Verfassungsklage in Vorbereitung – Appell zur Unterstützung
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- Admina
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RE: Verfassungsklage in Vorbereitung – Appell zur Unterstütz
Klage gegen Prostituiertenschutzgesetz
Hurenpass und Betriebskonzept
SexarbeiterInnen müssen sich anmelden und regelmäßig gesundheitlich beraten lassen. Auch behördliche Kontrollen sind vorgesehen.
Die Zahlen schwanken zwischen 400.000 und 1.000.000 – so viele (zumeist weibliche) SexarbeiterInnen soll es in Deutschland geben. Die jeden Tag rund 1,2 Millionen (zumeist männliche) Freier sexuell „bedienen“. Für sie gilt ab 1. Juli ein neues Gesetz, das Prostituiertenschutzgesetz. Es soll, so begründet es das zuständige Familienministerium, SexarbeiterInnen besser schützen.
Viele Frauen und Männer in der Sexarbeit sehen das anders – und haben am Mittwoch in Karlsruhe gegen das neue Gesetz eine Verfassungsbeschwerde eingereicht. Die AktivistInnen, darunter Juanita Henning von der Prostituiertenselbsthilfeorganisation Dona Carmen in Frankfurt am Main und der Künstler und Netzaktivist Padeluun, argumentieren, das Gesetz verstoße etwa gegen das Persönlichkeitsrecht. Sie finden auch, dass es mit Artikel 3 des Grundgesetzes, dem Gleichheitsgebot für alle Menschen, nicht vereinbar sei.
„Mit gnadenloser Ignoranz wurde ein repressives Gesetz durchgezogen, das in der Prostitutionsbranche keinen Stein auf dem anderen lassen wird“, sagt Juanita Henning von Dona Carmen.
Das Prostituiertenschutzgesetz schreibt vor, dass sich Sexarbeitende – Frauen, Männer, Transpersonen – künftig anmelden müssen. Die Anmeldebescheinigung, die regelmäßig verlängert werden muss, wird in der Szene „Hurenpass“ genannt. Um diesen überhaupt erst zu erhalten, müssen sich Prostituierte gesundheitlich beraten lassen. Diejenigen, die jünger sind als 21 Jahre, müssen das jedes halbe Jahr machen, die älteren einmal im Jahr.
Kontrollen und Kondompflicht
Die BetreiberInnen von Bordellen, sogenannten Laufhäusern und Wohnwagen müssen sich den Betrieb ihrer Prostitutionsstätten genehmigen lassen – so wie jedes andere Unternehmen eine Betriebszulassung braucht. Dafür müssen die BetreiberInnen der Rotlicht-Etablissements ein Betriebskonzept vorlegen. Ungeachtet dessen dürfen die BordellbetreiberInnen nicht vorbestraft sein. Der Arbeitsplatz soll künftig kontrolliert werden dürfen – auch wenn es sich um eine Privatwohnung handelt.
Flatrate-Sex, also das Prinzip „all you can fuck“, sowie Werbung für Prostitution werden verboten. Für Freier herrscht Kondompflicht, wer sich widersetzt, kann mit Geldstrafen rechnen.
JUANITA HENNING
„Das Gesetz wird keinen Stein auf dem anderen lassen“
Das Gesetz werde viele Prostituierte in die Illegalität drängen, glaubt Undine de Riviere, Pressesprecherin des Berufsverbands Erotische und sexuelle Dienstleistungen. Das Stigmatisierungsrisiko sei insbesondere für jene groß, deren Familie und Nachbarn nichts von der Sexarbeit wissen: Wenn Behörden künftig die Wohnungen und die Anmeldebescheinigung kontrollieren, könnte der verheimlichte Job rasch auffliegen.
Auch deswegen dürfte sich etwa nur ein Drittel der Sexarbeitenden bei den Behörden anmelden, so wird in der Szene geschätzt. Die anderen könnten ohne „Hurenpass“ illegal arbeiten oder ihren Sexjob aufgeben.
http://www.taz.de/!5420194/
Hurenpass und Betriebskonzept
SexarbeiterInnen müssen sich anmelden und regelmäßig gesundheitlich beraten lassen. Auch behördliche Kontrollen sind vorgesehen.
Die Zahlen schwanken zwischen 400.000 und 1.000.000 – so viele (zumeist weibliche) SexarbeiterInnen soll es in Deutschland geben. Die jeden Tag rund 1,2 Millionen (zumeist männliche) Freier sexuell „bedienen“. Für sie gilt ab 1. Juli ein neues Gesetz, das Prostituiertenschutzgesetz. Es soll, so begründet es das zuständige Familienministerium, SexarbeiterInnen besser schützen.
Viele Frauen und Männer in der Sexarbeit sehen das anders – und haben am Mittwoch in Karlsruhe gegen das neue Gesetz eine Verfassungsbeschwerde eingereicht. Die AktivistInnen, darunter Juanita Henning von der Prostituiertenselbsthilfeorganisation Dona Carmen in Frankfurt am Main und der Künstler und Netzaktivist Padeluun, argumentieren, das Gesetz verstoße etwa gegen das Persönlichkeitsrecht. Sie finden auch, dass es mit Artikel 3 des Grundgesetzes, dem Gleichheitsgebot für alle Menschen, nicht vereinbar sei.
„Mit gnadenloser Ignoranz wurde ein repressives Gesetz durchgezogen, das in der Prostitutionsbranche keinen Stein auf dem anderen lassen wird“, sagt Juanita Henning von Dona Carmen.
Das Prostituiertenschutzgesetz schreibt vor, dass sich Sexarbeitende – Frauen, Männer, Transpersonen – künftig anmelden müssen. Die Anmeldebescheinigung, die regelmäßig verlängert werden muss, wird in der Szene „Hurenpass“ genannt. Um diesen überhaupt erst zu erhalten, müssen sich Prostituierte gesundheitlich beraten lassen. Diejenigen, die jünger sind als 21 Jahre, müssen das jedes halbe Jahr machen, die älteren einmal im Jahr.
Kontrollen und Kondompflicht
Die BetreiberInnen von Bordellen, sogenannten Laufhäusern und Wohnwagen müssen sich den Betrieb ihrer Prostitutionsstätten genehmigen lassen – so wie jedes andere Unternehmen eine Betriebszulassung braucht. Dafür müssen die BetreiberInnen der Rotlicht-Etablissements ein Betriebskonzept vorlegen. Ungeachtet dessen dürfen die BordellbetreiberInnen nicht vorbestraft sein. Der Arbeitsplatz soll künftig kontrolliert werden dürfen – auch wenn es sich um eine Privatwohnung handelt.
Flatrate-Sex, also das Prinzip „all you can fuck“, sowie Werbung für Prostitution werden verboten. Für Freier herrscht Kondompflicht, wer sich widersetzt, kann mit Geldstrafen rechnen.
JUANITA HENNING
„Das Gesetz wird keinen Stein auf dem anderen lassen“
Das Gesetz werde viele Prostituierte in die Illegalität drängen, glaubt Undine de Riviere, Pressesprecherin des Berufsverbands Erotische und sexuelle Dienstleistungen. Das Stigmatisierungsrisiko sei insbesondere für jene groß, deren Familie und Nachbarn nichts von der Sexarbeit wissen: Wenn Behörden künftig die Wohnungen und die Anmeldebescheinigung kontrollieren, könnte der verheimlichte Job rasch auffliegen.
Auch deswegen dürfte sich etwa nur ein Drittel der Sexarbeitenden bei den Behörden anmelden, so wird in der Szene geschätzt. Die anderen könnten ohne „Hurenpass“ illegal arbeiten oder ihren Sexjob aufgeben.
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Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)
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RE: Verfassungsklage in Vorbereitung – Appell zur Unterstütz
Protest in Karlsruhe: Prostituierte wehren sich gegen "Schandgesetz"
Ein neues Gesetz soll ab dem 1. Juli Prostituierte besser vor Ausbeutung und Missbrauch schützen. Was eigentlich gut gemeint war, stößt nun auf Widerstand: Ausgerechnet die, die nach dem willen des Gesetzes geschützt werden sollen, üben nun in Karlsruhe Protest. Sie fühlen sich gegängelt und eingeschränkt.
Bereits in wenigen Tagen tritt ein neues Prostitutionschutzgesetz in Kraft. Dieses besagt, dass sich ab 1. Juli 2017 alle im Prostitutionsgewerbe tätigen Menschen bei den jeweiligen Kommunen anmelden müssen. Jährlich muss diese Anmeldung erneuert werden, alle zwei Jahre muss zudem eine Gesundheitsberatung stattfinden. All dies soll dazu beitragen, die Sexarbeiter vor Ausbeutung, Zuhälterei und Missbrauch zu schützen. Doch dieser Vorschlag kommt nicht überall gut an.
"Akt der Notwehr gegen das Schandgesetz"
Am Mittwoch hat eine kleine Gruppe um den Verein "Dona Carmen - Verein für soziale und politische Rechte von Prostituierten" beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine Verfassungsbeschwerde eingereicht. Der Vorwurf: Das neue Gesetz ist nicht mit dem Grundgesetz zu vereinbaren und schränkt die Persönlichkeitsrechte der Prostituierten massiv ein. Davon sind nach Einschätzung von Dona Carmen bis zu 200.000 Frauen und Männer im Land betroffen.
Insgesamt 25 Beschwerdeführer - Prostituierte, Bordellbetreiber sowie ein Swingerclub - haben sich zusammengetan und einen Berliner Anwalt mit der Formulierung der Beschwerde beauftragt. Ihr Ziel: Das Gesetz soll für ungültig erklärt werden. Stattdessen sollen die Sexarbeiter nicht mehr "an den Rand der Gesellschaft gedrängt werden", so die Forderung von Juanita Henning, Sprecher der Organisation Dona Carmen.
"Es ist das erste Mal in der Geschichte der Republik, dass sich Sexarbeiter an das oberste Gericht wenden", so Henning weiter. Es handle sich um einen "Akt der Notwehr", um das "Schandgesetz" und dem damit verbundenen "System entwürdigender Kontrollen" zu stoppen. Kein anderes Gewerbe sei gesetzlich in dieser Form extra bedacht, betont die Aktivistin. Man fühle sich dadurch an den Rand der Gesellschaft gedrängt.
Betroffene fürchten die Einführung eines "Hurenpasses"
Unterstützt wird die Organisation vom Berliner Rechtsanwalt Meinhard Starostik, der eine entsprechende Verfassungsbeschwerde formuliert hat. Eingeschränkt sieht er vor allem die Grundrechte auf die Freiheit der Berufswahl- und zwar aufgrund der verlangen Anmeldepflicht. Zudem spricht er von einer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, da die Prostituierten bei der Behörde beispielsweise Angaben über ihre sexuelle Orientierung angeben müssen. Diese Daten werden auf einer behördlichen Anmeldung festgehalten, welchen die Prostituierten bei sich tragen müssen. Im Rotlicht-Milieu ist das Dokument bereits als "Hurenpass" verrufen.
Eine weitere Befürchtung: die Unverletzlichkeit der Wohnung könnte gefährdet werden. Wenn die sexuelle Dienstleitung in den eigenen vier Wänden angeboten werde, dann hätten die Behörden jederzeit das Recht auf eine Kontrolle der entsprechenden Örtlichkeit - und damit auch der Wohnung, so die Kritik. Dass es überhaupt eigene Gesetze für das Prostitutionsgewerbe gibt, stößt bei den Betroffenen auf Ablehnung.
Das Gesetz mit 32 Regelungen, an die sich die Prostituierten halten müssen, führt nach Aussage von Juanita Henning dazu, dass viele Frauen nun Existenz-Ängste plagen. Dies würde zudem für schlechtere Arbeitsbedingungen sorgen, weil sich "viele Frauen dann im informellen Sektor bewegen werden", sich also beispielsweise als Fotomodell anbieten müssten. Wer sich nicht an die Reglung hält, muss mit Sanktionen und Bußgeldern von bis zu 10.000 Euro rechnen.
Betroffene rufen zum Protest auf
Bis das Bundesverfassungsgericht entschieden hat, ob es die Beschwerde zulassen will, ruft die Organisation zum Protest auf und will die neue Regelung mit ihren eigenen Waffen schlagen: So sieht Gesetz vor, dass die Prostituieren immer bei der jeweiligen Kommune melden müssen, im Falle eines Umzugs muss die Verwaltung ebenfalls informiert werden. Das wollen sich die Kritiker zunutze machen: Damit die Behörden "in Arbeit ersaufen", sollen die Betroffenen einfach alle rund 11.000 deutschen Gemeinden als Arbeitsstätte melden.
Zudem ist es erlaubt, einen Künstlernamen auf dem Ausweisdokument, dem befürchteten "Hurenpass" anzugeben. Um größtmögliche Verwirrung bei den Behörden zu stiften, sollen sich nach dem Willen der Aktivisten daher alle Damen mit dem Namen der Frauenrechtlerin "Alice Schwarzer" anmelden.
Im Land lässt das Gesetz noch auf sich warten
Obwohl die bundesweite Einführung des Gesetzes der 1. Juli ist, wird es in Baden-Württemberg noch etwas dauern, bis die Regelung anläuft. Wie das Sozialministerium laut Medienberichte angibt, müssen erst noch die nötigen Strukturen bei den Behörden geschaffen werden. Es wird bis 2019 mit Kosten bis zu 3,5 Millionen Euro gerechnet.
Wenn es nach Dona Carmen geht, soll es aber nicht soweit kommen. Sollte die Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht scheitern, wolle man sich durch alle Instanzen klagen, damit die "unverhältnismäßige Regelung", so Anwalt Starostik, wieder gekippt wird.
http://www.ka-news.de/region/karlsruhe/ ... 66,2075899

Vor dem Bundesverfassungsgericht protestierten einige Sexarbeiterinnen und Gegner des Prostitutionsschutzgesetzes. | Bild: Florian Kaute

Die Vertreter der Organisation "Dona Carmen" nach vollendeter Tat: Die Beschwerde ist beim Bundesverfassungsgericht eingegangen. | Bild: Florian Kaute
Ein neues Gesetz soll ab dem 1. Juli Prostituierte besser vor Ausbeutung und Missbrauch schützen. Was eigentlich gut gemeint war, stößt nun auf Widerstand: Ausgerechnet die, die nach dem willen des Gesetzes geschützt werden sollen, üben nun in Karlsruhe Protest. Sie fühlen sich gegängelt und eingeschränkt.
Bereits in wenigen Tagen tritt ein neues Prostitutionschutzgesetz in Kraft. Dieses besagt, dass sich ab 1. Juli 2017 alle im Prostitutionsgewerbe tätigen Menschen bei den jeweiligen Kommunen anmelden müssen. Jährlich muss diese Anmeldung erneuert werden, alle zwei Jahre muss zudem eine Gesundheitsberatung stattfinden. All dies soll dazu beitragen, die Sexarbeiter vor Ausbeutung, Zuhälterei und Missbrauch zu schützen. Doch dieser Vorschlag kommt nicht überall gut an.
"Akt der Notwehr gegen das Schandgesetz"
Am Mittwoch hat eine kleine Gruppe um den Verein "Dona Carmen - Verein für soziale und politische Rechte von Prostituierten" beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine Verfassungsbeschwerde eingereicht. Der Vorwurf: Das neue Gesetz ist nicht mit dem Grundgesetz zu vereinbaren und schränkt die Persönlichkeitsrechte der Prostituierten massiv ein. Davon sind nach Einschätzung von Dona Carmen bis zu 200.000 Frauen und Männer im Land betroffen.
Insgesamt 25 Beschwerdeführer - Prostituierte, Bordellbetreiber sowie ein Swingerclub - haben sich zusammengetan und einen Berliner Anwalt mit der Formulierung der Beschwerde beauftragt. Ihr Ziel: Das Gesetz soll für ungültig erklärt werden. Stattdessen sollen die Sexarbeiter nicht mehr "an den Rand der Gesellschaft gedrängt werden", so die Forderung von Juanita Henning, Sprecher der Organisation Dona Carmen.
"Es ist das erste Mal in der Geschichte der Republik, dass sich Sexarbeiter an das oberste Gericht wenden", so Henning weiter. Es handle sich um einen "Akt der Notwehr", um das "Schandgesetz" und dem damit verbundenen "System entwürdigender Kontrollen" zu stoppen. Kein anderes Gewerbe sei gesetzlich in dieser Form extra bedacht, betont die Aktivistin. Man fühle sich dadurch an den Rand der Gesellschaft gedrängt.
Betroffene fürchten die Einführung eines "Hurenpasses"
Unterstützt wird die Organisation vom Berliner Rechtsanwalt Meinhard Starostik, der eine entsprechende Verfassungsbeschwerde formuliert hat. Eingeschränkt sieht er vor allem die Grundrechte auf die Freiheit der Berufswahl- und zwar aufgrund der verlangen Anmeldepflicht. Zudem spricht er von einer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, da die Prostituierten bei der Behörde beispielsweise Angaben über ihre sexuelle Orientierung angeben müssen. Diese Daten werden auf einer behördlichen Anmeldung festgehalten, welchen die Prostituierten bei sich tragen müssen. Im Rotlicht-Milieu ist das Dokument bereits als "Hurenpass" verrufen.
Eine weitere Befürchtung: die Unverletzlichkeit der Wohnung könnte gefährdet werden. Wenn die sexuelle Dienstleitung in den eigenen vier Wänden angeboten werde, dann hätten die Behörden jederzeit das Recht auf eine Kontrolle der entsprechenden Örtlichkeit - und damit auch der Wohnung, so die Kritik. Dass es überhaupt eigene Gesetze für das Prostitutionsgewerbe gibt, stößt bei den Betroffenen auf Ablehnung.
Das Gesetz mit 32 Regelungen, an die sich die Prostituierten halten müssen, führt nach Aussage von Juanita Henning dazu, dass viele Frauen nun Existenz-Ängste plagen. Dies würde zudem für schlechtere Arbeitsbedingungen sorgen, weil sich "viele Frauen dann im informellen Sektor bewegen werden", sich also beispielsweise als Fotomodell anbieten müssten. Wer sich nicht an die Reglung hält, muss mit Sanktionen und Bußgeldern von bis zu 10.000 Euro rechnen.
Betroffene rufen zum Protest auf
Bis das Bundesverfassungsgericht entschieden hat, ob es die Beschwerde zulassen will, ruft die Organisation zum Protest auf und will die neue Regelung mit ihren eigenen Waffen schlagen: So sieht Gesetz vor, dass die Prostituieren immer bei der jeweiligen Kommune melden müssen, im Falle eines Umzugs muss die Verwaltung ebenfalls informiert werden. Das wollen sich die Kritiker zunutze machen: Damit die Behörden "in Arbeit ersaufen", sollen die Betroffenen einfach alle rund 11.000 deutschen Gemeinden als Arbeitsstätte melden.
Zudem ist es erlaubt, einen Künstlernamen auf dem Ausweisdokument, dem befürchteten "Hurenpass" anzugeben. Um größtmögliche Verwirrung bei den Behörden zu stiften, sollen sich nach dem Willen der Aktivisten daher alle Damen mit dem Namen der Frauenrechtlerin "Alice Schwarzer" anmelden.
Im Land lässt das Gesetz noch auf sich warten
Obwohl die bundesweite Einführung des Gesetzes der 1. Juli ist, wird es in Baden-Württemberg noch etwas dauern, bis die Regelung anläuft. Wie das Sozialministerium laut Medienberichte angibt, müssen erst noch die nötigen Strukturen bei den Behörden geschaffen werden. Es wird bis 2019 mit Kosten bis zu 3,5 Millionen Euro gerechnet.
Wenn es nach Dona Carmen geht, soll es aber nicht soweit kommen. Sollte die Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht scheitern, wolle man sich durch alle Instanzen klagen, damit die "unverhältnismäßige Regelung", so Anwalt Starostik, wieder gekippt wird.
http://www.ka-news.de/region/karlsruhe/ ... 66,2075899

Vor dem Bundesverfassungsgericht protestierten einige Sexarbeiterinnen und Gegner des Prostitutionsschutzgesetzes. | Bild: Florian Kaute

Die Vertreter der Organisation "Dona Carmen" nach vollendeter Tat: Die Beschwerde ist beim Bundesverfassungsgericht eingegangen. | Bild: Florian Kaute
Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)
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Erfolg! – Verfassungsbeschwerde gegen Prostituiertenschutzgesetz in Karlsruhe eingereicht!
http://www.donacarmen.de/erfolg-verfass ... #more-1475
Hier die Klageschrift:
http://www.donacarmen.de/die-verfassung ... utzgesetz/
http://www.donacarmen.de/erfolg-verfass ... #more-1475
Hier die Klageschrift:
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Hier mal eine aktuelle Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den Spielhallengesetzen der Länder Berlin und Saarland. Es geht hier insoweit um eine ähnliche Problematik, da auch hier die Starke gewerberechtliche Regulierung mit einem Hohen Gemeinwohlbelang - Bekämpfung der Spielsucht - begründet wird. Soweit ich es erfassen konnte, nimmt die Verfassungsbeschwerde zum ProstSchG auf die Spielbankengesetz-Entscheidung keinen Bezug.
Hier die Entscheidung
http://www.bundesverfassungsgericht.de/ ... 31412.html
Und hier noch mal der Wortlaut der bisher einzigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die sich zumindest nach in Kraft treten des ProstG mit dem Thema Prostitution auseinandersetzt.
http://www.bundesverfassungsgericht.de/ ... 22407.html
Kann man jetzt ja mal die verschiedenen Argumentationslinien mit der aktuellen Verfassunsbeschwerde abgleichen.
Viel Spaß
Kasharius grüßt
Hier die Entscheidung
http://www.bundesverfassungsgericht.de/ ... 31412.html
Und hier noch mal der Wortlaut der bisher einzigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die sich zumindest nach in Kraft treten des ProstG mit dem Thema Prostitution auseinandersetzt.
http://www.bundesverfassungsgericht.de/ ... 22407.html
Kann man jetzt ja mal die verschiedenen Argumentationslinien mit der aktuellen Verfassunsbeschwerde abgleichen.
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RE: Verfassungsklage in Vorbereitung – Appell zur Unterstütz
Prostitution
Freier und Prostituierte klagen gegen Prostitutionsgesetz
http://www.weser-kurier.de/deutschland- ... 16004.html
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RE: Verfassungsklage in Vorbereitung – Appell zur Unterstütz
Ein starkes Signal: Spendenziel erreicht!
Doña Carmen e.V. dankt allen, die für die Verfassungsbeschwerde gespendet haben!
Mehr als 170 Spender/innen haben mit insgesamt 186 Einzelspenden dazu beigetragen, dass Doña Carmen e.V. Anfang Juli 2017 das Ziel erreicht hat, die Kosten der Verfassungsbeschwerde gegen das so genannte „Prostituiertenschutzgesetz“ zu stemmen.
In einer 10-monatigen Spendenkampagne ist es gelungen, alle Kosten im Zusammenhang mit der Verfassungsbeschwerde aufzubringen, ohne dass wir auf Restkosten sitzenbleiben.
Doña Carmen e.V. dankt allen Spender/innen für das Vertrauen, das sie uns über die lange Zeit entgegengebracht haben. Wir wissen das sehr zu schätzen! Wir danken allen: denen mit einer kleinen Spende genauso wie denen mit einer größeren Spende. Jede einzelne finanzielle Unterstützung hat zu unserem gemeinsamen Erfolg beigetragen und uns ermutigt, den Weg des juristischen Kampfs gegen das Prostituierten-Schandgesetz der Bundesregierung unbeirrt weiterzugehen. Wir hoffen nun, dass der Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe der gewünschte juristische Erfolg zuteil wird, der für die Verteidigung des Rechts auf Prostitution dringend notwendig ist.
Die insgesamt 186 Einzelspenden für die Verfassungsbeschwerde setzen sich wie folgt zusammen: 46 Spenden von Frauen sowie Transexuellen, 115 Spenden von Männern, 9 Spenden von Paaren, 2 Spenden von gesellschaftlichen Organisationen und 14 Spenden von (betroffenen) Firmen.
Die Zusammensetzung der Spenden - sowohl der Zahl wie auch dem Spendenvolumen nach – macht deutlich, dass die Rede von Doña Carmen e.V. als einer von Bordellbetreibern finanzierten Lobbyorganisation nichts anderes als heiße Luft, als eine interessiert verbreitete Desinformation ist.
Mit dem heutigen Tag beenden wir die Spendenkampagne für die Verfassungsbeschwerde.
Gleichwohl benötigen wir nach wie vor finanzielle Unterstützung. Notwendig sind weiterhin begleitende politische Aktionen, Versammlungen der Betroffenen, das Erstellen von Info-Broschüren und Flyern sowie eine insgesamt starke Öffentlichkeitsarbeit. Dafür wird sich Doña Carmen e.V. auch weiterhin engagieren.
Spenden für diese Arbeit nehmen wir gerne entgegen auf unserem regulären Spendenkonto:
Spendenkonto Doña Carmen e.V.
Frankfurter Sparkasse
IBAN: DE 68 5005 0201 0000 4661 66
BIC: HELADEF 1822
Doña Carmen e.V. finanziert sich ausschließlich über Spenden. Jede Spende ist willkommen. Helfen Sie mit! Werden sie beispielsweise Doña-Carmen-Fördermitglied mit einem jährlichen Spendenbetrag von 120 Euro bzw. 10 Euro monatlich.
Die Verfassungsbeschwerde ist geschafft – der Kampf gegen das Prostituierten-Schandgesetz geht weiter! Nach wie vor gilt:
Einen Finger kann man brechen. Fünf Finger sind eine Faust!
--
Neuerscheinung: „Doña Carmen’s Handbuch für die Alltagspraxis“ – 266 Fragen & Antworten zum ProstSchG ISBN 978-3-932246-89-0, 190 S., Preis 12,90 € Am 1.7.2017 beginnt mit dem Inkrafttreten des ‚Prostituiertenschutzgesetzes‘ eine neue Ära der Entrechtung, der Gängelung und Schikane von Sexarbeiter/innen. Das Doña-Carmen- Handbuch beleuchtet das Gesetz aus der Sicht von Sexarbeiter/ innen. In übersichtlich gegliederter Frage-Antwort-Form verbindet es Information mit einer Parteinahme für die Rechte von Sexarbeiter/ innen. Es ist genau diese Kombination, die das Buch hilfreich und nützlich macht. Das Handbuch ist entstanden in Zusammenarbeit mit Sexarbeiter/innen, die wissen worauf es in der Praxis ankommt. „Doña Carmen’s Handbuch für die Alltagspraxis“ ist erhältlich im Buchhandel, über den Verlag DVS oder direkt bei Doña Carmen e.V. DONA CARMEN E.V.
Elbestr. 41
60329 Frankfurt/Main
Tel: 069-76752880
Fax: 069-76750882
www.donacarmen.de
SPENDENKONTO
Dona Carmen e.V.
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Doña Carmen e.V. dankt allen, die für die Verfassungsbeschwerde gespendet haben!
Mehr als 170 Spender/innen haben mit insgesamt 186 Einzelspenden dazu beigetragen, dass Doña Carmen e.V. Anfang Juli 2017 das Ziel erreicht hat, die Kosten der Verfassungsbeschwerde gegen das so genannte „Prostituiertenschutzgesetz“ zu stemmen.
In einer 10-monatigen Spendenkampagne ist es gelungen, alle Kosten im Zusammenhang mit der Verfassungsbeschwerde aufzubringen, ohne dass wir auf Restkosten sitzenbleiben.
Doña Carmen e.V. dankt allen Spender/innen für das Vertrauen, das sie uns über die lange Zeit entgegengebracht haben. Wir wissen das sehr zu schätzen! Wir danken allen: denen mit einer kleinen Spende genauso wie denen mit einer größeren Spende. Jede einzelne finanzielle Unterstützung hat zu unserem gemeinsamen Erfolg beigetragen und uns ermutigt, den Weg des juristischen Kampfs gegen das Prostituierten-Schandgesetz der Bundesregierung unbeirrt weiterzugehen. Wir hoffen nun, dass der Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe der gewünschte juristische Erfolg zuteil wird, der für die Verteidigung des Rechts auf Prostitution dringend notwendig ist.
Die insgesamt 186 Einzelspenden für die Verfassungsbeschwerde setzen sich wie folgt zusammen: 46 Spenden von Frauen sowie Transexuellen, 115 Spenden von Männern, 9 Spenden von Paaren, 2 Spenden von gesellschaftlichen Organisationen und 14 Spenden von (betroffenen) Firmen.
Die Zusammensetzung der Spenden - sowohl der Zahl wie auch dem Spendenvolumen nach – macht deutlich, dass die Rede von Doña Carmen e.V. als einer von Bordellbetreibern finanzierten Lobbyorganisation nichts anderes als heiße Luft, als eine interessiert verbreitete Desinformation ist.
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Gleichwohl benötigen wir nach wie vor finanzielle Unterstützung. Notwendig sind weiterhin begleitende politische Aktionen, Versammlungen der Betroffenen, das Erstellen von Info-Broschüren und Flyern sowie eine insgesamt starke Öffentlichkeitsarbeit. Dafür wird sich Doña Carmen e.V. auch weiterhin engagieren.
Spenden für diese Arbeit nehmen wir gerne entgegen auf unserem regulären Spendenkonto:
Spendenkonto Doña Carmen e.V.
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Die Verfassungsbeschwerde ist geschafft – der Kampf gegen das Prostituierten-Schandgesetz geht weiter! Nach wie vor gilt:
Einen Finger kann man brechen. Fünf Finger sind eine Faust!
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Neuerscheinung: „Doña Carmen’s Handbuch für die Alltagspraxis“ – 266 Fragen & Antworten zum ProstSchG ISBN 978-3-932246-89-0, 190 S., Preis 12,90 € Am 1.7.2017 beginnt mit dem Inkrafttreten des ‚Prostituiertenschutzgesetzes‘ eine neue Ära der Entrechtung, der Gängelung und Schikane von Sexarbeiter/innen. Das Doña-Carmen- Handbuch beleuchtet das Gesetz aus der Sicht von Sexarbeiter/ innen. In übersichtlich gegliederter Frage-Antwort-Form verbindet es Information mit einer Parteinahme für die Rechte von Sexarbeiter/ innen. Es ist genau diese Kombination, die das Buch hilfreich und nützlich macht. Das Handbuch ist entstanden in Zusammenarbeit mit Sexarbeiter/innen, die wissen worauf es in der Praxis ankommt. „Doña Carmen’s Handbuch für die Alltagspraxis“ ist erhältlich im Buchhandel, über den Verlag DVS oder direkt bei Doña Carmen e.V. DONA CARMEN E.V.
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Noch dieses Jahr soll über die Verfassungsbeschwerde entschieden werden. Punkt 28
http://www.bundesverfassungsgericht.de/ ... _node.html
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Re: Verfassungsklage in Vorbereitung – Appell zur Unterstützung
Doña Carmen trauert um Meinhard Starostik
Am gestrigen Tag, den 12. Juni 2018, ist Meinhard Starostik, Rechtsanwalt und Richter am Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin, nach schwerer Krankheit gestorben.
Mit Meinhard Starostik geht ein entschiedener Demokrat, ein streitbarer Kämpfer für die Sache der Entrechteten und verlässlicher Freund von uns. Das schmerzt.
Als Referent auf den Frankfurter Prostitutionstagen und als Verfasser der in Karlsruhe anhängigen Verfassungsbeschwerde gegen das so genannte Prostituiertenschutzgesetz hat Meinhard Starostik sich mit Leidenschaft einer Sache angenommen, die andere eher mit spitzen Fingern angefasst hätten.
Die Rechte von Sexarbeiter/innen und im Prostitutionsgewerbe tätigen Menschen galten ihm nicht weniger als die Rechte anderer Menschen. In vielen Treffen mit Meinhard Starostik haben wir ihn als jemanden erlebt, der sich nicht über andere Menschen stellte, sondern ihnen stets mit Respekt und auf Augenhöhe begegnete. Jede Form von Eitelkeit oder Dünkel waren ihm fremd.
Meinhard Starostik hat seine profunden Rechtskenntnisse und vielfältigen Erfahrungen in den Dienst derer gestellt, die sie am dringendsten benötigten. Dafür sind wir ihm sehr dankbar. Sein Tod ist ein schwerer Verlust für uns. Wir werden ihn nicht vergessen.
Das Team von Doña Carmen e.V.
https://www.donacarmen.de/dona-carmen-t ... starostik/
Am gestrigen Tag, den 12. Juni 2018, ist Meinhard Starostik, Rechtsanwalt und Richter am Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin, nach schwerer Krankheit gestorben.
Mit Meinhard Starostik geht ein entschiedener Demokrat, ein streitbarer Kämpfer für die Sache der Entrechteten und verlässlicher Freund von uns. Das schmerzt.
Als Referent auf den Frankfurter Prostitutionstagen und als Verfasser der in Karlsruhe anhängigen Verfassungsbeschwerde gegen das so genannte Prostituiertenschutzgesetz hat Meinhard Starostik sich mit Leidenschaft einer Sache angenommen, die andere eher mit spitzen Fingern angefasst hätten.
Die Rechte von Sexarbeiter/innen und im Prostitutionsgewerbe tätigen Menschen galten ihm nicht weniger als die Rechte anderer Menschen. In vielen Treffen mit Meinhard Starostik haben wir ihn als jemanden erlebt, der sich nicht über andere Menschen stellte, sondern ihnen stets mit Respekt und auf Augenhöhe begegnete. Jede Form von Eitelkeit oder Dünkel waren ihm fremd.
Meinhard Starostik hat seine profunden Rechtskenntnisse und vielfältigen Erfahrungen in den Dienst derer gestellt, die sie am dringendsten benötigten. Dafür sind wir ihm sehr dankbar. Sein Tod ist ein schwerer Verlust für uns. Wir werden ihn nicht vergessen.
Das Team von Doña Carmen e.V.
https://www.donacarmen.de/dona-carmen-t ... starostik/
Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)
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Fakten und Infos über Prostitution
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Re: Verfassungsklage in Vorbereitung – Appell zur Unterstützung
Ein schrecklicher Verlust und mein Beileid allen Freunden und Angehörigen.
Kasharius grüßt
Kasharius grüßt
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Re: Verfassungsklage in Vorbereitung – Appell zur Unterstützung
Ich bin schockiert! Das ist ja traurig. Ich schließe mich Kasharius an in der Kondolenz.
Das müssen wir erst einmal verarbeiten. Ein unerwarteter Schlag.
Das müssen wir erst einmal verarbeiten. Ein unerwarteter Schlag.