Sexshop "Novum" entschärft seine Werbe-Fassade
Hüsten. Vorauseilender Gehorsam: Der Bezirksausschuss berät am Mittwoch die Schaffung neuen Baurechts für den Erotikmarkt Novum - aber Hauseigentümer Klemens Münstermann (Turflon) und Erotikmarkt haben die geplanten Auflagen schon jetzt erfüllt. Die großflächige pinke Werbung wurde stark reduziert.
Diese kuriose Situation hat sich durch die vertrackte Rechtslage ergeben. Ein Nachbar des Erotikmarkts hatte im Juni 2008 vor dem Verwaltungsgericht Arnsberg die Aufhebung der städtischen Baugenehmigung für den Erotikmarkt erwirkt, weil der Erotikmarkt mit insgesamt 1600 qm Fläche baurechtlich nicht den Status eines kleinen Betriebes in einem gemischten Wohngebiet hatte. Um nicht mit erheblichen Schadensersatzansprüchen des Erotikmarktes und des Hauseigentümers konfrontiert zu werden, hatte sich die Stadt entschlossen, einfach neues Baurecht zu schaffen. Nun schlägt die Stadtverwaltung den Politikern die Aufstellung eines baurechtlichen „Sondergebiets” vor, das genau an dieser Stelle in Hüsten einen Erotikmarkt - mit dezenter Außenwerbung - zulässt.
Dass sich Erotikmarkt-Betreiber und Hauseigentümer mit der Erfüllung der Werbeauflagen so beeilt haben, könnte durchaus damit zusammenhängen, dass über dem Erotikmarkt das Damokles-Schwert der sofortigen Schließung hängt, falls das Urteil des Verwaltungsgerichts Arnsberg rechtswirksam wird. Einen zeitlichen Aufschub erhielten Stadt Arnsberg sowie Hauseigentümer und Erotikmarkt-Betreiber dadurch, dass die Stadt Arnsberg gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts „einen Antrag auf Zulassung der Berufung” gestellt hat. Über diesen Antrag ist aber immer noch nicht entschieden worden, obwohl schon acht Monate nach dem Urteil vergangen sind.
Hauseigentümer Münstermann, dem erhebliche Mietausfälle drohen, hat sich unterdessen bereit erklärt, im Rahmen eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans als Vorhabenträger (=Kostenträger) aufzutreten. Er wird die Kosten für ein von der Stadt eingeschaltetes externes Planungsbüro übernehmen.
Sexualmoral in Hüsten
Die Auflagen, die das neue Baurecht hinsichtlich der Fassaden und Schaufenstergestaltung dem Erotikmarkt macht, sind passagenweise recht eigentümlich zu lesen, wenn dadurch augenscheinlich die Einhaltung der Sexualmoral in Hüsten gewährleistet werden soll.
So heißt es im neuen Baurecht wörtlich: „Bildliche und schriftliche Darstellungen auf den Werbetafeln oder Klebefolien sind nur zulässig, wenn deren Inhalte nicht schamverletzend wirken. Die Gestaltung der offenen Schaufenster hat ohne direkten Bezug auf das Angebotssortiment des Erotik-Fachmarktes zu erfolgen. Die Ausstellung von Erotikartikeln ist unzulässig.” Konkret heißt das nun: Passanten sehen jetzt in einem Teil der Schaufenster zum Beispiel goldene Kissen, goldene Gesichtsmasken, einen goldgerahmten Spiegel und Aktgemälde. Denn jetzt darf nur noch 50 Prozent der Schaufensterfläche des Novum-Marktes ganzflächig mit Werbeklebefolie versehen werden. Die Werbetafeln am Haus sind auf eine geringe Anzahl beschränkt.
http://www.derwesten.de/nachrichten/sta ... etail.html
Was nicht so alles geht ..... Eine Baurechtsänderung, damit der Erotik-Sex-Shop erhalten bleiben kann. Welche Macht und Beziehungen, ich bin ein wenig neidisch .....
Lieben Gruß, annainga
Baurecht für Sexshop geändert
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So ein Schwachsinn!
Da sind die bei uns am verträumten Niederrhein schon weiter und zeigen mehr in der Auslage...
Ich würde aus der Not eine Tugend machen und ironische Plakate ankleben:
"Wir dürfen Ihnen leider nicht zeigen, was wir für tolle Produkte für Sie (und Ihn) führen-
kommen sie doch einfach mal unverbindlich herein und schauen Sie sich um!"
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Ich würde aus der Not eine Tugend machen und ironische Plakate ankleben:
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Ich höre das Gras schon wachsen,
in das wir beißen werden!
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Na hoffentlich nehmen das die Behörden nicht zu genau, sonst zählt die Gemäldegalerie und das grüne Gewölbe in Dresden wahrscheinlich auch zu den Erotikshops. Auch etliche Theater dürften dann Schwierigkeiten bekommen.annainga hat geschrieben:Die Auflagen, die das neue Baurecht hinsichtlich der Fassaden und Schaufenstergestaltung dem Erotikmarkt macht, sind passagenweise recht eigentümlich zu lesen, wenn dadurch augenscheinlich die Einhaltung der Sexualmoral in Hüsten gewährleistet werden soll.
So heißt es im neuen Baurecht wörtlich: "Bildliche und schriftliche Darstellungen auf den Werbetafeln oder Klebefolien sind nur zulässig, wenn deren Inhalte nicht schamverletzend wirken. Die Gestaltung der offenen Schaufenster hat ohne direkten Bezug auf das Angebotssortiment des Erotik-Fachmarktes zu erfolgen. Die Ausstellung von Erotikartikeln ist unzulässig." Konkret heißt das nun: Passanten sehen jetzt in einem Teil der Schaufenster zum Beispiel goldene Kissen, goldene Gesichtsmasken, einen goldgerahmten Spiegel und Aktgemälde. Denn jetzt darf nur noch 50 Prozent der Schaufensterfläche des Novum-Marktes ganzflächig mit Werbeklebefolie versehen werden. Die Werbetafeln am Haus sind auf eine geringe Anzahl beschränkt.
Diese Macht haben nicht nur Beziehungen, es fällt bestimmt auch so mancher Steuergroschen ab auf den man nicht verzichten will. Denn wenn es für die gehandelten Waren keinen Markt gäbe, würde es ja diesen Laden auch nicht geben.annainga hat geschrieben:Was nicht so alles geht ..... Eine Baurechtsänderung, damit der Erotik-Sex-Shop erhalten bleiben kann. Welche Macht und Beziehungen, ich bin ein wenig neidisch .....
LG Jason
> ich lernte Frauen zu lieben und zu hassen, aber nie sie zu verstehen <
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Hier können sich hier inspirieren lassen:
LSD Love Sex Dreams, Berlin

www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=67544#67544
Hauptthema Baurecht:
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?t=1226
LSD Love Sex Dreams, Berlin

www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=67544#67544
Hauptthema Baurecht:
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?t=1226