Inkasso für SW

Wo melde ich meinen Beruf an, mit welcher Steuerlast muss ich rechnen, womit ist zu rechnen, wenn ich die Anmeldung verabsäume, ... Fragen über Fragen. Hier sollen sie Antworten finden.
exaray
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Inkasso Tipps für SW

Beitrag von exaray »

@Annainga: Gut, dann werde ich meine Gedanken zu dem Thema mal zusammenfassen und euch ein paar konstruktive Tips geben - sorry es war gestern schon spät ;-)

Da ich in Österreich tätig bin und nur vom Österreichischen Recht fundierte Kenntnisse habe, bezieht sich das folgende auf Österreichisches Recht!

Sittenwidrigkeit: Jegliche Vereinbarung, die eine sexuelle Handlung zum Ziel hat, wird als sittenwidrig bewertet. Das bedeutet auch z.B. die Anfahrt zum Kunden alleine wäre nicht einklagbar.
Anders herum bedeutet dies aber auch, dass ein SW gegenüber dem Kunden zu keiner Leistungserbringung verpflichtet ist. Dies ist z.B. strafrechtlich schon ein großer Unterschied! Angenommen eine SWin überlegt es sich anders und der Kunde erzwingt die sexuelle Handlung, so kann er sich in Österreich nicht auf einen bestehenden Vertrag berufen.
Leider sind bei uns die Vorurteile recht groß und es gab mal einen berühmten Fall wo ein Vergewaltiger (die Tat fand während der Freizeit der Prostituierten statt) freigesprochen wurde mit der Begründung, dass man eine Hure sowieso nicht vergewaltigen kann...
Nur damit man sieht wie ungerecht das ganze Rechtssystem hier vorgeht. :BangHead

Deshalb: Escort-Service ohne Sex anbieten, dann könnt ihr es einklagen!

*) Als allererstes Schaden vermeiden: Anzahlung verlangen, Geld im Voraus kassieren; dies gilt in allen Branchen, wenn der Kunde zahlungsunfähig ist bleibe ich auf meiner Forderung UND den Anwalts- und Gerichtskosten sitzen.

*) Forderungsabtretung mit sofortiger Bezahlung (zumindest eines Teiles) der offenen Forderung: Ich kenne kein Inkassoservice, das so etwas anbieten würde (egal in welchem Geschäftsbereich).

*) Schriftlicher Vertrag: Selbstverständlich gelten auch Internet-Formulare als Vertrag. Wenn ihr den Kunden dazu bekommt im Internet zu buchen, dann habt ihr einen sehr guten Beweis. Darauf achten, dass auf die Rechtsverbindlichkeit am Formular hingewiesen wird, dass die AGB mit Versionierung dauerhaft archiviert werden, dass die AGB nicht nur durch Link sondern in einem IFrame (mit Scrollfunktion) eingeblendet werden, die Akzeptanz wird DARUNTER mit Haken bestätigt. Hinweis, dass der Vertrag durch Klicken auf "Absenden" zustande kommt.

*) Digitale Signatur: Am besten wäre natürlich der Vertrag wird mittels Signaturkarte unterschrieben, dann ist er 100% wasserdicht und alle Ausreden wie der Freund der Tochter, unser Hausgespenst oder sonstwer war am PC fallen weg.
Signaturkarten sind schon stark verbreitet, ob ein Kunde in dieser Branche etwas signieren würde müsst ihr wissen. ;-)

*) Gesprächsaufzeichnung: Wenn nicht bereits im Zeitungs- oder Internetinserat unter der Telefonnummer darauf hingewiesen wird, dass die Gespräche aufgezeichnet werden so muss dies spätestens bei Gesprächsbeginn klar und deutlich erfolgen. Die Aufzeichnung hat so zu erfolgen, dass eine Veränderung im Nachhinein ausgeschlossen werden kann und die Zuordnung zum Gespräch mit Datum und Uhrzeit eindeutig nachgewiesen werden kann. Es gibt spezielle Aufzeichnungssysteme, die einen Zeitstempeldienst in Anspruch nehmen und die aufgezeichnten Daten digital signieren, sodass sie als Beweis vor Gericht anerkannt werden.
Ja, wir verkaufen ein solches System basierend auf einer Asterisk-Telefonanlage ;-) :-P

*) Zeuge: Auch ein Zeuge, der das Telefongespräch VON ANFANG BIS ENDE mithört zählt. Am besten ein Formular vorbereiten, wo die Kundenangaben plus Telefonnummer eingetragen werden, angehakt wird dass auf das Zustendekommen eines rechtsverbindlichen Vertrages hingewiesen wurde, dieses zusätzlich vom Zeugen unterschreiben lassen. Eventuell Auffälligkeiten in der Stimme, Sprechweise, etc. notieren - dies hilft bei der glaubwürdigen Zeugenaussage.

*) Elektronische Paymentsysteme nutzen: so kann das Geld im Voraus kassiert werden und ich kann mir meiner Zahlung sicher sein. ACHTUNG bei Kreditkartenzahlungen/Lastschriftverfahren: diese können ohne Begründung vom Kunden storniert werden!!!

*) Ausheben von Geheimnummern: die Telefonnetzbetreiber geben nur auf gerichtliche Anordnung Auskunft über den zugeordneten Kundendatensatz. Man erfährt also erst im Verfahren wer der Zahlungspflichtige ist - dann sind die Gerichts- und Anwaltskosten aber schon angefallen. Also lieber vorher eine "gscheide" Rufnummer verlangen.

So... das sind die Dinge, die mir auf die Schnelle eingefallen sind. Falls es Fragen gibt könnt ihr mich natürlich auch gerne per PN kontaktieren!


Greez,
Wolfhard

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ex-oberelfe
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Beitrag von ex-oberelfe »

Lieber Wolfhard
Vielen Dank für Deine Tips und Ratschläge.
Wäre es zu viel verlangt ein ordentliches AGB für Escortagenturen oder Sexarbeiter/innen hier eventuell zu veröffentlichen?
Das wäre sicher ein gutes Hilfsmittel für viele von uns!!!
Lg OE
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kaktus
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Beitrag von kaktus »

ich habe eine Frage.
Gibt es wirklich so viele fakebuchungen? und rechnet sich der Aufwand diese zu stellen?---Anwaltkosten u.s.w.--
Entschuldigt ich habe da wirklich keine Ahnung aber es würde mich doch interessieren.
LG Kaktus

exaray
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Beitrag von exaray »

AGBs stelle ich euch gerne zur Verfügung, da wir im Zuge einer Homepagegestaltung für eine Escortagentur diese von einem Anwalt erstellen ließen.
Gebt mir bitte bis morgen Zeit, da ich erst rückfragen muss ob ich diese veröffentlichen darf!

Greez,
Wolfhard

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Beitrag von annainga »

aus meinen erfahrungen heraus kann ich sagen:

@kaktus

ja, es lohnt sich.

aus 2 gründen. zuerst einmal weiß ich natürlich nicht, ob eine anzeige, wenn es um betrug geht oder eine zivilrechtliche klage, erfolg haben wird.

momentan ist sexarbeit für die kunden bzw. in diesem fall für die fakebucher ein so großes tabuthema, dass die meisten zahlen, sobald es zur anzeige bzw. rechnung durch den anwalt kommt. in diesem fall trägt der fakebucher nicht nur meine kosten, sondern auch die des anwalts.

strafrechtlich scheint es (noch) keine einheitliche regelung zu geben, bei mir wird es erst in einigen wochen zu der ersten gerichtsverhandlung dieses themas entsprechend kommen. ich lasse euch das ergebnis wissen (falls ihr interesse habt).

aber auch in dem fall, dass es im sand verläuft, könnte ich mir vorstellen, dass der fakebucher zumindest merkt, hey, mit der kann ich nicht machen was ich will und eventuell nicht noch einmal verarscht.

in dem fall meiner anzeigen bin ich sicher, dass diese männer so verunsichert sind, dass sie so etwas nicht noch einmal tun. also ist es auch eine vorbeugende arbeit, um zu verhindern, dass ein/e andere/r sexarbeiterIn verarscht wird, die eventuell nicht die möglichkeit hat, sich zu wehren.

zum glück kommt so etwas nicht oft vor. ich arbeite seit 2 1/2 jahren selbstständig, alle 6 - 8 wochen habe ich damit ärger, also inzwischen 12 anzeigen bzw. aufträge an meinen anwalt, 8 davon erfolgreich, 2 als niederlage, 2 noch im schwebenden verfahren.

als berufsrisiko kalkuliere ich es nicht ein, das wäre den ehrlichen kunden gegenüber unfair.

@ Hanna H.

ich hatte meistens telefonnummer und anschrift, das waren die einfachen fälle, ein nachbar, der mit mir seinen nachbarn ärgern wollte, ermittelte die polizei.

bei wohnungsprostitution ist das schwieriger, da dir keine (fahrt)kosten entstanden sind, allerdings hast du dich auch für eine gewisse zeit bereit gehalten, also einen eventuellen anderen termin nicht angenommen, ich weiß ehrlich gesagt nicht, ob man daraus einen zivilrechtlichen anspruch geltend machen kann.

@Queen @RedAmber

ein wenig geschmollt habe ich schon bei eurer bezeichnung "ranzig" für mich, nicht gerade nett :-(

@exaray

danke, für die ausführliche erklärung, ich denke in österreich ist die dringlichste aufgabe, die "sittenwidrigkeit" aufzuheben, alle aktivitäten sollten in diese richtung gehen, bzw. gehen sie ja schon! :-)

liebe grüße von annainga

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Beitrag von kaktus »

Hallo Annainga,
danke für Deine Info. Ich konnte mir nicht vorstellen das es doch so viele Fälle sind.
Ich kann mir vorstellen das ich eine Buchung nicht einhalten kann wenn etwas in die Quere kommt und da kann ich ja auch anrufen und absagen.

Ganz ehrlich ich hatte mit maximal 1 bis 2 fakebucher im Jahr gerechnet, die halt nicht absagen konnten.

---O.K. es ist halt so auch wenn ich es nicht verstehe!----
LG Kaktus

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Beitrag von RedAmber »

@Kaktus
Der Prozentsatz an Fakebuchern ist sogar bei Clubs oder Wohnungen um ein mehr als nur Vielfaches höher.

von 15 Anrufern sagen mir 9 sie wären in 10 -30 Minuten da
und genau diese 9 lassen sich niemals sehen.


Wenn ich jedesmal die Mädels Frei halten würde kämmen die vor lauter Warterei nicht mehr zum Geld verdienen.
Glück entsteht oft durch Aufmerksamkeit in kleinen Dingen, Unglück oft durch Vernachlässigung kleiner Dinge.

Liebe Grüße Nele

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Beitrag von RedAmber »

annainga hat geschrieben: @Queen @RedAmber

ein wenig geschmollt habe ich schon bei eurer bezeichnung "ranzig" für mich, nicht gerade nett :-(

@annainga

da wir beide eine unterschiedliche Definition des Wortes Ranzig( bei uns bedeutet es nichts anderes als Motzig Wütig Meckern) kennen Entschuldige ich mich natürlich in aller Form bei dir.

Gruß Nele
Glück entsteht oft durch Aufmerksamkeit in kleinen Dingen, Unglück oft durch Vernachlässigung kleiner Dinge.

Liebe Grüße Nele

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Agentur AGB

Beitrag von exaray »

Anbei stelle ich die versprochenen AGB zur freien Verwendung online (Public Domain).
Alles ohne Gewähr!

Wenn es Fragen gibt bin ich per PN jederzeit zu erreichen.

Beim Download bitte beachten:
Internet Explorer: Rechte Maustaste auf den Link und dann "Speichern unter...".

Greez,
Wolfhard
Dateianhänge
Vorlage AGB Vermittlung Begleitservice.txt
(11.75 KiB) 596-mal heruntergeladen

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Beitrag von ex-oberelfe »

Lieber Exaray
Vielen Dank, werd mich gleich mal an die Arbeit machen.
Ich denke, das ist auch eine große Hilfe für viele Betreiber und SW
Lg Oberelfe :evil5 :eusa_dance :eusa_clap
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Beitrag von ohLeonie »

Hallo @exaray

auch von mir ein herzliches Dankeschön.

Zwar bin ich selbst für meine Tätigkeit noch nicht so weit, aber für den Fall der Fälle ist es beruhigend, auf diese Info zurückgreifen zu können.


Mit bestem Dank
von leonie

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mandala87
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Beitrag von mandala87 »

Hallo :hello
Hannah hat geschrieben:Hallo ihr lieben :006

ich habe mir überlegt, ob es sinnvoll wäre, Inkassodienste speziell im Bereich der SW zu betreiben.
das Thema ist ja schon in den Anfängen heiss diskutiert worden :001

Ich sage mal so, wenn es umzusetzen wäre, Forderungen durch inkasso einzuholen, fände ich das auch durchaus wünschenswert, und ich denke, es würde gewiß auch in Anspruch genommen.

Ich bin persönlich nicht davon betroffen, da ich schon viele Jahre nicht mehr outdoor arbeite (Haus- und Hotelbesuche), sondern nur privat empfange, hätte dies aber sicherlich, hätte es eine Möglichkeit gegeben, in früheren Zeiten, in denen ich noch Escort gemacht habe, in Anspruch genommen :002

(mit Grauen erinnere ich mich an nächtliche Plattfahrten zu Hausbesuchen, bei denen man im Winter aufgrund schlechter Strassenverhältnisse an die 4 Stunden Fahrtzeit hin und retour hatte, und obwohl der entsprechend verzögerte Zeitpunkt mit dem auftraggebenden Kunden abgesprochen und die Adresse durch Überprüfung bei der Telefonauskunft und Rückruf okay war, das Haus dunkel blieb bei Ankunft und auf Klingeln und Anruf vor Ort niemand mehr reagierte... :evil )

kaktus hat geschrieben:ich habe eine Frage.
Gibt es wirklich so viele fakebuchungen? und rechnet sich der Aufwand diese zu stellen?
Die Kolleginnen die ich kenne und meine Wenigkeit könnten durchaus ausschliesslich, und das sicherlich keineswegs schlecht von den Fake-Buchungen leben, würden denn die Forderungen durch inkasso eingeholt :002

(da bräuchte man gar ned mehr auf die Matratze zu gehen!! :003 )
Liebe Grüsse,
mandala87

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mandala87
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Beitrag von mandala87 »

mandala87 hat geschrieben:
kaktus hat geschrieben:ich habe eine Frage.
Gibt es wirklich so viele fakebuchungen? und rechnet sich der Aufwand diese zu stellen?
Die Kolleginnen die ich kenne und meine Wenigkeit könnten durchaus ausschliesslich, und das sicherlich keineswegs schlecht von den Fake-Buchungen leben, würden denn die Forderungen durch inkasso eingeholt :002

(da bräuchte man gar ned mehr auf die Matratze zu gehen!! :003 )
Habe das ein bissel spassig geschrieben, aber gestern habe ich mich unheimlich geärgert, hatte ich leider wieder mal einen Terminfaker... :013

Hat mich sehr geärgert, weil ich mich mit meiner Tagesplanung auf den Termin eingestellt, andere Erledigungen dementsprechend an den Termin angepasst bzw. verschoben und letztendlich vor allem einen weiteren Termin für die selbe Uhrzeit nicht angenommen habe (also in jedem Fall Verdienstausfall dadurch!)

(obendrein habe ich mich natürlich auf diesen Termin vorbereitet!)

Der Gast hatte mich versetzt (empfange privat bei mir) und das Handy war off, als ich ihn versucht habe nach über einer halben Stunde telefonisch zu erreichen...


Da dachte ich auch... mensch, solche Vollidioten müsste man echt auf Storno-Gebühren verklagen können (wie Reisebüros oder andere Freiberufler es auch machen können)...

aber folgende Fragen stellen sich dabei:

- vermutlich kann man von niemandem etwas einklagen, dessen vollständigen Namen und Adresse man nicht kennt??

- dem man nicht nachweisen kann, dass er den Termin wirklich gebucht hat (Gespräch mitschneiden ist meines Wissen zumindest in D verboten, jd.falls dann wenn man's stekum macht und der andere nichts davon weiss)

- gibt es überhaupt RA, die hier das Mandat übernehmen, wenn man auf Kosten von viell. ca. 30 EUR Storno-Gebühr klagt?? (man kann ja so weit ich weiss nur einige Prozent storno verlangen und nicht 100% oder 50% der vereinbarten Kondition)

und

Hat man da im Ende nicht womöglich selbst mehr Kosten als man gewonnen hat?

- Prostitutionsgelder sind zwar derweil einklagbar, aber bei einer Storno-Gebühr handelt es sich ja nicht um Prostitutionslohn... (weil der Termin nicht zustande kam)

Kennt sich da vielleicht wer mit aus oder hat sich auch mal im Ansatz damit beschäftigt?

Im Grunde, ist es nervig und Fusselskram, sich mit so was zu beschäftigen... aber manchmal denke ich, sollte man diesen Typen mal deutlich zeigen, dass das so nicht funktioniert! Und dass sie für ihre Verarsche bezahlen sollten, im wahrsten Sinne des Wortes... (ich meine, es gibt auch z.B. niedergelassene Ärzte, die erheben Storno-Gebühr für einen geplatzten Termin; allerdings können die sicherlich notfalls 'ne Rechnung schicken, weil sie persönliche Angaben wie z.B. die Adresse haben...)

Freue mich über jede Meinungsäusserung! :006
Liebe Grüsse,
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Beitrag von mandala87 »

Wen's interessiert... bin gerad' mal ein bissel in dieser Thematik gesurft :001


Wahrscheinlich könnte man sogar einen Mahnbescheid schicken, der vermutlich in den meisten Fälle eine freiwillige Begleichung der geltend gemachten Ansprüche nach sich ziehen würde, denke ich mal :wink (Voraussetzung für einen Mahnbescheid ist, dass dem Schuldner, die Forderung bekannt ist, eine mündliche oder schriftliche Mahnung sollte also vorausgegangen sein), aber (und das ist natürlich nachvollziehbar, wie auch anders...)

Ihnen sollte der Aufenthaltsort des Schuldners bekannt sein, damit der Mahnbescheid auch korrekt zugestellt werden kann.

Quelle: http://www.online-mahnbescheid.de/infos_0201.html

Und das ist vermutlich in den meisten Terminfaker-Fällen anhand der Handynummern eine aussichtslose Angelegenheit... :013
Liebe Grüsse,
mandala87

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annainga
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Beitrag von annainga »

über so einen fall gibt es meines wissens kein gerichtsurteil, ein ähnlicher fall, kommt eventuell bald vor gericht, weil mein kunde, für den ich mich bereitgehalten habe, auch keine "ausfallkosten" zahlen wollte.

in dem fall eines bestellten taxis wurde in diesem sinn entschieden. du kannst es unter

viewtopic.php?p=21080#21080

und dort unter "taxi" nachlesen.

als ersten schritt musst du die adresse herausfinden. fordere ihn per sms auf, seine adresse herauszugeben, damit du eine rechnung schreiben kannst. dies wird er natürlich verweigern und du kannst von betrug ausgehen. das ist die grundlage, um eine anzeige zu machen, bei der die polizei automatisch die adresse ermittelt. das ist ein wenig heikel.

ich stehe mit der polizei relativ gut, sie sind bereit mir die adresse zu geben, wenn ich belegen kann, dass der herr sie mir nicht mitteilt.

unter folgender beitragsreihe findest du weitere informationen:

Fake-Buchung

liebe grüße von annainga

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mandala87
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Beitrag von mandala87 »

Vielen Dank für die Links annainga :wink schmöker mich gerade durch die Seiten, und stosse immer wieder auf durchaus wissenswerte Passagen.

Ironie ist dabei sicherlich, dass ich auf einen Termin warte, der sich für 15 Uhr (!) angemeldet hat, während ich über Terminfaker lese...

Beinahe wäre das ja zum Lachen... wenn's mich nicht allmählich wirklich kolossal nerven würde, da es sich nun bereits um den 2. Terminfaker (!) innerhalb von 3 Tagen handelt, der verbindlich ein Date gebucht hat... (das ist selbst mir ein bissel zu hardcore :013 )

Zumindest habe ich dieses Date als Folgetermin zu einem Vormittagsdate gemacht, so dass mir diesmal anderweitig kein Verdienst entgangen ist... naja, besonders prickelnd finde ich die Situation dennoch nicht, auch wenn mir nichts verlorengegangen ist, lediglich hatte ich eine Vorbereitungszeit für den Termin.Ärgerlich, weil frau sich auf den Termin einrichtet und anderweitige Erledigungen umdisponiert; ich hocke ja nicht daheim und warte auf Kundschaft, sondern richte mich nach meinem Termin aus.

Dies teilte ich dem Kunden bereits am Telefon mit, da ich mich schon beim Gespräch vor anderthalb Stunden* intuitiv fragte, ob er seriös ist, jedoch bestätigte er seinen Termin und rief mich sogar von einer Festnetznummer aus an...

Motiviert durch diesen Topic werde ich nun mal schauen, dass ich ggfs. den Verdienstausfall von diesem Faker einholen kann, und wenn es prozentual ist, um ein Exempel zu statuieren.Wenn das jede Kollegin machen würde, wären diese Faker sicherlich über kurz oder lang ausgestorben...

* edit. nunmehr vor zweieinhalb Stunden...
Zuletzt geändert von mandala87 am 29.11.2007, 16:02, insgesamt 1-mal geändert.
Liebe Grüsse,
mandala87

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Beitrag von Zwerg »

Wie ich das erste Mal mit einer SexarbeiterIn über diese Möglichkeit gesprochen habe war ich mehr oder weniger distanziert - es wollte in meinen Kopf nicht rein.

Nur seit dem Tag an dem ich selbst bei einer diesbezüglichen Anzeige (Fakebuchung) dabei war und die Reaktion des Kriminalbeamten erleben durfte, ist mir bewusst, wie wichtig gerade dieser Schritt sein kann. Auch für das Selbstbewusstsein der betroffenen SexarbeiterInnen. Es ist ein Beruf und Du hast Anspruch auf Deine Entlohnung. Und Deine Tätigkeit beschränkt sich nicht auf die sexuelle Handlung alleine! Es geht um den Gesamtaufwand, der entschädigt werden muss - es geht um Vorbereitung - Anreise, Abreise, Aufwendung für Cover - und auch nicht zuletzt um einen vielleicht abgesagten Termin, da Du ja schon einen Termin hattest - deshalb geht es um den vollen entgangenen Lohn - Du hast einen Großteil der Leistung erbracht.

Liebe Grüße

Christian

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Beitrag von mandala87 »

Vielen Dank für Deine ermutigenden Worte, Christian (tut gut :wink ).

Ich bin mir ein wenig unsicher, wie ich an die Situation rangehe, da ich nun zum ersten Mal versuche, auf diesem Wege an mein Honorar zu gelangen und keine Erfahrung damit habe.

Ich habe bereits versucht, den Gast telefonisch zu erreichen, um eine gütliche Einigung zu finden, ihm ggfs. sogar einen ersatzweisen Folgetermin anzubieten, sollte er evtl. doch seriöses Interesse an dem Date habe (was ich aber ehrlich gesagt bezweifle), aber es geht niemand ans Telefon.Ich werde es später noch ein Mal versuchen, evtl. morgen noch mal, sollte ich niemanden erreichen und dann eine höfliche, formale sms senden und die Reaktion mal abwarten und einschätzen.

Ich getraue mich das jetzt mal, weil ich hier glücklicherweise eine Festnetznummer habe (mit der Vorwahl meines Wohnortes); wenn auch die virtuelle Telefonauskunft keine Auskunft gibt, weil der Teilnehmer vermutlich nicht eingetragen ist...
Liebe Grüsse,
mandala87

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Beitrag von annainga »

am telefon mit erstkunden hatte ich lange große hemmungen, ein so unerotisches thema wie fakebuchungen und die drohung einer anzeige in´s spiel zu bringen.

bei neukunden mache ich das nachdem eine terminvereinbarung zustande kam. ich versuche möglichst freundlich zu erklären, dass hiermit ein mündlich abgeschlossener vertrag zustande kam, den ich ernst nehme und von dem ich hoffe, dass er ihn auch ernst nimmt. ich erkläre das dann auch mit meinen negativen erfahrungen, die ich bereits machte.

finanziell gesehen haben sich anzeigen bei mir gelohnt. ohne die sexuelle leistung zu erbringen habe ich überwiegend einen finanziellen ausgleich erhalten. (150,- € ausfallkosten, 150,- € kosten anzeigeerstattung, 25,- € anteilig beratungskosten anwalt). also finanziell sind fake-buchungen sogar lukrativer für mich als für einen "ordentlich" zustande gekommenen termin zu arbeiten.

aber vom gefühl her, bringe ich gerne meine leistung, erhalte 150,- € und arbeite dafür als den ärger zu haben, den ein fake-bucher nach sich zieht. deswegen weise ich kunden nochmal auf den zustande gekommenen vertrag hin. irgendwie finde ich das super unsexy, aber ......

wie seht ihr das?

liebe grüße von annainga

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Jason
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Beitrag von Jason »

Hallo annainga,
sicher ist es nicht besonders sexy wenn man einen Auszug der AGB`s erklärt bekommt. Ich glaube allerdings das eine Vorladung vor Gericht auch nur die Wenigsten antörnt.
Mir sind klare Regeln auch lieber als irgendwelche schwammigen Formulierungen. Wenn das Ganze dann noch freundlich und plausibel rüberkommt, dürfte es wohl kaum ein Problem sein.
Grundsätzlich finde ich eine Anzeige richtig, doch in welchen Fällen kommt es soweit? Sind es nur die hartnäckigsten und eindeutigen Faker oder in jedem Fall?
Wenn ich an meine erstes Date mit einer SW denke, so hatte ich damals noch Glück.
Es war nach dem Termin, ich war aber noch keine 10km unterwegs, als sich zwei Autos vor mir ein recht heftiger Unfall ereignete. Zum Glück nur Blechschaden, aber ich stand eine knappe Stunde( ein Alibi hatte ich für diese Strecke auch nicht ).
Ich will damit nur sagen, so etwas kann doch auch 10km vor dem Termin passieren. Und die SW kann ja auch nichts dafür. Man kann zwar anrufen, so recht zufrieden ist sie dadurch mit Sicherheit auch nicht. Gibt es da so etwas wie einen goldenen Mittelweg, oder wie wird man sich da einig?
> ich lernte Frauen zu lieben und zu hassen, aber nie sie zu verstehen <