@kasharius
Ich bin sicher, dass jede/r BetreiberIn eigene Mietverträge hat - und es ist für mich absolut nicht vorstellbar, dass ich einen Mietvertrag (mit bestimmten Bedingungen passend auf das jeweilige Haus habe (ob der rechtlich haltbar ist, oder nicht dahingestellt) und Jemand möchte sich dort einmieten und legt mir "seinen" Vertrag vor. Noch dazu kommt, dass nahezu alle "ohne BetreiberInnen-Varianten" der Sexarbeit (Escort, Wohnungen usw.) in AT verboten oder zumindest im rechtlichen Dunkelgraubereich sind. In Salzburg ist auch der Haus- und Hotelbesuch verboten.
SexarbeiterInnen können also nicht ausweichen - sind durch Gesetzgebung gezwungen mit BetreiberInnen zusammen zu arbeiten. Und somit haben BetreiberInnen eigentlich mehr Auswahl wie SexarbeiterInnen. Die SW die das mit dem Vertrag versuchen würde, bleibt mit Sicherheit über. Noch dazu arbeiten bestimmte BetreiberInnen (speziell Laufhäuser) zusammen - wer an einer Stelle ein Problem hat, bekommt an anderen Orten keinen Platz. Auch entwickelt sich in AT ein gewisses Monopol einiger GroßbetreiberInnen.... durch die Überschaubarkeit des Landes ist dies viel stärker spürbar wie in D.
Rechtlich ist es nicht erlaubt, dass Jemand direkt an einer SW bzw. deren Verdienst mit partizipiert. Es läuft alles über "Mietverträge" - und hier sind die BetreiberInnen (leider) stärker am Ruder. Auch die Behörde bevorzugt die Stellung Derer und fördert sie direkt. Sprich: Gerade in Salzburg werden Anzeigen (möglicher nicht legaler Tätigkeit) oft durch BetreiberInnen erstattet und von der Behörde verhindert. Wie uns erzählt wurde, ist die Kamera, welche ich hier im Thread kritisiere genau aus diesem Grund angeblich dort installiert worden. Der Betreiber soll ganz stolz erzählt haben, dass er dort eine nicht legale Wohnung vermutet und er alle Aus- und Eingehenden der Behörde meldet (ob die Geschichte jetzt wirklcih so stimmt, weiß ich nicht, da dies natürlich nur Hörensagen ist - aber ich befürchte, sie könnte wahr sein.....)
Ich habe auch noch eine Anmerkung welche typisch für AT ist. Wenn ich mit einem Anwalt oder auch Steuerberater in AT spreche, so merke ich nach wenigen Minuten dass oft nur oberflächliche Kenntnisse vorhanden sind. Man muss hier besonders beachten, dass Sexarbeit durch mehrere Gesetze (Seuchenschutzgesetz und Fremdenrecht) geregelt bzw. bedroht wird. Ein Beispiel: Man kann in Wien nach 2 Anzeigen wegen nicht legaler Ausübung der Prostitution abgeschoben werden.... Weil die Strafen jeweils 500,- (im Schnitt) betragen und ab 1000,- Eure Verwaltungsstrafe kann ein Aufenthaltsverbot verhängt werden. Der unten angefügte Strafzettel ist "echt" - Die Betroffene ist abgeschoben worden (schau Dir bitte die angekreuzten Delikte an)
Ich hoffe, dass das Bild groß genug ist, dass man es entziffern kann.... Falls nicht hier der Link zu einer größeren Version von unserem Server
https://www.sexworker.at/Strafverfuegung_neutral.jpg
Wir sind hier in einem Land, wo man als Prostituierte bestraft werden kann, obwohl man keine SexarbeiterIn ist, weil man ein Taxi aufhält.
Es reicht "Blickkontakt zu einem vorbeifahrenden KFZ zu haben und durch Winken und oder Kopfnicken auf sich aufmerksam machen.... macht dann 500,- Das hier natürlich willkürlich jede/r betroffen sein kann und Willkür stattfinden könnte, liegt auf der Hand.
Und wir sind im Verwaltungsrecht. Dagegen Beschwerde erheben heißt, dass man wieder bei einem Polizisten landet... Und auch ein Einspruch hat keinerlei aufschiebende Wirkung gegen eine eventuell mögliche Abschiebung.
Hat zwar jetzt nicht wirklich Alles mit dem Laufhaus Roma zu tun - nur irgendwie erklärt das vielleicht die Komplexität der Geschichte...
Liebe Grüße
christian