Bundesratsvorlage zum ProstG

Beiträge betreffend SW im Hinblick auf Gesellschaft bzw. politische Reaktionen
Benutzeravatar
fraences
Admina
Admina
Beiträge: 7435
Registriert: 07.09.2009, 04:52
Wohnort: Frankfurt a. Main Hessen
Ich bin: Keine Angabe

Beitrag von fraences »

Genau über dieser Rechtsunsicherheit habe ich immer wieder feststellen können(Habe ja x Gewerbeanmeldungen in verschiedenen Städten in NRW hinter mir):
bei den Sachbearbeiter beim Gewerbeämter, das sie selber nicht wissen, wie sie es einstufen sollen.

Und genau das Beispiele mit den Rechtsanwälten, Steuerberater, Ärtze. Da haben wir ein oder zwei in einem Kanzlei oder eine große Sozietät. Gibt ja Bürohäuser, wo nur Steuerberater, Anwalt, Unternehmensberater, Wirtschaftsprüfer sich ein ganzes Gebäude teilen.

Wenn als zwei Sexworkerin, als bordellartige Betrieb eingestuft werden und man die gleichen Kriterien anlegt, wie bei Großbordellen, dann haben wir Verhältnisse, wie einst in der Schweiz 1980 (damals dürften nur eine Frau in einem Salon arbeiten oder wie jetzt zu Zeit in England, wenn zwei zusammen arbeiten,es Strafrechtlich als Zuhälterei eingestuft wird), im Verhältnis zu Kleinen Bordellbetrieben oder wo mehrere Sexworker ( wegen der Sicherheit oder aus Kostengründen) sich zusammen schließen.

Sicherlich ist es zu begrüssen, wenn Hygiene Zustände eines Betriebes kontrolliert werden, oder Feuerschutzmaßnahmen zu Sicherheit für Alle, die sich in den Räumlichkeiten befinden, gesetzliche Vorschriften gibt.
Auflagen für Brandschutz kann nur ein Feuerlöscher sein bis hin zu Fluchttür und brandsichere Türen, je nach Größe und bauliche Bestandteil des Gebäudes gehen.
In Düsseldorf hat das Ordnungsamt, alle Betriebe in regelmäßigen Abständen und grade neu eröffnet die Hygienische Zustände kontrolliert und entsprechende Beanstandungen vorgetragen, die dann zu ändern sind vom Betreiber.

Liebe Grüsse, Fraences
Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)

*****
Fakten und Infos über Prostitution

ehemaliger_User
verifizierte UserIn
verifizierte UserIn
Beiträge: 2968
Registriert: 27.04.2008, 15:25
Ich bin: Keine Angabe

Beitrag von ehemaliger_User »

@Fraences

Vorsicht: einmal geht es ums Gewerberecht (erlaubnispflichtiges Gewerbe sprich "Zuverlässigkeitsüberprüfung" des Chefs) und das andere ist das Baurecht.
Auf Wunsch des Users umgenannter Account

Benutzeravatar
fraences
Admina
Admina
Beiträge: 7435
Registriert: 07.09.2009, 04:52
Wohnort: Frankfurt a. Main Hessen
Ich bin: Keine Angabe

Beitrag von fraences »

Schon klar, aber grad auch über das Baurecht ist es zu Schließung viele Betriebe gekommen.

Ich kann mich noch genau an die Voraussage von Steffi Klee vor 10 Jahren erinnern. Nicht die Polizei, sondern jetzt wird unsere Branche über das Baurecht kontrolliert. Es ist heute Beides.

Liebe Grüsse, Fraences
Zuletzt geändert von fraences am 03.03.2012, 05:56, insgesamt 1-mal geändert.
Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)

*****
Fakten und Infos über Prostitution

Benutzeravatar
Aoife
Senior Admin
Senior Admin
Beiträge: 7067
Registriert: 20.09.2008, 21:37
Wohnort: Ludwigshafen am Rhein
Ich bin: Keine Angabe

Beitrag von Aoife »

          Bild
fraences hat geschrieben:Ich kann man mich noch genau an die Voraussage von Steffi Klee vor 10 Jahren erinnern. Nicht die Polizei, sondern jetzt wird unsere Branche über das Baurecht kontrolliert. Es ist heute Beides.
Im ünrigen haben Bauamtsmitarbeiter polizeiliche Befugnisse - also alles in allem nur ein rhetorischer Kunstgriff um Deutschland weniger als Polizeistaat erscheinen zu lassen als es tatsächlicht der Fall ist.

Liebe Grüße, Aoife
It's not those who inflict the most, but those who endure the most, who will conquer. MP.Vol.Bobby Sands
'I know kung fu, karate, and 37 other dangerous words'
Misspellings are *very special effects* of me keyboard

ehemaliger_User
verifizierte UserIn
verifizierte UserIn
Beiträge: 2968
Registriert: 27.04.2008, 15:25
Ich bin: Keine Angabe

Beitrag von ehemaliger_User »

@Fraences

Das ist richtig, aber gerade deshalb muss an dieser Stelle endlich für Klarheit gesorgt werden durch entsprechende Regelungen.
Auf Wunsch des Users umgenannter Account

Benutzeravatar
fraences
Admina
Admina
Beiträge: 7435
Registriert: 07.09.2009, 04:52
Wohnort: Frankfurt a. Main Hessen
Ich bin: Keine Angabe

Beitrag von fraences »

Die Frage ist stuft man Prostitution im Gewerbeordnung unter entsprechen Rubrik mit Kennzahl

1. Normale Gewerbeanmeldung (heute schon möglich, oder früher unter Deckname).

2. Genehmigungspflichtige Gewerbe

3. Überwachungsbedürftige Gewerbe

Konzessionsträger ( entsprechend der Gaststättenkonzession) und wie Laufhäuser unter den Dirnenwohnheimbegriff

4. Freiberuflichkeit
5. Freie Berufe
6. Künstlerische Eingliederung

oder verschiedenen Einordnung je nach Größe und Mitarbeiterzahl.

Prostitution ist so vielfältig, das es schlecht von Ein Frau/Mannbetrieb- Großbordell; haupt/nebenberuflich, diverse Betriebsarten (Strasse, Escort, Club, Laufhaus, FKK-Club, Hotelempfang) etc schwer einzuordnen ist und zu klassifizieren:

Allein das Wort "Prostitutionsstätte" ist, wie @Jupiter schon drauf hinwies. Völlig undefinierbar.
Wenn ich ein Autodoortreff im Wald mache, ist der Wald dann die Prostitutionsstätte? Hausbesuch? Oder Hotelbesuch?? In München 5 Sterne Hotel mitten im Sperrgebiet?


Und wenn es Neugeregelt wird, wird dann im Gleichen Zuge die anderen schon bestehenden Sonderregelungen für Prostitution abgeschafft? Oder entsteht mehr Reglementation?
Wird bei ein genehmigte Gewerbeanmeldung die Sperrgebietsverordnung abgeschafft oder zu mindestens sinnvoll neu festgelegt, damit man dann auch das Gewerbe ausüben kann? Was nützt eine genehmigte Gewerbeanmeldung, wenn ich es nur beschränkt ausüben kann?

Liebe Grüsse, Fraences
Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)

*****
Fakten und Infos über Prostitution

ehemaliger_User
verifizierte UserIn
verifizierte UserIn
Beiträge: 2968
Registriert: 27.04.2008, 15:25
Ich bin: Keine Angabe

Beitrag von ehemaliger_User »

Stell Dir mal vor, der Wald ist Prostitutionsstätte und die Gemeinde erhebt Vergnügungssteuer nach Fläche...

Ziel kann doch nur sein, sämtliche Gesetze und Verordnungen (dazu zähle ich auch die Vergnügungssteuer) zu entrümpeln um zu einer eindeutigen, nicht diskriminierenden Regelung zu kommen.

Was hat ein Bordell mit Prostitution zu tun? Meiner Meinung nach absolut überhaupt nichts. Jemand, der Räume tageweise vermietet hat doch auch nichts mit der entsprechenden Arbeit der Mieter zu tun.

Beispiel

Der Organisator muss sich doch auch nicht den gesetzlichen Bestimmungen, die für seine Kunden gelten, unterwerfen.
Auf Wunsch des Users umgenannter Account

Benutzeravatar
fraences
Admina
Admina
Beiträge: 7435
Registriert: 07.09.2009, 04:52
Wohnort: Frankfurt a. Main Hessen
Ich bin: Keine Angabe

Beitrag von fraences »

          Bild
ehemaliger_User hat geschrieben:
Ziel kann doch nur sein, sämtliche Gesetze und Verordnungen (dazu zähle ich auch die Vergnügungssteuer) zu entrümpeln um zu einer eindeutigen, nicht diskriminierenden Regelung zu kommen.

Absolut korrekt.
Denkt man darüber nach. Trotz Evakulierungsbericht vom BSMF, denkt man darüber nach bereitsbestehende Verordnungen und Strafgesetze für die Prostitution aufzuheben?????

Liebe Grüsse, Fraences
Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)

*****
Fakten und Infos über Prostitution

ehemaliger_User
verifizierte UserIn
verifizierte UserIn
Beiträge: 2968
Registriert: 27.04.2008, 15:25
Ich bin: Keine Angabe

Beitrag von ehemaliger_User »

Das ist ja das Problem, ich glaube nicht, das K. Schröder die richtige Frau an der Stelle ist. Und Merkel interessiert sich offensichtlich nicht für das Thema. Und Schwarzer wird alles daran setzen, die Zielrichtung "Prostitutionsverbot" voranzutreiben.

Was können wir dagegen setzen? Den meisten Frauen, Betreibern (speziell von Grossbordellen) geht die Diskussion am Arsch vorbei um es mal vulgär auszudrücken. Denen ist nur wichtig, dass ihre Läden legal bleiben, auch wenn ihre Methoden oft am Rande der Legalität vorbeischrammen. (Thema Scheinselbständigkeit).
Auf Wunsch des Users umgenannter Account

Benutzeravatar
fraences
Admina
Admina
Beiträge: 7435
Registriert: 07.09.2009, 04:52
Wohnort: Frankfurt a. Main Hessen
Ich bin: Keine Angabe

RE: Bundesratsvorlage zum ProstG

Beitrag von fraences »



[youtube][/youtube]
Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)

*****
Fakten und Infos über Prostitution

Soledad
hat was zu sagen
hat was zu sagen
Beiträge: 61
Registriert: 02.07.2012, 11:28
Wohnort: Strasbourg
Ich bin: Keine Angabe

RE: Bundesratsvorlage zum ProstG

Beitrag von Soledad »

Schön einseitige Dartsellung. :012
Was passiert, wenn "Förderung der Prostitutionj" strafbar ist?
Hier in Frankreich ist das der Fall.
Sich gegenseitig zu unterstützen und vernünftige Sicherheitsmaßnahmen beizubehalten ist kaum möglich.
Sogar covern ist strafbar. Wer mich covert unterstützt mich, und fördert meine Arbeit.
Und da gibt's noch so einige Beispiele...

Charisma
interessiert
interessiert
Beiträge: 2
Registriert: 04.02.2013, 23:45
Wohnort: Hockenheim
Ich bin: Keine Angabe

Beitrag von Charisma »

Puh. . . Das ist ja zu arg. . Und wie soll das dann weitergehen.? Da bin ich als neuling wohl genau zum richtigen thema gelandet. . Guten abend zusammen. . :angel13 : :006

Benutzeravatar
bettyboop
wissend
wissend
Beiträge: 287
Registriert: 08.12.2011, 09:52
Wohnort: Freiburg i. Br.
Ich bin: Keine Angabe

Beitrag von bettyboop »

Ist sehr einzeitig, wie leider die meiste Berichtserstattung. Ich befürchte die weitere zunahme an "Sonderregelungen" und am ende totale Willkür, so wie jetzt. Hoffe ich irre mich.
Prostitution policy is plagued by bad numbers. Bad numbers and wild estimates. If there are millions of trafficking victims who counted them and where are they?

Benutzeravatar
fraences
Admina
Admina
Beiträge: 7435
Registriert: 07.09.2009, 04:52
Wohnort: Frankfurt a. Main Hessen
Ich bin: Keine Angabe

RE: Bundesratsvorlage zum ProstG

Beitrag von fraences »

Deutscher Bundestag
Drucksache 17/12291
17. Wahlperiode 06. 02. 2013

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Monika Lazar, Ekin Deligöz, Britta
Haßelmann, Ingrid Hönlinger, Memet Kilic, Dr. Konstantin von Notz, Tabea
Rößner, Arfst Wagner (Schleswig) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Auswirkungen des Prostitutionsgesetzes auf die Entwicklung beim
Menschenhandel
Seit dem Jahr 2002 gilt in Deutschland ein Prostitutionsgesetz (ProstG). Mit
dem Gesetz wurde festgestellt, dass Prostitution in Deutschland nicht verboten und nicht sittenwidrig ist. Mit der Neufassung wollte der Gesetzgeber die rechtliche Situation von Prostituierten verbessern und zugleich den in diesem Bereich oftmals vorherrschenden kriminellen Begleiterscheinungen, die auch dem
Bereich der Organisierten Kriminalität zugerechnet werden müssen, die Grundlage entziehen.
In der Öffentlichkeit gibt es unterschiedliche Einschätzungen zu den Auswirkungen des Prostitutionsgesetzes in Bezug auf die organisierte Kriminalität.

Hier weiter lesen:

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/122/1712291.pdf
Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)

*****
Fakten und Infos über Prostitution

ehemaliger_User
verifizierte UserIn
verifizierte UserIn
Beiträge: 2968
Registriert: 27.04.2008, 15:25
Ich bin: Keine Angabe

Beitrag von ehemaliger_User »

Diese Anfrage hats in sich, ich bin gespannt auf die Antwort der Bundesregierung!
Auf Wunsch des Users umgenannter Account

Benutzeravatar
Kasharius
ModeratorIn
ModeratorIn
Beiträge: 4103
Registriert: 08.07.2012, 23:16
Wohnort: Berlin
Ich bin: engagierter Außenstehende(r)

RE: Bundesratsvorlage zum ProstG

Beitrag von Kasharius »

Hier dire kleine Anfrage noch mal im vollen Wortlaut:



Deutscher Bundestag Drucksache 17/12291
17. Wahlperiode 06. 02. 2013

Februar 11, 2013,

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Monika Lazar, Ekin Deligöz, Britta
Haßelmann, Ingrid Hönlinger, Memet Kilic, Dr. Konstantin von Notz, Tabea
Rößner, Arfst Wagner (Schleswig) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Auswirkungen des Prostitutionsgesetzes auf die Entwicklung beim
Menschenhandel


Seit dem Jahr 2002 gilt in Deutschland ein Prostitutionsgesetz (ProstG). Mit
dem Gesetz wurde festgestellt, dass Prostitution in Deutschland nicht verboten
und nicht sittenwidrig ist. Mit der Neufassung wollte der Gesetzgeber die rechtliche Situation von Prostituierten verbessern und zugleich den in diesem Bereich oftmals vorherrschenden kriminellen Begleiterscheinungen, die auch dem
Bereich der Organisierten Kriminalität zugerechnet werden müssen, die Grundlage entziehen.
In der Öffentlichkeit gibt es unterschiedliche Einschätzungen zu den Auswirkungen des Prostitutionsgesetzes in Bezug auf die organisierte Kriminalität. In
einer Studie für die Europäische Kommission kamen die Forscher Seo-Young
Cho, Axel Dreher und Eric Neumayer zum Ergebnis, dass die Liberalisierung
des Prostitutionsrechtes zu einer Ausweitung des Menschenhandels führen
würde. Die Forscher berufen sich in ihrer Studie insbesondere auf Zahlen der
International Labour Organization aus den Jahren 1998 bis 2003. Kritiker bemängeln, dass die Studie – obwohl im Jahr 2011 veröffentlicht – keine neueren
Zahlen nutzt. Durch die im Jahr 2001 erfolgte EU-Osterweiterung seien andere
Faktoren entscheidend für den nur vorübergehenden Anstieg der Opferzahlen.
Das Bundeskriminalamt (BKA) dagegen weist in seinem jährlichen Bundeslagebericht zum Menschenhandel keinen Anstieg der Anzahl der mutmaßlichen
Opfer von Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung aus. Im Gegenteil: Während im Jahr 2000 926 Menschen mutmaßlich Opfer dieses Verbrechens wurden (2001: 987, 2002: 811, 2003: 1 235), sind die Zahlen seit dem
Jahr 2003 stark rückläufig. Im Jahr 2010 wurden noch 610 Menschen Opfer von
Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung, im Jahr 2011 640. Das
entspricht einem Rückgang um 31 Prozent im Vergleich zum Jahr 2001 und
sogar um 48 Prozent im Vergleich zum Höchststand im Jahr 2003. In den vierzig
Opferberatungsstellen zum Thema Menschenhandel wurden laut „Bundeslagebericht Menschenhandel“ des Bundeskriminalamtes in Deutschland im Jahr
2011 202 Opfer von Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung
beraten.
Die Zahl der erfassten Fälle von Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung sank laut Polizeilicher Kriminalstatistik im Jahr 2010 mit
621 erfassten Fällen auf den niedrigsten Stand des Jahrtausends und blieb
mit 636 erfassten Fällen im Jahr 2011 auf diesem Niveau (zum Vergleich: 2000:
1 016 Fälle, 2001: 746 Fälle).
Ähnliches gilt für die Anzahl der Tatverdächtigen nach § 232 des Strafgesetzbuches – StGB (Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung), deren Anzahl dem Bericht zufolge im Jahr 2011 im Vergleich zum Jahr 2001 um
10 Prozent zurückging, im Vergleich zum Jahr 2003 sogar um 33 Prozent. Das
BKA kommt in seinem Bundeslagebericht Menschenhandel 2011 zum Fazit,
dass das durch diesen Kriminalitätsbereich ausgehende Gefährdungspotential
„begrenzt“ sei.
Laut Polizeilicher Kriminalstatistik sind auch andere früher mit dem sogenannten Rotlichtmilieu verbundene Straftaten rückläufig. Die Anzahl der Tatverdächtigen nach § 180a StGB (Ausbeutung von Prostituierten) reduzierte sich
vom Jahr 2001 zum Jahr 2011 um 95 Prozent, die der tatsächlich Verurteilten
um 99 Prozent (Quelle: Statistisches Bundesamt, Strafverfolgung, Fachserie
10, Reihe 3). Auch der Tatbestand der Zuhälterei (§ 181a StGB) wurde in deutlich geringerem Ausmaß erfüllt: die Zahl der Tatverdächtigen verringerte sich
um 66 Prozent, die der Verurteilten um 81 Prozent im genannten Zeitraum.
Im Bereich der organisierten Kriminalität liegt der Anteil der Kriminalität im
Zusammenhang mit dem Nachtleben (wozu neben den bereits genannten Themenfeldern auch illegales Glücksspiel zählt) an der gesamten organisierten Kriminalität im Jahr 2011 bei 3,6 Prozent (Quelle: BKA, „Organisierte Kriminalität“, Bundeslagebild 2011). Insgesamt wurde in 21 Fällen ermittelt. Das bedeutet einen Rückgang um 89 Prozent seit dem Jahr 2001. Im selben Zeitraum hat
die Bedeutung der Organisierten Kriminalität im Zusammenhang mit dem
Nachtleben im Vergleich zu anderen Bereichen von knapp 11 Prozent im Jahr
2001 auf nunmehr 3,6 Prozent abgenommen.
Andererseits wird in vielen Stellungnahmen und Berichten von einer hohen
Dunkelziffer im Bereich des Menschenhandels zum Zweck der sexuellen Ausbeutung ausgegangen. Eine konkrete Dunkelfeldstudie wurde jedoch bis heute
nicht erstellt.
Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat einen Gesetzentwurf zum
besseren Schutz von Opfern von Menschenhandel vorgelegt (Bundestagsdrucksache 17/10843), der aktuell in den Ausschüssen des Deutschen Bundestages
beraten wird. Darin fordert die Fraktion unter anderem einen besseren Opferschutz durch Änderungen des Aufenthaltsrechts. Durch eine verbesserte Sicherheit des Aufenthaltstitels für Opfer von Menschenhandel soll die Erhellung des
Dunkelfelds verbessert und die Strafverfolgung von Tätern erleichtert werden.
Darüber hinaus soll eine Entschädigung der Opfer durch einen Ausgleichsfonds
und verbesserten Zugang zu medizinischen und psychotherapeutischen Leistungen erleichtert werden. Die möglicherweise bestehende finanzielle Abhängigkeit soll durch den Abbau von Hürden beim Zugang zum Arbeitsmarkt und
beim Bezug von Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch
(SGB II) reduziert werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Fälle nach § 232 (bzw. 180a und 181 StGB alte Fassung, zusammen: Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung) erfasste das
BKA seit dem Jahr 2000 (bitte nach Jahren unterteilt auflisten)?
2. Gegen wie viele Tatverdächtige wurde nach Kenntnis der Bundesregierung
seit dem Jahr 2000 auf Grund des § 232 StGB (Menschenhandel zum Zweck
der sexuellen Ausbeutung) ermittelt, und wie viele Verurteilungen gab es in
diesem Zeitraum (bitte nach Jahren unterteilt auflisten)?
3. Gab es einen signifikanten Anstieg oder Rückgang der Anzahl der Fallzahlen nach § 232 StGB im genannten Zeitraum, und wenn ja, wie erklärt die
Bundesregierung diese Entwicklung?
4. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass sich nach Angaben des BKA
die Anzahl der mutmaßlichen Opfer von Menschenhandel zum Zweck der
sexuellen Ausbeutung vom Jahr 2000 bis zum Jahr 2011 um knapp
31 Prozent verringert hat und im Vergleich zum Jahr 2003 sogar um
48 Prozent zurückgegangen ist?
5. Teilt die Bundesregierung die Auffassung des BKA, wonach das Gefährdungspotential des Kriminalitätsbereiches des Menschenhandels zum
Zweck der sexuellen Ausbeutung „begrenzt“ bleibt (Bundeslagebericht
Menschenhandel 2011)?
6. Wie viele Opfer von Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung wurden seit dem Jahr 2001 von den Opferberatungsstellen zum
Thema beraten (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
7. Wie hoch ist der Anteil der Opfer, die von Opferberatungsstellen betreut
wurden, und welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um
den Anteil zu erhöhen?
8. Welche anderen gesicherten Zahlen zur Anzahl der Opfer von Menschenhandel kennt die Bundesregierung für die Jahre 2000 bis 2011 (bitte nach
Jahren unterteilt auflisten), und welche Entwicklung kann die Bundesregierung hier erkennen?
9. Hat die Bundesregierung eine Studie zur Ermittlung des Ausmaßes des
Dunkelfelds des Menschenhandels zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung
in Deutschland erstellt?
Wenn ja, welche Erkenntnisse über Ausmaß und Entwicklung hat die Bundesregierung daraus gewonnen?
Wenn nein, plant die Bundesregierung die Erstellung einer solchen Studie?
10. Vertritt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Liberalisierung der
Prostitution durch das Prostitutionsgesetz im Jahr 2002 zu einer Ausweitung des Phänomens des Menschenhandels von Frauen zum Zweck der
sexuellen Ausbeutung geführt hat, und wie begründet die Bundesregierung
diese Auffassung?
11. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass sich der Anteil der „Organisierten Kriminalität im Zusammenhang mit dem Nachtleben“ (vor allem Prostitution, Menschenhandel, Glückspiel) im Vergleich zur gesamten Organisierten Kriminalität von 10,1 Prozent im Jahr 2000 auf 3,6 Prozent im Jahr
2011 reduziert hat, und welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus diesem Befund?
12. Plant die Bundesregierung Änderungen beim Aufenthaltsrecht, um Opfern
von Menschenhandel einen erleichterten Zugang zum Arbeitsmarkt bzw.
einen sicheren Aufenthaltsstatus zu gewährleisten, um eine Aufhellung des
Dunkelfelds und eine Verbesserung der Strafverfolgung von Tätern zu erreichen?
Wenn ja, welche sind dies?
Wenn nein, wieso nicht?
13. Welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um die finanzielle
Abhängigkeit von Opfern von Menschenhandel von den Tätern zu verringern und so eine Aufhellung des Dunkelfelds und eine Verbesserung der
Strafverfolgung von Tätern zu erreichen?
14. Wie viele Anträge auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für Opfer von
Menschenhandel nach § 25 Absatz 4a AufenthG wurden seit Einführung
der Regelung im Jahr 2007 jährlich gestellt?
15. Wie viele der beantragten Aufenthaltserlaubnisse wurden erteilt, und wie
viele wurden aus welchen Gründen abgelehnt?

Berlin, den 6. Februar 2013
Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion



Kasharius grüßt

Benutzeravatar
Kasharius
ModeratorIn
ModeratorIn
Beiträge: 4103
Registriert: 08.07.2012, 23:16
Wohnort: Berlin
Ich bin: engagierter Außenstehende(r)

Beitrag von Kasharius »


Benutzeravatar
Marc of Frankfurt
SW Analyst
SW Analyst
Beiträge: 14095
Registriert: 01.08.2006, 14:30
Ich bin: Keine Angabe

Antwort Bundesregierung

Beitrag von Marc of Frankfurt »

Hier die Anwort der Bundesregierung:

Kein Anstieg von Zwangsprostitution & Menschenhandel seit Einführung des ProstG 2002



Opferzahlen sanken um 48% (fast eine Halbierung) und das obwohl die Polizeikontrollen verschärft wurden (siehe unseren Razzia-Blog).

Und dann wagt es die herrschende Meinung inkl. der konservativen Bundesregierung immer noch von "Kontrolldelikt" zu schwadronieren.

http://www.sexworker.at/phpBB2/viewtopi ... 511#129511





10 years of Prostitution Legalisation in Germany:
Answer of the Government to a parliament enquiry of the Green party opposition:

"No Increase of Trafficking in Germany after Legalisation 2002 !!!"

925 trafficking victims in 2000 for Germany
640 in 2011
48% decrease in victims count and trend,
while police activity has increased!

Google translation http://translate.google.de/translate?sl ... 72844.html

http://www.mz-web.de/politik/prostituti ... 72844.html

The German Prostitution Act (ProstG)
www.sexworker.at/prostg

Weitere Zahlen und Polizeistatistiken
www.bit.ly/bkazahlen

Benutzeravatar
fraences
Admina
Admina
Beiträge: 7435
Registriert: 07.09.2009, 04:52
Wohnort: Frankfurt a. Main Hessen
Ich bin: Keine Angabe

RE: Bundesratsvorlage zum ProstG

Beitrag von fraences »

Bordelle sind wie Imbissbuden

Das rot-grüne Bremen will als erstes Bundesland ein eigenes Prostitutionsgesetz erlassen - und damit die Lücken füllen, die die eigene Bundesregierung hinterließ.


BREMEN taz | Der rot-grüne Bremer Senat will noch vor der Sommerpause ein eigenes Prostitutionsgesetz verabschieden. Bremen wäre damit – nach eigenen Angaben – bundesweit Vorreiter: Bislang habe kein anderes Bundesland eine solche Regelung, heißt es bei der SPD. Ihre Bürgerschaftsfraktion beschloss gestern einen entsprechenden Entwurf, der der taz vorliegt; die Grünen wollen demnächst folgen. Bundesweit gibt es seit 2002 ein sehr allgemein gehaltenes Prostitutionsgesetz.
Der Bremer SPD geht es dabei weniger um die Rechte der SexarbeiterInnen als vielmehr um den Kampf gegen Zwangsprostitution. Es solle „unterbunden“ werden, dass Prostituierte unter „menschenunwürdigen Bedingungen“ arbeiten müssten, sagte Sybille Böschen, gleichstellungspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion. Sie sieht die eigene Gesetzesinitiative, über die bereits seit 2011 debattiert wird, selbst nur als „kleinen Schritt“ an. Man könne „Missbrauch“ auch künftig nicht ausschließen, wolle ihn jedoch „deutlich erschweren“, so Böschen. In der Vergangenheit war umstritten, ob Länder hier überhaupt eine eigene Gesetzgebungskompetenz haben. Bremen hat nun für sich eine Entscheidung getroffen – Rechtsprechung dazu gibt es nicht.
Anzeige

Prostitutionsstätten, wie es im Gesetzentwurf offiziell heißt, brauchen künftig eine offizielle Erlaubnis, die befristet vergeben und an eine Sperrstunde gekoppelt werden kann. Wer schon mal einschlägig strafrechtlich in Erscheinung getreten ist, soll keine Erlaubnis bekommen. Wer sich nicht an den geltenden Gesundheits, Arbeits und Jugendschutz hält, auch nicht. Selbst wenn „zu befürchten“ ist, dass derlei Vorschriften umgangen werden, soll die Genehmigung versagt werden. Außerdem müssen Bordelle und Modellwohnungen Telefone, Notrufsysteme sowie eigene Sanitär, Schlaf und Aufenthaltsräume für die SexarbeiterInnen haben. Und sie dürfen einerseits „nicht derart abgeschieden“ liegen, dass Bedrohte nicht zumindest „zeitnah“ Hilfe holen können. Andererseits soll verhindert werden, dass Prostitutionsstätten in reinen Wohngebieten liegen. Oder in jenen Ecken der Stadt, die der allgemeinen Erholung dienen.

DAS PROSTITUTIONSGESETZ
Das Prostitutionsgesetz wurde 2002 von der rot-grünen Bundesregierung eingeführt. Es besteht aus drei Paragraphen.
Vor Einführung des Gesetzes war Prostitution "sittenwidrig", seitdem ist sie es nicht mehr. Ziel des Gesetzes war es, die Arbeitsbedingungen der Prostituierten zu verbessern. So können diese ihren Lohn nun auch gerichtlich einklagen und sich sich bei Kranken, Renten und Arbeitslosenversicherung anmelden. Außerdem steht ihnen eine Umschulung zu.
ExpertInnen kritisieren immer wieder, dass verbindliche Regeln zur Umsetzung fehlen. Die CDU setzt sich derzeit für eine Verschärfung des Gesetzes ein.
Grundsätzlich zulässig war Prostitution auch schon vor Einführung des Gesetzes.
Zugleich werden Bordelle und Modellwohnungen zwar dem „nichtstörenden Gewerbe gleichgestellt“, sie können jedoch Auflagen bekommen – zum Schutz vor Lärm oder „erheblichen“, indes nicht näher bezeichneten „Nachteilen, Gefahren oder Belästigungen“. Die Betreiber dürfen die Prostituierten laut Gesetz weder verpflichten, jeden Freier zu akzeptieren, noch zwingen, bestimmte Sexpraktiken mitzumachen.
Wer gegen die Auflagen des Gesetzes vorsätzlich oder fahrlässig verstößt, soll wegen Ordnungswidrigkeiten mit Geldbußen von bis zu 5.000 Euro rechnen müssen, im Einzelfall sogar mit bis zu 25.000 Euro. Zuständig dafür wird in Bremen der Innensenator sein – und nicht etwa der ebenfalls von der SPD gestellte Wirtschaftssenator. Obwohl, wie Böschen sagt, Prostituierte als „normale Gewerbetreibende“ behandelt werden sollen, und ihre Prostitutionsstätten Anforderungen genügen sollen, die „auch an Imbissbuden“ gelten, wie Böschen sagt.
Auch bei den Grünen ist die Prostitution Aufgabe des Innenpolitikers Björn Fecker – er war gestern nicht zu erreichen. Offenbar erhofft man sich von Stadtamt und Polizei eine stärkere Kontrolle. Sie sollten nun die „Handhabe“ bekommen, die sie schon bisher gerne gehabt hätten, sagt Böschen.
Im Vorfeld der Gesetzesinitiative wurden zwei Bremer Initiativen angehört. Eine von ihnen ist Nitribitt, eine Beratungsstelle, mit gegründet von (ehemaligen) Prostituierten. Sie wollte sich gestern nicht zu dem Entwurf äußern. Auch die Beratungsstelle für Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution bei der Inneren Mission war vorab beteiligt. Für sie sei das Gesetz aber von „nicht so großer Bedeutung“, sagte eine Sprecherin gestern.
Bis Ende 2012 registrierten die Bremer Behörden 19 Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution, 2011 waren es 31, 2010 sogar 46 Fälle. Beinahe die Hälfte der Frauen hatte die bulgarische Staatsangehörigkeit. Bundesweit wurden im Jahr 2000 insgesamt 926 Opfer registriert, 2011 waren es 640. Das ergab jüngst eine Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Anfrage der Grünen. „Die These, ein liberales Prostitutionsgesetz führe zu mehr Menschenhandel, ist widerlegt“, sagte daraufhin deren Fraktionsgeschäftsführer im Bundestag, Volker Beck.

SPD-Politikerin Böschen, die von sich sagt, sie wolle nicht als „Sittenwächterin“ auftreten, wünscht sich derweil, dass – nach skandinavischem Vorbild – Freier unter Strafe gestellt werden. Doch nicht einmal in ihrer eigenen Partei ist das aktuell mehrheitsfähig.

http://www.taz.de/Sexarbeits-Gesetz/!112644/
Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)

*****
Fakten und Infos über Prostitution