Problem angesehen.
Eine Mehrheit fürs Dortmunder Modell konnten die Grünen nicht finden.
Einig seien sich die Parteien in einem Verbot eines Straßenstrichs. Der sei sinnvoll und notwendig. Auch wenn es bisher in FN noch gar keinen gibt. Ist das ein Paradebeispiel für symbolische Politik? Gegen diese Sexworker und Paysexkonsumenten und scheinbar keiner Partei ihr Klientel läßt sich wohl am leichtesten ein Verbot aussprechen?
- Zitat vom Bundesfamilienministerium: “Die negativen Auswirkungen von Sperrbezirksregelungen sind hinlänglich bekannt. Sie tragen erheblich zur Ghettoisierung und Kriminalisierung der Prostituierten bei, was ihre Abhängigkeit von und Ausbeutung durch Zuhälter fördert. Profiteure sind diejenigen, die für Zimmer überhöhte Mieten verlangen können und auch erhalten.”
Prostitution wird als freier Beruf bezeichnet. Ist zwar noch nicht allgemein so anerkannt und durchgesetzt, aber Danke. Wäre es so, gabe es auch das Niederlassungsverbot im Wohngebiet nicht. ;-)
Original mit Leserbrieffunktion:
http://www.monika-blank.de/2010/06/29/s ... icht-aber/
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Kennt jemand die Rechtslage?
Ich war immer der Meinung, was in den eigenen vier Wänden passiert geht den Staat nichts an, ausser ein Richter hebt meine Grundrechte wegen eines schwerwiegenden Verdachtes auf.
Die Polizei im Raum Stuttgart hat normalerweise keinen Grund, einzelne SW zu überwachen oder gegen nicht sichtbare Prostitution vorzugehen. Anders vermutlich in ländlichen Gebieten. In den genannten Fällen liegt auch keine Beeinträchtigung durch Lärm etc. vor.
Es geht nicht um Baurecht oder Mietrecht, es geht nur über die Verordnung der Landeregierung über das Verbot der Prostitution. Bussgeldvorschriften habe ich keine gefunden.
Ich war immer der Meinung, was in den eigenen vier Wänden passiert geht den Staat nichts an, ausser ein Richter hebt meine Grundrechte wegen eines schwerwiegenden Verdachtes auf.
- Jemand veranstaltet Sextreffen über diverse Internetplattformen, auch Gangbangs, Berichte in FF berichten von einem Fotostudio als Veranstaltungsraum. In besagtem FF bietet irgendwann mal die Betroffene einen Spezial-GB nur für FF-Mitglieder an.
Die Veranstaltung beginnt, obwohl noch ein Teilnehmer fehlt - dann taucht die Polizei auf und beendet die Veranstaltung, das bezahlte Geld der Freier wurde beschlagnahmt. Was daraus wurde weiss ich nicht. - Eine Frau empfängt gelegentlich (ca. 1 Date pro Woche) Gäste in ihrer Privatwohnung in der sie und ihr Lebensgefährte gemeldet ist. Kann sie Probleme bekommen wegen verbotener Prostitution? Wenn sie z.B. angezeigt wird.
Beides Orte zwischen 12.000 und 35.000 Einwohner in BaWü. - Kann eine SW, die ich in meine Wohnung (Ort mit 9.000 Einwohner) empfange, wegen verbotener Prostitution belangt werden? (mal unabhängig von einer sehr schwierigen Beweisführung)
Die Polizei im Raum Stuttgart hat normalerweise keinen Grund, einzelne SW zu überwachen oder gegen nicht sichtbare Prostitution vorzugehen. Anders vermutlich in ländlichen Gebieten. In den genannten Fällen liegt auch keine Beeinträchtigung durch Lärm etc. vor.
Es geht nicht um Baurecht oder Mietrecht, es geht nur über die Verordnung der Landeregierung über das Verbot der Prostitution. Bussgeldvorschriften habe ich keine gefunden.
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