Polizist wegen Beihilfe zur Prostitution aus Dienst entfernt
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fraences
- Admina

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Polizist wegen Beihilfe zur Prostitution aus Dienst entfernt
Urteil in Stuttgart
Polizist wegen Beihilfe zur Prostitution aus Dienst entfernt
Weil ein Bundespolizist seiner Freundin erlaubte, in seiner Wohnung als Prostitutierte zu arbeiten, darf er künftig nicht mehr als Polizeibeamter Dienst tun. Das "Vertrauen der Allgemeinheit" verlor der Mann auch durch eine zweite Nebentätigkeit.
Ein Bundespolizist ist wegen Beihilfe zur Prostitution und der Mitwirkung in einem Pornofilm aus dem Beamtenverhältnis entfernt worden.
Das Verwaltungsgericht Stuttgart begründete den Schritt am Montag damit, dass der Mann "schuldhaft ein schweres Dienstvergehen begangen und dadurch das Vertrauen seines Dienstherrn und der Allgemeinheit endgültig verloren habe". Der Beamte war zu einer Geldstrafe verurteilt worden, weil er seiner Lebensgefährtin seine Wohnung zur Prostitution zur Verfügung gestellt und selbst in einem Pornofilm mitgewirkt hatte.
Gegen das Urteil kann der Mann Berufung einlegen. Wird es rechtskräftig, darf er nicht mehr als Polizist arbeiten. Als Dienstherr klagte die Bundesrepublik auf die Entfernung des Polizisten aus dem Beamtenverhältnis, der das Gericht jetzt stattgab.
http://www.sueddeutsche.de/panorama/urt ... -1.1133747
Polizist verliert wegen Pornografie Beamtenstatus
Ein Grenzschutzpolizist hatte dazu beigetragen, illegale Prostitution zu ermöglichen und war zudem Darsteller in einem Pornofilm. Zu viel für seinen Dienstherren, der von verlorenem Vertrauen sprach. Die Folge: Das VG Stuttgart hat sich nach Mitteilung vom Montag dafür ausgesprochen, dem 42-Jährigen den Status abzuerkennen.
Der Mann war 2002 des Dienstes enthoben und zu einer Geldstrafe
verurteilt worden, weil er seine Wohnung in der Region Stuttgart
seiner damaligen Lebensgefährtin sechsmal zur Prostitution zur
Verfügung gestellt haben soll. Zudem hat er nach Angaben des Gerichts
im Jahr 2000 neben seiner Freundin als Kleindarsteller in einem
Pornofilm mitgewirkt, der heute noch gekauft werden kann.
Die Bundesrepublik Deutschland hatte Ende Dezember 2010 beim
Verwaltungsgericht (VG) disziplinarrechtlich gegen ihn geklagt. Gegen die
Entscheidung (Urt. v. 27.07.2011, Az. DB 23 K 5319/10) kann der Polizist innerhalb eines Monats Berufung am Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg einlegen.
http://www.lto.de/index.php/de/html/nac ... tenstatus/
Flughafen-Polizist spielt in Porno mit – ENTLASSEN!
Stuttgart – Sie gehen im Stuttgarter Flughafen mit kugelsicherer Weste und Maschinenpistole auf Patrouille. Was Bundespolizisten aber in ihrer Freizeit machen, ist Privatsache. Meistens.
Das seltsame Hobby eines Beamten war jetzt allerdings ein Fall fürs Stuttgarter Verwaltungsgericht. Polizist Marcello P. (42) spielte in einem Porno mit! Gestern wurde er dafür gefeuert.
Neben dem Porno-Dreh soll er seine Freundin Jana (35) auch noch in Kornwestheim im Sperrbezirk als Hure anschaffen lassen haben, leistete somit Beihilfe zur illegalen Prostitution.
​Die Bundesrepublik Deutschland hatte auf Entfernung des Beamten geklagt. Die Richter begründeten jetzt ihr Urteil: Der Mann habe das Vertrauen seines Dienstherren und der Allgemeinheit verloren. Sein Verhalten sei somit ein schweres Dienstvergehen.
Wird das Urteil rechtskräftig, darf der Ermittler nicht mehr als Polizist arbeiten. Sein Anwalt zu BILD: „Lächerlich! Wir werden in Berufung gehen!“
Wie frivol dürfen Polizeibeamte sein? Generell gilt, dass Polizisten in der Freizeit ein Recht auf private Entfaltung haben. Aber es gibt Grenzen.
Bundespolizei-Sprecherin Cora Thiele (32): „Zu den Dienst- und Treuepflichten gehört, dass der Beamte alles zu unterlassen hat, was dem Ansehen des Amtes schaden könnte. Dazu gehört auch sexuelles Auftreten in der Öffentlichkeit.“
http://www.bild.de/regional/stuttgart/p ... .bild.html
Polizist wegen Beihilfe zur Prostitution aus Dienst entfernt
Weil ein Bundespolizist seiner Freundin erlaubte, in seiner Wohnung als Prostitutierte zu arbeiten, darf er künftig nicht mehr als Polizeibeamter Dienst tun. Das "Vertrauen der Allgemeinheit" verlor der Mann auch durch eine zweite Nebentätigkeit.
Ein Bundespolizist ist wegen Beihilfe zur Prostitution und der Mitwirkung in einem Pornofilm aus dem Beamtenverhältnis entfernt worden.
Das Verwaltungsgericht Stuttgart begründete den Schritt am Montag damit, dass der Mann "schuldhaft ein schweres Dienstvergehen begangen und dadurch das Vertrauen seines Dienstherrn und der Allgemeinheit endgültig verloren habe". Der Beamte war zu einer Geldstrafe verurteilt worden, weil er seiner Lebensgefährtin seine Wohnung zur Prostitution zur Verfügung gestellt und selbst in einem Pornofilm mitgewirkt hatte.
Gegen das Urteil kann der Mann Berufung einlegen. Wird es rechtskräftig, darf er nicht mehr als Polizist arbeiten. Als Dienstherr klagte die Bundesrepublik auf die Entfernung des Polizisten aus dem Beamtenverhältnis, der das Gericht jetzt stattgab.
http://www.sueddeutsche.de/panorama/urt ... -1.1133747
Polizist verliert wegen Pornografie Beamtenstatus
Ein Grenzschutzpolizist hatte dazu beigetragen, illegale Prostitution zu ermöglichen und war zudem Darsteller in einem Pornofilm. Zu viel für seinen Dienstherren, der von verlorenem Vertrauen sprach. Die Folge: Das VG Stuttgart hat sich nach Mitteilung vom Montag dafür ausgesprochen, dem 42-Jährigen den Status abzuerkennen.
Der Mann war 2002 des Dienstes enthoben und zu einer Geldstrafe
verurteilt worden, weil er seine Wohnung in der Region Stuttgart
seiner damaligen Lebensgefährtin sechsmal zur Prostitution zur
Verfügung gestellt haben soll. Zudem hat er nach Angaben des Gerichts
im Jahr 2000 neben seiner Freundin als Kleindarsteller in einem
Pornofilm mitgewirkt, der heute noch gekauft werden kann.
Die Bundesrepublik Deutschland hatte Ende Dezember 2010 beim
Verwaltungsgericht (VG) disziplinarrechtlich gegen ihn geklagt. Gegen die
Entscheidung (Urt. v. 27.07.2011, Az. DB 23 K 5319/10) kann der Polizist innerhalb eines Monats Berufung am Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg einlegen.
http://www.lto.de/index.php/de/html/nac ... tenstatus/
Flughafen-Polizist spielt in Porno mit – ENTLASSEN!
Stuttgart – Sie gehen im Stuttgarter Flughafen mit kugelsicherer Weste und Maschinenpistole auf Patrouille. Was Bundespolizisten aber in ihrer Freizeit machen, ist Privatsache. Meistens.
Das seltsame Hobby eines Beamten war jetzt allerdings ein Fall fürs Stuttgarter Verwaltungsgericht. Polizist Marcello P. (42) spielte in einem Porno mit! Gestern wurde er dafür gefeuert.
Neben dem Porno-Dreh soll er seine Freundin Jana (35) auch noch in Kornwestheim im Sperrbezirk als Hure anschaffen lassen haben, leistete somit Beihilfe zur illegalen Prostitution.
​Die Bundesrepublik Deutschland hatte auf Entfernung des Beamten geklagt. Die Richter begründeten jetzt ihr Urteil: Der Mann habe das Vertrauen seines Dienstherren und der Allgemeinheit verloren. Sein Verhalten sei somit ein schweres Dienstvergehen.
Wird das Urteil rechtskräftig, darf der Ermittler nicht mehr als Polizist arbeiten. Sein Anwalt zu BILD: „Lächerlich! Wir werden in Berufung gehen!“
Wie frivol dürfen Polizeibeamte sein? Generell gilt, dass Polizisten in der Freizeit ein Recht auf private Entfaltung haben. Aber es gibt Grenzen.
Bundespolizei-Sprecherin Cora Thiele (32): „Zu den Dienst- und Treuepflichten gehört, dass der Beamte alles zu unterlassen hat, was dem Ansehen des Amtes schaden könnte. Dazu gehört auch sexuelles Auftreten in der Öffentlichkeit.“
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Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)
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fraences
- Admina

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Mich bewegt dieser Geschichte selbst sehr stark.
Da ich im Laufe meines Leben meine private Partnerbeziehungen immer zwischen „Staatsdiener“ und „Staatsgegner“ bewegt haben, Weiß ich nur zu gut ,welche Belastung zusätzlich eine Paarbeziehung zwischen SW und Polizist durch die Diskriminierung und die Gefahr das der Partner durch seiner berufliche Tätigkeit Schwierigkeiten bekommt im schlimmsten Fall, wie in diesem Fall seinen Job verliert.
Bei mir waren die Headlines in den Medien: „Callgirlchefin finanzierte Polizeibeamter Reise in der Karibik, Mercedes und Spielschulden.“
Bei meiner Vernehmung wurde mir von der Polizei und Staatsanwaltschaft eine sechsstellige Betrag vorgerechnet, die ich meinem Partner innerhalb eines Jahres gegeben habe, die man dann als Grundlage wegen Zuhälterei als Beweis vor Gericht verwenden wollte.
Auf meiner Frage hin, wie sehe es denn rechtlich aus, wenn ich statt Escortinhaberin Boutiqueinhaberin wäre ,würden ich denn hier im Polizeipräsidium sitzen?
NEIN war die Antwort.
An diesem Punkt habe ich die Vernehmung abgebrochen mit der Begründung das ich mich in meiner Tätigkeit als Prostituierte diskriminiert fühle, denn ich habe ihm freiwillig ohne Zwang die finanziellen Mittel (mal so grad aus der Portokasse) gegeben.
Dieser Geschichte war 1989 in Duisburg also vor dem Prostitutionsgesetz.
Traurig das sich bis heute aber auch rein gar nichts geändert hat.
Er wurde auch aus dem Polizeidienst entlassen.Unsere Beziehung ging an dem Druck kaputt.
Liebe Grüße, Fraences
Da ich im Laufe meines Leben meine private Partnerbeziehungen immer zwischen „Staatsdiener“ und „Staatsgegner“ bewegt haben, Weiß ich nur zu gut ,welche Belastung zusätzlich eine Paarbeziehung zwischen SW und Polizist durch die Diskriminierung und die Gefahr das der Partner durch seiner berufliche Tätigkeit Schwierigkeiten bekommt im schlimmsten Fall, wie in diesem Fall seinen Job verliert.
Bei mir waren die Headlines in den Medien: „Callgirlchefin finanzierte Polizeibeamter Reise in der Karibik, Mercedes und Spielschulden.“
Bei meiner Vernehmung wurde mir von der Polizei und Staatsanwaltschaft eine sechsstellige Betrag vorgerechnet, die ich meinem Partner innerhalb eines Jahres gegeben habe, die man dann als Grundlage wegen Zuhälterei als Beweis vor Gericht verwenden wollte.
Auf meiner Frage hin, wie sehe es denn rechtlich aus, wenn ich statt Escortinhaberin Boutiqueinhaberin wäre ,würden ich denn hier im Polizeipräsidium sitzen?
NEIN war die Antwort.
An diesem Punkt habe ich die Vernehmung abgebrochen mit der Begründung das ich mich in meiner Tätigkeit als Prostituierte diskriminiert fühle, denn ich habe ihm freiwillig ohne Zwang die finanziellen Mittel (mal so grad aus der Portokasse) gegeben.
Dieser Geschichte war 1989 in Duisburg also vor dem Prostitutionsgesetz.
Traurig das sich bis heute aber auch rein gar nichts geändert hat.
Er wurde auch aus dem Polizeidienst entlassen.Unsere Beziehung ging an dem Druck kaputt.
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friederike
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Dieses aktuelle Urteil wird man sich sehr genau daraufhin ansehen müssen, welche Rechtsgründe nun genau massgeblich waren: der Verstoss gegen die Sperrbezirksverordnung, der Zuhältereivorwurf, der Verstoss gegen das Nebentätigkeitsverbot, oder der Auftritt als Pornodarsteller an sich (wäre eine Mitwirkung in einem Krimi als Darsteller einer Leiche unbeanstandet geblieben?).
Auf jeden Fall bleiben die Risiken einer Nebentätigkeit als SexarbeiterIn enorm, nicht jeder kann sich leisten, derartiges auszuklagen. Das betrifft z. B. mich selbst als potentielle künftige Beamtin direkt.
Auf jeden Fall bleiben die Risiken einer Nebentätigkeit als SexarbeiterIn enorm, nicht jeder kann sich leisten, derartiges auszuklagen. Das betrifft z. B. mich selbst als potentielle künftige Beamtin direkt.
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fraences
- Admina

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Es wird mit Rechtsgrundlagen begründet, aber die Aussage der Polizei und Staatsanwaltshjaft im meinem erlebten Fall war.
"Den wollen wir nicht im Polizeidienst haben."
Liebe Grüße, Fraences
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Liebe Grüße, Fraences
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ehemaliger_User
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Die Artikel geben den Vorfall verkürzt wieder, BLÖD muss das ganze natürlich heute als Aufmacher bringen.
Ein Beamter muss sich wohl mit anderen Massstäben messen lassen, schliesslich wird er ja auch vom Staat versorgt. Es sind wohl auch mehrere Straftaten zusammengekommen, unter anderem vorsätzliche Körperverletzung wie die Stuttgarter Zeitung berichtet. Und es ist wohl wie bei Fraences gewesen: Die Bundespolizei wollte ihn loswerden.
Polizist organisiert illegale Sex-Partys
Kornwestheim Ein Bundesgrenzschützer hat wegen "schwerer Dienstvergehen" den Job und seinen Beamtenstatus verloren. Eine anonyme Anzeige brachte ihn zu Fall. Von Tim Höhn
Als Polizeibeamter hätte er für Recht und Ordnung sorgen sollen, doch nebenher hat er illegale Gruppensex-Partys organisiert und für Geld in Pornofilmen mitgespielt. Jetzt ist die Polizeilaufbahn eines 42-Jährigen beendet. Das Stuttgarter Verwaltungsgericht hat dem Polizisten aus Kornwestheim den Beamtenstatus entzogen, er wird aus dem Dienst entfernt. Er habe "schuldhaft ein schweres Dienstvergehen begangen und dadurch das Vertrauen seines Dienstherrn und der Allgemeinheit endgültig verloren", heißt es in der Urteilsbegründung.
Weil der Mann für den Bundesgrenzschutz arbeitete, ist der Dienstherr in diesem Fall die Bundesrepublik Deutschland. Der Staat allerdings kann einen Beamten nicht einfach entlassen, sondern muss dazu ein Disziplinarverfahren anstrengen. Ende des vergangenen Jahres verklagte die Bundesrepublik den Bundesgrenzschützer - mit Erfolg, wie sich jetzt herausstellte.
Die Liste der Verfehlungen des Mannes ist lang. Schon 2002 war er vom Stuttgarter Landgericht zur Zahlung einer Geldstrafe verurteilt worden: wegen Beihilfe zu verbotener Prostitution. Mindestens sechs Mal hatte er mit seiner damaligen Lebensgefährtin Gang-Bang-Partys organisiert, also Sex-Partys mit vielen Männern und wenigen Frauen. Der Polizist stellte dafür seine Wohnung in Kornwestheim zur Verfügung. Zudem soll er den Kontakt zu den Freiern hergestellt haben, die meist 150 Euro Eintritt zahlten. Illegal waren die Veranstaltungen, weil Prostitution in Gemeinden mit weniger als 35 000 Einwohnern grundsätzlich verboten ist. Aufgeflogen war der Polizist durch eine anonyme Anzeige. Zeugen berichteten damals vor Gericht, er habe die Partygäste manchmal in Uniform an der Eingangstür begrüßt.
Doch das ist längst nicht alles. Nach Angaben des Verwaltungsgerichts war der Grenzschützer schon zuvor unter anderem wegen vorsätzlicher Körperverletzung und Bedrohung zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Darüber hinaus wirkte er im Jahr 2000 als Darsteller an einem Pornofilm mit und kassierte dafür rund 250 Deutsche Mark (zirka 125 Euro). Auch wegen dieser "nicht genehmigten Nebentätigkeit" sei das Vertrauensverhältnis zu dem Beamten unwiderruflich zerstört, argumentierte sein Arbeitgeber, die Bundesrepublik.
Seit 2002 darf der Mann nicht mehr als Polizist arbeiten, er ist vom Dienst suspendiert. Doch er war noch immer Beamter und bekam weiterhin 60 Prozent seiner Bezüge ausbezahlt. Damit ist nun Schluss.
Das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht konnte erst Ende des vergangenen Jahres eingeleitet werden, weil zunächst ein Schlussstrich unter alle Strafverfahren gezogen werden musste. Was insofern kompliziert war, weil der Angeklagte nahezu alle zur Verfügung stehenden Rechtsmittel ausschöpfte. So wanderte der Fall vom Amtsgericht Ludwigsburg über das Landgericht zum Oberlandesgericht, bis das Urteil im April 2008 schließlich rechtskräftig war. Danach erst kam das Disziplinarverfahren in Gang.
Den Polizisten schreckte all dies offenbar nicht. Trotz allem habe sich der 42-Jährige weiterhin "im Rotlichtmilieu aufgehalten", erklärt das Verwaltungsgericht. Im Jahr 2008 sei er bei einer Polizeikontrolle in einem Bordell angetroffen worden, auch dort bei einer Gang-Bang-Party. Das Verhalten des Beamten außerhalb des Dienstes sei "in besonderem Maße geeignet gewesen, die Achtung und das Vertrauen in sein Amt als Polizeivollzugsbeamter zu beeinträchtigen", resümiert die Kammer. Als Polizist habe er sich untragbar gemacht.
Der 42-Jährige kann noch beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim Berufung gegen das Urteil einlegen.Stuttgarter Zeitung 23.08.2011
Ein Beamter muss sich wohl mit anderen Massstäben messen lassen, schliesslich wird er ja auch vom Staat versorgt. Es sind wohl auch mehrere Straftaten zusammengekommen, unter anderem vorsätzliche Körperverletzung wie die Stuttgarter Zeitung berichtet. Und es ist wohl wie bei Fraences gewesen: Die Bundespolizei wollte ihn loswerden.
Polizist organisiert illegale Sex-Partys
Kornwestheim Ein Bundesgrenzschützer hat wegen "schwerer Dienstvergehen" den Job und seinen Beamtenstatus verloren. Eine anonyme Anzeige brachte ihn zu Fall. Von Tim Höhn
Als Polizeibeamter hätte er für Recht und Ordnung sorgen sollen, doch nebenher hat er illegale Gruppensex-Partys organisiert und für Geld in Pornofilmen mitgespielt. Jetzt ist die Polizeilaufbahn eines 42-Jährigen beendet. Das Stuttgarter Verwaltungsgericht hat dem Polizisten aus Kornwestheim den Beamtenstatus entzogen, er wird aus dem Dienst entfernt. Er habe "schuldhaft ein schweres Dienstvergehen begangen und dadurch das Vertrauen seines Dienstherrn und der Allgemeinheit endgültig verloren", heißt es in der Urteilsbegründung.
Weil der Mann für den Bundesgrenzschutz arbeitete, ist der Dienstherr in diesem Fall die Bundesrepublik Deutschland. Der Staat allerdings kann einen Beamten nicht einfach entlassen, sondern muss dazu ein Disziplinarverfahren anstrengen. Ende des vergangenen Jahres verklagte die Bundesrepublik den Bundesgrenzschützer - mit Erfolg, wie sich jetzt herausstellte.
Die Liste der Verfehlungen des Mannes ist lang. Schon 2002 war er vom Stuttgarter Landgericht zur Zahlung einer Geldstrafe verurteilt worden: wegen Beihilfe zu verbotener Prostitution. Mindestens sechs Mal hatte er mit seiner damaligen Lebensgefährtin Gang-Bang-Partys organisiert, also Sex-Partys mit vielen Männern und wenigen Frauen. Der Polizist stellte dafür seine Wohnung in Kornwestheim zur Verfügung. Zudem soll er den Kontakt zu den Freiern hergestellt haben, die meist 150 Euro Eintritt zahlten. Illegal waren die Veranstaltungen, weil Prostitution in Gemeinden mit weniger als 35 000 Einwohnern grundsätzlich verboten ist. Aufgeflogen war der Polizist durch eine anonyme Anzeige. Zeugen berichteten damals vor Gericht, er habe die Partygäste manchmal in Uniform an der Eingangstür begrüßt.
Doch das ist längst nicht alles. Nach Angaben des Verwaltungsgerichts war der Grenzschützer schon zuvor unter anderem wegen vorsätzlicher Körperverletzung und Bedrohung zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Darüber hinaus wirkte er im Jahr 2000 als Darsteller an einem Pornofilm mit und kassierte dafür rund 250 Deutsche Mark (zirka 125 Euro). Auch wegen dieser "nicht genehmigten Nebentätigkeit" sei das Vertrauensverhältnis zu dem Beamten unwiderruflich zerstört, argumentierte sein Arbeitgeber, die Bundesrepublik.
Seit 2002 darf der Mann nicht mehr als Polizist arbeiten, er ist vom Dienst suspendiert. Doch er war noch immer Beamter und bekam weiterhin 60 Prozent seiner Bezüge ausbezahlt. Damit ist nun Schluss.
Das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht konnte erst Ende des vergangenen Jahres eingeleitet werden, weil zunächst ein Schlussstrich unter alle Strafverfahren gezogen werden musste. Was insofern kompliziert war, weil der Angeklagte nahezu alle zur Verfügung stehenden Rechtsmittel ausschöpfte. So wanderte der Fall vom Amtsgericht Ludwigsburg über das Landgericht zum Oberlandesgericht, bis das Urteil im April 2008 schließlich rechtskräftig war. Danach erst kam das Disziplinarverfahren in Gang.
Den Polizisten schreckte all dies offenbar nicht. Trotz allem habe sich der 42-Jährige weiterhin "im Rotlichtmilieu aufgehalten", erklärt das Verwaltungsgericht. Im Jahr 2008 sei er bei einer Polizeikontrolle in einem Bordell angetroffen worden, auch dort bei einer Gang-Bang-Party. Das Verhalten des Beamten außerhalb des Dienstes sei "in besonderem Maße geeignet gewesen, die Achtung und das Vertrauen in sein Amt als Polizeivollzugsbeamter zu beeinträchtigen", resümiert die Kammer. Als Polizist habe er sich untragbar gemacht.
Der 42-Jährige kann noch beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim Berufung gegen das Urteil einlegen.Stuttgarter Zeitung 23.08.2011
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Mitch
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Davon ab, dass ich überzeugt davon bin ,dass StA und Pol ein Tummelplatz des Spießbürgertums ist:
Der Mann war schon vorbestraft wegen Körperverletzung und Bedrohung. Unter dem hintergrund, hört er sich nicht unbedingt wie jemand an, der neben seinem Beamtentum nur frei seine Persönlichkeit entfalten möchte.
Einerseits sind Staatsdiener, die sich in dem Bereich bewegen zwar unfairen Moraldiktaten ausgesetzt, andererseits hat es aber auch seinen Zweck die Grünen aus dem roten zu halten. Wirklich schlimm sind nämlich korrpute Polizisten, die mit Zuhältern zusammenarbeiten oder selbst welche sind.
Beide Fälle gibt es und aus den vorliegenden Informationen, können wir nicht ersehen, zu welchem der Angeklagte gehört.
Liebe Grüße
Michel
Der Mann war schon vorbestraft wegen Körperverletzung und Bedrohung. Unter dem hintergrund, hört er sich nicht unbedingt wie jemand an, der neben seinem Beamtentum nur frei seine Persönlichkeit entfalten möchte.
Einerseits sind Staatsdiener, die sich in dem Bereich bewegen zwar unfairen Moraldiktaten ausgesetzt, andererseits hat es aber auch seinen Zweck die Grünen aus dem roten zu halten. Wirklich schlimm sind nämlich korrpute Polizisten, die mit Zuhältern zusammenarbeiten oder selbst welche sind.
Beide Fälle gibt es und aus den vorliegenden Informationen, können wir nicht ersehen, zu welchem der Angeklagte gehört.
Liebe Grüße
Michel
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Der eigentliche Skandal daran: seit 2002! war er beurlaubt mit 60% seines Gehalts. Nur weil das Disziplinarverfahren so lange ausgesetzt wurde.
Der Betrofenen hätte doch 2010 nochmals eine Straftat begehen können, gerade so, dass er unter 2 Jahren Haft bleibt. So hätte er es vielleicht auch noch zur Pensionierung geschafft!
Das Argument "Mitwirkung in einem Porno" ist allerdings an den Haaren herbeigezogen, das ist sicher nicht erst seit 2010 bekannt gewesen.
Der Betrofenen hätte doch 2010 nochmals eine Straftat begehen können, gerade so, dass er unter 2 Jahren Haft bleibt. So hätte er es vielleicht auch noch zur Pensionierung geschafft!
Das Argument "Mitwirkung in einem Porno" ist allerdings an den Haaren herbeigezogen, das ist sicher nicht erst seit 2010 bekannt gewesen.
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fraences
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Seit wann sind Sexparties illegale?
Welche Strafgesetze sind hier im Spiel?
Liebe Grüße, Fraences
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@Fraences
§ 223 StGB (Körperverletzung)
§ 241 StGB (Bedrohung)
§ 184e StGB (Verbotene Prostitution)
Meiner Meinung nach gehört die Rechtsverordnung in BaWü, die Prostitution erst in Orten ab 35.000 Einwohnern erlaubt, abgeschafft. Genauso wie Sperrgebietsverordnungen.
§ 223 StGB (Körperverletzung)
§ 241 StGB (Bedrohung)
§ 184e StGB (Verbotene Prostitution)
Meiner Meinung nach gehört die Rechtsverordnung in BaWü, die Prostitution erst in Orten ab 35.000 Einwohnern erlaubt, abgeschafft. Genauso wie Sperrgebietsverordnungen.
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fraences
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Da stimme ich Dir voll zu. Ich finde die Sperrgebietsverordnung mindestens was Escort und Wohnungsprostitution angeht verstösst gegen ProstG; Freie Ausübung des Berufes, und verletzt die Grundrechte meine Privatsphäre.
Schließlich hat jeder Mensch das Recht in seinem Haus wen und wann er möchte einzuladen.Da hat sich der Staat raus zu halten, sofern kein Straftat geschieht.
Liebe Grüße, Fraences
Schließlich hat jeder Mensch das Recht in seinem Haus wen und wann er möchte einzuladen.Da hat sich der Staat raus zu halten, sofern kein Straftat geschieht.
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annainga
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Polizist wegen Pornografie entlassen
Polizist wegen Pornografie entlassen: Urteil erwartet
Mannheim. Ein wegen Pornografie und illegalen Sexparties entlassener Polizist kämpft vor Gericht um seinen Job. Voraussichtlich Ende der Woche will der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg in Mannheim seine Entscheidung bekanntgeben, ob dem Mann zu Recht der Beamtenstatus entzogen wurde. Seit seiner Suspendierung erhält der 42-Jährige weiterhin einen Teil seiner Bezüge, obwohl er nicht mehr als Polizist arbeiten darf.
Der heute 42-Jährige wurde 2002 vom Dienst suspendiert und zu einer Geldstrafe verurteilt, weil er an einem Pornofilm und illegalen Sex-Partys mitgewirkt haben soll. Nach einer disziplinarrechtlichen Klage der Bundesrepublik Deutschland sprach sich das Verwaltungsgericht Stuttgart im vergangenen Sommer dafür aus, dem Polizisten auch den Beamtenstatus abzuerkennen (Az: DB 23 K 5319/10).
Das Gericht begründete die Entscheidung mit einem schweren Dienstvergehen. Der Polizist habe dadurch das Vertrauen seines Dienstherren verloren. Gegen die Entscheidung legte der Mann Berufung beim VGH ein.
Der Beamte des Bundesgrenzschutzes, der heutigen Bundespolizei, soll seine Wohnung in der Region Stuttgart seiner damaligen Lebensgefährtin sechs Mal zur Prostitution zur Verfügung gestellt haben. Zudem hat er nach Angaben des Gerichts im Jahr 2000 neben seiner Freundin als Kleindarsteller in einem Pornofilm mitgewirkt. Ganz auf Einkünfte aus Filmbusiness und Prostitution ist der 42-Jährige jedoch nicht angewiesen, denn er erhält weiterhin einen Teil seiner Bezüge, obwohl er nicht mehr als Polizist arbeiten darf.
http://www.pz-news.de/baden-wuerttember ... 26335.html
hätte ich nicht gedacht, dass das so schlimm bewertet wird. müsste es in deutschland, wo sexarbeit noch nicht einmal sittenwidrig ist, nicht so behandelt werden als hätte er einen anderen nebenerwerb nicht angegeben? auf das berufungsurteil bin ich gespannt.
Mannheim. Ein wegen Pornografie und illegalen Sexparties entlassener Polizist kämpft vor Gericht um seinen Job. Voraussichtlich Ende der Woche will der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg in Mannheim seine Entscheidung bekanntgeben, ob dem Mann zu Recht der Beamtenstatus entzogen wurde. Seit seiner Suspendierung erhält der 42-Jährige weiterhin einen Teil seiner Bezüge, obwohl er nicht mehr als Polizist arbeiten darf.
Der heute 42-Jährige wurde 2002 vom Dienst suspendiert und zu einer Geldstrafe verurteilt, weil er an einem Pornofilm und illegalen Sex-Partys mitgewirkt haben soll. Nach einer disziplinarrechtlichen Klage der Bundesrepublik Deutschland sprach sich das Verwaltungsgericht Stuttgart im vergangenen Sommer dafür aus, dem Polizisten auch den Beamtenstatus abzuerkennen (Az: DB 23 K 5319/10).
Das Gericht begründete die Entscheidung mit einem schweren Dienstvergehen. Der Polizist habe dadurch das Vertrauen seines Dienstherren verloren. Gegen die Entscheidung legte der Mann Berufung beim VGH ein.
Der Beamte des Bundesgrenzschutzes, der heutigen Bundespolizei, soll seine Wohnung in der Region Stuttgart seiner damaligen Lebensgefährtin sechs Mal zur Prostitution zur Verfügung gestellt haben. Zudem hat er nach Angaben des Gerichts im Jahr 2000 neben seiner Freundin als Kleindarsteller in einem Pornofilm mitgewirkt. Ganz auf Einkünfte aus Filmbusiness und Prostitution ist der 42-Jährige jedoch nicht angewiesen, denn er erhält weiterhin einen Teil seiner Bezüge, obwohl er nicht mehr als Polizist arbeiten darf.
http://www.pz-news.de/baden-wuerttember ... 26335.html
hätte ich nicht gedacht, dass das so schlimm bewertet wird. müsste es in deutschland, wo sexarbeit noch nicht einmal sittenwidrig ist, nicht so behandelt werden als hätte er einen anderen nebenerwerb nicht angegeben? auf das berufungsurteil bin ich gespannt.
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annainga
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sehe gerade, dass das thema schon existiert und diskutiert wird unter
viewtopic.php?t=8365&highlight=polizist+pornografie
das ist ja schon lange her ..... und immer noch kein urteil?
viewtopic.php?t=8365&highlight=polizist+pornografie
das ist ja schon lange her ..... und immer noch kein urteil?
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RE: Polizist wegen Beihilfe zur Prostitution aus Dienst entf
Urteil
Entlassung eines Polizisten wegen Pornografie zulässig
Der Beamte spielte 2000 in einem Porno mit und stellte seine Wohnung zur Prostitution zur Verfügung. Deswegen wurde er entlassen.
Ein wegen illegaler Prostitution und Pornografie entlassener Polizist hat seinen Job zurecht verloren. Mit diesem Urteil bestätigte der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart.
Ein wegen illegaler Prostitution und Pornografie entlassener Polizist hat seinen Job zurecht verloren. Mit diesem Urteil bestätigte der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart.
Die Bundesrepublik Deutschland hatte Ende Dezember 2010 beim Verwaltungsgericht disziplinarrechtlich gegen den Mann geklagt. Seit seiner Suspendierung erhält der 42-Jährige weiterhin einen Teil seiner Bezüge, obwohl er nicht mehr als Polizist arbeiten darf.
Der VGH ließ keine Revision zu. Dies könne aber per Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht angefochten werden. dpa
http://www.augsburger-allgemeine.de/pan ... 27521.html
"zu recht verloren"? in welchem verhältnis steht das denn zueinander? sechsmal ein zimmer zur verfügung stellen und eine nebenrolle im porno gegen den beruf verlieren, die ehre verlieren, viel geld verlieren für den prozeß, den er jetzt komplett bezahlen muss. ich finds ungerecht, ich bin empört. ob er beschwerde einlegt?
Entlassung eines Polizisten wegen Pornografie zulässig
Der Beamte spielte 2000 in einem Porno mit und stellte seine Wohnung zur Prostitution zur Verfügung. Deswegen wurde er entlassen.
Ein wegen illegaler Prostitution und Pornografie entlassener Polizist hat seinen Job zurecht verloren. Mit diesem Urteil bestätigte der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart.
Ein wegen illegaler Prostitution und Pornografie entlassener Polizist hat seinen Job zurecht verloren. Mit diesem Urteil bestätigte der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart.
Die Bundesrepublik Deutschland hatte Ende Dezember 2010 beim Verwaltungsgericht disziplinarrechtlich gegen den Mann geklagt. Seit seiner Suspendierung erhält der 42-Jährige weiterhin einen Teil seiner Bezüge, obwohl er nicht mehr als Polizist arbeiten darf.
Der VGH ließ keine Revision zu. Dies könne aber per Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht angefochten werden. dpa
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"zu recht verloren"? in welchem verhältnis steht das denn zueinander? sechsmal ein zimmer zur verfügung stellen und eine nebenrolle im porno gegen den beruf verlieren, die ehre verlieren, viel geld verlieren für den prozeß, den er jetzt komplett bezahlen muss. ich finds ungerecht, ich bin empört. ob er beschwerde einlegt?
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