ProstituiertenMorde - SerienKiller - AntiGewaltGedenktag

Berichte, Dokus, Artikel und ja: auch Talkshows zum Thema Sexarbeit werden hier diskutiert
Klaus Fricke
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RE: ProstituiertenMorde - SerienKiller - AntiGewaltGedenktag

Beitrag von Klaus Fricke »



An dieser Stelle, da in meinem Kommentar zum (verlinkten) Artikel des Weser-Kurier auf die Gefährdung duch Gewaltaten
seitens der "Kundschaft" von SW hingewiesen wird, auf SW gefährdende Grauzonen in der Folge von Schließung von Arbeitsorten
und auf Gefährdungen durch amtliche Abwertungen von SW als minderwertige Menschen (Fall Bordsteinschwalbe)

Quelle:
http://www.weser-kurier.de/bremen_artik ... 20208.html
alle Links abegrufen am 2016-12-24, ca 18:00


»Bremer Verwaltungsgericht kippt Baugenehmigung für Gebäude am Buntentorsteinweg
Absage an Bordell-Pläne

Pascal Faltermann
23.12.2016, 1 Kommentar

Bremen. Im roten Haus in der Bremer Neustadt am Buntentorsteinweg 40 darf derzeit kein Bordell entstehen. Das Verwaltungsgericht hat beschlossen, dass die beantragte Nutzung gebietswidrig und damit rechtswidrig ist. Vor einigen Monaten gab es Diskussionen und Widerstand um das Objekt, für das der Eigentümer Genehmigungen für „Wohnen und Massage mit erotischem Service“ bei der Baubehörde beantragt hatte. Das Gericht ordnete die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Nachbarin an, womit das Gebäude nicht für erotische Massagen genutzt werden darf.

Die Vorgeschichte dazu ist länger: Der Bauträger hatte ursprünglich einen Antrag gestellt, alle vier Etagen für erotische Massagen zu nutzen. Das war der Baubehörde aber zu viel und sie wies den Antrag ab. Es folgte ein Antrag für eine gewerbliche Genehmigung ebenfalls mit speziellen Dienstleistungen für zwei Etagen des vierstöckigen Neubaus mit der roten Fassade. Die Baubehörde genehmigte im Erdgeschoss Gas­tronomie, für die ersten beiden Etagen das spezielle Massageangebot. Für die übrige Fläche waren Wohnungen vorgesehen. Als dieses Vorhaben an die Öffentlichkeit kam, formierte sich unter den Neustadt-Bewohnern großer Widerstand. Die Anwohner gründeten ein Aktionsbündnis, um gegen die Pläne vorzugehen (wir berichteten).

In der Sache vor Gericht ging es um den sogenannten Gebietserhaltungsanspruch. Dieser Anspruch ermöglicht es einem Grundstückseigentümer in einem bestimmten Baugebiet, sich gegen die Genehmigung eines Bauvorhabens in diesem Baugebiet zur Wehr zu setzen. Die Richter mussten die Frage entscheiden, ob die Wohnungsprostitution prägend war oder faktisch ein sogenanntes Bordell. Im Ergebnis beriefen sich die Justiziare auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und urteilten sinngemäß, dass der Nachbar einen Anspruch auf das Bewahren der Gebietsart hat. Das gehe laut Gericht über das sogenannte Rücksichtnahmegebot hinaus.

Makler Werner Sauer hatte im September erklärt, dass der Eigentümer von den Bordell-Plänen Abstand genommen habe. Auf jetzige Nachfrage sagt Sauer, dass er das Objekt vermarktet habe und es nicht mehr auf dem Markt sei. Die Immobilie stand für einen Preis von 1 380 000 Euro zum Verkauf.
«

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K O M M E N T A R


B_e_d_r_o_h_l_i_c_h

Sofern der Richterspruch nicht angegriffen und aufgehoben bzw. revidiert wird, könnte er Auswirkung auf die Fortexistenz von Arbeitsorten für Sexarbeitende in Bremen haben. In Bremen zum Glück noch vorhandene Häuser, in denen in einer Immobilie der Großteil der Wohnungen als Arbeitsort für Sexarbeitende genutzt werden, könnten, selbst, wenn sie in einer Umgebung lägen, wie die Immobilie im Buntentorsteinweg (Baurechtlich, soweit hier bisher berichtet wurde Mischgebiet) vor der Nutzungsuntersagung stehen.

Das wird dem Vorhaben Eros-Center Duckwitzstraße, das damit perspektivisch weniger Mitbewerbende aus dem Kreis der Sexarbeit in Wohnungen haben dürfte, Auftrieb geben. Ob dies zu einer Beeinträchtigung der Selbstbestimmungsmöglichkeiten von Sexarbeitenden führt, die in kleinen Privatwohnungen frei von Vorgaben eines Großbetriebes tätig sein können, bleibt abzuwarten. Die noch vorhandene Vielfalt von Arbeitsorten, unter denen Sexarbeitende in Bremen wählen können, scheint jedenfalls gefährdet.

Für mich eine beunruhigende Entwicklung. Es droht, dass Sexarbeitende in Grauzonen ausweichen müssen, die Ihren rechtlichen Status und damit ihre Sicherheit prekär werden lassen. Die Betreibenden einer Politik des "Kein Bordell nirgendwo" verantworten eine Entwicklung, die, das hatten wir in Bremen bereits, Sexarbeitende Gewalttätern gegenüber, die als Kunden auftreten, schutzloser werden lassen. Solche Fälle hatte ich u.a. der Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau Bremen (ZGF, Leitung Ulrike Hauffe), die vorgibt sich insbesondere gegen Strukturen zu engagieren, die Gewalt gegen Frauen begünstigen, Ende 2013 geschildert. Hintergrund war die damalige Politik der Schließung von Sexarbeitsorten über das Baurecht.

In Walle verzichteten von schweren Gewalttaten seitens eines Kunden betroffene Sexarbeitende auf eine Anzeige bei der Polizei, da sie den Fortbestand ihres Arbeitsortes fürchteten. Solche realen Szenarien sind erneut zu befürchten, wenn Sexarbeitsorte durch behördliche Auflagen die Schließung droht. Diesen realen Ereignissen gegenüber sind die wiederholt geäusserten Phantasien zum Umfang und der Art von Ausbeutung sexueller Tätigkeit, beispielhaft die Lüge(n) von 40.000 Zwangsprostituierten (1), die von Frau Hauffe in die Welt gesetzt wurden, diese Lüge für die sie sich 2014 im Deutschlandfunk entschuldigte (2), zweitrangig. Es handelt sich um Erzählungen, die gefährliche Verzerrungen in der öffentlichen Wahrnehmung der Sexarbeit bewirken.

Reale Gefährdungen, denen Sexarbeitende ausgesetzt sind, verschwinden hinter solchen amtlichen Verzerrungen. Diese Gefährdungen bestehen u.a. in einer Reduzierung der Vielfalt der Arbeitsorte, in Übergriffen seitens der Kundschaft und in vielfältiger Abwertung Sexarbeitender als Menschen minderer Qualität, wie um ein aktuelles Beispiel zu nennen, in der beleidigende amtlich vorgestern erfolgten Bezeichnung einer Sexarbeitenden als „Bordsteinschwalbe“ (3) durch die Bundespolizei. Dass die ZGF sich nicht für eine Vielfalt von möglichen Arbeitsorten für Sexarbeitende einsetzt ist ein Skandal. Die ZGF trägt zu einem Arbeits- und sozialem Umfeld von Sexarbeit bei, das, jüngste Morde gegen Sexarbeitende verdeutlichen (4) diese Gefahr, lebensbedrohend sein kann.

- - - - - - - - - -

(1)
WESER-KURIER, 9. Apr. 2005, Seite 2

(2)
Deutschlandfunk, Die Spur der 40.000, Sendung vom 09.04.2014
(Frau Hauffe äusserte sich dort mit dem Wunsch die Zahl 40.000 am 08.April 2005 nicht genannt zu haben)
http://www.deutschlandradiokultur.de/pr ... _id=296569

(3)
Veröffentlichung der Bundespolizei vom 22.12.2016,
http://www.presseportal.de/blaulicht/pm ... 17/3518691

(4)
http://www.weser-kurier.de/region_artik ... 90339.html
http://www.sexworker.at/phpBB2/viewtopi ... 992#152992 und weiter Beiträge dort


_________________________________
Schreiben, damit niemand sagen kann, von nichts gewusst haben zu können


Klaus Fricke,
SIB-SWinfoBremen@gmx.de

Klaus Fricke
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RE: ProstituiertenMorde - SerienKiller - AntiGewaltGedenktag

Beitrag von Klaus Fricke »

Der Artikel, zu dem der Querverweis führt enthält ein Beispiel struktureller Gewalt gegen SW,
das Resultat moralischen Totalitarismus ist, zu dem auch abolitionistische Überzeugungen gehören.
Es kann als direktes Ergebniss abolitionistishen Denkens und Wollens verstanden werden,
das seinen Ausdruck in ausufernden Verbotszonen und Verbotsregimenten gegen die SW findet
und SW in einer Weise kriminalisiert, die Amnesty International als menschenrechtswirdrig (1) betrachtet


Querverweis
Wahnsystem
http://www.sexworker.at/phpBB2/viewtopi ... 700#153700

_____________________________
(1)
Position von Amnesty International bezüglich der Verpflichtung von Staaten, die Menschenrechte von Sexarbeiter_innen zu achten, zu schützen und zu gewährleisten.
http://www.amnesty.de/files/Amnesty-Pos ... ai2016.pdf

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RE: ProstituiertenMorde - SerienKiller - AntiGewaltGedenktag

Beitrag von fraences »

Prostituierte tot aufgefunden


Ein zweiter ungeklärter Fall beschäftigt die Polizei

Zum zweiten Mal innerhalb weniger Tage ist in Nürnberg eine Prostituierte ums Leben gekommen. Die Polizei geht in beiden Fällen von einem Gewaltverbrechen aus. Ob ein Zusammenhang besteht, war am Dienstag unklar. Man müsse die Ergebnisse der Spurensicherung und der Obduktion abwarten, sagte ein Polizeisprecher. Einen Tatverdächtigen gebe es noch nicht. Die Leiche der Frau mit vermutlich asiatischer Herkunft war am Pfingstmontag mittags in einer Wohnung im Südosten der Stadt gefunden worden, an der Grenze zu Fürth. Zur Identität und zur Frage, wie die Frau getötet wurde, machte die Polizei am Dienstag noch keine Angaben. Die Obduktion sei für Mittwoch angesetzt.

Schon vor knapp zwei Wochen, am Mittwoch, den 24. Mai, war eine Frau getötet worden, die als Prostituierte arbeitete. Nach bisherigen Erkenntnissen der Polizei handelt es sich um eine 22-Jährige aus Rumänien, die sich erst seit Kurzem in Nürnberg aufhielt. Die Leiche war am späten Abend gefunden worden, als Rettungskräfte eine brennende Wohnung im sechsten Stock eines Gebäudes an der Regensburger Straße aufbrachen, nahe der Innenstadt. Wie die Frau getötet wurde, behält die Polizei aus taktischen Gründen für sich. Zur Aufklärung des Falls wurde eine 20-köpfigen Ermittlungskommission gebildet. Die Beamten sind noch immer damit beschäftigt, die Hinweise und Spuren auszuwerten. Wegen des Brandes ist die Spurenlage allerdings schwierig. Ein Verdächtiger, der vergangene Woche vorübergehend festgenommen worden war, war tags darauf wieder freigelassen worden. Man habe nicht feststellen können, dass der Mann mit der Tat in Verbindung steht, teilte die Polizei dazu mit. Bislang wurde die Ermittlungskommission noch nicht mit dem zweiten Todesfall betraut.

Dem Ordnungsamt der Stadt Nürnberg war nach eigener Aussage nicht bekannt, dass in den beiden Wohnungen Prostitution betrieben wurde. Bislang müssen sich Frauen, die sexuelle Dienstleistungen anbieten, nicht anmelden. Erst zum 1. Juli tritt das neue Prostitutionsschutzgesetz in Kraft, das vorschreibt, dass sich Sexarbeiterinnen zumindest alle zwei Jahre bei den Behörden melden müssen. Nach Schätzungen der Polizei und der Beratungsorganisation Kassandra gibt es zwischen 1200 und 1500 Prostituierte in Nürnberg. Die Frauen arbeiten in Bordellen an der Frauentormauer in der Altstadt und in Gewerbegebieten sowie in Privatwohnungen.

http://www.sueddeutsche.de/bayern/nuern ... -1.3535319
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Beitrag von fraences »

Prostituiertenmorde – Tatverdächtiger festgenommen

https://www.welt.de/vermischtes/article ... ommen.html
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RE: ProstituiertenMorde - SerienKiller - AntiGewaltGedenktag

Beitrag von Ursa Minor »

Tötung einer jungen Prostituierten
Das Drama im Hotelzimmer

von Brigitte Hürlimann 25.7.2017, 13:19 Uhr

Ab Mittwochmorgen muss sich ein bald fünfzigjähriger Finanzexperte vor dem Bezirksgericht Zürich verantworten. Er ist geständig, eine polnische Prostituierte in einem Luxushotel getötet zu haben. Gegen den Mordvorwurf wehrt er sich allerdings vehement.

Nur zwei Menschen wissen, was in jener verhängnisvollen Nacht Mitte September 2014 in einem Zimmer des Zürcher Hotels Dolder exakt geschehen ist, und eine der beiden Beteiligten ist tot. Die junge Frau starb im Alter von 25 Jahren, sie wurde erstickt durch die Hand ihres Freiers, der in sie verliebt war und das Treffen im Hotel als privates Tête-à-Tête organisiert hatte. Der bald fünfzigjährige Schweizer gibt die Tötung zwar zu, wehrt sich aber gegen den Vorwurf des Mordes und beteuert mit Nachdruck, die Tat nicht von langer Hand geplant zu haben, wie es ihm die Staatsanwaltschaft vorwirft. Ab Mittwochmorgen wird der Beschuldigte vor dem Bezirksgericht Zürich Red und Antwort stehen.
Staatsanwalt Hanno Wieser schildert in seiner Anklageschrift auf wenigen Seiten die Vorgeschichte, die Tathandlung sowie das Nachtatverhalten des geständigen Finanzexperten, der bis zu seiner Verhaftung an der Goldküste lebte. Der Schweizer frequentierte regelmässig luxuriöse Bordelle und hatte sich schon einmal in eine Prostituierte verliebt, die jedoch keine Beziehung mit ihm hatte eingehen wollen. Als er Ende 2013 sein späteres Opfer kennenlernte, ging er gemäss Anklageschrift davon aus, die Frau seines Lebens gefunden zu haben. Er buchte sie als Prostituierte und versuchte sie auch privat zu treffen, was gegen die Regeln des Klubs verstösst, in dem die junge Polin tätig war.

Eines dieser privaten Treffen fand Mitte September 2014 im Zürcher Luxushotel Dolder statt; am nächsten Tag wollte die Frau zu ihrer Familie nach Polen fliegen. Der verliebte Schweizer checkte am Mittag im Hotel ein, verbrachte anschliessend den Tag mit der jungen Frau in Zürich, und am frühen Abend betrat das Paar dann gemeinsam das Hotelzimmer. Der Staatsanwalt wertet auch dieses Verhalten, vor allem das frühe Check-in, als erste Schritte eines ausgeklügelten Mordplans. Was dem Täter insbesondere angelastet wird: Er führte im Auto einen ungewöhnlich grossen, leeren Koffer mit.

Die polnische Prostituierte verbrachte die letzten Stunden ihres Lebens im Zimmer des Luxushotels; die Angaben darüber, wie und warum sie sterben musste, variieren stark. Staatsanwalt Hanno Wieser geht davon aus, dass der Täter die Tötung von Anfang an geplant hat, das sei der Grund für den gemeinsamen Aufenthalt im Dolder gewesen. Der Schweizer habe befürchtet, erneut abgewiesen zu werden, und sich zur Tötung entschlossen. Nur deshalb habe er derart früh und ohne seine Begleiterin eingecheckt und nur wegen der Mordabsichten den grossen, leeren Koffer mitgenommen. In diesem Koffer transportierte der Täter den Leichnam am nächsten Tag unbemerkt aus dem Hotel, fuhr mit dem Auto an seinen Wohnort und legte den Koffer mitsamt der toten Frau in einen Weinklimaschrank im Keller. Die Kühlung stellte er auf Maximalstufe, seine Lebenspartnerin, die mit ihm zusammenwohnte, ahnte nichts von den grausigen Vorkehrungen.

Erst zehn Tage später, nachdem die Polizei die Wohnung gestürmt hatte und diese durchsuchte, wurde die Leiche im Weinklimaschrank entdeckt; der Schweizer befindet sich seither im Gefängnis. Die Suche nach der vermissten Frau hatte sehr früh begonnen, da sich ihre Familie gesorgt hatte. Die 25-Jährige war zum vereinbarten Zeitpunkt nicht in Polen eingetroffen, weshalb die Angehörigen unverzüglich die Behörden eingeschaltet hatten. Der Anwalt des Täters, Andrea Taormina, betont, sein Klient sei geständig und reuig und habe bereits damit begonnen, den Angehörigen des Opfers Zahlungen zu leisten. Der Verteidiger geht von einer vorsätzlichen (also nicht geplanten) Tötung im Rahmen eines Beziehungsdelikts aus. Er verweist nicht zuletzt auf das psychiatrische Gutachten, das dem Täter eine geringe Rückfallgefahr attestiert.
Die Mindeststrafe bei Mord beträgt zehn Jahre, bei der vorsätzlichen Tötung sind es fünf Jahre. Der 50-jährige Schweizer ist nicht vorbestraft; er befindet sich seit längerem im vorzeitigen Straf- und Massnahmenvollzug in der Justizvollzugsanstalt Pöschwies. Vor dem Strafgericht wird er vor allem die Sache mit dem leeren Koffer und das tagelange Verstecken des Leichnams im Keller seines Wohnhauses plausibel erklären müssen.

https://www.nzz.ch/zuerich/aktuell/toet ... ld.1307704



Drama im Luxushotel
Keine Milde für den Prostituiertenmörder

von Brigitte Hürlimann 27.7.2017, 20:24 Uhr

Es war Mord und keine vorsätzliche Tötung, so das Verdikt des Strafgerichts. Der Verurteilte und mit strenger Strafe Belegte nimmt das Urteil gefasst entgegen, seinen Beteuerungen glaubte man nicht.

Nur gut zehn Minuten hat der Gerichtsvorsitzende Sebastian Aeppli am Donnerstagnachmittag benötigt, um in der mündlichen Urteilseröffnung darzulegen, warum der Beschuldigte wegen Mordes zu verurteilen sei – und zu einer Freiheitsstrafe von 17 Jahren. Der bald 50-jährige Ex-Anlagechef einer kantonalen Pensionskasse nimmt das Verdikt stehend, bleich und erstaunlich gefasst entgegen. Er hatte in der Untersuchung wie auch am Prozess von Mittwoch zugegeben, im September 2014 eine 25-jährige polnische Prostituierte im Hotel Dolder umgebracht zu haben. Vehement wehrt er sich jedoch gegen den Vorwurf, die perfide Tötung im Voraus geplant und besonders skrupellos durchgeführt zu haben. Er will für das schlimme Delikt die Verantwortung übernehmen, aber nicht als Mörder.

Seinen widersprüchlichen, teilweise gar abstrusen Erklärungsversuchen ist das Gericht nun aber nicht gefolgt. Aeppli spricht von einer «Fülle sich ergänzender Indizien», die zur Mordqualifikation führten. Das Gericht folgt damit dem Antrag von Staatsanwalt Hanno Wieser, der eine Bestrafung mit 18 Jahren wegen Mords verlangt hatte; Verteidiger Andrea Taormina plädierte auf vorsätzliche Tötung und erachtete eine Strafe von 101/2 Jahren als angemessen. Er hatte das problematische Aussageverhalten seines Mandanten vor allem mit dessen narzisstischer Persönlichkeitsstörung erklärt und ausgeführt, kein umsichtig planender Mörder hätte sich ausgerechnet das gut überwachte Hotel Dolder als Tatort ausgesucht.

Dem Täter wird aber zum Verhängnis, dass er zum Tête-à-Tête mit der Prostituierten einen grossen, leeren Koffer im Auto mitgeführt hatte. Nach vollbrachter Tat legte er den Leichnam der zierlichen Frau in diesen Koffer, transportierte die Tote unbemerkt aus dem Hotel hinaus und legte den Koffer samt Leiche daheim im Keller in einen Weinklimaschrank. Warum dieser Koffer von Anfang an auf dem Rücksitz des Autos lag, dazu konnte der Schweizer keine plausiblen Angaben machen; er tischte im Gegenteil noch am Prozesstag selber eine neue, wenig plausible Variante auf. Sebastian Aeppli sagt, der von ihm geschilderte Tatablauf passe nicht, insbesondere nicht in Zusammenhang mit dem Koffer. Zulasten des Täters würdigt das dreiköpfige Richtergremium auch die Tatsache, dass der 50-Jährige am Tattag verfrüht im Luxushotel eincheckte, was mit erheblichen Kosten verbunden war. Das frühe Check-in, sagt der Gerichtsvorsitzende Sebastian Aeppli, habe dazu gedient, die geplante Tötung vorzubereiten. Es sei nämlich davon auszugehen, dass der Täter einen Orangensaft mit einem sedierenden Medikament versetzt habe. Damit habe er die Widerstandsfähigkeit seines Opfers eingeschränkt – wobei die junge Frau ihrem Widersacher auch sonst in körperlicher Hinsicht klar unterlegen gewesen sei. Die Prostituierte habe ihrem verliebten Freier vertraut und sei in einen Hinterhalt gelockt worden. Der Finanzexperte hatte vergeblich beteuert, man habe eine Beziehung geführt, sich rein privat getroffen und die Tötung sei im Rahmen einer handgreiflichen Auseinandersetzung geschehen. Er habe nur gewollt, so der Beschuldigte am Prozess, dass die Frau endlich still sei, mit den Vorwürfen und Beleidigungen aufhöre. Als sie still war, war sie tot.

Die 9. Abteilung des Bezirksgerichts Zürich spricht den Angehörigen des Opfers Schadenersatz von insgesamt rund 17 800 Franken und eine Genugtuung zu. Die Eltern erhalten je 15 000 Franken, die Schwester 7000 Franken. Die Familienangehörigen leben in Polen und nahmen an der Verhandlung nicht teil. Die Geschädigtenvertreterin hatte deutlich höhere Genugtuungen verlangt und einen Brief der Familie ans Gericht vorgelesen. Darin bitten die Hinterbliebenen um eine «adäquate Strafe» und halten fest, der Mörder habe gegenüber ihrer Tochter und Schwester keine Gnade walten lassen. Alle Familienmitglieder waren während der Strafuntersuchung befragt worden; sie hatten ein enges Verhältnis zur Getöteten gepflegt. Der Mörder, so die Familie, habe ihnen «die Hölle auf Erden bereitet».

Anders als von Staatsanwalt und Verteidiger verlangt, verzichtet das Gericht auf die Anordnung einer ambulanten, vollzugsbegleitenden Massnahme. Dies sei gar nicht möglich, so Aeppli, da es an einer Voraussetzung fehle: Die diagnostizierte Persönlichkeitsstörung habe sich nicht auf das Delikt ausgewirkt. Er erachte es dennoch als sinnvoll, die vom Täter freiwillig begonnene Therapie in der Pöschwies weiterzuführen. Dem Mann werden sämtliche Kosten auferlegt, da er noch über beachtliche Vermögenswerte verfügt.

Urteil DG160320 vom 27. 7. 17, noch nicht rechtskräftig.

https://www.nzz.ch/zuerich/toetung-eine ... ld.1307875

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RE: ProstituiertenMorde - SerienKiller - AntiGewaltGedenktag

Beitrag von fraences »

Tote Prostituierte: Kripo ermittelt
Die 33-jährige Frau wurde in einer Wohnung im Regensburger Osten gefunden. Die Polizei geht von einem Gewaltverbrechen aus.
Von Micha Matthes und Julia Ried, MZ


REGENSBURG.Eine tote Frau ist in der Nacht zum Mittwoch in einer Prostituierten-Wohnung im Kasernenviertel gefunden worden. Die 33-Jährige mit rumänischer Staatsangehörigkeit hat nach ersten Erkenntnissen der Polizei als Prostituierte gearbeitet. Die Kriminalpolizei ermittelt wegen eines Tötungsdelikts.

Der Fund wurde der Polizei kurz nach drei Uhr morgens gemeldet. Von wem, dazu gab Polizeisprecher Albert Brück gestern vor dem Hintergrund, dass es noch keinen Tatverdächtigen gibt, keine Auskunft. Zur möglichen Todesursache sagte er am Nachmittag nur: „Wir gehen von einem gewaltsamen Tod aus.“

Mehrere Prostituiertenwohnungen

Der Tatort liegt in einem Wohn- und Geschäftshaus in der Landshuter Straße, an der Abzweigung zur Alemannenstraße. „Es ist der Polizei durchaus bekannt, dass es in dem Haus mehrere Wohnungen gibt, die zur Prostitution genutzt werden“, sagte Brück. „Modellwohnungen“ nennen sie die Behörden. Die Wohnung, in der die Tote gefunden wurde, liegt dem Polizeipräsidium Oberpfalz direkt gegenüber.

Am Mittwochnachmittag war die Eingangstür mit Pressspanplatten vernagelt. Ein Polizeisiegel schützte vor unbefugtem Zutritt. Ein Nachbar, die Mitarbeiterin eines Geschäfts im Erdgeschoss und die Mitarbeiterin von der benachbarten Tankstelle nebenan: Alle sagten, sie wüssten, dass in dem Haus regelmäßig Freier ein- und ausgehen.

Die Frau habe immer wieder in der Tankstelle Kaffee und Zigaretten gekauft, sagte die Mitarbeiterin der Tankstelle. „So etwas darf einfach nicht passieren. Die Mädchen machen doch nur ihren Job und der ist hart genug“, sagte ein Nachbar, der seit 1. Juni in einem Apartment direkt über dem Fundort wohnt und die 33-Jährige nach eigenen Angaben gut gekannt hat. Sie sei sehr hübsch und unglaublich höflich gewesen, erzählte er. „Ich hab in der Nacht leider nichts gehört, sonst wäre ich sofort da gewesen und hätte geholfen.“


Als die Angestellte aus dem Geschäft im Erdgeschoss am Mittwochmorgen die Spurensicherer der Kripo sah, war sie erst einmal perplex. „Das ist schon ein komisches Gefühl“, sagt sie. „Leider ist die Polizei öfter mal im Haus. Aber es ist hier noch nie so etwas Schlimmes passiert.“ Der Eingang zu den Wohnungen im ersten Stock befindet sich auf der nördlichen Hausseite – zur Landshuter Straße hin. „Wir kriegen das immer gar nicht so mit – nachts schon gar nicht. Und wir sehen diese Mädchen so auch eigentlich nicht.“

Wie das Polizeipräsidium mitteilte, haben noch in der Nacht Ermittler der Kripo, Spezialisten der Spurensicherung und ein Rechtsmediziner mit der Spurensicherung am Tatort sowie Befragungen und Vernehmungen begonnen. Auch ein 3-D-Scanner des Bayerischen Landeskriminalamts soll eingesetzt werden. „Das Gerät kann einen Tatort bildlich konservieren“, gab Brück Auskunft. Die Kripo hat zudem eine Ermittlungsgruppe eingerichtet. Die Leiche wurde am Nachmittag in Erlangen rechtsmedizinisch untersucht.

Die Ermittler hoffen auf Hinweise

Die Ermittler hoffen auf sachdienliche Hinweise. Relevant sind laut Polizeisprecher Brück insbesondere „alle Wahrnehmungen am Dienstagabend bis in die Nachtstunden“ im Umfeld des Tatorts. Passanten und Anwohner, die Angaben zu Personen und auch zu Fahrzeugen machen können, sollen sich dringend bei der Kripo unter der Telefonnummer (09 41) 5 06 28 88 melden. „Auch Wahrnehmungen, die persönlich als unwichtig eingestuft wurden, können wichtige Bausteine in der Ermittlungsarbeit darstellen“, betonte Brück.

Polizeipräsidium und Stadt arbeiten derzeit an einer Umsetzung des neuen Prostituiertenschutzgesetzes. Es trat zum 1. Juli in Kraft und verpflichtet die Prostituierten unter anderem, sich persönlich bei der zuständigen Behörde anzumelden. Polizeisprecher Brück sagte gestern: „Es ist mit Sicherheit so, dass die Frauen, die dem Gewerbe nachgehen, besonderen Gefahren ausgesetzt sind.“

2010 bekam in Regensburg ein Freier eine lebenslange Freiheitsstrafe für den Mord an einer 35 Jahre alten Sexarbeiterin 1990 in Reinhausen. 2005 verurteilte das Schwurgericht den „Rosenmörder“ zu lebenslanger Haft. Er hatte 2004 seine Geliebte, eine 41 Jahre alte Prostituierte, in ihrem Apartment in Regensburg erdrosselt und das Totenbett mit Rosen geschmückt.

http://www.mittelbayerische.de/region/r ... 57400.html
Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)

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