Seit Mitte März 2020 ist über das gesamte Prostitutionsgewerbe ein mit Corona-Bedrohung begründeter Lockdown verhängt worden. Er betraf vor allem die konzessionierten Einrichtungen des Prostitutionsgewerbes: Prostitutionsstätten, Prostitutionsfahrzeuge sowie Prostitutionsvermittlungen und Prostitutionsveranstaltungen.
Sexuelle Dienstleistungen außerhalb von Prostitutionsstätten blieben von diesem Lockdown weitgehend, aber nicht gänzlich verschont: In sechs Bundesländern gab es ein vollständiges Verbot sexueller Dienstleistungen: Berlin, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, NRW, Saarland und Schleswig-Holstein.
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Grundrechte statt faule Kompromisse: „Öffnung der Bordelle“ als Mogelpackung? – Nicht mit uns!
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- Admina
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Grundrechte statt faule Kompromisse: „Öffnung der Bordelle“ als Mogelpackung? – Nicht mit uns!
Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)
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Re: Grundrechte statt faule Kompromisse: „Öffnung der Bordelle“ als Mogelpackung? – Nicht mit uns!
Hier das gleiche Lob....DANKE
Kasharius grüßt
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