Bundesweites Vorbereitungstreffen: Klage gegen Prostituiertenschutzgesetz vor dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof
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- Admina
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Bundesweites Vorbereitungstreffen: Klage gegen Prostituiertenschutzgesetz vor dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof
Doña Carmen e.V. lädt ein:
Samstag, 8. Dez. 2018, 11:00 – 16:00 Uhr, Frankfurt/Main
Räumlichkeiten von Doña Carmen e.V., Elbestraße 41
Bundesweites Vorbereitungstreffen:
Klage gegen Prostituiertenschutzgesetz vor dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof (EGMR)
Seit nunmehr anderthalb Jahren werden mit dem „Prostituiertenschutzgesetz“ Grundrechte der von diesem Gesetz betroffenen Menschen systematisch ausgehebelt. Frauen in der Prostitution werden mit Zwangsschutz drangsaliert und einer nahezu vollständigen Überwachung unterworfen. Betreiber/innen von Etablissements werden mittels Genehmigungspflicht gezielt verunsichert und in den wirtschaftlichen Ruin getrieben.
Krasse Mogelpackung: Eliminierung statt Regulierung des Prostitutionsgewerbes
Immer deutlicher entpuppt sich die vermeintliche „Regulierung“ in Wirklichkeit als flächendeckende Eliminierung des Prostitutionsgewerbes: Wenn Betriebe reihenweise schließen, wenn sie keine Konzessionen erhalten oder mittels Baurecht und Sperrgebietsverordnungen in die Knie gezwungen werden, wird für Sexarbeiter/innen die Infrastruktur zerstört und ihr grundgesetzlich geschütztes Recht auf freie Berufsausübung de facto kassiert.
Das System des Zwangsoutings tut ein Übriges: Die Mehrheit der Sexarbeiter/innen lehnt die repressive Reglementierung des „Prostituiertenschutzgesetzes“ ab. Sie geht ins Ausland oder in den Untergrund.
Wir geben nicht klein bei!
Wir haben schon immer deutlich gemacht: Menschenwürde gilt auch für Sexarbeiter/innen. Wir werden die Aushebelung des Rechts auf freie Entfaltung der Persönlichkeit und die massive Einschränkung der freien Berufsausübung von Sexarbeiter/innen nicht widerstandslos hinnehmen.
Im Juni 2017 haben wir eine von über 20 Sexarbeiter/innen, Betreiber/innen und Prostitutionskunden unterzeichnete Verfassungsbeschwerde auf den Weg gebracht. Doch das Bundesverfassungsgericht hat sich bekanntlich im Juli 2018 unter dem fadenscheinigen Verweis auf angeblich formale Mängel der 62-seitigen Verfassungsbeschwerde geweigert, diese überhaupt zur Entscheidung anzunehmen. Sehenden Auges hat man damit den Bruch verfassungsmäßiger Grundrechte sowie europarechtlicher Bestimmungen billigend in Kauf genommen. Die nur schleppend in Gang gekommene behördliche Registrierung der Sexarbeiter/innen konnte infolgedessen ungehemmt fortgesetzt werde.
„6-Monats-Frist“: Entschiedenes Handeln ist geboten!
Mit seiner Nichtannahmeentscheidung hat uns das Bundesverfassungsgericht den Gang zum Europäischen Gerichtshof (EuGH) verbaut. Nicht aber den Weg zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Für eine Beschwerde vor dem Gericht in Straßburg besteht eine 6-Monats-Frist nach Zustellung des (Nicht-) Entscheids über die Verfassungsbeschwerde. Entschiedenes Handeln ist also geboten, wenn man keine Möglichkeit des rechtlichen Widerstands gegen das „Prostituiertenschutzgesetz“ verschenken will.
Rechtsanwalt Percy MacLean begleitet Klage vor Europäischem Menschenrechtsgerichtshof
Doña Carmen e.V. hat mit Percy MacLean (Berlin) einen kompetenten Rechtsanwalt gewinnen können, der sich bereit erklärt hat, mit uns gemeinsam die Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegen die Bundesrepublik Deutschland zu begleiten. RA Percy MacLean war 18 Jahre lang Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Berlin und zeitweilig Direktor des Deutschen Instituts für Menschenrechte.
Auf dem Vorbereitungstreffen am 8. Dezember 2018 in Frankfurt/Main werden wir die praktischen Fragen im Zusammenhang dieser Klage in den Mittelpunkt stellen, zumal die Klage schnell auf den Weg gebracht werden muss. Wir werden u.a. erörtern:
Welche Artikel der Europäischen Menschenrechtskonvention stehen im Zentrum der Beschwerde? Wer ist klageberecht? Was sind die Zulassungsvoraussetzungen? Wie läuft das Einbringen einer Beschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte praktisch ab? Wie lassen sich die Kosten schultern? Welchen politischen Stellenwert hat eine Beschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof? etc. etc.
Alle Unterzeichner/innen der Verfassungsbeschwerde gegen das Prostituiertenschutzgesetz, alle am Widerstand gegen dieses Gesetz interessierten Menschen und alle vom Gesetz Betroffenen sind recht herzlich zum Frankfurter Vorbereitungstreffen am 8. Dez. 2018, 11 Uhr, eingeladen.
Wir bitten darum, diese Einladung auf allen einschlägigen Kanälen bekannt zu machen und hoffen auf zahlreiches Erscheinen!
Das Prostituiertenschutzgesetz muss weg!
Voranmeldung erforderlich!
Kontakt: Doña Carmen e.V., Elbestraße 41, 60329 Frankfurt – Tel: 069 – 7675 2880; Email: donacarmen@t-online.de; INFO: www.donacarmen.de
Samstag, 8. Dez. 2018, 11:00 – 16:00 Uhr, Frankfurt/Main
Räumlichkeiten von Doña Carmen e.V., Elbestraße 41
Bundesweites Vorbereitungstreffen:
Klage gegen Prostituiertenschutzgesetz vor dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof (EGMR)
Seit nunmehr anderthalb Jahren werden mit dem „Prostituiertenschutzgesetz“ Grundrechte der von diesem Gesetz betroffenen Menschen systematisch ausgehebelt. Frauen in der Prostitution werden mit Zwangsschutz drangsaliert und einer nahezu vollständigen Überwachung unterworfen. Betreiber/innen von Etablissements werden mittels Genehmigungspflicht gezielt verunsichert und in den wirtschaftlichen Ruin getrieben.
Krasse Mogelpackung: Eliminierung statt Regulierung des Prostitutionsgewerbes
Immer deutlicher entpuppt sich die vermeintliche „Regulierung“ in Wirklichkeit als flächendeckende Eliminierung des Prostitutionsgewerbes: Wenn Betriebe reihenweise schließen, wenn sie keine Konzessionen erhalten oder mittels Baurecht und Sperrgebietsverordnungen in die Knie gezwungen werden, wird für Sexarbeiter/innen die Infrastruktur zerstört und ihr grundgesetzlich geschütztes Recht auf freie Berufsausübung de facto kassiert.
Das System des Zwangsoutings tut ein Übriges: Die Mehrheit der Sexarbeiter/innen lehnt die repressive Reglementierung des „Prostituiertenschutzgesetzes“ ab. Sie geht ins Ausland oder in den Untergrund.
Wir geben nicht klein bei!
Wir haben schon immer deutlich gemacht: Menschenwürde gilt auch für Sexarbeiter/innen. Wir werden die Aushebelung des Rechts auf freie Entfaltung der Persönlichkeit und die massive Einschränkung der freien Berufsausübung von Sexarbeiter/innen nicht widerstandslos hinnehmen.
Im Juni 2017 haben wir eine von über 20 Sexarbeiter/innen, Betreiber/innen und Prostitutionskunden unterzeichnete Verfassungsbeschwerde auf den Weg gebracht. Doch das Bundesverfassungsgericht hat sich bekanntlich im Juli 2018 unter dem fadenscheinigen Verweis auf angeblich formale Mängel der 62-seitigen Verfassungsbeschwerde geweigert, diese überhaupt zur Entscheidung anzunehmen. Sehenden Auges hat man damit den Bruch verfassungsmäßiger Grundrechte sowie europarechtlicher Bestimmungen billigend in Kauf genommen. Die nur schleppend in Gang gekommene behördliche Registrierung der Sexarbeiter/innen konnte infolgedessen ungehemmt fortgesetzt werde.
„6-Monats-Frist“: Entschiedenes Handeln ist geboten!
Mit seiner Nichtannahmeentscheidung hat uns das Bundesverfassungsgericht den Gang zum Europäischen Gerichtshof (EuGH) verbaut. Nicht aber den Weg zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Für eine Beschwerde vor dem Gericht in Straßburg besteht eine 6-Monats-Frist nach Zustellung des (Nicht-) Entscheids über die Verfassungsbeschwerde. Entschiedenes Handeln ist also geboten, wenn man keine Möglichkeit des rechtlichen Widerstands gegen das „Prostituiertenschutzgesetz“ verschenken will.
Rechtsanwalt Percy MacLean begleitet Klage vor Europäischem Menschenrechtsgerichtshof
Doña Carmen e.V. hat mit Percy MacLean (Berlin) einen kompetenten Rechtsanwalt gewinnen können, der sich bereit erklärt hat, mit uns gemeinsam die Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegen die Bundesrepublik Deutschland zu begleiten. RA Percy MacLean war 18 Jahre lang Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Berlin und zeitweilig Direktor des Deutschen Instituts für Menschenrechte.
Auf dem Vorbereitungstreffen am 8. Dezember 2018 in Frankfurt/Main werden wir die praktischen Fragen im Zusammenhang dieser Klage in den Mittelpunkt stellen, zumal die Klage schnell auf den Weg gebracht werden muss. Wir werden u.a. erörtern:
Welche Artikel der Europäischen Menschenrechtskonvention stehen im Zentrum der Beschwerde? Wer ist klageberecht? Was sind die Zulassungsvoraussetzungen? Wie läuft das Einbringen einer Beschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte praktisch ab? Wie lassen sich die Kosten schultern? Welchen politischen Stellenwert hat eine Beschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof? etc. etc.
Alle Unterzeichner/innen der Verfassungsbeschwerde gegen das Prostituiertenschutzgesetz, alle am Widerstand gegen dieses Gesetz interessierten Menschen und alle vom Gesetz Betroffenen sind recht herzlich zum Frankfurter Vorbereitungstreffen am 8. Dez. 2018, 11 Uhr, eingeladen.
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Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)
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Re: Bundesweites Vorbereitungstreffen: Klage gegen Prostituiertenschutzgesetz vor dem Europäischen Menschenrechtsgericht
Eine gute (politische) Initiative und eine exzellente Anwaltswahl!
Ich wünsche dem Vorhaben erfolg. Wir hatten uns hier im Forum ja schon zu solch einem möglichen Vorgehen ausgetauscht.
Bin sehr gespannt.
Kasharius grüßt solidarisch
Ich wünsche dem Vorhaben erfolg. Wir hatten uns hier im Forum ja schon zu solch einem möglichen Vorgehen ausgetauscht.
Bin sehr gespannt.
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Re: Bundesweites Vorbereitungstreffen: Klage gegen Prostituiertenschutzgesetz vor dem Europäischen Menschenrechtsgericht
Auch von mir beste Wünsche - auch für ausreichend Geduld: Falls die Beschwerde nicht innerhalb der nächsten Monate für unzulässig erklärt wird, kann sie noch jahrelang liegen bleiben.
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Re: Bundesweites Vorbereitungstreffen: Klage gegen Prostituiertenschutzgesetz vor dem Europäischen Menschenrechtsgericht
Thema als Ankündigung gesetzt - deshalb musste ich kurzfristig und vorrübergehend einen der beiden Daumen welche ich seit dem Lesen des Threads halte, lösen...
christian
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Re: Bundesweites Vorbereitungstreffen: Klage gegen Prostituiertenschutzgesetz vor dem Europäischen Menschenrechtsgericht
Auch ich wuensche viel Erfolg, auch wenn es vielleicht Jahre dauern koennte, wie Lycisca schrieb.
Bei echtem Erfolg koennte vielleicht Oesterreich dann bei der Argumentierung in Sachen Diskriminierung / Rechtsverletzungen und mehr daran anknuepfen. (Z.B. menschenrechtswidrige Untersuchungen der SW alle sechs Wochen, unrechtmaessige Durchsuchungen der SW allein schon nur bei Verdacht etc.)
Liebe Gruesse von deernhh
Bei echtem Erfolg koennte vielleicht Oesterreich dann bei der Argumentierung in Sachen Diskriminierung / Rechtsverletzungen und mehr daran anknuepfen. (Z.B. menschenrechtswidrige Untersuchungen der SW alle sechs Wochen, unrechtmaessige Durchsuchungen der SW allein schon nur bei Verdacht etc.)
Liebe Gruesse von deernhh
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Re: Bundesweites Vorbereitungstreffen: Klage gegen Prostituiertenschutzgesetz vor dem Europäischen Menschenrechtsgericht
Würde es erfolgversprechende Sinn machen, wenn sich Sexworker aus allen restriktionsbetroffenen europäischen Staaten ebenfalls zeitnah mit Klagen/Beschwerden gegen die Verletzungen ihrer Menschenrechte an den EGMR wenden?
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Re: Bundesweites Vorbereitungstreffen: Klage gegen Prostituiertenschutzgesetz vor dem Europäischen Menschenrechtsgericht
@lucille
Ich bin juristisch nicht gebildet, deshalb meine Antwort eher laienhaft betrachten.
Ich denke, dass es dafür zu spät wäre (wobei ich die Idee grundsätzlich für hervorragend halte) - die Vorlaufzeit und auch die Finanzierung ist mehr als fraglich. Ich habe Gestern deswegen ein sehr langes Telefonat geführt (da wir auch in die Richtung denken) - dabei ergab sich das Problem, dass wir nicht einen einzigen Anwalt in AT kennen, welcher im Bezug auf ProstGesetz in unserem Sinne tätig war.
Es gibt eine einzige Person (welche uns bekannt ist), welche in Richtung Menschenrecht für SexarbeiterInnen aktiv war - und die ist seit mehreren Monaten (nach unserer Anfrage bzgl. Fakebuchungen von Polizisten und möglicher Weise nicht gesetzlich gedeckten Amtshandlungen) nicht mehr für uns erreichbar.... Wir wollten lediglich ihre Einschätzung und haben in der Anfrage zugesichert, dass wir uns nicht darauf berufen würden. Ich wollte uns lediglich absicher, dass wir uns mit der teilweisen Veröffentlichung nicht zu sehr aus dem Fenster lehnen.
Ich denke, dass nur die Möglichkeit besteht Dona Carmen und die klagenden SexarbeiterInnen bestmöglich zu unterstützen.
Liebe Grüße
christian
Ich bin juristisch nicht gebildet, deshalb meine Antwort eher laienhaft betrachten.
Ich denke, dass es dafür zu spät wäre (wobei ich die Idee grundsätzlich für hervorragend halte) - die Vorlaufzeit und auch die Finanzierung ist mehr als fraglich. Ich habe Gestern deswegen ein sehr langes Telefonat geführt (da wir auch in die Richtung denken) - dabei ergab sich das Problem, dass wir nicht einen einzigen Anwalt in AT kennen, welcher im Bezug auf ProstGesetz in unserem Sinne tätig war.
Es gibt eine einzige Person (welche uns bekannt ist), welche in Richtung Menschenrecht für SexarbeiterInnen aktiv war - und die ist seit mehreren Monaten (nach unserer Anfrage bzgl. Fakebuchungen von Polizisten und möglicher Weise nicht gesetzlich gedeckten Amtshandlungen) nicht mehr für uns erreichbar.... Wir wollten lediglich ihre Einschätzung und haben in der Anfrage zugesichert, dass wir uns nicht darauf berufen würden. Ich wollte uns lediglich absicher, dass wir uns mit der teilweisen Veröffentlichung nicht zu sehr aus dem Fenster lehnen.
Ich denke, dass nur die Möglichkeit besteht Dona Carmen und die klagenden SexarbeiterInnen bestmöglich zu unterstützen.
Liebe Grüße
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Re: Bundesweites Vorbereitungstreffen: Klage gegen Prostituiertenschutzgesetz vor dem Europäischen Menschenrechtsgericht
Ich bin sehr skeptisch, ob der EGMR da irgendein Menschenrecht verletzt sehen wird. Siehe Verhalten in diesem Fall:
http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft ... 17955.html
wo, dem BVG folgend, gleichfalls kollektive Wertvorstellungen über sonst unstrittiges Individualrecht gestellt wurden.
Die vorauszusehende Haltung wird sein: Such' Dir einen anderen Job, schon haste kein Problem . . .
http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft ... 17955.html
wo, dem BVG folgend, gleichfalls kollektive Wertvorstellungen über sonst unstrittiges Individualrecht gestellt wurden.
Die vorauszusehende Haltung wird sein: Such' Dir einen anderen Job, schon haste kein Problem . . .
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- wissend
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Re: Bundesweites Vorbereitungstreffen: Klage gegen Prostituiertenschutzgesetz vor dem Europäischen Menschenrechtsgericht
Niemand kann optimistisch sein der mit Sexarbeit und Behörden zu tun hat. Aber trotzdem ist die Frage wie die Alternative aussieht? Nichts tun? Beten? Oder auf Kaffee und Kuchen mit Politikerinnen zu setzen? Auch wenn es nur eine Minimalchance bedeutet ist es eine Möglichkeit die vielleicht funktionieren könnte.
Magda
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Re: Bundesweites Vorbereitungstreffen: Klage gegen Prostituiertenschutzgesetz vor dem Europäischen Menschenrechtsgericht
Aus juristischer Sicht ist hier sicher Skepsis angezeigt aber wer nicht kämpft hat ja oft bekanntlich schon verloren. Politisch würde das aber m.E. ein achtsames Ausrufezeichen setzen. Allerdings sollte in dieser Initiative, wenn sie den gestartet wird nicht das einzige Mittel im Kampf gegen das ProstSchG betrachtet werden...
Und am heutigen Totensonntag in D sollten wir auch dem Kollegen Meinhard Starostik gedenken. Er verstarb am 12. Juni 2018 in Berlin und hat die Verfassungsbeschwerde betreut.
Kasharius grüßt im stillen Gedenken
Und am heutigen Totensonntag in D sollten wir auch dem Kollegen Meinhard Starostik gedenken. Er verstarb am 12. Juni 2018 in Berlin und hat die Verfassungsbeschwerde betreut.
Kasharius grüßt im stillen Gedenken
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Re: Bundesweites Vorbereitungstreffen: Klage gegen Prostituiertenschutzgesetz vor dem Europäischen Menschenrechtsgericht
"Aber trotzdem ist die Frage wie die Alternative aussieht?"
Das ProstSchG erneut vor dem BVG anfechten, wenn konkrete KonfliktFÄLLE (nicht nur denkbare Konflikte) angeführt werden können. Das BVG hat keine Entscheidung getroffen, sondern eben abgelehnt, eine zu dem Zeitpunkt zu treffen. Verbunden mit dem Hinweis, dass wenn konkretes Amtshandeln bekannt wird, das Grundrechten widerspricht, eine andere Lage gegeben wäre.
Bisher ist vielfach noch die Abwesenheit von Amtshandeln zu beobachten, die Umsetzung des PostSchG wird vertrödelt.
Hier wäre auch ein Ansatzpunkt: Behörden verklagen WEGEN deren Untätigkeit. Bedeutet natürlich, das Gesetz anzuerkennen, wenn man gegen die Nicht-Umsetzung klagt.
Das ProstSchG erneut vor dem BVG anfechten, wenn konkrete KonfliktFÄLLE (nicht nur denkbare Konflikte) angeführt werden können. Das BVG hat keine Entscheidung getroffen, sondern eben abgelehnt, eine zu dem Zeitpunkt zu treffen. Verbunden mit dem Hinweis, dass wenn konkretes Amtshandeln bekannt wird, das Grundrechten widerspricht, eine andere Lage gegeben wäre.
Bisher ist vielfach noch die Abwesenheit von Amtshandeln zu beobachten, die Umsetzung des PostSchG wird vertrödelt.
Hier wäre auch ein Ansatzpunkt: Behörden verklagen WEGEN deren Untätigkeit. Bedeutet natürlich, das Gesetz anzuerkennen, wenn man gegen die Nicht-Umsetzung klagt.
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- Admina
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Re: Bundesweites Vorbereitungstreffen: Klage gegen Prostituiertenschutzgesetz vor dem Europäischen Menschenrechtsgericht
@Kasharius. Danke für die Gedenken an Herrn Starostik am heutigen Tag. Ich glaube er würde sich im Grabe schwarz ärgern, wenn er die paar läppigen Zeilen des Bundesverfassungsgericht noch zu Lebzeiten gelesen hätte.
In stillen Gedenken
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Re: Bundesweites Vorbereitungstreffen: Klage gegen Prostituiertenschutzgesetz vor dem Europäischen Menschenrechtsgericht
Im stillen Gedenken an Meinhard Starostik
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Re: Bundesweites Vorbereitungstreffen: Klage gegen Prostituiertenschutzgesetz vor dem Europäischen Menschenrechtsgericht
Danke liebe @deernhh und gern geschehen liebe @freances
Kasharius grüßt
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Re: Bundesweites Vorbereitungstreffen: Klage gegen Prostituiertenschutzgesetz vor dem Europäischen Menschenrechtsgericht
Der EGMR behandelt jede Beschwerde für sich. Nur dann, wenn mehrere (tausend) Beschwerden aus demselben Land zu demselben Problem eingebracht werden, dann kann es sein, dass sie der EGMR zu einem Pilotverfahren verbindet. Dennoch wäre es sinnvoll, wenn sich Sexworker nicht alles gefallen lassen, sondern ihre Rechte bis zu den Höchstgerichten durchfechten, auch wenn es etwas kostet. Denn nur dadurch können sie im Regelfall eine Klagelegitimation vor dem EGMR (oder einem anderen internationalen Organ) erlangen.Lucille hat geschrieben: Würde es erfolgversprechende Sinn machen, wenn sich Sexworker aus allen restriktionsbetroffenen europäischen Staaten ebenfalls zeitnah mit Klagen/Beschwerden gegen die Verletzungen ihrer Menschenrechte an den EGMR wenden?
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Re: Bundesweites Vorbereitungstreffen: Klage gegen Prostituiertenschutzgesetz vor dem Europäischen Menschenrechtsgericht
Wie schon in einem früheren Thread gleich im Anschluss an das Urteil des Verfassungsgerichts diskutiert: Ganz chancenlos ist eine Beschwerde nicht. Denn auch das Urteil des BVerfG anerkennt ausdrücklich, dass ein Problem mit der Achtung der Wohnung besteht (also Art. 8 EMRK). Wenn die Beschwerde die Hürde der Einzelrichterprüfung schafft und sie der deutschen Regierung zur Stellungnahme übermittelt wird, dann sind die Erfolgschancen ziemlich hoch. Was die Zulässigkeit betrifft, so hat der BVerfG die Verfassungsbeschwerde als bloß hypothetisch abgetan. Im Unterschied dazu hat der EGMR solche Beschwerden zugelassen. (Beispiel: Beschwerden gegen Datensammlungen durch Geheimdienste, wo man nur weiß, dass eine solche Sammlung im Prinzip möglich ist, aber niemand nachweisen kann, wirklich betroffen zu sein. Aktuell läuft derzeit das Verfahren Tretter u.a. gg Österreich, wo es um hypothetische Eingriffe aufgrund des Sicherheitspolizeigesetzes geht.)Boris Büche hat geschrieben: Ich bin sehr skeptisch, ob der EGMR da irgendein Menschenrecht verletzt sehen wird.
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Re: Bundesweites Vorbereitungstreffen: Klage gegen Prostituiertenschutzgesetz vor dem Europäischen Menschenrechtsgericht
Es gibt einige Juristen in Österreich, die kompetent und bereit wären, die Beschwerde einer Sexarbeiterin vor dem EGMR als Anwalt oder als Konsulent zu begleiten. Um ein solches Verfahren zu führen, muss aber vorher ein innerstaatliches Verfahren bis zu einem Höchstgericht geführt haben, also a) im Zivil- oder Strafverfahren bis zum OGH bzw. bei geringfügigeren Angelegenheiten dem OLG (in der Regel extrem teuer) oder b) im Finanz- oder Verwaltungsverfahren bis zum VfGH und VwGH (dafür könnte ein Budget von 10,000€ reichen, die Verfahren dauern aber mehrere Jahre bis zu den endgültigen Urteilen) oder c) direkt in Form einer Gesetzesbeschwerde an den VfGH (wobei jedoch der VfGH die Klagelegitimation sehr eng auslegt und das Risiko besteht, dass der EGMR dem VfGH in diesem Punkt recht gibt und die Beschwerde für unzulässig erklärt wird).Zwerg hat geschrieben: Person (welche uns bekannt ist), welche in Richtung Menschenrecht für SexarbeiterInnen aktiv war
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Re: Bundesweites Vorbereitungstreffen: Klage gegen Prostituiertenschutzgesetz vor dem Europäischen Menschenrechtsgericht
Möglicherweise sind die Erfolgsaussichten der geplanten Beschwerde noch besser, als oben vermutet. Auf internationaler Ebene entsteht nämlich allmählich das Bewusstsein, dass die Rechte der Sexarbeiter besser geschützt werden müssen. Zum Beispiel hat die Interamerikanische Kommission für Menschenrechte im Jahr 2017 ein Hearing dazu abgehalten; Bericht. Die Kommission ist dem Interamerikanischem Gerichtshof für Menschenrechte vorgeschaltet (beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte hat es früher eine ähnliche Konstruktion gegeben).
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Re: Bundesweites Vorbereitungstreffen: Klage gegen Prostituiertenschutzgesetz vor dem Europäischen Menschenrechtsgericht
All diese Hinweise von @Lycisca sind sehr hilfreich finde ich und werden sicher bei den Erwägungen der Teilnehmer an den Beratungen vom 8.12. eine Rolle spielen.
Hier eine kleine Auswahl von EGMR-Entscheidungen mit -zumindest mittelbaren - Bezügen zur Sexarbeit. Man kann sich ein wenig in die Argumentationslinien des Gerichtshofes "hineinfühlen" - vielleicht.
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Jus ... 00_000.pdf
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Jus ... 00_000.pdf
https://www.humanrights.ch/de/menschenr ... li-schweiz
Und zu guter letzt noch zwei von mir wiederum willkürlich ausgewählte Dokumente alt/neu die im Falle einer Beschwerde dem Gerichtshof vielleicht als Anlagen zur Kenntnis gebracht werden könnten...!?
http://www.stiftung-gssg.de/upload/Doku ... t_2015.pdf
https://www.sexworkeurope.org/sites/def ... ion_de.pdf 2005
Kasharius grüßt solidarisch
Hier eine kleine Auswahl von EGMR-Entscheidungen mit -zumindest mittelbaren - Bezügen zur Sexarbeit. Man kann sich ein wenig in die Argumentationslinien des Gerichtshofes "hineinfühlen" - vielleicht.
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Jus ... 00_000.pdf
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Jus ... 00_000.pdf
https://www.humanrights.ch/de/menschenr ... li-schweiz
Und zu guter letzt noch zwei von mir wiederum willkürlich ausgewählte Dokumente alt/neu die im Falle einer Beschwerde dem Gerichtshof vielleicht als Anlagen zur Kenntnis gebracht werden könnten...!?
http://www.stiftung-gssg.de/upload/Doku ... t_2015.pdf
https://www.sexworkeurope.org/sites/def ... ion_de.pdf 2005
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Re: Bundesweites Vorbereitungstreffen: Klage gegen Prostituiertenschutzgesetz vor dem Europäischen Menschenrechtsgericht
Bin zwar auch skeptisch, aber bei Inzest geht es nun wirklich nicht nur um kollektive Wertvorstellungen, sondern um die recht hohe Wahrscheinlichkeit, dass ein dabei evtl. gezeugtes Kind wegen des zu nahen Verwandtschaftverhältnisses der Eltern mit genetischen Fehlern zur Welt kommen wird. Außerdem stellt sich die Frage, ob das Gericht eine Klage gegen ein Gesetz, dessen offizielle Begründung "Schutz der Prostituierten" lautet, mit dem Argument "Kollektive Wertvorstellungen sind gegen Prostitution" ablehnen und damit quasi eine eigene Begründung für das Gesetz liefern kann, die nicht mit der Begründung seitens der Legislative überein stimmt.Boris Büche hat geschrieben: ↑25.11.2018, 10:28Ich bin sehr skeptisch, ob der EGMR da irgendein Menschenrecht verletzt sehen wird. Siehe Verhalten in diesem Fall:
http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft ... 17955.html
wo, dem BVG folgend, gleichfalls kollektive Wertvorstellungen über sonst unstrittiges Individualrecht gestellt wurden.