Da ich in Österreich tätig bin und nur vom Österreichischen Recht fundierte Kenntnisse habe, bezieht sich das folgende auf Österreichisches Recht!
Sittenwidrigkeit: Jegliche Vereinbarung, die eine sexuelle Handlung zum Ziel hat, wird als sittenwidrig bewertet. Das bedeutet auch z.B. die Anfahrt zum Kunden alleine wäre nicht einklagbar.
Anders herum bedeutet dies aber auch, dass ein SW gegenüber dem Kunden zu keiner Leistungserbringung verpflichtet ist. Dies ist z.B. strafrechtlich schon ein großer Unterschied! Angenommen eine SWin überlegt es sich anders und der Kunde erzwingt die sexuelle Handlung, so kann er sich in Österreich nicht auf einen bestehenden Vertrag berufen.
Leider sind bei uns die Vorurteile recht groß und es gab mal einen berühmten Fall wo ein Vergewaltiger (die Tat fand während der Freizeit der Prostituierten statt) freigesprochen wurde mit der Begründung, dass man eine Hure sowieso nicht vergewaltigen kann...
Nur damit man sieht wie ungerecht das ganze Rechtssystem hier vorgeht.

Deshalb: Escort-Service ohne Sex anbieten, dann könnt ihr es einklagen!
*) Als allererstes Schaden vermeiden: Anzahlung verlangen, Geld im Voraus kassieren; dies gilt in allen Branchen, wenn der Kunde zahlungsunfähig ist bleibe ich auf meiner Forderung UND den Anwalts- und Gerichtskosten sitzen.
*) Forderungsabtretung mit sofortiger Bezahlung (zumindest eines Teiles) der offenen Forderung: Ich kenne kein Inkassoservice, das so etwas anbieten würde (egal in welchem Geschäftsbereich).
*) Schriftlicher Vertrag: Selbstverständlich gelten auch Internet-Formulare als Vertrag. Wenn ihr den Kunden dazu bekommt im Internet zu buchen, dann habt ihr einen sehr guten Beweis. Darauf achten, dass auf die Rechtsverbindlichkeit am Formular hingewiesen wird, dass die AGB mit Versionierung dauerhaft archiviert werden, dass die AGB nicht nur durch Link sondern in einem IFrame (mit Scrollfunktion) eingeblendet werden, die Akzeptanz wird DARUNTER mit Haken bestätigt. Hinweis, dass der Vertrag durch Klicken auf "Absenden" zustande kommt.
*) Digitale Signatur: Am besten wäre natürlich der Vertrag wird mittels Signaturkarte unterschrieben, dann ist er 100% wasserdicht und alle Ausreden wie der Freund der Tochter, unser Hausgespenst oder sonstwer war am PC fallen weg.
Signaturkarten sind schon stark verbreitet, ob ein Kunde in dieser Branche etwas signieren würde müsst ihr wissen. ;-)
*) Gesprächsaufzeichnung: Wenn nicht bereits im Zeitungs- oder Internetinserat unter der Telefonnummer darauf hingewiesen wird, dass die Gespräche aufgezeichnet werden so muss dies spätestens bei Gesprächsbeginn klar und deutlich erfolgen. Die Aufzeichnung hat so zu erfolgen, dass eine Veränderung im Nachhinein ausgeschlossen werden kann und die Zuordnung zum Gespräch mit Datum und Uhrzeit eindeutig nachgewiesen werden kann. Es gibt spezielle Aufzeichnungssysteme, die einen Zeitstempeldienst in Anspruch nehmen und die aufgezeichnten Daten digital signieren, sodass sie als Beweis vor Gericht anerkannt werden.
Ja, wir verkaufen ein solches System basierend auf einer Asterisk-Telefonanlage ;-) :-P
*) Zeuge: Auch ein Zeuge, der das Telefongespräch VON ANFANG BIS ENDE mithört zählt. Am besten ein Formular vorbereiten, wo die Kundenangaben plus Telefonnummer eingetragen werden, angehakt wird dass auf das Zustendekommen eines rechtsverbindlichen Vertrages hingewiesen wurde, dieses zusätzlich vom Zeugen unterschreiben lassen. Eventuell Auffälligkeiten in der Stimme, Sprechweise, etc. notieren - dies hilft bei der glaubwürdigen Zeugenaussage.
*) Elektronische Paymentsysteme nutzen: so kann das Geld im Voraus kassiert werden und ich kann mir meiner Zahlung sicher sein. ACHTUNG bei Kreditkartenzahlungen/Lastschriftverfahren: diese können ohne Begründung vom Kunden storniert werden!!!
*) Ausheben von Geheimnummern: die Telefonnetzbetreiber geben nur auf gerichtliche Anordnung Auskunft über den zugeordneten Kundendatensatz. Man erfährt also erst im Verfahren wer der Zahlungspflichtige ist - dann sind die Gerichts- und Anwaltskosten aber schon angefallen. Also lieber vorher eine "gscheide" Rufnummer verlangen.
So... das sind die Dinge, die mir auf die Schnelle eingefallen sind. Falls es Fragen gibt könnt ihr mich natürlich auch gerne per PN kontaktieren!
Greez,
Wolfhard