BORDELL-BETRUG!
Jupp (55) wollte Sex – aber nicht dafür zahlen
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Im „Club 111“ können sich die Gäste erst mal in der Sauna mit den Mädchen amüsieren, bevor’s zur Sache geht.
Foto: Erhard Paul (Archiv)
BONN –
Gleich drei Mädchen verwöhnen „Jupp“ (das ist natürlich nur sein Deckname) in der Nacht zum 12. April 2012 im „Club 111“.
Von Knutschen über Französisch bis zum Geschlechtsverkehr ist alles dabei. Swetlana, Linda und Susi sind voll bei der Sache, als ihre Chefin (44) dazwischengeht.
Zechprellerei mal anders. Statt um ein paar Kurze und ein Kölsch ging es im Prozess vor dem Amtsgericht um Sekt und Sex für 850 Euro. Wegen Betruges musste sich „Jupp“ aus Alfter verantworten.
Schon nach einer Stunde hatte der 55-Jährige besagte 850 Euro auf der Uhr. Nur 50 Euro Mindestverzehr am Eintritt und eine Flasche Sekt (mit Trinkgeld 100 Euro) hatte der Alfterer schon bezahlt.
Die Club-Besitzerin vor Gericht: „Bei Stammgästen verlange ich keine Vorkasse. Jupp kommt häufiger zu uns. Zuletzt war er drei Monate vor dem Abend dagewesen.“
„Als sie ihm sagte, er soll erst mal die offenen 700 Euro bezahlen, fing das Theater an“, erzählt Liebesdame „Susi“ (44) dem Richter. „Jupp“ schreit rum, er habe doch gar nichts gemacht, er werde nichts bezahlen. Daraufhin ruft die Chefin der Mädchen die Polizei.
Vor Gericht behauptete der Mann jetzt, er sei an dem Abend ziemlich betrunken gewesen. Ein Taxifahrer habe ihm den Club als Tipp für einen Absacker genannt und ihn dort abgesetzt. Er habe aber schnell geblickt, wo er gelandet war, sich mit einem der Mädchen auf ein Zimmer zurückgezogen und sei dort eingeschlafen.
Alles Quatsch, so die Besitzerin des Saunaclubs (führt das Etablissement im Bonner Talweg gemeinsam mit ihrem Lebensgefährten) im Prozess: „Er hat sich mit den Dreien im Bar-Raum auf einem Sofa vor der Theke amüsiert. Ich habe alles live mitbekommen.“
Zeugin „Susi“ hatte alles hautnah mitbekommen, rief sauer: „Sie haben sich an uns vergnügt. Dass Sie das nicht bezahlen wollen, ist eine Frechheit.“
Richter Volker Huhn mahnte: „Wer bestellt, muss auch bezahlen.“ Das Verfahren wurde dann gegen Geldauflage eingestellt. „Jupp“ muss 500 Euro an den „Club 111“ zahlen.
www.express.de/bonn/bordell-betrug---ju ... 87958.html
Wer bestellt, muss zahlen.....
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Wer bestellt, muss zahlen.....
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- PlatinStern
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RE: Wer bestellt, muss zahlen.....
find ich gut.
nur weil er alkoholisiert war und nichts mitbekommen hat, ist kein grund nicht zu zahlen.
prima, dass der richter das auch so sieht.
alkoholisiert sind freier oft bereiter mehr auszugeben als nüchtern.
sicher ein problem, aber das sollte man dann bei sich selbst lösen und nicht durch nicht-zahlen.
nur weil er alkoholisiert war und nichts mitbekommen hat, ist kein grund nicht zu zahlen.
prima, dass der richter das auch so sieht.
alkoholisiert sind freier oft bereiter mehr auszugeben als nüchtern.
sicher ein problem, aber das sollte man dann bei sich selbst lösen und nicht durch nicht-zahlen.
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denke ich auch.bettyboop hat geschrieben:wenigstens macht er so was bestimmt nie wieder.
gut auch, dass die club-besitzerin das nicht als "geschäftsrisiko" durchgehen ließ.
denn hätte sie es so durchgehen lassen, wäre nicht schluss mit dieser betrügerei, sondern eher ein ansporn für "jupp" es weiter so zu treiben.
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