Hier soll eine kleine Datenbank entstehen, die sich vornehmlich mit über den Geschlechtsverkehr übertragbaren Krankheiten und dem Schutz vor ihnen beschäftigt
hallo ihr lieben,ich hätte da mal ne frage.... ich hoffe ich bin hier nicht falsch,kenn mich nicht so gut im forum aus...
ich arbeite seit 3 jahren als sw und in den diversen nobelclubs in österr. bzw. in saunaclubs ist blasen ohne/küssen oder beides standard. wie schaut das eig. mit dem gesetz aus,ist das überhaupt erlaubt?
ist viell. jetzt eine etwas blöde frage aber ich rätsel immer wieder.
weil blasen ohne ist ja doch riskant und ich hab immer angst vor jeder blutuntersuchung....
und ich finde es auch nicht fein das küssen "muss" ist.....sowas ist ein wenig zu intim für sw meiner meinung nach...
In Österreich gibt es keine gesetzliche Regelung was in Bezug auf sexuelle Handlungen erlaubt ist - und was nicht (außer man würde Jemand wissentlich anstecken(Oder Du würdest andere Gesetze verletzen (Jugendschutz z. Bsp. oder auch Körperverletzung)). Die einzige Ausnahme ist, meines Wissens, Salzburg, wo dominante Services nicht gestattet sind.
Das heißt also, dass insofern die sexuelle Selbstbestimmung auch vom Staat anerkannt wird. Es obliegt ausnahmslos Dir, was Du anbietest und was nicht. Würde hier Jemand versuchen auf Dich Einfluss zu nehmen (ein Betreiber etwa), dann wäre diese Person strafbar.... Man kann/darf Dir also nicht anschaffen, Services welche Du persönlich ablehnst durchzuführen! Sollte ein Betreiber diesbezüglich Druck ausüben, würde ich mich dagegen verwehren und, falls keine Einsicht zu erkennen ist zumindest einen Wechsel der Lokalität ins Auge fassen.
Zwerg hat geschrieben:Salzburg, wo dominante Services nicht gestattet sind.
Entschuldigung für den Einwurf, aber das überrascht mich sehr. Dass es in Salzburg keine Dominas gäbe oder geben dürfe, habe ich noch nie gehört. Was ist die rechtliche Grundlage dafür?
Eine andere Besonderheit der Rechtslage in Salzburg ist, dass anlässlich eines tragischen Vorfalles die Prostitution durch "offenkundig schwangere Personen" verboten wurde.
Eine weitere Besonderheit in SBG... (zumindest wurde mir dies von der dortigen Beratungsstelle berichtet) - SW müssen wöchentlich 35,- für die verpflichtende Untersuchung abdrücken....
und in innsbruck sogar 40,- was ich echt heavy finde.....
danke für die aufklärung, ich hab mir ja sowa in der art gedacht,aber wenn man in gewissen häusern zu arbeiten beginnt und es heisst bei uns ist das und das standard dann akzeptiert man es ja praktisch wenn man dort anfängt.
also darf man eine frau ausn so einem haus nicht einfach "rausschmeissen" weil sie das und das nicht macht oder?
Hm - ist natürlich ein zweischneidiges Schwert - keines Falls darf ein Betreiber das verlangen - aber natürlich kann man Niemand zwingen mit Jemand zusammen zu arbeiten bzw. in seinem Lokal arbeiten zu lassen.
Da Sexarbeit in Österreich sittenwidrig gilt und deshalb auch "Arbeitsrechte" nicht durchsetzbar sind, sehe ich keine Chance da rechtlich was zu erreichen.
Man könnte nur "öffentlich" - zum Beispiel über sexworker.at - mit dem Betreiber ein paar Takte sprechen. Die daraus folgende Diskussion im Netz hat schon einige BetreiberInnen zum Umdenken gebracht. Wenn dies in Deinem Interesse sein sollte, müsste ich aber mehr über die Geschichte wissen. Vielleicht besser telefonisch oder über Mail
Natürlich würde Dir auch, nach Verifizierung (kostenlos und anonym möglich) der Sexworker Only Bereich zum Austausch bzw. Beratung über Strategie zur Verfügung stehen
möchte mich hier mit einer frage anschliessen.
wie ist es denn in den saunaclubs, wenn ein kunde beim oralverkehr das extraservice "im mund des sw zu ejakulieren" in anspruch nimmt, desinfiziert sich der sw danach im mund um einen anschliessenden kunden der dann mit dem sw schmust nicht zu gefährden? wie wird denn da damit umgegangen?
wie in Saunaclubs damit umgegangen wird kann ich dir mangels Kenntnis nicht sagen.
Aber grundsätzlich wäre ein Desinfizieren noch schlechter als gar nichts zu machen, weil der chemische Reiz durch die Desinfektionsmittel die Schleimhäute für Keime durchlässig macht.
Der noch "beste" Weg wäre in einem solchen Fall mit reichlich klarem Wasser zu spülen, woraus wohl ersichtlich sein dürfte, dass es eine wirklich sichere Methode für CIM nicht gibt, und das unter safer conditions schlichtweg nicht angeboten werden kann.
Liebe Grüße, Aoife
It's not those who inflict the most, but those who endure the most, who will conquer. MP.Vol.Bobby Sands
'I know kung fu, karate, and 37 other dangerous words'
Misspellings are *very special effects* of me keyboard
Banane hat geschrieben:wenn ein kunde beim oralverkehr das extraservice "im mund des sw zu ejakulieren" in anspruch nimmt, desinfiziert sich der sw danach im mund um einen anschliessenden kunden der dann mit dem sw schmust nicht zu gefährden? wie wird denn da damit umgegangen?
Davon abgesehen, dass die Mehrzahl der SexarbeiterInnen CIM (aus durchaus nachvollziehbaren Gründen) nicht anbieten, halte ich die Infektionsgefahr für die SW, falls sie es doch anbietet, durch den direkten Kontakt mit Samenflüssigkeit mit Schleimhäuten wahrscheinlicher, als die des Kunden der etliche Zeit danach vielleicht geküsst wird...
Ich möchte aber doch noch anschließen: Auch das Küssen einer SexarbeiterIn fällt unter Selbstbestimmung - und auch EIGENVERANTWORTUNG - und zwar von beiden Seiten. Die Verantwortung auf Jemand Anderen (also von Kunden auf SW) zu übertragen kann auch nicht der Weisheit letzter Schluss sein.