Polizei-Gesundheitsamt-Amtshandlung - Umgang mit Menschen
-
- Senior Admin
- Beiträge: 18062
- Registriert: 15.06.2006, 19:26
- Wohnort: 1050 Wien
- Ich bin: engagierter Außenstehende(r)
Re: Polizei - Amtshandlung - Umgang mit Menschen
Statt am Straßenstrich leuchtet das Rotlicht jetzt im Verborgenen
Etwa 35 Frauen arbeiten nach wie vor als Geheimprostituierte. Aber nicht mehr am Straßenstrich, sondern in Wohnungen.
Von Thomas Hörmann
Innsbruck – Der Innsbrucker Straßenstrich ist tot. Während sich vor einigen Jahren noch bis zu 100 leichtbekleidete Damen am Südring und am Mitterweg den Freiern präsentierten, lässt sich heute kaum noch eine Prostituierte am Gehsteig blicken. Die Folge einer 2013 eingeleiteten Polizeioffensive, die zu rigorosen Kontrollen und empfindlichen Geldstrafen führte. „Das heißt aber nicht, dass das illegale Rotlicht-Milieu aus der Stadt verschwunden ist“, sagt Florian Greil, Leiter des Innsbrucker Strafamtes (Landespolizeidirektion): „Das Geschäft hat sich nur verlagert.“ Von der Straße in Wohnungen und auch Hotelzimmer.
Greil schätzt, dass nach wie vor etwa 35 Frauen aus aller Welt als Geheimprostituierte in Innsbruck arbeiten. Die Anbahnung der außerhalb genehmigter Bordelle verbotenen Dienstleistungen erfolgt nicht mehr in der Öffentlichkeit, sondern auf einschlägigen Internetseiten. Wer Booksusi, Locanto etc. in die Suchmaschine eingibt, wird rasch fündig.
Ein Umstand, der auch dem Strafamt bekannt ist. Und den Greils Mitarbeiter für die Bekämpfung des illegalen Gewerbes nützen. Die Polizeibeamten sondieren im Internet die Angebote, nehmen Kontakt zu den Damen auf und geben sich dabei als interessierte Freier aus. Dann vereinbaren sie einen Termin für das verbotene Stelldichein.
Allerdings sind die Prostituierten vorsichtig. Meist nennen sie nicht die genaue Adresse, sondern lotsen die Besucher nur in die Nähe, um sie aus sicherer Entfernung in Augenschein nehmen zu können. Dabei kann es durchaus vorkommen, dass sie im vermeintlichen Freier einen Polizisten erkennen und auf weitere Kontaktversuche nicht mehr reagieren.
Wenn nicht, erfahren die Beamten, wo die Prostituierte zu finden ist. Nennen die Frauen dann den Preis für ihre Dienstleistung, holen die Strafamtsmitarbeiter den Dienstausweis aus der Geldtasche – Anzeige. So erging es am Mittwoch auch einer Bulgarin, die einem Polizisten für 150 Euro pro Stunde ihre Liebesdienste anbot. Die Konsequenzen: ein Strafbescheid über 670 Euro, außerdem versiegelte das Strafamt die Wohnung. Das Schicksal teilte eine Frau aus der Dominikanischen Republik, die den Strafamtsmitarbeiter in einer Airbnb-Wohnung empfing: machte ebenfalls 670 Euro, Wohnung versiegelt.
Apropos Airbnb: „Wir stellen immer öfter fest, dass sich Prostituierte über diese Plattform Wohnungen mieten“, sagt Greil: „Die Vermieter wissen oft nicht, was in ihren Wohnungen vorgeht.“
https://www.tt.com/panorama/verbrechen/ ... erborgenen
.................................................................................
Es ist halt ein Problem, wenn der Staat nicht will, dass SexarbeiterInnen selbstbestimmt und ohne BetreiberInnen arbeiten wollen. Da nahezu sämtliche Möglichkeiten der eigenständigen Arbeitsmethoden verboten sind, bleibt nur über: FÜR einen Betreiber zu arbeiten, der kräftig mitverdient, oder aber in die Illegalität abzuwandern. Anstatt zu strafen. sollte man sich vonseiten des Gesetzgebers Gedanken machen, in welchem Umfeld SexarbeiterInnen eher ausgebeutet werden könnten. Und die Formen bei welchen dies nicht geschehen kann (da völlig selbstbestimmt) fördern anstatt sie zu verbieten und zu verfolgen.
Gerade in Innsbruck hat man das Gefühl, dass Polizei und Betreiber sich darüber einig sind, wer an Sexarbeit verdienen darf..... Von Selbstbestimmtheit kann in dieser Stadt nicht wirklich mehr die Rede sein.
Davon abgesehen stellt sich auch die Frage, ob das Bild. welches sich durch den Polizist als Scheinfreier ergibt, mit den Aufgaben und Auftreten von Polizisten zu vereinbaren ist. Die Texte, welche uns aus solchen Fällen (aus Chat und weitergeleiteten Mails) vorliegen sind es definitiv nicht.
christian
Etwa 35 Frauen arbeiten nach wie vor als Geheimprostituierte. Aber nicht mehr am Straßenstrich, sondern in Wohnungen.
Von Thomas Hörmann
Innsbruck – Der Innsbrucker Straßenstrich ist tot. Während sich vor einigen Jahren noch bis zu 100 leichtbekleidete Damen am Südring und am Mitterweg den Freiern präsentierten, lässt sich heute kaum noch eine Prostituierte am Gehsteig blicken. Die Folge einer 2013 eingeleiteten Polizeioffensive, die zu rigorosen Kontrollen und empfindlichen Geldstrafen führte. „Das heißt aber nicht, dass das illegale Rotlicht-Milieu aus der Stadt verschwunden ist“, sagt Florian Greil, Leiter des Innsbrucker Strafamtes (Landespolizeidirektion): „Das Geschäft hat sich nur verlagert.“ Von der Straße in Wohnungen und auch Hotelzimmer.
Greil schätzt, dass nach wie vor etwa 35 Frauen aus aller Welt als Geheimprostituierte in Innsbruck arbeiten. Die Anbahnung der außerhalb genehmigter Bordelle verbotenen Dienstleistungen erfolgt nicht mehr in der Öffentlichkeit, sondern auf einschlägigen Internetseiten. Wer Booksusi, Locanto etc. in die Suchmaschine eingibt, wird rasch fündig.
Ein Umstand, der auch dem Strafamt bekannt ist. Und den Greils Mitarbeiter für die Bekämpfung des illegalen Gewerbes nützen. Die Polizeibeamten sondieren im Internet die Angebote, nehmen Kontakt zu den Damen auf und geben sich dabei als interessierte Freier aus. Dann vereinbaren sie einen Termin für das verbotene Stelldichein.
Allerdings sind die Prostituierten vorsichtig. Meist nennen sie nicht die genaue Adresse, sondern lotsen die Besucher nur in die Nähe, um sie aus sicherer Entfernung in Augenschein nehmen zu können. Dabei kann es durchaus vorkommen, dass sie im vermeintlichen Freier einen Polizisten erkennen und auf weitere Kontaktversuche nicht mehr reagieren.
Wenn nicht, erfahren die Beamten, wo die Prostituierte zu finden ist. Nennen die Frauen dann den Preis für ihre Dienstleistung, holen die Strafamtsmitarbeiter den Dienstausweis aus der Geldtasche – Anzeige. So erging es am Mittwoch auch einer Bulgarin, die einem Polizisten für 150 Euro pro Stunde ihre Liebesdienste anbot. Die Konsequenzen: ein Strafbescheid über 670 Euro, außerdem versiegelte das Strafamt die Wohnung. Das Schicksal teilte eine Frau aus der Dominikanischen Republik, die den Strafamtsmitarbeiter in einer Airbnb-Wohnung empfing: machte ebenfalls 670 Euro, Wohnung versiegelt.
Apropos Airbnb: „Wir stellen immer öfter fest, dass sich Prostituierte über diese Plattform Wohnungen mieten“, sagt Greil: „Die Vermieter wissen oft nicht, was in ihren Wohnungen vorgeht.“
https://www.tt.com/panorama/verbrechen/ ... erborgenen
.................................................................................
Es ist halt ein Problem, wenn der Staat nicht will, dass SexarbeiterInnen selbstbestimmt und ohne BetreiberInnen arbeiten wollen. Da nahezu sämtliche Möglichkeiten der eigenständigen Arbeitsmethoden verboten sind, bleibt nur über: FÜR einen Betreiber zu arbeiten, der kräftig mitverdient, oder aber in die Illegalität abzuwandern. Anstatt zu strafen. sollte man sich vonseiten des Gesetzgebers Gedanken machen, in welchem Umfeld SexarbeiterInnen eher ausgebeutet werden könnten. Und die Formen bei welchen dies nicht geschehen kann (da völlig selbstbestimmt) fördern anstatt sie zu verbieten und zu verfolgen.
Gerade in Innsbruck hat man das Gefühl, dass Polizei und Betreiber sich darüber einig sind, wer an Sexarbeit verdienen darf..... Von Selbstbestimmtheit kann in dieser Stadt nicht wirklich mehr die Rede sein.
Davon abgesehen stellt sich auch die Frage, ob das Bild. welches sich durch den Polizist als Scheinfreier ergibt, mit den Aufgaben und Auftreten von Polizisten zu vereinbaren ist. Die Texte, welche uns aus solchen Fällen (aus Chat und weitergeleiteten Mails) vorliegen sind es definitiv nicht.
christian
-
- ModeratorIn
- Beiträge: 4100
- Registriert: 08.07.2012, 23:16
- Wohnort: Berlin
- Ich bin: engagierter Außenstehende(r)
Re: Polizei - Amtshandlung - Umgang mit Menschen
@Zwerg
bedrückende Schilderung und ich hoffe doch, dass zumindest nicht alle Betreiber in Innsbruck bzw. AT nur mitverdienen, sondern auch o mancher doch solidarisch und auch im Interesse der SW tätig ist.
Kasharius grüßt Dich herzlich und solidarisch
bedrückende Schilderung und ich hoffe doch, dass zumindest nicht alle Betreiber in Innsbruck bzw. AT nur mitverdienen, sondern auch o mancher doch solidarisch und auch im Interesse der SW tätig ist.
Kasharius grüßt Dich herzlich und solidarisch
-
- Senior Admin
- Beiträge: 18062
- Registriert: 15.06.2006, 19:26
- Wohnort: 1050 Wien
- Ich bin: engagierter Außenstehende(r)
Re: Polizei - Amtshandlung - Umgang mit Menschen
@kasharius
In Innsbruck haben sich 5 Betreiber etabliert bzw. haben es sich arrangiert. Alle Formen der Sexarbeit welche ohne BetreiberIn ausgeübt werden könnten sind verboten (Hausbesuch, Hotelbesuch, Escort, Straßenstrich, Terminwohnung) - Es geht nicht einmal so um (mögliche) Ausbeutung. Es geht mir viel mehr um die Frage, ob dies Sinn macht und wessen Interessen hier gestützt werden. Man zwingt SexarbeiterInnen dazu mit/für/ BetreiberInnen zu arbeiten, was aber Viele nicht wollen. Diese freiwillige Entscheidungsmöglichkeit wird unterlaufen und hauptsächlich dagegen richtet sich meine Kritik.
Ebenso erweckt der "Agent Provocateur" - der verdeckte Ermittler unseren Unmut, da wir da Berichte vorliegen haben wo (man verzeihe meine Ausdrucksweise) "einer Sau graust".....
Man darf nicht vergessen, dass wir im Verwaltungsrecht sind und da muss die Frage nach der Verhältnismäßigkeit gestellt werden. Texte wie "man wünsche sich eine geile An.....nummer mit dem Gummiriesenschw...." welche nachweislich über eine Kontaktplattform einer SexarbeiterIn mittels eines Fakeaccountes von BehördenvertreterInnen übermittelt wurden, um diese zu einer im Verwaltungsrecht strafbaren Handlung zu bewegen, sind meines Erachtens einer Behörde unwürdig.
Liebe Grüße
christian
In Innsbruck haben sich 5 Betreiber etabliert bzw. haben es sich arrangiert. Alle Formen der Sexarbeit welche ohne BetreiberIn ausgeübt werden könnten sind verboten (Hausbesuch, Hotelbesuch, Escort, Straßenstrich, Terminwohnung) - Es geht nicht einmal so um (mögliche) Ausbeutung. Es geht mir viel mehr um die Frage, ob dies Sinn macht und wessen Interessen hier gestützt werden. Man zwingt SexarbeiterInnen dazu mit/für/ BetreiberInnen zu arbeiten, was aber Viele nicht wollen. Diese freiwillige Entscheidungsmöglichkeit wird unterlaufen und hauptsächlich dagegen richtet sich meine Kritik.
Ebenso erweckt der "Agent Provocateur" - der verdeckte Ermittler unseren Unmut, da wir da Berichte vorliegen haben wo (man verzeihe meine Ausdrucksweise) "einer Sau graust".....
Man darf nicht vergessen, dass wir im Verwaltungsrecht sind und da muss die Frage nach der Verhältnismäßigkeit gestellt werden. Texte wie "man wünsche sich eine geile An.....nummer mit dem Gummiriesenschw...." welche nachweislich über eine Kontaktplattform einer SexarbeiterIn mittels eines Fakeaccountes von BehördenvertreterInnen übermittelt wurden, um diese zu einer im Verwaltungsrecht strafbaren Handlung zu bewegen, sind meines Erachtens einer Behörde unwürdig.
Liebe Grüße
christian
-
- ModeratorIn
- Beiträge: 1640
- Registriert: 17.06.2018, 13:17
- Ich bin: SexarbeiterIn
Re: Polizei - Amtshandlung - Umgang mit Menschen
Bravo @Zwerg,
das hast Du sehr gut geschrieben und beschrieben.
Danke!
Liebe Grüße von deernhh
das hast Du sehr gut geschrieben und beschrieben.
Danke!
Liebe Grüße von deernhh
-
- ModeratorIn
- Beiträge: 4100
- Registriert: 08.07.2012, 23:16
- Wohnort: Berlin
- Ich bin: engagierter Außenstehende(r)
Re: Polizei - Amtshandlung - Umgang mit Menschen
Lieber atZwerg (mein Zeichen geht gerade nicht...)
ich denke dieses Fallbeispiel zeigt erneut, das restriktionen von Arbeitsbedingungen für SW das Risiko erhöhen, in ungute Abhängigkeiten zu unseriösen Betreibern zu geraten. Kommen dann noch korrupte bzw. unseriös agierende Behördenvertreter dazu, ist es für SW umsoschwerer sich selbstbestimmt in ihrer Tätigkeit behaupten zu können. WEnn Verantwortliche und Abolis dies nur je begreifen würden wollen könnten...oder so...
Kashariusgrüßt weiterhin solidarisch
ich denke dieses Fallbeispiel zeigt erneut, das restriktionen von Arbeitsbedingungen für SW das Risiko erhöhen, in ungute Abhängigkeiten zu unseriösen Betreibern zu geraten. Kommen dann noch korrupte bzw. unseriös agierende Behördenvertreter dazu, ist es für SW umsoschwerer sich selbstbestimmt in ihrer Tätigkeit behaupten zu können. WEnn Verantwortliche und Abolis dies nur je begreifen würden wollen könnten...oder so...
Kashariusgrüßt weiterhin solidarisch
-
- wissend
- Beiträge: 299
- Registriert: 08.01.2016, 22:18
- Wohnort: Schweiz
- Ich bin: Außenstehende(r)
Re: Polizei - Amtshandlung - Umgang mit Menschen
Lieber@ Zwerg
deine Schilderungen tönen wie aus einem schlechten Film. Wenn es denn so wäre, könnte man es immerhin getrost als missratene Fiktion zur Seite legen.
Was wirklich erschreckend ist, es handelt sich um die Realität!
Von den Abolis erwarte ich nichts anderes als solche Bedingungen zu befürworten. Sie sind ja nicht an einer Auseinandersetzung mit der Realität interessiert und haben ein klares Ziel, dass sich an ihrem Dogma orientiert.
Von den zuständigen Behörden würde ich aber schon etwas mehr Realismus und Fähigkeit zu sachlichem und fairem Handeln erwarten.
Die Menschenrechte gelten auch für freie Berufswahl und für Sexarbeiter*innen. Und solches Vorgehen ist i.m.A. nicht menschenwürdig.
Je länger ich mich mit dem Thema beschäftige umso mehr bin ich konsterniert über diese unglaubliche Ignoranz. Wie in vielen anderen Bereichen hat Legislative und Exekutive zu wenig Bezug zum Thema. Es gilt zu differnzieren, zu trennen was unrecht und was ein freies Recht ist. Und es dann auch frei von eigenen moralischen Sichtweisen und sachlich zu handhaben.
Das du die Kraft immer wieder aufbringst, zollt mir viel Respekt ab.
solidarische Grüsse
Urs
deine Schilderungen tönen wie aus einem schlechten Film. Wenn es denn so wäre, könnte man es immerhin getrost als missratene Fiktion zur Seite legen.
Was wirklich erschreckend ist, es handelt sich um die Realität!
Von den Abolis erwarte ich nichts anderes als solche Bedingungen zu befürworten. Sie sind ja nicht an einer Auseinandersetzung mit der Realität interessiert und haben ein klares Ziel, dass sich an ihrem Dogma orientiert.
Von den zuständigen Behörden würde ich aber schon etwas mehr Realismus und Fähigkeit zu sachlichem und fairem Handeln erwarten.
Die Menschenrechte gelten auch für freie Berufswahl und für Sexarbeiter*innen. Und solches Vorgehen ist i.m.A. nicht menschenwürdig.
Je länger ich mich mit dem Thema beschäftige umso mehr bin ich konsterniert über diese unglaubliche Ignoranz. Wie in vielen anderen Bereichen hat Legislative und Exekutive zu wenig Bezug zum Thema. Es gilt zu differnzieren, zu trennen was unrecht und was ein freies Recht ist. Und es dann auch frei von eigenen moralischen Sichtweisen und sachlich zu handhaben.
Das du die Kraft immer wieder aufbringst, zollt mir viel Respekt ab.
solidarische Grüsse
Urs
-
- Senior Admin
- Beiträge: 18062
- Registriert: 15.06.2006, 19:26
- Wohnort: 1050 Wien
- Ich bin: engagierter Außenstehende(r)
Re: Polizei - Amtshandlung - Umgang mit Menschen
@Ursa Minor
Wie wahr!
Ich bin auf die Zustände in Innsbruck über folgende Gegebenheit gestoßen:
Eine SexarbeiterIn möchte sich in Innsbruck niederlassen. Während der Wohnungssuche mietet Sie sich in einem (eher guten) Hotel in Innsbruck ein und zahlt die Miete ein Monat im Voraus. Bei der Suche nach einem Arbeitsplatz erkennt sie, dass sie unter den wenigen Möglichkeiten die es dort für legale Sexarbeit gibt keinerlei Möglichkeit hat unterzukommen - sie ist nicht mehr die Jüngste, aber noch (Eigendefinition) "gut beisammen".
Sie möchte ihre finanziellen Ressourcen aufbessern und beschließt, es am dortigen Straßenstrich zu probieren. Wohlgemerkt weit ab vom Hotel. Sie macht keine Jobs in ihrer Unterkunft, da sie nicht in dem Bett schlafen möchte, wo sie ihre Kunden empfängt.
Sie fällt in den ersten Tagen ihrer Tätigkeit auf einen Scheinfreier der Behörde herein und wird (am Straßenstrich) erwischt.
Wenn jetzt die Geschichte zu Ende wäre, könnte man der Behörde wenig Vorwürfe machen - höchstens vielleicht, dass "die verdeckte Ermittlung" im Verwaltungsrecht überzogen ist.
Es geht aber weiter: Die Kontrollbehörde bzw., deren Organe fordert die Frau auf die Stadt zu verlassen?! (im Gesetz nicht vorgesehen - ein Platzverweis unter bestimmten Umständen "ja" - jedoch ein Stadtverweis ist undenkbar)
Sie wird ins Hotel begleitet, damit sie dort sofort ihre Sachen packen kann/soll/muss????
An der Rezeption wird deponiert, dass sie eine Geheimprostituierte ist und auch das Management des Hotel meint, dass sie sofort das Zimmer räumen muss (auf welcher gesetzlichen Grundlage die polizeilichen VertreterInnen das Hotel informiert ist mehr als fraglich).
Man beschließt jedoch die Vorauszahlung (ein Monat) als verfallen zu erklären...... (jetzt wird es schön langsam unlustig)
Erst durch massive und mehrmalige Intervention von Christine Nagl (PIA-Salzburg) und Frau Isabella Hafele (IBUS Innsbruck) ist man Bereit die Vorausszahlung rückzuerstatten. Wenn es nicht zwei derart engagierte MitarbeiterInnen von Beratungsstellen gäbe, würde, wäre die SexarbeiterInnen um einen hohen Geldbetrag umgefallen - wegen behördlicher Willkür.
Die Reaktion des Hotels Managements finde ich zwar auch nicht prickelnd, aber aufgrund des massiven Polizeiauftritts und der vor deren Augen stattfindenden Entrechtung der SexarbeiterIn erklärbar - aber nichtsdestotrotz abscheulich.
Liebe Grüße
christian
Wir sind froh, dass der Schaden für die SexarbeiterIn, dank IBUS und PIA wenigstens geringer ausgefallen ist.
Wie wahr!
Ich bin auf die Zustände in Innsbruck über folgende Gegebenheit gestoßen:
Eine SexarbeiterIn möchte sich in Innsbruck niederlassen. Während der Wohnungssuche mietet Sie sich in einem (eher guten) Hotel in Innsbruck ein und zahlt die Miete ein Monat im Voraus. Bei der Suche nach einem Arbeitsplatz erkennt sie, dass sie unter den wenigen Möglichkeiten die es dort für legale Sexarbeit gibt keinerlei Möglichkeit hat unterzukommen - sie ist nicht mehr die Jüngste, aber noch (Eigendefinition) "gut beisammen".
Sie möchte ihre finanziellen Ressourcen aufbessern und beschließt, es am dortigen Straßenstrich zu probieren. Wohlgemerkt weit ab vom Hotel. Sie macht keine Jobs in ihrer Unterkunft, da sie nicht in dem Bett schlafen möchte, wo sie ihre Kunden empfängt.
Sie fällt in den ersten Tagen ihrer Tätigkeit auf einen Scheinfreier der Behörde herein und wird (am Straßenstrich) erwischt.
Wenn jetzt die Geschichte zu Ende wäre, könnte man der Behörde wenig Vorwürfe machen - höchstens vielleicht, dass "die verdeckte Ermittlung" im Verwaltungsrecht überzogen ist.
Es geht aber weiter: Die Kontrollbehörde bzw., deren Organe fordert die Frau auf die Stadt zu verlassen?! (im Gesetz nicht vorgesehen - ein Platzverweis unter bestimmten Umständen "ja" - jedoch ein Stadtverweis ist undenkbar)
Sie wird ins Hotel begleitet, damit sie dort sofort ihre Sachen packen kann/soll/muss????
An der Rezeption wird deponiert, dass sie eine Geheimprostituierte ist und auch das Management des Hotel meint, dass sie sofort das Zimmer räumen muss (auf welcher gesetzlichen Grundlage die polizeilichen VertreterInnen das Hotel informiert ist mehr als fraglich).
Man beschließt jedoch die Vorauszahlung (ein Monat) als verfallen zu erklären...... (jetzt wird es schön langsam unlustig)
Erst durch massive und mehrmalige Intervention von Christine Nagl (PIA-Salzburg) und Frau Isabella Hafele (IBUS Innsbruck) ist man Bereit die Vorausszahlung rückzuerstatten. Wenn es nicht zwei derart engagierte MitarbeiterInnen von Beratungsstellen gäbe, würde, wäre die SexarbeiterInnen um einen hohen Geldbetrag umgefallen - wegen behördlicher Willkür.
Die Reaktion des Hotels Managements finde ich zwar auch nicht prickelnd, aber aufgrund des massiven Polizeiauftritts und der vor deren Augen stattfindenden Entrechtung der SexarbeiterIn erklärbar - aber nichtsdestotrotz abscheulich.
Liebe Grüße
christian
Wir sind froh, dass der Schaden für die SexarbeiterIn, dank IBUS und PIA wenigstens geringer ausgefallen ist.
-
- Senior Admin
- Beiträge: 18062
- Registriert: 15.06.2006, 19:26
- Wohnort: 1050 Wien
- Ich bin: engagierter Außenstehende(r)
Re: Polizei - Amtshandlung - Umgang mit Menschen
Innenminister Kickl "zentralisiert" die Öffentlichkeitsarbeit
Neuer Medienerlass: Bundeskriminalamts-Pressestelle wird überraschend aufgelöst, Medienarbeit der Polizei teilweise eingeschränkt.
UPDATE UM 11.35 Uhr: Das BMI hat eine Stellungnahme zum KURIER-Bericht geschickt
2. UPDATE UM 12:50 Uhr: Der zuständige Sektionschef Karl Hutter nimmt Stellung, Neos kritisieren Kickl
Am Montagabend erhielt das Bundeskriminalamt in Wien eine überraschende Nachricht. Die Pressestelle wird per 1. Mai - also de facto mit sofortiger Wirkung - aufgelöst und in das Innenministerium von Herbert Kickl (FPÖ) übersiedelt. Die Mitarbeiter sollen dem Vernehmen nach völlig überrascht worden sein.
Als der KURIER dazu bei dem als Verantwortlichen genannten Kommunikationschef des Innenministeriums, Alexander Marakovits, am Dienstag in der Früh anfragte, wollte dieser dazu nichts sagen. Er verwies wiederum auf den Ministeriumspressesprecher Christoph Pölzl, der selbst noch nicht über dieses offenbar kurzfristig anberaumte Manöver informiert worden war. Allerdings wurde kurz darauf ein Pressestatement des Innenministeriums veröffentlicht. Darin werden "neue Kommunikationsgrundsätze" des Ressorts veröffentlicht. Das ist die Folge des berühmten Mails über "kritische Medien", das der KURIER und der Standard gemeinsam veröffentlicht haben.
Im Bundeskriminalamt wollte man sich zu der geplanten "Zentralisierung" der Pressearbeit im Innenministerium nicht äußern. Es ist allerdings sehr ungewöhnlich, dass die Kommunikationsarbeit künftig vom Ministerium in der Innenstadt aus geleitet wird - die Behörde mit 700 Mitarbeitern aber am Josef-Holaubek-Platz in Wien-Alsergrund untergebracht ist. Die Nachricht war offenbar für alle Beteiligte derartig überraschend, dass noch nicht einmal geklärt ist, wo die Pressemitarbeiter des Bundeskriminalamts überhaupt Platz im Innenministerium finden werden.
Der zuständige Sektionschef Karl Hutter betont, dass es bereits seit Monaten Pläne für einen "Newsroom" im Innenministerium gibt, von dem aus die Presse betreut wird. "Das soll keine Message Control sein, sondern ein einheitlicher Außenauftritt", sagt Hutter zum KURIER. Die vier Pressemitarbeiter des Bundeskriminalamts würden übernommen. "Es ändert sich für sie nur, dass nun ich ihr Chef bin und nicht mehr der Generaldirektor für die öffentliche Sicherheit"
Kritik von den Neos
Die Neos sprechen hingegen von einem "Medienmaulkorb". Innenminister Herbert Kickl würde hier "bewusst kritischen Medien einen Riegel vorschieben, in dem er die Öffentlichkeitsarbeit unter seine Kontrolle bringt", sagt Klubobmann Niki Scherak. "Mit der Zentralisierung der Pressestellen im BMI stellt er sicher, dass keinerlei Informationen, die nicht die Kickl‘sche Freigabe durchlaufen haben, an die Öffentlichkeit kommen. Das ist die nächste massive Einschränkung der Medienfreiheit."
Gestoppt werden künftig übrigens auch Imageaktivitäten der Polizei. So wird es nicht mehr möglich sein, dass Medien zu Amtshandlungen im öffentlichen Raum mitgenommen werden. ATV etwa produzierte dazu immer wieder TV-Serien, aber auch andere Medien (darunter der KURIER) berichten so immer wieder über Razzien. Als Ursache für die Neuerung wird der "Datenschutz" genannt. "Leider hört sich das auf", sagt Sektionschef Hutter, das habe dem Image der Polizei sehr gut getan: "Aber wir können nur das machen, was wir nach dem Datenschutz dürfen."
Betont wird auch die im alten Ministeriumsmail angeordnete Maßnahme, dass die Staatsbürgerschaft genannt werden soll: Die "Nennung der Staatsbürgerschaft bzw. Herkunft hat etwa nur dann zu unterbleiben, wenn dadurch eindeutige Rückschlüsse auf konkrete Personen gezogen werden können."
11:35 Uhr: Folgende Stellungnahme von BMI-Sprecher Christoph Pölzl zu dem Bericht:
"Mit 1. Mai treten die neuen bereits kolportierten Kommunikationsrichtlinien in Kraft. Die Richtlinie wurde unter Federführung der Kommunikationsverantwortlichen des Innenressorts gemeinsam mit den neun Landespolizeidirektionen erarbeitet und vom Datenschutzbeauftragten des BMI geprüft. Im Zuge der Erarbeitung hat sich gezeigt, dass in einzelnen Bereichen Synergien besser genutzt werden sollten. Ziel des BMI ist es, die Öffentlichkeit durch die Medienarbeit so rasch wie möglich, aktiv und professionell zu informieren. Dazu braucht es kurze Informationswege und ein enges Zusammenspiel zwischen den handelnden Akteuren. Das ÖA-Team des Bundeskriminalamts wird daher in die Struktur der Zentralstelle eingegliedert. So sorgen wir auch in der kriminalpolizeilichen Medienarbeit für bundesweit einheitliche Standards und für größtmögliche Transparenz. Gewährleistet wird das durch eine räumliche Zusammenlegung bei gleichzeitiger Federführung und Letztverantwortung (Zuweisung von vier Bediensteten des BK zum BMI - damit wechselt auch die Dienst- u. Fachaufsicht) durch die Kommunikationsabteilung des BMI."
Die komplette Aussendung im Wortlaut:
Am 1. Mai 2019 treten der neue Kommunikationserlass und damit verbunden die neue Kommunikationsrichtlinie des BMI in Kraft. Die Richtlinie wurde unter Federführung der Kommunikationsverantwortlichen des Innenressorts gemeinsam mit den neun Landespolizeidirektionen erarbeitet und vom Datenschutzbeauftragten des BMI geprüft. Die Richtlinie sorgt für bundesweit einheitliche Standards im Bereich der Medienarbeit und für größtmögliche Transparenz.
Die Öffentlichkeit ist durch die Medienarbeit und die Social-Media-Kommunikation so rasch wie möglich, aktiv und professionell in Angelegenheiten der inneren Sicherheit zu informieren. Dabei sind die Freiheit der Medien und ihre Pluralität zu achten. Die Medienarbeit hat bundesweit einheitlich nach den vorgegebenen Kriterien und Standards zu erfolgen.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Im Vorfeld und bei Durchführung der Medienarbeit und der Social-Media-Kommunikation sind die rechtlichen Rahmenbedingungen zu beachten. Das betrifft insbesondere
*die Auskunftspflicht,
*die Erfordernisse des Datenschutzes,
*den Opfer- und Täterschutz,
*die Wahrung von Urheber- und Bildnisschutzregelungen
*und die Verpflichtung zur Wahrung der Amtsverschwiegenheit.
Im Vorfeld ist in jedem Einzelfall die Wirkung auf die Öffentlichkeit abzuschätzen und insbesondere zu prüfen, ob Interessen und Gefühle von Opfern und Angehörigen Betroffener und der Schutz ihrer Privatsphäre angemessen berücksichtigt werden.
Personenbezogene Informationen sind nur in den gesetzlich vorgesehenen Fällen zugänglich zu machen bzw. an Medien zu übermitteln. Ddas betrifft beispielsweise Fahndungsersuchen nach der Strafprozessordnung oder die rechtlichen Möglichkeiten der Datenübermittlung nach dem Sicherheitspolizeigesetz.
Grundsätzlich ist auf die Anliegen von Medien bestmöglich Bedacht zu nehmen, wobei jedoch stets die jeweilige Situation mitberücksichtigt werden muss (Einzelfallprüfung). Das betrifft etwa laufende Ermittlungen oder zur Verfügung stehende Ressourcen.
Dienstleistungsverständnis der Mitarbeiter
Die für die Öffentlichkeitsarbeit zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Innenressorts haben sich als Dienstleisterinnen und Dienstleister zu verstehen, die glaubwürdig,tatsachenorientiert, transparent, dialogorientiert und nachvollziehbar, möglichst direkt, situationsgerecht und kooperativ agieren und kommunizieren.
Glaubwürdig und tatsachenorientiert zu agieren und zu kommunizieren heißt unter anderem, dass Informationen zur Verfügung gestellt werden müssen, die den Tatsachen entsprechen. So hat die Nennung der Staatsbürgerschaft bzw. Herkunft etwa nur dann zu unterbleiben, wenn dadurch eindeutige Rückschlüsse auf konkrete Personen gezogen werden können. Jegliche Form diskriminierenden Sprachgebrauchs sowie sonstige Formen der Diskriminierung sind zu unterlassen.
Der Opferschutz genießt höchste Priorität. So hat Medienarbeit nur dann zu erfolgen, wenn Sexualdelikte im öffentlichen Bereich stattfinden und die Bekanntgabe zur Warnung der Bevölkerung vor weiteren Delikten oder zur Fahndung nach Tätern (Zeugenaufruf, weitere Opfer) erforderlich ist. Die Nennung von Details zur Tat hat jedenfalls zu unterbleiben.
Ebenfalls einheitlich geregelt wird die Bekanntgabe von Maßnahmen technischer und taktischer Art, die zur Verfolgung von Tätern und zur Lokalisierung widerrechtlich erlangter Gegenstände (z. B. Geldpaketen) dienen.
Datenschutz wird voll gewährleistet
Besonderer Wert wurde bei der Erarbeitung der Richtlinie auf die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen gelegt. Die Empfehlungen des Datenschutzbeauftragten des BMI wurden aufgenommen. So wird künftig verstärkt zwischen Aktivitäten im öffentlichen Raum und im nicht öffentlichen Raum unterschieden: Im nicht öffentlichen Raum ist die Mitnahme von Medienvertretern (oder Vertretern von Produktionsfirmen) zu konkreten Amtshandlungen aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht erlaubt. Das betrifft die Mitfahrt in Dienstfahrzeugen, deren Insassen jederzeit zu nicht öffentlichen Amtshandlungen gerufen werden können.
Bei Amtshandlungen im öffentlichen Raum gibt es insoweit Einschränkungen, als die amtshandelnden Kolleginnen und Kollegen nicht durch Aktivitäten der Medienarbeit behindert werden dürfen. Dafür ist eine geeignete Betreuung von Medien durch Pressesprecher sicherzustellen. Das gilt etwa bei Großeinsätzen, Veranstaltungen, Schwerpunktaktionen oder bei der Begleitung von Präventionsbeamten oder Sicherheitsbeauftragten (Grätzlpolizisten).
Die Richtlinie tritt gemeinsam mit dem an die Richtlinie angepassten „Erlass für die interne und externe Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit des Bundesministeriums für Inneres (BMI) und der nachgeordneten Behörden und Dienststellen“ am 1. Mai 2019 in Kraft. Gemeinsam bilden die beiden Dokumente die Grundsätze für die Kommunikations- und Medienarbeit.
https://kurier.at/chronik/oesterreich/i ... 1556610505
-------------------------------
Wer mich kennt, wird wahrscheinlich erraten können, auf welcher Seite des politischen Spektrums ich zu finden bin. Ich selbst sehe mich nun in der erstaunlichen Lage, etwas was diese Regierung bzw. dessen VertreterInnen beschließen, zumindest auf einen kleinen Teil bezogen, als notwendig zu sehen. Die auf diversen Privatsendern ausgestrahlten "Dokus" über Sexarbeit, welche immer wieder unangenehm (weil menschenverachtend) auffallen, gehören abgestellt. Polizisten, welche vor laufender Kamera Prostituierte herabwürdigen, sind meines Erachtens, nicht mit der Tätigkeit als GesetzesvertreterInnen vereinbar.
Es wäre noch wichtiger, dass die Behörde nicht nur die Medienarbeit und Selbstdarstellung (politisches Kleingeld) überdenkt, sondern generell darüber, ob der Ton bei Amtshandlungen und deren Verhältnismäßigkeit (verdeckte Ermittler im Verwaltungsrecht - Scheinfreier) mit den Aufgaben und dem würdigen Auftreten der Exekutive vereinbar ist.
Christian Knappik
Neuer Medienerlass: Bundeskriminalamts-Pressestelle wird überraschend aufgelöst, Medienarbeit der Polizei teilweise eingeschränkt.
UPDATE UM 11.35 Uhr: Das BMI hat eine Stellungnahme zum KURIER-Bericht geschickt
2. UPDATE UM 12:50 Uhr: Der zuständige Sektionschef Karl Hutter nimmt Stellung, Neos kritisieren Kickl
Am Montagabend erhielt das Bundeskriminalamt in Wien eine überraschende Nachricht. Die Pressestelle wird per 1. Mai - also de facto mit sofortiger Wirkung - aufgelöst und in das Innenministerium von Herbert Kickl (FPÖ) übersiedelt. Die Mitarbeiter sollen dem Vernehmen nach völlig überrascht worden sein.
Als der KURIER dazu bei dem als Verantwortlichen genannten Kommunikationschef des Innenministeriums, Alexander Marakovits, am Dienstag in der Früh anfragte, wollte dieser dazu nichts sagen. Er verwies wiederum auf den Ministeriumspressesprecher Christoph Pölzl, der selbst noch nicht über dieses offenbar kurzfristig anberaumte Manöver informiert worden war. Allerdings wurde kurz darauf ein Pressestatement des Innenministeriums veröffentlicht. Darin werden "neue Kommunikationsgrundsätze" des Ressorts veröffentlicht. Das ist die Folge des berühmten Mails über "kritische Medien", das der KURIER und der Standard gemeinsam veröffentlicht haben.
Im Bundeskriminalamt wollte man sich zu der geplanten "Zentralisierung" der Pressearbeit im Innenministerium nicht äußern. Es ist allerdings sehr ungewöhnlich, dass die Kommunikationsarbeit künftig vom Ministerium in der Innenstadt aus geleitet wird - die Behörde mit 700 Mitarbeitern aber am Josef-Holaubek-Platz in Wien-Alsergrund untergebracht ist. Die Nachricht war offenbar für alle Beteiligte derartig überraschend, dass noch nicht einmal geklärt ist, wo die Pressemitarbeiter des Bundeskriminalamts überhaupt Platz im Innenministerium finden werden.
Der zuständige Sektionschef Karl Hutter betont, dass es bereits seit Monaten Pläne für einen "Newsroom" im Innenministerium gibt, von dem aus die Presse betreut wird. "Das soll keine Message Control sein, sondern ein einheitlicher Außenauftritt", sagt Hutter zum KURIER. Die vier Pressemitarbeiter des Bundeskriminalamts würden übernommen. "Es ändert sich für sie nur, dass nun ich ihr Chef bin und nicht mehr der Generaldirektor für die öffentliche Sicherheit"
Kritik von den Neos
Die Neos sprechen hingegen von einem "Medienmaulkorb". Innenminister Herbert Kickl würde hier "bewusst kritischen Medien einen Riegel vorschieben, in dem er die Öffentlichkeitsarbeit unter seine Kontrolle bringt", sagt Klubobmann Niki Scherak. "Mit der Zentralisierung der Pressestellen im BMI stellt er sicher, dass keinerlei Informationen, die nicht die Kickl‘sche Freigabe durchlaufen haben, an die Öffentlichkeit kommen. Das ist die nächste massive Einschränkung der Medienfreiheit."
Gestoppt werden künftig übrigens auch Imageaktivitäten der Polizei. So wird es nicht mehr möglich sein, dass Medien zu Amtshandlungen im öffentlichen Raum mitgenommen werden. ATV etwa produzierte dazu immer wieder TV-Serien, aber auch andere Medien (darunter der KURIER) berichten so immer wieder über Razzien. Als Ursache für die Neuerung wird der "Datenschutz" genannt. "Leider hört sich das auf", sagt Sektionschef Hutter, das habe dem Image der Polizei sehr gut getan: "Aber wir können nur das machen, was wir nach dem Datenschutz dürfen."
Betont wird auch die im alten Ministeriumsmail angeordnete Maßnahme, dass die Staatsbürgerschaft genannt werden soll: Die "Nennung der Staatsbürgerschaft bzw. Herkunft hat etwa nur dann zu unterbleiben, wenn dadurch eindeutige Rückschlüsse auf konkrete Personen gezogen werden können."
11:35 Uhr: Folgende Stellungnahme von BMI-Sprecher Christoph Pölzl zu dem Bericht:
"Mit 1. Mai treten die neuen bereits kolportierten Kommunikationsrichtlinien in Kraft. Die Richtlinie wurde unter Federführung der Kommunikationsverantwortlichen des Innenressorts gemeinsam mit den neun Landespolizeidirektionen erarbeitet und vom Datenschutzbeauftragten des BMI geprüft. Im Zuge der Erarbeitung hat sich gezeigt, dass in einzelnen Bereichen Synergien besser genutzt werden sollten. Ziel des BMI ist es, die Öffentlichkeit durch die Medienarbeit so rasch wie möglich, aktiv und professionell zu informieren. Dazu braucht es kurze Informationswege und ein enges Zusammenspiel zwischen den handelnden Akteuren. Das ÖA-Team des Bundeskriminalamts wird daher in die Struktur der Zentralstelle eingegliedert. So sorgen wir auch in der kriminalpolizeilichen Medienarbeit für bundesweit einheitliche Standards und für größtmögliche Transparenz. Gewährleistet wird das durch eine räumliche Zusammenlegung bei gleichzeitiger Federführung und Letztverantwortung (Zuweisung von vier Bediensteten des BK zum BMI - damit wechselt auch die Dienst- u. Fachaufsicht) durch die Kommunikationsabteilung des BMI."
Die komplette Aussendung im Wortlaut:
Am 1. Mai 2019 treten der neue Kommunikationserlass und damit verbunden die neue Kommunikationsrichtlinie des BMI in Kraft. Die Richtlinie wurde unter Federführung der Kommunikationsverantwortlichen des Innenressorts gemeinsam mit den neun Landespolizeidirektionen erarbeitet und vom Datenschutzbeauftragten des BMI geprüft. Die Richtlinie sorgt für bundesweit einheitliche Standards im Bereich der Medienarbeit und für größtmögliche Transparenz.
Die Öffentlichkeit ist durch die Medienarbeit und die Social-Media-Kommunikation so rasch wie möglich, aktiv und professionell in Angelegenheiten der inneren Sicherheit zu informieren. Dabei sind die Freiheit der Medien und ihre Pluralität zu achten. Die Medienarbeit hat bundesweit einheitlich nach den vorgegebenen Kriterien und Standards zu erfolgen.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Im Vorfeld und bei Durchführung der Medienarbeit und der Social-Media-Kommunikation sind die rechtlichen Rahmenbedingungen zu beachten. Das betrifft insbesondere
*die Auskunftspflicht,
*die Erfordernisse des Datenschutzes,
*den Opfer- und Täterschutz,
*die Wahrung von Urheber- und Bildnisschutzregelungen
*und die Verpflichtung zur Wahrung der Amtsverschwiegenheit.
Im Vorfeld ist in jedem Einzelfall die Wirkung auf die Öffentlichkeit abzuschätzen und insbesondere zu prüfen, ob Interessen und Gefühle von Opfern und Angehörigen Betroffener und der Schutz ihrer Privatsphäre angemessen berücksichtigt werden.
Personenbezogene Informationen sind nur in den gesetzlich vorgesehenen Fällen zugänglich zu machen bzw. an Medien zu übermitteln. Ddas betrifft beispielsweise Fahndungsersuchen nach der Strafprozessordnung oder die rechtlichen Möglichkeiten der Datenübermittlung nach dem Sicherheitspolizeigesetz.
Grundsätzlich ist auf die Anliegen von Medien bestmöglich Bedacht zu nehmen, wobei jedoch stets die jeweilige Situation mitberücksichtigt werden muss (Einzelfallprüfung). Das betrifft etwa laufende Ermittlungen oder zur Verfügung stehende Ressourcen.
Dienstleistungsverständnis der Mitarbeiter
Die für die Öffentlichkeitsarbeit zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Innenressorts haben sich als Dienstleisterinnen und Dienstleister zu verstehen, die glaubwürdig,tatsachenorientiert, transparent, dialogorientiert und nachvollziehbar, möglichst direkt, situationsgerecht und kooperativ agieren und kommunizieren.
Glaubwürdig und tatsachenorientiert zu agieren und zu kommunizieren heißt unter anderem, dass Informationen zur Verfügung gestellt werden müssen, die den Tatsachen entsprechen. So hat die Nennung der Staatsbürgerschaft bzw. Herkunft etwa nur dann zu unterbleiben, wenn dadurch eindeutige Rückschlüsse auf konkrete Personen gezogen werden können. Jegliche Form diskriminierenden Sprachgebrauchs sowie sonstige Formen der Diskriminierung sind zu unterlassen.
Der Opferschutz genießt höchste Priorität. So hat Medienarbeit nur dann zu erfolgen, wenn Sexualdelikte im öffentlichen Bereich stattfinden und die Bekanntgabe zur Warnung der Bevölkerung vor weiteren Delikten oder zur Fahndung nach Tätern (Zeugenaufruf, weitere Opfer) erforderlich ist. Die Nennung von Details zur Tat hat jedenfalls zu unterbleiben.
Ebenfalls einheitlich geregelt wird die Bekanntgabe von Maßnahmen technischer und taktischer Art, die zur Verfolgung von Tätern und zur Lokalisierung widerrechtlich erlangter Gegenstände (z. B. Geldpaketen) dienen.
Datenschutz wird voll gewährleistet
Besonderer Wert wurde bei der Erarbeitung der Richtlinie auf die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen gelegt. Die Empfehlungen des Datenschutzbeauftragten des BMI wurden aufgenommen. So wird künftig verstärkt zwischen Aktivitäten im öffentlichen Raum und im nicht öffentlichen Raum unterschieden: Im nicht öffentlichen Raum ist die Mitnahme von Medienvertretern (oder Vertretern von Produktionsfirmen) zu konkreten Amtshandlungen aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht erlaubt. Das betrifft die Mitfahrt in Dienstfahrzeugen, deren Insassen jederzeit zu nicht öffentlichen Amtshandlungen gerufen werden können.
Bei Amtshandlungen im öffentlichen Raum gibt es insoweit Einschränkungen, als die amtshandelnden Kolleginnen und Kollegen nicht durch Aktivitäten der Medienarbeit behindert werden dürfen. Dafür ist eine geeignete Betreuung von Medien durch Pressesprecher sicherzustellen. Das gilt etwa bei Großeinsätzen, Veranstaltungen, Schwerpunktaktionen oder bei der Begleitung von Präventionsbeamten oder Sicherheitsbeauftragten (Grätzlpolizisten).
Die Richtlinie tritt gemeinsam mit dem an die Richtlinie angepassten „Erlass für die interne und externe Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit des Bundesministeriums für Inneres (BMI) und der nachgeordneten Behörden und Dienststellen“ am 1. Mai 2019 in Kraft. Gemeinsam bilden die beiden Dokumente die Grundsätze für die Kommunikations- und Medienarbeit.
https://kurier.at/chronik/oesterreich/i ... 1556610505
-------------------------------
Wer mich kennt, wird wahrscheinlich erraten können, auf welcher Seite des politischen Spektrums ich zu finden bin. Ich selbst sehe mich nun in der erstaunlichen Lage, etwas was diese Regierung bzw. dessen VertreterInnen beschließen, zumindest auf einen kleinen Teil bezogen, als notwendig zu sehen. Die auf diversen Privatsendern ausgestrahlten "Dokus" über Sexarbeit, welche immer wieder unangenehm (weil menschenverachtend) auffallen, gehören abgestellt. Polizisten, welche vor laufender Kamera Prostituierte herabwürdigen, sind meines Erachtens, nicht mit der Tätigkeit als GesetzesvertreterInnen vereinbar.
Es wäre noch wichtiger, dass die Behörde nicht nur die Medienarbeit und Selbstdarstellung (politisches Kleingeld) überdenkt, sondern generell darüber, ob der Ton bei Amtshandlungen und deren Verhältnismäßigkeit (verdeckte Ermittler im Verwaltungsrecht - Scheinfreier) mit den Aufgaben und dem würdigen Auftreten der Exekutive vereinbar ist.
Christian Knappik
-
- Senior Admin
- Beiträge: 18062
- Registriert: 15.06.2006, 19:26
- Wohnort: 1050 Wien
- Ich bin: engagierter Außenstehende(r)
Re: Polizei - Amtshandlung - Umgang mit Menschen
Auch in Salzburg sind wieder die Herren von der Polizei als (Schein-)freier unterwegs....
Da fällt mir wieder die Geschichte ein, wo ein Polizist eine SexarbeiterIn im Laufhaus (legaler Arbeitsplatz) anruft, behauptet er wäre zu besoffen um zu ihr zu kommen und sie deshalb bittet zu ihm in die Wohnung zu kommen (in Salzburg nicht legal), weil er es so nötig hat. Das die Frau dann dort beamtshandelt wurde zeigt das schäbige Vorgehen in solchen Fällen auf.....
Da wir gerade eine Anfrage diesbezüglich an das Innenministerium überlegen, stapeln sich mittlerweile die dokumentierten Vorfälle auf meinem Tisch. Vielleicht gelingt es uns auch einen Politiker zu einer entsprechenden parlamentarischen Anfrage zu bewegen.
-------------------------
Illegale Prostitution durch Online-Anzeigen entlarvt Eine Frau hatte ihre Dienste im Internet angeboten. Sie wird wegen Prostitution außerhalb bewilligter Bordell angezeigt.
Die Polizei hat eine 29-jährige Frau aus Rumänien wegen des Verdachtes der illegalen Prostitution angezeigt. Über eine Online-Anzeige waren Ermittler auf die Spur der 29-Jährigen gekommen: Sie hatte ihre Dienste im Internet angeboten. Die Polizei traf die Frau am Mittwoch in einem Hotelzimmer in Wals an. Sie gestand, dort die Prostitution auszuüben. Sie wird wegen Prostitution außerhalb bewilligter Bordelle anzeigt. Ebenfalls wegen illegaler Prostitution wird eine 31-jährige Slowakin angezeigt: Die Polizei konnte die Frau am Mittwochabend bei Kontrollen zur Straßenprostitution in Salzburg-Schallmoos aufgreifen.
Quelle: https://www.sn.at/salzburg/chronik/ille ... t-71611984 © Salzburger Nachrichten VerlagsgesmbH & Co KG 2019
Da fällt mir wieder die Geschichte ein, wo ein Polizist eine SexarbeiterIn im Laufhaus (legaler Arbeitsplatz) anruft, behauptet er wäre zu besoffen um zu ihr zu kommen und sie deshalb bittet zu ihm in die Wohnung zu kommen (in Salzburg nicht legal), weil er es so nötig hat. Das die Frau dann dort beamtshandelt wurde zeigt das schäbige Vorgehen in solchen Fällen auf.....
Da wir gerade eine Anfrage diesbezüglich an das Innenministerium überlegen, stapeln sich mittlerweile die dokumentierten Vorfälle auf meinem Tisch. Vielleicht gelingt es uns auch einen Politiker zu einer entsprechenden parlamentarischen Anfrage zu bewegen.
-------------------------
Illegale Prostitution durch Online-Anzeigen entlarvt Eine Frau hatte ihre Dienste im Internet angeboten. Sie wird wegen Prostitution außerhalb bewilligter Bordell angezeigt.
Die Polizei hat eine 29-jährige Frau aus Rumänien wegen des Verdachtes der illegalen Prostitution angezeigt. Über eine Online-Anzeige waren Ermittler auf die Spur der 29-Jährigen gekommen: Sie hatte ihre Dienste im Internet angeboten. Die Polizei traf die Frau am Mittwoch in einem Hotelzimmer in Wals an. Sie gestand, dort die Prostitution auszuüben. Sie wird wegen Prostitution außerhalb bewilligter Bordelle anzeigt. Ebenfalls wegen illegaler Prostitution wird eine 31-jährige Slowakin angezeigt: Die Polizei konnte die Frau am Mittwochabend bei Kontrollen zur Straßenprostitution in Salzburg-Schallmoos aufgreifen.
Quelle: https://www.sn.at/salzburg/chronik/ille ... t-71611984 © Salzburger Nachrichten VerlagsgesmbH & Co KG 2019
-
- ModeratorIn
- Beiträge: 1640
- Registriert: 17.06.2018, 13:17
- Ich bin: SexarbeiterIn
Re: Polizei - Amtshandlung - Umgang mit Menschen
War da nicht mal was in Tirol?
Die Polizei nahm sich das Recht heraus, einen Massagesalon zu schließen, weil dort angeblich Geheimprostitution stattfinden würde, nachdem sie als Scheinfreier ihre Dienste angeblich in Anspruch nahmen, die Betreiberin wegen fehlender ausreichender Begründung sich gegen die Schließung wehrte und bis vor dem Europäischen Gericht dagegen klagte und Recht bekam.
Tirol muss nun wegen unsäglicher Willkür der Polizei gegen nette Prostituierte, die wirklich absolut nichts Kriminelles machen, ihr Landesgesetz überarbeiten, eben weil immer wieder die Polizei über der Norm legal tätig ist.
Die Polizei nahm sich das Recht heraus, einen Massagesalon zu schließen, weil dort angeblich Geheimprostitution stattfinden würde, nachdem sie als Scheinfreier ihre Dienste angeblich in Anspruch nahmen, die Betreiberin wegen fehlender ausreichender Begründung sich gegen die Schließung wehrte und bis vor dem Europäischen Gericht dagegen klagte und Recht bekam.
Tirol muss nun wegen unsäglicher Willkür der Polizei gegen nette Prostituierte, die wirklich absolut nichts Kriminelles machen, ihr Landesgesetz überarbeiten, eben weil immer wieder die Polizei über der Norm legal tätig ist.
-
- Senior Admin
- Beiträge: 18062
- Registriert: 15.06.2006, 19:26
- Wohnort: 1050 Wien
- Ich bin: engagierter Außenstehende(r)
Re: Polizei - Amtshandlung - Umgang mit Menschen
@deernhh
Sehr richtig! Und deshalb bleiben wir dran!
In diesem Sinne
christian
Sehr richtig! Und deshalb bleiben wir dran!
In diesem Sinne
christian
-
- Senior Admin
- Beiträge: 18062
- Registriert: 15.06.2006, 19:26
- Wohnort: 1050 Wien
- Ich bin: engagierter Außenstehende(r)
Re: Polizei - Amtshandlung - Umgang mit Menschen
Kontrolle in einem Wiener Bordell.... Die Polizei im Verhältnis zu anwesenden SexarbeiterInnen in mehrfacher Überzahl.....
Alles OK! Außer dass eine der anwesenden PolizistInnen beanstandet, dass ihr die Fliesen in der Küche nicht gefallen würden.... sowie behauptet, dass sie nicht sauber wären. Es wurde wenige Minuten vor der Amtshandlung im Lokal aufgewaschen, da die beiden anwesenden Frauen zusperren wollten.
Ich denke mir, dass es irgendwie typisch ist - irgendwas finden wir immer - auch wenn es absolut nichts mit dem amtlichen Auftrag zu tun hat und eigentlich jeder Grundlage entbehrt. Abmahnung gab es dafür keine, aber ein wenig schales Gefühl hinterlässt die Geschichte schon
christian
Alles OK! Außer dass eine der anwesenden PolizistInnen beanstandet, dass ihr die Fliesen in der Küche nicht gefallen würden.... sowie behauptet, dass sie nicht sauber wären. Es wurde wenige Minuten vor der Amtshandlung im Lokal aufgewaschen, da die beiden anwesenden Frauen zusperren wollten.
Ich denke mir, dass es irgendwie typisch ist - irgendwas finden wir immer - auch wenn es absolut nichts mit dem amtlichen Auftrag zu tun hat und eigentlich jeder Grundlage entbehrt. Abmahnung gab es dafür keine, aber ein wenig schales Gefühl hinterlässt die Geschichte schon
christian
-
- ModeratorIn
- Beiträge: 4100
- Registriert: 08.07.2012, 23:16
- Wohnort: Berlin
- Ich bin: engagierter Außenstehende(r)
Re: Polizei - Amtshandlung - Umgang mit Menschen
wie gesagt.....OHNE WORTE!!!
Kasharius grüßt
Kasharius grüßt
-
- ModeratorIn
- Beiträge: 1640
- Registriert: 17.06.2018, 13:17
- Ich bin: SexarbeiterIn
Re: Polizei - Amtshandlung - Umgang mit Menschen
Diesmal geht es nicht um die Polizei, sondern um ein Finanzamt
Berliner Escort wird vom Finanzamt diskriminiert und wehrt sich
Aya Velázquez ist Unternehmerin und Sexarbeiterin. Als sie Post vom Finanzamt bekam und dort anrief, wurde sie ausgelacht. Für sie ein Fall von Diskriminierung, den sie mit der Behördenleiterin besprach.
Manuel Bogner
Aya-berlin-sexarbeit
Arbeitet mit Pausen seit Anfang 20 als Sexarbeiterin: Aya Velázquez. Foto: © privat
19. November 2019
Seit 2013 betreibt die in Berlin lebende Aya Velázquez ein Start-up, über das sie nicht mehr verraten möchte, und arbeitet zugleich als Escort. Dieser Beruf ist mitunter stigmatisiert und mit vielen Vorurteilen behaftet. Auch Aya machte diese Erfahrung, wie sie kürzlich auf Twitter berichtete. In einem Thread erzählt sie von einem Anruf beim Finanzamt. Ihr dortiger Sachbearbeiter lachte sie wegen ihres Berufs aus. ze.tt hat mir ihr über den Anruf gesprochen.
Aya Velázquez
@aya_velazquez
Post vom #Finanzamt.
Ich soll einen Fragebogen zu meiner #Sexarbeit ausfüllen. Ich habe Fragen dazu und rufe an.
Habe das Aktenzeichen noch nicht zuende aufgesagt, da bricht am anderen Ende der Leitung schallendes Gelächter aus.
Ich: Darf ich fragen, warum Sie lachen?
(1/x)
11:26 - 12. Nov. 2019
ze.tt: Aya, wie kam es zu deinem Anruf?
Aya Velázquez: Ich habe Post vom Finanzamt bekommen. In dem Brief stand: „Nach den mir vorliegenden Informationen gehen Sie einer Tätigkeit im Rahmen eines Prostitutionsgewerbes nach.“ Ich wurde gebeten, einen Fragebogen auszufüllen. Es war ein Standardformular für die Erstanmeldung eines Gewerbes. Das kam mir schon seltsam vor, weil ich ja seit 2013 als Sexarbeiterin gemeldet bin und auch Steuern zahle. Ich habe das Formular ausgefüllt und wollte noch etwas nachfragen. Also habe ich die Durchwahl angerufen, die auf dem Schreiben genannt war.
Was ist dann passiert?
Ein Mann hat abgehoben und noch während ich mein Aktenzeichen durchgegeben habe, hat er angefangen zu lachen. Ich habe dann gefragt, warum er lacht. Erst hat er rumgedruckst und weiter gekichert. Dann sagte er: „Na, ich erinnere mich noch an den Fall.“
Wie hast du reagiert?
Ich habe gefragt, was er mit Fall meint, und es stellte sich heraus, dass er wohl dachte, dass mein Start-up so eine Art Tarnung für meine Arbeit als Sexarbeiterin sei. Ich denke, er vermutete auch, dass die Angestellte in meinem Start-up für mich entweder als Sexarbeiterin oder Bürodame für meine Escort-Dates arbeitet, also irgendetwas mit der Sexarbeit zu tun haben muss. Ich habe ihm dann erklärt, dass ich sowohl ein Start-up mit einer Mitarbeiterin im Inland und zwei Mitarbeitern im Ausland führe, als auch Sexarbeiterin bin, und dass das eine nichts mit dem anderen zu tun hat. Er wurde schließlich immer kleinlauter und hat mich schließlich sachlich und fachlich korrekt beraten. Ich glaube, es hat sein Weltbild erschüttert, dass jemand sowohl der Sexarbeit nachgehen, als auch Arbeitgeberin in einer anderen Branche sein kann. Er dachte wohl: „Wer Nutte ist, kann nur Nutte sein.“ Er hat mich am Ende ernst genommen, weil ich Arbeitgeberin bin. Er hätte mich eigentlich aber auch dann ernst nehmen und sachlich behandeln müssen, wenn ich Sexarbeiterin gewesen wäre.
Nach dem Gespräch hast du dich entschieden, mit seiner*m Vorgesetzten zu sprechen. Warum?
Was er getan hatte, war grundfalsch. Es kann nicht sein, dass ich für meine Arbeit als Sexarbeiterin stigmatisiert werde. Er kann in der Kantine gerne über alles lachen, aber nicht mir gegenüber am Telefon.
Hast du jemanden ans Telefon bekommen?
Ja, ich habe in der Zentrale angerufen und gesagt, dass ich mit der*dem Vorgesetzten des Sachbearbeiters sprechen möchte, um einen Fall von Diskriminierung zu melden. Ich wurde mehrfach durchgestellt und hatte nach etwa fünf Minuten seinen Vorgesetzten in der Leitung. Ich hatte einen kurzen Schreckmoment, ob er mich nicht auch auslachen würde, aber er hat die Sache sehr ernst genommen. Er war verständnisvoll und hat mich gefragt, wie er sich verhalten solle, und ob ich eine Entschuldigung des Mitarbeiters wünsche. Ich meinte „Nein“, sondern bat darum, dass dem Mitarbeiter noch einmal genau erklärt wird, dass er sensible Berufe und stigmatisierte Minderheiten gleich behandeln müsse. Dass es ein Antidiskriminierungsgesetz gibt und ich als Sexarbeiterin einen sachlichen Umgang verdient habe. Der Vorgesetzte gab mir recht und stellte in Aussicht, dass ich am kommenden Tag nochmal einen Anruf bekommen würde.
Warst du damit zufrieden?
Es war schon eine Genugtuung, dass die Chefin des Finanzamts mich am nächsten Tag angerufen hat, um mich im Namen des Mitarbeiters um Entschuldigung zu bitten. Es war ein schönes Gefühl, ernst genommen zu werden. Ich hatte das Gefühl, Gerechtigkeit zu erfahren. Sie sagte auch, Prostitution sei etwas Normales und sie hätten ganz andere Jobs in den Akten.
Denkst du, dass dein Anruf etwas gebracht hat, um Diskriminierung beim Finanzamt zu verringern?
Ich bin mir nicht sicher, ob es in anderen Fällen so läuft, dass die Chefin anruft und um Entschuldigung bittet. Es hat mir wahrscheinlich schon einen Vorteil gebracht, dass ich mich klar artikulieren kann. Ich habe mit ihr auch darüber gesprochen, dass sich strukturell im Umgang zwischen Finanzamt und Bürger*innen etwas ändern müsste. Dass viele ein mulmiges, ungutes Gefühl hätten, wenn sie Post vom Finanzamt bekommen, selbst wenn sie regelmäßig ihre Steuern zahlen. Der Ton ist einfach meist sehr unfreundlich und einschüchternd. Sie hat mir zugestimmt und gesagt, der Ton des Finanzamts sei dezidiert sachlich und wirke dadurch oft rau und abschreckend, habe sich in jüngster Zeit aber schon verbessert.
Was hast du aus dieser Erfahrung gelernt?
Ich habe gemerkt, dass das Bild von Sexarbeit in der Gesellschaft immer noch schambehaftet ist, aber nur für Menschen, die selbst nicht darin tätig sind. Und dass wir das Recht auf Gleichbehandlung einfordern können. Es steht uns zu. Immer. Überall.
https://ze.tt/berliner-escort-wird-vom- ... ehrt-sich/
Berliner Escort wird vom Finanzamt diskriminiert und wehrt sich
Aya Velázquez ist Unternehmerin und Sexarbeiterin. Als sie Post vom Finanzamt bekam und dort anrief, wurde sie ausgelacht. Für sie ein Fall von Diskriminierung, den sie mit der Behördenleiterin besprach.
Manuel Bogner
Aya-berlin-sexarbeit
Arbeitet mit Pausen seit Anfang 20 als Sexarbeiterin: Aya Velázquez. Foto: © privat
19. November 2019
Seit 2013 betreibt die in Berlin lebende Aya Velázquez ein Start-up, über das sie nicht mehr verraten möchte, und arbeitet zugleich als Escort. Dieser Beruf ist mitunter stigmatisiert und mit vielen Vorurteilen behaftet. Auch Aya machte diese Erfahrung, wie sie kürzlich auf Twitter berichtete. In einem Thread erzählt sie von einem Anruf beim Finanzamt. Ihr dortiger Sachbearbeiter lachte sie wegen ihres Berufs aus. ze.tt hat mir ihr über den Anruf gesprochen.
Aya Velázquez
@aya_velazquez
Post vom #Finanzamt.
Ich soll einen Fragebogen zu meiner #Sexarbeit ausfüllen. Ich habe Fragen dazu und rufe an.
Habe das Aktenzeichen noch nicht zuende aufgesagt, da bricht am anderen Ende der Leitung schallendes Gelächter aus.
Ich: Darf ich fragen, warum Sie lachen?
(1/x)
11:26 - 12. Nov. 2019
ze.tt: Aya, wie kam es zu deinem Anruf?
Aya Velázquez: Ich habe Post vom Finanzamt bekommen. In dem Brief stand: „Nach den mir vorliegenden Informationen gehen Sie einer Tätigkeit im Rahmen eines Prostitutionsgewerbes nach.“ Ich wurde gebeten, einen Fragebogen auszufüllen. Es war ein Standardformular für die Erstanmeldung eines Gewerbes. Das kam mir schon seltsam vor, weil ich ja seit 2013 als Sexarbeiterin gemeldet bin und auch Steuern zahle. Ich habe das Formular ausgefüllt und wollte noch etwas nachfragen. Also habe ich die Durchwahl angerufen, die auf dem Schreiben genannt war.
Was ist dann passiert?
Ein Mann hat abgehoben und noch während ich mein Aktenzeichen durchgegeben habe, hat er angefangen zu lachen. Ich habe dann gefragt, warum er lacht. Erst hat er rumgedruckst und weiter gekichert. Dann sagte er: „Na, ich erinnere mich noch an den Fall.“
Wie hast du reagiert?
Ich habe gefragt, was er mit Fall meint, und es stellte sich heraus, dass er wohl dachte, dass mein Start-up so eine Art Tarnung für meine Arbeit als Sexarbeiterin sei. Ich denke, er vermutete auch, dass die Angestellte in meinem Start-up für mich entweder als Sexarbeiterin oder Bürodame für meine Escort-Dates arbeitet, also irgendetwas mit der Sexarbeit zu tun haben muss. Ich habe ihm dann erklärt, dass ich sowohl ein Start-up mit einer Mitarbeiterin im Inland und zwei Mitarbeitern im Ausland führe, als auch Sexarbeiterin bin, und dass das eine nichts mit dem anderen zu tun hat. Er wurde schließlich immer kleinlauter und hat mich schließlich sachlich und fachlich korrekt beraten. Ich glaube, es hat sein Weltbild erschüttert, dass jemand sowohl der Sexarbeit nachgehen, als auch Arbeitgeberin in einer anderen Branche sein kann. Er dachte wohl: „Wer Nutte ist, kann nur Nutte sein.“ Er hat mich am Ende ernst genommen, weil ich Arbeitgeberin bin. Er hätte mich eigentlich aber auch dann ernst nehmen und sachlich behandeln müssen, wenn ich Sexarbeiterin gewesen wäre.
Nach dem Gespräch hast du dich entschieden, mit seiner*m Vorgesetzten zu sprechen. Warum?
Was er getan hatte, war grundfalsch. Es kann nicht sein, dass ich für meine Arbeit als Sexarbeiterin stigmatisiert werde. Er kann in der Kantine gerne über alles lachen, aber nicht mir gegenüber am Telefon.
Hast du jemanden ans Telefon bekommen?
Ja, ich habe in der Zentrale angerufen und gesagt, dass ich mit der*dem Vorgesetzten des Sachbearbeiters sprechen möchte, um einen Fall von Diskriminierung zu melden. Ich wurde mehrfach durchgestellt und hatte nach etwa fünf Minuten seinen Vorgesetzten in der Leitung. Ich hatte einen kurzen Schreckmoment, ob er mich nicht auch auslachen würde, aber er hat die Sache sehr ernst genommen. Er war verständnisvoll und hat mich gefragt, wie er sich verhalten solle, und ob ich eine Entschuldigung des Mitarbeiters wünsche. Ich meinte „Nein“, sondern bat darum, dass dem Mitarbeiter noch einmal genau erklärt wird, dass er sensible Berufe und stigmatisierte Minderheiten gleich behandeln müsse. Dass es ein Antidiskriminierungsgesetz gibt und ich als Sexarbeiterin einen sachlichen Umgang verdient habe. Der Vorgesetzte gab mir recht und stellte in Aussicht, dass ich am kommenden Tag nochmal einen Anruf bekommen würde.
Warst du damit zufrieden?
Es war schon eine Genugtuung, dass die Chefin des Finanzamts mich am nächsten Tag angerufen hat, um mich im Namen des Mitarbeiters um Entschuldigung zu bitten. Es war ein schönes Gefühl, ernst genommen zu werden. Ich hatte das Gefühl, Gerechtigkeit zu erfahren. Sie sagte auch, Prostitution sei etwas Normales und sie hätten ganz andere Jobs in den Akten.
Denkst du, dass dein Anruf etwas gebracht hat, um Diskriminierung beim Finanzamt zu verringern?
Ich bin mir nicht sicher, ob es in anderen Fällen so läuft, dass die Chefin anruft und um Entschuldigung bittet. Es hat mir wahrscheinlich schon einen Vorteil gebracht, dass ich mich klar artikulieren kann. Ich habe mit ihr auch darüber gesprochen, dass sich strukturell im Umgang zwischen Finanzamt und Bürger*innen etwas ändern müsste. Dass viele ein mulmiges, ungutes Gefühl hätten, wenn sie Post vom Finanzamt bekommen, selbst wenn sie regelmäßig ihre Steuern zahlen. Der Ton ist einfach meist sehr unfreundlich und einschüchternd. Sie hat mir zugestimmt und gesagt, der Ton des Finanzamts sei dezidiert sachlich und wirke dadurch oft rau und abschreckend, habe sich in jüngster Zeit aber schon verbessert.
Was hast du aus dieser Erfahrung gelernt?
Ich habe gemerkt, dass das Bild von Sexarbeit in der Gesellschaft immer noch schambehaftet ist, aber nur für Menschen, die selbst nicht darin tätig sind. Und dass wir das Recht auf Gleichbehandlung einfordern können. Es steht uns zu. Immer. Überall.
https://ze.tt/berliner-escort-wird-vom- ... ehrt-sich/
-
- ModeratorIn
- Beiträge: 4100
- Registriert: 08.07.2012, 23:16
- Wohnort: Berlin
- Ich bin: engagierter Außenstehende(r)
Re: Polizei - Amtshandlung - Umgang mit Menschen
Bravo für soviel Courage - auf beiden Seiten. In Berlin wird gerade final der Entwurf eines Landesantidiskriminierungsgesetzes beraten. Es soll auch vor Diskriminierungen vor Behörden schützen. Wäre zu prüfen, ob sich auch SW darauf berufen können; ich denke nämlich schon mit entsprechender Argumentation. Bei Interesse kann ich mich hier dazu gerne ausführlicher verbreiten...
Kasharius grüßt
Kasharius grüßt
-
- Admina
- Beiträge: 352
- Registriert: 23.11.2019, 01:02
- Wohnort: Wien
- Ich bin: SexarbeiterIn
Re: Polizei - Amtshandlung - Umgang mit Menschen
Hallo! Da ich gerade dabei bin, mich im SW-Forum zu orientieren und hier wild herumstolpere, hab ich hier eher zufällig den Link zu meinem Blogbeitrag über die Kontrolluntersuchung gefunden. Ich erlaube mir, einen aktuellen Link zu posten, da der alte unter meinem alten Alter Ego Ronja nicht mehr existiert:
https://www.thorja-escort-wien.at/blog/ ... renkartei/
Hinzufügen möchte ich noch etwas, was mir noch viel später klar geworden ist. (Warum haben wichtige Erkenntnisse eigentlich immer eine so lange Inkubationszeit?).
Bei meiner Registrierung unterzog ich mich ja auch dieser sozialarbeiterischen Beratung. Darauf war ich besonders gespannt, zumal ich ja selbst Sozialarbeiterin war. Nun, bei der Beratung wurde ich mit der "fachlichen" Überzeugung konfrontiert, dass Fellatio mit Kondom auf dem Markt leider nicht akzeptiert werde. Ich finde das insbesondere deshalb höchst irritierend, da ich mir das wahrscheinlich hätte einreden lassen, hätte ich das aus der Praxis nicht schon die längste Zeit besser gewusst... Man könnte also durchaus sagen, ich erhielt dort eine potentiell gesundheitsgefährdende Beratung. Es stimmt einfach nicht, dass safes Blasen gemeinhin abgelehnt wird.
Anlässlich des Termins nach der Erstuntersuchung, wo einem dann der Deckel feierlich überreicht wird, führte ich auch noch ein Gespräch mit der dort diensthabenden Ärztin. Sie war sehr freundlich, bat mich zu sich herein und meinte, es sei für sie so eine Wohltat, mal ganz normal auf deutsch mit einer Klientin reden zu können... Eigentlich könnte man das als latenten Rassismus werten. Was geht mich als ihre Klientin an, dass sie in ihrer Arbeit unter Verständigungsproblemen leidet? Was soll diese komische "Verschwesterung", dieses Mich-Hochheben? Ist doch unprofessionell. Da sind dann Gedanken nicht mehr weit, wie...:
"Und warum haben Sie das als Österreicherin eigentlich NOTWENDIG?"
...ist jetzt nur meine Assoziation dazu, das wurde nicht gesagt. Trotzdem finde ich, steht das dann im Raum.
https://www.thorja-escort-wien.at/blog/ ... renkartei/
Hinzufügen möchte ich noch etwas, was mir noch viel später klar geworden ist. (Warum haben wichtige Erkenntnisse eigentlich immer eine so lange Inkubationszeit?).
Bei meiner Registrierung unterzog ich mich ja auch dieser sozialarbeiterischen Beratung. Darauf war ich besonders gespannt, zumal ich ja selbst Sozialarbeiterin war. Nun, bei der Beratung wurde ich mit der "fachlichen" Überzeugung konfrontiert, dass Fellatio mit Kondom auf dem Markt leider nicht akzeptiert werde. Ich finde das insbesondere deshalb höchst irritierend, da ich mir das wahrscheinlich hätte einreden lassen, hätte ich das aus der Praxis nicht schon die längste Zeit besser gewusst... Man könnte also durchaus sagen, ich erhielt dort eine potentiell gesundheitsgefährdende Beratung. Es stimmt einfach nicht, dass safes Blasen gemeinhin abgelehnt wird.
Anlässlich des Termins nach der Erstuntersuchung, wo einem dann der Deckel feierlich überreicht wird, führte ich auch noch ein Gespräch mit der dort diensthabenden Ärztin. Sie war sehr freundlich, bat mich zu sich herein und meinte, es sei für sie so eine Wohltat, mal ganz normal auf deutsch mit einer Klientin reden zu können... Eigentlich könnte man das als latenten Rassismus werten. Was geht mich als ihre Klientin an, dass sie in ihrer Arbeit unter Verständigungsproblemen leidet? Was soll diese komische "Verschwesterung", dieses Mich-Hochheben? Ist doch unprofessionell. Da sind dann Gedanken nicht mehr weit, wie...:
"Und warum haben Sie das als Österreicherin eigentlich NOTWENDIG?"
...ist jetzt nur meine Assoziation dazu, das wurde nicht gesagt. Trotzdem finde ich, steht das dann im Raum.
It's a business doing pleasure with you.
-
- hat was zu sagen
- Beiträge: 75
- Registriert: 02.10.2015, 05:45
- Wohnort: Suttgart
- Ich bin: Keine Angabe
Re: Polizei - Amtshandlung - Umgang mit Menschen
Thorja hat geschrieben: ↑26.12.2019, 19:28
https://www.thorja-escort-wien.at/blog/ ... renkartei/
Anlässlich des Termins nach der Erstuntersuchung, wo einem dann der Deckel feierlich überreicht wird, führte ich auch noch ein Gespräch mit der dort diensthabenden Ärztin. Sie war sehr freundlich, bat mich zu sich herein und meinte, es sei für sie so eine Wohltat, mal ganz normal auf deutsch mit einer Klientin reden zu können... Eigentlich könnte man das als latenten Rassismus werten. Was geht mich als ihre Klientin an, dass sie in ihrer Arbeit unter Verständigungsproblemen leidet? Was soll diese komische "Verschwesterung", dieses Mich-Hochheben? Ist doch unprofessionell. Da sind dann Gedanken nicht mehr weit, wie...:
"Und warum haben Sie das als Österreicherin eigentlich NOTWENDIG?"
...ist jetzt nur meine Assoziation dazu, das wurde nicht gesagt. Trotzdem finde ich, steht das dann im Raum.
Besser kann man es nicht beschreiben.
Danke für den Beitrag
-
- Senior Admin
- Beiträge: 18062
- Registriert: 15.06.2006, 19:26
- Wohnort: 1050 Wien
- Ich bin: engagierter Außenstehende(r)
Re: Polizei - Amtshandlung - Umgang mit Menschen
@Thorja
Ich teile Deine Einschätzung (sowie die Wut) bzgl. latentem Rassismus bei diversen öffentlichen Stellen, welche für Sexarbeit als Kontrollorgan fungieren. Die Unverfrorenheit Einschätzungen bzgl. der Möglichkeiten des Services anzubieten zeigt welch Geistes Kind hier am Werken ist.
Übrigens spiegelt sich das Ganze auch in diversen Fachgremien wider, bei dem SexarbeiterInnen selbstverständlich nicht zugelassen sind. Man will sich dagegen verwahren, dass SexarbeiterInnen die Kompetenz der Leute hinterfragen, welche die Gesetze zumindest mitbeeinflussen. Es sind dort Personen erwünscht, welche die eigene Tätigkeit (Zwangsuntersuchung, sowie Kontrollmechanismen) als unerlässlich erklären - und somit das bestehende System bestätigen.
Fragt man Polizei bzgl. Zutrittsrechte für Privatwohnungen und "verdeckte Ermittlung - sagen die "braucht man"
Fragt man MitarbeiterInnen des Gesundheitsamtes bzgl. Zwangsuntersuchung - sagen die "unbedingt"
Würde man SexarbeiterInnen befragen, so würden diese auf Diskriminierung und Kriminalisierung hinweisen. Wahrscheinlich würde die Eine oder Andere auf die Unvereinbarkeit mit der EMRK hinweisen (welche in AT Verfassungsrang hat).
Um so wichtiger ist, dass wir unsere Stimmen erheben.
Liebe Grüße Christian
und Danke für den Verweis auf Deinen Artikel
Ich teile Deine Einschätzung (sowie die Wut) bzgl. latentem Rassismus bei diversen öffentlichen Stellen, welche für Sexarbeit als Kontrollorgan fungieren. Die Unverfrorenheit Einschätzungen bzgl. der Möglichkeiten des Services anzubieten zeigt welch Geistes Kind hier am Werken ist.
Übrigens spiegelt sich das Ganze auch in diversen Fachgremien wider, bei dem SexarbeiterInnen selbstverständlich nicht zugelassen sind. Man will sich dagegen verwahren, dass SexarbeiterInnen die Kompetenz der Leute hinterfragen, welche die Gesetze zumindest mitbeeinflussen. Es sind dort Personen erwünscht, welche die eigene Tätigkeit (Zwangsuntersuchung, sowie Kontrollmechanismen) als unerlässlich erklären - und somit das bestehende System bestätigen.
Fragt man Polizei bzgl. Zutrittsrechte für Privatwohnungen und "verdeckte Ermittlung - sagen die "braucht man"
Fragt man MitarbeiterInnen des Gesundheitsamtes bzgl. Zwangsuntersuchung - sagen die "unbedingt"
Würde man SexarbeiterInnen befragen, so würden diese auf Diskriminierung und Kriminalisierung hinweisen. Wahrscheinlich würde die Eine oder Andere auf die Unvereinbarkeit mit der EMRK hinweisen (welche in AT Verfassungsrang hat).
Um so wichtiger ist, dass wir unsere Stimmen erheben.
Liebe Grüße Christian
und Danke für den Verweis auf Deinen Artikel
-
- unverzichtbar
- Beiträge: 183
- Registriert: 19.08.2008, 19:06
- Wohnort: Wien und Umgebung
- Ich bin: SexarbeiterIn
Re: Polizei - Amtshandlung - Umgang mit Menschen
Nicht nur die Kompetenz der Leute muss man hinterfragen! In Salzburg habe ich einmal erlebt, daß eine Ärztin während der Untersuchung offen damit geworben hat, dass sie auch Schönheitsoperationen machen würde. Ich finde es nicht lustig, wenn wer zu mir sagt, dass ich eine Schönheitsoperation notwendig habe. Und noch weniger lustig werde ich, wenn es bei dieser Sch..ß Kontrolluntersuchung ist.
Rose
Rose
we demand our rights
-
- wissend
- Beiträge: 252
- Registriert: 30.09.2008, 23:02
- Wohnort: Wien
- Ich bin: SexarbeiterIn
Re: Polizei - Amtshandlung - Umgang mit Menschen
Ich glaube:
Weil die Dinge die man uns als Sexarbeiterin zumutet derart unfassbar sind, dass wir sie nur schwer verarbeiten können und manchmal auch verdrängen. Es wird aber nicht erträglicher, wenn es einem dann schlagartig bewusst wird.
Gruß
Magda