ProstG: Oberöst. Prostitutionsgesetz Entwurf!

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Zwerg
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ProstG: Oberöst. Prostitutionsgesetz Entwurf!

Beitrag von Zwerg »

Begutachtungsentwurf betreffend das Landesgesetz, mit dem die Anbahnung und Ausübung der Prostitution in Oberösterreich geregelt wird - Oö. Prostitutionsgesetz - Oö. ProstG

Dieser Entwurf des Oberösterreichischen Prostitutionsgesetzes wurde mir Heute übermittelt - mit folgendem Text:
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soeben habe ich den Entwurf des ersten OÖ Prost. Gesetzes erhalten - welcher auch auf der homepage www.land-oberoesterreich.at unter Begutachtungsentwürfe online steht - und die Möglichkeit bietet bis spätestens 25.3.2009 darauf zu reagieren.

Ich bitte euch, euch diesen Entwurf durchzusehen und auch darauf zu reagieren, damit zumindest eine Haltung sichtbar wird. Lt. meinen Erkundigungen, ist es kaum mehr möglich im Begutachtungsentwurf eine Veränderung zu erzielen. Marie-Theres Prantner hat den Entwurf schon von den Grünen zugeschickt bekommen. Da auch VertreterInnen des Landes OÖ am Unterarbeitsgruppen Prostitution Treffen am 17.3. in Linz teilnehmen werden (Einladung Marie-Theres Prantner) - wird es vielleicht auch dort noch möglich sein, Punkte des Gesetzes Entwurfes anzusprechen.

Ich bitte euch, diesen Hinweis zum Begutachtungsverfahren des OÖ Prost. Gesetz auch an andere solidarisierende Stellen weiterzuleiten und danke euch vielmals im Voraus für eure Unterstützung !
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Ich möchte unsere UserInnen bitten den Entwurf anzusehen:

Und eventuelle Kommentare dazu hier zu posten! Wir werden dann, der Meinung der Postings entsprechend, Stellung beziehen

Vielen Dank!

Christian

PS.: Die Sache ist wichtig! Sollen doch auch die ExpertInnen Ihre Meinungen bekunden

Den Entwurf des Oberösterreichischen ProstGes findet Ihr in unserem Downloadbereich: dload.php?action=file&file_id=52
Zwerg

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Marc of Frankfurt
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Der Gesetzesentwurf: Oö ProstG

Beitrag von Marc of Frankfurt »


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Angie_Escort
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RE: ProstG: Oberöst. Prostitutionsgesetz Entwurf!

Beitrag von Angie_Escort »

*schock* lese ich DAS richtig:

(1) Personen, die die Prostitution mittels Hausbesuch ausüben wollen, haben dies persönlich bei der Gemeinde ihres Wohnsitzes oder allfällgen gewöhnlichen Aufenthaltsim Inland vor Antritt der Tätigkeit anzuzeigen. Die Anzeige hat Vor- und Familienname, alle früheren Familiennamen, Geburtsdatum, Staatsbürgerschaft, Wohnadresse oder allfällige Aufenthaltsadresse im Inland zu enthalten. Der Nachweis, dass keine Verbotsbestimmungen im Sinn des § 3 Abs. 1 vorliegen, ist beizubringen. Die Beendigung oder Änderung der Tätigkeit sowie jede Änderung der in der Anzeige enthaltenen Angaben ist der Wohnsitzgemeine binne ener Woche - und zwar unbeschadet der Verpflichtungen nach dem Meldegesetz 1991 BGBI Nr. 9/1992, in der Fassung des Bundesgesetztes BGBI I Nr. 101/2003 schriftlich anzuzeigen.

(2) Begleitagenturen, deren Tätigkeit darin besteht, dass jemand einer anderen Person auf deren Wunsch eine selbständige Begleitperson zum Zwecke der Prostitution vermittelt, haben beabsichtigte Hausbesuche bei der Gemeine anzuzeige. Im Übrigen ist Abs. 1 sinngemäß anzuwenden.

---

ok (1) ist mir verständlich - das ist in meinen Augen Sinnvoll... (2) verstehe ich ganz und gar nicht :017 also, ein Independent Escort macht einfach Hausbesuche und eine Agentur hat es DER GEMEINE (in der Besucht wird...) zu melden?? In welcher Form? Einfach Frau XX macht heute Hausbesuch in ihrer Gemeinde - oder Fau XX besucht heute um 18:00 Herrn XY in der Musterstrasse 4/Top5 ... Den Sinn der da dahinter ist kann ich nicht erkennen - klärt mich mal wer auf, bitte?

Angie

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Zwerg
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Beitrag von Zwerg »

dload.php?action=file&file_id=52

Mittlerweile ist auch in unserem Downloadbereich das richtige Dokument hochgeladen - hatte im Eifer des Gefechtes das falsche PDF erwischt. Jetzt passt es aber!

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annainga
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Beitrag von annainga »

ich habs nicht ganz verstanden.

dieser entwurf steht, er lässt sich wohl kaum mehr verändern, aber kommentare sind deshalb erwünscht, um immerhin eine stellungnahme abgeben zu können?

und deutsche meinungen sind auch erwünscht? für mich ist das schwierig, ich habe das dokument zur hälfte gelesen, sicher fallen mir dinge auf, aber ich kenne kaum die deutschen bauverordnungen und bestimmungen, die österreichischen erst recht nicht...

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Zwerg
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Beitrag von Zwerg »

Wir sollten im Vorhinein Stellung beziehen - und es ist uns (bis zu einem gewissen Grad) noch möglich Flagge zu zeigen...

Natürlich sind auch Meinungen deutscher UserInnen willkommen - es kommen immer wieder Anfragen von deutschen Terminfrauen (als Beispiel), wie das so in Österreich wäre, falls sie einmal hier arbeiten würden usw...

Auch Eure Erfahrungen sind natürlich gefragt... Ich denke, dass wir die Diskussion, so es eine geben wird, grenzenlos führen sollten.

Christian

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annainga
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RE: ProstG: Oberöst. Prostitutionsgesetz Entwurf!

Beitrag von annainga »

na dann gerne. mir fiel auf:

Unter Bordell sind jene Räumlichkeiten zu verstehen, in denen die Prostitution durch eine oder mehrere Personen ausgeübt werden soll.

es ist sinnvoller, die begrifflichkeiten europaweit anzugleichen. (wenn wir schon bei grenzüberschreitungen sind).

das deutsche baurecht versteht unter bordell etwas anderes, nämlich einen betrieb mit mehr als drei prostituierten.

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Beitrag von ehemaliger_User »

§ 3, 3:

- Ausübung in Gaststättenbetrieben - gehören dazu auch Hotels, wenn ein Escort gebucht wurde?

- Schutzbereich 150 m zu Bushaltestellen für die Neuerrichtung von Bordellen? Ich denke, die "Schutzbereiche" machen doch nur Sinn für den Strassenstrich/Schaufenster. Für alle anderen Formen ist es eine starke Einschränkung der Gewerbefreiheit.

Gut finde ich die klaren Anforderungen, die an einen Betreiber gestellt werden.
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KonTom
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Beitrag von KonTom »

Wenn dieses Gesetz zu tragen kommt, wäre dies kein Vorschritt
sondern ein gewaltiger Rückschritt!

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Beitrag von Zwerg »

@kontom
Im Vergleich zum derzeitigen öberösterreichischen Prostitutionsgesetz?

Was stört Dich im Besonderen

Christian

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ETMC
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Beitrag von ETMC »

ich habe mir diesen Entwurf gerade genauestens und mehrmals durchgelesen, jedoch fehlen mir ein paar wichtige und meiner Meinung nach mehr als notwendig Dinge.

Zum Punkt der Selbständigkeit und Gewerbsmäßigkeit
Es fehlt die genaue Definition, dass Prostitution NUR selbständig und auch nach dem AuslBG als Selbständige Tätigkeit ausgeübt wird. Insbesondere fehlt das in Bezug auf die Bewilligung und die Entziehung dieser Bewilligung .

Beispiel:
Bekommt ein Betreiber eine Verwaltungsstrafe nach dem AuslBG gesetz ist es eine Verwaltungsstrafe - jedoch führt diese dann zum Verlust der Zuverlässigkeit, das ist dann wieder gleich dem Verlust der Bewilligung - diese ist befristet zu gewähren wie man lesen kann.

Also kann man davon ausgehen, dass hier bewußt eine große WILLKÜR von Seiten jeder Behörde also Bezirk, Gemeinde und Land besteht ein Bordell, das bewiligt wurde sofort und innerhalb kürzester Zeit zu schließen. Rechtsmittel dagegen werden nicht erwähnt -IN einem rechtsstaat MUSS es gegen jeden BESCHEID auch die Möglichkeit eines Rechtsmittels geben -zumindest in den ersten 2 Instanzen.

Ganz vermisse ich die Rechtsmittel, die dem Betreiber oder seinen Vertretern von Gesetzeswegen zustehen - meiner Meinugn nach der erste Hebel dieses Gesetz als Verfassungswidrig zu bekämpfen.

Das ganze liest sich als Behördlicher Gnadenakt

Es wir gewährt - und wenn es gewährt wird, dann aber nur befristet - Kein Betreiber wird in solch eine unsicher Zukunft investieren - also kann man davon ausgehen das dieses Gesetz einzig und alleine dem Vorarlberger Modell folgt -

Bordelle müsen bewilligt werden - also werden keine bewilligt und es gibt dann eben keine.

ad Gemeinden und das Parteiengehör.
Hier geht aus dem gesetz in keinster weise hervor, wie die Bewerber eine Bordellgenehmigung gehört werden, welche rechtlich Parteinenstellung sie haben.

Pflichten sind angeführt: Baupläne, Gutachten, Sanitäre und bauliche Vorschriften, etc etc.

Wo sind die Rechte angeführt - meiner Meinung nach fehlen diese ganz.

weiters: Starfbarkeit:
Schon der "VERSUCH" ist unter Strafandrohung
wenn also ein Betreiber bloß versucht Werbung zu schalten, wenn er versehentlich nicht anwesend ist, wenn die Behörde kommt, wenn eine Dame von 100 keinen Untersuchungsnachweis hat - ist die Bordellbewilligung schon verwirkt und zu entziehen

Ad: Hausbesuch/Escort:
Hier finde ich es sehr sinnvoll, auch dem Zeitgeist entsprechend die Escort Branche genauso in die Pflicht zu nehmen - also genau die gleichen Pflichten wie andere Betriebe:
Nennung von Name und - Wohnsitz - also raus aus der Anonymität - auch die Möglichkeit einer Zustellung und Verfügbarkeit für Starfen ist - richtig wenn man bedenkt, dass die meisten Agenturen bisher mit einem Wertkartenhandy werken.

Zu den Bar/Bordell/Laufhausbewilligungen:

es wird generell nur so argumentiert....

Der Betrieb eines Bordells, einer bordellähnlichen Einrichtung sowie die Vermietung von Häusern, Wohnungen und Räumlichkeiten an Personen, die darin die Prostitution ausüben wollen, bedarf generell einer Bewilligung der Gemeinde.
- Den Bewilligungsinhaber treffen besondere Verantwortungen und Pflichten.
- Es sind Möglichkeiten für den Widerruf der Bewilligung sowie die Schließung der Einrichtung vorgesehen.
- Eine Meldepflicht für Hausbesuche durch Begleitagenturen.

Pflichten OHNE Rechte


uff das ist schlimmste Steinzeit - ich glaub meine Reaktion wäre, wenn ich in Oö einen Betrieb hätte - schon morgen zu verkaufen

Denn es droht jedem der mit Prostitution zu tun hat:
Haft, Strafen, Bußgelder, Willkür,


noch mehr als heute

Na Bumm wenn das die neue, menschliche Seite sein soll dann ist es ziemlich finster geworden in Österreich.
Zuletzt geändert von ETMC am 27.02.2009, 00:31, insgesamt 1-mal geändert.
liebe Grüsse
ETMC
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KonTom
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Beitrag von KonTom »

ETMC hat geschrieben was ich mir gedacht habe.
Besoders wichtig erscheint mir der erste Punkt den ETMC erwähnt hat!

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Lycisca
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RE: ProstG: Oberöst. Prostitutionsgesetz Entwurf!

Beitrag von Lycisca »

Bei der Definition der Gewerbsmäßigkeit ist mir eine Grundrechtswidrigkeit aufgefallen, nämlich die Passage: "Auch eine einmalige Handlung gilt als regelmäßige Tätigkeit, wenn nach den Umständen des Falls auf die Absicht der Wiederholung geschlossen werden kann."

Zusammen mit den vorigen Definitionen wird damit auch die "entgeltliche, aber bloß gelegentliche Hingabe des eigenen Körpers an andere Personen zu deren sexueller Befriedigung" zur meldepflichtigen Prostitution. Dies steht im Widerspruch zur ständigen Judikatur des VfGH, wonach eine derartige Tätigkeit dem durch Art 8 EMRK geschützten Privatleben zuzurechnen ist (Adamovich/Funk/Holzinger, Österreichisches Staatsrecht, Band 3, Randziffer 42.077 ff).

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ETMC
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Beitrag von ETMC »

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KonTom hat geschrieben:ETMC hat geschrieben was ich mir gedacht habe.
Besoders wichtig erscheint mir der erste Punkt den ETMC erwähnt hat!

IN BEZUG AUF das gesamte Gesetz bzw diesen unsäglichen Entwurf ist das noch das geringste Übel - weil ja schon bisher immer wieder der Stolperstein so mancher Geschäftsidee -

Viel bedrohlicher sehe ich allerdings die Lösung dass nun Gemeinden und deren Vertreter in die erste Instanz rücken und auch die zweite Instanz sind...

Für Betreiber/Betriebe ein Spießrutenlauf (oder ein Lauf mit dem großen Geldkoffer) um die Vertreter der Gemeinden milde zu stimmen - dieser Entwurf öffnet der Willkür Tür und Tor - und es wird so sein dass die GROSSEN mit allen rechtlichen Möglichkeiten sich alles richten und die kleinen Betreiber untergehen werden - Meine Betriebe liegen in der Mitte und wenn das Gesetz so nach Wien kommen würde wärs an der Zeit sich nach "Weitweg" Land zu vertschüssen.

Fazit: 20 Mädchen suchen dann einen neuen Platz - 4 Festangestellte arbeitslos - und im Umwegverfahren an die 30 Familien, Betriebe etc vor dem AUS....

Es wäre anzudenken - ob wir nicht schön langsam einen Anwalt bzw eine Kanzlei beauftragen sollten solche Gesetzesentwürfe per Klage beim Verfassungsgerichtshof sofort zu kippen -
- Verstoß gegen die Menschenrechte
- Verstoß gegen die Freiheit auf Ausübung eines Berufes
- Willkür etc -

Die Chancen einer Lobby die gemeinsam einen Anwalt bezahlt wären vergleichsweise größer als wenn Einzelkämpfer causal gegen ihnen zugemutetes Unrecht vorgehen müssen.

Ich glaub ich geh bald nach Deutschland .....
liebe Grüsse
ETMC
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Moon Dog
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RE: ProstG: Oberöst. Prostitutionsgesetz Entwurf!

Beitrag von Moon Dog »

Was mir zusätzlich auffällt:

Durch die Definition "erotische Massagen = Prostitution" werden die vergleichsweise vielen Betreiber von Massagesalons in Oberösterreich von heute auf morgen in die Illegalität versetzt.

Dazu muss erwähnt werden, dass in den oö. Erotik-Massagesalons (zB im Gegensatz zu den meisten in Wien) IMMER nur maximal "Handentspannung" durchgeführt wurde und niemals Oral- oder Geschlechtsverkehr angeboten wird.


Ein besonderes rechtsstaatliches Schmankerl ist natürlich die Schließung auf Verdacht bis zu vier Wochen, ohne die Möglichkeit eines Rechtsmittels seitens des Betreibers.
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nina777
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Beitrag von nina777 »

22.3.2009
Erotikmassagen stehen vor dem endgültigen Aus

Das neue Prostitionionsgesetz räumt mit illegaler Prostitution auf. Es tritt am 1. Jänner 2010 in Kraft und bereitet vielen unseriöse Massage-Institute ein jähes Ende.

Oberösterreich – Versteckte Prostitution blüht in Oberösterreich. Rund 200 Massage-Institute bieten landesweit mehr als nur entspannende Massagen an.

Geschätzte 300 Geheimprostituierte sollen allein in Linz illegal in ganz normalen Wohnungen ihre Dienste anbieten.

Meldung bei Gemeinde

Dieser Entwicklung wird schon bald ein Riegel vorgeschoben: Mit 1. Jänner 2010 tritt nämlich das neue Prostitutionsgesetz des Landes Oberösterreich in Kraft.

„Bis dato war der Betrieb eines Bordells nur anzeigenpflichtig, künftig muss dieser von der Gemeinde bewilligt werden“, erklärt Sicherheitsdirektor Alois Lißl den Unterschied zur bisherigen Regelung.


Erotische Massagen fallen unter Prostitution

Vor allem für viele unseriöse Massage-Salons wird das neue Gesetz ein jähes Ende bedeuten. „Das Anbieten erotischer Massagen fällt nämlich ab 1. Jänner 2010 ganz klar unter Prostitution“, so Lißl.

Exakt vorgeschrieben wird auch, wo Prostitution angebahnt oder ausgeübt werden darf. Nach dem neuen Gesetz ist es Sexarbeiterinnen künftig in Bahnhöfen, Haltestellen, öffentlichen Verkehrsmitteln und -flächen nicht mehr gestattet, ihre Dienste anzubieten.

Große Grauzone zwichen legal und illegal

Auch Prostitution in nicht bewilligten Gebäuden oder Wohnungen ist strafbar. Begleitagenturen müssen ab 1. Jänner bei der zuständigen Gemeinde melden, wenn sie ihre Damen auch Hausbesuche machen lassen.

„Durch das neue Gesetz wird es für uns einfacher, versteckte Prostitution zu bekämpfen“, sagt Lißl. Bisher waren Regelungen über Prostitution und den Betrieb von Peep-Shows nur im oberösterreichischen Polizeistrafgesetz enthalten.

Ein eigenes Prostitutionsgesetz wie in Wien, Kärnten und der Steiermark gab es in Oberösterreich nicht.

Die Grauzone zwischen Erlaubtem und Unerlaubtem ist groß. Um herauszufiltern wo es Schwächen gibt, hat man die Exekutive bei der Erstellung des neuen Gesetzes maßgeblich eingebunden.

http://www.rundschau.co.at/rsooe/home/s ... =75&fid=55
I wouldn't say I have super-powers so much as I live in a world where no one seems to be able to do normal things.

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Marc of Frankfurt
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Machismo per Gesetz?

Beitrag von Marc of Frankfurt »

Dieser Kampf gegen sog. Grauzonen, die Facetten des Lebens und der Liebe, die ein Gesetz so schwer zu fassen bekommt im Bereich von Intimität und Geschlechterwirtschaft,
macht das Leben von Sexworkern bisweilen zur Hölle zwischen Scheinalternativen:


Soll ein junger Mensch nun Kontrollprostituierte werden und sich zwangweise outen als öffentliche sexuell verfügbare Person oder lieber clandestin im Untergrund arbeiten mit dem stehenden Risiko der Entdeckung, Bestrafung und Zwangsregistrierung?





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Gabi84
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RE: ProstG: Oberöst. Prostitutionsgesetz Entwurf!

Beitrag von Gabi84 »

Hi an alle! Ich weiß, es ist etwas spät, aber man (Frau:)) kann bis morgen (Mi, 25.03) eine Stellungnahme schicken! Das darf jede/r tun!
Das ist ein Appel an ALLE! Bitte lest euch das Entwurf gut durch und schreibt unsere liebe Landesregierung was ihr meint! Das Gesetz ist restriktiv, sieht viele, viele Pflichten und Verbote vor, aber überhaupt keine Rechte! Weiters unterstellt der Gesetzgeber, dass erotische Massagen als "Deckmantel" für sexuelle Dienstleistungen dienen und stellt sie gleich mit Sexarbeit. Weiters sieht das Gesetz vor, dass minderjährige SexdienstleisterInnen bestrafft werden sollen!!!! Es lässt sehr viel Raum für Willkür seitens den Behörden offen, verbessert keineswegs die Arbeitbedingungen von SexarbeiterInnen und behebt nicht die herrschende Diskriminierungen! Bitte euch eine kurze Stellungnahme zu schreiben, vielleicht können wir dem ein bisschen entgegenwirken!
Ganz herzliche und Liebe Grüße
Eure Gabi

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Beitrag von nina777 »

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Edith Schmied
Gemeinderätin Linz
Sprecherin Grüne Andersrum oö

stellungnahme zum begutachtungsentwurf für das oö prostitutionsgesetz

http://andersrum.ooe.gruene.at/blog/details.php?id=92
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Hamster
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RE: ProstG: Oberöst. Prostitutionsgesetz Entwurf!

Beitrag von Hamster »

Printausgabe der Tiroler Tageszeitung vom Mi., 10.08.2016

NEUES PROSTITUTIONSGESETZ GEHT FUER INNSBRUCK ZU WEIT

Innsbruck - Mit der Novelle des Landes-Polizeigesetzes scheint die Landeshauptstadt Innsbruck nicht gluecklich zu sein. Wie berichtet, hat die schwarz-gruene Landesregierung insbesondere die dort verankerten Prostitutionsbestimmungen geregelt. Kuenftig sollen Sexarbeiterinnen selbststaendig Studios anmieten koennen, Gemeinden koennen zudem Zonen, in denen die "Anbahnung von Beziehungen zur Ausuebung der Prostitution erlaubt ist", einrichten. Im Gegenzug werden die Strafen fuer illegale Prostitution verschaerft und auch die "Freierbestrafung" eingefuehrt.

In einer Stellungnahme der Stadt fuer das laufende Begutachtungsverfahren erhebt das Amt fuer allgemeine Sicherheit und Veranstaltungen aber insbesondere die Einrichtung sogenannter "Prostitutionsstudios" erhebliche Bedenken. So wird dem Land vorgehalten, dass die neuen Regelungen keine Bedarfspruefungen fuer solche Studios vorsehen wuerden. Dies ist bis dato im Genehmigungsverfahren fuer legale Bordelle zwingend vorgesehen. Die Intension des Landes, naemlich die Legalisierung der Wohnungsprostitution, wird scharf kritisiert. Das Amt rechnet damit, dass es zu massiven Beschwerden aus allfaellig betroffenen Wohngebieten kommen werde. Und auch fuer die oertliche Festlegung der "Erlaubniszonen" fehlt es der Stadt an einem Mitwirkungsrecht. Diesbezuegliche Verordnungen koenne laut geltendem Recht naemlich nur die Landespolizeidirektion erlassen, heisst es.

Ob der Stadtsenat in seiner heutigen Sitzung die negative Stellungnahme beschliessen wird, ist noch offen. Die Gruenen werden sich der Stimme enthalten, kuendigt StR Gerhard Fritz an. Zwar seien die vorgebrachten Bedenken des Amtes nachvollziehbar, begruendet Fritz, es handle sich aber um einen politischen Kompromissvorschlag, den man von Seiten der Stadt-Gruenen nicht torpedieren wolle.
(mami)

www.tt.com/politik/landespolitik/118641 ... u-weit.csp