Leidige Thema Impressum
Online
-
- Senior Admin
- Beiträge: 18072
- Registriert: 15.06.2006, 19:26
- Wohnort: 1050 Wien
- Ich bin: engagierter Außenstehende(r)
-
- GoldStern
- Beiträge: 542
- Registriert: 25.07.2009, 08:23
- Ich bin: Keine Angabe
Ich wollte mich bei einen anderen Forum anmelden und habe erst einmal ins Impressum geschaut. Das Forum ist in deutscht und läuft auf einer COM-Domain.
Im Impressum steht Kontakt :
Administrator
X. XXXXX
Der Vorname abgekürzt und dann noch eine Handynummer. Ist die Abkürzung des Namens überhaupt zulässig?
Im Impressum steht Kontakt :
Administrator
X. XXXXX
Der Vorname abgekürzt und dann noch eine Handynummer. Ist die Abkürzung des Namens überhaupt zulässig?
-
- hat was zu sagen
- Beiträge: 80
- Registriert: 11.11.2009, 11:01
- Ich bin: Keine Angabe
Hallo,
ich meine, der erste Vorname (Rufname) muß ausgeschrieben werden.
Aber - da es wie Du schreibst eine Com-Domain ist, könnte es auch sein, daß es sich eh um ein "ausländisches" Forum handelt - also mit Hilfe eines nicht in D sitzenden Betreibers das Telekomunikationsdienstgesetz umgangen wurde.
ich meine, der erste Vorname (Rufname) muß ausgeschrieben werden.
Aber - da es wie Du schreibst eine Com-Domain ist, könnte es auch sein, daß es sich eh um ein "ausländisches" Forum handelt - also mit Hilfe eines nicht in D sitzenden Betreibers das Telekomunikationsdienstgesetz umgangen wurde.
-
- GoldStern
- Beiträge: 542
- Registriert: 25.07.2009, 08:23
- Ich bin: Keine Angabe
-
- hat was zu sagen
- Beiträge: 80
- Registriert: 11.11.2009, 11:01
- Ich bin: Keine Angabe
Naja - ich würde für mein Verständis sagen - rechtlich nicht ganz korrekt. Meines Wissens nach muß der Vorname auch ausgeschrieben sein. Theoretisch genaugenommen also abmahnfähig.
Aus Nutzersicht ist es aber OK, wenn man überhaupt eine zuständige Person identifizieren und ggf. ansprechen kann - also kein wirklicher Grund zur Aufregung, oder?
Aus Nutzersicht ist es aber OK, wenn man überhaupt eine zuständige Person identifizieren und ggf. ansprechen kann - also kein wirklicher Grund zur Aufregung, oder?
-
- GoldStern
- Beiträge: 542
- Registriert: 25.07.2009, 08:23
- Ich bin: Keine Angabe
Das sehe ich etwas anders. Zuerst stellt sich doch die Frage nach dem "Warum, gibt der Betreiber nicht seinen Vornamen an"?
Wahrscheinlich damit man gegen ihn schwere Vorgehen kann, falls erforderlich, oder? Fäll da jemanden noch ein andere Grund ein?
In diesen besagten Impressum steht unter Kontakt ein Administrator mit abgekürzten Vornamen. Ist dieser Administrator auch der rechtlich Verantwortliche oder nicht?
Un dan fällt mir noch auf das dort steht :Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz: auf Anfrage. Was soll das jetzt? Warum gibt man diese Nummer nicht gleich im Impressum an, sondern nur auf Anfrage?
Wahrscheinlich damit man gegen ihn schwere Vorgehen kann, falls erforderlich, oder? Fäll da jemanden noch ein andere Grund ein?
In diesen besagten Impressum steht unter Kontakt ein Administrator mit abgekürzten Vornamen. Ist dieser Administrator auch der rechtlich Verantwortliche oder nicht?
Un dan fällt mir noch auf das dort steht :Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz: auf Anfrage. Was soll das jetzt? Warum gibt man diese Nummer nicht gleich im Impressum an, sondern nur auf Anfrage?
Online
-
- Senior Admin
- Beiträge: 18072
- Registriert: 15.06.2006, 19:26
- Wohnort: 1050 Wien
- Ich bin: engagierter Außenstehende(r)
Ich bin mir nicht sicher, ob wir das richtige Forum sind, um das Impressum eines anderen Forums zu hinterfragen... Welche Motive wer wofür hat, können wir beim besten Willen nicht beantworten. Speziell, da es nicht um Sexarbeit geht.
Ich würde als Senior Admin des Sexworker Forums eigentlich nicht wirklich Freude damit haben, wenn man an anderen Orten unser Impressum öffentlich diskutieren würde. Ist schon klar - es steht nicht dabei, um welches Forum es sich handelt, aber umso mehr ist es eher ein theoretisches Thema fernab von Sexarbeit (unserem Thema hier)
christian
Ich würde als Senior Admin des Sexworker Forums eigentlich nicht wirklich Freude damit haben, wenn man an anderen Orten unser Impressum öffentlich diskutieren würde. Ist schon klar - es steht nicht dabei, um welches Forum es sich handelt, aber umso mehr ist es eher ein theoretisches Thema fernab von Sexarbeit (unserem Thema hier)
christian
-
- hat was zu sagen
- Beiträge: 59
- Registriert: 03.03.2010, 16:39
- Ich bin: Keine Angabe

Da ab heute der Eintrag eines Künsternames in den Personalausweis in Deutschland wieder möglich sein sollte, erlaube ich mir, mich noch einmal selbst zu zitieren.NatalieOL hat geschrieben:Es ist also möglich ein Gewerbe (Freiberuf?) auf einen Künstlernamen zu melden und ausschließlich diesen im Impressum anzugeben?
Muß dieser Künstlername dann irgendwie offiziell beantragt und genehmigt werden?
Wer weiß Genaueres?
Ist es möglich:
1. Ein Gewerbe oder eine freiberufliche Tätigkeit auf einen Künstlernamen anzumelden (umzumelden)?
2. Im Impressum nur einen Künstlernamen zu verwenden?
3. Eine Domain auf einen Künstlernamen zu registrieren (wenn ja, welche TLDs?)?
Und ist es jeweils für 1.-3. nötig, dass der Künstlername auch im Personalausweis eingetragen ist?
Dass es u. U. einfach oder schwierig sein kann, diesen überhaupt eingetragen zu bekommen (lt. kurzer Google-Suche) ist noch ein anderes Thema.
-
- Senior Admin
- Beiträge: 7067
- Registriert: 20.09.2008, 21:37
- Wohnort: Ludwigshafen am Rhein
- Ich bin: Keine Angabe
Mit Ausnahme von Eintragungen im Grundbuch ist die alleinige Verwendung des Künstlernamens in allen Belangen zulässig. Du kannst sogar unter deinem Künstlernamen vor Gericht Klage führen.
Voraussetzung ist allerdings, dass der Name der Person einwandfrei zuzuordnen ist - und somit empfiehlt sich ein Eintrag im Personalausweis schon, damit ev. Einwände in dieser Hinsicht unhaltbar werden.
Liebe Grüße, Aoife
Voraussetzung ist allerdings, dass der Name der Person einwandfrei zuzuordnen ist - und somit empfiehlt sich ein Eintrag im Personalausweis schon, damit ev. Einwände in dieser Hinsicht unhaltbar werden.
Liebe Grüße, Aoife
It's not those who inflict the most, but those who endure the most, who will conquer. MP.Vol.Bobby Sands
'I know kung fu, karate, and 37 other dangerous words'
Misspellings are *very special effects* of me keyboard
'I know kung fu, karate, and 37 other dangerous words'
Misspellings are *very special effects* of me keyboard
-
- hat was zu sagen
- Beiträge: 59
- Registriert: 03.03.2010, 16:39
- Ich bin: Keine Angabe
Danke, das hört sich doch gut an :)
Das sollte dann doch einige neue Möglichkeiten eröffnen, falls man ihn denn im Perso eingetragen bekommt.
Neben den genannten Dingen denke ich z. B. auch an Bankkonten/Kreditkarten, Mietverträge usw.
Vielleicht geht ja sogar Führerschein/Fahrzeugschein auf Künstlernamen, dann muss ich die nicht immer zu Hause lassen, sondern kann die bei Kontrollen sogar mal vorzeigen ;)
Das sollte dann doch einige neue Möglichkeiten eröffnen, falls man ihn denn im Perso eingetragen bekommt.
Neben den genannten Dingen denke ich z. B. auch an Bankkonten/Kreditkarten, Mietverträge usw.
Vielleicht geht ja sogar Führerschein/Fahrzeugschein auf Künstlernamen, dann muss ich die nicht immer zu Hause lassen, sondern kann die bei Kontrollen sogar mal vorzeigen ;)
-
- Senior Admin
- Beiträge: 7067
- Registriert: 20.09.2008, 21:37
- Wohnort: Ludwigshafen am Rhein
- Ich bin: Keine Angabe

Ich denke das sollte für dich eher unproblematisch sein. Zumindest habe ich hier im rückständigen Süden den inoffiziellen Rat erhalten, ich solle besser einen Zweitwohnsitz in Norddeutschland anmelden, dort würde das entspannter gehandhabt.NatalieOL hat geschrieben:..., falls man ihn denn im Perso eingetragen bekommt.
Letzte offizielle Verlautbarung war, dass es mit meinen Veröffentlichungen auch hier gehen sollte, dass ich aber bitte noch etwas warten soll, da man aufgrund der zeitgleichen Einführung des elektronischen Personalausweises einen enormen Ansturm erwartet.
Liebe Grüße, Aoife
It's not those who inflict the most, but those who endure the most, who will conquer. MP.Vol.Bobby Sands
'I know kung fu, karate, and 37 other dangerous words'
Misspellings are *very special effects* of me keyboard
'I know kung fu, karate, and 37 other dangerous words'
Misspellings are *very special effects* of me keyboard
-
- hat was zu sagen
- Beiträge: 59
- Registriert: 03.03.2010, 16:39
- Ich bin: Keine Angabe
Oh super, kann mich ja mal erkundigen, wie das hier gehandhabt wird.
Soweit ich ergooglet habe, muss man evtl. nachweisen, dass man was veröffentlicht hat oder unter dem Namen bekannt ist?
Reicht da ein Hinweis auf Arbeit als SW und Webseiten etc.?
Wie ist es mit einem Nachnamen, den ich naturgemäss in meiner Arbeit eher selten verwenden? Meist trete ich nur mit Vornamen auf. Der Nachname hat so gut wie keine öffentlichen Referenzen.
Soweit ich ergooglet habe, muss man evtl. nachweisen, dass man was veröffentlicht hat oder unter dem Namen bekannt ist?
Reicht da ein Hinweis auf Arbeit als SW und Webseiten etc.?
Wie ist es mit einem Nachnamen, den ich naturgemäss in meiner Arbeit eher selten verwenden? Meist trete ich nur mit Vornamen auf. Der Nachname hat so gut wie keine öffentlichen Referenzen.
-
- Senior Admin
- Beiträge: 7067
- Registriert: 20.09.2008, 21:37
- Wohnort: Ludwigshafen am Rhein
- Ich bin: Keine Angabe

Das mußt du einfach versuchen, was bei euch gehtNatalieOL hat geschrieben:Soweit ich ergooglet habe, muss man evtl. nachweisen, dass man was veröffentlicht hat oder unter dem Namen bekannt ist?
Reicht da ein Hinweis auf Arbeit als SW und Webseiten etc.?

Vorname alleine könnte schwierig werden, was die eindeutige Zuordnung angeht. Deshalb unterschreibe ich seitdem mir bekannt wurde dass ein Eintrag des Künstlernamens wieder möglich wird mit vollem Namen - allerdings ist Aoife ja ein Allerweltsname und McShanes gibts auch fast ohne Ende, so dass ich den Familiennamen auf Gaeilge Seáin buchstabiere und auch noch den clan name dazusetze.NatalieOL hat geschrieben:Wie ist es mit einem Nachnamen, den ich naturgemäss in meiner Arbeit eher selten verwenden? Meist trete ich nur mit Vornamen auf. Der Nachname hat so gut wie keine öffentlichen Referenzen.
Liebe Grüße, Aoife Nic Seáin O'Neill

It's not those who inflict the most, but those who endure the most, who will conquer. MP.Vol.Bobby Sands
'I know kung fu, karate, and 37 other dangerous words'
Misspellings are *very special effects* of me keyboard
'I know kung fu, karate, and 37 other dangerous words'
Misspellings are *very special effects* of me keyboard
-
- SW Analyst
- Beiträge: 14095
- Registriert: 01.08.2006, 14:30
- Ich bin: Keine Angabe
-
- hat was zu sagen
- Beiträge: 59
- Registriert: 03.03.2010, 16:39
- Ich bin: Keine Angabe
Habe gerade mal mit der entsprechenden Fachdienstleiterin persönlich gesprochen.
Sie war mit Escort-Tätigkeit und den Voraussetzungen für Künstlernamen nicht sehr vertraut, aber sehr freundlich und hat mir angeboten ihr mein Anliegen in PDF-Form per eMail zukommen zu lassen inkl. der Referenzen und Nachweise, die ich vorlegen kann, dass ich diesen Namen auch benutze usw.
Dies habe ich soeben getan und harre nun der Dinge, die da kommen... :)
@Marc: Einen Nachnamen habe ich schon vor längerer Zeit ausgewählt, der wird jedoch nicht oft benutzt. Wenn er als Künstlername eingetragen wird, kommt er jedoch dann häufiger zur Anwendung, vor allem bei offiziellen Sachen wie Impressum, Konten etc. Weiß nicht genau, was Du mit "unhinterfragenswert" meinst, aber der Name ist, denke ich, gut geeignet.
Sie war mit Escort-Tätigkeit und den Voraussetzungen für Künstlernamen nicht sehr vertraut, aber sehr freundlich und hat mir angeboten ihr mein Anliegen in PDF-Form per eMail zukommen zu lassen inkl. der Referenzen und Nachweise, die ich vorlegen kann, dass ich diesen Namen auch benutze usw.
Dies habe ich soeben getan und harre nun der Dinge, die da kommen... :)
@Marc: Einen Nachnamen habe ich schon vor längerer Zeit ausgewählt, der wird jedoch nicht oft benutzt. Wenn er als Künstlername eingetragen wird, kommt er jedoch dann häufiger zur Anwendung, vor allem bei offiziellen Sachen wie Impressum, Konten etc. Weiß nicht genau, was Du mit "unhinterfragenswert" meinst, aber der Name ist, denke ich, gut geeignet.
-
- SW Analyst
- Beiträge: 14095
- Registriert: 01.08.2006, 14:30
- Ich bin: Keine Angabe
Zur Namenswahl
"unhinterfragenswert" - da fiel mir nichts besseres ein, blöd formuliert ich gebs zu. Ich meine einen Nachnamen, der keine besonderen Rückfragen auslöst oder ständig auffällt wie z.B. der von Dolly Buster ... (Etwas weniger Werbewirkung kann also durchaus etwas sehr Sinnvolles sein).
Für die Mitlesenden evt. interessant: Wahl des Community-Namen, wenn man Geschäft und Vernetzung auseinanderhalten will:
viewtopic.php?p=38365#38365
Für die Mitlesenden evt. interessant: Wahl des Community-Namen, wenn man Geschäft und Vernetzung auseinanderhalten will:
viewtopic.php?p=38365#38365
-
- unverzichtbar
- Beiträge: 178
- Registriert: 02.10.2010, 14:48
- Ich bin: Keine Angabe
RE: Leidige Thema Impressum
Eine Voraussetzung für die Eintragung eines Künstlernamens im BPA wurde bisher m.E. nicht ausreichend bedacht:
Die regelmäßige Nutzung des Namens im Rahmen einer künstlerischen (einschl. schriftstellerischen/journalistischen) Tätigkeit. Darum heißt er schließlich Künstlername. Der Meldebehörde gegenüber ist glaubhaft zu machen, dass man tatsächlich als Künstler, Schriftsteller oder Journalist unter diesem Namen öffentlich in Erscheinung tritt. Ein einklagbares Recht auf einen Künstlernamen existiert m.W. aber auch dann nicht.
Für sonstige Freiberufler, Dienstleister und Gewerbetreibende existiert diese Möglichkeit nicht. Eine reine Escort-Tätigkeit fällt mit Sicherheit nicht darunter. Das sollte man bei der Diskussion bedenken.
Jedenfalls stand das so in der Begründung der bis 2007 geltenden gesetzlichen Regelung. Wenn es weiterhin Künstlername heißt, gehe ich mal davon aus, dass man zum alten Status Quo zurückgekehrt ist. Die neuen Vorschriften kann ich aktuell leider nicht abrufen. Ich denke, dass in den nächsten Tagen wieder eine Zugriffsmöglichkeit besteht.
J.K.
Die regelmäßige Nutzung des Namens im Rahmen einer künstlerischen (einschl. schriftstellerischen/journalistischen) Tätigkeit. Darum heißt er schließlich Künstlername. Der Meldebehörde gegenüber ist glaubhaft zu machen, dass man tatsächlich als Künstler, Schriftsteller oder Journalist unter diesem Namen öffentlich in Erscheinung tritt. Ein einklagbares Recht auf einen Künstlernamen existiert m.W. aber auch dann nicht.
Für sonstige Freiberufler, Dienstleister und Gewerbetreibende existiert diese Möglichkeit nicht. Eine reine Escort-Tätigkeit fällt mit Sicherheit nicht darunter. Das sollte man bei der Diskussion bedenken.
Jedenfalls stand das so in der Begründung der bis 2007 geltenden gesetzlichen Regelung. Wenn es weiterhin Künstlername heißt, gehe ich mal davon aus, dass man zum alten Status Quo zurückgekehrt ist. Die neuen Vorschriften kann ich aktuell leider nicht abrufen. Ich denke, dass in den nächsten Tagen wieder eine Zugriffsmöglichkeit besteht.
J.K.
"Vor Schelme, die den Mantel der Justiz gebrauchen, um ihre üble Paßiones auszuführen, vor diese kann sich kein Mensch hüten, die sind ärger als die größten Spitzbuben, die in der Welt sind." (König Friedrich II. im Jahre 1779)
-
- Senior Admin
- Beiträge: 7067
- Registriert: 20.09.2008, 21:37
- Wohnort: Ludwigshafen am Rhein
- Ich bin: Keine Angabe
Ich denke was die Bezeichnung "Künstler"name betrifft hast du Recht, Josef.
Nur wurden auch früher schon beispielsweise für Journalisten sog. Künstlernamen eingetragen, mit der Begründung eines besonderen Schutzbedarfs.
Mir hat man zumindest mündlich versichert zwei UNO-Eingaben und eine Eingabe an das Oberösterreichische Landesparlament seien ausreichend.
Im übrigen denke ich, dass schon der Versuch den ohnehin benutzten Künstlernamen eintragen zu lassen Sinn macht, danach kann einem zumindest kein Vorwurf mehr gemacht werden, man würde ihn als Deckname zur Täuschung der Behörden führen - schließlich hat man ja versucht ihn diesen offenzulegen.
Liebe Grüße, Aoife
Nur wurden auch früher schon beispielsweise für Journalisten sog. Künstlernamen eingetragen, mit der Begründung eines besonderen Schutzbedarfs.
Mir hat man zumindest mündlich versichert zwei UNO-Eingaben und eine Eingabe an das Oberösterreichische Landesparlament seien ausreichend.
Im übrigen denke ich, dass schon der Versuch den ohnehin benutzten Künstlernamen eintragen zu lassen Sinn macht, danach kann einem zumindest kein Vorwurf mehr gemacht werden, man würde ihn als Deckname zur Täuschung der Behörden führen - schließlich hat man ja versucht ihn diesen offenzulegen.
Liebe Grüße, Aoife
It's not those who inflict the most, but those who endure the most, who will conquer. MP.Vol.Bobby Sands
'I know kung fu, karate, and 37 other dangerous words'
Misspellings are *very special effects* of me keyboard
'I know kung fu, karate, and 37 other dangerous words'
Misspellings are *very special effects* of me keyboard
-
- unverzichtbar
- Beiträge: 178
- Registriert: 02.10.2010, 14:48
- Ich bin: Keine Angabe
RE: Leidige Thema Impressum
So ... die Bundesregierung ist wieder online.
Der neue Gestzentwurf selbst enthhält leider keine Definintion des "Künstlers". Diese ergibt sich aber aus der BTDrs. 16/11419:
Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 16/10489 -
Hier heißt es wörtlich:
"Der Ausschuss für Kultur und Medien begrüßt insbesondere, dass der Gesetzentwurf vorsieht, die Künstlernamen im Melde-, Personal- und Passrecht als Datenkategorie wieder einzuführen, nachdem das geltende Passrecht die Eintragung zum 1. November 2007 [...] abgeschafft hatte.
Das Führen eines Künstlernamens ist Ausdruck künstlerischen Selbstverständnisses. Die Eintragung des Künstlernamens in Ausweisdokumenten ist Bestandteil einer öffentlichen Anerkennung und Wertschätzung künstlerischer Arbeit in der Bundesrepublik Deutschland."
Damit dürfte der Personenkreis, der in den Genuss der neuen Regelung betreffend die Eintragung eines Künstlernamens im Personalausweis kommt, hinreichend definiert sein.
J.K.
Der neue Gestzentwurf selbst enthhält leider keine Definintion des "Künstlers". Diese ergibt sich aber aus der BTDrs. 16/11419:
Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 16/10489 -
Hier heißt es wörtlich:
"Der Ausschuss für Kultur und Medien begrüßt insbesondere, dass der Gesetzentwurf vorsieht, die Künstlernamen im Melde-, Personal- und Passrecht als Datenkategorie wieder einzuführen, nachdem das geltende Passrecht die Eintragung zum 1. November 2007 [...] abgeschafft hatte.
Das Führen eines Künstlernamens ist Ausdruck künstlerischen Selbstverständnisses. Die Eintragung des Künstlernamens in Ausweisdokumenten ist Bestandteil einer öffentlichen Anerkennung und Wertschätzung künstlerischer Arbeit in der Bundesrepublik Deutschland."
Damit dürfte der Personenkreis, der in den Genuss der neuen Regelung betreffend die Eintragung eines Künstlernamens im Personalausweis kommt, hinreichend definiert sein.
J.K.
"Vor Schelme, die den Mantel der Justiz gebrauchen, um ihre üble Paßiones auszuführen, vor diese kann sich kein Mensch hüten, die sind ärger als die größten Spitzbuben, die in der Welt sind." (König Friedrich II. im Jahre 1779)
-
- hat was zu sagen
- Beiträge: 59
- Registriert: 03.03.2010, 16:39
- Ich bin: Keine Angabe
Mir wurde ein Merkblatt kopiert. Es schien aus einer internen Schulung oder Infosammlung zu stammen.
Dort steht unter anderem:
"Diese rechtliche Grundlage lässt große Ermessensspielräume für die zuständigen Behörden übrig."
"[...] unter dem Namen als eine Art Künstler [...]"
"In der Regel obliegt es dem Mitarbeiter vor Ort, ob er die Eintragung veranlasst oder nicht. Ist er sich aber nicht sicher, kann er im absoluten Ausnahmefall bei der Kulturbehörde eine Anfrage stellen, [...]"
paraphrasiert: Nachweise von Behörde zu Behörde unterschiedlich.
Dort steht unter anderem:
"Diese rechtliche Grundlage lässt große Ermessensspielräume für die zuständigen Behörden übrig."
"[...] unter dem Namen als eine Art Künstler [...]"
"In der Regel obliegt es dem Mitarbeiter vor Ort, ob er die Eintragung veranlasst oder nicht. Ist er sich aber nicht sicher, kann er im absoluten Ausnahmefall bei der Kulturbehörde eine Anfrage stellen, [...]"
paraphrasiert: Nachweise von Behörde zu Behörde unterschiedlich.
Zuletzt geändert von NatalieOL am 01.11.2010, 23:58, insgesamt 1-mal geändert.