SEXWORKER.AT interne Querverweise:
Steuern und Steuerpolitik
Steuerleitfaden für SW in Deutschland - Teil 1 (hier)
Steuerleitfaden für SW in Deutschland - Teil 2: Kassenbuch, Umsatzsteuer
------------------------------------
Die folgenden Ausführungen gelten ausschliesslich für Deutschland!
Ich versuche den steuertechnischen Ablauf von Beginn bis zur Beendigung einer Tätigkeit als SW in Deutschland zu beschreiben. Falls noch Fragen offen sind, bitte einfach fragen.
Prostitution wird in D NICHT als Gewerbe anerkannt, sondern freiberuflichen Tätigkeiten gleichgestellt. Das bedeutet, dass KEINE Gewerbeanmeldung erforderlich ist, dafür aber eine formlose Mitteilung an das für den Wohnort zuständige Finanzamt. In dieser Mitteilung muss folgender Satz wörtlich oder sinngemäss stehen:
- "ich nehme ab (Datum) eine freiberufliche Tätigkeit als Prostituierte auf und bitte um Zuteilung einer Umsatzsteuernummer."
Kurz darauf erhält man vom Finanzamt diesen Fragebogen:
http://www.bundesfinanzministerium.de/D ... ale=de.pdf
Wollt Ihr Eure Steuerangelegenheiten von einem Steuerberater erledigen lassen, dann lasst ihn bereits diesen Fragebogen ausfüllen.
Wollt Ihr es selbst machen (was gar nicht sooo schwierig ist), dann achtet besonders auf folgende Punkte:
3.1. Voraussichtliche Einkünfte
will man lieber später auf einmal einen grösseren Betrag bezahlen, dann sollte man hier einen geringen Betrag angeben. Möchte man lieber vierteljährlich eine Vorauszahlung machen, damit es nicht zuviel auf einmal wird, dann hier lieber einen höheren Betrag angeben.
Die Einkommensteuerpflicht beginnt bei 7.665 Euro jährlich; ist das Einkommen geringer, fällt keine Einkommenssteuer an. Eine ausführliche Tabelle zur anfallenden Einkommenssteuer gibt es hier:
http://www.steuerlinks.de/download/est- ... abelle.pdf
4. Gewinnermittlungsart
Hier immer die einfachere Einnahmenüberschussrechnung ankreuzen, das spart Zeit und Geld.
Liegt ein vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr vor?
Es kann durchaus sinnvoll sein, ein abweichendes Wirtschaftsjahr zu wählen, z. B. wenn man die Tätigkeit am 01.04.07 beginnt, ein Wirtschaftsjahr von 01.04. bis 31.03.. Normalerweise müssten die Einkünfte 2007 in der Steuerklärung 2007 angegeben werden, bei einem abweichenden Wirtschaftsjahr jedoch erst in der Steuererklärung 2008, da das Ende des Wirtschaftsjahres in 2008 liegt. Die fällige Steuerzahlung wird also in die Zukunft verschoben, aufgehoben wird sie aber nicht!
7.1. Gesamtumsatz (geschätzt)
Liegt der hier angegebene Betrag im Gründungsjahr unter 17.500 Euro und im Folgejahr unter 50.000 Euro, kann man bei Punkt
7.2. die Kleinunternehmerregelung beantragen.
Diese hat den Vorteil, dass keine Umsatzsteuer entrichtet werden muss. Diese Befreiung von der Umsatzsteuerpflicht gilt solange bis in einem Jahr der Umsatz 17.500 Euro übersteigt. Interessant ist das für alle SW, die den Job nur nebenbei oder über kürzere Zeiträume machen. Nachteilig ist es nur dann, wenn man sehr hohe Kosten für den Job hat und man im ersten Jahr in allen Rechnungen mehr Mehrwertsteuer bezahlt hat, als man selbst Umsatzsteuer bezahlen müsste. Weniger kompliziert: wenn Du keine Anschaffungen gemacht hast oder planst, die insgesamt höher sind als Dein Gesamtumsatz, ist die Kleinunternehmerregelung gut.
7.3. Wenn Du die Kleinunternehmerregelung nicht in Anspruch nimmst, dann ist hier die Istversteuerung die richtige Wahl. Kleinunternehmer kreuzen nichts an.
Teil 2 folgt in Kürze
LG certik