Ich arbeite eben das Prostschutzgesetz durch und dazu diverse Anmerkungen einzelner Bundesländer.
Dabei habe ich einige Fragen zu denen mir bisher nicht passendes eingefallen ist.
BW z.B. schreibt:
Von Betrieben, die im Rahmen des Escort-Service
oder im Rahmen der Prostitutionsvermittlung tätig
sind, ist ein.Betriebskonzept über die tatsächlichen
Betriebsabläufe im Sinne der Buchung und
Abrechnung mit den Prostituierten sowie Kundinnen
und Kunden zu erstellen. Die Erfüllung der
Vorgaben nach § 18 Absatz 1 ProstSchG ist darzulegen.
Sofern keine Räumlichkeiten vorgehalten
werden, die dem Aufenthalt von Prostituierten
oder der Erbringungen von sexuellen Dienstleistungen
dienen, findet § 18 Absatz 2 f>rostSchG
grundsätzlich keine Anwendung. Allerdings ist
entsprechend § 18 Absatz 2 Nummer 2 ProstSchG
bei Escort-Tätigkeiten oder der Erbringung von
sexuellen Dienstleistungen außerhalb der Räumlichkeiten
des Prostitutionsbetriebes ein ein geeignetes
und sachgerechtes Notrufsystem vorzuhalten.
In 18.1 sollen Mitarbeiter und Pros geschützt werden, ebenso die Jugend, Anwohner und die Allgemeinheit.
Was will man denn da genau haben, dass jeder Hure ein kampferprobter Recke zur Seite steht?
Oder geht es darum ob und wie man den Kunden vorher prüft? Oder darum, dass Bernd mit Sabrina nicht vögeln darf, weil er a) neben einer Kirche wohnt und b) in einem Sperrbezirk ist?
In 18.2.2 geht es um ein Notrufsystem
Was ist da wohl nur gemeint? Ein Implantat, das per Gedankenkraft bedient wird und dazu eine Kavallerie, die vor dem Hotel wartet?
Oder reden wir davon, dass die Dame bei jemandem anrufen kann (der wach ist und ran geht), auch wenn das offizielle Escorttelefon besetzt ist?
Dann ginge es um eine Zweitnummer, die möglichst immer frei ist, ok.
Was aber ist, wenn die Damen ihre Termine mit Stammkunden selbst ausmachen? Bin ich dann gerade nicht vermittelnd und kann ins Bett? Oder muss ich die Mädels zwingen (mit Voodoo und Drohung, dass es keinen Nachttisch gibt), wenn sie mir über ihre Treffen nicht immer Bescheid geben?
Detailfragen Gesetz und Escort
-
- interessiert
- Beiträge: 4
- Registriert: 08.11.2016, 20:26
- Wohnort: NRW
- Ich bin: Keine Angabe
-
- interessiert
- Beiträge: 4
- Registriert: 08.11.2016, 20:26
- Wohnort: NRW
- Ich bin: Keine Angabe
Re: Detailfragen Gesetz und Escort
(5) Die zuständige Behörde kann den Betreiber eines Prostitutionsgewerbes zur Aufstellung und Durchführung von Hygieneplänen verpflichten.
Auch lustig! Wir schreiben also auf unsere Lerntafel:
Nach dem Essen sollst Du Deine Zähne putzen?
Nach dem Vögeln Deine Mumu aber nicht! Die macht das von alleine.
Aber bitte wasche Dir die Hände!
Und nein, das Kondom wirfst Du weg! Auf gar keine Fall! Wir waschen die nicht aus, wir benutzen die nicht nochmal!
Genervte Scherze beseite lassend - was sollte man da denn nur planen und aufschreiben wollen?
Auch lustig! Wir schreiben also auf unsere Lerntafel:
Nach dem Essen sollst Du Deine Zähne putzen?
Nach dem Vögeln Deine Mumu aber nicht! Die macht das von alleine.
Aber bitte wasche Dir die Hände!
Und nein, das Kondom wirfst Du weg! Auf gar keine Fall! Wir waschen die nicht aus, wir benutzen die nicht nochmal!
Genervte Scherze beseite lassend - was sollte man da denn nur planen und aufschreiben wollen?
-
- ModeratorIn
- Beiträge: 4100
- Registriert: 08.07.2012, 23:16
- Wohnort: Berlin
- Ich bin: engagierter Außenstehende(r)
Re: Detailfragen Gesetz und Escort
@Anjas-escortservice
herzlichen Dank für die Anfrage. Sicher werden sich einige Community-Mitglieder hierzu äußern . Allerdings kann hier keine fundierte Rechtsberatung erfolgen. Ich rate daher sich an entsprechende Beratungsstellen, oder kompetente Rechtsanwälte zu wenden.
Kasharius grüßt
herzlichen Dank für die Anfrage. Sicher werden sich einige Community-Mitglieder hierzu äußern . Allerdings kann hier keine fundierte Rechtsberatung erfolgen. Ich rate daher sich an entsprechende Beratungsstellen, oder kompetente Rechtsanwälte zu wenden.
Kasharius grüßt
-
- Goldstück
- Beiträge: 2189
- Registriert: 07.12.2010, 23:29
- Wohnort: Saarlouis
- Ich bin: SexarbeiterIn
Re: Detailfragen Gesetz und Escort
Hi Anja,
@Kasharius hat natürlich recht, eine Rechtsberatung kann man hier im Forum nicht geben.
Das ProstSchG ist eben in vielen Punkten nicht von der Praxis her gedacht. Hier waren Gutmenschen am Werk, die sich ihre Vorstellungen und Ideen zurechtgelegt haben und alle Hinweise aus der Wirklichkeit energisch von sich gewiesen haben, so zum Beispiel der berüchtigte Abgeordnete Marcus Weinberg MdB, auch "Nutten-Weinberg" genannt.
Die Anpassung an die tägliche Praxis wird dann schlecht und recht von den Bundesländern, Kommunen und den zuständig gemachten Ortsbehörden (soweit ich weiß, überall die Ordnungsämter) wahrgenommen.Ich würde Dir empfehlen, erst die Beratungsstellen zu konsultieren (HYDRA in Berlin, Doña Carmen in Frankfurt) und anschließend mit dem Ordnungsamt zu sprechen, nachdem Du Dir Gedanken gemacht hast, wie Du den Zielen des ProstSchG entsprechen könntest. Zum Beispiel mit dem Coverage-System für Escorts, das ja wirklich nichts Neues und bei guten Agenturen auch ohne Gesetz immer üblich gewesen ist.
Grüße,
Rieke
@Kasharius hat natürlich recht, eine Rechtsberatung kann man hier im Forum nicht geben.
Das ProstSchG ist eben in vielen Punkten nicht von der Praxis her gedacht. Hier waren Gutmenschen am Werk, die sich ihre Vorstellungen und Ideen zurechtgelegt haben und alle Hinweise aus der Wirklichkeit energisch von sich gewiesen haben, so zum Beispiel der berüchtigte Abgeordnete Marcus Weinberg MdB, auch "Nutten-Weinberg" genannt.
Die Anpassung an die tägliche Praxis wird dann schlecht und recht von den Bundesländern, Kommunen und den zuständig gemachten Ortsbehörden (soweit ich weiß, überall die Ordnungsämter) wahrgenommen.Ich würde Dir empfehlen, erst die Beratungsstellen zu konsultieren (HYDRA in Berlin, Doña Carmen in Frankfurt) und anschließend mit dem Ordnungsamt zu sprechen, nachdem Du Dir Gedanken gemacht hast, wie Du den Zielen des ProstSchG entsprechen könntest. Zum Beispiel mit dem Coverage-System für Escorts, das ja wirklich nichts Neues und bei guten Agenturen auch ohne Gesetz immer üblich gewesen ist.
Grüße,
Rieke