Ausstieg und die Hilfe vom Amt

Du willst aus dem Sexbusiness aussteigen und einen "bürgerlichen" Job annehmen - oder noch besser: dich gemeinsam mit anderen Aussteigern selbstständig machen? Möglicherweise wirst du hier entdeckt...
ehemaliger_User
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Ausstieg und die Hilfe vom Amt

Beitrag von ehemaliger_User »

Solwodi, die Constabel und andere "Hilfsorganisationen" propagieren in der Öffentlichkeit doch immer ihre Hilfen für Aussteigerinnen.

Dazu mal ein kleiner Bericht.

Eine mir bekannte Sexarbeiterin, nennen wir sie mal Carola, war 15 Jahre als Sexarbeiterin tätig, ohne Zuhälter, selbstbestimmt. Privat krankenversichert. Abgeschlossene Ausbildung als Einzelshandelskauffrau.

Vor ca. 2 Jahren verliebte sie sich in einen Mann, gab ihre Wohnung auf und zog zu ihm. Um finanziell von ihm nicht abhängig zu werden reduzierte sie ihre Arbeitszeiten, reiste für ca. 10 Tage pro Monat von ihrem hessischen Wohnort in einem kleinen Dorf in ein Laufhaus in der Nähe von Stuttgart.

Im Laufe der Zeit geriet Carola in einen Zwiespalt wegen ihrer Arbeit auf der einen Seite und ihrer Liebe auf der anderen Seite.v Sie beschloss, aus der Sexarbeit auszusteigen.

Carola meldete sich beim Jobcenter, ihr Fallmanager fragte unter anderem auch nach ihrer jetzigen Tätigkeit welche sie wahrheitsgemäss angab. Er händigte ihr die Formulare aus welche sie vollständig ausfüllte und von Freunden zusätzlich kontrollieren liess bevor sie diese Ende Oktober 2015 beim Jobcenter abgab.

Da das Jobcenter keine Beiträge zur privaten Krankenkasse übernimmt kündigte sie diese. Der Fallmanager "verkaufte" ihr auch ein notwendiges Seminar (Wiedereingliederung, Bewerbung verfassen etc) welches sie aus ihren Ersparnissen bezahlte weild as Jobcenter erst nach Bewilligung der Leistungen die Kosten erstatten kann.

Böse Überraschung nach 8 Wochen: Der Antrag wurde abgelehnt wegen "mangelnder Bereitschaft zur Mitwirkung" - sie hätte noch eine schriftliches Verzeichnis der Tätigkeiten der letzten Jahre abgeben müssen.

Niemand hatte nach diesem Schriftstück gefragt oder das Fehlen bei der Abgabe überhaupt reklamiert.

Neuer Fallmanager: "Stellen Sie den Antrag neu, dann können Sie in 4 Wochen mit einem Bescheid rechnen". Oder Widerspruch einlegen, dass dauer t dann erfahrungsgemäss mindestens 3 Monate.

Dumm nur, dass Carola im Januar an Grippe erkrankte und, da nicht mehr versichert, die Arzt- und Arzneikosten aus ihrern Ersparnissen bestreiten musste.

Sie hat deshalb Widerspruch gegen den Bescheid eingelegt. Bei Erfolg würden dann immerhin die rückständigen Beträge nachbezahlt werden - bei einem Neuantrag natürlich nicht.

Carola hat sich zwischenzeitlich auch erkundigt, was sie unternehmen muss wenn dieser Widerspruch verworfen wird. SIe muss dann beim zuständigen Amtgericht Prozesskostenbeihilfe beantragen damit sie klagen kann.

Carola traut sich nicht, aufs Sozialamt in ihrer Gemeinde zu gehen - sie hat Angst, dass sie dadurch zwangsgeoutet wird. Ich habe keine Ahnung, ob in Hessen für Leistungen das Sozialamt der Gemeinde oder nur das Sozialamt der Kreisverwaltung zuständig ist.

Ansonsten fühlt sich in dem Landkreis keinen Einrichtung für sie zuständig.

In dem Entwurf zum neuen "Schutzgesetz" habe ich zu dieser Thematik überhaupt nichts konkretes gefunden.

Für Carola blieb momentan nur ein Ausweg: 5 Tage Laufhaus, eventuell im April nochmals. Obwohl sie gedanklich schon damit abgeschlossen hatte.
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friederike
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RE: Ausstieg und die Hilfe vom Amt

Beitrag von friederike »

Diese Art von Erfahrung mit Behörden (Falschinformation, Aussitzen und Erpressung) hat wohl jeder schon einmal gemacht. Mit dieser Maschine haben die Sexarbeiterinnen und die Betreiber demnächst zu tun.

War es ein Fehler von Carola, die private KV aufzugeben, bevor der Bescheid vom Jobcenter da war?

Win-win-Stratege
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Re: Ausstieg und die Hilfe vom Amt

Beitrag von Win-win-Stratege »

ehemaliger_User hat geschrieben: Carola traut sich nicht, aufs Sozialamt in ihrer Gemeinde zu gehen
Wenn ich richtig informiert bin, würde das sowieso nichts bringen, denn wenn sie arbeitsfähig ist, ist die ARGE für sie zuständig und nicht das Sozialamt. Allenfalls Wohngeld gibt's noch als Alternative, aber da muss man ein gewisses Grundeinkommen belegen.
ehemaliger_User hat geschrieben:Solwodi, die Constabel und andere "Hilfsorganisationen" propagieren in der Öffentlichkeit doch immer ihre Hilfen für Aussteigerinnen.
ehemaliger_User hat geschrieben: Ansonsten fühlt sich in dem Landkreis keinen Einrichtung für sie zuständig.
Ich versteh den Zusammenhang mit Solwodi & Co. nicht. Willst du sagen, die lassen sie im Stich, oder dass es zu wenig Beratungsstellen gibt oder was?

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friederike
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RE: Ausstieg und die Hilfe vom Amt

Beitrag von friederike »

Solwodi & Co präsentieren sich in der Öffentlichkeit in penetranter Weise als "Hilfsorganisationen", die an der vordersten Front praktische Unterstützung für Sexarbeiterinnen "in Not" leisten, insbesondere für Aussteigerinnen. Sie tun das, um sich die Aura der Autorität der Sachkenntnis zu geben.

Ich habe aber niemals irgendwo ein Hilfsangebot dieser Damen gesehen. Auch in der Diskussion um das ProstSchG ist nirgendwo erkennbar, welche Art von Hilfe denn wirklich gegeben werden soll, sofern man den geplanten Überwachungsstaat nicht schon als wertvollen Beitrag sehen mag.

Das Beispiel, das ehemaliger_User anführt, illustriert sehr anschaulich, woran es in der Realität fehlt. Dazu haben die Solwodis & Co nichts, aber auch gar nichts zu bieten.

Doris67
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Beitrag von Doris67 »

Win-win-Stratege:

Solwodi & Co sind Teil dessen, was wir die "Rettungsindustrie" nennen. Diese Organisationen, die es nicht nur in Deutschland sondern weltweit gibt, leben einzig und allein davon, für die vorgebliche "Rettung" von Huren finanziert zu werden, und zwar großenteils durch öffentliche Gelder. Diese Leute haben nicht das geringste Interesse daran, daß Huren aus ihrer, durch repressive Gesetzgebungen und ideologisch motivierte Gehirnwäsche der Öffentlichkeit verursachten, Misere befreit werden, bzw. sich selbst befreien, denn dadurch würde ihr heuchlerisches Geschäftsmodell zerstört. Für diese Organisationen ist nur eine Hure der es schlecht geht, ein angebliches "Opfer", ein gute Hure, denn sie bringt ihnen Geld ein. Diese Leute sind also, zusammen mit dem Fiskus, unsere eigentlichen Zuhälter, denn sie leben nur davon, daß es uns schlecht geht, und tun alles dafür daß diese Situation anhält. In diesem Licht betrachtet wird einem so manches klar betreffend aktuelle Gesetzgebungen und -initiativen, in Deutschland und anderswo.
Zuletzt geändert von Doris67 am 06.04.2016, 13:56, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitrag von Kasharius »

Übrigens könnte sich Carola vor dem Sozialgericht auch selbst, oder einen bevollmächtigen Nicht-Juristen vertreten lassen. Dann fallen mangels Gerichtskosten keine Gebühren an; das Job-Center vertritt sich als Behörde selbst. In der Sache kann sie bei eintretendet Notlage auch eine einstweilige Anordnung erwirken, etwa wenn Mangels Mietzahlung Wohnungsverlust droht.

Was die SExarbeiterbewegung zu Recht als "Rettungsindustrie" bezeichnet, heißt in der Behindertenbewegung "Wohltäter-Mafia". Deshalb auch der Slogan: NICHTS ÜBER UNS OHNE UNS! ...und der gilt hier wie dort...

In diesem Sinne...

Kasharius grüßt

flatgirl
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Re: Ausstieg und die Hilfe vom Amt

Beitrag von flatgirl »

 
Ich versteh den Zusammenhang mit Solwodi & Co. nicht. Willst du sagen, die lassen sie im Stich, oder dass es zu wenig Beratungsstellen gibt oder was?
Ja! Sie lassen die Frauen im Stich! Beratungsstellen gibt es mehr als genug! Bis vor Kurzem gab es das „Modellprojekt Ausstieg“, das sich das Familienministerium hat sage und schreibe unvorstellbare 1 790211,45 Euro (!!!) kosten lassen. Das ist Geld, das der deutsche Staat Huren-Beratungsstellen zur Verfügung stellte, damit Frauen aus der Prostitution aussteigen können. Weißt Du, was sie en gros mit der Kohle machen? Ich sag's Dir, die leisten sich schicke Büros und benutzen den Etat zur Selbstprofilierung!

Meine Lieblingskollegin ist wirklich (sorry) am Ar***, macht den Job schon ewig lang, will unbedingt aussteigen, schon lange Zeit. Sie schafft es aus finanziellen Gründen einfach nicht. Besonders in den letzten Monaten hat sie sich massiv um Hilfe bemüht. Sie bekommt keine! Von nirgendwo her.

Sie hat an die 20 (!!!) Beratungsstellen kontaktiert. NIEMAND, keine einzige, war bereit ihr zu helfen. Die ein oder andere konnte vielleicht tatsächlich nicht helfen. Aber ich weiß, dass sie von SOLWODI e.V. nicht mal eine Antwort bekommen hat!

Ebenso war sie offenbar auch Vereinen wie Tamara e.V., Schluss-Strich e.V. u.a. keiner Antwort würdig!

Constabel konnte ihr angeblich auch nicht helfen, ebenso wie Hydra e.V. nicht (die hätten ggfs. gekonnt, würde meine Kollegin in Berlin leben, weil sie ein Berliner Verein sind) und andere. Auch keine Hilfe von Kassandra e.V. die auch Geld auss dem Topf des Familienministeriums bekommen hatten, um Frauen Ausstiegshilfe zu leisten...

Die Frau ist am Ende, hätte sie nicht ihre Haustiere würde sie sich vielleicht auf die Gleise legen, um einen Ausweg zu finden...

LG Lisa

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Beitrag von ehemaliger_User »

Danke Lisa für Deine Infos.

@win-win: Die "Hilfseinrichtungen" reagieren einfach nicht oder bieten keine konkrete Hilfe oder Unterstützung an. "Örtlich nicht zuständig" ist der häufigste Absagegrund, können aber nicht mal vermitteln, wer zuständig ist.
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Beitrag von Kasharius »

@Lisa

das ist natürlich kein gutes Zeugnis, daß Du den Beratungsstellen hier bescheinigst. Aber die jetzt im ProstShuG-Entwurf enthaltene Regelung, wonach Entscheider (über die Anmeldung nämlich) und Berater quasi in einer Person zusammenfallen und bei der "Beratung" quasi schon den Ausstieg nahelegen, ist dann auch nicht der Weisheit letzter Schluss. Ich habe als Sozialarbeiter gelernt, daß Beratung an den Interessen des Betreffenden orientiert, also aus Sicht des Beraters ergebnissoffen und vor allem unabhängig sein muss. Das Wort Ausstiegsberatung ist da schon kontraproduktiv, den ebenso brauch es meiner Ansicht nach auch eine Einstiegsberatung. Daher darf die Finanzierung von Beratungsstellen, wie durch das Bundesfamilienministerium geschehen, das Beratungsergebnis nicht schon vorwegnehmen.

Was passiert nach der geplanten gesetzlihen Regelung eigentlich, wenn ich klar zu erkennen gebe, daß ich keine Beratung benötige (etwa weil ich einen erheblichen Kompetenzvorsprung vor dem Berater habe)...?

In diesem Sinne

Kasharius grüßt

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RE: Ausstieg und die Hilfe vom Amt

Beitrag von friederike »

@Kasharius:

gute Frage. Der Punkt ist in diesem liederlichen Gesetzesentwurf hinterhältig behandelt.

Der Katalog in § 7, der das "Informations- und Beratungsgespräch" beschreibt, enthält eigentlich nur unidirektionale Informationen der Behörde an die Prostituierte. Demnach würde es genügen, sich deren Ausführungen anzuhören und das Prospektmaterial einzupacken. Auskünfte der Prostituierten an die Behörde sind nicht erforderlich.

Die in § 9 beschriebenen "Anhaltspunkte" können sich eigentlich nur aus freiwilligen Äußerungen der Betroffenen ergeben. In der Praxis werden die "Berater" wohl ein wenig herauskitzeln wollen ...

Ich bin ja mal gespannt.

Doris67
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Beitrag von Doris67 »

Kasharius: Kompetenzvorsprung einer Hure anerkennen? Das käme einer Selbstversenkung der Rettungsindustrie gleich, wird also nie geschehen. Uns zu bevormunden und an unserer Stelle zu sprechen ist für die Rettungsindustrie überlebensnotwendg. Sonst könnte man nämlich auf die Idee kommen, daß diese Leute niemand braucht und ihnen die Finanzierung entziehen.
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Beitrag von Kasharius »

@Doris67

na ja, uns Behindis hat man ja irgendwann zugestanden, daß wir nach dem Peer-Councel-Konzept beraten können...

Aber wir tun ja auch nichts und wollen nur spielen...

Kasharius grüßt

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Beitrag von Hamster »

Entschuldigung, wenn ich 'n bisschen bloed bin, aber was ist das denn:
Peer-Councel-Konzept?

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Kasharius
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Beitrag von Kasharius »

Auf "uns" übertragen: Behindis beraten Behindis, weil sie mehr über Behindi-Sein wissen, als Nicht-Behindis...

Und: Es gibt keine blöden Fragen, sondern nur blöde Anwälte...äh Antworten

Kasharius grüßt Hamsterchen...

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Beitrag von Hamster »

Kasharius, grins, danke duer Deine Anwaltsantwort!
Auch auf "uns"uebertragen:
SW's beraten SW's, weil sie mehr ueber das SW-Sein wissen als Nicht-SW's.

Im Ernst:
Es ist traurig, dass Beratungsstellen nichts anderes koennen als sich mit Hilfe von Steuergeldern (auch von unseren SW-Steuern) mit, ich moechte mal sagen, perfider PR-Maschinerie sich selbst in Hochglanz zu repraesentieren und uns SW's praktisch ignorieren und uns unserem Leid selbst zu ueberlassen wie ehemaliger_User und flatgirl es beschrieben hat.

Oft ist es fast so, dass die eigentlichen SW's sich gegenseitig beraten, Tipps geben und nach ihrer Moeglichkeit versuchen, zu helfen. Nur haben wir SW's selbst leider nicht die finanziellen Mittel, um der Kollegin helfen zu koennen.

Gruesse von Hamsterchen

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Beitrag von Kasharius »

@Hamster

und um an DEinen letzten Satz anzuknüpfen: Genau DAS hätte das neue ProstSchuG leisten können/müssen: Die SW-Selbsthilfe durch gesetzlich verankerte Partizipation und Empowermentprogrammen zu stärken. NUR DANN wäre die in der Entwurfsbegründung angeführte Motivation des Gesetzgebersm, die Rechte der SW zu stärken, keine Heuchelei. Dieses aber als Solche zu brandmarken darf man/frau in der weiteren politischen Auseinandersetzung um den Entwurf nicht Müde werden; wenn ich mir diese Klugsch...erei mal erlauben darf.

Kasharius grüßt Hamsterchen erneut