Wo melde ich meinen Beruf an, mit welcher Steuerlast muss ich rechnen, womit ist zu rechnen, wenn ich die Anmeldung verabsäume, ... Fragen über Fragen. Hier sollen sie Antworten finden.
ich habe mir überlegt, ob es sinnvoll wäre, Inkassodienste speziell im Bereich der SW zu betreiben.
Funktionieren würde das ungefähr wie folgt:
Wenn Euer Date geplatzt ist, tretet ihr die Forderung, die gegen den Kunden besteht, gegen eine sofortige Zahlung eines bestimmten Prozentanteils an den Inkassobetreiber ab und der versucht dann, die Forderung gegenüber dem Kunden geltend zu machen.
Nachteil: ihr würdet nur einen Teil der Forderung erhalten
Vorteil: ihr hättet damit keinen Ärger und keinen finaziellen bzw. Zeitaufwand, sondern sofort Cash in the Tash
also die Idee ist sicherlich zu befürworten, doch ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Kunde seine tatsächliche Adresse und Daten bekannt gibt- ausgenommen es handelt sich um einen Hausbesuch-
Hansi hat geschrieben:Naja, üblicherweise ist ja zumindest die Telephonnummer des Kunden vorhanden.
@Hansi
Im Gegensatz zu Deutschland ist es in Österreich nach wie vor möglich ein Handy bzw. die Simkarte ohne der Vorlage eines Ausweises, also anonym, zu kaufen. Da nützt die Telefonnummer auch nicht wirklich was, da sie nicht zuordenbar ist.
Ich persönlich, würde mit dem Mittel eines Inkassobüros sehr sparsam umgehen.
Grundsätzlich halte ich die Überlegung für einen gangbaren Weg, nur welches halbwegs seriöse (gibts überhaupt seriöse Inkassobüros?) übernimmt eine Forderung auf "Lau".
Wenn Name, Anschrift usw. vorhanden ist, vielleicht. Aber auf den vagen Verdacht einer Telefonnummer? Mein Gott, weiß ich, was alles mit meinem Telefon gemacht wird, wenn's z.B auf meinem Schreibtisch herumliegt.
Nicht das der Eindruck entseht, ich heiße solche Fakeaktionen für gut, nur gilt für mich halt immer auch die Regel der Verhältnismäßigkeit und ob sich SW's langfristig was Gutes damit tun, solchen armen Würstchen eine Truppe auf den Hals zu hetzen, wag ich mal zu bezweifeln.
Derartge Praktikten sprechen sich sehr schnell herum und würden auch "brave" Kunden abschrecken, mein ich mal und wären somit eher kontraproduktiv.
just my 2 cents
Viele Leute hinterlassen Spuren, nur wenige Eindrücke!
Zwerg hat geschrieben:
Im Gegensatz zu Deutschland ist es in Österreich nach wie vor möglich ein Handy bzw. die Simkarte ohne der Vorlage eines Ausweises, also anonym, zu kaufen. Da nützt die Telefonnummer auch nicht wirklich was, da sie nicht zuordenbar ist.
LG
Christian
Falsch Christian, in Deutschland ist es auch ohne Ausweisvorlage möglich eine Simkarte zu kaufen..auf jedem Flohmarkt bekommt man die schon für 10€ inkl 10€ Guthaben..ebenso in den Läden wo man gebrauchte Handys bekommen kann, dort ist auch keine Vorlage für einen Ausweis notwendig.
Zudem sehe ich das Problem der Beweisbarkeit.
Wie will man beweisen, das der Telefoninhaber auch die Dame gebucht hat.
Immerhin besteht für die SW die Beweispflicht.
Zuletzt geändert von RedAmber am 06.11.2007, 20:40, insgesamt 2-mal geändert.
Glück entsteht oft durch Aufmerksamkeit in kleinen Dingen, Unglück oft durch Vernachlässigung kleiner Dinge.
aufgrund meiner erfahrungen hat sich gezeigt, dass die kunden (für sie dummerweise) gegen die ich anzeige erstattete eine sim-karte mit vertrag hatten. bei der anschließenden befragung durch die polizei haben sich die herren oft in widersprüche gewickelt, die wissen dort schon, wie man jemanden auf die schliche kommt.
ich bin in jedem einzelnen fall froh, auf meinem recht bestanden zu haben ohne mir zu denken "ach, bringt doch eh nichts".
In Österreich ist die Rechtslage so, dass ein Vertrag über sexuelle Dienstleitungen sittenwidrig ist und der/die SW somit keinen Rechtsanspruch auf das Honorar hat.
Insoferne wäre ein Inkasso nicht durchführbar.
Wenn es hier natürlich um Escort Service oder andere Dienstleistungen geht sieht die Sachlage anders aus.
Man muss jedoch immer auch die anderen rechtlichen Aspekte beachten wie z.B.:
ist ein rechtsverbindlicher Vertrag durch eine telefonische Anfrage überhaupt zustande gekommen?
Wie beweist der/die SW dies?
Das Aufzeichnen der Gespräche an sich ist ja schon problematisch und der Wert einer solchen Aufzeichnung vor Gericht dann auch fragwürdig.
wenn man immer nur probleme sieht und es lieber dabei belässt, dass einem unrecht passiert, kann ich nur sagen: dann bitte auch nicht jammern, sondern hinnehmen und stillschweigend leiden.
ansonsten dafür kämpfen (z.B. mit öffentlichkeitsarbeit, so wie oberelfe) und aktiv sein.
dieses "es ist problematisch, fragwürdig, geht eh nicht" kann ich nicht mehr hören.
sorry, aber muss mal gesagt werden. wie wäre es zur abwechslung mal mit konstruktiven vorschlägen wie: "ich könnte mir vorstellen, dass ....." "wie wäre es mit folgender methode ..... "
Zunächst mal muß man doch die Problematik Analysieren bevor man Lösungen hat.
Also macht es für mich durchaus Sinn zunächst einmal die Schwierigkeiten auf zu Listen und ein zu bringen und dann kann man nach adäquaten Lösungen suchen.
Allein schon auf Grund der unterschiedlichen Rechtsgebung in AT und D macht das durchaus Sinn denn was für D gilt kann man auf AT nicht unbedingt verwenden.Siehe SIM Karten Illegalität der Prostitution etc.
Es gibt so vieles was wir mittlerweile nicht mehr Hören können aber Fakt ist doch nun einmal, das die Möglichkeiten die zur Zeit noch gegeben sind nicht der Bringer sind.
Gerade weil wir es nicht dabei belassen wollen wird eine solche Diskussion geführt dachte ich.
Wenn ich die Frage der Beweisbarkeit stelle heißt es nicht das ich mich Füge sondern das ich die Frage so verstanden wissen möchte, wie Sorge ich für Beweisbarkeit.
Welche Möglichkeiten habe ich mich Rück zu Versichern.
Und nicht als...Na ja ...kannst nicht Beweisen also Weg mit Schaden.
Glück entsteht oft durch Aufmerksamkeit in kleinen Dingen, Unglück oft durch Vernachlässigung kleiner Dinge.
RedAmber hat geschrieben:Warum denn gleich so Ranzig Annainga
Zunächst mal muß man doch die Problematik Analysieren bevor man Lösungen hat.
Also macht es für mich durchaus Sinn zunächst einmal die Schwierigkeiten auf zu Listen und ein zu bringen und dann kann man nach adäquaten Lösungen suchen.
Allein schon auf Grund der unterschiedlichen Rechtsgebung in AT und D macht das durchaus Sinn denn was für D gilt kann man auf AT nicht unbedingt verwenden.Siehe SIM Karten Illegalität der Prostitution etc.
Es gibt so vieles was wir mittlerweile nicht mehr Hören können aber Fakt ist doch nun einmal, das die Möglichkeiten die zur Zeit noch gegeben sind nicht der Bringer sind.
Gerade weil wir es nicht dabei belassen wollen wird eine solche Diskussion geführt dachte ich.
Wenn ich die Frage der Beweisbarkeit stelle heißt es nicht das ich mich Füge sondern das ich die Frage so verstanden wissen möchte, wie Sorge ich für Beweisbarkeit.
Welche Möglichkeiten habe ich mich Rück zu Versichern.
Und nicht als...Na ja ...kannst nicht Beweisen also Weg mit Schaden.
Tja so ist sie halt unsere annainga
Guten Tag @ all
Stimme dir absolut zu liebe Red Amber und man darf den finaziellen Aspekt nicht vergessen - bzgl. Anwalt und die Kosten ! Ein Fass ohne Boden ....
Ich hatte kürzlich einen Fall - und mit mehreren Gesprächen von Profis und auch meinem Anwalt - käme kaum Licht ins Dunkel - bzw ein "Schadnersatz" zu stande DENN :
In Österreich ist die Rechtslage so, dass ein Vertrag über sexuelle Dienstleitungen sittenwidrig ist und der/die SW somit keinen Rechtsanspruch auf das Honorar hat .
Also liebe annainga - bitte nicht im Vorfeld urteilen , DENN -
Ja ES GEHT LEIDER IN AUSTRIA NICHT !
und "Vorstellungen" hast du im Theater .....
aber vielleicht kannst du als Profie "uns" ja helfen und hast die Lösung : wie Sorge ich für WIRKLICHE Beweisbarkeit und setze es AUCH in Österreich um .... mhhh .....
Queen hat geschrieben:In Österreich ist die Rechtslage so, dass ein Vertrag über sexuelle Dienstleitungen sittenwidrig ist und der/die SW somit keinen Rechtsanspruch auf das Honorar hat .
Da Du ja als BetreiberIn eines Escortbetriebes keine sexuellen Dienstleistungen vermittelst, sondern ein Begleitservice, könnte es da rechtlich nicht etwa anders aussehen?
Ich möchte noch hinzufügen: Eure Einwände mögen auf AT bezogen richtig sein. Auf Deutschland bezogen möchte ich dies jedoch bestreiten: Ich selbst kenne eine SexarbeiterIn die meines Wissens in 12 Verfahren (nur wegen Fakebuchungen) 8 mal (bisher) erfolgreich gewesen ist. Diese Leute bestellen sicherlich keine SexarbeiterIn zum Spaß mehr - also bringt es doch was - oder seht Ihr das Anders?
Queen hat geschrieben:In Österreich ist die Rechtslage so, dass ein Vertrag über sexuelle Dienstleitungen sittenwidrig ist und der/die SW somit keinen Rechtsanspruch auf das Honorar hat .
Da Du ja als BetreiberIn eines Escortbetriebes keine sexuellen Dienstleistungen vermittelst, sondern ein Begleitservice, könnte es da rechtlich nicht etwa anders aussehen?
Ich möchte noch hinzufügen: Eure Einwände mögen auf AT bezogen richtig sein. Auf Deutschland bezogen möchte ich dies jedoch bestreiten: Ich selbst kenne eine SexarbeiterIn die meines Wissens in 12 Verfahren (nur wegen Fakebuchungen) 8 mal (bisher) erfolgreich gewesen ist. Diese Leute bestellen sicherlich keine SexarbeiterIn zum Spaß mehr - also bringt es doch was - oder seht Ihr das Anders?
Christian
Absolut korrekt Christian ! und es geht ja hier auch nicht alleine um das , oder ?
Wenn eine Kunde eine Dame bucht - diesen Termin nicht einhält OHNE abzusagen und die Dame am Treffpunkt erscheint ..... fallen doch für die Dame Agentur und Fahrer Kosten an , oder ?!
Von diesem "Kostenersatz" spreche ich !!! Denn auch dies ist eine Vereinbarung ..... oder
Aber gehen wir noch weiter - der Herr beansprucht den Termin -die Zeit ..... und plötzlich verschwindet er - mhhhh , wirklich in Österreich einklagbar ?
Laut Oberelfe und weiteren Insidern - AUSSICHTSLOS .....
Hallo Christian,
Richtig in D sieht es etwas anders aus.
Wir zum Beispiel berücksichtigen bei Terminvergabe keinerlei Mobilfunknummern die nicht im Telefonbuch unter dem angebenen Namen auch eingetragen ist.
Alle Nummern ob Fest oder Mobil werden geprüft auf Eintrag und durch Rückruf.
So habe ich für den Fall der Fälle zumindest eine gewisse Beweiskraft erbracht.
Bei längerfristigen Dates erbitten wir uns eine Anzahlung bis zu einem festgesetzten Zeitpunkt..erfolgt die nicht mindestens 3 Tage vorab sehen wir das Date als nicht gebucht an.
Sicherlich hat man durch diese Methode einen gewissen Verlust an potenziellen Kunden jedoch wenn ich mir in Relation die vermiedenen Fakes ansehe nehmen wir das gerne in Kauf.
Allein die eingesparten Spritkosten machen das wieder wett.
Grundsätzlich bin ich der Meinung, egal wie gering die Aussicht auf Erfolg ist sollte man zumindest eine Anzeige erstatten,denn dadurch wird eine gewissen Abschreckung erreicht.
Sicherlich nicht zu 100% aber doch zu einem großen Prozentsatz.
Glück entsteht oft durch Aufmerksamkeit in kleinen Dingen, Unglück oft durch Vernachlässigung kleiner Dinge.
Hallo Michelle
Ich hab ja eh in den nächsten Tagen einen Termin mit meiner Anwältin, da werd ich schaun, ob ich nicht doch irgendwas diesbezüglich rauskrieg.
Er hat ja immerhin auch eine Buchung bei der Agentur in Anspruch genommen, sie kann es nicht einklagen, aber vielleicht Du als Agentur.
Beweisen kann sie es ja eigentlich, da sie ihn ja wiedererkennt, nur steht dann wahrscheinlich Aussage gegen Aussage.
Ich werd schaun, vielleicht lässt sich da doch was machen, vielleicht finde ich eine Lücke wo ich reinbohren kann
<i>::: Jasmin war SexarbeiterIn, später BetreiberIn und bis Ende 2010 für das Sexworker Forum mit besonderen Engagement in der Öffentlichkeitsarbeit tätig :::</i>
Queen hat geschrieben: eine Dame bucht - diesen Termin nicht einhält OHNE abzusagen und die Dame am Treffpunkt erscheint ..... fallen doch für die Dame Agentur und Fahrer Kosten an , oder ?!
Von diesem "Kostenersatz" spreche ich !!! Denn auch dies ist eine Vereinbarung ..... oder
Aber gehen wir noch weiter - der Herr beansprucht den Termin -die Zeit ..... und plötzlich verschwindet er - mhhhh , wirklich in Österreich einklagbar?
Ich bin kein Rechtsexperte, aber ich denke doch das diese Kosten Teil eines Vertrages sind und somit (bei einem Escortservice - nicht die Bezahlung einer sexuelle Handlung) klagbar wären. Die Vermittlung durch eine Begleitagentur ist nicht sittenwidrig.
Gibt es eigentlich einen Fall, wo dies durchgespielt wurde? Ich denke, dass dies der Hauptunterschied zwischen D und AT ist. Nicht falsch verstehen, ich bin kein Freund der Gerichte bzw. Klagen! Aber ich ziehe doch den Hut vor den Frauen und Männern die sich ihr Recht erkämpfen. Denken wir einmal daran wodurch letzten Endes das Prostitutionsgesetz in D ermöglicht wurde. Es lag sicherlicht mit an der Grundstimmung im Lande - aber auch an den Personen welche die Gerichte bemüht haben.
@annainga
Frage an dich: Hast du die Forderungen erhoben, weil du die Telefonnummer hattest oder weil du die Adresse wußtest?
Ich habe nämlich ein ähnliches Problem mit Fakern, mache aber Wohnungsprostitution. Kann ich also meine Foderungen auch auf Basis der Telefonnummer erheben?
liebe Grüße
Hanna
Augen gab uns Gott ein Paar / um zu schauen rein und klar / um zu GLAUBEN was wir lesen / wär ein Aug' genug gewesen (aus HH. zur Teleologie)
oberelfe hat geschrieben:Hallo Michelle
Ich hab ja eh in den nächsten Tagen einen Termin mit meiner Anwältin, da werd ich schaun, ob ich nicht doch irgendwas diesbezüglich rauskrieg.
Er hat ja immerhin auch eine Buchung bei der Agentur in Anspruch genommen, sie kann es nicht einklagen, aber vielleicht Du als Agentur.
Beweisen kann sie es ja eigentlich, da sie ihn ja wiedererkennt, nur steht dann wahrscheinlich Aussage gegen Aussage.
Ich werd schaun, vielleicht lässt sich da doch was machen, vielleicht finde ich eine Lücke wo ich reinbohren kann
Hallo Oberelfe
Ja BITTE darum ! Und es kam/kommt ja nicht nur bei uns vor (zum Glück sehr selten ABER doch ) sondern in diversen Agenturen ja ebenfalls - so auch bei euch ! Und wenn wir auch hier zusammenhalten , sehe ich wirklich Licht am Horizont diesbezüglich .....
Ich vermute allein schon der Umstand das sich die Information das wir unseren Lohn Einklagen können hat schon viele Fakebucher abgehalten. Zusätzlich denke ich das auch die Androhung einer Anzeige meist schon reicht um den Herrn zur Zahlung der entstandenen Kosten zu bewegen.
In diesem Zusammenhang war ich auch erstaunt über die Unkenntnis vieler Frauen über ihre Rechte.
Die mich gefragt haben was sie machen wenn einer nicht Zahlen möchte...als ich sagte Anzeige machten sie große Augen...und dann kam..ja aber dann krieg ich doch Probleme weil ich Prostituierte bin.
Ich denke die Hauptlösung des Problems liegt in der Information der SW's.
Wenn sie nicht Wissen welche Möglichkeiten sie haben, wehren sie sich nicht..Kennen sie aber ihre Möglichkeiten so treten sie auch selbstbewusßter einem solchen Kunden gegen über auf.
Glück entsteht oft durch Aufmerksamkeit in kleinen Dingen, Unglück oft durch Vernachlässigung kleiner Dinge.