ProstituiertenSchutzGesetz: Arbts- u. Refrtentw. - Disk.
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Gegenargument 'geschlossene Gruppe':
Je mehr sich kritisch beteiligen können, je mehr fundierte Kritik auch in sexarbeitsfremde aber gerechtigkeitsliebende Interessenverbände, beispielsweise Datenschutzgruppen, zur Mit- und Weiterdiskussion getragen werden kann umso umfangreicher der Widerstand.
Wer glaubt, Prostituiertengesetzemacher lesen was Prostituierte wollen - glaubt auch, dass Zitronenfalter Zitronen falten.
Eine zusätzliche(!) geschlossene Gruppe zur detailierten Ausarbeitung und Absprache einzelner Aktivisten ist hingegen arbeitstechnisch sinnvoll.
Je mehr sich kritisch beteiligen können, je mehr fundierte Kritik auch in sexarbeitsfremde aber gerechtigkeitsliebende Interessenverbände, beispielsweise Datenschutzgruppen, zur Mit- und Weiterdiskussion getragen werden kann umso umfangreicher der Widerstand.
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Eine zusätzliche(!) geschlossene Gruppe zur detailierten Ausarbeitung und Absprache einzelner Aktivisten ist hingegen arbeitstechnisch sinnvoll.
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- PlatinStern
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Wegen Crowdfunding:
Meines Wissens nach muss das dann jemand auf seine Kappe nehmen und die Einnamen zu seinen sonstigen Einnahmen hinzuzählen und voll versteuern.
Deswegen ist es glaub ich wenig ratsam, wenn eine "Privatperson" das übernimmt. Lasse mich aber gern eines besseren belehren.
Wegen Gruppe öffentlich/ nicht öffentlich:
Ist mir eigenlich egal. Bislang wurde ja nichts gesagt was nicht eh hier oder anderer Stelle schon geschrieben steht.

Meines Wissens nach muss das dann jemand auf seine Kappe nehmen und die Einnamen zu seinen sonstigen Einnahmen hinzuzählen und voll versteuern.
Deswegen ist es glaub ich wenig ratsam, wenn eine "Privatperson" das übernimmt. Lasse mich aber gern eines besseren belehren.
Wegen Gruppe öffentlich/ nicht öffentlich:
Ist mir eigenlich egal. Bislang wurde ja nichts gesagt was nicht eh hier oder anderer Stelle schon geschrieben steht.

Ich denke das irrst du dich gewaltig... die haben sehr genau gelesen und zugehört.. was glaubst du woher die die ganzen furchtbaren Ideen für ihr Gesetz haben? ;)Lucille hat geschrieben:
Wer glaubt, Prostituiertengesetzemacher lesen was Prostituierte wollen - glaubt auch, dass Zitronenfalter Zitronen falten.
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RE: ProstituiertenSchutzGesetz: Arbts- u. Refrtentw. - Disk.
Der folgende Link führt zu einem Artikel im Weser-Kurier, der auf den ersten Blick nur vermittelt etwas mit dem Ae/RePSG zu tun hat. Eine junge Spanierin befindet sich unterstützt durch ein Programm der Bundesregierung in Ihrer Ausbildung zur Hotelfachfrau in Bremen. Berührt wird auch das Thema
L e b e n s p a r t n e r s c h a f t e n
„Mein Freund ist auch hier“, sagt Frau Rodriguez. „Dann ist das Heimweh nicht so groß.“
Das nehme ich zum Anlass zu kommentieren.
Der Kommentar behandelt dann
- Den Erlaubnisvorbehalt der Behörden zur Erteilung der Tätigkeitsberechtigung an Sexarbeitende, den der Ae/RePSG unter dem Begriff der Anmeldepflicht verharmlost (Friederike hatte dass schon erwähnt)
- Die Krimminalisierung des Wirtschaftszweiges, die der Ae/RePSG rechtsförmig werden lässt
- Die dabei sich ergebenden Grundrechtseinschränkungen und Einschränkungen von Verfassungsgrundsätzen
Weser-Kurier vom 21.08.2015, S. 3, Bremen bedeutet Zukunft
http://www.weser-kurier.de/bremen/breme ... 91479.html
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„Mein Freund ist auch hier“, sagt Frau Rodriguez. „Dann ist das Heimweh nicht so groß.“
Das nehme ich zum Anlass zu kommentieren.
Der Kommentar behandelt dann
- Den Erlaubnisvorbehalt der Behörden zur Erteilung der Tätigkeitsberechtigung an Sexarbeitende, den der Ae/RePSG unter dem Begriff der Anmeldepflicht verharmlost (Friederike hatte dass schon erwähnt)
- Die Krimminalisierung des Wirtschaftszweiges, die der Ae/RePSG rechtsförmig werden lässt
- Die dabei sich ergebenden Grundrechtseinschränkungen und Einschränkungen von Verfassungsgrundsätzen
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RE: ProstituiertenSchutzGesetz: Arbts- u. Refrtentw. - Disk.
Der folgende Link führt zu einem Artikel im Weser-Kurier, der auf den ersten Blick nur vermittelt etwas mit dem Ae/RePSG zu tun hat. Eine junge Spanierin befindet sich unterstützt durch ein Programm der Bundesregierung in Ihrer Ausbildung zur Hotelfachfrau in Bremen. Berührt wird auch das Thema
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„Mein Freund ist auch hier“, sagt Frau Rodriguez. „Dann ist das Heimweh nicht so groß.“
Das nehme ich zum Anlass zu kommentieren.
Der Kommentar behandelt dann
- Den Erlaubnisvorbehalt der Behörden zur Erteilung der Tätigkeitsberechtigung an Sexarbeitende, den der Ae/RePSG unter dem Begriff der Anmeldepflicht verharmlost (Friederike hatte dass schon erwähnt)
- Die Krimminalisierung des Wirtschaftszweiges, die der Ae/RePSG rechtsförmig werden lässt
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„Mein Freund ist auch hier“, sagt Frau Rodriguez. „Dann ist das Heimweh nicht so groß.“
Das nehme ich zum Anlass zu kommentieren.
Der Kommentar behandelt dann
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- Die Krimminalisierung des Wirtschaftszweiges, die der Ae/RePSG rechtsförmig werden lässt
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@all
einige kurze Anmerkungen zum Entwurf des Bundesfrauenministeriums:
Anmeldepflicht - immerhin verweist die Gesetzesbegründung auf das hohe gut der auch für SW geltenden Berufsfreiheit. So soll die Anmeldung nur in "Ausnahmefällen" versagt werden. Als Beispiele werden dann schwere Inteligenzminderungen, schwere geistige Behinderungen oder Fälle genannt, in denen die Anmelderinnen und Anmelder unter gesetzlicher Betreuung stehen. Das mag dem gesunden Volksempf...äh ich meine dem gesunden Menschenverstand entsprechen, verstößt aber gegen das verfassungsrechtliche Benachteiligungsverbot behinderter Menschen und die UN_Behindertenrechtskonvention dar, wenn die Vorschrift so pauschal ausgelegt werden sollte. Woher weiß der betreffende Behördenmitarbeiter überhaupt von der Einrichtung der Betreuung. Das läuft auf ein faktisches Berufsverbot für Menschen mit seelischen und geistigen Behinderungen hinaus. Ähnliche Regelungen in Apropationsordnungen wurden wegen des Benachteiligungsverbotes gestrichen.
Beschaffenheit der Prostitutionsstätten - hier fehlt ein Hinweis zur Barrierefreiheit; von der es ja dann Ausnahmen geben kann. So aber droht diese Bundesgesetzliche Regelung die z.T. fortschrittlichen Landesbauordnungen, die ja auch für Bordellbauten gelten, zu kippen. Inakzeptabel!
Und natürlich gilt das Gesetz gemäß der Begriffsbestimmung zur Prostitution wohl auch für Sexualbegleiterinnen und Sexualbegleiter.
Soweit erstmal von mir. Demnächst mehr.
Kasharius grüßt
einige kurze Anmerkungen zum Entwurf des Bundesfrauenministeriums:
Anmeldepflicht - immerhin verweist die Gesetzesbegründung auf das hohe gut der auch für SW geltenden Berufsfreiheit. So soll die Anmeldung nur in "Ausnahmefällen" versagt werden. Als Beispiele werden dann schwere Inteligenzminderungen, schwere geistige Behinderungen oder Fälle genannt, in denen die Anmelderinnen und Anmelder unter gesetzlicher Betreuung stehen. Das mag dem gesunden Volksempf...äh ich meine dem gesunden Menschenverstand entsprechen, verstößt aber gegen das verfassungsrechtliche Benachteiligungsverbot behinderter Menschen und die UN_Behindertenrechtskonvention dar, wenn die Vorschrift so pauschal ausgelegt werden sollte. Woher weiß der betreffende Behördenmitarbeiter überhaupt von der Einrichtung der Betreuung. Das läuft auf ein faktisches Berufsverbot für Menschen mit seelischen und geistigen Behinderungen hinaus. Ähnliche Regelungen in Apropationsordnungen wurden wegen des Benachteiligungsverbotes gestrichen.
Beschaffenheit der Prostitutionsstätten - hier fehlt ein Hinweis zur Barrierefreiheit; von der es ja dann Ausnahmen geben kann. So aber droht diese Bundesgesetzliche Regelung die z.T. fortschrittlichen Landesbauordnungen, die ja auch für Bordellbauten gelten, zu kippen. Inakzeptabel!
Und natürlich gilt das Gesetz gemäß der Begriffsbestimmung zur Prostitution wohl auch für Sexualbegleiterinnen und Sexualbegleiter.
Soweit erstmal von mir. Demnächst mehr.
Kasharius grüßt
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RE: ProstituiertenSchutzGesetz: Arbts- u. Refrtentw. - Disk.
Zur Ergänzung meines letzten Beitrages der Text eines Kommentars, den der WK nicht annimmt.
Inhaltlicher Bezug zum Ae/RePSG:
- Berufsausübungsuntersagung durch Verweigerung der Anmeldebescheinigung
- Prüfung der persönlichen Abhängigkeiten der Sexarbeitenden im Rahmen der angeordneten behördlich Bevfragung (Verstoss gegen Schutz der Privatsphäre)
- Verstoss gegen das grundrechtliche Gleichbehandlungsgebot
Anlass des weiteren Kommentars:
- beleidigende Äusserung des Nutzer @JohnnyBravo gegen mich, die der Weser-Kurier trotz Meldung des vermutlichen Verstoßes gegen Strafrecht nicht editiert hat
Hier der Text meines Kommentars mit meinem Email Anschreiben:
An
den Weser Kurier Redaktion und die Redakeurin Kira Pieper des Weser-Kurier
Sehr geehrte Frau Pieper,
Sehr geehrte Redaktion des Weser-Kurier
vielen Dank erneut für die Möglichkeit zur Kommentierung der WK Veröffentlichungen im Internet. Den o.g. Artikel habe ich ausführlich kommentiert. Weitere 6 Nutzende des WK-online Angebotes haben geantwortet. Den Beitrag von @JohnnyBravo hatte ich Ihnen bereits am 21.8.15 als beleidigend gemeldet. Da keine Editierung stattgefunden hatte, habe ich den Beitrag heute erneut gemeldet. Ich sah mich zudem veranlasst die Beleidigung von @JohnnyBravo zurückzuweisen und den Weser-Kurier zu rügen, da er die Beleidigung weiterhin veröffentlicht hält.
Ich habe diesen Anlass genutzt, um auch auf die weiteren Kommentare einzugehen. Mein Versuch, meinen Kommentar einzustellen, ist aber vor einigen Minuten gescheitert. Das finde ich, gerade da ich von einer Beleidigung betroffen bin, äusserst unglücklich.
Ich lasse Ihnen daher auf diesem Weg meinen Kommentar zukommen. Der Kommentar ist zudem auf www.sexworker.at dokumentiert siehe:
Sehr geehrter @hanswernerkrause
von einer Kongruenz der Berufsausbildung oder der Tätigkeit von Sexarbeitenden und Hotelfachkräften ist in meinem Kommentar nicht die Rede und kann nicht die Rede sein. Natürlich sind diese Berufstätigkeit nicht deckungsgleich.
Hotelfacharbeit und Sexarbeit sind Berufe, die den Schutz des Grundrechtes auf freie Berufsausübung genießen. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil zu Sperrbezirken (Stadtgebiete in denen keine Sexarbeit stattfinden darf), ausdrücklich darauf verwiesen, das Sexarbeit ein Beruf ist, der dem Schutz dieses Grundrechtes und damit natürlich aller Grundrechte, auch z.B. dem Gleichbehandlungsgebot unterliegt. Sowohl Hotelfachkräfte als auch Sexarbeitende dürfen wegen ihrer jeweiligen Tätigkeiten keine rechtlichen Diskriminierungen erfahren. Staatliche Eingriffe in die Privat- und Intimsphäre aufgrund des Berufes eines Menschen verletzen Grund- und Menschenrechte.
Der RePSG (Quellenhinweis und Abkürzung siehe meinen obigen Kommentar) sieht wiederkehrende behördliche Befragung a l l e r Sexarbeitenden vor, die deren Berufsausübungsberechtigung vorausgehen müssen. In diesen behördlichen Befragungen werden die persönlichen Beziehungen aller Sexarbeitender, insbesondere aber die migrierter Sexarbeiter*innen durchleuchtet, um festzustellen, ob es bei diesen persönliche Abhängigkeiten gibt, die die Behörde zu
a) weiteren Maßnahmen (z.B. Einschaltung der Ermittlungsbehörden) und
b) zur Verweigerung der Berufsausübungsberechtigung durch die Ablehnung der Ausfertigung einer sogenannten Anmeldebescheinigung
verpflichten.
Es geht in meinem Kommentar, auf den Sie, @hanswernerkrause sich beziehen, um die Ungleichbehandlung insbesondere Migrierender (deswegen der Bezug auf das Beispiel von Frau Rodriguez), die der Sexarbeit nachgehen, oder nachgehen wollen. Nur Sexarbeitende, nicht jedoch Angehörige anderer Berufszweige, sollen im Rahmen eines Verwaltungsaktes einer erzwungenen Befragung auf intime Details ihrer Privatsphäre, ihrer Partnerschaftsverhältnisse unterworfen werden. Kriminalisierend wird gegenüber Sexarbeitenden der beweislose Verdacht der allgemeinen "Kriminogenität" ihres Umfeldes erhoben, um das zu rechtfertigen. Mit dieser Kriminalisierung Sexarbeitender und ihres privaten Umfeldes, werden grundlegende Menschenrechte und Menschenrechtsprinzipien (z.B. Unschulds-vermutung) verletzt, um weitere Verletzungen von Menschenrechten (z.B. Schutz von Ehe und Familie, Schutz der Privatsphäre) und Menschenrechtsprinzipien (Gleichbehandlungsgebot) zu legitimieren.
Guten Morgen @hanswerenerkrause,
dass ist die schöne neue Welt, die der RePSG ins Werk zu setzen beabsichtigt.
Die weitere Beratung des Gesetzes findet ab September in den Fachausschüssen des Bundestages statt. Ich werde Artikel des Weser-Kurier, die die Interessen der Aktiven im Feld der erotischen und sexuellen Dienstleistungen eindeutig berühren, wie dies bei dem hier vorliegenden von der Redakteurin Frau Klier ist, zum Anlass nehmen, die Einzelaspekte des RePSG zur Diskussion zu bringen.
Guten Morgen @Posaune,
weniger zu tun ist eher n i c h t s als mehr @Posaune
Guten Morgen @ JohnnyBravo,
Ihr Beitrag @ JohnnyBravo riecht nach Straftat. Sie haben, um einer Anzeige zu vermeiden, n o c h die Gelegenheit, sich dafür zu entschuldigen.
Guten Morgen @ Weser-Kurier
auch Sie haben n o c h die Gelegenheit sich für die bis heute (trotz Meldung der Beleidigung die darin enthalten ist durch mich am Veröffentlichungstag 21.08.15) nicht erfolgte Editierung des Beitrages von @JohnnyBravo, zu entschuldigen, um weitere Schritte gegen Sie zu vermeiden.
Gerade als Aktiver des Feldes der erotischen und sexuellen Dienstleistungen, der alltäglich Diffamierungen, Schmähungen, und sozialer Ächtung begegnet, stehe ich Hasskriminellen nicht als williges Opfer Ihrer Beleidigungen oder als williges Opfer der Verbreitenden dieser Beleidigungen zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Fricke
p.s.
@Markus_HB
... ihr P......, ich übernehme ihre Ausdrucksweise nicht, ich empfinde sie als abwertend, ich übernehme lieber den Hinweis von @Posaune, Ihre wenigen Worte sind mehr als interpretationsbedürftig. Sie sagen mir nichts Konkretes sondern lösen lediglich Spekulationen bei mir aus. Wenig zu sagen, das passiert, kann auch nichtssagend oder beliebig sein.
Vielleicht mögen Sie etwas ausführlicher Stellung nehmen? Ich habe eine Idee (ich spekuliere) worauf Ihre Kritik zielt und hätte diese gerne bestätigt oder verworfen.
Inhaltlicher Bezug zum Ae/RePSG:
- Berufsausübungsuntersagung durch Verweigerung der Anmeldebescheinigung
- Prüfung der persönlichen Abhängigkeiten der Sexarbeitenden im Rahmen der angeordneten behördlich Bevfragung (Verstoss gegen Schutz der Privatsphäre)
- Verstoss gegen das grundrechtliche Gleichbehandlungsgebot
Anlass des weiteren Kommentars:
- beleidigende Äusserung des Nutzer @JohnnyBravo gegen mich, die der Weser-Kurier trotz Meldung des vermutlichen Verstoßes gegen Strafrecht nicht editiert hat
Hier der Text meines Kommentars mit meinem Email Anschreiben:
An
den Weser Kurier Redaktion und die Redakeurin Kira Pieper des Weser-Kurier
Sehr geehrte Frau Pieper,
Sehr geehrte Redaktion des Weser-Kurier
vielen Dank erneut für die Möglichkeit zur Kommentierung der WK Veröffentlichungen im Internet. Den o.g. Artikel habe ich ausführlich kommentiert. Weitere 6 Nutzende des WK-online Angebotes haben geantwortet. Den Beitrag von @JohnnyBravo hatte ich Ihnen bereits am 21.8.15 als beleidigend gemeldet. Da keine Editierung stattgefunden hatte, habe ich den Beitrag heute erneut gemeldet. Ich sah mich zudem veranlasst die Beleidigung von @JohnnyBravo zurückzuweisen und den Weser-Kurier zu rügen, da er die Beleidigung weiterhin veröffentlicht hält.
Ich habe diesen Anlass genutzt, um auch auf die weiteren Kommentare einzugehen. Mein Versuch, meinen Kommentar einzustellen, ist aber vor einigen Minuten gescheitert. Das finde ich, gerade da ich von einer Beleidigung betroffen bin, äusserst unglücklich.
Ich lasse Ihnen daher auf diesem Weg meinen Kommentar zukommen. Der Kommentar ist zudem auf www.sexworker.at dokumentiert siehe:
Sehr geehrter @hanswernerkrause
von einer Kongruenz der Berufsausbildung oder der Tätigkeit von Sexarbeitenden und Hotelfachkräften ist in meinem Kommentar nicht die Rede und kann nicht die Rede sein. Natürlich sind diese Berufstätigkeit nicht deckungsgleich.
Hotelfacharbeit und Sexarbeit sind Berufe, die den Schutz des Grundrechtes auf freie Berufsausübung genießen. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil zu Sperrbezirken (Stadtgebiete in denen keine Sexarbeit stattfinden darf), ausdrücklich darauf verwiesen, das Sexarbeit ein Beruf ist, der dem Schutz dieses Grundrechtes und damit natürlich aller Grundrechte, auch z.B. dem Gleichbehandlungsgebot unterliegt. Sowohl Hotelfachkräfte als auch Sexarbeitende dürfen wegen ihrer jeweiligen Tätigkeiten keine rechtlichen Diskriminierungen erfahren. Staatliche Eingriffe in die Privat- und Intimsphäre aufgrund des Berufes eines Menschen verletzen Grund- und Menschenrechte.
Der RePSG (Quellenhinweis und Abkürzung siehe meinen obigen Kommentar) sieht wiederkehrende behördliche Befragung a l l e r Sexarbeitenden vor, die deren Berufsausübungsberechtigung vorausgehen müssen. In diesen behördlichen Befragungen werden die persönlichen Beziehungen aller Sexarbeitender, insbesondere aber die migrierter Sexarbeiter*innen durchleuchtet, um festzustellen, ob es bei diesen persönliche Abhängigkeiten gibt, die die Behörde zu
a) weiteren Maßnahmen (z.B. Einschaltung der Ermittlungsbehörden) und
b) zur Verweigerung der Berufsausübungsberechtigung durch die Ablehnung der Ausfertigung einer sogenannten Anmeldebescheinigung
verpflichten.
Es geht in meinem Kommentar, auf den Sie, @hanswernerkrause sich beziehen, um die Ungleichbehandlung insbesondere Migrierender (deswegen der Bezug auf das Beispiel von Frau Rodriguez), die der Sexarbeit nachgehen, oder nachgehen wollen. Nur Sexarbeitende, nicht jedoch Angehörige anderer Berufszweige, sollen im Rahmen eines Verwaltungsaktes einer erzwungenen Befragung auf intime Details ihrer Privatsphäre, ihrer Partnerschaftsverhältnisse unterworfen werden. Kriminalisierend wird gegenüber Sexarbeitenden der beweislose Verdacht der allgemeinen "Kriminogenität" ihres Umfeldes erhoben, um das zu rechtfertigen. Mit dieser Kriminalisierung Sexarbeitender und ihres privaten Umfeldes, werden grundlegende Menschenrechte und Menschenrechtsprinzipien (z.B. Unschulds-vermutung) verletzt, um weitere Verletzungen von Menschenrechten (z.B. Schutz von Ehe und Familie, Schutz der Privatsphäre) und Menschenrechtsprinzipien (Gleichbehandlungsgebot) zu legitimieren.
Guten Morgen @hanswerenerkrause,
dass ist die schöne neue Welt, die der RePSG ins Werk zu setzen beabsichtigt.
Die weitere Beratung des Gesetzes findet ab September in den Fachausschüssen des Bundestages statt. Ich werde Artikel des Weser-Kurier, die die Interessen der Aktiven im Feld der erotischen und sexuellen Dienstleistungen eindeutig berühren, wie dies bei dem hier vorliegenden von der Redakteurin Frau Klier ist, zum Anlass nehmen, die Einzelaspekte des RePSG zur Diskussion zu bringen.
Guten Morgen @Posaune,
weniger zu tun ist eher n i c h t s als mehr @Posaune
Guten Morgen @ JohnnyBravo,
Ihr Beitrag @ JohnnyBravo riecht nach Straftat. Sie haben, um einer Anzeige zu vermeiden, n o c h die Gelegenheit, sich dafür zu entschuldigen.
Guten Morgen @ Weser-Kurier
auch Sie haben n o c h die Gelegenheit sich für die bis heute (trotz Meldung der Beleidigung die darin enthalten ist durch mich am Veröffentlichungstag 21.08.15) nicht erfolgte Editierung des Beitrages von @JohnnyBravo, zu entschuldigen, um weitere Schritte gegen Sie zu vermeiden.
Gerade als Aktiver des Feldes der erotischen und sexuellen Dienstleistungen, der alltäglich Diffamierungen, Schmähungen, und sozialer Ächtung begegnet, stehe ich Hasskriminellen nicht als williges Opfer Ihrer Beleidigungen oder als williges Opfer der Verbreitenden dieser Beleidigungen zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Fricke
p.s.
@Markus_HB
... ihr P......, ich übernehme ihre Ausdrucksweise nicht, ich empfinde sie als abwertend, ich übernehme lieber den Hinweis von @Posaune, Ihre wenigen Worte sind mehr als interpretationsbedürftig. Sie sagen mir nichts Konkretes sondern lösen lediglich Spekulationen bei mir aus. Wenig zu sagen, das passiert, kann auch nichtssagend oder beliebig sein.
Vielleicht mögen Sie etwas ausführlicher Stellung nehmen? Ich habe eine Idee (ich spekuliere) worauf Ihre Kritik zielt und hätte diese gerne bestätigt oder verworfen.
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RE: ProstituiertenSchutzGesetz: Arbts- u. Refrtentw. - Disk.
Ich verspürte, ihr werdet verwundert sein, Lust auf Polemik. So ihr auch solche verspürt, es sei euch, die Macht stehe mir bei, selbstbefleckend, gestattet!
- Dateianhänge
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- 2015-08-23, Unbefleckte Empfaengnis.pdf
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RE: ProstituiertenSchutzGesetz: Arbts- u. Refrtentw. - Disk.
Nici o inregistrare a lucratorlilor sexuali
Campanie a lucratorilor sexuali independenti si sprijinul Hydra e.V. - BesD e.V. - BdSDe.V.
Gegen die Registrierungspflicht von unabhängigen Sexarbeiter_innen
in Unterstützung durch Hydra e.V, BesD e.V. und BSD e.V - Unterschriftenliste
Rumänisch-Deutsches Dokument, Übersetzung durch das Haus9
- Dateianhänge
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- 2015-08-23, Registr.prot. - RO - DE.pdf
- (135.08 KiB) 233-mal heruntergeladen
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RE: ProstituiertenSchutzGesetz: Arbts- u. Refrtentw. - Disk.
Ich hatte ja schon in http://www.sexworker.at/phpBB2/viewtopi ... 344#148344 auf das Thema Datenschutz in Zusammenhang mit den doch sehr persönlichen SW-Daten in der Erfassungsdatei hingewiesen.
In der Ausgabe 17 der Zeitschrift c’t wird die allgemeine Situation des Datenschutzes beschrieben und dass die Datenschutzbeauftragten der Länder schon jetzt nicht ihre Aufgabe in der Überprüfung zur Sicherstellung des Datenschutzes wahrnehmen können. Es fehlen grundsöätzlich, wie auch hier im geplanten Gesetz verbindliche Regelungen zum Datenschutz und dessen Überprüfung. In wie weit die geplante EU-Regelung etwas und wann bringen wird, ist abzuwarten.
Als Beispiel wird gezeigt, wie mit der Antiterrordatei umgegangen wird. Obwohl das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil die Datenschutzaufsichtsbehörden dazu verpflichtet hat, diese mindestens alle zwei Jahre zu überprüfen, sind sie dazu nicht in der Lage.
Folglich ist diese geplante Datei also wegen den Mängeln zum Datenschutz abzulehen.
Falls jemand den gesamten Artikel lesen möchte, als Premium-Abonennt habe ich diesen zur privaten Verwendung und kann diesen ggf. per E-Mail zusenden.
Gruß Jupiter
In der Ausgabe 17 der Zeitschrift c’t wird die allgemeine Situation des Datenschutzes beschrieben und dass die Datenschutzbeauftragten der Länder schon jetzt nicht ihre Aufgabe in der Überprüfung zur Sicherstellung des Datenschutzes wahrnehmen können. Es fehlen grundsöätzlich, wie auch hier im geplanten Gesetz verbindliche Regelungen zum Datenschutz und dessen Überprüfung. In wie weit die geplante EU-Regelung etwas und wann bringen wird, ist abzuwarten.
Als Beispiel wird gezeigt, wie mit der Antiterrordatei umgegangen wird. Obwohl das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil die Datenschutzaufsichtsbehörden dazu verpflichtet hat, diese mindestens alle zwei Jahre zu überprüfen, sind sie dazu nicht in der Lage.
Folglich ist diese geplante Datei also wegen den Mängeln zum Datenschutz abzulehen.
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Wenn du fühlst, dass in deinem Herzen etwas fehlt, dann kannst du, auch wenn du im Luxus lebst, nicht glücklich sein.
(Tenzin Gyatso, 14. Dalai Lama)
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Menschen in der Sexarbeit besser schützen: Geplantes Prostituiertenschutzgesetz muss Erkenntnisse aus NRW berücksichtigen
http://www.voice4sexworkers.com/2015/08 ... sichtigen/
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Richtig, deshalb kann der Datenschutz nicht sichergestellt werden. Auch wenn im Gesetzentwurf entsprechende Regelungen eingearbeitet würden.ehemaliger_User hat geschrieben:Jupiter, es gibt verbindliche Gesetze und Regelungen zum Schutz personenbezogener Daten. Es hält sich nur keiner dran und Verstösse kümmert wenige. Auch nicht betroffene Bürger.
Gruß Jupiter
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Frage an die Rechtskundigen:
Ist es nicht so, das wenn das Grundgesetz geändert wird ( was in mehreren Punkte für SexarbeiterInnen eingeschränkt wird).
das 1. nach Artikel 79 Abs 1 "muss eine Verfassungsänderung explizit als solche gekennzeichnet werden."
(was ich im ProstSCHG nicht gefunden habe)
und das es mit einer Zweidrittelmehrheit im Bundestag und Bundesrat erfolgen muss.
und dann Art. 19 Abs. 2 GG legt fest, dass kein Grundgesetz in seinem Wesensgehalt angetastet werden darf.
Ist es nicht so, das wenn das Grundgesetz geändert wird ( was in mehreren Punkte für SexarbeiterInnen eingeschränkt wird).
das 1. nach Artikel 79 Abs 1 "muss eine Verfassungsänderung explizit als solche gekennzeichnet werden."
(was ich im ProstSCHG nicht gefunden habe)
und das es mit einer Zweidrittelmehrheit im Bundestag und Bundesrat erfolgen muss.
und dann Art. 19 Abs. 2 GG legt fest, dass kein Grundgesetz in seinem Wesensgehalt angetastet werden darf.
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RE: ProstituiertenSchutzGesetz: Arbts- u. Refrtentw. - Disk.
@fraences,
Artikel 79 regelt Änderungen des Grundgesetzes selbst. Das Grundgesetz kann mit 2/3-Mehrheit geändert werden. Aber die Grundrechtsartikel 1 bis 20 sind von der Änderungsmöglichkeit ausgeschlossen, ebenso die Grundgesetzartikel zur Grundstruktur der Bundesrepublik. Eine Regierung, die diese Artikel ändern will, muss vor aller Augen das Grundgesetz insgesamt abschaffen und damit ihre bösen Absichten unübersehbar verkünden.
Artikel 19 hingegen regelt das Verhältnis "normaler" Gesetze zum Grundgesetz. Dort ist in Art. 19 (1) gefordert, dass Gesetze, die ein Grundrecht berühren, dieses Grundrecht ausdrücklich benennen, das sogenannte "Zitiergebot". Der Referentenentwurf kommt dem hinsichtlich der Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG) in § 29 (4) des Entwurfs nach.
Artikel 19 (2) schließt Einschränkungen der Grundrechte in ihrem Wesensgehalt durch Gesetz aus. Eine solche Einschränkung des Grundrechts der freien Berufsausübung (Art. 12 GG) liegt z. B. in § 5 (1) 1. des Entwurfs vor. Die Verfassungsbeschwerden werden sich daher auf Art. 19 (2) GG stützen.
Artikel 79 regelt Änderungen des Grundgesetzes selbst. Das Grundgesetz kann mit 2/3-Mehrheit geändert werden. Aber die Grundrechtsartikel 1 bis 20 sind von der Änderungsmöglichkeit ausgeschlossen, ebenso die Grundgesetzartikel zur Grundstruktur der Bundesrepublik. Eine Regierung, die diese Artikel ändern will, muss vor aller Augen das Grundgesetz insgesamt abschaffen und damit ihre bösen Absichten unübersehbar verkünden.
Artikel 19 hingegen regelt das Verhältnis "normaler" Gesetze zum Grundgesetz. Dort ist in Art. 19 (1) gefordert, dass Gesetze, die ein Grundrecht berühren, dieses Grundrecht ausdrücklich benennen, das sogenannte "Zitiergebot". Der Referentenentwurf kommt dem hinsichtlich der Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG) in § 29 (4) des Entwurfs nach.
Artikel 19 (2) schließt Einschränkungen der Grundrechte in ihrem Wesensgehalt durch Gesetz aus. Eine solche Einschränkung des Grundrechts der freien Berufsausübung (Art. 12 GG) liegt z. B. in § 5 (1) 1. des Entwurfs vor. Die Verfassungsbeschwerden werden sich daher auf Art. 19 (2) GG stützen.
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@friederike
ich tue es sehr ungern, aber mir sei folgende Korrektur erlaubt: Art 79 Abs. 3 GG verbietet die Abschaffung der Art. 1 u n d Art. 20 GG. Die anderen Grundrechtsartikel können sehr wohl mit 2/3-Mehrheit geändert werden. So kam es ja z.B. zu Art. 16a GG.
Außerdem müssen sich Verfassungsbeschwerden immer,auf das jeweils betroffene Grundrecht stützen. Für Einschränkungen der Berufsfreiheit muss also ein Verstoß gegen Art. 12 GG gerügt werden.
Bitte entschuldige meinen Einwand.
Kasharius grüßt Dich und alle anderen herzlich
ich tue es sehr ungern, aber mir sei folgende Korrektur erlaubt: Art 79 Abs. 3 GG verbietet die Abschaffung der Art. 1 u n d Art. 20 GG. Die anderen Grundrechtsartikel können sehr wohl mit 2/3-Mehrheit geändert werden. So kam es ja z.B. zu Art. 16a GG.
Außerdem müssen sich Verfassungsbeschwerden immer,auf das jeweils betroffene Grundrecht stützen. Für Einschränkungen der Berufsfreiheit muss also ein Verstoß gegen Art. 12 GG gerügt werden.
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RE: ProstituiertenSchutzGesetz: Arbts- u. Refrtentw. - Disk.
Die Wiederkehr der Inquisition
RePSG § 5 Abs. 1 Nr. 1 (Kriterium Einsichtsfähigkeit, Prüfung der persönlichen Abhängigkeiten von SW) aus der Sicht des djb
«Da es an jeder Spezifikation oder Beschränkung zur Erlangung dieser völlig außerhalb der Kompetenz der Behörde liegenden "Erkenntnis" mangelt, können (potentielle) Prostituierte sich mit beliebigen Fragen nach ihrer Person und ihrem Privatleben konfrontiert sehen, während die Verweigerung der Beantwortung zum Vorenthalten der notwendigen Anmeldebestätigung führt.» ( http://www.djb.de/st-pm/st/st15-10/ , S. 15. f, Hvhbg. K.F.)
Die modernisierte Version der Daumenschrauben und des Prangers, praktisch exekutiert durch aus Steuern finanzierte AnbeterINNEN des Wahns von der unbefleckten Empfängnis.
Die Novizinnen im Geiste Lea Ackermanns, schon begehrend auf Zwangszugeführte und lebensunterhaltende Silberlinge seitens ihrer totalen Institutionen wartend, werden die HandlangerINNEN der Handlungspflicht sein, wenn den neuen Bürkratien Anhaltspunkte "vorliegen" um SW als Objekte "psychosozialer" Fachberatung zu etikettieren. Bei den Beratungsstellen kommt es zum Schwur, so der RePSG zum Gesetz wird. Eine Beratungsstelle, die sich sozialpädagogischen Standards verpflichtet sieht, sie wird sich zu verweigern haben, wenn ihr im Regelvollzug Klientel durch Zwang zugeführt wird.
Es trennt sich dann die Spreu vom Weizen und systematisch verbleiben im Zirkel der neuen Befragungs- und Etikettierungsbürokratie die AdeptINNEN religiösen Wahns, der Unterwerfung unter den unumstößlichen Glauben an die Gotteslästerlichkeit der begehrten Befleckung, das von der SW - anarchisch? - repräsentiert wird. Zurück zum Gottesurteil in den Amtsstuben der Republik. Bankrott der Aufklärung. Schöne neue Welt des individuellen Selbstbestimmungsrechtes "wenn Prostituierte sich ... mit beliebigen Fragen" seitens der neuen glaubensgesteuerten Bürokratie konfrontiert sehen. Der proklamierte Prostituiertenschutz, die proklamierte Rechtssicherheit, sie sind ein kafkaesker Alptraum.
Querverweis:
http://www.weser-kurier.de/bremen/breme ... 91479.html
http://www.sexworker.at/phpBB2/viewtopi ... 642#148642
http://www.sexworker.at/phpBB2/viewtopi ... 550#148550
RePSG § 5 Abs. 1 Nr. 1 (Kriterium Einsichtsfähigkeit, Prüfung der persönlichen Abhängigkeiten von SW) aus der Sicht des djb
«Da es an jeder Spezifikation oder Beschränkung zur Erlangung dieser völlig außerhalb der Kompetenz der Behörde liegenden "Erkenntnis" mangelt, können (potentielle) Prostituierte sich mit beliebigen Fragen nach ihrer Person und ihrem Privatleben konfrontiert sehen, während die Verweigerung der Beantwortung zum Vorenthalten der notwendigen Anmeldebestätigung führt.» ( http://www.djb.de/st-pm/st/st15-10/ , S. 15. f, Hvhbg. K.F.)
Die modernisierte Version der Daumenschrauben und des Prangers, praktisch exekutiert durch aus Steuern finanzierte AnbeterINNEN des Wahns von der unbefleckten Empfängnis.
Die Novizinnen im Geiste Lea Ackermanns, schon begehrend auf Zwangszugeführte und lebensunterhaltende Silberlinge seitens ihrer totalen Institutionen wartend, werden die HandlangerINNEN der Handlungspflicht sein, wenn den neuen Bürkratien Anhaltspunkte "vorliegen" um SW als Objekte "psychosozialer" Fachberatung zu etikettieren. Bei den Beratungsstellen kommt es zum Schwur, so der RePSG zum Gesetz wird. Eine Beratungsstelle, die sich sozialpädagogischen Standards verpflichtet sieht, sie wird sich zu verweigern haben, wenn ihr im Regelvollzug Klientel durch Zwang zugeführt wird.
Es trennt sich dann die Spreu vom Weizen und systematisch verbleiben im Zirkel der neuen Befragungs- und Etikettierungsbürokratie die AdeptINNEN religiösen Wahns, der Unterwerfung unter den unumstößlichen Glauben an die Gotteslästerlichkeit der begehrten Befleckung, das von der SW - anarchisch? - repräsentiert wird. Zurück zum Gottesurteil in den Amtsstuben der Republik. Bankrott der Aufklärung. Schöne neue Welt des individuellen Selbstbestimmungsrechtes "wenn Prostituierte sich ... mit beliebigen Fragen" seitens der neuen glaubensgesteuerten Bürokratie konfrontiert sehen. Der proklamierte Prostituiertenschutz, die proklamierte Rechtssicherheit, sie sind ein kafkaesker Alptraum.
Querverweis:
http://www.weser-kurier.de/bremen/breme ... 91479.html
http://www.sexworker.at/phpBB2/viewtopi ... 642#148642
http://www.sexworker.at/phpBB2/viewtopi ... 550#148550
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RE: ProstituiertenSchutzGesetz: Arbts- u. Refrtentw. - Disk.
Anbei die Stellungnahme des BesD zum Entwurf.
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- Stellungnahme BesD zum Referentenentwurf.pdf
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It is no measure of health to be well adjusted to a profoundly sick society.