Prostituierte hat Anrecht auf "wohlwollendes Zeugnis":
Spiegel Artikel
Es handelt sich wohl um diesen Fall:
LAG Hamm, Urteil vom 06.06.2019
Es grüsst der Veraguas
Wohlwollendes Zeugnis
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Wohlwollendes Zeugnis
Welches Problem auch immer in der Gesellschaft besteht-
der Staat weiss eine völlig irre Problemlösung die niemandem nützt, aber Arbeitsplätze im Beamtenapparat schafft. H.S.
der Staat weiss eine völlig irre Problemlösung die niemandem nützt, aber Arbeitsplätze im Beamtenapparat schafft. H.S.
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Re: Wohlwollendes Zeugnis
Supi. Danke lieber @Veraguas
Kasharius grüßt
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Re: Wohlwollendes Zeugnis
Gerichtsurteil
Urteil: Prostituierte hat Recht auf ein Arbeitszeugnis von ihrem Freier
Auch Prostituierte haben das Recht auf ein Arbeitszeugnis. Das hat jetzt das Landesarbeitsgericht in Hamm entschieden.
Auch Prostituierte haben das Recht auf ein Arbeitszeugnis. Das hat jetzt das Landesarbeitsgericht in Hamm entschieden. Quelle: Andreas Arnold/dpa
20:40 16.08.2019
Eine Prostituierte wollte für ihre Dienste ein gutes Arbeitszeugnis und einen Ausgleich für nicht genommenen Urlaub - und das zu Recht, wie ein Gericht jetzt entschied. Ihr Freier hatte das abgelehnt.
Hamm
Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern sind für das Landesarbeitsgericht Hamm zwar Alltag - einen Fall wie diesen haben die Richter jedoch selten erlebt: Eine Prostituierte hat sich vor dem Gericht von ihrem Freier ein Arbeitszeugnis erstritten. Gefordert hatte sie zudem Ausgleich für nicht genommene Urlaubstage sowie Lohnnachzahlungen. In zweien der drei Punkte gab das Gericht der Klägerin recht.
Wie aus dem Urteil hervorgeht, war die 35-jährige Mutter von drei Kindern als Haushaltswirtschafterin in Teilzeit angestellt - für Putzen, Wäschewaschen und Kochen. Tatsächlich war zwischen ihr und ihrem Freier jedoch zweimal wöchentlich Sex vereinbart worden. Dafür seien sogar Tage festgelegt worden, nämlich jeden Mittwoch und Samstag oder Sonntag. Auch auf Reisen sollte sie ihn begleiten.
Gericht gibt Klägerin recht
Ende Januar 2018 habe die Frau die Beziehung zu ihrem Freier dann abgebrochen. Der Mann sprach ihr die Kündigung aus. Ein Arbeitszeugnis jedoch habe die Frau nie erhalten. Dagegen klagte sie jetzt - und das Gericht gab ihr recht.
Der Freier muss der Prostituierten nun ein "wohlwollendes Arbeitszeugnis" ausstellen, und auch die Urlaubstage muss er nachzahlen. Den geforderten Lohn bekommt die Klägerin aber nicht. Sie habe die vertraglich vereinbarten Leistungen in dem Zeitraum nicht erbracht, urteilte das Gericht.
https://m.kn-online.de/Nachrichten/Pano ... rem-Freier
Urteil: Prostituierte hat Recht auf ein Arbeitszeugnis von ihrem Freier
Auch Prostituierte haben das Recht auf ein Arbeitszeugnis. Das hat jetzt das Landesarbeitsgericht in Hamm entschieden.
Auch Prostituierte haben das Recht auf ein Arbeitszeugnis. Das hat jetzt das Landesarbeitsgericht in Hamm entschieden. Quelle: Andreas Arnold/dpa
20:40 16.08.2019
Eine Prostituierte wollte für ihre Dienste ein gutes Arbeitszeugnis und einen Ausgleich für nicht genommenen Urlaub - und das zu Recht, wie ein Gericht jetzt entschied. Ihr Freier hatte das abgelehnt.
Hamm
Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern sind für das Landesarbeitsgericht Hamm zwar Alltag - einen Fall wie diesen haben die Richter jedoch selten erlebt: Eine Prostituierte hat sich vor dem Gericht von ihrem Freier ein Arbeitszeugnis erstritten. Gefordert hatte sie zudem Ausgleich für nicht genommene Urlaubstage sowie Lohnnachzahlungen. In zweien der drei Punkte gab das Gericht der Klägerin recht.
Wie aus dem Urteil hervorgeht, war die 35-jährige Mutter von drei Kindern als Haushaltswirtschafterin in Teilzeit angestellt - für Putzen, Wäschewaschen und Kochen. Tatsächlich war zwischen ihr und ihrem Freier jedoch zweimal wöchentlich Sex vereinbart worden. Dafür seien sogar Tage festgelegt worden, nämlich jeden Mittwoch und Samstag oder Sonntag. Auch auf Reisen sollte sie ihn begleiten.
Gericht gibt Klägerin recht
Ende Januar 2018 habe die Frau die Beziehung zu ihrem Freier dann abgebrochen. Der Mann sprach ihr die Kündigung aus. Ein Arbeitszeugnis jedoch habe die Frau nie erhalten. Dagegen klagte sie jetzt - und das Gericht gab ihr recht.
Der Freier muss der Prostituierten nun ein "wohlwollendes Arbeitszeugnis" ausstellen, und auch die Urlaubstage muss er nachzahlen. Den geforderten Lohn bekommt die Klägerin aber nicht. Sie habe die vertraglich vereinbarten Leistungen in dem Zeitraum nicht erbracht, urteilte das Gericht.
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Re: Wohlwollendes Zeugnis
Dieses Urteil sollte für all jene, die vor mehr als 20zig Jahren für das Prostitutionsgesetz (ProstG) gestritten haben eine späte, aber große Genugtuung sein. Ohne dieses Gesetz wäre der Arbeitsvertrag als (teilweise) Sittenwidrig nichtig gewesen.
Bravo und Dank an die seinerzeitigen Aktivistinnen und Aktivisten.
Kasharius grüßt
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