ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz

Beiträge betreffend SW im Hinblick auf Gesellschaft bzw. politische Reaktionen
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Marc of Frankfurt
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Auch das Geld(Kosten) spricht gegen Anerkennung SW

Beitrag von Marc of Frankfurt »

Fortsetzung
und zwei wichtige Aspekte


Arbeitsamt darf sich aus Bordellen raushalten



06. Mai 18:17

Kein gesellschaftlicher Konsens: Prostituierte bei der Arbeit
Foto: dpa

Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts ist eine Vermittlung von Prostituierten nicht mit der Wertordnung der Bundesrepublik vereinbar. Ein Bordellbesitzer kann seine Angestellten damit nicht vom Arbeitsamt anfordern.

Arbeitsämter müssen einem Gerichtsurteil zufolge nicht für Bordellbesitzer nach Prostituierten suchen. Eine Vermittlung von Prostituierten sei nicht mit der Wertordnung der Bundesrepublik vereinbar, urteilte am Mittwoch das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel. Auch aus dem seit 2002 geltenden Prostitutionsgesetz sei eine Förderung dieser Tätigkeit nicht abzuleiten, hieß es. (Aktenzeichen: B 11 AL 11/08 R)

In dem Rechtsstreit hatte ein Bordellbesitzer aus Speyer bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) die Vermittlung von Prostituierten aus Deutschland und den EU-Mitgliedstaaten beantragt. Der Bordellbetreiber wollte in seinem Etablissement Prostituierte sozialversicherungspflichtig beschäftigen. «Mit einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung wird Frauen vielleicht der Einstieg in den Beruf erleichtert», erklärte der Kläger.


Kein gesellschaftlicher Konsens

Die BA lehnte den Antrag jedoch ab, weil die Vermittlung von Prostituierten «gegen die guten Sitten» verstoße. Im Bericht der Bundesregierung über die Auswirkungen des Prostitutionsgesetzes werde darauf verwiesen, dass es noch keinen gesellschaftlichen Konsens über die Prostitution gebe. Bei diesem Gewerbe handele es sich nicht um einen «normalen Beruf».

Im 2002 in Kraft getreten Prostitutionsgesetz wird Prostituierten zugestanden, ihre Liebesdienste auf eine sozialversicherungspflichtige Basis zu stellen. «Wird dieser Beruf wie jeder andere angesehen, müssten wir auch hier weiterbilden und Förderleistungen zahlen», sagte Rainer Krappmann, Vertreter der BA.

«Wenn Prostituierte Sozialversicherungsbeiträge zahlen, sollte es keinen Grund geben, eine Vermittlung zu verweigern», sagte hingegen Erich-Wolfgang Moersch, Rechtsanwalt des Klägers.

Auch der Bundesverband sexuelle Dienstleistungen (BSD) in Berlin beklagt die Praxis der BA, keine Stellen zu vermitteln. «Die meisten Prostituierten arbeiten deshalb von vornherein auf freiberuflicher Basis», sagte Stephanie Klee, Sprecherin des BSD www.busd.de , vor der Urteilsverkündung.


(epd)
http://www.netzeitung.de/arbeitundberuf/1348319.html





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Neulich in Paris

Beitrag von Marc of Frankfurt »

Bild

Sexworker.at immer dabei wenn es um den Kampf für unsere Rechte geht.





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Rede der Bayerischen Justitzministerin gegen ProstG

Beitrag von Marc of Frankfurt »

Position Bayern gegen Prostitution:

Schärfere Regelungen gegen Menschenhandel



27. Mai 2009 | Themenbereich: Aktuell, Bayern, Bundesländer

Anlässlich des bekannt gewordenen Falls im Landkreis Schwandorf, in dem ein Ehepaar drei junge Frauen aus Osteuropa zur Prostitution gezwungen haben soll, fordert Bayerns Justizministerin Beate Merk schärfere Regelungen gegen Menschenhandel und Zwangsprostitution: “Dem widerlichen Geschäft mit wehrlosen und unbedarften jungen Frauen müssen endlich schärfere Gesetze entgegengesetzt werden! Mit Menschenhandel und Zwangsprostitution wird mehr Geld verdient als mit Waffen- und Drogenhandel. Nach Schätzungen der Vereinten Nationen werden weltweit jährlich fast 700.000 Frauen und Mädchen verschleppt und missbraucht.”

Merk weiter: “Dieser Markt floriert natürlich nur, weil die Nachfrage vorhanden ist, sprich weil es “Freier” gibt, die die Situation der Opfer skrupellos missbrauchen und so zur sexuellen Ausbeutung beitragen. Seit Jahren kämpfe ich deshalb dafür, dass die “Freier” von Zwangsprostituierten endlich bestraft werden können. Bayern hat bereits 2004 einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Bundesrat eingebracht.”

“Wir müssen unsere Staatsanwälte wieder wirkungsvoll in die Lage versetzen, die Zuhälter zu verfolgen: Dazu müsste man das Prostitutionsgesetz von 2001 in seinem strafrechtlichen Teil rückgängig machen, durch das den Straftatbeständen der Förderung der Prostitution und der Zuhälterei weitgehend die Zähne gezogen worden sind. Seitdem kann ein Zuhälter nur noch dann bestraft werden, wenn der Nachweis gelingt, dass die Prostituierte in persönlicher oder wirtschaftlicher Abhängigkeit gehalten wird. Das ist in der Praxis äußerst schwierig, weil die unterdrückten Frauen in aller Regel aus Angst davor zurückscheuen, gegen ihre Peiniger auszusagen. Damit ist der Ermittlungsdruck von der Zuhälter- und Bordellszene weitgehend genommen. Auch hierzu hat Bayern schon die notwendigen Vorschläge gemacht - geschehen ist seitdem auf Bundesebene leider nichts !”


http://www.cop2cop.de/2009/05/27/scharf ... henhandel/





Forschungsergebnisse aus England:
Warum Migrantinnen freiwillig in der Sexarbeit bleiben wollen, auch wenn sie anfangs betrogen oder gar gezwungen wurden:
viewtopic.php?p=57959#57959





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Marc of Frankfurt
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Nichtsexuelle Prostitution im Gerichtssaal?

Beitrag von Marc of Frankfurt »

Ordnungsrecht der Prostitution ist das Strafrecht

Es ändert sich derzeit gewaltig




Prostitutionskontrolle funktioniert über Stafrecht (Z.B. Menschenhandelsparagraph Altersgrenze 21 Jahre). Feindstarfrecht nennen das einige.

Fachbuch: Menschen Handel:
http://sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=35622#35622

Ein Arbeitsrecht für Prostitution muß erst noch geschrieben werden [Prof. Monika Frommel].

Da lohnt es sich genauer hinzuschauen, was sich derzeit verändert:





Gesetze "zur Regelung von Absprachen im Strafprozess" und "Kronzeugenregelung"

Es endet eine Epoche: Der aufgeklärte, klassische Strafprozess geht zu Ende; er wird abgelöst vom ausgehandelten Konsensprozess. Der Deal wird Gesetz.

Bisher waren die Gerichte nach dem "Amtsermittlungsgrundsatz" und dem "Legalitätsprinzip" verpflichtet, von Amts wegen die Wahrheit zu erforschen und nicht einfach das für die Wahrheit zu nehmen, was Ankläger oder Verteidiger dafür erklären.

Künftig ist der Deal, der Handel mit der Gerechtigkeit also, ganz offiziell Teil und Wesenskern des deutschen Strafrechts. Aus Mauschelei wird Gesetz, aus dem Strafrichter ein Strafen-Makler, aus dem Strafgesetzbuch wird eine Art Handelsgesetzbuch.

Die Dealisierung bedeutet für den Strafprozess eine Zeitenwende. Der aufgeklärte, aufklärende Strafprozess, der vor zweihundert Jahren den Inquisitionsprozess beendet hat, wird nun beerbt von einem Prozess, in dessen Mittelpunkt nicht mehr penible Beweisführung und Wahrheitsfindung stehen, sondern die Zustimmung des Beschuldigten zur Sanktion: das abgesprochene Geständnis, das vereinbarte Urteil.

Der neue Strafprozess ist ein Tauschprozeß: Der Angeklagte gibt ein (Teil-)Geständnis, der Richter gibt dafür eine milde(re) Strafe. Das Geständnis erleichtert dem Richter die Arbeit, die milde Strafe erleichtert dem Angeklagten das Leben.

...

Das neue Kronzeugen-Gesetz. Dem Kronzeugen, der in Wahrheit ja kein Zeuge, sondern Beschuldiger ist, wird eine besonders große Krone aufgesetzt; er kann, wenn er andere (echte oder angebliche) Täter verpfeift, Straflosigkeit oder Milderung für sich aushandeln.

Es wurde 1989 in beschränktem Umfang eingeführt, dann 1999 wieder abgeschafft; es gab ihn nur noch im Drogenstrafrecht. Jetzt wird er umfassend im Strafgesetzbuch etabliert. Es handelt sich um eine besondere Variante des Deals.

Der Beschuldigte packt nicht aus über sich, sondern über andere. ... Diese Kronzeugenregelung wird fatale Wirkung haben. Sie ist Anstiftung zur Falschaussagen per Gesetz, sie ist eine Aufklärungsfalle.

Original:
http://www.sueddeutsche.de/politik/570/470121/text/





Bundestag führt Vorfeldstrafbarkeit eingestuft

Bislang war in der Bundesrepublik Deutschland eigentlich nur irgendetwas strafbar, was tatsächlich begangen wurde. Wer zu Hause herum saß und sich überlegte eigentlich müßte ich jetzt mal eine Bank überfallen hatte nicht wirklich etwas zu befürchten. Das wird jetzt anders. Zum ersten Mal ist jetzt etwas strafbar, was weder begangen wurde noch im engeren Sinne nachweisbar ist.

Erstmals wird erstmals vom Tatprinzip abgegangen. Es genügt, daß eine Absicht zu einer Tat bestand.

...

Original:
http://www.berlinerumschau.com/index.ph ... tarSommer1





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Marc of Frankfurt
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Üble Stimmungsmache:

Beitrag von Marc of Frankfurt »

Wahlkampf auf dem Rücken der Sexarbeiter.
Allein eine Razzia noch ohne Abschluß der Ergebnisse wird mißbraucht um den Kompromiss des ProstG zu beschädigen:


Rechtspolitische Sprecher der CSU Landesgruppe im Bundestag Stephan Mayer:
Druck auf Bordellszene muss erhöht werden



Berlin (ots) - Zu den gestrigen Durchsuchungen in mehreren so genannten Flatrate-Bordellen erklärt der rechtspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Stephan Mayer:

In den überprüften so genannten Flatrate-Bordellen herrschten offensichtlich teils menschenverachtende Zustände. Neben üblen hygienischen Zuständen florierten dort offenbar auch die Zwangsprostitution und die illegale Beschäftigung.

[Verdacht der Zwangsprostitution bisher nicht bestätigt:
viewtopic.php?p=62107#62107 Anm.]

Die Durchsuchungen vom Wochenende zeigen einmal mehr, dass das rot-grüne Prostitutionsgesetz von 2002 die Situation in den Bordellen verschlechtert hat. Rot-Grün hat die Strafbarkeit wegen Zuhälterei und Förderung der Prostitution massiv eingeschränkt.

[Um humane Sexarbeiter-Arbeitsplätze rechtlich überhaupt erst zu ermöglichen. Anm.]

Bestraft werden kann heute nur noch, wer Prostituierte in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit hält. Das ist in der Praxis nur schwer nachzuweisen. Damit haben die Behörden heute kaum einmal Anhaltspunkte, um kriminelle Strukturen im Rotlichtmilieu aufzudecken. Angesichts menschenverachtender Auswüchse wie der so genannten Bordell-Flatrate müssen die gesetzlichen Regelungen auf den Prüfstand. Es zeigt sich deutlich: Der Strafverfolgungsdruck auf die Bordellszene muss wieder erhöht werden.

Die CSU fordert, Zwangsprostitution und die sexuelle Ausbeutung von Opfern von Menschenhandel unter Strafe zu stellen.

[Weitgehende Menschenhandelsparagraphen existieren schon lange für Prostitution und weniger lange für andere Arbeitsverhältnisse. Anm.]

Es darf nicht sein, dass Freier ungestraft die Zwangslage von Menschenhandelsopfern ausnutzen können. CSU und CDU haben in der zu Ende gehenden Wahlperiode einen Gesetzesvorschlag vorgelegt, den die SPD mit fadenscheinigen Argumenten abgelehnt hat. Die SPD nimmt damit in Kauf, dass in den Bordellen weiter die Zwangsprostitution gedeiht. Wir werden nach der Wahl unter anderen politischen Mehrheitsverhältnissen diesen unerträglichen Missstand beenden.

Pressekontakt:
CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag
Pressestelle
Telefon: 030 / 227 - 5 21 38 / - 5 2427
Fax: 030 / 227 - 5 60 23

Quelle:
http://www.presseportal.de/pm/9535/1446 ... ndesgruppe





Linkübersicht Flatrate:
viewtopic.php?p=61383#61383 (Brief an Kanzlerin, Anzeige DC)
viewtopic.php?p=61942#61942 (Razzia Blog)
viewtopic.php?p=58196#58196 (Lokalnachrichten Stuttgart)
viewtopic.php?t=4860 (Lokalnachrichten Wuppertal)
viewtopic.php?t=4900 (Tanja's Bericht)
viewtopic.php?t=4880 (Bericht Vorbereitung)
viewtopic.php?t=4892 (PC, SW-only)
viewtopic.php?t=4812 (Flatrate, SW-only)

Links zu wichtigen Themen:
Recht, ProstG - www.sexworker.at/prostg -hier-
Migration - www.sexworker.at/migration
Unwort "Zwangsprostitution" - www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?t=761
Forschung zufriedene Sexworker - www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?t=1384
ZwangsFreierBestrafung - www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?t=985

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Beitrag von Marc of Frankfurt »

Bundestagsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen:

Prostitutionsgesetz stärkt Rechte der Prostituierten



Zur Forderung der CDU/CSU das Prostitutionsgesetz zu ändern erklärt Irmingard Schewe-Gerigk, Parlamentarische Geschäftsführerin und frauenpolitische Sprecherin:

In Ermangelung anderer Wahlkampfthemen hat nun die CDU/CSU das Thema Prostitution für sich entdeckt. Dabei scheut sie sich nicht davor, ganz gezielt falsche Informationen in die Welt zu setzen. Sie nutzt die Debatte über Flatrate-Bordelle, um den erneuten Versuch zu machen, das rot-grüne Prostitutionsgesetz anzugreifen.

Aber dieses Manöver ist durchsichtig. Natürlich muss das Ordnungsamt einschreiten, wenn hygienische Auflagen verletzt werden. Ob dazu eine bundesweite Razzia von 700 Polizistinnen und Polizisten angemessen ist, scheint mehr als fraglich. Natürlich muss die Polizei bei Verdacht von strafrechtlichen Verstößen ermitteln, aber die Verhältnismäßigkeit der Mittel muss in jedem Fall gewahrt sein.

Das rot-grüne Prostitutionsgesetz hat ganz bewusst Prostitution nicht als einen Beruf wie jeden anderen gesehen und daher einen “einseitig wirksamen Arbeitsvertrag” vorgesehen, das heißt Bordellbetreiberinnen und Bordellbetreiber dürfen lediglich die Zeit und den Ort der Tätigkeit der Prostituierten festlegen. Wir haben einseitig die Rechte der Prostituierten gestärkt. Sie haben das Recht, bestimmte Kunden oder auch bestimmte Sexpraktiken abzulehnen. Wer darin – wie die CDU – eine Stärkung der Zuhälter sieht, muss schon ziemlich verbohrt sein.

Wir kritisieren die aggressive Werbung für Flatrate-Bordelle, aber wir brauchen keine neuen Gesetze. Werbung für Prostitution ist verboten und die Kontrolle liegt in der Zuständigkeit der Bundesländer. Auch das immer wieder vorgebrachte Argument, die Polizei habe durch das Prostitutionsgesetz keinen Zugang zu den Bordellen mehr, entpuppt sich als Märchen. Die Polizeigesetze der Länder können gar nicht durch den Bund geändert werden und lassen meistens sogar einen verdachtsunabhängigen Zugang in ein Bordell zu.

Wie weit es denjenigen, die das Prostitutionsgesetz bekämpfen, tatsächlich um die Menschenwürde der Prostituierten geht, haben sie jetzt im baden-württembergischen Fellbach bewiesen. Die Prostituierten mussten nach der Schließung des Bordells die Nacht im Freien verbringen.

Quelle: Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen





Linkübersicht Thema Flatrate:

viewtopic.php?p=61383#61383 (Brief an Kanzlerin, Anzeige DC)
viewtopic.php?p=61942#61942 (Razzia Blog)
viewtopic.php?p=58196#58196 (Lokalnachrichten Stuttgart & Baden-Württemberg)
viewtopic.php?t=4860 (Lokalnachrichten Wuppertal)
viewtopic.php?t=4900 (Tanja's Besuch im Pussy Club)
viewtopic.php?t=4880 (Planung)
viewtopic.php?t=4892 (PC, SW-only)
viewtopic.php?t=4812 (Flatrate, SW-only)

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GdP fordert Erlaubnispflicht für Prostitutionsstätten

Beitrag von ehemaliger_User »

http://www.gdp.de/gdp/gdp.nsf/id/DE_Erl ... r_Bordelle
6.8.2009
GdP fordert Erlaubnispflicht für Prostitutionsstätten
Eine Erlaubnispflicht für Prostitutionsstätten, um den Ordnungs- und Strafverfolgungsbehörden bundeseinheitlich Zugriffs- und Kontrollrechte zu ermöglichen, hat die Gewerkschaft der Polizei (GdP) in einem Schreiben an den Vorsitzenden der Innenministerkonferenz gefordert. Gleichzeitig müssten solchen Betrieben verbindliche Auflagen, zum Beispiel für die Hygiene und den Arbeitsschutz, gemacht werden. Anlass für diese Initiative war für die GdP die Diskussion um die sogenannte "Sex-Flatrate" mit der ein Bordellbetreiber in Baden-Württemberg für bundesweite Schlagzeilen sorgte.
GdP-Vorsitzender Konrad Freiberg: "Dass mit der Ausbeutung sexueller Dienstleistungen öffentlich geworben werden kann, zeigt die Schwächen des derzeit geltenden Prostitutionsgesetzes. Es wurden strafrechtliche Interventionsmöglichkeiten abgebaut, die zu Verunsicherungen bei den Strafverfolgungsbehörden, aber auch bei den Prostituierten und Betreibern von Prostitutionsstätten geführt haben."
Nach Auffassung der GdP sind Spezialvorschriften für bordellartige oder sonstige prostitutionsnahe Betriebe unumgänglich.
Freiberg: "Eine Erlaubnispflicht mit besonderer Überwachung durch die Behörden, wie sie zum Beispiel für Spielhallen, Anlageberater, Versicherungsvermittler u.a. gilt, würde außerdem dazu beitragen, das Verhältnis von Prostituierten und Bordellbetreibern zur Polizei zu normalisieren, weil ihrer Tätigkeit eine klare rechtliche Regelung zu Grunde läge."
Freiberg: "Milieutypische Straftaten könnten leichter aufgeklärt und die Transparenz des Milieus erhöht werden, weil Beteiligung und Zusammenarbeit von Prostituierten, Bordellbetreibern, Polizei und Ordnungsbehörden Vertrauen schaffen. Dadurch würde auch die Identifizierung von Opfern des Menschenhandels, ihre Gewinnung als Opferzeuginnen und die effektive Bekämpfung von Menschenhandel und Zwangsprostitution erheblich erleichtert."


Die Stuttgarter Nachrichten schreiben:
http://www.stuttgarter-nachrichten.de/s ... delle.html

Berlin/Fellbach - Nach der Schließung der Flatrate-Bordelle in Fellbach und Heidelberg hält die Gewerkschaft der Polizei (GdP) spezielle Vorschriften für das Prostituierten-Milieu für unumgänglich. Der Bundesvorsitzende Konrad Freiberg kritisierte am Freitag in Berlin, dass es möglich sei, für die Ausbeutung sexueller Dienstleistungen öffentlich zu werben. Dies sei eine Schwäche des derzeit geltenden Prostituiertengesetzes. Der Gesetzgeber habe strafrechtliche Interventionsmöglichkeiten abgebaut. Dies habe die Strafverfolgungsbehörde ebenso verunsichert wie die Prostituierten und die Bordellbetreiber.

Um wieder eine klare Linie zu fahren, fordert die Polizei-Gewerkschaft eine Erlaubnispflicht für derartige Einrichtungen. Die verschärften Vorschriften für Bordelle sollten an eine besondere Überwachung durch die Behörden gekoppelt sein. Freiberg ist überzeugt, dass durch schärfere Gesetze und Vorschriften milieutypische Straftaten leichter aufgeklärt werden können. Zudem werde die Prostitution transparenter, weil Prostituierte, Bordellbetreiber, Polizei und Ordnungsbehörden vertrauensvoller zusammenarbeiten könnten.

Die Flatrate-Bordelle Pussy-Club in Fellbach und Heidelberg waren Ende Juli nach einer bundesweiten Razzia in insgesamt vier solcher Clubs geschlossen worden. Unter anderem ist in den Etablissement gegen den Gesundheitsschutz verstoßen worden. Außerdem werden die Betreiber verdächtigt, Sozialversicherungsbeiträge hinterzogen zu haben. Menschenrechtsorganisationen und die Kirchen kritisierten diese Art der Prostitution als menschenverachtend.
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Beitrag von Zwerg »

Erstaunlich welche Tätigkeiten eine Gewerkschaft hat bzw. zu welchen Themen sie sich äußern... Ich muss mal im Lexikon nachlesen, was eine Gewerkschaft ist... Mit meinem bisherigen Verständnis des Begriffes ist das im vorigen Posting Gelesene unvereinbar.

Christian

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Aoife
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RE: ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz

Beitrag von Aoife »

Aus 'Wir über uns' von: http://www.gdp.de/gdp/gdp.nsf/id/image

Ziele und Inhalte

Die Gewerkschaft der Polizei vertritt die beruflichen, gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, ökologischen, sozialen und kulturellen Interessen der Beschäftigten und ehemals Beschäftigten der Polizei. Sie erstrebt insbesondere Verbesserungen der allgemeinen Arbeits- und Lebensbedingungen sowie des Beamten- und Arbeitsrechts.

Dabei beteiligt sie sich auch an gesellschaftlichen und politischen Diskussionen. Bedeutende Themen sind u.a.: Kriminalpolitik, Kriminalitätsursachen, Verkehrspolitik, Entwicklung des Strafrechts, Organisation und Aufgaben der Polizei und die polizeiliche Aus- und Fortbildung.

Die Ziele der GdP sollen erreicht werden durch Einwirkung auf die Gesetzgebung, Abschluss von Tarifverträgen, Verhandlungen mit Behörden und, soweit erforderlich, durch Anwendung gewerkschaftlicher Kampfmittel.

So gesehen macht's ja schon gewerkschaftlichen Sinn:
Was könnte die Arbeits- und Lebensbedingungen eines Polizisten mehr verbessern,
als eine harmlose gesellschaftliche Gruppe zu kriminalisieren, so dass man völlig
ungefährdet seinen (ach so wichtigen) Job machen kann?

Und rein theoretisch kann man sich so auch in Deutschland weitere Einkommensquellen sichern,
von den USA ist ja bekannt, dass dort ein erheblicher Teil der Zuhälter hohe Polizeibeamte,
bevorzugt von der "Sitte", sind.

Hier stehen Lebensstandartinteressen einer ohnehin schon zum großen Teil
verbeamteten Gruppe gegen unsere vitalen Interessen, höchste Zeit, dass auch
wir uns entsprechend organisieren und politischen Druck ausüben!

Liebe Grüße, Eva
It's not those who inflict the most, but those who endure the most, who will conquer. MP.Vol.Bobby Sands
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Beitrag von Aoife »

Hier noch ein Nachtrag, hab ich gerade in "Speak UP! Media Training Materials" der
http://www.sexworkawareness.org
gefunden:

"The person behind the policy idea or the legislation (if the proposal will
negatively impact sex workers) usually has a simple motivation of self-
interest. Politicians want to generate press about themselves and nothing
does that faster than proposing a sex industry related bill or policy,
regardless of how realistic it is."

Passt zu den "gewerkschaftlichen" Äußerungen so gut wie zu der ganzen religiös-konservativen flatrate-Hysterie.

Liebe Grüße, Eva
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Beitrag von Marc of Frankfurt »

Ob die Polizisten glauben für Sexworker sprechen zu dürfen, weil die Sexworker noch keine eigene Gewerkschaft haben? ;-(



Siehe auch die Metastudie, der Kulturvergleich von Laura Agustin:

Sex und die Grenzen der Aufklärung:

Die Irrationalität von Gesetzen der Prostitutionskontrolle


Mit download:
viewtopic.php?p=59597#59597





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Melanie
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Beitrag von Melanie »

Das rot-grüne Prostitutionsgesetz hat ganz bewusst Prostitution nicht als einen Beruf wie jeden anderen gesehen und daher einen “einseitig wirksamen Arbeitsvertrag” vorgesehen, das heißt Bordellbetreiberinnen und Bordellbetreiber dürfen lediglich die Zeit und den Ort der Tätigkeit der Prostituierten festlegen. Wir haben einseitig die Rechte der Prostituierten gestärkt. Sie haben das Recht, bestimmte Kunden oder auch bestimmte Sexpraktiken abzulehnen. Wer darin – wie die CDU – eine Stärkung der Zuhälter sieht, muss schon ziemlich verbohrt sein.
Das mag aber auch das einzigste Positive an rot-grün zu sein.

Ich kann mich für keine Partei begeistern - zu viele Lügen.
Erst versprechen und dann brechen....

LG Melly
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Johann Wolfgang von Goethe

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Doku Anhörung Gewerberecht

Beitrag von Jason »

Reader zu gewerberechtlicher Regulierung von Prostitution veröffentlicht

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat den Reader "Regulierung von Prostitution und Prostitutionsstätten - ein gangbarer Weg zur Verbesserung der Situation der Prostituierten und zur Bekämpfung des Menschenhandels?" veröffentlicht. Die Publikation geht der Frage nach, wie eine verbesserte rechtsstaatliche Kontrolle der Bedingungen, unter denen Prostitution praktiziert wird, zur Vorbeugung und Bekämpfung von Menschenhandel beitragen kann.

Der Reader enthält Beiträge und Statements aus dem gleichnamigen Workshops vom März 2008 - darunter von Expertinnen und Experten aus Bund, Ländern und Kommunen, aus der Praxis der Gewerbebehörden, aus der Polizei und Staatsanwaltschaft, aus der Wissenschaft sowie aus Fachberatungsstellen für Menschenhandelsopfer. Er stellt den gegenwärtigen Diskussionsstand dar und soll damit auch als Entscheidungsgrundlage für die zuständigen Wirtschaftsministerien der Länder dienen.

Die Publikation trägt dazu bei, die Schlussfolgerungen aus dem Bericht der Bundesregierung zu den Auswirkungen des Prostitutionsgesetzes umzusetzen. Dazu zählt die Prüfung aller gewerberechtlichen Regulierungsmöglichkeiten. Unter den Vorzeichen der Wirtschaftskrise, in der die Gefahr zunimmt, dass Frauen in die Prostitution gedrängt und in der Prostitution ausgebeutet werden, gewinnt die Frage nach effizienter Regulierung und Kontrollen zusätzliche Brisanz.

http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/B ... 26198.html

Zur Broschüre:
http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/B ... 25706.html
> ich lernte Frauen zu lieben und zu hassen, aber nie sie zu verstehen <

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Beitrag von Marc of Frankfurt »

Menschenhandel dient seit Jahrhunderten als oftmals sogar fingiertes Argument die Prostitutionskontrolle zu verschärfen und zu legitimieren.

Wie fragwüdig und kaum evidenzbasiert nachgewiesen das Argument ist, abgesehen von realexistierenden und mit recht zu bekämpfenden Einzelfällen, wird hier diskutiert:
www.sexworker.at/menschenhandel

Mehr zur neuen Form der Prostitutionskontrolle per Gewerberecht in diesem Thema:
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?t=4403


Bevor eine Lizensierungsdebatte wirklich fruchten kann,
auch bei den Betroffenen im Sexbiz,
ist eine Entkriminalisierung und Entstigmatisierung voranzutreiben.

Es braucht eine staatlich geförderte Sexworkerinteressen-Selbstvertretung.
Gebt uns Rechte gegen Unrecht!
Sexworker sind nicht das Problem - sie sind Teil der Lösung.






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Wahlkampf Thema ProstG

Beitrag von Marc of Frankfurt »

Herausgeberin Alice Schwarzer
befragt
Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel



[...]

Emma: Eines der globalen Geschäfte, das den größten Profit abwirft, ist der Frauenhandel, mit dem die Prostitution untrennbar verknüpft ist. Profit nicht etwa für die Prostituierten, sondern für Zuhälter und Menschenhändler. In dem Interview mit Emma im August 2005 haben Sie im Wahlkampf einen ersten Schritt gegen dieses Verbrechen angekündigt: ein Gesetz, das die Freier von Zwangsprostituierten bestraft. Dieses Gesetz aber existiert bis heute nicht. Wo hakt es?

Merkel: Zur wirksamen Bekämpfung von Menschenhandel, Zwangsprostitution und Gewalt gegen Mädchen und Frauen in der Prostitution brauchen wir einen breiteren Ansatz, der auch eine Strafbarkeit der Freier von Zwangsprostituierten mit umfasst. Die Bundesregierung hat hierzu verschiedene Überlegungen entwickelt und mit den Koalitionsfraktionen besprochen. Leider ist es dann nicht gelungen, in der zu Ende gehenden Wahlperiode die gemeinsame Lösung zu finden. Wir werden das Problem nach der Wahl erneut in Angriff nehmen.



Emma: Okay, dann höre ich 2012 nochmal nach ... Ebenfalls angekündigt hatten die Konservativen im letzten Wahlkampf eine Reform der fatalen rot-grünen Prostitutionsreform, die die so genannte "Sittenwidrigkeit" der Prostitution abgeschafft hat. Angeblich sollte das den Prostituierten helfen - es hat aber nur den Bordelliers und Menschenhändlern genutzt, die die Haut von Frauen heute ungehemmter denn je zu Markte tragen. Das belegt auch eine Studie des Von-der-Leyen-Ministeriums. So gibt es inzwischen so genannte "Modelwohnungen" in Wohnhäusern und Sexfabriken, in denen die Freier auf Flatrate loslegen können. Was tut die Kanzlerin?

Merkel: Wir haben uns die Wirkung des Prostitutionsgesetz sehr genau angeschaut und Fachleute zu Rate gezogen. Es ist sicher richtig, dass die Ziele des Gesetzes nur teilweise erreicht wurden. Aber wir sind in der Koalition zu der Überzeugung gekommen, dass wir mit der Rückkehr zum alten Zustand Frauen und Mädchen nicht besser schützen könnten. Auch das kriminelle Umfeld wäre nach Einschätzung der Experten nicht leichter zu bekämpfen. Wir müssen darüber nachdenken, ob und wie man die gewerberechtlichen Genehmigungen und Kontrollen verbessern kann. Ich glaube, dass wir damit mehr erreichen. Gewerberecht, Polizei- und Ordnungsrecht sind hier die möglichen Instrumente.

[...]

http://www.bundesregierung.de/nn_1264/C ... -emma.html

www.bundesRegierung.de





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Beitrag von Snickerman »

Das typische "EMMA"-Geschwurbsel, alles in einen Topf werfen und mit ein paar Schlagwörtern aufkochen.
Und ruhig Übertreibungen und Lügen dazutun, es geschieht ja alles für einen "guten Zweck"...
Weder können sie für die Menschen im "Gewerbe" sprechen, noch raffen sie, dass sie Sätze und Worte der extremen Rechten/fundamentalistischen Religiösen verwenden.
Ne, Frauen- und allg. Menschenrechte sind "EMMA" längst piepegal...
Ich höre das Gras schon wachsen,
in das wir beißen werden!

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Soziologie eines Gesetzes

Beitrag von Marc of Frankfurt »

7.12.2009, 14 Uhr
Radio
Freies Sender Kombinat (FSK) Hamburg:



UnterOrdnung der Prostitution.

Zur Konstruktion einer Notwendigkeit des Unerwünschten



Katrin Billerbeck und Nele Bastian,
Dipl. Soziologinnen, Hamburg

Anfang 2002 trat das von den damaligen Regierungsparteien SPD und Bündnis 90/ Die Grünen vorgelegte Prostitutionsgesetz (ProstG) in Kraft. Dieses „Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten“ zielt auf eine Verbesserung der rechtlichen und sozialen Situation der Prostituierten und beinhaltet die Einklagbarkeit des Lohnes, ein Anrecht auf den Zugang zu Sozialversicherungen sowie ein eingeschränktes Weisungsrecht der Arbeitgeber_innen.

Das ProstG stellt insofern die bislang weitreichendste Umsetzung von Forderungen insbesondere der Prostituierten- und Hurenorganisationen nach einer Annerkennung von Prostitution als Beruf dar. In diesem Sinne betrachten sie diese gesetzliche Liberalisierung als eine positive Etappe in die richtige Richtung, kritisieren jedoch zugleich, dass Prostitution rechtlich nach wie vor nicht wie jeder andere Beruf definiert wird. Denn das ProstG legt als berufsspezifisches Gesetz den Sonderstatus des Arbeitsbereiches Prostitution weiterhin fest. Selbst wenn also Prostituiert_innen mehr Rechte eingeräumt wurden, fällt eine – teilweise auch rigide – Reglementierung dieses Arbeitsbereiches nicht weg. Dies zeigte sich beispielsweise angesichts der massiven Polizeikontrollen im Sexgewerbe im Rahmen der Fußballweltmeisterschaft 2006.

[siehe Razzia Blog:
viewtopic.php?t=1062
Medienhype WM 2006 und andere Großereignisse:
viewtopic.php?t=388 , Anm.]

Angesichts einer viel hervorgehobenen gesellschaftliche Liberalisierung haben wir uns im Rahmen unserer qualitativen Untersuchung gefragt,
auf welche Weise, mittels welcher Instrumente und welcher Wissensproduktion Prostitution gegenwärtig regiert wird.





In dem Vortrag wollen wir dieser Frage nachgehen, indem wir als einen unserer Analyseschwerpunkte Betrachtungsweisen des Kunden sexueller Dienstleistungen darstellen. Anhand dessen wollen wir aufzeigen, wie Prostitution zwar als ein unerwünschtes, aber zugleich notwendiges gesellschaftliches Phänomen hervorgebracht und infolgedessen auf spezifische Weise reguliert wird.

Wir verwenden dabei sowohl den Begriff der Sexarbeit, als eine Errungenschaft der Hurenbewegung, als auch den Ausdruck Prostitution, der – ebenso wie Freier oder Zuhälter – mit Assoziationen, Wertungen, Stigmatisierungen, Mythen und Konnotationen verbunden ist.

Als solche gesellschaftlichen Erzeugnisse heterogener Diskurse stellen diese Konstruktionen zugleich eine gesellschaftliche Realität dar, in welcher spezifische Wahrheiten machtvoll gesetzt werden.


http://agqueerstudies.de/radiosendungen ... mber-2009/

Freies Sender Kombinat (FSK) Hamburg:
http://fsk-hh.org/





Mehr zu Wortgebrauch und Stigmaforschung:
viewtopic.php?t=919

Freierforschung:
viewtopic.php?t=1191





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Marc of Frankfurt
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Beitrag von Marc of Frankfurt »

Aufklärung will Prostitution zurückdrängen:

Das Prostitutionsgesetz von 2002 und seine Auswirkungen



Am 19. November 2009 kamen Expertinnen und Experten zusammen, um über die aktuelle Situation von Frauen, die in der Prostitution tätig sind, zu sprechen.

Foto
Soni Unterreithmeier (SOLWODI) und Helmut Sporer (Leiter Kommissariat 1, Augsburg, Schwerpunkt Gewalt- und Sexualdelikte) führten fachkundig in das Thema ein.

Teilnehmende ExpertInnen aus Verwaltung und Politik waren: Dr. Gita Kejzlar-Lisy (Ärztin beim Gesundheitsamt), Walter Böhm (Ordnungsreferent), Dr. Christian Ruck (MdB), Alexander Süßmair (MdB), Christine Kamm (MdL) und die Stadträtinnen Beate Schabert-Zeidler, Martina Wild, Rose-Marie Kranzfelder-Poth, Ingrid Fink.


Problem 1: Die Gesundheitsuntersuchung

Seit 2001 gibt es keine Verpflichtung für Prostituierte mehr, sich gesundheitlich überprüfen zu lassen. Heute nehmen nur noch ca. 3 % aller in der Prostitution tätigen Frauen das Angebot des Gesundheitsamtes wahr. Zudem hat sich Anteil an Frauen aus den ehemaligen GUS-Staaten, den sogenannten Hochprävalenzländer für HIV, Hepatitis, Syphilis und andere typische Infektionskrankheiten stark erhöht. Durch die Forderung nach tabulosem Sex steigt sich die Ansteckungsquote sowohl bei Prostituierten als auch bei Freiern.
Die Bayerische Staatsministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten Emilia Müller stellte 2007 auf einer Fachtagung fest: „Die Durchseuchung in Deutschland mit HIV-AIDS und Geschlechtskrankheiten nimmt sprunghaft zu.“ [Ist das ein Problem von Prostitution oder von privater Sexualität? Anm.]


Problem 2: Das „eingeschränkte Weisungsrecht“

Kernpunkte des Prostitutionsgesetzes von 2002 sind die Abschaffung der Sittenwidrigkeit und die Ermöglichung eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses mit „eingeschränktem Weisungsrecht“ auf Arbeitgeberseite. In der Praxis wird „nicht mehr sittenwidrig“ so ausgelegt, dass alles erlaubt ist. Freier fordern immer mehr, immer tabuloser für immer weniger Geld. Das Weisungsrecht wird in der Praxis also uneingeschränkt gehandhabt. Unbestraft können Bordelle „Flatrate-Parties“ feiern, bei denen Freier mit Angeboten wie: „tabuloser Sex mit wem du willst, was du willst, so lange du willst, so viele Frauen du willst“ gelockt werden.

„Freiwillig“ machen das nur Frauen, die keinen Ausweg sehen. Der weitaus größte Anteil der Prostituierten hat sich aus Not „scheinfreiwillig“ für die Tätigkeit entschieden. Sie tun das, was man von ihnen verlagt „scheinfreiwillig“. In Freierforen kann man dann lesen, dass die Frauen auf den Flatrateparties schon nach 1 – 2 Stunden wund gewesen seien und geweint hätten.
Das Weisungsrecht ermöglicht es den „Arbeitgebern“ sich der Sexualität der Frauen zu bemächtigen. Diese Verfügungsgewalt verstößt gegen das Grundgesetz, gegen das Recht auf körperliche Unversehrtheit, Selbstbestimmung und Menschenwürde.
Eine Zentrale Forderung ist deshalb: Das sexuelle Selbstbestimmungsrecht darf nicht eingeschränkt sein! Prostitution kann und darf nur selbstständig ausgeübt werden. Es darf keinen Chef geben. Vielmehr bestimmt nur die Frau selbst über sich. Jede Fremdeinmischung muss strafbar sein.


Problem 3: Die Heraufsetzung des Mindestalters für Prostituierte auf 21

Frauen unter 21 können die Dimensionen der Prostitutionstätigkeit noch nicht überblicken.
„Prostitution ist überwiegend eine physisch und psychisch belastende, risikoreiche und auch gefährliche Tätigkeit“ (Bericht des Bundesministeriums von 2007 über die Auswirkungen des ProstG). Die Ärztin des Gesundheitsamtes bestätigte, dass sie in ihrer langjährigen Amtszeit keine selbstständige „Edelhure“ angetroffen habe, sondern immer Frauen mit vielfältigen physischen und psychischen Problemen.


Problem 4: Verfolgung und Verurteilung der Täter

Es wurde eine konsequentere Strafverfolgung und Verurteilung gefordert. Sehr engagiert äußerte sich eine Staatsanwältin während der Veranstaltung, dass sie sehr gerne mehr anklagen würde, doch durch das ProstG von 2002 seien viele Delikte nicht mehr strafbar. Auch die Polizei sieht sich durch das Gesetz in ihren Möglichkeiten zur Kontrolle und Identifizierung von Opfern und Tätern eingeschränkt. Durch die völlige Selbständigkeit der Prostituierten wäre eine wesentlich bessere und gut handhabbare Strafverfolgung und Verurteilung möglich.


Problem 5: Opferschutz

Eine Zuflucht- und Schutzwohnung in Augsburg und eine Bleiberechtmöglichkeit für alle Zeuginnen, die sich in Prozessen durch Aussagen gefährdet haben, wurde als Forderung formuliert. Auch wurde mehr Opferentschädigung, z.B. finanziert durch die Gewinne der Bordellbetriebe, gefordert. Es wurde außerdem als wichtig angesehen, dass sich auch gesellschaftlich etwas ändert: ethische Werte, orientiert an der Menschenwürde, müssen diskutiert und belebt werden.

Veranstalterinnen waren: SOLWODI, Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Augsburg, Arbeitsgemeinschaft Augsburger Frauen

erstellt am: 23.11.09
http://aaf-netz.de/blog/archives/1089





Genaue Anal-yse der Rechlichen Situation

von Dona Carmen e.V.



http://sexworker.at/phpBB2/viewtopic.ph ... 3&start=26





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Beitrag von ehemaliger_User »

Wo waren die in der Prostitution tätigen Frauen bei dem Gespäch?

Warum sollten sich "Edelhuren" im Gesundheitsamt untersuchen lassen?

Können 18jährige SoldatInnen die Dimensionen einer Tätigkeit in Afghanistan überblicken?

Ich hoffe nur, dass aktive SW der "Arbeitsgemeinschaft Augsburger Frauen" eine entprechende Antwort schreiben.
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Marc of Frankfurt
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BKA gegen Prostitution

Beitrag von Marc of Frankfurt »

Kriminalisierung und Sündenbockfunktion:


"Internationale Kriminalität ist Thema auf der zweitägigen Herbsttagung des Bundeskriminalamtes (BKA).

Bundesinnenminister Thomas de Maizière sagte bei MDR INFO, die internationale Kriminalität sei ein großes Problem in Deutschland. Die Bundesrepublik sei sowohl Ausgangspunkt als auch Schauplatz. Sei es, dass die Verbrechen hier stattfänden oder dass es hier die Abnehmer gebe. Als Beispiel nannte de Maizière die illegale Prostitution. Ohne Kunden in Deutschland würde es auch keine Prostitution geben."



Quelle:
http://www.mdr.de/nachrichten/6885314.html





Liste, was alles verbotene, illegale Prostitution ist:
http://sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=9626#9626

Gutachten, wie prostituiertenfeindlich die Rechtslage ist und noch weiter verschärft werden soll:
http://sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=70079#70079





Tabuisierung, Stigmatisierung und Diskriminierung bedingen Heimlichkeit.

Heimlichkeit wie Privatheit und Diskretion sind beim Thema "Sex UND GELD" teilweise unmöglich bzw. verboten, weil staatliche Überwachung und Besteuerung durchgesetzt wird. Das ist sowohl Schutz als auch Schwachpunkt, der bereits Opfer erzeugt und Täter anlockt. Kriminalisierung ist dann die konsequente Spätfolge von Tabuisierung, Stigmatisierung i.V.m. nichtfunktionierenden Regeln.



Prostitution muß so organisiert werden wie niederschwellige, nichtverurteilende, anonyme, lebensweisenakzeptierende, freiwillige, öffentliche Gesundheitsführsorge für sexuell übertragbare Krankheiten der Allgemeinbevölkerung.

Hilfen dürfen nicht zu Reglementierungsregimenten ausarten. Legalisierung darf nicht halbherzig steckenbleiben.

Sexworker müßen jederzeit NEIN sagen dürfen und aufhören können, ohne strukturell-institutionell-öffentlich für ein Leben lang stigmatisiert bzw. verfolgt zu sein.





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