München und Bayern: Scheinfreier erkennen?

Hier können SexarbeitInnen ihren Arbeitsplatz bzw. ihre Arbeitsbedingungen beschreiben. Was erlebt Ihr alles in Eurem Beruf?
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Romy
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München und Bayern: Scheinfreier erkennen?

Beitrag von Romy »

Hallo liebe Forumsmitglieder,

zuerst einmal ein großes Lob an diese Plattform! Da ich mit der Tätigkeit als SW gerade erst begonnen habe ist es enorm hilfreich, sich so umfassend informieren zu können. Ich arbeite nun nebenberuflich als Escort bei einer Agentur, und zwar hauptsächlich in München. Nachdem ich das Forum nach sämtlichen Beiträgen dazu durchforstet habe, bleibt mir festzustellen, daß die Arbeit als SW zwar nirgends leicht, in Bayern jedoch zur echten Herausforderung mutiert :085 !

Meine Frage richtet sich deshalb an SW, die hier vielleicht Erfahrung haben: Die Sperrbezirksverordnung ist zwar rechtlich obligatorisch, aber wie sieht es in der Praxis aus? Speziell über Agenturen buchende Freier werden sich doch nicht immer danach richten, wenn überhaupt?

Stichwort Scheinfreier: Ich habe zwar schon einige Tips gelesen (sind immer zu zweit; dürfen sich nicht ausziehen bzw. Intimitäten austauschen usw.) und die sich daraus ableitenden Testmöglichkeiten. Trotzdem bitte ich (ich hoffe das ist hier so legitim?) um evtl. Ratschläge, wie frau damit am besten umgehen kann. Vielleicht kann mir jemand etwas dazu sagen?

Vielen Dank und herzliche Grüße :001

Romy

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Marc of Frankfurt
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Agenturaufgaben

Beitrag von Marc of Frankfurt »

Wenn du mit einer Agentur arbeitest, wäre es die Aufgabe der Vermittlung hier zu filtern.

Du kannst ja vorgeben nur zu Stammkunden vermittelt zu werden.



Scheinfreier sind Polizeibeamte und es gelten dieselben Regeln wie bei einer Razzia:
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=25477#25477
www.google.de/search?q=verhalten+bei+ra ... wtopic.php

oder bestell dir das Razzia-Poster von www.hydra-berlin.de für dich und deine Agentur gleich mit...
(wir haben das übrigens auch noch nicht:)


Mich würde interessieren, was die Agentur dir rät oder für Erfahrungen gemacht hat.




Willkommen im Forum.
Bin gespannt was wir von dir über München erfahren können.
LG, Marc

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Romy
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RE: München und Bayern: Scheinfreier erkennen?

Beitrag von Romy »

Von der Agentur habe ich lediglich den Rat bekommen, unbedingt drauf zu achten, daß sich der Freier zuerst auszieht. Da Polizei- und Finanzbeamte das offensichtlich nicht dürfen, ist das eine Möglichkeit sie zu enttarnen. Nur ist das doch in vielen Fällen schon zu spät, oder? Gerade im Escort-Bereich trifft man sich oft erstmal in Cafes, Restaurants usw., und nach anfänglichem Beschnuppern wird dann das Geld übergeben. Erfolgt hier schon der Zugriff seitens der Polizei oder erst später im Hotelzimmer bei der eigentlich strafbaren Handlung? Aber wie komme ich aus so einer Situation wieder raus :017 ?

Wenn ich mich nur an Stammkunden vermitteln lasse, schränke ich meine Auftragslage gewaltig ein, denn diese haben sicher in vielen Fällen schon ihre bevorzugten Damen. Und ich würde es ja nicht mal erfahren wenn es anders wäre, weil die Agentur hier am längeren Hebel sitzt.

Die Agenturen haben es leicht, da der Vertrag bezgl. der sexuellen Dienstleistung bewußt schwammig gehalten wird, da ist meiner anscheinend keine Ausnahme. Anders ausgedrückt: Ich handele eigenverantwortlich und wenn ich mich erwischen lasse, habe auch nur ich das Problem. So verstehe ich das. Die Agentur wird hier auch sicher nicht vorfiltern sondern mich dahin schicken, wo der Freier mich eben treffen will, bei ihm daheim oder irgendwo in der Stadt. Das scheint aber ein grundsätzliches Problem bei Begleitagenturen zu sein. Es ist eine rechtliche Grauzone, vermittelt wird "nur" eine Begleitung, worum es aber im Kern geht ist für jeden Erwachsenen offensichtlich. Viele Agenturen legen wohl aus Marketing-Gründen soviel Wert drauf, von der "gewöhnlichen" Prostitution abgegrenzt zu werden und versuchen dieses Bild auch dem Kunden zu verkaufen - da macht sich der Hinweis auf den Sperrbezirk wohl nicht gut :001. Bei allem, was ich bislang in Erfahrung bringen konnte, wird deshalb bei Escort-Vermittlungen die Sperrbezirksverordnung wenig bis nicht beachtet, und die Frauen handeln auf eigene Gefahr. Ich lasse mich aber gerne korrigieren, wenn jemandem was anderes bekannt ist :045 !

Ich habe Hydra-Berlin übrigens schon angeschrieben, allerdings wegen der Frage nach einem Steuerberater und auch einer Mitgliedschaft. Es ist auf jeden Fall wichtig zu wissen, was bei einer Razzia oder Kontrolle geschieht bzw. auch welche rechtlichen Grundlagen hier greifen, deshalb danke für die Links! Ich habe dazu hier im Forum auch schon einiges gefunden, aber über mein spezielles Anliegen bislang noch nichts - habe ich vielleicht etwas übersehen?

LG - Romy

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Beitrag von ehemaliger_User »

Hier, auf der alten Hydra-Seite, kannst Du unter "Wissenswertes - Recht" zu Razzien was erfahren:
http://www.hydra-ev.org/master/start.html
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Romy
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RE: München und Bayern: Scheinfreier erkennen?

Beitrag von Romy »

Danke ehemaliger_User. Bin schon am Stöbern... :001

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fraences
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Beitrag von fraences »

Hallo Romy,

in München gibt es Mimikry. Ich denke, das die Fachberatungsstelle in München Dir aus ihren örtlichen Erfahrungen lokal helfen können.

In Bayern haben auf Prostitution die Uhren schon immer anders getickt als in anderen Bundesländern.

Liebe Grüsse, Fraences
Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)

*****
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Romy
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RE: München und Bayern: Scheinfreier erkennen?

Beitrag von Romy »

Hallo Fraences,

habe mich bislang nicht an Mimikry gewendet, weil die im Gegensatz zu Hydra nicht so ganz unabhängig sind, Träger ist u.a. die Stadt München selbst und die evangelische Kirche...:icon_neutral. Inwieweit die meine etwas delikate Frage beantworten (können) ist deshalb fraglich. Aber eine Option wäre es, klar. Fragen schadet ja nichts :001 .

Grüße, Romy

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Marc of Frankfurt
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Einstieg in das Escort-Biz

Beitrag von Marc of Frankfurt »

Wo liegt das Problem?


1. Prostitution ist legal und seit 2002 nicht mehr sittenwidrig.
www.sexworker.at/prostg
Es kommt also darauf an ein Geschäftsmodell/Arbeitsweise zu finden, wo man gegen möchlichst wenige Regeln verstößt und optimal verdienen kann (Optimierungsproblem, Risiko/Rendite-Abschätzung).

2. Erwischt zu werden im Sperrbezirk ist NUR eine Ordnungswidrigkeit. Erst bei beharrlicher Wiederholung wird sie scharf bestraft. Mehr zur Rechtslage von Sperrgebieten:
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?t=3270

Die genaue Sperrgebietskarte von München ist im Sexworker Forum auch verlinkt. Ebenso die Infomappe, die die Polizei an neue Sexworker ausgibt.
www.sexworker.at/lokal

Wär mal interessant eine Hotel-Liste zu haben, welche Adressen im Sperrgebiet liegen und welche nicht. Eine typische Fleißarbeit für eine Sexworker-Interessenvertretung und Selbsthilfe-Vernetzung. Aber auch das sollte eine gute Agentur leisten *lol*

3. Manche/viele(?) Sexworker arbeiten in gewissen Bereichen illegal, weil die Rahmenbedingungen nach wie vor negativ für Sexwork und Migration sind. Check-Liste an was man denken muß um legal zu arbeiten:
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=104925#104925

4. Bayerische Kondomzwang Prostitutions-Verordnung
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=22584#22584

5 . Steuern und Abgaben
Für deutsche Escort-Einsteiger, die keine polizeilich gemeldeten "Kontrollprostituierten" sein wollen, scheint mir das wichtigste zu sein, das mit der Steuer nicht falsch zu machen. D.h. eine Steuernummer zu haben und eine EÜR und Steuererklärung zu machen:
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=29178#29178

6. Krankenversicherungspflicht (bei Familie mitversichert oder AOK)


Also Zusammenfassung: Sich nicht auf Vermeidung von Razzia oder Scheinfreier spezialisieren, sondern darauf, wie erreiche ich schrittweise mein legales Arbeitsmodell.

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Romy
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RE: München und Bayern: Scheinfreier erkennen?

Beitrag von Romy »

@ Marc of Frankfurt

das Problem ist, daß aufgrund der Sperrbezirksverordnung eine 100% legale Arbeit als Escort in München bzw. Bayern faktisch unmöglich gemacht wird. Das sich folglich die Mehrzahl der SW und Agenturen daran hält, glaube ich einfach nicht.

Die Punkte 1, 2 und 4-6 sind mir bekannt, Punkt 3 vermute ich schwer! Die korrekte Abführung von Steuern ist sicherlich ein ganz wichtiger Punkt, und ich habe nicht vor, mir hier irgendwas zu Schulden kommen zu lassen - und auch im Übrigen nicht. Ich habe zwar bislang keine Erfahrung als SW, aber dafür informiere ich mich so gründlich wie möglich.

Eine Hotelliste wäre auch eine gute Idee, und vielleicht erstelle ich sogar bei Gelegenheit eine :icon_wink. Auf die Hilfe von Agenturen braucht man nicht zu warten. Eine Liste kann zwar eine Orientierungshilfe sein, daß es allerdings am eigentlichen Problem etwas ändert, wäre trotzdem zuviel erwartet. Die Nachfrage bestimmt das Angebot, wenn der Kunde also ein Hotel seiner Wahl bucht, werden die Damen weiterhin auch genau dort hingehen.

LG - Romy

zzZZzz
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Re: RE: München und Bayern: Scheinfreier erkennen?

Beitrag von zzZZzz »

         
Romy hat geschrieben:Das scheint aber ein grundsätzliches Problem bei Begleitagenturen zu sein. Es ist eine rechtliche Grauzone, vermittelt wird "nur" eine Begleitung, worum es aber im Kern geht ist für jeden Erwachsenen offensichtlich. Viele Agenturen legen wohl aus Marketing-Gründen soviel Wert drauf, von der "gewöhnlichen" Prostitution abgegrenzt zu werden und versuchen dieses Bild auch dem Kunden zu verkaufen -
Das ist keine Grauzone. Sondern klar gesetzlich geregelt: Wer sexuelle Kontakte gegenüber dritten vermittelt macht sich in D strafbar nach StGB §181a (Zuhälterei). Deswegen gibt es keinen Vertrag zwischen Agentur und Escort wo explizit von sexuellen Dienstleistungen geredet wird. Es wird immer nur von reiner Begleitung gesprochen. Auch auf Agenturpages. Alles andere würde nur den StA freuen. Der hätte seine Beweise nämlich frei Haus. Wenn das Escort mit einem Gast sexuell verkehrt ist das offiziell ihr Bier und damit muß die sie sich auch um Sperrbezirke und ähnliches kümmern. Für die Agentur begleitet die Dame den Herrn ganz platonisch und damit interessiert sie auch das Sperrbezirksgedöns nicht.

Wie die Realität aussieht ist natürlich etwas ganz anderes. Die kennen wir alle.

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Beitrag von ehemaliger_User »

@zzZZzz

§ 181a StGB (Zuhälterei) regelt nur die Ausbeutung und/oder Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Unabhängigkeit von SexdienstleisterInnen.

Da einer SexdienstleisterIn das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung nicht genommen werden kann, kann es zwischen Agentur und Escort keine expliziten Vertragsbestandteile geben, die Art und Umfang der Dienstleistung vorschreiben.

Eine Agentur ist normalerweise im Auftrag der SexdienstleisterIn tätig. Und deshalb kann eine Agentur schon eine "Vorfilterung" vornnehmen.

@Romy
Du hast die Grundproblematik richtig erkannt. Bring mal einem Gast in einem Hotel im Sperrbezirk bei, dass er, um Deine Dienstleistung in Anspruch nehmen zu können, in ein anderes Hotel fahren muss...

Die Münchner Sperrgebietsverordnung verstösst meiner Meinung nach gegen die Menschenrechte. Es geht den Staat nichts an, was ich in meinen vier Wänden mache - und wenn es nur "meine" vier Hotelwände sind. Ob dabei Geld fliesst oder nicht spielt erst Recht keine Rolle. Ich darf mir in meiner Wohnung ja auch die Nägel oder Haare gegen Bezahlung schneiden lassen. Oder mir einen Masseur ins Hotelzimmer bestellen.

Stuttgart hat auch eine Sperrgebietsverordnung. Dort ist allerdings nur sichtbare Prostitution bzw. sichtbare Anbahnung verboten.
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Romy
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RE: München und Bayern: Scheinfreier erkennen?

Beitrag von Romy »

@ ehemaliger_User:

Ja, dem ist nichts mehr hinzuzufügen! Es ist offensichtlich: Da ein gänzliches Verbot nicht möglich ist, läßt die Münchner Moralwächter-Lobby zu ihrer Ehrenrettung zumindest nichts unversucht, um die Arbeit der SW so ungemütlich wie möglich zu machen.

Habe gerade den Jahresbericht 2005 von Mimikry (Vortrag von Frau Skutella, S. 13) gelesen. Sie faßt es recht gut zusammen:

www.mimikry.net/content/img/mimijabe2005.pdf

Ich werde mich ja bald selbst damit auseinandersetzen dürfen, und meine Erfahrungen hier schildern... :nenene

Viele Grüße - Romy

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friederike
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Re: RE: München und Bayern: Scheinfreier erkennen?

Beitrag von friederike »

Liebe Romy,         

Bild
Romy hat geschrieben:Gerade im Escort-Bereich trifft man sich oft erstmal in Cafes, Restaurants usw., und nach anfänglichem Beschnuppern wird dann das Geld übergeben.
Nach meiner Erfahrung ist das nicht realistisch, dass das Geld in Cafes, Restaurants oder in der Hotellobby übergeben wird - wo alle möglichen Leute zusehen. In einigen Hotels kann man als Escort direkt zum Zimmer gehen, allerdings haben die meisten grösseren Hotels inzwischen Systeme, dass man ohne Zimmerkarte nicht in Aufzüge und Treppen gelangt. Dann trifft man sich in der Lobby oder der Bar und geht dann auf das Zimmer. Deswegen meine ich, dass der Tip der Agentur durchaus umsetzbar wäre, dass der Kunde sich zuerst auszieht.

Im liberalen Berlin ist das Problem wohl nicht so relevant.

Der Rat, sich nur an Stammkunden der Agentur vermitteln zu lassen, wäre für den Anfang durchaus auch durchführbar. Unser Kundenkreis ist notorisch untreu, Anfängerinnen und Neue sind begehrt, und die wenigsten Kunden sind auf "bevorzugte Damen" fixiert.

Gefühlsmässig würde ich sagen, dass der Hinweis von Marc gut ist, dass es nur eine Ordnungswidrigkeit ist mit zumindest am Anfang nur geringen Konsequenzen. Dann könntest Du das Thema erst einmal ignorieren und sehen, ob es wirklich relevant ist.

Guten Start!

Friederike

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Beitrag von Lycisca »

Auch wenn "nur" eine Ordnungswidrigkeit vorliegt, würde ich mich nicht darauf einlassen. In in der Beweiswürdigung könnte die Behörde die Absicht zur dauerhaften Verletzung der Sperrgebietsverordnung unterstellen ... auch wenn du dagegen im Instanzenweg recht bekommst, ersetzt dir niemand die Verfahrenskosten. Auch ist durchaus nicht auszuschließen, dass sich der Polizeibeamte entkleidet und Sex hat, ehe er dich anzeigt (siehe Fälle in Hongkong, wo dies sogar eine Dienstvorschrift war, siehe Fälle in den USA, wo die Polizei Informanten bezahlt).

Du solltest also im Fall des Falles auch in der Lage sein, ein unrechtmäßiges Vejhalten des Beamten zu beweisen - am besten mit einer versteckten Videaufnahme am Smartphone, die dein Freund zuhause im privaten Computer speichert (wobei dann die Polizei dein Handy gerne beschlagnahmen kann, das Beweismaterial bleibt erhalten).

Falls das gelingt, dann ist 1.) eine allfällige Anzeige gegen dich wegen Ordnungswidrigkeit niederzulegen, weil sie mit unzulässigen Beweismitteln erlangt wurde und 2.) muss die Staatsanwaltschaft gegen den Beamten strafrechtlich wegen Amtsmissbrauch vorgehen.

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Beitrag von zzZZzz »

Vielleicht hilft dieser Link etwas weiter.

Frag den Anwalt
Bei einem Escortservice ist jedoch nicht zwangsläufig davon auszugehen, dass es zu sexuellen Handlungen kommt,..
Gottseidank geistert dieses Märchen immer noch durch die juristischen Amtsstuben.... :004

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Svea
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Beitrag von Svea »

Dabe ist die Frage, was ist eine sexuelle Handlung? gehört Küssen dazu oder nicht, oder reicht es schon wenn wir mit Wachs spielen?!?

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Beitrag von ehemaliger_User »

Liebe Svea,

genaugenommen kann schon Staubwischen eine sexuelle Handlung sein, es kommt doch immer auf die Betrachtungsweise an...
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Romy
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RE: München und Bayern: Scheinfreier erkennen?

Beitrag von Romy »

Sorry für die verspätete Antwort.

Danke für Eure Antworten, zusammenfassend stelle ich fest, daß es anfangs tatsächlich das Klügste sein wird, nur Stammkunden zu treffen, um mich abzusichern. Mit zunehmender Erfahrung erkenne ich dann 1., welche Relevanz in der Praxis tatsächlich vorhanden ist und falls ja 2., wie man damit umgeht.

@ zzZZzz:

Danke für den interessanten Link, vor allem beim Präzedenz-Urteil des BVergfG zum Thema unzulässige Beschlagnahmungen könnte es von Vorteil sein, es zu kennen. Überhaupt werde ich mich mit der juristische Seite noch mehr beschäftigen, um im Fall des Falles zumindest Argumente bei der Hand habe, bzw. die rechtliche Handhabe zu kennen, mit der vorgegangen wird. Ob die Polizei sich darum schert, steht natürlich auf einem anderen Blatt. Die Benutzung eines extra Handys während des Jobs ist sicher auch sinnvoll.

@ Friederike:

Mit der Übergabe hast Du sicher recht. Meine Befürchtung bzgl der Vermittlung an Stammkunden ist eher, daß die Agentur davon wahrscheinlich nicht begeistert sein wird. Nicht das mich das stören würde, aber um mich "umzuerziehen" könnten sie daraufhin Vermittlungen unterbinden mit der Erklärung, daß meine Vorgabe eben weniger Buchungen möglich macht. Ob es in Wahrheit so ist, würde ich nicht erfahren. Das muß man einfach sehen.

@ Lycisca:

In den USA wundert es mich nicht, aber hier? Warum würde ich im Falle eines Rechtspruchs die Prozeßkosten nicht erstattet bekommen? Der Verfahrensgewinner erhält diese doch, oder sind Prostituierte etwa davon ausgenommen :icon_scratch ? Wenn ich mir den Razzia-Blog hier so durchlese würde es mich fast schon nicht mehr wundern. Mir war zwar schon klar, daß SW von den Behörden als Bodensatz angesehen werden, aber nicht, daß es gleich so schlimm ist. Danke also für den Hinweis mit dem Handy.

Der Versuch einiger Escort-Damen, den Kunden vor Geldübergabe durch Annäherungsversuche zu testen, nützt auch nicht wirklich viel, wie ich mittlerweile erfahren habe (und auch durch zzZZzz's Link bestätigt wurde), da bereits die Anbahnungsversuche strafbar sind.

Keine Ahnung, vielleicht mache ich mir ja auch einfach viel zu viele Gedanken :confused2! Ich wünsche jedenfalls allen einen schönen Abend :hello :001!

Liebe Grüße aus München,

Romy

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Beitrag von friederike »

Liebe Romy,

wahrscheinlich machst Du Dir wirklich zuviele Gedanken. Viele Fragen kann man nur durch Ausprobieren beantworten!

Viel Erfolg und liebe Grüsse,
Friederike