Club Goldwand
«Sie dachte, er sei älter»: Deshalb bediente eine Sexarbeiterin einen Minderjährigen
09.03.2024, 19:17 Uhr
Eine Sexarbeiterin des Clubs «Goldwand» Clubs in Rieden wurde verurteilt, weil sie einen Minderjährigen bediente. Nun erklärt der Geschäftsführer, wie es dazu kommen konnte.
Sexarbeiterin wird wegen Handjob für 15-Jährigen verurteilt
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«Goldwand»
Eine 25-jährige Sexarbeiterin des Goldwand Clubs in Rieden wurde von der Aargauer Staatsanwaltschaft wegen fahrlässiger sexueller Handlungen mit Kindern verurteilt. Im vergangenen Oktober hatte sie einen 15-Jährigen bedient, der in den Club kam und angab, 20 Jahre alt zu sein. Die beiden begaben sich in ein Zimmer, wo die zehn Jahre ältere Frau den Jugendlichen mit der Hand befriedigte, wie aus einem Strafbefehl der Aargauer Staatsanwaltschaft hervorgeht.
Geschäftsführer verteidigt die Sexarbeiterin
Der 15-Jährige habe allerdings kein besonders junges Aussehen gehabt, sagt nun Louis Ender, Geschäftsführer des Goldwand, gegenüber TeleM1. «Die Frau hat mit dem jungen Mann Kontakt aufgenommen und hatte den Eindruck, dass das Alter kein Problem sei. Sie dachte, er sei volljährig, möglicherweise 20. Die beiden kamen dann ins Gespräch und wurden handelseinig.»
Dass der junge Mann selber den Dienst der Sexarbeiterin in Anspruch nahm, und für die bezogenen 30 Minuten regulär 200 Franken bezahlte, spielt aus rechtlicher Sicht keine Rolle. Weil er minderjährig war, bleibt die sexuelle Handlung widerrechtlich, so die Staatsanwaltschaft.
Straftat fliegt zufällig auf
Aufgeflogen war die Straftat nur wegen eines Zufalls. Nachdem der 15-Jährige den Club verlassen hatte, zog er weiter. Er habe dann aber persönliche Gegenstände vermisst, erzählt Geschäftsführer Ender. «Der junge Mann hatte sich auf der einen Seite bedroht gefüllt und vermisste andererseits Gegenstände. Als die Polizei dann ihre Ermittlungen aufnahm, stellte man natürlich fest, dass er noch nicht 16 ist.
Club verzichtet weiterhin auf Zutrittskontrolle
Man kontrolliere grundsätzlich, wer in den Goldwand Club komme, versichert Ender. Doch auf zusätzliche Alterskontrollen an der Eingangstür werde verzichtet. «Wir haben laufend ein Kommen und Gehen, da würden solche Kontrollen wenig Sinn machen.» Ausserdem könnte man auch Alterskontrollen am Eingang mit «Manipulationen und Tricks» umgehen.
Man habe nach dem Vorfall aber alle Mitarbeitenden noch einmal dazu sensibilisiert, besser aufzupassen. Die verurteilte Sexarbeiterin habe den Betrieb mittlerweile verlassen, dies aber freiwillig. Ihr sei nicht gekündet worden.
(red.)
veröffentlicht: 9. März 2024 19:17
aktualisiert: 9. März 2024 19:17
Quelle: ArgoviaToday
https://www.argoviatoday.ch/aargau-solo ... -156496515
«Goldwand»
Sexarbeiterin wird wegen Handjob für 15-Jährigen verurteilt
08.03.2024, 19:03 Uhr
Ein noch minderjähriger Jugendlicher setzte sich im Club «Goldwand» in Rieden zu einer Sexarbeiterin an die Bar. Nachdem die beiden ein alkoholisches Getränk getrunken hatten, gingen sie in ein privates Zimmer. Dort kam es zu sexuellen Handlungen. Dafür wurde die Frau nun zur Rechenschaft gezogen.
michelle-brunner
Ein 15-Jähriger hat vergangenen Oktober den Club «Goldwand» in Rieden aufgesucht. Dort traf der noch Minderjährige auf die 25-jährige Sexarbeiterin.
Das sagt das Schweizer Gesetz über sexuelle Handlungen mit Kindern
Wer mit einem Kind unter 16 Jahren eine sexuelle Handlung vornimmt, es zu einer sexuellen Handlung verleitet oder es in eine sexuelle Handlung einbezieht, wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe bestraft. Sexuelle Handlungen sind nicht strafbar, wenn der Altersunterschied zwischen den Beteiligten nicht mehr als drei Jahre beträgt. Hat das Kind zuvor gelogen und angegeben, dass es bereits über 16 Jahre alt ist, hätte der Täter oder die Täterin bei pflichtgemässer Vorsicht – etwa dem Verlangen eines Ausweises – den Irrtum vermeiden können. Dennoch verringert sich die Freiheitsstrafe in diesem Fall auf bis zu drei Jahre oder eine Geldstrafe.
Minderjähriger bekommt von Sexarbeiterin Handjob
Wie in einem Strafbefehl der Aargauer Staatsanwaltschaft steht, kamen die beiden an der Bar zunächst ins Gespräch. Im Zuge der Unterhaltung liess sich die gebürtige Rumänin von dem jungen Mann auf ein Getränk einladen. Laut Strafbefehl teilte der 15-Jährige der jungen Frau mit, dass er bereits 20 Jahre alt war. Sie wurde in ihrem Glauben bestärkt, da der Minderjährige an der Bar ein alkoholisches Getränk konsumierte.
Daraufhin begab sich die Sexarbeiterin mit dem 15-Jährigen in ein Privatzimmer. Wie im Strafbefehl zu lesen ist, kam es dort zwischen den beiden zu sexuellen Handlungen. Die zehn Jahre ältere Sexarbeiterin befriedigte den Minderjährigen mit ihrer Hand. Für die 30-minütige Dienstleistung bezahlte der 15-Jährige der Rumänin 200 Franken. Daraufhin begab er sich zurück in den Barbereich der «Goldwand», während die 25-Jährige duschte und daraufhin ebenfalls zur Bar zurückkehrte.
Verurteilt wegen fahrlässiger sexueller Handlungen mit Kindern
Laut Urteil der Staatsanwaltschaft wäre die Täterin verpflichtet gewesen, sich genauer über das Alter des ihr völlig unbekannten 15-Jährigen zu informieren. So hätte sie beispielsweise seinen Ausweis verlangen müssen, um den Irrtum zu vermeiden. Die 25-jährige Rumänin wurde deshalb aufgrund fahrlässiger sexueller Handlungen mit Kindern verurteilt. Das zu einer bedingten Geldstrafe von 7500 Franken sowie einer Busse von 1500 Franken. Hinzu kommen Gebühren von 800 Franken.
Die Kontaktbar versichert auf Anfrage von Tele M1, grundsätzlich Alterskontrollen durchzuführen. Im nun bekanntgewordenen Fall habe der junge Mann allerdings deutlich älter als 18 Jahre ausgesehen. Man überlege sich nun, die Zutrittskontrolle zum Club zu verstärken.
https://www.argoviatoday.ch/aargau-solo ... -156488625
LokalNachrichten BADEN-WÜRTTEMBERG
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Re: LokalNachrichten BADEN-WÜRTTEMBERG
https://www.stuttgarter-zeitung.de/inha ... e5307.html
Das Drei-Farben-Haus in Stuttgart schließt wohl
Kasharius grüßt
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Re: LokalNachrichten BADEN-WÜRTTEMBERG
@deernhh:
War überrascht, dass Dein Post der erste für Ba-Wü ist.*
Anscheinend ist die Sortierung hier schon viel lokaler (nach Stadt/Kreis), drum!
*: Ort des Geschehens allerdings das südliche Nachbarland,
wo noch komischer geredet wird . . .
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Re: LokalNachrichten BADEN-WÜRTTEMBERG
@Boris Büche
Ach was, echt?
Liebe Grüße von deernhh
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Re: LokalNachrichten BADEN-WÜRTTEMBERG
Das sind die Regelungen
Zwei neue Rotlichtbezirke: Warum Lörrach jetzt Prostitution erlauben muss
Stand
28.5.2025, 15:53 Uhr
Lydia Huckebrink, Autorin SWR Kultur
Von Autor/in Lydia Huckebrink
In Lörrach leben jetzt über 50.000 Menschen. Deswegen muss die Stadt einen Rotlichtbezirk ausweisen. Der Gemeinderat hat der neuen Sperrgebietsverordnung zugestimmt. Sie sieht strenge Regeln vor.
Lörrach regelt Prostitution neu
00:0000:34
Lörrach wächst. Inzwischen hat die Stadt die Marke von 50.000 Einwohnern dauerhaft überschritten. Die neue Größenordnung bringt neue Verpflichtungen: Die Stadt muss Sexarbeit neu regeln. Ein grundsätzliches Verbot von Prostitution ist nicht mehr zulässig.
Deswegen hat das Regierungspräsidium Freiburg die Stadt aufgefordert, eine neue Sperrgebietsverordnung zu entwerfen, die Sexarbeit in der Stadt regelt. Im Lörracher Gemeinderat ist man sich einig, dass die Regeln streng sein sollen. Maximal zwei Bordelle will man dulden. Straßenprostitution soll in der ganzen Stadt verboten bleiben.
Grenznähe und wenig Raum: Lörrach gilt als besonders gefährdet
Laut Polizei gilt Lörrach als besonders schutzbedürftig. Einerseits wegen der unmittelbaren Grenznähe zu Frankreich und der Schweiz. Sie könnte dafür sorgen, dass Prostitution sich in Lörrach besonders stark ausbreitet. Schließlich ist Prostitution in Frankreich verboten, während in der Schweiz die Kosten für Sexkauf höher sind als in Deutschland.
Andererseits wohnen in Lörrach viele Menschen auf kleinem Raum. Das biete Potential für Konflikte, so die Stadt - auch, weil die Flächen vielfältig genutzt würden. Reine Gewerbegebiete sind rar.
Die Tür steht offen zu einem Zimmer mit einem Bett, auf der Tür steht "Hier besteht Kondompflicht"
Ein Bordellbett auf 2.000 Einwohnende: Die Freiburger Regelung soll auch in Lörrach gelten.
Sensible Einrichtungen wie Kitas, Schulen, Sportvereine oder Kirchen verteilen sich über das gesamte Stadtgebiet. Zu ihnen gilt es eine Abstandsregel von mindestens 250 Metern einzuhalten.
Maximal zwei Bordelle in Lörrach zulässig
Zwei Gewerbegebiete hat die Stadt nun identifiziert, in denen sie zukünftig Bordelle toleriert: Im Gewerbegebiet Wiesentalstraße/Gewerbekanal sowie im Gewerbegebiet Blasiring.
Höchstens ein Bordell pro Gewerbegebiet, mit jeweils maximal zwölf Betten, so sieht es das Konzept vor. Hier orientiert sich Lörrach an den Erfahrungen von Freiburg, wo ein Bordellbett auf 2.000 Einwohner kommt.
Sexarbeit nur in der eigenen Wohnung erlaubt
Straßenprostitution will die Stadt weiterhin verbieten. Wohnungsprostitution soll nur erlaubt sein, wenn die Sexarbeitenden in den Wohnungen in erster Linie auch selbst wohnen.
Prostitution in Wohnungen: In Lörrach künftig nur erlaubt, wenn die Sexarbeitenden auch dort leben.
Nicht erlaubt ist es, Wohnungen für die Prostitution zu mieten oder zu vermieten. Das soll die Nachbarschaft schonen und verhindern, dass Wohnungsprostitution sich an einem Ort konzentriert.
Der Gemeinderat hat den Entwurf zur Sperrbezirksverordnung am Dienstagabend einstimmig abgesegnet. Der Vorschlag geht nun zurück an das Regierungspräsidium Freiburg, das ihn nach rechtlicher Prüfung genehmigen muss.
https://www.swr.de/swraktuell/baden-wue ... g-100.html
Zwei neue Rotlichtbezirke: Warum Lörrach jetzt Prostitution erlauben muss
Stand
28.5.2025, 15:53 Uhr
Lydia Huckebrink, Autorin SWR Kultur
Von Autor/in Lydia Huckebrink
In Lörrach leben jetzt über 50.000 Menschen. Deswegen muss die Stadt einen Rotlichtbezirk ausweisen. Der Gemeinderat hat der neuen Sperrgebietsverordnung zugestimmt. Sie sieht strenge Regeln vor.
Lörrach regelt Prostitution neu
00:0000:34
Lörrach wächst. Inzwischen hat die Stadt die Marke von 50.000 Einwohnern dauerhaft überschritten. Die neue Größenordnung bringt neue Verpflichtungen: Die Stadt muss Sexarbeit neu regeln. Ein grundsätzliches Verbot von Prostitution ist nicht mehr zulässig.
Deswegen hat das Regierungspräsidium Freiburg die Stadt aufgefordert, eine neue Sperrgebietsverordnung zu entwerfen, die Sexarbeit in der Stadt regelt. Im Lörracher Gemeinderat ist man sich einig, dass die Regeln streng sein sollen. Maximal zwei Bordelle will man dulden. Straßenprostitution soll in der ganzen Stadt verboten bleiben.
Grenznähe und wenig Raum: Lörrach gilt als besonders gefährdet
Laut Polizei gilt Lörrach als besonders schutzbedürftig. Einerseits wegen der unmittelbaren Grenznähe zu Frankreich und der Schweiz. Sie könnte dafür sorgen, dass Prostitution sich in Lörrach besonders stark ausbreitet. Schließlich ist Prostitution in Frankreich verboten, während in der Schweiz die Kosten für Sexkauf höher sind als in Deutschland.
Andererseits wohnen in Lörrach viele Menschen auf kleinem Raum. Das biete Potential für Konflikte, so die Stadt - auch, weil die Flächen vielfältig genutzt würden. Reine Gewerbegebiete sind rar.
Die Tür steht offen zu einem Zimmer mit einem Bett, auf der Tür steht "Hier besteht Kondompflicht"
Ein Bordellbett auf 2.000 Einwohnende: Die Freiburger Regelung soll auch in Lörrach gelten.
Sensible Einrichtungen wie Kitas, Schulen, Sportvereine oder Kirchen verteilen sich über das gesamte Stadtgebiet. Zu ihnen gilt es eine Abstandsregel von mindestens 250 Metern einzuhalten.
Maximal zwei Bordelle in Lörrach zulässig
Zwei Gewerbegebiete hat die Stadt nun identifiziert, in denen sie zukünftig Bordelle toleriert: Im Gewerbegebiet Wiesentalstraße/Gewerbekanal sowie im Gewerbegebiet Blasiring.
Höchstens ein Bordell pro Gewerbegebiet, mit jeweils maximal zwölf Betten, so sieht es das Konzept vor. Hier orientiert sich Lörrach an den Erfahrungen von Freiburg, wo ein Bordellbett auf 2.000 Einwohner kommt.
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Straßenprostitution will die Stadt weiterhin verbieten. Wohnungsprostitution soll nur erlaubt sein, wenn die Sexarbeitenden in den Wohnungen in erster Linie auch selbst wohnen.
Prostitution in Wohnungen: In Lörrach künftig nur erlaubt, wenn die Sexarbeitenden auch dort leben.
Nicht erlaubt ist es, Wohnungen für die Prostitution zu mieten oder zu vermieten. Das soll die Nachbarschaft schonen und verhindern, dass Wohnungsprostitution sich an einem Ort konzentriert.
Der Gemeinderat hat den Entwurf zur Sperrbezirksverordnung am Dienstagabend einstimmig abgesegnet. Der Vorschlag geht nun zurück an das Regierungspräsidium Freiburg, das ihn nach rechtlicher Prüfung genehmigen muss.
https://www.swr.de/swraktuell/baden-wue ... g-100.html