Tanja im Pussy-Club Fellbach

Hier können SexarbeitInnen ihren Arbeitsplatz bzw. ihre Arbeitsbedingungen beschreiben. Was erlebt Ihr alles in Eurem Beruf?
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Snickerman
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Beitrag von Snickerman »

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Arum hat geschrieben:Ich glaube, die ganze Geschichte könnte schon ein Vorgeschmack von dem sein, was auf Euch zukommt, wenn Union und FDP die anstehenden Wahlen gewinnen..
Richtig, wer die wählt, braucht sich anschließend nicht zu wundern.
Aber wer wie die SPD eine hauptberufliche Spaßbremse wie Sabine Bätzing und eine Menge selbsternannte Feminist/innen aufweist,
knickt im Zweifelsfalle wohl auch butterweich weg...
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Lycisca
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Re: RE: Tanja im Pussy-Club Fellbach

Beitrag von Lycisca »

hitmann hat geschrieben:RAZZIA [...] Alle Freier wurden in einen engen Raum gesperrt und durften den Club nicht verlassen. Jeder wurde wegen Zeugenbefragung vorübergehend festgehalten. [...] Ein aufgeregter Gast lies vor Wut sein Handtuch vor der Staatsanwältin fallen. Er stand mit entblösten Glied vor ihr und liess sich nur schwer beruhigen. [...] Ich fands als Aussenstehender übertrieben und nicht nachvollziehbar.
@hitmann: Bedeutet das, dass die Polizei den Frauen und den Gästen keine Gelegenheit gegeben hat, sich anzukleiden (Straßenkleidung). Waren demnach die Männer nur mit einem Handtuch bedeckt den Blicken einer weiblichen Beamtin ausgesetzt und die beinahe unbekleideten Frauen den Blicken männlicher Beamter?

Falls dem so ist, wäre die Razzia nicht nur übertrieben, sondern in ihrer Durchführung eine Verletzung der Menschenwürde im Sinn erniedrigender Behandlung (Art 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention). Bei einer Razzia, die vorgibt, die Menschenwürde der ausgebeuteten Sexarbeiterinnen zu verteidigen (wenn auch im Effekt die Frauen eher drangsaliert werden), ist das ein grober Planungsfehler. Die dafür Verantwortlichen wären nach zwingendem Völkerrecht strafrechtlich zu verfolgen.

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Re: RE: Tanja im Pussy-Club Fellbach

Beitrag von ehemaliger_User »

Lycisca hat geschrieben: ...Durchführung eine Verletzung der Menschenwürde...
Welcher Gast weiss das und geht dagegen vor? Normalerweise filmt und photografiert die Polizei das ganze noch.

Zumindest für Baden-Württemberg kann ich sagen, dass Post von der Staatsanwaltschaft nur kommt, wenn ein Zeuge tatsächlich gebraucht wird (weil es z.B. zu Übergriffen kam). Ansonsten werden die erhobenen Daten vernichtet (hoffe ich wenigstens, dass das auch vom Datenschutzbeauftragten überwacht wird)
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Beitrag von Tanja_Regensburg »

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Beitrag von Arum »

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Dem entnommen:
In einem Fall gibt es einen konkreten Hinweis auf Zwangsprostitution. Dies muss allerdings noch durch entsprechende Vernehmungen geklärt bzw. erhärtet werden.
Also, ein ganzer konkreter Hinweis, der aber erst noch zu erhärten sei... Mal sehen, was die Moralaposteln sich noch so alles ausdenken..
Guten Abend, schöne Unbekannte!

Joachim Ringelnatz

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Snickerman
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RE: Tanja im Pussy-Club Fellbach

Beitrag von Snickerman »

SEHR interessant, dass die beiden in Ba-Wü liegenden PC´s(also im Machtbereich des schließungsgeilen CDU-Innenministers)
wegen Hygienemängel dichtgemacht wurden, aber nicht die beiden anderen.
Wenn der gerechte Volkszorn mit Fackeln und Mistgabeln nicht kommen will, dann wird eben der Trachtenverein in Marsch gesetzt und HA: "lange Haare im Duschausfluß?- SCHLIEßEN!"
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Beitrag von Tanja_Regensburg »

Im Normalfall gibt es vom Ordnungsamt eine Frist, in der die Mängel abgestellt werden müssen und dann einen zweiten Kontrollbesuch....

Das mit dem Whirlpool war mir genauso klar, wie das mit dem Essen....

Aber es sind im Moment die beiden einzig greifbaren Gründe um zu schließen....

Tja, es wurde ja angekündigt, dass auf alle Fälle zugemacht wird..... nun ist es soweit...
was folgt als nächstes???? Straßenprostitution, Laufhäuser, FKK Clubs????
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Beitrag von ehemaliger_User »

Jetzt können die unterschristssammelnden Frauen in Fellbach zeigen, wazu sie in der Lage sind: Sammeln sie jetzt 100 EUR pro Tag und Frau, bis idese was anderes gefunden haben? Vermieter werden auf ihre Miete warten, bezahlt die dann der Herr Palm?
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Beitrag von Snickerman »

    
Tanja_Regensburg hat geschrieben: Tja, es wurde ja angekündigt, dass auf alle Fälle zugemacht wird..... nun ist es soweit...
was folgt als nächstes???? Straßenprostitution, Laufhäuser, FKK Clubs????
Und die anderen Sündenpfühle, wie SwingerClubs oder dieses Schmuddelforum kommen auch noch dran!

Übrigens gibt es in Deutschland inzwischen mehrere Millionen Anhänger evangelikaler Splitterkirchen
mit meist sehr extremen Ansichten, was Moral und Anstand angeht, am größten ist ihr Anteil in Ba-Wü...
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Beitrag von ehemaliger_User »

@snickerman

deshalb heisst die Gegend um Echterdingen-Filderstadt und Waiblingen - Schwäbisch Gmünd "Schwäbischer Pietkong"
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Beitrag von malin »

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Snickerman hat geschrieben:EDIT BY ZWERG `*Beisatz entfernt - auch StaatsanwältInnen gegenüber sind auf sexworker.at sexistische Bemerkungen fehl am Platz EDITENDE"
unabhängig von der restlichen diskussion finde ich diese bemerkung mehr als daneben!

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Beitrag von Zwerg »

@Malin
Danke für den Hinweis - ich habe den (unnötigen) Beisatz entfernt

Liebe Grüße

Christian

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Beitrag von Snickerman »

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malin hat geschrieben:          Bild
Snickerman hat geschrieben:EDIT BY ZWERG `*Beisatz entfernt - auch StaatsanwältInnen gegenüber sind auf sexworker.at sexistische Bemerkungen fehl am Platz EDITENDE"
unabhängig von der restlichen diskussion finde ich diese bemerkung mehr als daneben!
Oh, sorry, ich hatte das nur humoristisch gemeint, keineswegs wollte ich damit die Frau Staatsanwältin verunglimpfen.
Ob sich so jemand überhaupt in das Leben dieser Frauen und ihrer Kunden einfühlen kann,
schließlich kommt sie wahrscheinlich aus komplett anderen Verhältnissen (obwohl andererseits auch immer mehr Studentinnen zumindestens zeitweilig als SW arbeiten, wie neuere Untersuchungen ergeben haben.)
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Re: RE: Tanja im Pussy-Club Fellbach

Beitrag von Mavis »

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Lycisca hat geschrieben: @hitmann: Bedeutet das, dass die Polizei den Frauen und den Gästen keine Gelegenheit gegeben hat, sich anzukleiden (Straßenkleidung). Waren demnach die Männer nur mit einem Handtuch bedeckt den Blicken einer weiblichen Beamtin ausgesetzt und die beinahe unbekleideten Frauen den Blicken männlicher Beamter?
Falls dem so ist, wäre die Razzia nicht nur übertrieben, sondern in ihrer Durchführung eine Verletzung der Menschenwürde im Sinn erniedrigender Behandlung (Art 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention).
Dazu hätte ich noch eine Frage:
Ist das ein Sachverhalt, der in Deutschland von den zuständigen Behörden auch so anerkannt wird?
Gibt es entsprechende Gerichtsurteile, die ein solches Vorgehen als gegen Art.3 der Menschenrechtkonvention verstoßend erklären? Oder wer sagt, dass das eine "erniedrigende Behandlung" ist? (Nicht, dass ich das bestreiten wollte, aber irgendwo muss das ja erstmal festgestellt werden.)

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Erzwungene Nacktheit / Folterverdacht

Beitrag von Lycisca »

Mavis hat geschrieben: Dazu hätte ich noch eine Frage:
Ist das ein Sachverhalt, der in Deutschland von den zuständigen Behörden auch so anerkannt wird?
Gibt es entsprechende Gerichtsurteile, die ein solches Vorgehen als gegen Art.3 der Menschenrechtkonvention verstoßend erklären? Oder wer sagt, dass das eine "erniedrigende Behandlung" ist? (Nicht, dass ich das bestreiten wollte, aber irgendwo muss das ja erstmal festgestellt werden.)
Es handelt sich bei erzwungener Nacktheit, noch dazu vor dem anderen Geschlecht, um einen Sachverhalt mit umfangreicher internationaler Rechtsprechung: Beispiele sind Valasinas gg Litauen 2002 oder Witorko gg Polen 2009 beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, Miguel-Castro-Prison gg Peru 2006 beim Interamerikanischen Gerichtshof für Menschenrechte, Prosecutor gg Akayesu 1998 beim Internationalen Tribunal für Ruanda, oder Chirwa gg Malawi 1994 bei der Afrikanischen Menschenrechtskommission.

Fakt ist beim PC Fellbach, dass die Polizei die Männer und Frauen im Klub für einen Zeitraum von mehr als einer Stunde festgehalten hat (Verantwortung des Staates für die Behandlung der betroffenen Personen). Fakt ist, dass die betroffenen Personen nur mit einem Handtuch bekleidet waren (Nacktheit) und dass sie dies nicht freiwillig waren (vorher ja, aber mit der Polizei nein), sondern zum Zeitpunkt des Polizeihandelns gegen ihren Willen (vgl. die in der internationalen Rsp verwendete Definition der Freiwilligkeit in Elemente der Verbrechen, Herausgegeben vom Internationalen Strafgerichtshof gem Statut von Rom). Fakt ist, dass es ausreichend Gelegenheit gegeben hätte, den betroffenen Männern oder Frauen das Ankleiden zu ermöglichen, ohne dass sie nackt vor Beamten stehen müssen.

Selbst im Fall, dass die Polizeiaktion legal war, gab es für die erzwungene Nacktheit keinerlei Notwendigkeit (Durchsuchung nach Drogen oder Waffen in Körperöffnungen). Somit war die erzwungene Nacktheit über mehrer Stunden keine unausweichliche Begleiterscheinung (vgl. Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte im Fall Jalloh gg Deutschland) einer legalen Polizeiaktion. Es ist sogar zu prüfen, ob die Nacktheit nicht ein absichtlich eingesetztes Instrument war, um die Gäste und SW im Klub zu demütigen, womöglich weil ihre sexuell freizügige Weltanschauung den verantwortlichen Sachwaltern der Behörde zuwider war oder vielleicht sogar, um unter dem Druck der demütigenden Situation von ihnen Aussagen zu erhalten (Notwendigkeit einer Untersuchung auf Folterverdacht).

Als rechtliche Frage wäre noch zu klären, ob es eine Verletzung der Menschenwürde iSv Art 3 oder von Art 8 (Recht auf Privatleben) der EMRK war, wobei die Umstände und Rsp sehr für Art 3 sprechen.

Eine effektive Untersuchung des Vorfalls müsste nun, da der Verdacht auf die Verletzung des Art 3 oder 8 EMRK öffentlich bekannt ist, von Amts wegen eingeleitet werden (Rsp des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und der UN Kommission gg Folter). Demnach müsste eine Staatsanwaltschaft aus einem nicht betroffenen Gerichtsbezirk gegen die Staatsanwältin und die Polizeibeamten ex officio zu ermitteln beginnen und die Betroffenen als Zeugen einvernehmen (sie haben als Opfer auch Recht auf Wiedergutmachung).

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Re: Erzwungene Nacktheit

Beitrag von Aoife »

Lycisca hat geschrieben:Eine effektive Untersuchung des Vorfalls müsste nun, da der Verdacht auf die Verletzung des Art 3 oder 8 EMRK öffentlich bekannt ist, von Amts wegen eingeleitet werden (Rsp des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und der UN Kommission gg Folter). Demnach müsste eine Staatsanwaltschaft aus einem nicht betroffenen Gerichtsbezirk gegen die Staatsanwältin und die Polizeibeamten ex officio zu ermitteln beginnen und die Betroffenen als Zeugen einvernehmen (sie haben als Opfer auch Recht auf Wiedergutmachung).
Wie können wir uns informieren, ob die zuständigen Stellen dieser Verpflichtung auch tatsächlich nachkommen?

Liebe Grüße, Eva
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Re: Erzwungene Nacktheit

Beitrag von Lycisca »

Aoife hat geschrieben: Wie können wir uns informieren, ob die zuständigen Stellen dieser Verpflichtung auch tatsächlich nachkommen?
Die Betroffenen haben die Möglichkeit, selbst rechtliche Schritte gegen die Menschenrechtsverletzung zu setzen. Ihnen gegenüber haben die Behörden auch die Pflicht zu Auskünften. Nähere Informationen über die Vorgehensweise - bis hin zur Unterstützung bei internationalen Verfahren (aber erst nach dem innerdeutschen Rechtsweg) - erhalten die Betroffenen z.B. bei Amnesty International oder Human Rights Watch.

AI, Sektion der Bundesrepublik Deutschland e.V., 53108 Bonn,
Tel.: (02 28) 9 83 73-0, Fax.: (02 28) 63 00 36, WWW: www.amnesty.de

Human Rights Watch: Poststraße 4/5 10178 Berlin,
Tel. 49 30 259306 10 Fax. 49 30 259306 29 E-Mail: berlin@hrw.org

Die allgemeine Öffentlichkeit könnte im Weg von parlamentarischen Anfragen erfahren, ob Untersuchungen durchgeführt wurden und mit welchem Ergebnis. Dazu müsste man die Unterstützung von Abgeordneten finden, die solche Anfragen einbringen.

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Re: Erzwungene Nacktheit / Folterverdacht

Beitrag von Mavis »

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Lycisca hat geschrieben:Eine effektive Untersuchung des Vorfalls müsste nun, da der Verdacht auf die Verletzung des Art 3 oder 8 EMRK öffentlich bekannt ist, von Amts wegen eingeleitet werden (Rsp des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und der UN Kommission gg Folter). Demnach müsste eine Staatsanwaltschaft aus einem nicht betroffenen Gerichtsbezirk gegen die Staatsanwältin und die Polizeibeamten ex officio zu ermitteln beginnen und die Betroffenen als Zeugen einvernehmen (sie haben als Opfer auch Recht auf Wiedergutmachung).
Gibt es denn dazu Präzendenzfälle in Deutschland - konkret was Razzien im Rotlichtmilieu angeht, dass solche Verfahrensweisen als Verletzung des Art.3 geahndet wurden?

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torpedo
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Beitrag von torpedo »

Nach den Bildern im Internet muß da ja eine sehr großes Aufgebot an Polizei gewesen sein.

Hier der Link:
http://www.stuttgarter-nachrichten.de/s ... ie=&skip=0

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Lycisca
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Re: Erzwungene Nacktheit / Folterverdacht

Beitrag von Lycisca »

Mavis hat geschrieben: Gibt es denn dazu Präzendenzfälle in Deutschland - konkret was Razzien im Rotlichtmilieu angeht, dass solche Verfahrensweisen als Verletzung des Art.3 geahndet wurden
Da ich keine Juristin bin und auch nicht aus D, weiß ich nicht, ob die Behörden in D nicht schon auf den untersten Ebenen ihre internationalen Verpflichtungen zum Menschenrechtsschutz erfüllen - wodurch dann die Fälle gar nicht erst in den Datenbanken der Höchstgerichte aufscheinen. Laut Statistik beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte sind nämlich Beschwerden aus D sehr selten, verglichen etwa mit der Zahl der Beschwerden aus dem viel kleineren A.

Dass es aber auch in D Fälle von menschenunwürdiger erzwungener Nacktheit gegeben hat, illustriert z.B. ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, BVerfG, 2 BvR 1661/06 vom 24. Januar 2008, im Original unter:

http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk2 ... 66106.html

Man liest dort z.B. von entwürdigender und demütigender Aufforderung zu vollständiger Entkleidung und nackter Verbringung in eine fensterlose Zelle.