Frage zu Sperrbezirk

Wo melde ich meinen Beruf an, mit welcher Steuerlast muss ich rechnen, womit ist zu rechnen, wenn ich die Anmeldung verabsäume, ... Fragen über Fragen. Hier sollen sie Antworten finden.
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anonymisiertes Posting
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Frage zu Sperrbezirk

Beitrag von anonymisiertes Posting »

Hallo Certik

ich hätte folgende Fragen:

1. wie werde ich sanktioniert, wenn ich in meiner Privatwohnung innerhalb des Sperrgebiets mich selbst anbiete?
ist es richtig daß es beim ersten Mal nur eine Ermahnung gibt?

Die Verfahrensweise bei Erstverstössen ist meines Wissens nach sehr unterschiedlich; nicht nur nach Bundesland, sondern auch von Stadt zu Stadt verschieden. Und auch dann immer noch mit Ermessensspielraum. Jemand, der glaubwürdig vorgibt, angenommen zu haben, dass es in einer Privatwohnung nicht verboten sei, kann wohl am besten mit einer Ermahnung davonkommen. Wenn Bussgelder verhängt werden, sind sie meist in der Grössenordnung von bis zu 300€.
Nach dem ersten Verstoss kann es allerdings richtig teuer werden. Interessant ist es nachzuforschen, ob im betreffenden Bundesland eine Klage bei einem übergeordneten Gericht läuft, dass die rechtliche Grundlage der Sperrbezirksverordnungen wegen Verfassungswidrigkeit angreift. Meines Wissens nach läuft eine entsprechende Klage in Thüringen - über andere Bundesländer weiss ich nichts. Läuft eine derartige Klage, kann es sinnvoll sein, gegen den Bussgeldbescheid Widerspruch einzulegen und zu bitte, ihn ruhen zu lassen, bis die Entscheidung des übergeordneten Gerichtes vorliegt. Hier würde ich aber unbedingt einen Anwalt einschalten.


2. wie verhalte ich mich beim Eindringen eines Agent Provocateur?

Da kenne ich mich leider nicht genug aus, um Dir einen Rat zu erteilen - vielleicht kann hier jemand anders helfen? Ansonsten wirst Du sicherlich bei einer Hurenselbsthilfeorganisation kompetente Antwort erhalten. Wäre nett, diese dann auch hier zu posten.

vielen Dank für die Beantwortung und bussi

Heike van der Hinten

Hausbesuche
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Beitrag von Hausbesuche »

Hallo
Ich bin bei einem HotelBesuch in Bayern von verdeckten Ermitteln reingelegt worden.
Obwohl der Anrufer mir schriftlich per SMS bestätigt hat, dass die mitgeteilte Anschrift kein Sperrgebiet ist, hat sich bei meiner Ankunft herausgestellt, dass es Polizei war und doch Sperrgebiet ist.
Obwohl der Beruf Prostitution seit 2001 legal ist, wird durch Sperrgebiete mir die Ausübung eines legalen Berufes in Deutschland untersagt.
Dieser Paragraph ist nach Auskunftes meines Fachanwaltes schon lange nicht mehr Zeitgemäß.
ACHTUNG: Wir planen eine Sammelklage gegen den Sperrgebietsparagraphen vor dem Bundesgerichtshof und suchen Mitstreiter.
Meldet euch bitte, damit diesem Unsinn endlich ein Ende gesetzt werden kann.
Zusammen können wir was erreichen.
Bitte an alle Gleichgesinnte, egal ob Frauen oder Agenturen, weiterleiten.
Ihr erreicht mich unter Daniela40270@t-online.de

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Beitrag von ehemaliger_User »

Gehts noch? Was hat ein Hotelzimmer mit der Sperrgebietsverordnung zu tun? Ist doch faktisch Berufsverbot.

Was passiert, wenn ich mir eine SW nach Hause bestelle? (Ich wohne in einem Dorf mit 9.800 EInwohnern.)

Darf die Polizei überhaupt zu einer Ordnungswidrigkeit provozieren?

Sperrgebietsverordungen unterscheiden sich stark. In Stuttgart ist lediglich "Anmachen" und Werbung auf Strassen und Plätzen innerhalb des Sperrgebiets verboten. (Kann ich noch nachvollziehen).
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Marc of Frankfurt
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Beitrag von Marc of Frankfurt »

In München darf man aus dem Sperrbezirk heraus noch nichteinmal ein Paysexdate telefonisch verabreden, strenggenommen.



Daniela,

Willkommen in unserem Forum.

Deinen Fall haben wir geschockt in der Presse verfolgt.
http://sexworker.at/prostg

Jetzt gibt es einen informellen Arbeitskreis, der sich bemüht die verfassungsrechtlich bedenkliche Lage der Deutschen Sperrbezirksverordnungen sichtbar zu machen:
http://sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?t=3270


Viel Erfolg.

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Lycisca
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Beitrag von Lycisca »

Hausbesuche hat geschrieben: Ich bin bei einem Hotel Besuch in Bayern von verdeckten Ermitteln reingelegt worden. [...] Wir planen eine Sammelklage gegen den Sperrgebietsparagraphen vor dem Bundesgerichtshof und suchen Mitstreiter.
Super! Ich wünsche euch viel Glück!

Grundsätzlich stellt sich auch die Frage nach der rechtlichen Basis von verdeckten Ermittlungen: In D gibt es doch das Trennungsgebot (vgl. Artikel 87 GG), wonach polizeiliche Tätigkeit und geheimdienstliche Tätigkeit (dazu gehören verdeckte Ermittlungen) zu trennen sind.

Damit wurden die Lehren aus dem Nazi Regime gezogen, wo Himmler von der SS 1939 die Kriminalpolizei, die Gestapo und den Sicherheitsdienst der SS zu einer staatlichen Terrorbehörde vereint hat, mit Todesschwadronen und Spitzelwesen. Das Trennungsgebot will bereits im Ansatz verhindern, dass eine Superbehörde (wieder-)entsteht, mit umfassendem Zugang zu Information und weitgehenden Vollmachten.

Polizeibehörden dienen im Sinn des Trennungsgebots der Abwehr konkreter Gefahren, der Verfolgung von Straftaten und der im Regelfall offenen Ermittlung aufgrund eines konkreten Verdachts. Verdeckte Ermittlungen, noch dazu ins Blaue hinein, und ähnliche grundrechtlich bedenkliche Mittel sind nur eingeschränkt möglich und unterliegen einer strengen Zweckbindung, der Bekämpfung schwerer Verbrechen z.B. aus dem Bereich der Organisierten Kriminalität. Selbst dort ist der Einsatz aber Ultima Ratio, wenn weniger bedenkliche Mittel nicht sinnvoll sind.

Ich kann nicht erkennen, wie der routinemäßige Einsatz verdeckter Ermittler zur Aufklärung von Verwaltungsübertretungen in dieses Bild passt. Ein Verfahren, das bis zum BVerfG führt, sollte diesem Spuk ein Ende setzen, bevor die Methoden (wie kürzlich in Österreich, Stichwort Tierschützer) gegen politische Gruppierungen eingesetzt werden.

holger
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RE: Frage zu Sperrbezirk

Beitrag von holger »

@ Hausbesuche

Zitat"Wir planen eine Sammelklage gegen den Sperrgebietsparagraphen vor dem Bundesgerichtshof und suchen Mitstreiter."

1. Sperrgebietsparagraph ist Artikel 297 EGStGB
2. Sammelklage gibt es nach deutschem Recht nicht.
3. Bundesgerichtshof ist falsch. Zuständig ist wenn, dass Bundesverwaltungsgericht.
4. Klage kann man weder beim Bundesgerichtshof noch beim Bundesverwaltungsgricht einreichen. Es sind Revisionsgerichte.
5. Evtl. Bundesverfassungsgericht. Klage kann auch dort nicht eingereit werden, sondern Verfassungsbeschwerde.

Gruß und toi, toi, toi

marlena
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Beitrag von marlena »

Obwohl der Beruf Prostitution seit 2001 legal ist, wird durch Sperrgebiete mir die Ausübung eines legalen Berufes in Deutschland untersagt.
Dieser Paragraph ist nach Auskunftes meines Fachanwaltes schon lange nicht mehr Zeitgemäß.


@all

kann man mal sehen wo wir uns in Bayern befinden....
Am Ende der Kette...
--- Allüren sind was für Unfertige ---

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Cat
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Polizeikontrollen Aschaffenburg

Beitrag von Cat »

Hallo an alle
Bayern---Habe in einer Tageszeitung,(wohne im Raum Frankfurt ( D ) annonciert,Zeitung wird auch in Bayern vertrieben.
nach 3 Tagen "Offizieller Anruf" von der Polizei (Aschaffenburg)
ob man(n) mich besuchen müsste ODER ob ich auch Haus und Hotelbesuche mache.

Belehrung: Haus und Hotelbesuche nur in "STADT ASCHAFFENBURG" gestattet. Ansonsten "Sperrgebiet"

Beamte erklärte: Sie machen Stichproben sogar in den Hotels,das heísst der Kunde ( "POLIZEI") bestellen einen da hin,dann sind 250 Euro "STRAFE" fällig ( beim ersten Mal !!!)

Nur es ruft keiner aus ASCHAFFENBURG an. Sind alle von den Ortschaften drum herum.

Das kann man garnicht riskieren--obwohl die BAYERN sehr gute Kunden sind,und sehr auf Hausbesuche stehen.

Lg Cat

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Lucy
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Beitrag von Lucy »

liebe cat, vielen dank für diesen hinweis.. das wußte ich nicht. in welcher zeitung hattest du denn inseriert?

lieber gruss von einer "nachbarin"

lucy

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Beitrag von ehemaliger_User »

2009 ist doch ein Superwahljahr: Bundestag, Europawahl, in BaWü noch Kommunalwahlen: Sprecht doch Abgeordnete/Kandidaten auf diesen Missstand an, (z.B. http://www.abgeordnetenwatch.de) versucht, die örtliche Presse mit einzubeziehen.

Ich selbst bin nicht betroffen, kann deshlab auch keine Verfassungsbeschwerde vorbringen.
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konkret
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Beitrag von konkret »

Frage: Wenn ein Kunde oder "Kunde" in einer Stadt mit einer so restriktiven Sperrgebietsverordnung wie Aschaffenburg eine_n SW anruft und irgendwohin bestellt, wo Sperrgebiet sein könnte, kann dann SW den Anrufer fragen, ob er Polizist ist? Müsste er dann bejahen, wenn er einer ist?

Fiel mir gerade so ein, weil ich mich an das kürzliche Telefonat bzgl. meiner Verifizierung erinnert habe.

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Beitrag von fraences »

@konkret

Ich glaube dieser Frage zu stellen, würde viele Gäste abschrecken.
Außerdem habe ich schon viele Gäste, die von Beruf Polizist sind und auch unseren Service in Anspruch nehmen.

Ausser in Bayern wird bei Haus- und Hotelbesuche sehr selten wegen Sperrgebietsverordnung kontrolliert.

Neulich las ich in einem anderen Forum, das eine SW von der Polizei in BW aufgesucht wurde, ihr den Empfang untersagte,weil sie im Sperrgebiet wohnt, aber die Escorttermine ausser Haus dulden würden.

Liebe Grüße, Fraences
Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)

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Beitrag von konkret »

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fraences hat geschrieben:@konkret

Außerdem habe ich schon viele Gäste, die von Beruf Polizist sind und auch unseren Service in Anspruch nehmen.
Ach so, natürlich, ich vergaß. :083 Polizisten sind ja auch Menschen. *hust* :003