An dieser Stelle, da in meinem Kommentar zum (verlinkten) Artikel des Weser-Kurier auf die Gefährdung duch Gewaltaten
seitens der "Kundschaft" von SW hingewiesen wird, auf SW gefährdende Grauzonen in der Folge von Schließung von Arbeitsorten
und auf Gefährdungen durch amtliche Abwertungen von SW als minderwertige Menschen (Fall Bordsteinschwalbe)
seitens der "Kundschaft" von SW hingewiesen wird, auf SW gefährdende Grauzonen in der Folge von Schließung von Arbeitsorten
und auf Gefährdungen durch amtliche Abwertungen von SW als minderwertige Menschen (Fall Bordsteinschwalbe)
Quelle:
http://www.weser-kurier.de/bremen_artik ... 20208.html
alle Links abegrufen am 2016-12-24, ca 18:00
http://www.weser-kurier.de/bremen_artik ... 20208.html
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»Bremer Verwaltungsgericht kippt Baugenehmigung für Gebäude am Buntentorsteinweg
Absage an Bordell-Pläne
Pascal Faltermann
23.12.2016, 1 Kommentar
Bremen. Im roten Haus in der Bremer Neustadt am Buntentorsteinweg 40 darf derzeit kein Bordell entstehen. Das Verwaltungsgericht hat beschlossen, dass die beantragte Nutzung gebietswidrig und damit rechtswidrig ist. Vor einigen Monaten gab es Diskussionen und Widerstand um das Objekt, für das der Eigentümer Genehmigungen für „Wohnen und Massage mit erotischem Service“ bei der Baubehörde beantragt hatte. Das Gericht ordnete die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Nachbarin an, womit das Gebäude nicht für erotische Massagen genutzt werden darf.
Die Vorgeschichte dazu ist länger: Der Bauträger hatte ursprünglich einen Antrag gestellt, alle vier Etagen für erotische Massagen zu nutzen. Das war der Baubehörde aber zu viel und sie wies den Antrag ab. Es folgte ein Antrag für eine gewerbliche Genehmigung ebenfalls mit speziellen Dienstleistungen für zwei Etagen des vierstöckigen Neubaus mit der roten Fassade. Die Baubehörde genehmigte im Erdgeschoss Gastronomie, für die ersten beiden Etagen das spezielle Massageangebot. Für die übrige Fläche waren Wohnungen vorgesehen. Als dieses Vorhaben an die Öffentlichkeit kam, formierte sich unter den Neustadt-Bewohnern großer Widerstand. Die Anwohner gründeten ein Aktionsbündnis, um gegen die Pläne vorzugehen (wir berichteten).
In der Sache vor Gericht ging es um den sogenannten Gebietserhaltungsanspruch. Dieser Anspruch ermöglicht es einem Grundstückseigentümer in einem bestimmten Baugebiet, sich gegen die Genehmigung eines Bauvorhabens in diesem Baugebiet zur Wehr zu setzen. Die Richter mussten die Frage entscheiden, ob die Wohnungsprostitution prägend war oder faktisch ein sogenanntes Bordell. Im Ergebnis beriefen sich die Justiziare auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und urteilten sinngemäß, dass der Nachbar einen Anspruch auf das Bewahren der Gebietsart hat. Das gehe laut Gericht über das sogenannte Rücksichtnahmegebot hinaus.
Makler Werner Sauer hatte im September erklärt, dass der Eigentümer von den Bordell-Plänen Abstand genommen habe. Auf jetzige Nachfrage sagt Sauer, dass er das Objekt vermarktet habe und es nicht mehr auf dem Markt sei. Die Immobilie stand für einen Preis von 1 380 000 Euro zum Verkauf.«
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K O M M E N T A R
K O M M E N T A R
B_e_d_r_o_h_l_i_c_h
Sofern der Richterspruch nicht angegriffen und aufgehoben bzw. revidiert wird, könnte er Auswirkung auf die Fortexistenz von Arbeitsorten für Sexarbeitende in Bremen haben. In Bremen zum Glück noch vorhandene Häuser, in denen in einer Immobilie der Großteil der Wohnungen als Arbeitsort für Sexarbeitende genutzt werden, könnten, selbst, wenn sie in einer Umgebung lägen, wie die Immobilie im Buntentorsteinweg (Baurechtlich, soweit hier bisher berichtet wurde Mischgebiet) vor der Nutzungsuntersagung stehen.
Das wird dem Vorhaben Eros-Center Duckwitzstraße, das damit perspektivisch weniger Mitbewerbende aus dem Kreis der Sexarbeit in Wohnungen haben dürfte, Auftrieb geben. Ob dies zu einer Beeinträchtigung der Selbstbestimmungsmöglichkeiten von Sexarbeitenden führt, die in kleinen Privatwohnungen frei von Vorgaben eines Großbetriebes tätig sein können, bleibt abzuwarten. Die noch vorhandene Vielfalt von Arbeitsorten, unter denen Sexarbeitende in Bremen wählen können, scheint jedenfalls gefährdet.
Für mich eine beunruhigende Entwicklung. Es droht, dass Sexarbeitende in Grauzonen ausweichen müssen, die Ihren rechtlichen Status und damit ihre Sicherheit prekär werden lassen. Die Betreibenden einer Politik des "Kein Bordell nirgendwo" verantworten eine Entwicklung, die, das hatten wir in Bremen bereits, Sexarbeitende Gewalttätern gegenüber, die als Kunden auftreten, schutzloser werden lassen. Solche Fälle hatte ich u.a. der Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau Bremen (ZGF, Leitung Ulrike Hauffe), die vorgibt sich insbesondere gegen Strukturen zu engagieren, die Gewalt gegen Frauen begünstigen, Ende 2013 geschildert. Hintergrund war die damalige Politik der Schließung von Sexarbeitsorten über das Baurecht.
In Walle verzichteten von schweren Gewalttaten seitens eines Kunden betroffene Sexarbeitende auf eine Anzeige bei der Polizei, da sie den Fortbestand ihres Arbeitsortes fürchteten. Solche realen Szenarien sind erneut zu befürchten, wenn Sexarbeitsorte durch behördliche Auflagen die Schließung droht. Diesen realen Ereignissen gegenüber sind die wiederholt geäusserten Phantasien zum Umfang und der Art von Ausbeutung sexueller Tätigkeit, beispielhaft die Lüge(n) von 40.000 Zwangsprostituierten (1), die von Frau Hauffe in die Welt gesetzt wurden, diese Lüge für die sie sich 2014 im Deutschlandfunk entschuldigte (2), zweitrangig. Es handelt sich um Erzählungen, die gefährliche Verzerrungen in der öffentlichen Wahrnehmung der Sexarbeit bewirken.
Reale Gefährdungen, denen Sexarbeitende ausgesetzt sind, verschwinden hinter solchen amtlichen Verzerrungen. Diese Gefährdungen bestehen u.a. in einer Reduzierung der Vielfalt der Arbeitsorte, in Übergriffen seitens der Kundschaft und in vielfältiger Abwertung Sexarbeitender als Menschen minderer Qualität, wie um ein aktuelles Beispiel zu nennen, in der beleidigende amtlich vorgestern erfolgten Bezeichnung einer Sexarbeitenden als „Bordsteinschwalbe“ (3) durch die Bundespolizei. Dass die ZGF sich nicht für eine Vielfalt von möglichen Arbeitsorten für Sexarbeitende einsetzt ist ein Skandal. Die ZGF trägt zu einem Arbeits- und sozialem Umfeld von Sexarbeit bei, das, jüngste Morde gegen Sexarbeitende verdeutlichen (4) diese Gefahr, lebensbedrohend sein kann.
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(1)
WESER-KURIER, 9. Apr. 2005, Seite 2
(2)
Deutschlandfunk, Die Spur der 40.000, Sendung vom 09.04.2014
(Frau Hauffe äusserte sich dort mit dem Wunsch die Zahl 40.000 am 08.April 2005 nicht genannt zu haben)
http://www.deutschlandradiokultur.de/pr ... _id=296569
(3)
Veröffentlichung der Bundespolizei vom 22.12.2016,
http://www.presseportal.de/blaulicht/pm ... 17/3518691
(4)
http://www.weser-kurier.de/region_artik ... 90339.html
http://www.sexworker.at/phpBB2/viewtopi ... 992#152992 und weiter Beiträge dort
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Schreiben, damit niemand sagen kann, von nichts gewusst haben zu können
Klaus Fricke,
SIB-SWinfoBremen@gmx.de