Zuhälterunwesen, Prozesse, Menschenhandel

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Marc of Frankfurt
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Erstes(?) Urteil gegen Afrikanische Madam:

Beitrag von Marc of Frankfurt »

Haftstrafe für Menschenhandel

35-Jährige zwang Afrikanerinnen zur Prostitution


Vom 01.07.2008
Von
Ulrich Willenberg

MANNHEIM

Mit Voodoozauber sind Afrikanerinnen zur Prostitution in Deutschland gezwungen worden. Das Mannheimer Landgericht hat jetzt eine Nigerianerin zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt. Die Strafkammer befand die 35-Jährige des schweren Menschenhandels und der Erpressung für schuldig. Ihr Bruder erhielt wegen Beihilfe eine Bewährungsstrafe von 18 Monaten.

Fünf Frauen waren mit Hilfe einer unbekannten Organisation nach Deutschland eingeschleust worden. Hier wurden sie von der 35-Jährigen in Empfang genommen. "Ich dachte, dass ich den Leuten was Gutes tue", sagte die Hauptangeklagte in ihrem Schlusswort.

Für die "Reisekosten" sollten die Nigerianerinnen bis zu 45.000 Euro zahlen. Ihre "Schulden" mussten sie als Prostituierte "abarbeiten". Eines der Opfer war erst 17 Jahre alt [das reicht m.E. als Tatbestandsmerkmal für schweren Menschenhandel, ohne die finanziellen und psycho-sprituellen Fakten].

In ihrer Heimat waren die Frauen zuvor mit einem Voodoozauber belegt worden und mussten schwören, das Geld später zurückzuzahlen. Ansonsten wurde ihnen und ihren Familien mit Repressalien bis hin zum Tod gedroht.

[Drastische Methode zweifelsohne, die aber richtig interkulturell interpetiert sein will, um nicht fremde Völker und fremde Sitten rassistisch abzuwerten. Möglicherweise in Ermangelung eines funktionierenden rechtsstaatlichen Schuldner-Gläubiger-Systems incl. der peinlichen Instrumente: Gerichtsvollzieher, Offenbarungseid und Zwangsvollstreckung].

Ihre Mandantin stehe immer noch unter dem Einfluss des Zaubers, berichtete Gabriele Haas, Anwältin eines der Opfer. "Sie glaubt, der Krake zu entrinnen, wenn sie das Geld abzahlt", sagte Haas. Ein Freier berichtete später der Polizei, eine Nigerianerin sei in Tränen ausgebrochen, als er mit ihr Sex haben wollte.

Das durch die Prostitution verdiente Geld kassierte die Angeklagte, ihr 39-jähriger Bruder half ihr dabei. Der größte Teil des Freierlohns ging offenbar an einen Hintermann, der in Marokko leben soll und dessen Identität nicht bekannt ist. In einem abgehörten Telefonat kündigte er an, er werde eine Frau töten lassen, weil sie ihm Geld schulde. Er soll auch die Nigerianerin vergewaltigt haben.

Beide Angeklagte hatten ein Geständnis abgelegt. Ein Verteidiger verwies auf die schlimmen Lebensverhältnisse in Nigeria. Deshalb arbeiteten manche Frauen "lieber im Bordell, als in Afrika zu leben", sagte Anwalt Uwe Kirsch.

Der Fall war durch den Hinweis eines Informanten ins Rollen gekommen. Daraufhin hatte die Polizei zahlreiche Telefonüberwachungen und Observationen durchgeführt. Bei einem belauschten Anruf beklagte sich eine Prostituierte bei der Angeklagten, dass sie auch während der Menstruation anschaffen musste [Viele Frauen in der Sexarbeit nutzen deshalb statt Tampons Schwämmchen von der Firma beppy]. Anreden lies sie sich als "Madam", während die Prostituierten als "Kinder" bezeichnet wurden.

Die 35-Jährige wurde im Mai 2007 kurz vor dem Abflug auf dem Flughafen Hahn verhaftet. Zeitgleich hatte die Polizei 28 Objekte in mehreren Bundesländern durchsucht.

http://www.main-rheiner.de/region/objek ... id=3340362





Erschreckend. Hört sich an wie in dem Buch Wahre Frau. Erstaunlich,daß erst das Buch auf dem Markt erscheinen muß, bevor ein Richter so ein Urteil schreibt!?





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Marc of Frankfurt
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Sexualstraftäter! und nicht: Zuhälter

Beitrag von Marc of Frankfurt »

Prozess gegen Vergewaltiger:
Sicherheitsverwahrung für Hundekäfig-Zuhälter


02. Jul 18:10


Käfig und Ledersessel, zwei Folterinstrumente der Täter von Garlstedt
Foto: dpa

Sie lockten Frauen in ein Haus und versklavten sie für ekelhafte Sexdienste: Dafür büßen die Täter mit langen Haftstrafen und Schmerzensgeld von 300.000 Euro. Das Gericht hatte quälende Details zu bewerten.

Für die Opfer war es ein einziger Alptraum: Zwei Männer lockten Frauen über Job- und Vermietungsanzeigen in ein Haus in Garlstedt bei Bremen und quälten sie wochenlang. Die Frauen werden misshandelt, vergewaltigt oder zur Prostitution gezwungen. Wiederholt werden zwei Frauen nachts in einen Hundekäfig gesperrt. Das Martyrium endete erst, als sich eine dritte Gefangene nackt und mit Handschellen gefesselt auf das Hausdach rettete. Ihre Flucht bringt die Polizei auf die Spur der beiden Männer, die sich seit April 2007 wegen Geiselnahme, Vergewaltigung, sexueller Nötigung und Menschenhandel verantworten mussten. Das Landgericht Verden verhängte gegen sie am Mittwoch hohe Haftstrafen.

Ein 42 Jahre alter Angeklagter wurde zu einer Haftstrafe von 14 Jahren und Sicherungsverwahrung verurteilt. Sein 55 Jahre alter Komplize muss eine Freiheitsstrafe von 12 Jahren und sechs Monaten verbüßen. Beide Männer müssen außerdem je 150.000 Euro an die Opfer zahlen. Die Verteidiger hatten keine konkreten Strafen gefordert.



An Grausamkeit kaum zu überbieten

In dem 14-monatigen Prozess waren zumeist unter Ausschluss der Öffentlichkeit schreckliche Details zur Sprache gekommen, die Oberstaatsanwalt Hansjürgen Schulz später in seinem Plädoyer nicht wiederholen wollte. Danach waren die Ereignisse in dem Einfamilienhaus an Grausamkeit kaum zu überbieten. Anfang des Jahres 2006 hatten die Angeklagten den Plan entwickelt, ein Bordell zu betreiben. Nachdem sich auf Anzeigen hin keine Freiwilligen gemeldet hatten, wollten die Täter Frauen gefangen nehmen und zur Prostitution zwingen.

Am 14. August 2006 schlug für das erste Opfer die Falle zu. Über einen angebotenen Promotion-Job hatten der Versicherungskaufmann und der Web-Designer die 23 Jahre alte Psychologie-Studentin angelockt. Sie wurde überwältigt, gefesselt und in Folie gewickelt auf einen Tisch gelegt. In dieser würde sie sterben müssen, wenn sie sich nicht füge, drohten die Täter. Wegen der schweren psychischen Folgen war die Frau verhandlungsunfähig.



Zehn Tag im Hundekäfig

Die zweite Frau war rund vier Wochen in Gefangenschaft. Sie musste mit beiden Angeklagten sowie mit 24 Freiern schlafen und dabei, teilweise ans Bett gefesselt, Ekel erregende Sexualpraktiken verrichten. «Zehn Tage musste sie in einem Hundekäfig schlafen», hob das Gericht hervor. Dort war sie stundenlang unter Beschallung mit lauter Musik eingesperrt. Sie musste aus einem Hundenapf essen, wurde nackt an einer Leine durchs Haus geführt, an einen Tisch gebunden und musste darunter über Stunden liegen bleiben.

Erst dem dritten Opfer gelang eine schnelle Flucht. «Man kann sich nur die bange Frage stellen, wie es sonst weiter gegangen wäre», sagte der Richter. Bei dem 42-Jährigen müsse man von einer «Gefährlichkeit bis ins hohe Alter ausgehen». Ein Sachverständiger habe dem Mann eine Persönlichkeitsstörung sowie «allgemeinen und sexuellen Sadismus» bescheinigt. Für das Gericht stand fest, dass der Mann nach seiner Haftstrafe in Sicherungsverwahrung kommen muss. Dadurch könnte er lebenslang hinter Gittern bleiben.



(Von Wibke Bruns und Hans-Christian Wöste, dpa)
http://www.netzeitung.de/vermischtes/1076017.html




_________________





Zwangsprostitution

Urteil im Prozess gegen grausame Zuhälter


Über Wohnungs- und Stellenanzeigen haben zwei Männer Frauen in ihre Gewalt gebracht und grauenhaft gequält. Sie steckten die Opfer unter anderem in Hundekäfige und missbrauchten sie. Nach mehr als 14 Monaten Prozessdauer und 67 Verhandlungstagen wurde nun das Urteil gesprochen.

Prozess zur Zwangsprostitution in Verden
Foto: dpa

Die Angeklagten Stefan K. (l.) und Bernd K. im Gerichtssaal. Sie mussten sich gemeinsam für den Vorwurf des Menschenraubs und der Zwangsprostitution verantworten.

Die drei jungen Frauen hatten nach einem Job oder nach einem Zimmer gesucht. Dabei gerieten sie in die Gewalt von zwei Sexualverbrechern. Die arglosen Opfer wurden in einem Haus bei Bremen zum Teil über Wochen gedemütigt, gequält, vergewaltigt und bedroht.

Zwei von ihnen wurden zeitweise in einem Käfig gehalten. Die 1. Große Strafkammer des Landgerichts Verden verurteilte die beiden Peiniger am Mittwoch wegen Geiselnahme, schweren Menschenhandels, Vergewaltigung und sexueller Nötigung zu hohen Haftstrafen. Das Gericht folgte damit weitgehend der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung will Revision beantragen.

Die Zuhälter müssen ihren Opfern Schmerzensgeld in einer Gesamthöhe von über 300 000 Euro zahlen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Männer die Taten gemeinsam planten. Das erste Opfer war eine 23 Jahre alte Studentin, die über das Internet Arbeit gesucht hatte.

Im August 2006 wurde sie mit einem Jobangebot von den heute 42 und 55 Jahre alten Männern in ein Einfamilienhaus im niedersächsischen Garlstedt gelockt. Sie wurde überwältigt, bedroht, gefesselt und vergewaltigt und blieb drei Monate in Gefangenschaft. Vom ursprünglichen Plan, sie Männern als Prostituierte anzubieten, ließen die Täter ab. [Also doch sich nicht als Zuhälter inszeniert] Die Gründe dafür blieben nach Angaben des Gerichts unklar.

Das zweite Opfer kam im September 2006 dazu. Die junge Frau hatte ebenfalls einen seriösen Job gesucht. Ebenso wie das erste Opfer wurde sie zeitweise in einem Hundekäfig gehalten, sie wurde an einem Hundehalsband geführt und musste aus einem Napf essen. „Die Frauen wurden in erheblicher Weise gedemütigt“, sagte eine Gerichtssprecherin. Das zweite Opfer wurde schließlich als Prostituierte zahlenden Freiern angeboten.

Die dritte Frau stieß im Oktober 2006 dazu, als sie auf Zimmersuche war. In einem unbewachten Moment gelang es ihr noch am selben Tag, durch ein Dachfenster des Hauses zu entkommen. Der 42-jährige Stefan K. muss nun eine 14-jährige Gefängnisstrafe verbüßen.

Das Gericht ordnete eine anschließende Sicherungsverwahrung an. Der Vorsitzende Richter Volker Stronczyk begründete dies mit der narzisstischen, dissozialen Persönlichkeitsstörung des Angeklagten. Sachverständige hätten bei ihm einen tief verankerten Sadismus festgestellt. Die Kammer schließe daher nicht aus, „dass er die Persönlichkeitsstörung auch noch mit 70 Jahren hat“.

Sein Komplize Bernd K. muss für zwölfeinhalb Jahre ins Gefängnis. Strafmildernd wirkten sich die Teilgeständnisse der Angeklagten aus. Zudem seien die beiden nicht einschlägig vorbestraft gewesen, sagte der Richter. Die Männer waren nach der Flucht ihres letzten Opfers mit den beiden anderen Frauen abgehauen. Als sich der ältere Mann wenige Tage später der Polizei stellte, war eine Frau noch bei ihm. Stefan K. wurde erst im November 2006 festgenommen. Zunächst galt die Studentin in seiner Begleitung als Komplizin.

Das Gericht stellt jedoch klar, dass sie ebenfalls Opfer gewesen sei. Die Frau war während des gesamten 14-monatigen Prozesses nicht vernehmungsfähig, weil sie schwer traumatisiert ist. Richter Stronczyk betonte, die Frauen hätten „erhebliche psychische Qualen“ erlitten. Er bedankte sich speziell bei einer der Zeuginnen, die die Urteilsverkündung als Zuschauerin verfolgte, für ihre Zusammenarbeit mit den Ermittlungsbehörden. Er zolle ihr allen Respekt, dass sie über die beklemmenden Taten habe reden können, sagte der Richter.


ddp/cor
http://www.welt.de/vermischtes/article2 ... elter.html




auch hier mit weniger reißerischen Begriffen:
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0 ... 30,00.html





Wenn jemand gefangen, geraubt d.h. durch kriminelle Gewaltanwendung gekidnapped wird
und diese Person dann für die Räuber kochen muß
und später von der Polizei befreit wird,
wird wohl keiner formulieren "Zwangsköchin wurde befreit".

Hier wird deutlich, wie die 'Fachbegriffe der Sexarbeit' als Schimpfworte z.B. für kriminalisiertes Verhalten benutzt werden und durch die herrschende Sprachgewalt mißbraucht werden.

Zuhälter ist ein nur umgangssprachlich definierter Begriff, der die Dimensionen Partner, Beschützer, Manager, Arbeitgeber der Sexarbeiterin enthält. Ein solcher Mann zeigt manchmal sehr archaisches ausbeuterisches Verhalten bis hin zu Gewalttätigkeiten. Weil die Sexarbeiterinen über keine Arbeitsschutzrechte verfügen und in einer tabuisierten und kriminalisierten Zone arbeiten müssen, kann er sich gerieren wie ein frühkapitalistischer Ausbeuter.

Derartige Übergriffe sind also keine Eigenschaften der Prostitution per se, definiert als konsensualem Tauschgeschäft unter freien Erwachsenen (Geld gegen Sexdienstleistung), sondern Rechts- und Sozialfolgen der sozialen Stigmatisierung und Rechtlosigkeit für sexuelle Dienstleistungen.

Andererseits sind Sexualstraftaten (Verbrechen gegen die sexuelle Selbstbestimmung) und Verbrechen gegen die persönliche Freiheit (von Nötigung bis schweren Gewaltverbrechen) wie in diesem gerichtlichen Fall keine Prostitution oder Management von Prostitution.

Die Vermischung von beiden Spähren ist ein praktischer aber fahrlässiger und inzwischen unverantwortlicher Trick der informellen Gesellschaftskontrolle, der Diskriminierung und viele Opfer produziert.






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Zuletzt geändert von Marc of Frankfurt am 06.07.2008, 15:01, insgesamt 3-mal geändert.

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Beitrag von Marc of Frankfurt »

Schwerer Menschenhandel
Schülerin mit Sex-Video zur Prostitution gezwungen


Hemer, 02.07.2008, Cornelia Merkel



Hemer/Iserlohn. „Auf den Straßenstrich in Dortmund schickt man niemanden, den man liebt oder vorgibt zu lieben!” Das sagte Rechtsanwältin Christine Hörstmann an die Adresse eines 21-jährigen Hemeraners, der sich wegen schweren Menschenhandels vor Gericht verantworten musste. Sein Opfer war erst 16.

Die Nebenklage-Vertreterin des Opfers sagte in dem Rotlichtmilieu-Prozess weiter: „Mit einem 'Es tut mit leid' ist es nicht getan!”

Der Produktionsmanager hatte als Freier in seiner Single-Zeit erste Erfahrungen im Rotlichtmilieu gesammelt. Dann lernte er im Frühjahr 2007 die damals 16-jährige Hemeraner Schülerin beim Chatten im Internet kennen. Aus der anfänglichen Liebelei wurde bald Ernst. Mit versteckter Handy-Kamera filmte er die 16-Jährige beim Oralsex mit ihm in seinem Auto und setzte sie kurz drauf mit diesem Sex-Video unter Druck: Entweder sie gehe für ihn auf den Dortmunder Straßenstrich, oder er zeige diese Filmaufnahmen ihren Eltern und stelle sie obendrein für alle Welt sichtbar ins Internet. Daraufhin willigte das in ihn verliebte Mädchen schweren Herzens ein.

Erst sollten es nur wenige Male sein, bei denen sie auf dem Straßenstrich anschaffen gehen sollte. Dann wurden es knapp sieben Monate, in denen sie durch ihre aufgezwungenen „Liebesdienste” in Dortmund rund 22 000 Euro verdiente.

Der Teenager selbst erhielt davon wenig, abgesehen von Geld für ihren Klassenausflug sowie kleinere Beträge für kleinere Anschaffungen. Wo das übrige Geld geblieben ist, ob er es wirklich bei einem ominösen Zuhälter abliefern musste, der ihn angeblich bedrohte, war in der gestrigen Beweisaufnahme nicht zu klären. Der Angeklagte behauptete, dass dieser Zuhälter dem Mädchen den Milieu-Ausstieg erst bei Ablieferung von 10 000 Euro gestatte; dann wurden 15 000 Euro daraus und letztlich sogar 20 000 Euro, die die Schülerin verdienen sollte: Andernfalls verschleppe er das Mädchen - und bringe beide um.

Fest steht, dass der Angeklagte einige Male Geld auf sein eigenes Sparkonto einzahlte; dieses Geld sollte angeblich auf ein Schweizer Konto für sie transferiert werden. Dass das unrealistisch war, gestand sie sich selbst ein.

Die Quittung bekam der Beschuldigte am Mittwoch vor dem Jugendschöffengericht in Iserlohn. Es verurteilte den geständigen Hemeraner zu einer Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren. Außerdem muss er die Gerichtskosten inklusive der Kosten für die Nebenklagevertreterin bezahlten.

Das Gericht folgte dem gleich lautenden Antrag von Staatsanwalt Bernd Maas. Dieser hielt auch den Angeklagten für den Initiator, seine Freundin auf den Strich zu schicken, auf dem er sich vorher als Sex-Kunde herumgetrieben hatte und offenbar dabei „auf den Geschmack gekommen war”. Der Angeklagte hatte in einer für alle Gerichtsbeobachter unglaublich erscheinenden Geschichte behauptet, von einem Dortmunder Zuhälter dermaßen unter Druck gesetzt worden zu sein, dass er seine Freundin dazu brachte, sich zu prostituieren. Angeblich sei er sogar mit einem Revolver bedroht worden, sagte der Angeklagte.

Staatsanwalt Maas warf ihm vor, dass das Mädchen erheblich gelitten habe durch die Frondienste im üblen Milieu. Außerdem habe der Hemeraner sie mit Schlägen gefügig gemacht, als sie aussteigen wollte.

Nach einem wiederholten Übergriff im März dieses Jahres vertraute sie sich ihren Eltern an, die ihn anzeigten und so „dem Alptraum” ihrer Tochter endlich ein Ende bereiteten. Wie Staatsanwalt Maas erklärte, sei die Sache für das Mädchen noch lange nicht verarbeitet. Nicht von ungefähr erschien die 17-jährige Schülerin mit psychologischem Beistand und ihren Eltern zur Gerichtsverhandlung...



http://www.derwesten.de/nachrichten/sta ... etail.html

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Beitrag von ehemaliger_User »

Kennt jemand die rechtslage, ob das Mädels aus obengenanntem Fall privatrechtlich die 22 T€ vom Täter zurückforden kann?
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Beitrag von Zwerg »

ehemaliger_User hat geschrieben:Kennt jemand die rechtslage, ob das Mädels aus obengenanntem Fall privatrechtlich die 22 T€ vom Täter zurückforden kann?
Meines Erachtens in Deutschland zivilrechtlich möglich - in Österreich auf Grund der noch geltenden Sittenwidrigkeit jedoch nicht

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Minderjährige als Prostituierte vermittelt

Beitrag von KonTom »

Minderjährige als Prostituierte vermittelt

Am Landesgericht ist ein Dornbirner wegen sexuellen Missbrauchs und der pornografischen Darstellung von Minderjährigen verurteilt worden. Er erhielt eine bedingte Freiheitsstrafe von vier Monaten und eine Geldstrafe.


Vermittlung im Internet
Der 41-Jährige hatte einen Liechtensteiner unterstützt, minderjährige Frauen über das Internet als Prostituierte zu vermitteln. Mit einer Liste über sexuelle Praktiken und Preise wurden die minderjährigen Mädchen aus Liechtenstein den Freiern angeboten. Außerdem machten die beiden pornografische Fotos der Mädchen, die ebenfalls im Internet angeboten wurden.


Angeklagter legte Geständnis ab
Der angeklagte Dornbirner war geständig und half bei der Aufklärung der Taten mit. Das wurde ihm mildernd angerechnet - ebenso, dass er bisher unbescholten war. Der Arbeiter wurde zu einer bedingten Freiheitsstrafe von vier Monaten verurteilt und muss 3.000 Euro Strafe zahlen.

Der 41-Jährige nahm das Urteil an und beteuerte, dass es ihm sehr leid tue. Das Urteil ist damit bereits rechtskräftig.


Eigenes Verfahren gegen Haupttäter
Das gesamte pornografische Material wurde beschlagnahmt und wird nun vernichtet. Gegen den mutmaßlichen Haupttäter aus Liechtenstein wird es im Fürstentum ein eigenes Verfahren geben.



Quelle

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Klagenfurt, Kaernten

Beitrag von Marc of Frankfurt »

Betreiber leben gefährlich

ORF: Rotlicht-Bosse verhaftet


Klagenfurt 11.07.2008



Ein bekannter Nachtclub in Klagenfurt steht im Visier der Ermittler. Zwei Geschäftsführer wurden wegen des Verdachts des grenzüberschreitenden Prostitutionshandels festgenommen, bestätigte Staatsanwalt Helmut Jamnig am Freitag.



Bereits zwei Mal Opfer von Anschlagen.

Vor Kurzem Opfer eines Anschlags. Die Rivalitäten in der Kärntner Rotlichtszene sind noch lange nicht ausgestanden. Vor Jahren noch wurden sie mit Sprenganschlägen auf einschlägige Etablissements oder Zuhälterautos ausgetragen. Nun wird der Rivalitätskampf persönlicher und verlagert sich vor Gericht.

Zwei Drahtzieher aus der Bordellszene wurden verhaftet. Beide sind keine Unbekannten, nun wird ihnen der Handel mit Prostituierten zur Last gelegt.

Der 33 Jahre alte Chef des Clubs ist eine schillernde Figur. In seinem Auto explodierte seinerzeit eine Handgranate. Vor einiger Zeit mussten sich außerdem drei Konkurrenten des Klagenfurters vor dem Richter verantworten. Sie hatten laut Anklage einen Anschlag geplant, wollten ihrem Nebenbuhler in die Augen und in den Genitalbereich schießen und die Finger abhacken.



Retourkutsche für vereitelten Anschlag?

Dieser Anschlag wurde vereitelt, die Drahtzieher festgenommen und verurteilt. Haben sie jetzt über den verhassten Konkurrenten geplaudert, sind die Anschuldigungen eine Retourkutsche? Staatsanwalt Jamnig hält sich bedeckt, man wolle keine Spekulationen als Tatsachen darstellen.

Auf grenzüberschreitenden Prostitutionshandel stehen sechs Monate bis fünf Jahre Haft. Allerdings nur dann, wenn die Mädchen wissentlich von einem Bordellbetreiber oder einer Vermittlungsagentur nach Österreich geholt und hier für ihre Liebesdienste bezahlt wurden. Die meisten Frauen werden derzeit in Weißrussland, Litauen und Lettland angeworben.



Ermittler arbeiten unter Hochdruck

Das Strafausmaß erhöht sich entscheidend, wenn die Mädchen gewerbsmäßig zur Prostitution genötigt oder in ihrer Heimat getäuscht wurden. Auch das ist nicht selten der Fall, sagte Jamnig. Den Frauen werden Jobs als Kindermädchen oder Tänzerin vorgegaukelt. Erst in Österreich werden sie mit der Prostitution konfrontiert.

Für die beiden Verhafteten gilt die Unschuldsvermutung. Die Ermittler arbeiten auf Hochdruck. Die Staatsanwaltschaft wird dann entscheiden, ob Beweise und Fakten überhaupt für eine Anklage reichen.



kaernten.ORF.at; 9.11.07

Ein Klagenfurter Bordellbetreiber ist laut Polizei nur knapp einem Mordanschlag entgangen. Vor einigen Tagen wurde er von einem Lockvogel auf einen Parkplatz bestellt, wo er misshandelt werden sollte. Durch Zufall fuhr er aber nicht zu dem Treffen. Bordellbetreiber entging knapp Mordanschlag

http://kaernten.orf.at/stories/292127/

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Verbotene Förderung der verbotenen Prostitution

Beitrag von Marc of Frankfurt »

Fahrdienste nicht erlaubt:

16-Jährige auf Wunsch zum "Dienst" kutschiert


Von Martina Ricken

Gelsenkirchen. Es war nicht die Motivation eines ausbeuterischen Zuhälters, die einen 45-jährigen Gelsenkirchener veranlasste, eine 16-Jährige zum Straßenstrich zu kutschieren. Das Mädchen bot dort aus freien Stücken seine Dienste als Prostituierte an. -

Dennoch hat sich der Arbeitslose der Förderung der Prostitution schuldig gemacht. Das Landgericht Essen belegte ihn dafür jetzt mit einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten.

Der Angeklagte und das Mädchen hatten sich über das Internet kennengelernt. Zu der Zeit ging die Jugendliche bereits der Prostitution nach. Drei Mal traf er sie als Freier, dann verliebte sich der Gelsenkirchener in sie. Auf ihren eigenen Wunsch, wie die 16-Jährige bei den Ermittlungen auch freimütig bekannte, hatte der 45-Jährige ihr im Internet eine Homepage eingerichtet und Anzeigen für sie gestaltet.

Von Dezember 2006 bis Mai 2007 fuhr der Angeklagte die Jugendliche zum Straßenstrich nach Essen, Dortmund und Duisburg. Während die 16-Jährige ihrer Arbeit nachging, wartete der Angeklagte im Auto und notierte die Kennzeichen der Freier. Vom Verdienst des Mädchens bekam er nichts ab. Sie gab ihm nur ein paar Euro Spritgeld. Der Angeklagte habe aus Angst und Sorge um das Mädchen so gehandelt, glaubte auch Staatsanwältin Rott.

Bei Hausdurchsuchungen wurde später festgestellt, dass der Gelsenkirchener Bilder und Filme mit Kinderpornographie auf seinem PC gespeichert hatte. Der Besitz der Kinderpornos gehörte zu den Punkten der Anklage, die wegen der höheren Bestrafung wegen Förderung der Prostitution eingestellt wurden.

Bereits in den 90er Jahren war der Beschuldigte zwei Mal zu Geldstrafen verurteilt worden, weil er mit Telefonanrufen Kinder und Erwachsene sexuell belästigt und beleidigt hatte. Richter Staake machte dem Angeklagten klar, dass er die Einstellung des Verfahrens wegen der Kinderpornos nicht missverstehen dürfe. "Lassen Sie sich nicht wieder in diese Schiene drängen", warnte er.

10.07.2008 | Quelle: Medienhaus Bauer
http://www.waltroper-zeitung.de/region. ... ode=detail

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Beitrag von ehemaliger_User »

Stuttgarter Zeitung vom 16.07.2008
Zuhälter wird zu sechs Jahren Haft verurteilt
Unter massiver Gewaltandrohung zwingt ein 39-Jähriger eine junge Frau, für ihn in Fellbach anzuschaffen


STUTTGART/FELLBACH. Das Landgericht hat einen Mann aus Köln zu sechs Jahren Haft verurteilt. Er hatte eine junge Frau in Fellbach zur Prostitution gezwungen. Ferner konnten ihm drei umfangreiche Kokaingeschäfte nachgewiesen werden.

Von Kathrin Wesely

Acun C. (alle Namen geändert) hat die Notlage der jungen Frau aus Köln ausgenutzt, als er sie im Juli 2006 auf den Strich schickte: Die 20-Jährige hatte drei Selbstmordversuche hinter sich, Psychologen rieten ihr, bei ihren Eltern auszuziehen. Doch ihr streng muslimisches Elternhaus hätte dem nie zugestimmt. Als fraglich erwies sich in der Hauptverhandlung, ob der 39-Jährige die Frau von Anfang an massiv unter Druck setzte und ihr Gewalt androhte. Er zahlte die Miete für ihre Wohnung, staffierte sie mit Dessous und Kosmetika aus. Das Gericht konnte nicht klären, ob die junge Frau tatsächlich so naiv war, nicht zu wissen, was der vermeintlich hilfsbereite Bekannte im Schilde führte, oder ob sie zumindest anfangs freiwillig für ihn anschaffen wollte. Der Angeklagte legte ein Teilgeständnis ab, das Letzteres nahelegte.

Was nach dieser "Anwerbephase" geschah, erfüllte nach Meinung des Gerichtes eindeutig den Tatbestand des Menschenhandels zum Zweck der sexuellen Ausbeutung: Er drohte mit Schlägen und damit, ihrer Familie zu erzählen, dass sie freiwillig als Hure arbeite, sollte sie sich weigern, für ihn anzuschaffen. Er nahm ihr Ausweise und Handy ab und setzte sie mit einer Aufpasserin in den Zug nach Stuttgart. Sabah V. musste fortan in einem Bordell in der Fellbacher Schaflandstraße arbeiten. Ein Barkeeper passte dort ständig auf sie auf, ohne Begleitung konnte sie den Club nicht verlassen.

Dann verlangte der Zuhälter aus Köln, der in Baden-Württemberg auch häufiger wegen Drogengeschäften unterwegs war, sie solle mit ihren Freiern ungeschützt verkehren, das bringe mehr Geld. Sie wollte nicht, und Acun C. drohte, sie "krankenhausreif" zu schlagen, wenn sie nicht tut, was er verlangt, und er werde sich an ihrer Familie rächen. Einen Monat lang arbeitete sie in dem Fellbacher Bordell und empfing täglich zwischen 10 und 15 Freier. Von dem, was sie verdiente, blieb ihr nur ein Taschengeld. Schließlich lernte Sabah V. einen Mann kennen, der sie liebte und bereit war, sie für die Summe von 15 000 Euro bei ihrem Zuhälter auszulösen. Da er den Betrag nicht auf Anhieb zahlen konnte, einigte er sich mit Acun C. auf eine "Leasingrate" von 1000 Euro monatlich.

Die Frau wurde in ein Zeugenschutzprogramm genommen. Bis heute fürchtet sie, dass in ihrer streng gläubigen Familie bekannt wird, dass sie als Prostituierte gearbeitet hat und man sie dafür bestraft. Dem 39-jährigen Zuhälter wurden zudem noch drei Kokaingeschäfte nachgewiesen. An einen Mann in Villingen-Schwenningen verkaufte er einmal 500 Gramm, einmal ein Kilo und zuletzt 300 Gramm Kokain.
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Elends-Geschichte

Beitrag von Marc of Frankfurt »

Zuhälterprozess, Drogengebraucherin als Nebenklägerin:


Gefühliger FAZ-Bericht: "In der Gerichtsverhandlung
Schmunzelnd streitet der Vergewaltiger alles ab"


Von Stefanie Flohr, Georg-Christoph-Lichtenberg-Schule, Kassel


16. Juli 2008 Zusammengesunken sitzt Michelle (Name geändert) in ihrem Rollstuhl. Der Mann, der ihre Seele zerstört und sie in den Rollstuhl gebracht hat, der sitzt direkt hinter ihr. Die kleine dunkelhaarige Frau mit der runden Brille will ihn nicht anschauen, sie kann seinen Anblick nicht ertragen. Das muss sie auch nicht. Dafür sorgen die drei anwesenden Polizisten. Nachdem die 26 Jahre alte Frau von ihrer Pflegerin in den Kasseler Gerichtssaal geschoben wird, ist es mucksmäuschenstill. Der Anblick der jungen Frau ist erschreckend. Ihre Vorderzähne im Mund sind schwarz, das letzte Mal hat sie im Alter von 12 Jahren einen Zahnarzt besucht. Das ist nun 14 Jahre her.



Abgemagert bis auf die Knochen

Sie wirkt wie ein Schatten, ist abgemagert bis auf die Knochen. Die Haut ist fahl, schimmert durch. Doch heute muss sie stark sein, heute ist der Tag, an dem ihr Vergewaltiger, Zuhälter, Freund und versuchter Mörder verurteilt werden soll. Er sitzt neben seinem Verteidiger und wirkt ganz locker, gar entspannt. Dem 34 Jahre alten Arbeitslosen kann man deutlich ansehen, dass er sich seit längerem nicht rasiert hat. Öfters fährt er sich mit der rechten Hand, auf der ein Drachen-Tattoo zu sehen ist, über die Stoppeln. Um seinen Hals liegt ein Goldkettchen.

Dann wird die Anklageschrift verlesen. Dabei kann der Angeklagte Mike (Name geändert) nur schmunzeln. Er streitet alles ab. Er streitet ab, seine ehemalige Freundin die Felsen am Edersee hinunter- gestoßen zu haben, weshalb sie jetzt im Rollstuhl sitzt. Zu den Vorwürfen, dass Mike sie monatelang in seiner Wohnung eingesperrt, vergewaltigt und zur Prostitution gezwungen haben soll, behauptet er, dass sie es so gewollt habe. Er habe immer nur zu ihrem Wohl gehandelt. Schließlich musste sie ihren Drogenkonsum bei ihm abbezahlen. Bei der Verlesung der Straftaten laufen dem Opfer Michelle Tränen über die Wangen. Mittendrin unterbricht sie die Staatsanwältin und stottert: „Ich war so dumm, so dumm.“



Vier Jahre Demütigung

Mehr als vier Jahre lang hat sich Michelle von ihrem Peiniger demütigen lassen. Dabei halfen ihr immer wieder Drogen, vor ihren Problemen zu fliehen. Ohne Ausbildung und Arbeit, war sie froh, als Mike sie aufnahm. Auf die Frage, weshalb sie sich nicht getrennt habe, kennt sie keine Antwort. „Ich war ihm hörig, abhängig von seinen Schlägen. Manchmal war er auch ganz lieb zu mir, hat mich gestreichelt“, antwortet sie verstört, ohne ihren Unterdrücker anzublicken. „Er hat mir versprochen, dass wir heiraten, wenn ich das mache, was er will.“

Und das hat Michelle auch getan. Sie hat gemacht, was ihr gesagt wurde. Sie ließ sich in eine für ihre Prostitution angemietete Wohnung einsperren und verließ sie einen Monat lang nicht. In dieser Zeit bekam sie auch nichts zu essen, sondern wurde von Mike nur mit Cola und Zigaretten ernährt. Und das nur aus einem einzigen Grund: Michelle musste abnehmen. Die zierliche Frau verlor immer mehr an Gewicht, denn sie sollte ihren Freiern als junges Schulmädchen gefallen. Mit Zöpfen und einer Schuluniform. „Auf so was stehen die Männer nun mal, ich muss mich nach der Nachfrage richten, sonst läuft da nichts“, erklärt Mike skrupellos.



Sie quält sich durch die Verhandlung

Während Michelle mit ihren Kunden schläft, sitzt Mike in der Küche und passt auf, dass sie nicht wegläuft. Und, dass der Freier bezahlt. Vorher, versteht sich. Wenn dann der letzte Mann gegangen war, kam es öfters vor, dass auch Mike noch mal mit Michelle verkehren wollte. Während die junge Frau in ihrem grauen Rollkragenpullover spricht, bricht sie immer wieder ab. Richter und Staatsanwältin fordern sie auf, jedes Detail zu erwähnen. Michelle quält sich dabei zusehends, sodass die Verhandlung unterbrochen werden muss.

Während der kurzen Pause äußert sich der Verteidiger Wolfgang Plettenberg über seinen Mandanten. „Für das, was er getan hat, muss er bestraft werden, ganz klar. Aber wenn die Frau so dumm ist, dass sie immer wieder zu ihm zurückkommt, dann trägt er definitiv nur einen Teil der Schuld. Außerdem hatte er eine schwere Kindheit, die von vielen Schlägen und wenig Liebe der Eltern geprägt war.“ Das ist in den meisten Fällen das Hauptargument, wenn die Verteidiger auf eine psychiatrische Behandlung plädieren anstatt auf eine Gefängnisstrafe. Doch das hilft alles nichts, Mike muss hinter Gitter. Aber nicht für den angeblichen Mordversuch. Während der Verhandlung zieht Michelle ihre Aussage zurück. Sie sei sich nicht mehr sicher, ob er sie geschubst hat oder sie von allein gestürzt ist. Über zehn Meter in die Tiefe – von allein gefallen?



Um die Drogen zu finanzieren

So groß ist ihre Angst vor ihm. Michelle schafft es nicht, sich von ihm loszueisen, sie bleibt ihm hörig. Selbst dem Milieu kann sie nicht entfliehen. Auch wenn sie jetzt im Rollstuhl sitzt, geht sie auf den Strich, ihr Drogenkonsum muss finanziert werden. „Das ist wohl eine Marktlücke, die sie da für sich entdeckt hat“, sagt ein älterer Herr, der die Verhandlung verfolgt hat, auf dem Flur. Mitleid hat er nicht viel , er gibt Michelle die Schuld für ihre Situation. „Sie ist einfach nicht stark genug, von selbst dort herauszukommen. Sie benötigt professionelle Hilfe, die Michelle zurzeit auch bekommt. Aber sie nimmt sie nur zum Teil an, von den Drogen ist sie nicht wegzubekommen“, erklärt der Richter. Mike bekommt vier Jahre Haft; und er sieht nicht einmal ein, wofür.

http://www.faz.net/s/RubF9F0C6B7630641B ... ntent.html





Ist das Pädagogik oder Demagogie?

Hier läßt man eine Schülerin statt Fachjournalist, Therapeut, Jurist oder Gerichtsreporter über menschliches Elend berichterstatten. Soll das Authentizität erzeugen und wofür?

Sollen schulmädchenhafte Sensitivität der Autorin und Leid einer ein Schulmädchen gezwungenermaßen spielen müssende sog. "Zwangsprostituierte" kontrastiert werden. Soll durch die Auswahl einer jungen Schreiberin die Darstellung eines sozialen Drama verstärkt werden, um eine implizite Aussage gegen Drogen, sexuelle Gewalt und gegen Prostitution schlechthin zu produzieren?

Ist das ein angemessener, aufgeklärter Umgang mit Konflikthemen wie Drogen, sexuelle Gewalt und Prostitution? Oder wäre nicht vielmehr Sachinformation zur Aufklärung notwendig?





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Hanna
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Beitrag von Hanna »

Hallo Marc

zu deiner Kritik. Leider ist es so, daß auch Nachrichten eine Ware sind, die so aufbereitet werden müssen, daß es der Durchschnitt der Leser goutiert.

Im übrigen muß ich sagen, für eine Schülerin eine sehr beachtliche Leistung! Und der Komplexität der Vorgänge hat sie durchaus Rechnung getragen.
Daß sie den Unterschied von Sexarbeit und Zwangsprostitution nicht noch schärfer herausgearbeitet hat, sehe ich als das einzige Manko des Artikels, den ich angesichts der Jugend der Verfasserin verzeihlich finde.

lg, Hanna
Augen gab uns Gott ein Paar / um zu schauen rein und klar / um zu GLAUBEN was wir lesen / wär ein Aug' genug gewesen (aus HH. zur Teleologie)

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Menschenhandel oder Migration und Sexarbeit

Beitrag von Marc of Frankfurt »

Bayerischer Innenminister Joachim Herrmann (CSU) spricht von rund 150 gehandelten Frauen in 2007 von Ungarn u.a. nach Bayern zur Arbeit in Bordellen.

Das kann aber auch vermittelte Frauen bedeuten. Oder die Frauen waren zwar volljährig 18 Jahre aber noch nicht Sex-Biz-Geschäftsfähig 21 Jahre etc. etc. .



http://www.bild.de/BILD/muenchen/aktuel ... chaft.html

http://www.donaukurier.de/nachrichten/a ... 12,1914906





Siehe Zahlen im Bericht des Bundeskriminalamtes (BKA)
und Sexarbeiter-Kommentar:
viewtopic.php?p=40004#40004





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Wegen sex. Übergriffen eine ganze Branche diskriminieren?

Beitrag von Marc of Frankfurt »

Erzdiözese Bamberg

Missbrauchsverdacht gegen Priester

Ein Priester der Erzdiözese Bamberg soll Knaben eines Internats sexuell missbraucht haben.
Über die Schwere der Vergehen besteht Unklarheit.

Ein Priester der Erzdiözese Bamberg soll Knaben eines Internats sexuell missbraucht haben. Wie schwer die Vergehen aus den siebziger und achziger Jahren sind, ist derzeit noch unklar. Der stellvertretende Pressesprecher des Erzbistums, Michael Kleiner, sprach von "in Arm nehmen bis hin zu körperlichem Anfassen".

"Es gibt momentan keine Hinweise auf extreme Sachen wie Vergewaltigung", sagte Kleiner. Nicht alle befragten Betroffenen hätten von sexuellen Übergriffen berichtet. Unterdessen hat die Staatsanwaltschaft Bamberg Ermittlungen wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen gegen den Mann aufgenommen, sagte der Leitende Oberstaatsanwalt Joseph Düsel.

"Kein einziger Hinweis auf eine spätere Zeit"

Der Priester, der eine höher gestellte Position bekleitet, soll sich zwischen 1976 und 1991 an den Jungen des katholischen Internats Ottonianum vergangen haben. Hier war der Mann von 1976 bis 1978 zunächst Präfekt, also Seelsorger und Ansprechpartner für die Gymnasiasten, bis 1991 dann Direktor. "Es gibt keinen einzigen Hinweis auf eine spätere Zeit", sagte Kleiner mit Blick auf mögliche weitere sexuelle Übergriffe.

Die Zahl der Betroffenen konnte er nicht nennen. Der Priester ist seit dem 18. Juli beurlaubt. Zuvor sei er von einem Arbeitsstab des Erzbistums, der unter anderem Vorwürfen über sexuellen Missbrauch nachgeht, befragt worden. "Er konnte es offensichtlich nicht so entkräften, dass man sich nicht hätte zum Handeln gezwungen gesehen", sagte Kleiner.

Die Vorwürfe waren bereits im vergangenen Herbst an die Erzdiözese herangetragen worden. Der Arbeitsstab sei sofort tätig geworden. "Es war wohl Aussage gegen Aussage", erläuterte Kleiner den Grund, dass die Sonderermittler damals keinen akuten Handlungsbedarf sahen und den Fall zu den Akten legten. "Dann gab es aber weitere Hinweise", so dass der Priester, der auch Personalverantwortung hat, mit den Anschuldigungen konfrontiert worden sei.



Internat seit 1999 geschlossen

Medienberichte, dass der Mann zugleich Domkapitular ist und damit zum engsten Führungskreis um den Erzbischof gehört, wollte Kleiner nicht bestätigen. Er sagte lediglich, der Priester arbeite auch in diesem Bereich.

Das Internat, in dem Jungen im Alter zwischen 10 und 20 Jahren untergebracht waren, ist seit 1999 wegen mangelnder Auslastung geschlossen. Das Ottonianum war das erzbischöfliche Knabenseminar des Erzbistums zur Förderung des Priesternachwuchses und wurde im Jahr 1866 innerhalb des Priesterseminars gegründet.

Das Bistum kündigte an, den möglichen Opfern beizustehen und den Sachverhalt restlos aufklären zu wollen. Die Staatsanwaltschaft prüft auch, ob die möglichen Taten nicht bereits verjährt sind. Dies hänge aber unter anderem von der Schwere der Vergehen und vom Alter der Opfer ab, sagte Düsel.

http://www.sueddeutsche.de/bayern/254/304230/text/





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Staatliche Geburtenpolitik & 70.000 gehandelte Kinder

Beitrag von Marc of Frankfurt »

RTL extra spezial:

Chinas gestohlene Kinder


Montag, 04. August 2008
Information, 75 Min.
Deutschland 2008

Die Dokumentation 'Chinas gestohlene Kinder' bietet einen außergewöhnlichen Zugang zu denjenigen, die vom Kinderhandel in China direkt betroffen sind: am Boden zerstörte, hoffnungslose Eltern, die nach ihrem entführten Sohn suchen, einen Kinderhändler, der die rücksichtslosen Geschäfte mit dem jungen Leben einfädelt und seinen eigenen Nachwuchs bereits verkauft hat, und zukünftige Eltern, die über den Verkauf ihrer ungeborenen Tochter schon vor der Geburt aus Mangel an Perspektiven verhandelt haben. Erschütternd, emotional bewegend und den Finger in eine unglaubliche Wunde legend, nimmt die Dokumentation den Zuschauer mit ins Herz des modernen Chinas.

Wie zum Beispiel an einen Ort, an dem kleine Mädchen für bereits 350 Euro verkauft werden. Oder zu Ermittlern, die extra für die Suche nach gekidnappten Kindern ausgebildet wurden. Die Kinderschieber selbst sind so sicher, was ihren Handel angeht, dass sie den Filmmachern sogar erlauben, sie mit versteckter Kamera beim Kaufen und Verkaufen der Menschenleben zu begleiten.

Mit Bildern:
http://www.rtl.de/ea/tvplaner/content/d ... ent=454019





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Liebe zum späteren Zuhälter

Beitrag von Marc of Frankfurt »

Bonn - Es begann als Romanze
Viereinhalb Jahre Knast für den Brutalo-Zuhälter


Von D. BICKMANN

Zuhälter Tayfun D. (36): Er muss viereinhalb Jahre in den Knast, weil er „seine“ Hure Karina (26) fünf Jahre lang wie eine Sklavin hielt. Doch D. gibt sich als Unschuldslamm: „Karina hat gelogen.“

Es hatte als Romanze begonnen. Als 17-Jährige verliebte sich Karina R. in den damals zehn Jahre älteren Tayfun. Die Sonderschülerin verkehrte in dem Imbiss ihres späteren Zuhälters. Denn nach einem Jahr hielt ihr der Deutsch-Türke eine Pistole an den Kopf, drohte: „Willst du immer noch nicht auf den Strich gehen?“

Sie ging. Tayfun D. brachte sie zunächst ins Krefelder „Schlaraffenland“, dann nach Köln ins „Pascha“ und in die Bonner „Immenburg“. Fünf Jahre lief die Odyssee, Karina ging auch in Wiesbaden, Ulm und Leipzig anschaffen.

Das Landgericht verurteilte den Mann wegen Zuhälterei, Körperverletzung und schwerem Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung – die junge Frau durfte vom Liebeslohn keinen Cent behalten.

Tayfun kassierte alles Geld und gaukelte Karina vor, er würde ihr davon in Antalya ein Haus bauen. Doch der berufslose Angeklagte, der mal als Messebauer gearbeitet hat, verprasste das Geld lieber allein. Bis zu 600 Euro lieferte die Hure täglich bei dem Zuhälter ab. Das Gericht: „Der Angeklagte hat erhebliche wirtschaftliche Vorteile aus seinen Taten gezogen.“

Die Kontrolle war total: SMS-Terror, tägliche Abholung des Geldes. Karina musste täglich durchgeben, wieviele Freier sie bereits hatte. Der Clou: Tayfun D. installierte sogar eine Kamera im Liebeszimmer, um die Zahl der Freier zu zählen und mit den Einnahmen vergleichen zu können.

Karina erzählte schließlich alles der Polizei, als Tayfun mal wieder gewalttätig geworden war.

Zwar legte D. vor Gericht ein Teilgeständnis ab, doch die meisten Vorwürfe verwies er ins Reich der Fabel: „Karina hat gelogen.“ Bei zwei ebenfalls angeklagten Vergewaltigungen kam der Angeklagte damit durch. Das Gericht sprach ihn aus Mangel an Beweisen frei. Karina konnte sich nicht mehr so genau an die Übergriffe erinnern.

Die Auszubildende gab im Zeugenstand zu, weiterhin Kontakte zum Rotlichtmilieu zu pflegen.

[Heisst das sie hat den einen ausbeutenden Partner gegen einen anderen getauscht? Oder heisst es sie arbeitet jetzt als unabhängige selbstbestimmte Sexarbeiterin?

Welche Schande, dass die Boulevardzeitung hier keine Aufklärungspflicht sieht. Anm.]

http://www.express.de/nachrichten/regio ... 83084.html





S.o. Berichte vom Prozessauftakt:
viewtopic.php?p=38517#38517

Vergleiche auch diesen Fall
Sabah V. und Acun C. 2006 Stuttgart:
http://sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=37491#37491





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Zuletzt geändert von Marc of Frankfurt am 10.10.2008, 23:41, insgesamt 1-mal geändert.

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Wurden hier gerichtlich Grenzen von Zuhälterei definiert?

Beitrag von Marc of Frankfurt »

Urteil kassiert: Begleitagentur war doch keine Zuhälterei


ORF.AT: Urteil gegen Ex-TIWAG-Mitarbeiter aufgehoben



...

Gericht erkannte Widersprüchlichkeiten
Das Oberlandesgericht habe nun das Urteil aufgehoben, weil der Vorwurf der Zuhälterei durch die Feststellungen, die das Erstgericht in seinem Urteil getroffen habe, nicht tragbar gewesen sei.

Das Rechtsmittelgericht habe Widersprüchlichkeiten in den Feststellungen des Erstgerichts entdeckt, begründet Vizepräsident Harald Pirker das Aufheben des Urteils gegenüber Radio Tirol. Für die beiden zuvor Verurteilten gelte die Unschuldsvermutung, bis sie rechtskräftig verurteilt würden.

...

http://tirol.orf.at/stories/298918/

Wer hats verstanden?





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Unbefriedigende Urteils-Lage

Beitrag von Marc of Frankfurt »

SAMSTAG, 16. AUGUST 2008
Sommerserie, 8. und letzter Teil:

Menschenhandelsprozess:

Markus H. war ein ganz normaler Angestellter – mit Doppelleben
Prostituierte statt Kindermädchen


Auf einer Geschäftsreise nach Moldawien lernt ein Oberglatter die Russin Swetlana L. kennen. Diese lockt Mädchen an, die Markus H. in der Schweiz dann zur Prostitution zwingt.

Erika Burri

Nicht jede arbeitet freiwillig im Sexgewerbe. Für eine Verurteilung fehlen wie bei Markus H. oft die Beweise.
(Foto. Johanna Bossart)

Etwas vorweg: Der Einzelrichter des Zürcher Obergerichts konnte dem damals 46-Jährigen aus Oberglatt nicht vollumfänglich nachweisen, dass er Frauen zur Prostitution zwang. Nach drei Monaten Untersuchungshaft war Markus H. wieder auf freiem Fuss.

Das war im Jahr 1999. Vier Jahre zuvor soll der gelernte Automechaniker mit seinen Machenschaften angefangen haben. Er arbeitete damals in der Auto-Ersatzteilbranche in Niederhasli und wohnte mit Frau und Kindern in einer Blockwohnung in Oberglatt. «Er war ein zuverlässiger Mitarbeiter», bestätigte sein damaliger Chef. Deshalb schickte er Markus H. zu einem Geschäftstermin nach Moldawien, einem der ärmsten Länder Europas, um einen Occasionswagen-Händler zu treffen.



Nur eine Zeugin traut sich

Wenn man der einzigen Zeugin, die bereit war, vor Gericht auszusagen, Glauben schenkt, muss der Geschäftsreisende in Moldawiens Hauptstadt Chisinau neben dem Autohändler noch jemand anderen kennen gelernt haben: die Russin Swetlana L. Die Mittvierzigerin hätte sich jedenfalls am Telefon mit diesem Namen gemeldet, als die damals 20-jährige Zeugin Aurica P. die Nummer eines Inserats gewählt hat. Im Inserat stand: «Kindermädchen gesucht. Gute Verdienstmöglichkeiten in der Schweiz. Mit Deutschkurs». Aurica P., die in einer Kleinstadt rund 70 Kilometer nördlich von Chisinau aufgewachsen ist, schöpfte Hoffnung. Eine Ausbildung konnten ihr ihre Eltern nicht bezahlen, Arbeitslosigkeit und Armut waren allgegenwärtig. So wählte Aurica P. die Nummer und danach ging alles ganz schnell. Die junge Frau reiste in die Hauptstadt, um Swetlana L. zu treffen, die ihr versprach, das Geld für die Reise in die Schweiz – rund 5.000 Franken – vorzuschiessen. Zwei Männer holten sie tags darauf mit dem Auto ab. Zuerst scherzte man, dann wurde Aurica P. gefesselt und auf einer sechswöchigen Reise durch Rumänien, Ungarn, Slowenien und Italien mehrfach vergewaltigt.

An einem abgelegenen Ort wurde die junge Frau Markus H. übergeben, der sie dann über die Schweizer Grenze in eine «Kontaktbar» nach Wallisellen brachte. Statt als Kindermädchen musste Aurica P. als Prostituierte arbeiten. Täglich drohte man ihr, man würde ihrer Familie etwas antun, falls sie davonlaufe oder zur Polizei gehe. Die Moldawierin ist eine von schätzungsweise jährlich 2.000 Frauen, die in der Schweiz zur Prostitution gezwungen werden.



Landesverweis für Zeugin

Dass die Machenschaften aufflogen, ist einem Zufall zu verdanken. In dem Betrieb in Niederhasli, wo Markus H. arbeitete, gab es 1997 «Unstimmigkeiten mit der Steuerbehörde», wie der Geschäftsinhaber bestätigt. Eine Durchsuchung wurde deshalb angeordnet. In Markus H.s Schreibtischschublade fanden die Steuerfahnder Listen mit Adressen von Zürcher Etablissements und 3.000 Franken Bargeld. Der Fund wurde der Kantonspolizei übergeben, die der Sache nachging. Es kam zu weiteren Durchsuchungen, unter anderem in der «Kontaktbar» in Wallisellen. Markus H. wurde verhört. Er gab zu, dass er im Milieu verkehrte, jedoch bestritt er stets, mit der mutmasslichen Komplizin Swetlana L. etwas zu tun zu haben. Trotz der detaillierten Aussagen des Opfers Aurica P. musste das Verfahren schliesslich eingestellt werden – mangels Beweisen. Die Spuren zu Swetlana L. verflüchtigten sich. Obwohl man davon ausgehen musste, dass auch weitere Frauen in die Falle tappten, war ausser Aurica P. kein weiteres Opfer bereit, auszusagen, aus Angst.

Aurica P. wurde nach Einstellung des Prozesses des Landes verwiesen, weil sie keine Aufenthaltsbewilligung vorweisen konnte. [Das Strafrechtssystem interessiert sich nur für die Zeugenaussage nicht den Zeugen als Menschen. Das ist genauso menschenverachtend wie der hier behandelte Menschenraub. Anm.] Markus H. wohnt heute in Solothurn.

http://www.zuonline.ch/storys/storys.cfm?vID=12005




Das Problem des Menschenhandels ist oftmals "lediglich" Ausbeutung, wie sie häufig in Wirtschaft und Politik vorkommt.

Sie mit dem Instrumentarium des Strafrechts zu verfolgen ist schwer, solange es keine Pflicht zur Dokumentation wie in einer legalisierten Wirtschaftsbranche gibt.

Deshalb sind Arbeitsrechte für SexarbeiterInnen und Arbeitgeber der beste Schutz auch gegen Mißbrauch und sog. Menschenhandel, besser: Menschenraub/Vergewaltigung/Sklaverei.






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Bukarest

Beitrag von Marc of Frankfurt »

Mutmaßlicher Menschenhändler aus Deutschland in Rumänien gefasst

25.08.08

Bukarest - Die rumänische Grenzpolizei hat einen Deutschen gefasst, der zahlreiche junge Frauen aus Rumänien nach Deutschland gebracht und dort zur Prostitution gezwungen haben soll.

Wie die rumänische Nachrichtenagentur Mediafax am Montag berichtete, wurde der 37 Jahre alte Mann am rumänisch-ungarischen Grenzübergang Cenad gestellt, als er per Auto in Gesellschaft dreier Frauen im Alter von 14 bis 22 Jahren Richtung Deutschland fahren wollte. Bei ihm habe man außerdem eine genaue Buchhaltung über seine Einnahmen aus der Zuhälterei gefunden, ebenso wie einen Terminkalender mit den Namen von Kunden.

Die rumänische Polizei hatte den aus Südwestrumänien stammenden Mann zuvor tagelang observiert. Dort habe er seit 2007 systematisch junge Frauen angeworben und zur Prostitution gezwungen.


[Unterstreichungen von mir]

Quelle: DPA
http://www.tz-online.de/de/aktuelles/we ... 45297.html

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certik
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RE: Zuhälterunwesen, Prozesse Menschenhandel

Beitrag von certik »

Quelle: http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0 ... 98,00.html

Polizist wegen Menschenhandels und Missbrauchs suspendiert

Die Berliner Polizei ermittelt in den eigenen Reihen: Es geht um schweren Menschenhandel und sexuelle Ausbeutung Minderjähriger. Im Verdacht steht neben anderen ein 45 Jahre alter Polizeibeamter aus Berlin.

Berlin - Die Polizei ermittelt insgesamt gegen fünf Personen aus Berlin und Freiburg wegen schweren Menschenhandels und sexueller Ausbeutung Minderjähriger. Im Verdacht stehe auch ein 45 Jahre alter Polizeibeamter aus Berlin, teilte ein Polizeisprecher am Dienstag mit. Der Beamte wurde vom Dienst suspendiert. Ein weiterer Verdächtiger sei verhaftet worden.

Neben vier Berliner Wohnungen wurden Polizeiangaben zufolge auch eine Freiburger Wohnung und der Arbeitsplatz des Beamten durchsucht. Bei den Durchsuchungen seien umfangreiche Beweismaterialien sichergestellt worden. Das Landeskriminalamt Berlin und die Berliner Staatsanwaltschaft übernahmen die Ermittlungen.

Nach Angaben von Morgenpost Online ist der verdächtige Beamte ein Angehöriger der Berliner Bereitschaftspolizei. Er soll nicht nur an der Organisation der Verbrechen beteiligt gewesen sein, sondern "auch in mehreren Fällen die Opfer selbst missbraucht haben".
* bleibt gesund und übersteht die Zeit der Einschränkungen *

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Beitrag von Marc of Frankfurt »

Menschenhandelsprozess

Ins Bordell gezwungen


Koblenz Sie träumten von einem besseren Leben, doch am Ende wurden sie nur ausgenutzt und in Koblenz, Montabaur, Cochem oder Bad Kreuznach zur Prostitution gezwungen: 14 Bulgarinnen legten ihr Schicksal ahnungslos in die Hände einer skrupellosen Bande. Ihr wird nun der Prozess gemacht.

Der Zuhälterei und des Menschenhandels sollen sich acht Angeklagte im Alter zwischen 23 und 60 Jahren von September 2006 bis Dezember 2007 schuldig gemacht haben. Laut Anklage sollen die Täter 14 Bulgarinnen aus besonders armen Familien - einige von ihnen waren noch minderjährig - ein besseres Leben in Deutschland versprochen haben. Der Prozess vor der Neunten Großen Strafkammer des Koblenzer Landgerichts soll bis zum kommenden Frühjahr dauern.

Einige der Angeklagten sind Landsleute der Opfer, die gemeinsame Herkunft und Sprache hatte den Frauen die Entscheidung erleichtert und ihre Zweifel zerstreut. Die Frauen waren schließlich mitgefahren. Endstation: Bordelle unter anderem in Koblenz, Köln, Montabaur, Dierdorf, Cochem und Bad Kreuznach. Von dem versprochenen selbstbestimmten Leben konnte indes keine Rede sein. Die Frauen, so die Anklage weiter, befanden sich in vollkommener Abhängigkeit zu den Angeklagten. Sie beherrschten die deutsche Sprache nicht, die Fahrtkosten in die Bundesrepublik wurden von ihrem Prostituiertenlohn abgezogen. In den meisten Fällen mussten sie auch ihre Pässe abgeben.

Die Angeklagten sollen sich ihre Aufgaben aufgeteilt haben. So suchten einige die geeigneten Bordelle aus und wurden dafür am Gewinn beteiligt. Wenn eine der Frauen schwanger wurde, sollte die fast Mittellose 12 000 Euro Ablösesumme bezahlen. Es soll sogar Todesdrohungen gegeben haben. Die Arbeitszeiten und Preise, die die Freier zu zahlen hatten, waren genau vorgegeben - was streng überwacht wurde. Um sie in Unselbstständigkeit zu halten, wurden die Einsatzorte häufig gewechselt. Den Angeklagten ging es offensichtlich darum, die Frauen komplett auszubeuten. Von dem Geld, das sie durch die Prostitution eingenommen hatten, war den Opfern nur ein kleiner Teil geblieben. Am 5. Dezember vergangenen Jahres wurden die Angeklagten schließlich festgenommen.

Jeder der acht Angeklagten - von denen sich derzeit fünf in Untersuchungshaft befinden - hat gleich zwei Verteidiger. Für die bulgarischen Angeklagten sind zudem Dolmetscher im Einsatz. Zu Prozessbeginn erklärten alle Verteidiger, ihre Mandanten würden weder zur Person noch zur Sache aussagen. Es ist also eine umfangreiche Beweisaufnahme mit zahlreichen Zeugenvernehmungen nötig. Der Prozess wird am 9. September fortgesetzt.

(Renate Holbach)
http://rhein-zeitung.de/on/08/09/03/rlp ... 70594.html