Inkasso für SW

Wo melde ich meinen Beruf an, mit welcher Steuerlast muss ich rechnen, womit ist zu rechnen, wenn ich die Anmeldung verabsäume, ... Fragen über Fragen. Hier sollen sie Antworten finden.
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mandala87
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Beitrag von mandala87 »

Hallo Ihr Lieben,

ich wollte noch mal kurz Rückmeldung geben zum Stand mit "meinem" Terminfaker... (wenn's interessiert)

Ich habe noch mal versucht den Herrn anzurufen, konnte ihn aber nicht erreichen unter der Festnetznummer, von der der Termin gebucht wurde.Nimmt niemand ab und AB gibt es nicht.Sinnigerweise kann ich natürlich keine sms schreiben, da es ja eine Festnetznummer ist! :012

Werde nun unter der Woche noch mal versuchen durchzukommen, eigentlich müsste ja irgendwann mal jemand zu erreichen sein (wenn der Faker das Date nicht gerad' von 'ner Telefonzelle aus klar gemacht hat *g*), ansonsten werde ich da wahrscheinlich passen (müssen)...

Werde mir aber grundsätzlich mal eine Strategie für solche Situationen überlegen (die hoffentlich nicht mehr so oft eintreten).



@ Jason

Ich denke, die Situation, die Du hier beschreibst, ist eine absolute Ausnahmesituation :002 Es geht wohl (zumindest mir) in erster Linie um die vorsätzlichen Terminfaker, für die es sozusagen ein regelrechtes "Hobby" ist, vereinbarte Termine absichtlich platzen zu lassen, bzw. gar nicht vorhaben, die Dates wahrzunehmen und Termine einzuhalten...
Liebe Grüsse,
mandala87

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annainga
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Beitrag von annainga »

ja @jason, es gibt schon einen kompromis. hättest du in diesem speziellen fall erst am nächsten tag bei mir angerufen, hättest dich glaubwürdig entschuldigt, womöglich noch einen neuen termin vereinbart, hätte es keinerlei konsequenzen.

auch bei einem kunden, den ich bereits besucht habe, reagiere ich nicht über. aber ich denke, mandala hat recht, dass es menschen gibt, die sich einen spaß daraus machen. und dann finde ich es richtig scharf zu schießen.

ich kläre inzwischen jeden neukunden über die konsequenzen auf. und ich bin froh, dass du schreibst, das du das nicht schlimm findest, wenn es freundlich rüber kommt. ich denke das gelingt mir schon. denn mir ist dieses szenario (anzeige, anwalt, ärger) sehr unangenehm und ich bin froh, wenn das nicht so endet.

@mandala: ich bin sehr interessiert, wie dein fall weiter geht. bei mir gibt es inzwischen einen fall der wohl noch dieses jahr vom amtsgericht entschieden wird. ich bin mal gespannt und werde auch berichten, wie es ausgeht.

liebe grüße von annainga

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Marc of Frankfurt
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Beitrag von Marc of Frankfurt »

Bei manchen Providern gibt es "SMS-to-Festnetz" und die Nachricht wird dann vorgelesen.
(z.B.: O2)

Topic Handyfachwissen
http://sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?t=1236

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mandala87
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Beitrag von mandala87 »

Ja stimmt, glaube das funktioniert mit meinem Handy (Vodafone) auch :wink (da hatte ich auch schon drüber nachgedacht).


Im übrigen eröffne ich glaube ich, einen Thread mit dem Titel: meine Freier bringen mich um den Verstand... o.ä. :013

Naja, ist ja nicht wirklich lustig... bin momentan unheimlich angekot... :puke haben wir irgendwie 'ne Mond-Pluto-Saturn-Phase oder so was???? :laughing4

Ich habe wirklich eine gute und zufriedenstellende Woche mit sehr netten, angenehmen und liebenswürdigen Gästen hinter mir :love2

Gleichzeitig habe ich so viele Terminfaker gehabt wie seit "Ewigkeiten" nicht mehr... (komisch, irgendwie erst seitdem ich hier bei Euch bin und mich über dieses Inkasso-Thema belesen habe *gg*)

Gestern hatte ich einen Faketermin mit einem Kunden, der bereits vor 2 Jahren zum ersten Mal bei mir war und seitdem ab und an... (Stammgast wäre aber zu viel gesagt).Dieser Volldepp hat mich versetzt, ohne abzusagen, hat sich auch nicht mehr auf meine sms gemeldet... leider habe ich für diesen Faker einen weiteren Termin nicht annehmen können (Dates hätten sich überschnitten), den ich auch nicht auf später verschieben konnte, weil der (neue) Gast dann keine Zeit mehr hatte... heute das gleiche Spielchen (lediglich andere Protagonisten) ... (und "natürlich" heute auch wieder einen weiteren Termin absagen müssen, weil sich die Dates knapp überschnitten hätten...)

Ist doch nicht mehr normal... (das waren jetzt 4 Fakedater in 1 Woche) :009

Ich habe einen dermaßen "Hals", dass ich mich vorhin konkret dazu entschlossen habe, mich bei einem Anwalt in meiner Region kundig zu machen und zu überlegen, welche Möglichkeiten es gibt, Adressen herauszufinden, um Mahnbescheide zustellen lassen zu können!

Ich bin es echt leid und habe die Faxen dicke!!!

Das würde sich sicherlich KEIN anderer Dienstleistungsanbieter in einem anderen Berufszweig bieten lassen.
Liebe Grüsse,
mandala87

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Beitrag von Zwerg »

Hi Du!

Ich hoffe, dass sich die Lage wieder normalisiert! Ist sicherlich zum Haare raufen....

Liebe Grüße aus Wien

Christian

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annainga
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Gerichtsurteil & Sittenwidrigkeit

Beitrag von annainga »

zum fall: ich wurde von einem kunden als hausbesuch bestellt. ich habe mich fertig gemacht, einige dinge wegen sm im internet recherchiert, bin losgefahren. auf halber strecke hat der kunde abgesagt. ich habe ihm eine rechnung gestellt (50,- € kostenausfallgebühren, 18,- € kilometergeld). der kunde verweigerte. ich habe die sache einem anwalt übergeben. er setzte die kosten von 150,- € an, die für den termin ausgemacht waren. der kunde nimmt sich auch einen rechtsanwalt, die sache gelangt vor gericht.
annainga hat geschrieben:strafrechtlich scheint es (noch) keine einheitliche regelung zu geben, bei mir wird es erst in einigen wochen zu der ersten gerichtsverhandlung dieses themas entsprechend kommen.
das urteil ist da. im ersten moment war ich bestürzt. ich muss alle kosten tragen. die der gegenseite, der gerichtsverhandlung, meine eigenen. das gericht hat geurteilt:

"Die zulässige Klage ist unbegründet."
"Denn solch Verträge sind gemäß §138 Abs. 1 BGB sittenwidrig. Zwar ist die Prostitution als gewerbliche Tätigkeit in der heutigen Zeit nicht mehr als sittenwidrig einzustufen, wohl aber die im Einzelfall begründetet Verpflichtung, sich dem Freier gegen Entgelt hinzugeben. Denn eine solche durch einen Vertrag wirksam begründetet Verpflichtung verstieße gegen die Menschenwürde und deshalb gegen §138."

was mich ein wenig tröstet: "Unstreitig hat sich die Klägerin nicht zur vereinbarten Zeit an einem bestimmten Ort eine zeitlang zur Verfügung gehalten und auf den Beklagten gewartet. Vielmehr führt sie die notwendige Vorbereitungszeit und die Anreise ins Feld. (...) §1 S. 2 ProstG darf nicht zu weit ausgelegt werden, da der dort geregelte Fall nach der Gesetzessystematik mit dem in §1 S.1 ProstG vergleichbar sein soll. Es dürften Fälle darunter zu fassen sein, in denen die Prostituierte eine bestimmte Zeit auf den Freier am vereinbarten Ort wartet, dieser jedoch nicht erscheint. Auch Vorbereitungshandlungen und Anreise darunter zu fassen, würde den Anwendungsbereich der Norm überdehnen."

der anwalt, den ich beauftragte, meint : "Die Urteilsbegründung setzt sich weder mit der Gesetzgebungsgeschichte noch dem Sinn und Zweck der Vorschrift auseinander. Damit werden unseres Erachtens zwingende Auslegungsgründe missachtet. Die Entscheidung dürfte also falsch sein. Dabei kommt es nicht einmal darauf an, dass das Gericht hier auch von einer falschen Prämisse - nämlich der Sittenwidrigkeit des Prostitutionsvertrages - ausgeht.

Die Entscheidung ist gleichwohl rechtskräftig, da eine Berufung dagegen angesicht des geringen Streitwerts nicht möglich ist. Sie ist also, so unbefriedigend das im Ergebnis ist, hinzunehmen."

beim 2. lesen des urteils kann ich damit leben, ich kann auch verstehen, dass man "die norm nicht überdehnen will". das verhalten meines kunden ist sicher nicht richtig, aber nicht ausreichend schlecht in den augen des gerichts.

um anspruch auf ausfallentschädigung zu haben, ist es sinnvoll zu spät erfolgte absagen zu ignorieren. zum vereinbarten treffpunkt/wohnung des kunden fahren, eine zeitlang auf den kunden warten und dann eine forderung geltend machen. denn die ist dann zivilrechtlich einklagbar.

liebe grüße, annainga

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Jason
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Beitrag von Jason »

Hallo annainga,

tut mir leid, das das Urteil so ausgegangen ist. So richtig nachvollziehen kann ich´s auch nicht.
Es ist aber leider so, das trotz der vielen Gesetze nach wie vor eine Menge Unklarheiten bleiben. Und um dort noch etwas Licht ins Dunkel zu bringen muß man sich entweder als " Versuchskaninchen " zur Verfügung stellen oder bleibt der Depp. Soviel Courage wie du sie zeigst ist leider viel zu selten.
Immerhin hast du im alten Jahr noch Gewissheit und kannst das Ganze zu Silvester mit runterspülen und hinter dir lassen. So bleibt der Kopf für´s neue Jahr frei.
Ich wünsche dir ein paar erholsame Feiertage.
> ich lernte Frauen zu lieben und zu hassen, aber nie sie zu verstehen <

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Marc of Frankfurt
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Gerichtsurteil

Beitrag von Marc of Frankfurt »

Meine Anteilnahme zum leider negativen Ausgang deines Verfahrens.

Es zeigt, wie wenig der fortschrittliche Geist, der das ProstG einst auf den Weg gebracht hat, in den Gerichtsstuben der Republik verbreitet ist. Ist er ja bekanntlich nichteinmal selbst in das ProstG eingeflossen. Sonst hätte z.B. in dem Gesetz explizit geschrieben stehen müssen: "freiwillig vereinbarte Sexdienstleistungen [Prostitution] unter Volljährigen sind [ist] nicht [mehr] sittenwidrig".

Deshalb bin ich mir auch nicht sicher, ob selbst deine Schlußfolgerung aus diesem Richterspruch als Ratschlag, der gerichtlich bestand haben wird, so weitergegeben werden sollen:
annainga hat geschrieben:um anspruch auf ausfallentschädigung zu haben, ist es sinnvoll zu spät erfolgte absagen zu ignorieren. zum vereinbarten treffpunkt/wohnung des kunden fahren, eine zeitlang auf den kunden warten und dann eine forderung geltend machen. denn die ist dann zivilrechtlich einklagbar.
Möglicherweise hilft es telefonisch eine Stornogebühr mitzuteilen und das Gespräch, incl. Aufzeichnungsansage und Auftragszusage aufzuzeichnen.

"... Ok dann bereite ich jetzt alles für einen sexy Besuch bei dir um ca. xx Uhr vor.

Deshalb würde bei einer Absage von dir später als 15 Min nach Ende vom Telefonat 50 Eur Storno anfallen.

Deine Buchung zeichne ich auf, damit es zwischen uns verbindlich ist. Soll ich dann um xx Uhr bei dir sein? ..."


Wir Dienstleister sind uns sicher einig darin, schon ein Hinfahren als ein zielgerichtetes Bereithalten zu werten.





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annainga
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Beitrag von annainga »

danke @jason und @marc für euer mitgefühl. das kann ich gut gebrauchen. denn ja, es ist eine demütigung, verletzter stolz. aber ok, ich muss auch eine niederlage einstecken können.

mein tipp war rechtlich gesehen womöglich nicht einwandfrei @marc, aber nachdem der vertrag sittenwidrig ist, nutzt wohl auch eine aufzeichnung über einen sittenwidrig abgeschlossenen vertrag nichts.

aber andererseits ist das nur ein kleines landesgericht im sauerland, ein anderes gericht käme womöglich zu einer anderen entscheidung. leider ist der weg für mich abgeschlossen, der streitwert ist zu niedrig.

für mich ist klar: ich werde weiterhin strafrechtlich und zivilrechtlich klagen, wenn so etwas passiert.

liebe grüße von annainga

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Marc of Frankfurt
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2. Version des telef. Vertrages HB

Beitrag von Marc of Frankfurt »

Du hast Recht.

Also, um dem -wie ich dank deines leidvollen Einsatzes bitter erfahren mußte- immer noch bestehenden Sittenwidrigkeitsverdikt zu entgehen, gäbe es noch die Möglichkeit: den Preis und das Geschäft nur für Begleitservice und eine gemeinsam zu verbringende Zeit abzuschließen.

Sex wäre dann eine Sache der ausschlieslich privaten zwischenmenschlichen Möglichkeiten, die nicht Vertragsbestandteil werden.

Mündlicher Text für einen SW-Telefon-Vertrag (Verbesserte 2. Version):
  • "... Ok dann bereite ich jetzt alles für einen sexy Besuch bei dir um ca. xx Uhr vor.

    Deshalb würde bei einer Absage von dir später als 15 Min nach Ende vom Telefonat 50 Eur Storno anfallen.

    Du kannst mich jetzt als Modell buchen um Dich zu besuchen und um eine schöne gemeinsame Zeit zu verbringen. Du bezahlst mich für meine Vorbereitungen, Fahrtkosten und die Besuchszeit. Ob sich mehr zwischen uns ergibt ist rein unsere Privatangelegenheit.

    Deine Buchung zeichne ich auf, damit es zwischen uns verbindlich ist. Soll ich dann um ca. xx Uhr für yy Stunden zu zz Euro bei dir sein? ..."
Das entspräche dann allerdings einer rechtlichen Handhabe wie derzeit etwa in den U.S.A. oder Östereich und die ganze politisch-gesellschaftliche Arbeit für das deutsche ProstG wäre verschenkte Liebesmühe gewesen.

Ein Skandal sondergleichen. Und das vor Weihnachten - dem Fest der Liebe.





Welche Sexworker sich nicht bewegen - spüren ihre Fesseln nicht





.
Zuletzt geändert von Marc of Frankfurt am 04.03.2008, 01:34, insgesamt 4-mal geändert.

Micha Ebner
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Re: Gerichtsurteil & Sittenwidrigkeit

Beitrag von Micha Ebner »

annainga hat geschrieben:Denn solch Verträge sind gemäß §138 Abs. 1 BGB sittenwidrig.
Sind sie nicht. Ausweislich der Begründung ProstG wollte der Gesetzgeber die Sittenwidrigkeit der Prostitution abschaffen und nicht lediglich von BGB § 138 abweichende Rechtsfolgen schaffen. In BGB 2 StR 186/03 wurde das vom Bundesgerichtshof auch noch mal ausdrücklich bestätigt.

Man muss dem Gericht jedoch mildernde Umstände einräumen, das ProstG ist kein handwerklich gut gemachtes Gesetz. Zudem ist es "Linie" in bestimmten Bundesländern, das ProstG in Verwaltung und Rechtsprechung zu unterlaufen, solange die Streitwerte so gering sind, dass die Verfahren nicht bis zum BGH laufen, können die das auch noch ziemlich lange so treiben.



Nähere Infos (Vorsicht: Schleichwerbung...) im "Berufsratgeber für Huren", ISBN 978-3837014181

edit walker: Buchtitel berichtigt

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Beitrag von mandala87 »

Mensch, das tut mir echt leid, dass das so blöd ausgegangen ist! :-(

Da muss man wirklich noch schauen, dass einen nicht die Wut packt, wenn man das Urteil liest... und Deine Steuergelder (nicht sittenwidrig :005 ) werden liebend gerne genommen...!!

Kann man wirklich nur mit dem Kopf schütteln :009

Vor allem Dein Klient sollte sich schämen!!! Pfui... !
Liebe Grüsse,
mandala87

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Beitrag von kaktus »

@annainga,
ich hoffe der Richter bucht Dich einmal :002
Na dann frohe Feiertage :027
LG Kaktus

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annainga
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Beitrag von annainga »

@kaktus: der richter ist eine richterin

@mandala: die gegenseite schämt sich nicht, er fühlt sich 100% im recht. er hat dies zusätzlich richterlicherseits bestätigt bekommen.

die richterin sprach von "norm nicht überdehnen". sie sagt nicht, dass das verhalten richtig ist. aber sie hält verträge dieser art für sittenwidrig. nur vergisst sie, dass nicht der herr auf erfüllung des vertrages plädierte, sondern ich, die schwache seite der sexarbeiterin, deren rechte durch das ProstG gestärkt werden sollte.

ich verstehe das ProstG bzw. dessen auslegung inzwischen so, dass ausgebeutete sw´s, die wirtschaftlich am ende sind und keinen anderen ausweg sehen, teilweise noch als schützenswert gesehen werden. aber eine selbstbewusste geschäftsfrau, die auf vollzug der verträge besteht, eventuell sexarbeit fördert, die nachfrage mehrt, nicht.

danke auch @micha ebner für deinen interessanten beitrag. wobei er mich eher noch wütender machte. leider sehe ich keine möglichkeit den fall weiterzuverfolgen, du denn?

im gegenteil, habe ich jetzt richtig bange vor dem nächsten termin, ich fühle mich nicht sicher, vor allem weil die politische richtung meiner region cdu-ausgerichtet ist.

viewtopic.php?p=24112#24112

und dort geht es um geld, nicht um einige hundert €´s, sondern um einige tausend €´s. das gericht hat bereits den streitwert auf 10.000 € festgelegt. so hoch wie der neue bau eines 1-familien-hauses, wobei ich keinerlei bauliche änderungen vornehme, sondern lediglich um eine nutzungsänderung eines einzigen zimmers in einem bereits bestehenden 1-familien-hauses, deren besitzerin und alleinige bewohnerin ich bin, bat.

liebe grüße, annainga

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Beitrag von annainga »

@micha ebner, danke für den buchtipp, ich hab´s gefunden, obwohl der titel falsch genannt ist (rategeber).

darf ich eine bitte äußern? stelle dein buch doch unter diesem topic kurz vor, eventuell nur das inhaltsverzeichnis des buches.

liebe grüße, annainga

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Beitrag von Micha Ebner »

annainga hat geschrieben:danke auch @micha ebner für deinen interessanten beitrag. wobei er mich eher noch wütender machte. leider sehe ich keine möglichkeit den fall weiterzuverfolgen, du denn?
Es gibt rein theoretisch ein paar Möglichkeiten. Die kann ich aber nicht guten Gewissens empfehlen, dafür sind die Erfolgsaussichten zu minimal.
annainga hat geschrieben:@micha ebner, danke für den buchtipp, ich hab´s gefunden, obwohl der titel falsch genannt ist (rategeber).
Oh Schande...

(Und ich kann's nicht mal editieren, weil's über 720 Minuten her ist.)
darf ich eine bitte äußern? stelle dein buch doch unter diesem topic kurz vor, eventuell nur das inhaltsverzeichnis des buches.
Werde ich gleich machen.

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Beitrag von Walker »

hab mir erlaubt den Buchtitel zu berichtigen

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Beitrag von Micha Ebner »

Danke
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Beitrag von annainga »

Micha Ebner hat geschrieben:Es gibt rein theoretisch ein paar Möglichkeiten. Die kann ich aber nicht guten Gewissens empfehlen, dafür sind die Erfolgsaussichten zu minimal.
ok, empfehle sie nicht, sondern nenne sie. ich überlege selbst, welche möglichkeiten ich noch habe.

auf jeden fall werde ich den herrn freundlich in dieses forum zum mitdiskutieren einladen.

liebe grüße von annainga

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Berufung

Beitrag von Micha Ebner »

1.) http://de.wikipedia.org/wiki/Verfassungsbeschwerde

2.) Man könnte argumentieren, dass gemäß ZPO § 511 (4) das Gericht des ersten Rechtszuges wegen der grundsätzlichen Bedeutung und/oder der Einheitlichkeit der Rechtsprechung die Berufung trotz eines Streitwertes von unter 600,- Euro hätte zulassen müssen und diese Nichtzulassung der Berufung angreifen.

Ähnliches gilt für die Nichtzulassung der Revision.


3.) Rechtsbeschwerde nach ZPO § 576, da Bundesrecht verletzt.



4.) Für die Wiederaufnahme des Verfahrens nach ZPO § 579 bzw. ZPO § 580 finde ich keine Gründe. Das muss aber nichts heissen, dass keine vorliegen.
Berufsrategeber für Huren - ISBN 3837014185