ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz

Beiträge betreffend SW im Hinblick auf Gesellschaft bzw. politische Reaktionen
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Kasharius
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Beitrag von Kasharius »

Ja das AGG hat sich im Arbeitsrecht gerade auch für behinderte Beschäftigte bei der Nichtberücksichtigung im Bewerbungsverfahren als sehr hilfreich erwiesen. Auch die Altersdiskriminierung spielt da eine große Rolle. Da aber SW selten Beschäftigte im Sinne der Vorschrift sind, ist es für sie wenig nutzbringend.

Auch im rein zivilrechtlichen Bereich dürfte es für SW wegen der zahlreichen Einschränkungen ehr nicht zur Anwendung gelangen. Das Beispiel von @Marc passt schon, kommt aber in der Praxis eher selten vor (?).

Wichtig ist die Ausschlussfrist in § 21 Abs. 5 AGG und die erleichterte Beweisregelung in § 22 AGG.

@Marc

was bedeutet in Zusammenhang mit Behinderung "Ableism" (ist doch wohl kein "Schweinkram"? )? :002 :002

Kasharius grüßt

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Zwerg
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Beitrag von Zwerg »

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Kasharius hat geschrieben:was bedeutet in Zusammenhang mit Behinderung "Ableism" (ist doch wohl kein "Schweinkram"? )? :002 :002
Kannte den Ausdruck (Schande über mich!) selbst nicht und bin bei der Recherche über diese Seite gestolpert:

http://arranca.org/43/was-heisst-ableism

Ich sehe es als unendlich wichtig an: Man muss sich der Ausgrenzung von Mitmenschen (egal gegen wem und in welcher Form) bzw. deren mögliche Herabwürdigung stets bewusst sein und dagegen auftreten!

Liebe Grüße

christian (der eigentlich nicht gefragt war - aber in seinem grenzenlosen Zwang sich einzumischen die Finger nicht von der Tastatur lassen konnte)

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Kasharius
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Beitrag von Kasharius »

@Zwerg

Danke schön!

Kasharius grüßt

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Tilopa
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Beitrag von Tilopa »

Neues Deutschland: "Prostituiertenorganisation Hydra verurteilt Diskriminierung von Huren"

"Anlässlich des Internationalen Hurentages am Sonntag kritisiert Friederike Strack von der Berliner Prostituiertenorganisation Hydra die Legalisierung der Prostitution in Deutschland als 'halbherzig'. 'Es gibt noch immer Gesetze, die Prostituierte diskriminieren', so Strack gegenüber der in Berlin erscheinenden Tageszeitung 'neues deutschland' (Samstagausgabe). Als Beispiel nannte sie das Werbeverbot. 'Das ist absurd, weil Prostituierte nicht für »Safer Sex« werben dürfen, was sie schützen würde, denn dann würde in der Anzeige das Wort Sex auftauchen." (kwT)

http://www.finanzen.net/nachricht/aktie ... en-2465195

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fraences
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Beitrag von fraences »

Die Frage ist eine Andere, ob man in der Zukunft stellen wird, ob wir demnächst überhaupt öffentlich werben können.
Wenn die Konzessionierung von Prostitutionsstätte durch geht und man sich als SexworkerIn registrieren muss. Das werden viele nicht wollen, und das heißt es im "Dunkeln" die Tätigkeit nach gehen. Denn über jede Werbung, ob Internet oder Printwerbung ist es für die Kontrollbehörden nachvollziehbar.
Wer dem entgehen will, wird sich neue Werbestrategien einfallen lassen müssen.
"Folge mir diskret" fällt mir gerade ein aus der Geschichte der Prostitution.

Bin gespannt, was Schwarz/Gelb in den nächsten Wochen verkündet. Ich ahne nichts Gutes. Sie wollen mit alle Macht, vor den Wahlen die Konzessionierung von Prostitutionsstätte durch boxen.
Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)

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Beitrag von Kasharius »

@fraences

ja Holzauge sei Wachsam, aber ob das mit dem Durchboxen noch vor der Wahl am 22.September wird schwierig. Denn anders als beim ersten ProstG-Entwurf muss, wenn es um Änderungen der Gewerbeordnung geht, der Bundesrat zustimmen. Und auch wenn das Rot-Grün regierte Baden-Württemberg vielleicht zustimmen würde, und eventuell auch Bremen glaube ich doch, daß der Bundesrat es ablehnt bzw. das Gesetz im Vermittlungsausschuss landet. Und ob das alles noch vor der Bundestagfswahl laufen kann - ich weiß nicht.

Infos zum Unterschied von Einspruchs- und Zustimmungsgesetz hier:

http://www.bundesrat.de/nn_8700/DE/stru ... __nnn=true

Und zum Vermittlungsausschuss hier:

http://www.bundestag.de/bundestag/aussc ... rmittlung/

Bei weiteren Fragen einfach melden.

Kasharius grüßt

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Beitrag von fraences »

@Kasharius

Danke für die links.

Liebe Grüße, Fraences
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Beitrag von Kasharius »

@freances

immer wieder gerne!

Kasharius grüßt

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RE: ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz

Beitrag von Melanie_NRW »

Nunja, ich erinnere mich da mit Schrecken an das hier:

http://www.merkur-online.de/aktuelles/p ... 83716.html

was ja auch mal "eben so" im Sommerloch durchgewunken wurde.

Und das war ja fast noch tiefgreifender als unser ProstG.

Oder vor kurzem:
http://www.br.de/themen/ratgeber/inhalt ... t-100.html



Lieber @Kasharius,

meine Frage ist:

Ist es im Falle der Konzessionierung wirklich eine Gesetzesänderung der Gewerbeordnung?

Gibt es denn bislang eine gesetzliche Regelung bzw einen § wo festgelegt ist, wie ein/wer als Betreiber eine Betriebsstätte/Bordell eröffnen kann?

Falls nein, dann wäre es doch ein neues Gesetz?
Wir wissen ja momentan nicht mal, wo die das hinstecken möchten (polizeilich oder Gewerbeaufsicht)

"Sorry für meine aktuell schlechte Schriftsprache, mach hier gerade zig Sachen gleichzeitig und kann nicht mehr denken *grmpf)

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Beitrag von fraences »

Ist mir gerade eingefallen, (kann auch nicht mehr klar denken):

Bis jetzt waren bordellartige Betriebe nach der Gewerbeordnung §14 anzeigenpflichtig.

Jetzt sollen sie genehmigungspflichtig werden. Mit diversen Auflagen und Prüfungskriterien.
Zuverlässigkeit, Jugendschutz, Nachbarschaft, etc

Wäre gut, wenn man die genauen Kriterien von Ministerium bekommen könnte.
Denke es wird sich an die Kriterien des Entwurfes:
Reglementierung von Reglementierung von Prostitutionsstätte orientieren.

Liebe Grüße, Fraences
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RE: ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz

Beitrag von Kasharius »

@Melanie_NRW

ja grundsätzlich hast Du Recht aber gerade das erste Beispiel zeigt, daß der Bundesrat den Entwurf dann gekippt hat. Und Außerdem wurden diese Gesetze mitten in der Legislaturperiode behandelt. Ich habe bei allem - gerade auch publizistischem - Eifer nicht den Eindruck, als würden sich beide Gesetzgebungsorgane, Bundestag und Bundesrat drei Monate vor der Wahl noch auf Regelungen einigen. Wenn es aber bundeseinheitliche gewerberechtliche Regelungen gibt, dann in der Gewerbeordnung. Polizeirecht ist Ländersache. Ich denke daß landesrechtliche gewerberechtliche Prostitutionsgelegungen wegen Verstoßes gegen die Kompetenzordnung verfassungswidrig wären. Das gilt gerade auch für den Bremer Gesetzentwurf.

@freances

hier mal der Link zu einer ganz guten Übersicht zum Gewerberecht:
http://www.rhein-neckar.ihk24.de/recht/ ... recht.html

Und hier der entsprechende Auszug aus dem Bericht der Bundesregierung zu den Auswirkungen des ProstG, in dem es um gewerberechliche Regelungen geht.

http://www.bmfsfj.de/doku/Publikationen ... 30202.html

Ich persönlich denke, daß man Prostitution gewerberechtlich nicht pauschal als Anzeige- oder Erlaubnispflichtig behandeln kann, sondern das es auf Art und Umfang des betreffenden Betriebes, damit auf den Einzelfall ankommt. Auch stellt sich mir die Frage, warum der Inhaber der dann erlaubten Betriebsstätte das Risiko der Versagung eingeht, wenn er/sie selbstständig bei ihm/ihr tätige SW nicht anmeldet...? Dieses Konstrukt einer Art gefahrgeneigten Schicksal- oder Verantwortungsgemeinschaft SW/Betreiber sehe ich, zumindest gewerberechtlich, nicht.Beide müssen hier gewerberechtlich Unterschiedlich behandelt werden,gerade auch was die Risikoverteilung in Bezug auf die drohende Versagung angeht. Wie das im einzelnen geht...na laßt mich ne Nacht drüber schlafen...


Kasharius grüßt und schläft :015 :015

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RE: ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz

Beitrag von Kasharius »

So, aufgewacht und weitergemacht...

Ich möchte bei meine gewerberechtlichen Überlegungen anknüpfen, an das Alternativpapierprogramm von Dona Carmen e.V. anlässlich des Koordinierungstreffen PRO PROSTITUTION in Frankfurt am Main am 19. und 20. April 2013.

Hier zunächst nochmal der Link zum Papier:

http://www.donacarmen.de/wp-content/upl ... CARMEN.pdf

Einige Bemerkungen vorweg: Es ist gut der politischen und publizistischen Diskussion etwas konstruktives entgegenzusetzen und sich nicht darauf zu beschränken die Konzessionierungsbestrebungen, wenn auch argumentativ, abzulehnen. Gerade vor diesem Hintergrund sind das Papier und die Diskussion auf dem Frankfurter Treffen Mitte April diesen Jahres von unschätzbarem Wert. Diese Diskussionen sollten vertieft aber nach meiner Ansicht auch alsbald, spätestens im Herbst, also kurz nach der Wahl zum 18. Deutschen Bundestag in einem konkreten Gesetzesvorschlag münden und dann auch einheitlich von einer mandatierten Gruppe/Organisation vertreten werden.

Zum Papier konkret möchte ich nur zur ersten Position und zu den gewerberechtlichen Vorschlägen von Dona Carmen e.V. Stellung nehme.

Den Vorschlag im BGB ausdrücklich festzuschreiben, daß sexuelle Dienstleistungen vom Verdikt der Sittenwidrigkeit zu befreien sind, halte ich inhaltlich und sprachlich für falsch. Das BGB kennt keine sittenwidrigen Dienstleistungen. Es sagt in § 138 BGB ganz allgemein, daß ein RECHTSGESCHÄFT (also ein Vertrag) der gegen die guten Sitten Verstößt nichtig ist und nennt dann in zweitem Abs. einen wesentlichen Aspekt (Ungleichgewicht von Leistung und Gegenleistung). Es dürfte auch hier im Forum und bei Dona Carmen Konsens sein, daß es nicht darum geht vertragliche Vereinbarungen zwischen SW und ihren Kunden generell und immer vom Regelungsgehalt des § 138 BGB auszunehmen; denn es sind auch hier Fälle denkbar, in denen Sittenwidrigkeit angenommen werden könnte. Es ging und geht umgekehrt nur darum, diese Verträge nicht generell als sittenwidrig zu qualifizieren. Dieses eindeutige gesetzgeberische Ziel hat das ProstG nur unzureichend gelöst, da es nur die Zahlungspflicht des Kunden, nicht aber die Leistungspflicht der SW festgeschrieben hat. So liegt kein echter zweiseitiger Dienstvertrag im Sinne der § 611ff. BGB vor. Hier liegt nach meiner Vorstellung der Schlüssel zur Lösung . Das Recht der SW, Kunden auch abzulehnen würde von einem zweiseitig verpflichtenden Vertrag nicht tangiert werden, da es da ja in der Regel noch um die vorvertragliche Phase geht. Wenn man sich aber über Preis und Leistung einig geworden ist, spricht aus meiner Sicht nichts dagegen, beide Vertragspartner an ihren Verpflichtungen zu festzuhalten. Das Recht auf Vorkasse könnte gesetzlich im ProstG zur weiteren Absicherung der SW festgeschrieben werden. Soweit meine Meinung dazu.

Der gewerberechtliche Ansatz in dem Papier kommt meinen ersten, verschlafenen Überlegungen nahe, denn es unterscheidet zwischen (selbstständigen) SW und Betreibern von Prostitutionsstätten. Die SW werden, sofern selbstständig tätig, vom Anwendungsbereich der Gewerbeordnung auszunehmen und den Betrieb einer Prostitutionsstätte ab einer bestimmten Anzahl dort selbstständig tätiger SW anzeige- aber nicht genehmigungspflichtig zu stellen. Damit wären sie generell vom Anwendungsbereich des § 29 - Auskunft und Nachschau - ausgenommen. Finden sich nur SW zusammen, liegt eine Art Partnerschaftgemeinschaft nach dem Partnerschaftsgesetz vor, was ebenfalls zur Nichtanwendung der Gewerbeordnung führt.

Überlegenswert wäre hier ein Stufenmodell verbunden mit dem Ziel, Großbordelle/Laufhäuser dann zumindest der Auskunft und Nachschau nach § 29 zu unterwerfen wenn konkrete Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß dort gegen Vorschriften des ProstG verstoßen wird. In diesen Fällen könnten dann auch Gewerbeuntersagungen nach § 35 GewO erfolgen. Zuständig wären immer die Gewerbeaufsichtsämter und nicht die Polizei.

Ungeklärt für mich sind die Befugnisse der geplanten berufständischen Kammern. Würde durch sie nicht auch eine Art Konzessionierung gegenüber den einzelnen SW eingeführt werden. ? Wie ist das Zusammenspiel zwischen berufständischen Befugnissen der Kammern und den gewerberechtlichen Regulierungsüberlegungen?

Klar ist für mich auch: Jede gewerberechtliche Regelung muss, soundso, mindestens aber im Gegenzug zu Einschränkung bzw. Abschaffung von Sperrgebietsvorschriften führen.

Soweit erstmal von mir

Kasharius grüßt :006

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Marc of Frankfurt
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Dieses Urteil ist eine Beleidigung für Sexworker

Beitrag von Marc of Frankfurt »

Wie das Prostitutions-Stigma juristisch zementiert wird:

Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg: "Angebot «Geld für Sex»: Erfüllt den Straftatbestand der Beleidigung"



Wer einem anderen für die Vornahme sexueller Dienste Geld anbietet, macht sich wegen Beleidigung strafbar.

Dagegen liege in der Aufdrängung eines Kusses noch keine Beleidigung. [aber schon eine sexuelle Belästigung/Übergriff???]

Der Angeklagte [Alter?] hatte einer 18-jährigen Frau, die ihm nur flüchtig bekannt war, Geld für die Vornahme sexueller Dienste angeboten.

Das Landgericht (LG) Odenburg hatte ihn deshalb wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe verurteilt. Der Angeklagte habe mit seinem Angebot zum Ausdruck gebracht, dass die junge Frau käuflich sei wie eine Prostituierte. Dies sei ihm bewusst gewesen und er habe die damit geäußerte ehrverletzende Herabsetzung billigend in Kauf genommen.

Die dagegen gerichtete Revision des Angeklagten zum OLG hatte keinen Erfolg.

Das LG habe die Handlung des Angeklagten zu Recht als nach § 185 StGB strafbare Beleidigung www.dejure.org/gesetze/StGB/185.html gewertet, so die Richter.

Der zu entscheidende Fall unterscheide sich von einem Sachverhalt, in dem ein Angeklagter eine Jugendliche gegen ihren Willen im Halsbereich geküsst hatte und über den das OLG im März 2010 befunden habe.

Nach ständiger Rechtsprechung auch des Bundesgerichtshofs sei in einer solchen sexuell gefärbten Zudringlichkeit allein keine Kundgabe einer Herabsetzung oder Geringschätzung der Person –und damit keine Beleidigung im Sinne des Strafgesetzbuches –zu sehen, so das OLG.

Im jetzt zu beurteilenden Fall dagegen habe der Angeklagte durch das Ansprechen der jungen Frau als Prostituierte diese fraglos in ihrer Ehre verletzt.

Oberlandesgericht Oldenburg, Beschluss vom 06.01.2011, 1 Ss 204/10

www.anwalt.de/rechtstipps/angebot-geld- ... 15871.html





Mögliche abweichende Wertungen

Aus der Perspektive der Frau:
- Das für eine Prostituierte gehalten zu werden, ist eine Beleidigung (Fall oben).
- Das Geld anbieten zeigt wie sehr der Mann begehrt und erzeugt bestenfalls Mitleid mit ihm.
- Das Geld angeboten zu bekommen zeigt wie wertvoll für den Mann der Sex ist mit mir, es zeigt wie sehr er mich begehrt, wie attraktiv ich für ihn bin.
- Das Geld angeboten zu bekommen ist ein Mißverständnis oder ein Patzer (ein Mißgriff bei der Wahl der Mittel um eine Frau zu werben/freien).
- ...

Aus der Perspektive des Mannes:
- Einer Frau Geld anzubieten als Geste um sie gezielt und wissentlich herabzuwürdigen (sie zu stigmatisieren, insbesondere wenn es öffentlich geschieht sie bloszustellen).
- Einer Frau Geld anzubieten, um sein Ziel zu erreichen und dabei die Gefahr falsch verstanden zu werden inkauf nehmen (ehrverletzende Herabsetzung billigend inkaufnehmen; Urteil oben).
Die sexuell gefärbete Zudringlichkeit, ein Kuss, ist dann eine sexueller Übergriff (Sexuelle Nötigung http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__240.html ).
- Einer Frau Geld anbieten, um ihr eine Motivation zu geben oder sie für etwas zu kompensieren, wenn sie seinem Wunsch nachgibt (Paysex-Tauschhandel).
- Das Geldangebot ist ein Kompliment und Zeichen der Wertschätzung (Kurtisanentum).
- ...

Aus der neutralen Urteilsperspektive:
Ergeben sich alle möglichen Kombinationen.

Es kommt m.E. auf die genauen Details an ob hier Ehre verletzt wurde:
- Wie ist die Situation, der Tonfall gewesen, Eindringlichkeit...?
- Wie hoch war der Geldbetrag (vgl. den Churchill zugeschriebenen Witz), was wurde sonst eingesetzt oder verhandelt...?
- Wie stehen die Personen zueinander, sind sie sich sympathisch, könnten sie sich unter sonstigen Umständen sympathisch sein...?
- Wie ist der Status der Personen, sind sie ähnlich attraktiv, gleich alt, gleich vermögend...?
- Wie steht die "beleidigte" Person zur Prostitution? Ist sie Prostitutions-Phobikerin?
- Hat sie Mißbrauchserfahrung?
- Wie erheblich ist ihre subjektive Beurteilung von Prostitution / Sexarbeit / Escorttätigkeit / Sex4Something-Tausch für die Beurteilung, ob Beleidigung vorliegt? Und das insbesondere im Verhältnis zur allgemeinen Beurteilung von Prostitution?
- Welche objektiven Bewertungen von Prostitution existieren und was darf hier zugrundegelegt werden?
- Darf eine Moralverstellung eines konservativen Richters ausschlaggebend sein? ("Vor Gericht und auf hoher See...")

Positionen zu Prostitution / Sexarbeit:
- Prostitution ist sittenwidrig weil sozialschädlich (Nur moralisches Werturteil oder materielles Recht?). Käuflichkeit als Korrumpierung von Werten, nachdenen Sex privat ist und im privaten Bereich kein Geld fließen darf (Geldtabu).
- Prostitution ist seit 2002 bzw. 1927 eine legal Tätigkeit.
- Prostitution ist nur schlechthin nicht mehr sittenwidrig (Bundesverfassungsgerichtsurteil).
- Prostitution ist immer noch stigmatisiert. Daraus folgt mögliche Ehrverletzung.
- Prostitution ist eine ehrliche, ehrenwerte, anspruchsvolle, heilsame, Kompetenzen erfordernde Berufsstätigkeit. Daraus folgt mögliche Wertung als Kompliment.
Richter McNeal hat 2000 im Café Pssst-Prozess eine Umfrage gemacht, um solche Fragen zu klären.

- Sexualität, Geld, Prostitution und allgemein Beziehungen unterliegen einer Verhandlungsethik. Man muß halt drüber sprechen, was man will oder fühlt. Das muss evt. erst gelernt werden und ist bei Geld und Sex Themen nicht gerade leicht. Jeder hat das Recht Nein zu sagen, so wie jeder das Recht Ja sagen zu können haben muß (Kein Sexkauf-Verbot!).





Beleidigung etc. (14. Abschnitt: Beleidigung § 185) http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/ ... G005102307
Systematik http://de.wikipedia.org/wiki/Beleidigun ... ngsdelikte
In der Psychologie ist die Beleidigung eine Aussage oder Handlung eines Senders, die das Ego bzw. den Stolz eines Empfängers mit negativen Emotionen assoziiert.
Es muß auf Ehrverletzung geprüft werden.

Nötigung (18. Abschnitt: Straftaten gegen die persönliche Freiheit, § 240) http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__240.html
Bei dem "offenen Straftatbestand" der Nötigung reicht es nicht nur die Tat zu kennen, es muß die Verwerflichkeit beurteilt werden.





Wenn so ein Urteil zugunsten der Ehre einer Beleidigten getroffen wird, so wird gleichzeitig die Ehre aller Sexworker beleidigt und verletzt. Tragisch !!!

Das wiederum ist nur dann und solange möglich, als Sexworker im öffentlichen Raum nicht die ihnen gebührende Stellung eingenommen haben und Präsenz zeigen.

Das liegt auch daran, dass Sexworker-Kompetenzen im körperlich-sexuellen Bereich liegen, und es schwer fällt das angemessen in den geistig-nichtsexuellen Bereich zu übertragen. Dieses strukturelle "PR oder Öffentlichkeitsproblem" liegt auch vor bei vielen Medienberichten und Interviews mit Sexworkern wie z.B. bei der angeblich hochkarätigen ARD-Doku gestern www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=132339#132339 . Es ist meistens unterschwellig eine "Asymmetriesche Kriegsführung" wirksam zwischen studierten Journalisten und vielfach nicht studiert-habenenden Sexworkern. Vielfach sind es zudem ausländische Migrant_innen also mit Fremdsprachproblemen hier bei uns. Das erzeugt dann quasi automatisch ein deklassierend wirkendes Bild, wo dann umso leichter zusätzlich ein Opferstatus hineininterpretiert werden kann.

Dieses Grundproblem kann sich nur ändern, wenn es eine Sexworker Akademie irgendwann mal geben wird, so wie es auch für Helfende Berufe inzwischen einer Sozialarbeits-Universität gibt. Da werden dann Sexworker quasi nebenbei erlernen, auf demselben hohem Niveu über ihre Sexarbeit sprechen zu können, wie die Menschen, die den öffentlichen Raum, die Medien, Gerichtssäle, Parlamente etc. beherrschen. Oder es gibt noch mehr Studenten-Sexworker auf die jetzt schon beides zutrifft: Studium & Sexwork und die ganz wesentlich die Sexworker-Emanzipationsbewegung tragen. Dabei muß jedoch berücksichtigt werden, dass ein Student der Sozialarbeit etc. erst nach 6-8 Semestern fertig ausgebildet ist und warum soll das bei Sexwork anders sein? Auch ein Sexworker hat erst mit gleichlanger Berufserfahrung einen vergleichbar umfassenden Überblick über sein Fach.

Das die Menschen und Gesellschaft das bei Sex und somit bei Prostitution grundsätzlich anders werten ist wiederum das Kernproblem der Abwertung von Sexarbeit. Sex wird als angeborene natürliche Fähigkeit geringgeschätzt, während reden wie ein Richter als staatstragende Kompetenz gilt, die nur ein hochgradig selektierendes Studium ermöglicht.

Hier erkennt man, warum die Prostitutionsunterdrückung ein staatstragendes Element der bestehenden Gesellschaftsordnung ist. Deswegen ist der Kampf der Sexworker um Rechte und Anergennung so unendlich schwer. Alles andere käme einer Revolution gleich.





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Arbeitsrecht der Prostitution

Beitrag von Marc of Frankfurt »

Fachbücher:


Sex als Arbeit: Prostitution als Tätigkeit im Sinne des Arbeitsrechts
Bernhard Pichler

Disserta Verlag Hamburg
2013
http://books.google.de/books?id=et8rHcY8cLgC
www.amazon.de/dp/3954251647


Sexarbeit in Österreich - Mögliche Entwicklungen der Prostitution im arbeitsrechtlichen Kontext
Bernhard Pichler

Dissertation Uni Wien
2011
www.amazon.de/dp/3656370893

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Beitrag von ehemaliger_User »

Deutscher Bundestag
Plenarsitzung Do, 27.06.2013
19.a) Zweite und dritte Beratung CDU/CSU, FDP
Bekämpfung des Menschenhandels und Überwachung von Prostitutionsstätten
- Drs 17/13706, http://dip.bundestag.de/btd/17/137/1713706.pdf

b) Zweite und dritte Beratung BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Verbesserung der Situation von Opfern von Menschenhandel in Deutschland
- Drs 17/10843, 17/13179 -
http://dip.bundestag.de/btd/17/108/1710843.pdf
http://dip.bundestag.de/btd/17/131/1713179.pdf

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Beitrag von Kasharius »

Na da sag ich mal GUTE NACHT!

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Sachverständige lehnen Entwurf ab

Beitrag von ehemaliger_User »

Sachverständige lehnen Gesetzentwurf der Regierung zur Kontrolle der Prostitution ab

Rechtsausschuss (öffentliche Anhörung) - 25.06.2013

Berlin: (hib/JBB) Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Bekämpfung des Menschenhandels und Überwachung von Prostitutionsstätten (17/13706) wurde von Sachverständigen am Montag einhellig abgelehnt. Die eingeladenen Experten sprachen sich in der öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses gegen den Entwurf aus. Der Entwurf wurde zwar mehrheitlich als erster richtiger Schritt in die richtige Richtung bewertet, er benötige aber viele Nachbesserungen und sei inhaltlich oftmals ungenau. Die Koalitionsfraktionen beabsichtigen mit dem Gesetzesentwurf einerseits, den Menschenhandel mit neuen Strafbestimmungen stärker zu bekämpfen und andererseits Prostitutionsstätten einer gewerberechtlichen Überwachung zu unterwerfen. Die Vorlage sieht beim Thema Menschenhandel eine Reihe von Neuerungen im Strafgesetzbuch vor. So soll etwa Menschenhandel mit dem Ziel des Organhandels, der momentan lediglich als Beihilfe zu Straftaten nach dem Transplantationsgesetz strafbar ist, ausdrücklich unter Strafe gestellt werden. In die Neuregelungen einbezogen sind unter anderem auch Fälle von Menschenhandel zum Zweck der Bettelei und der Ausnutzung strafbarer Handlungen. Mit der Verschärfung dieser und anderer Strafvorschriften will man EU-Vorgaben zur Verhütung und Bekämpfung von Menschenhandel umsetzen.

Dr. Lea Ackermann, Vorsitzende der Hilfsorganisation Solwodi, kritisierte den Gesetzesentwurf als unzureichend, er müsse dringend erweitert werden. So forderte sie ein „bedingungsloses Aufenthaltsrecht“ für Zwangsprostituierte aus Drittstaaten, das nicht an die Aussagebereitschaft der Frauen gekoppelt ist. „Das ist das Mindeste, was wir den Frauen anbieten können“, sagte Ackermann. Gerade bei Menschenhandel und Zwangsprostitution sei eine Strafverfolgung meist nur per Aussage des Opfers möglich.

Sabine Constabel von Gesundheitsamt Stuttgart sagte, der Entwurf könne das Elend in der Prostitution nicht mindern. Man müsse die Freier stärker in die Verantwortung bringen und dazu einen Blick nach Schweden werfen. Ebenso müsse man den Straftatbestand der Ausbeutung von Prostituierten ändern, das Mindestalter auf 21 Jahre anheben, mehr Sozialarbeiterinnen einstellen und Mietobergrenzen für Bordelle beziehungsweise Räumen in Bordellen einführen.

Die Rechtsanwältin Margarete von Galen sagte, der Gesetzesentwurf erfasse nicht die schlimmsten Missstände, sondern werde nur zu einem „Arbeitsbeschaffungsprogramm für Rechtsstätten“ führen. Sie kritisierte, dass in dem Gesetzesentwurf von Prostitutionsstätten gesprochen werde, diese jedoch nicht weiter definiert würden. Ein Kritikpunkt, der von allen Sachverständigen angekreidet wurde.

Michale Heide von Karo e.V. sagte, die einzige Verbesserung des Entwurfs sei die Veränderung der Altersgrenze für Prostituierte in Paragraf 232. Wichtig sei die Änderung des Straftatbestandes in einen Verbrechenstatbestand, das erhöhe auch die Ermittlungschancen der Polizei. Allgemein forderte er eine bessere Anwendung der Gesetze vor Ort, abstrakte Gesetze könnten nicht so viel ändern.

Stephanie Klee von der Agentur highLights lehnte den Entwurf komplett ab und nannte ihn einen „juristisch nicht durchdachten Schnellschuss“. Sie forderte stattdessen ein Gesamtkonzept, das der Branche völlige Gleichstellung mit anderen Erwerbsbranchen eröffne und Rechtssicherheit biete. Das Grundgesetz garantiere die freie Wahl der Berufsausübung.

Carsten Moritz vom Bundeskriminalamt kritisierte den Entwurf ebenfalls. Es sei gut, dass die EU-Richtlinie nun umgesetzt werde, das Hauptproblem aber bleibe: Der Straftatbestand des Menschenhandels bleibe stark von der Opferaussage abhängig und diese sei schwierig zu erhalten. In diesem Sinne entspreche der Entwurf nicht dem Sinne der EU-Vorgabe.

Irmingard Schewe-Gerigk von Terre des Femmes stimmte den Forderungen von Frau Ackermann nach einem unbeschränkten Aufenthaltsrecht unabhängig von der Aussage der Prostituierten vor Gericht gegen ihre Zuhälter zu und forderte ebenfalls ein komplett neues Gesetzpaket. Vor diesem Hintergrund unterstützte sie einen Änderungsantrag der Grünen zu dem Gesetz.

Marc Schulte vom Bezirksamt Charlottenburg machte sich für die Einführung von rechtlichen und baulichen Mindeststandards von Bordellen stark. Dadurch könnten auch „bisher geschlossene Türen geöffnet“ werden und die Kontrolle durch das Gewerberecht erleichtert werden. Insgesamt sei der Gesetzesentwurf nur Stückwerk, in dem der „Bewusstseinswandel des Prostitutionsgesetzes von 2002 noch nicht angekommen ist“.

Helmut Sporer von der Kriminalpolizei Augsburg sagte, das Prostitutionsgesetz von 2002 habe die Prostituierten in „eine Art staatliche Sklaverei gebracht“. Vorher wäre der Wille der Frau maßgeblich gewesen, nun habe der Bordellbetreiber dank des eingeschränkten Weisungsrechtes des Arbeitgebers „einen Freibrief“ über sie. Die Abschaffung des Weisungsrechtes wäre daher das Beste, sagte Sporer. Der Entwurf nur ein erster symbolischer Schritt, in der Ausarbeitung sei er voller Schwachstellen. So sei Prostitution kein Gewerbe in eigentlichen Sinne sondern eine höchstpersönliche Dienstleistung. Deshalb sei die Gewerbeordnung der falsche Regelungsweg.

http://www.bundestag.de/presse/hib/2013 ... 54/01.html

Hier gibts die Stellungsnahmen:
http://www.bundestag.de/bundestag/aussc ... index.html
Dateianhänge
Stellungnahme.pdf
Alle Stellungnahmen
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RE: ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz

Beitrag von lust4fun »

Herzlichen Dank für die Links!

Für den Moment lasse ich mal eine politische Polemik und auch eine persönliche Positionierung beiseite. Ich finde die Ernsthaftigkeit und Stringenz der Stellungnahmen vor dem jeweiligen politischen oder Arbeitsfeld-bezogenen Hintergrund fazinierend und bin neu gespannt, wie aus dieser Komplexität ein demokratisches Gesetz entstehen soll... und bin gespannt auf Wortmeldungen hier...

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Marc of Frankfurt
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2. und 3. Lesung beider Gesetzentwürfe

Beitrag von Marc of Frankfurt »

Wunderbar, danke ehemaliger_User für die Zusammenstellung.


Da können wir gespannt sein auf die Bundestags-TV-Übertragung von www.bundestag.de wie unsere Politdarsteller mit den 2 Gesetzentwürfen am Do, 27.06.2013 in 30 Minuten umgehen werden.

Interessant sein wird nur wie sie die Verabschiedung eines Gesetzes was alle Experten ablehnen, medial rechtfertigen und verkaufen oder ob sie es in die Beratung an den Bundesrat übergeben werden. Die Mehrheitsverhältnisse sind ja bekannt.

https://www.bundestag.de/dokumente/tage ... n/250.html




Bundestag-Poster: "Weg der Gesetzgebung"
www.btg-bestellservice.de/pdf/20060000.pdf

http://de.wikipedia.org/wiki/Gesetzgebu ... schland%29

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Konzessionierung von Prostitutionsstätten
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?t=9962
Tabelle
(in: www.bit.ly/sexworkatlas )

lemon
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Gesetz angenommen

Beitrag von lemon »

Deutsche Demokratie: Medien, die hetzen, Politiker_innen, die Expert_innen ignorieren oder ihren Schönheitsschlaf pflegen, und Polizist_innen, die, wie ich soeben erfuhr, heute Abend schon mal eine Großrazzia in Frankfurt am Main durchführten, damit Sexarbeiter_innen gleich mal wissen, was die Stunde geschlagen hat.

Audio: Abstimmung über den Gesetzentwurf zur Bekämpfung des Menschenhandels und Überwachung von Prostitutionsstätten

Video 3 min
http://dbtg.tv/fvid/2480610
[ergänzt MoF]

Bild
Always forgive your enemies; nothing annoys them so much. - Oscar Wilde

Bild

http://researchprojectgermany.wordpress.com