Leidige Thema Impressum
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Leidige Thema Impressum
Guten abend zusammen
Ich möchte in der nächsten Zeit meine HP ins WWW setzen aber arbeite unter meinem Künstlername und habe bislang nur die Düsseldorfer verfahrenssteuer.
In den Impressum muss ja alles angegeben sein doch möchte ich nicht wie viele andere meine Komplette Adresse und Namen rausgeben da ich so oder so bereits 2 Stockers habe!
Meine Mutter würde die Seite Hosten, Sie wäre ja dann der Inhaber. Oder?
Nach langer suche bin auf eine Version gestoßen die so aussieht:
Würde das denn so gehen?
Namen etc. geändert.
Impressum:
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bitte per Mail erfragen.
Support Deutschland, Betreuung: kontakt@email.com
Jugendschutzbeauftragter gemäß § 7 JMStV:
Rechtsanwalt XYZ ABC
www.xyzabc.com
Inhaber:
Max Mustermann
Musterstraße 123
12345 bugsdehude
Sie haben Fragen zum Thema Jugendschutz?
Wir sind sehr darauf bedacht auf die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, insbesondere solcher zum Schutze der Jugend. Der Schutz der Jugend genießt bei uns höchste Priorität. Auf dieser Website wird das ICRA-Filtersystem verwendet, wodurch der Zugang zu unserer Website von Ihrem PC mit Filterprogramm Ihren Wünschen entsprechend beschränkt werden kann. Weitere Informationen über Filter und Ratings sind auf der ICRA-Website unter www.icra.org erhältlich.
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Es ist nicht erlaubt, Inhalte der Seiten in irgendwelcher Form z.B. Nachzudrucken, anderweitig zu veröffentlichen oder sonst wie fotomechanisch oder elektronisch wiederzugeben, es sei denn es liegt die ausdrückliche Genehmigung des Betreibers vor.
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Meine Mutter würde die Seite Hosten, Sie wäre ja dann der Inhaber. Oder?
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- hat was zu sagen
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- Registriert: 11.11.2009, 11:01
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Guten Tag,
versuche es besser nicht, Dich um die realen Angaben im Impressum zu drücken.
Die Variante, die Seite über jemanden anderen (z.B. Deine Mutter) zu hosten, gibt es sicher - ist allerdings schon in sofern nicht günstig, weil die Steuernummer sicher nicht zu Deiner Mutter paßt und es ja eigentlich um DEIN Angebot geht - sprich eigentlich schon nichtmehr zulässig.
Ich empfehle meistens folgendes:
Wenn Du möchtest, daß via Suchmaschine bei Deinem Namen nicht diese Seite gefunden wird, packst Du die Impressum-Angaben in eine Grafik und benennst diese irgendwie - zumindest nicht "impressum" oder "max-mustermann".
Das ist aus meiner Sicht das, was OK ist - wer Dich auf Deiner Seite besucht (weil er ja vermutlich ein Interesse an Deiner Leistung hat) wird bestimmt nichts sagen - und für Leute, die nach Deinem Namen googeln, wird die Seite nicht in den Suchergebnissen gelistet... und ist meines Wissens nach zulässig.
Die Seite selbst wird dann auf Künstlername, Angebot und Ort optimiert - so daß Dich dann auch potentielle Kunden in den SUMAs finden können.
Grüße vom Suchportalbetreiber
Edit:
Wenn Du eine Geschäftsadresse hast, steht in der Impressums-Grafik logischerweise diese - nicht Deine Meldeadresse - wohingegen in der (DE)NIC beim Hosting Deine Meldeadresse angegeben wird.
versuche es besser nicht, Dich um die realen Angaben im Impressum zu drücken.
Die Variante, die Seite über jemanden anderen (z.B. Deine Mutter) zu hosten, gibt es sicher - ist allerdings schon in sofern nicht günstig, weil die Steuernummer sicher nicht zu Deiner Mutter paßt und es ja eigentlich um DEIN Angebot geht - sprich eigentlich schon nichtmehr zulässig.
Ich empfehle meistens folgendes:
Wenn Du möchtest, daß via Suchmaschine bei Deinem Namen nicht diese Seite gefunden wird, packst Du die Impressum-Angaben in eine Grafik und benennst diese irgendwie - zumindest nicht "impressum" oder "max-mustermann".
Das ist aus meiner Sicht das, was OK ist - wer Dich auf Deiner Seite besucht (weil er ja vermutlich ein Interesse an Deiner Leistung hat) wird bestimmt nichts sagen - und für Leute, die nach Deinem Namen googeln, wird die Seite nicht in den Suchergebnissen gelistet... und ist meines Wissens nach zulässig.
Die Seite selbst wird dann auf Künstlername, Angebot und Ort optimiert - so daß Dich dann auch potentielle Kunden in den SUMAs finden können.
Grüße vom Suchportalbetreiber
Edit:
Wenn Du eine Geschäftsadresse hast, steht in der Impressums-Grafik logischerweise diese - nicht Deine Meldeadresse - wohingegen in der (DE)NIC beim Hosting Deine Meldeadresse angegeben wird.
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- interessiert
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RE: Leidige Thema Impressium
Ich habe keine Probleme damit das mich meine freunde und Familie googeln kann. Jeder meine freunde weis was ich tu und stehen auch dahinter. Meine Familie ebenfals und selber in dem gewerbe.
Mir gehts es einfach darum das meine kunden nicht wissen wie ich mit Wirklichen name heise! Und erhanen können wo ich wohne. Das andere Problem was ich habe das in meiner Stadt wo ich wohne unter 35.000 einwohner sind und keine lust habe dass das Odrungsamt es mir wieder als Werbung auslegt.
Ich möchte hier auch keine Diskusion anfangen bitte nicht so verstehen. Ich habe auch hier sehr viel darüber gelesen und auch in andere Foren. doch es gibt irgendwie immer wiedersprüche.
Ich habe auch seiten gesehen die gar kein Impressum und auch darüber gelesen mit der begründung die Kontakt daten stehen ja bereits auf der seite.
Ich bin so verwirrt.
Mir gehts es einfach darum das meine kunden nicht wissen wie ich mit Wirklichen name heise! Und erhanen können wo ich wohne. Das andere Problem was ich habe das in meiner Stadt wo ich wohne unter 35.000 einwohner sind und keine lust habe dass das Odrungsamt es mir wieder als Werbung auslegt.
Ich möchte hier auch keine Diskusion anfangen bitte nicht so verstehen. Ich habe auch hier sehr viel darüber gelesen und auch in andere Foren. doch es gibt irgendwie immer wiedersprüche.
Ich habe auch seiten gesehen die gar kein Impressum und auch darüber gelesen mit der begründung die Kontakt daten stehen ja bereits auf der seite.
Ich bin so verwirrt.
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- hat was zu sagen
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Hi,
Ich glaube das Problem ließe sich nur vernünftig umgehen, wenn Du Deinen Geschäftssitz offiziell irgendwo hinlegst, wo es geht.
Diese Adresse auch beim Finanzamt hinterlegt ist usw.
Dann hast Du eine Geschäftsadresse (z.B. angemietete Wohnung oder involvierter Bekannter), die steht auch im Impressum, die ist vielleicht auch in einem Bereich, wo es mit der Einwohneranzahl kein Problem gibt - dort können Dich auch Deine Stalker besuchen - gewohnt wird woanders - in Ruhe...
Grüße vom Suchportalbetreiber
Edit:
Das mit dem dazu stehen, ist ja chic - ich würde trotzdem versuchen zu unterbinden, daß der richtige Name in Verbindung mit der Tätigkeit gegoogelt werden kann - irgendwann wird vielleicht mal der Punkt kommen, an dem Du einen anderen Job machen möchtest und Dir viel Vorurteile vom Hals halten kannst, wenn Dein neuer Chef nicht gleich liest, was Du vorher gemacht hast....
Ich glaube das Problem ließe sich nur vernünftig umgehen, wenn Du Deinen Geschäftssitz offiziell irgendwo hinlegst, wo es geht.
Diese Adresse auch beim Finanzamt hinterlegt ist usw.
Dann hast Du eine Geschäftsadresse (z.B. angemietete Wohnung oder involvierter Bekannter), die steht auch im Impressum, die ist vielleicht auch in einem Bereich, wo es mit der Einwohneranzahl kein Problem gibt - dort können Dich auch Deine Stalker besuchen - gewohnt wird woanders - in Ruhe...
Grüße vom Suchportalbetreiber
Edit:
Das mit dem dazu stehen, ist ja chic - ich würde trotzdem versuchen zu unterbinden, daß der richtige Name in Verbindung mit der Tätigkeit gegoogelt werden kann - irgendwann wird vielleicht mal der Punkt kommen, an dem Du einen anderen Job machen möchtest und Dir viel Vorurteile vom Hals halten kannst, wenn Dein neuer Chef nicht gleich liest, was Du vorher gemacht hast....
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Ich habe zwei Freundinnen in einer deutschen Grossstadt.
Beide betreiben ihr Gewerbe in einem Mischgebiet, das Gewerbe ist auf den Künstler Vor- und Zuname angemeldet.
Und dieser Name/Anschrift steht auch im Impressum. Mit dem geschilderten technischen Trick.
Beide arbeiten mit höchstens 1 täglich oder wöchentlich wechselnden Freundin.
Es gab deswegen noch nie Beanstandungen.
Beide betreiben ihr Gewerbe in einem Mischgebiet, das Gewerbe ist auf den Künstler Vor- und Zuname angemeldet.
Und dieser Name/Anschrift steht auch im Impressum. Mit dem geschilderten technischen Trick.
Beide arbeiten mit höchstens 1 täglich oder wöchentlich wechselnden Freundin.
Es gab deswegen noch nie Beanstandungen.
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- hat was zu sagen
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Re: Leidige Thema Impressum
...Der Name einer natürlichen Person umfasst den Familiennamen und mindestens einen ausgeschriebenen Vornamen (z. B. Hanna Müller). Pseudonyme reichen aus, wenn dadurch die Individualisierbarkeit und Identifizierbarkeit nicht erschwert wird. Das ist der Fall, wenn der Name der Öffentlichkeit allgemein bekannt ist (z. B. Heino)...
Das habe ich hier bei der IHK Frankfurt/Main gefunden. Auf der Seite stehen auch viele weitere Infos über die Impressumspflicht.
Bis 31.10.2010 können in Deutschland wegen einer rechtlichen Übergangsregelung keine Künstlernamen rechtsgültig eingetragen werden (Wiki Künstlername).
Meiner Meinung nach ist Deine im ersten Posting beschrieben Idee nicht rechtssicher; es müsste mindestens von einer Person (in diesem Fall dann wohl von Deiner Mutter) die Impressumspflicht erfüllt werden, also mindestens ein ausgeschriebener Vorname, Nachname, Adresse, Telefon oder Fax und E-Mail-Adresse, sowie (sofern vorhanden und man umsatzsteuerpflichtig ist) die Umsatzsteueridentifikationsnummer .
Soweit der rechtliche Teil.
Die m. E. wichtige Frage ist, wo ist die Gefahr, wenn man gegen die Impressumspflicht verstösst?
Es kann teuer werden, wenn man eine Abmahnung mit Unterlassungserklärung von einem Anwalt bekommt, der eine/n Mitbewerber/in vertritt.
Darum sollte auf jede HP dieser Passus:
Vermeidung unnötiger Kosten - Schadensminderungspflichten Ihrerseits:
Im Falle von ungewollten Marken- und/oder Persönlichkeitsrechtsverletzungen sowie wettbewerbsrechtlichen oder anderweitigen Problemen bitte ich Sie zur Vermeidung unnötiger Rechtsstreitigkeiten und Kosten, im Interesse einer kulanten einvernehmlichen Regelung, mich bereits im Vorfeld zu kontaktieren. Genügend Möglichkeiten der schnellen Kommunikation (E-Mail, Telefon) finden Sie oben aufgeführt. Die Kostennote einer anwaltlichen Abmahnung ohne vorhergehende Kontaktaufnahme mit mir, wird im Sinne der Schadensminderungspflicht als unbegründet zurückgewiesen.
Man sollte sich auch überlegen, dass in den allermeisten Fällen eine Abmahnung geschrieben wird, weil eindeutig gegen die Impressumspflicht verstossen wird, also zu den o. g. Punkten gar nichts aufgeführt ist - eine Überprüfung dieser Angaben findet, meines Wissens nach, so gut wie nie statt

LG certik
* bleibt gesund und übersteht die Zeit der Einschränkungen *
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Re: Leidige Thema Impressum
Man sollte sich auch überlegen, dass in den allermeisten Fällen eine Abmahnung geschrieben wird, weil eindeutig gegen die Impressumspflicht verstossen wird, also zu den o. g. Punkten gar nichts aufgeführt ist - eine Überprüfung dieser Angaben findet, meines Wissens nach, so gut wie nie statt [/quote]
Ich kenne Rotlichtbetriebe, die haben seit Jahren kein Impressum, nur die Angabe eines Pressesprechers.
Trotz Meldung an die Netzagentur ist nichts passiert, warum Abmahner da nicht rangehen wundert mich.
Gilt bei fehlendem Impressum die maximale Gebühr von 100 EUR auch?
Ich kenne Rotlichtbetriebe, die haben seit Jahren kein Impressum, nur die Angabe eines Pressesprechers.
Trotz Meldung an die Netzagentur ist nichts passiert, warum Abmahner da nicht rangehen wundert mich.
Gilt bei fehlendem Impressum die maximale Gebühr von 100 EUR auch?
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- UserIn
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Re: Leidige Thema Impressum

TMG § 16 (3): Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro geahndet werdenehemaliger_User hat geschrieben: Gilt bei fehlendem Impressum die maximale Gebühr von 100 EUR auch?
http://www.impressum-recht.de/abmahnung ... licht.html
http://www.gesetze-im-internet.de/tmg/index.html
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- SW Analyst
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- Registriert: 01.08.2006, 14:30
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Künstler und Berufsbezeichnung
Siehe den Fall in Frankfurt
Polizei zwingt Sexworker zu falschen Berufsangaben bei der Gewerbeanmeldung:
Der Verein Dona Carmen e.V. stellte Strafanzeige und die Polizeiaktion wurde gestoppt.
viewtopic.php?p=28932#28932
Polizei zwingt Sexworker zu falschen Berufsangaben bei der Gewerbeanmeldung:
Der Verein Dona Carmen e.V. stellte Strafanzeige und die Polizeiaktion wurde gestoppt.
viewtopic.php?p=28932#28932
Zuletzt geändert von Marc of Frankfurt am 05.07.2010, 09:46, insgesamt 3-mal geändert.
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- hat was zu sagen
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Hallo, ich möchte mich auch einmal wieder einklinken:
Der von Certic angeführte "Psalm"
"Vermeidung unnötiger Kosten - Schadensminderungspflichten Ihrerseits:...
"
Ist unter den zuständigen Rechtsvertretern sehr kontrovers diskutiert.
Man werfe einmal die geneigte Suchmaschine an und lese weiter Meinungen in der Richtung, daß man allein schon aufgrund dieser Formulierung abgemahnt werden kann.
Mit den Begründungen - wenn man als Seitenbetreiber schreibt, daß vor Abmahnung eine Information auf anderem Wege vorzunehmen ist, wird das als Umkrehrung der Rechtslage wie:
"sollte ich etwas in diesem Laden klauen, ist von einer Strafe abzusehen" + eine Vorsätzlichkeit "wenn ich den Satz schreibe, bin ich mir eigentlich schon ohnehin einer Rechtsverletzung bewußt" angenommen.
Meine persönliche Meinung daher:
Finger weg von diesem Spruch - er ist meines Wissens nach rechts-ungültig!
Was die Abmahnung angeht:
Es gibt keine Standard"Strafe" sondern der Wert wird in Abhängigkeit vom "Streitwert" festgelegt.
Sprich: Man wird dem SW einen gewissen Umsatz hinschätzen und auf dessen Basis prozentual die Summe der Abmahung festlegen.
Und da natürlich der Rechtsanwalt nicht von Luft und Liebe lebt, wird der Streitwert eher höher geschätzt, als zu gering.
Es kommen also normalerweise immer vierstellige Beträge zum Einsatz.
Zum Künstlernamen kann ich nicht soo viel sagen - was mir aber durch den Kopf schießt:
Wenn ich eine Firma mit "IRGENDEIN-NAME" beim Finanzamt (und eventuell Gewerbeamt) anmelde, diese Firma einen Sitz in Musterstadt hat, sollte es vollkommen legal sein im Impressum die Firma IRGENDEIN-NAME in Musterstadt anzuführen - allerdings mit dem Geschäftsführer - in dem Fall der natürliche Name von gamergirl - aber nur den NAMEN, nicht die Wohnanschrift.
Für halbwegs Spezis ist dann allerdings noch immer über die Whois-Abfrage der Domain (also "wem gehört die Domain?") möglich die Wohnanschrift von gamergirl herauszubekommen, weil da die Angabe der PERSON notwendig ist - die der Firma nicht ausreicht (betrifft DE-Domain, die ich aber empfehlen würde).
Also die Domain dann vielleicht lieber auf die Mutter laufen lassen.
*dies ist keine Rechtsberatung - keine Gewähr!*
Grüße vom Suchportalbetreiber
Der von Certic angeführte "Psalm"
"Vermeidung unnötiger Kosten - Schadensminderungspflichten Ihrerseits:...
"
Ist unter den zuständigen Rechtsvertretern sehr kontrovers diskutiert.
Man werfe einmal die geneigte Suchmaschine an und lese weiter Meinungen in der Richtung, daß man allein schon aufgrund dieser Formulierung abgemahnt werden kann.
Mit den Begründungen - wenn man als Seitenbetreiber schreibt, daß vor Abmahnung eine Information auf anderem Wege vorzunehmen ist, wird das als Umkrehrung der Rechtslage wie:
"sollte ich etwas in diesem Laden klauen, ist von einer Strafe abzusehen" + eine Vorsätzlichkeit "wenn ich den Satz schreibe, bin ich mir eigentlich schon ohnehin einer Rechtsverletzung bewußt" angenommen.
Meine persönliche Meinung daher:
Finger weg von diesem Spruch - er ist meines Wissens nach rechts-ungültig!
Was die Abmahnung angeht:
Es gibt keine Standard"Strafe" sondern der Wert wird in Abhängigkeit vom "Streitwert" festgelegt.
Sprich: Man wird dem SW einen gewissen Umsatz hinschätzen und auf dessen Basis prozentual die Summe der Abmahung festlegen.
Und da natürlich der Rechtsanwalt nicht von Luft und Liebe lebt, wird der Streitwert eher höher geschätzt, als zu gering.
Es kommen also normalerweise immer vierstellige Beträge zum Einsatz.
Zum Künstlernamen kann ich nicht soo viel sagen - was mir aber durch den Kopf schießt:
Wenn ich eine Firma mit "IRGENDEIN-NAME" beim Finanzamt (und eventuell Gewerbeamt) anmelde, diese Firma einen Sitz in Musterstadt hat, sollte es vollkommen legal sein im Impressum die Firma IRGENDEIN-NAME in Musterstadt anzuführen - allerdings mit dem Geschäftsführer - in dem Fall der natürliche Name von gamergirl - aber nur den NAMEN, nicht die Wohnanschrift.
Für halbwegs Spezis ist dann allerdings noch immer über die Whois-Abfrage der Domain (also "wem gehört die Domain?") möglich die Wohnanschrift von gamergirl herauszubekommen, weil da die Angabe der PERSON notwendig ist - die der Firma nicht ausreicht (betrifft DE-Domain, die ich aber empfehlen würde).
Also die Domain dann vielleicht lieber auf die Mutter laufen lassen.
*dies ist keine Rechtsberatung - keine Gewähr!*
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Der Eintrag der Domäne ist kein Problem, wenn ich mich erstmalig bei einem ISP oder Domänenregistrierer anmelde wird nur der Name/Anschrift überprüft. Anonymität ist natürlich nur dann gegeben, wenn Wohnwohnung und Arbeitswohnung getrennt sind.
Bei vielen Wohnungen sehe ich als "Verantwortlichen der Seite" die Firma RTO oder andere Dienstleister (hat vermutlich den Nachteil, dass bei einem Wechsel die Domäne erst mal bei denen bleibt).
Bei vielen Wohnungen sehe ich als "Verantwortlichen der Seite" die Firma RTO oder andere Dienstleister (hat vermutlich den Nachteil, dass bei einem Wechsel die Domäne erst mal bei denen bleibt).
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Hallo ehemaliger_User,
also mein persönlicher Wissensstand ist der, daß die DENIC, also die für .de Domainen zuständige Registrierungsbehörde schon möglichst die natürliche Person in der Registrierung zu stehen haben möchte.
Die NICs für andere Domain-Endungen sehen das lockerer - die würde ich aber aus Suchmaschinengründen nicht für den Deutschland-Raum empfehlen.
Also man kann es natürlich versuchen die DENIC Registrierung auf die Firma laufen zu lassen - in der Hoffnung, daß es nicht auffällt - im Sinne der DENIC ist es aber zumindest nach meinem Wissensstand nicht.
Die Möglichkeit, sich an Sub-Domains anderer Anbieter zu hängen besteht natürlich auch (auch bei mir) -man muß sich aber bei der Gelegenheit angucken, was derjenige bietet.
Ich bin neulich über ein derartiges System gestoßen, das scheinbar so eine Art Baukasten ist - also individuell mit wenigen Mausklicks vom entsprechenden Modell einzurichten - von daher auf den ersten Blick für das Modell attraktiv ...
... aber mit den Nachteilen, daß das natürlich eigentlich nur darauf ausgerichtet war, für die Inhalte des eigentlichen Seitenbetreibers Suchmaschinenoptimierung vorzunehmen - nicht auf das Modell selbst ausgerichtet und optimiert....für mein Verständis daher für das Modell im Sinne einer wirklich unabhänigen und individuellen Seite eher nutzlos.
Wie es bei RTO ist, weiß ich aber zugegeben nicht -möchte daher kein Urteil erlauben.
Ich wollte damit nur sagen - wenn sowas, dann also eine sub-domain, auf der komkplett eigene Inhalte und ohne Fremdwerbung möglich sind.
Ansonsten halte ich die Domain auf die Person der Mutter - Inhalte mit Impressum auf Firma in ihrem Fall für eine günstige und praktikable Lösung.
Grüße vom Suchportalbetreiber
also mein persönlicher Wissensstand ist der, daß die DENIC, also die für .de Domainen zuständige Registrierungsbehörde schon möglichst die natürliche Person in der Registrierung zu stehen haben möchte.
Die NICs für andere Domain-Endungen sehen das lockerer - die würde ich aber aus Suchmaschinengründen nicht für den Deutschland-Raum empfehlen.
Also man kann es natürlich versuchen die DENIC Registrierung auf die Firma laufen zu lassen - in der Hoffnung, daß es nicht auffällt - im Sinne der DENIC ist es aber zumindest nach meinem Wissensstand nicht.
Die Möglichkeit, sich an Sub-Domains anderer Anbieter zu hängen besteht natürlich auch (auch bei mir) -man muß sich aber bei der Gelegenheit angucken, was derjenige bietet.
Ich bin neulich über ein derartiges System gestoßen, das scheinbar so eine Art Baukasten ist - also individuell mit wenigen Mausklicks vom entsprechenden Modell einzurichten - von daher auf den ersten Blick für das Modell attraktiv ...
... aber mit den Nachteilen, daß das natürlich eigentlich nur darauf ausgerichtet war, für die Inhalte des eigentlichen Seitenbetreibers Suchmaschinenoptimierung vorzunehmen - nicht auf das Modell selbst ausgerichtet und optimiert....für mein Verständis daher für das Modell im Sinne einer wirklich unabhänigen und individuellen Seite eher nutzlos.
Wie es bei RTO ist, weiß ich aber zugegeben nicht -möchte daher kein Urteil erlauben.
Ich wollte damit nur sagen - wenn sowas, dann also eine sub-domain, auf der komkplett eigene Inhalte und ohne Fremdwerbung möglich sind.
Ansonsten halte ich die Domain auf die Person der Mutter - Inhalte mit Impressum auf Firma in ihrem Fall für eine günstige und praktikable Lösung.
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Gut formuliert. Die Registrierung der Domäne hat mit dem Impressum überhaupt nichts zu tun. Oft sind die Domänen beim Hoster/Webprogrammierer eingetragen.Suchportalbetreiber hat geschrieben:
also mein persönlicher Wissensstand ist der, daß die DENIC, also die für .de Domainen zuständige Registrierungsbehörde schon möglichst die natürliche Person in der Registrierung zu stehen haben möchte.
Wer ist eigentlich für Anzeigen wegen fehlendem Impressum bei geschäftlichen Internetseiten zuständig? Staatsanwaltschaft? Netzagentur? "Verantwortlich Firma xxx in yyy" ist sicherlich kein rechtlich korrektes Impressum. In Werbemails wird oft gänzlich aufs Impressum verzichtet. Die Domäne sollte nur durch jemand registriert werden, der absolut vertrauenswürdig ist. Sonst ist sie bei Auseinandersetzungen erstmal weg.
Bei juristischen Personen kann ich das fehlende Impressum überhaupt nicht verstehen. Warum scheuen sich GeschäftsführerInnen von Rotlicht-Firmen, ihre Namen im Impressum zu lesen? Sie auf den Geschäftspapieren "zu vergessen"? Und gleichzeitig prangern sie Gängeleien durch Behörden an
Bei einer SW, die in ihrer eigenen Wohnung arbeitet ist das sehr wohl nachvollziehbar.
Da könnten aber eine Website in Form eines BLOGS für Abhilfe sorgen, da müssen meines Wissens auch nur Verantwortliche im Sinne des Presserechtes angegeben werden.
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- Ich bin: Keine Angabe
Hallo,
ich meine, daß es völlig unwichtig ist, welche Form die Webseite hat (also ob Blog, Forum usw.) - ein Impressum ist meines Wissens nach in redem Fall Pflicht.
Bei redaktionell geführten Webseiten sollten sich die notwendigen Angaben doch eher vermehren, als vermindern...
Was die Anzeige gegen einen Verstoß anbetrifft - ich versuche es kurz (aber sicher unvollständig) aufzuzeichnen:
Meines Wissens nach handelt es sich dabei um den Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht.
Der Anbieter verstößt hierbei gegen die Informationspflicht und macht somit automatisch unlauteren Wettbewerb.
Als Betroffener (Mitbewerber) sucht man sich einen ganz normalen Anwalt - trägt diesem das Problem vor - der Anwalt errechnet angedeuteten Streitwert - und schreibt eine deftige kostenpflichtige Abmahnung mit Unterlassungserklärung an den Seitenbetreiber ohne Impressum.
Sollte die Abmahnung unbegründet sein, kann sich dieser selbst einen Anwalt nehmen - sollte diese begründet sein, bleibt ihm nicht anderes übrig, als die Summe zu zahlen und das Impressum zu ändern (sonst droht gleich richtig Strafe).
Bei fehlenden Angaben in Geschäftsbriefen sieht das noch anders aus - ebenso bei Emails ohne Impressum - in jedem Fall kann es dank Abmahnung aber richtig teuer werden - was es an sonstigen rechtlichen Konsequenzen noch bringt - dazu bin ich leider nicht genug informiert...
Nun kann man sich vielleicht fragen, warum sollte einen die Konkurrenz abmahnen?
Ganz einfach - es ist sicher ein guter Weg, sich diese vom Leib zu halten, oder?
Und zudem ist es ein äußerst lukratives Geschäft für Anwälte - was dazu führt, daß es Anwälte gibt, die gezielt nach abmahnwürdigen Seiten sucht....
Also aus meiner Sicht - einfach keine sinnlose Angriffsfläche bieten.
Wer es ehrlich meint, muß sich nicht schämen oder verstecken - kann zumindest mit seiner Firma (Trennung Person <=> Job) erhobenen Hauptes dastehen - und braucht kein Offshore-Office, vergessenes Impressum oder derartiges um seine Dienstleistung zu verkaufen.
Oder umgekehrt - wer sich verstecken muß... nun... vielleicht hat dieser ja einen Grund?
Grüße vom Suchportalbetreiber
ich meine, daß es völlig unwichtig ist, welche Form die Webseite hat (also ob Blog, Forum usw.) - ein Impressum ist meines Wissens nach in redem Fall Pflicht.
Bei redaktionell geführten Webseiten sollten sich die notwendigen Angaben doch eher vermehren, als vermindern...
Was die Anzeige gegen einen Verstoß anbetrifft - ich versuche es kurz (aber sicher unvollständig) aufzuzeichnen:
Meines Wissens nach handelt es sich dabei um den Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht.
Der Anbieter verstößt hierbei gegen die Informationspflicht und macht somit automatisch unlauteren Wettbewerb.
Als Betroffener (Mitbewerber) sucht man sich einen ganz normalen Anwalt - trägt diesem das Problem vor - der Anwalt errechnet angedeuteten Streitwert - und schreibt eine deftige kostenpflichtige Abmahnung mit Unterlassungserklärung an den Seitenbetreiber ohne Impressum.
Sollte die Abmahnung unbegründet sein, kann sich dieser selbst einen Anwalt nehmen - sollte diese begründet sein, bleibt ihm nicht anderes übrig, als die Summe zu zahlen und das Impressum zu ändern (sonst droht gleich richtig Strafe).
Bei fehlenden Angaben in Geschäftsbriefen sieht das noch anders aus - ebenso bei Emails ohne Impressum - in jedem Fall kann es dank Abmahnung aber richtig teuer werden - was es an sonstigen rechtlichen Konsequenzen noch bringt - dazu bin ich leider nicht genug informiert...
Nun kann man sich vielleicht fragen, warum sollte einen die Konkurrenz abmahnen?
Ganz einfach - es ist sicher ein guter Weg, sich diese vom Leib zu halten, oder?
Und zudem ist es ein äußerst lukratives Geschäft für Anwälte - was dazu führt, daß es Anwälte gibt, die gezielt nach abmahnwürdigen Seiten sucht....
Also aus meiner Sicht - einfach keine sinnlose Angriffsfläche bieten.
Wer es ehrlich meint, muß sich nicht schämen oder verstecken - kann zumindest mit seiner Firma (Trennung Person <=> Job) erhobenen Hauptes dastehen - und braucht kein Offshore-Office, vergessenes Impressum oder derartiges um seine Dienstleistung zu verkaufen.
Oder umgekehrt - wer sich verstecken muß... nun... vielleicht hat dieser ja einen Grund?
Grüße vom Suchportalbetreiber
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Nochmals: Auf derartige Floskeln, aus der Sicht eines Außenstehenden, der nicht einmal ansatzweise versteht, dass SexarbeiterInnen bisweilen völlig anonym bleiben wollen und manchmal auch müssen, können wir hier verzichten! Wir reden hier über Sexarbeit, nicht über FreizeitportalbetreiberInnen, die an Sexarbeit Anderer (durch Annoncen) verdienen wollen.Suchportalbetreiber hat geschrieben:Wer es ehrlich meint, muß sich nicht schämen oder verstecken - kann zumindest mit seiner Firma (Trennung Person <=> Job) erhobenen Hauptes dastehen - und braucht kein Offshore-Office, vergessenes Impressum oder derartiges um seine Dienstleistung zu verkaufen. ....er sich verstecken muß... nun... vielleicht hat dieser ja einen Grund?
Ich lasse es mit Sicherheit nicht zu, dass hier im Sexworker Forum SexarbeiterInnen derartig verunsichert werden. Die eigene Anonymität als SW muss gewahrt werden können, falls dies gewünscht oder eventuell notwendig ist. Vor Allem den KundInnen gegenüber! Das man deswegen nicht mit "erhobenen Haupt" dastehen oder "sich unterstellen lassen muss einen (kriminellen?) Grund zu haben soll" bzw. "es nicht ehrlich zu meinen" grenzt IMHO bereits an eine Frechheit, die Dir nicht zusteht...
christian
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Hi Christian,
Du hast meine vorherigen Beiträge zu diesem Thema aber schon gelesen und den Bezug meiner letzten Bemerkung auf ANDERE geschäfliche Internetseiten im Sinne von ehemaliger_User Beitrag wahrgenommen??
Wenn eine Firma, die egal in welcher Branche arbeitet - kommerziell Dienstleistungen und Inhalte egal welcher Art anbietet - unter fehlender oder falscher Identität arbeitet - ist dies aus meiner Sicht alles andere als vertrauenswürdig.
Das sollte aber NICHT so verstanden werden, daß die Sicherheit und Privatsphäre - ja auch die von mir angedeutete eventuelle Zukunft außerhalb der Sexarbeit ungeschützt bleiben soll.
Sollte ich mich so mißverständlich ausgedrückt haben, entschuldige ich mich hiermit.
Denn NIEMAND stellt außer Frage, daß die Sicherheit und Privatsphäre eines Sexworkers gesichert sein muß!!!
Genau aus DIESEM Grund erging weiter oben mein Vorschlag, sich eine legale Geschäftsadresse zu suchen, diese im Impressum aufzuführen und die Domain auf den Namen ihrer Mutter zu registrieren.
Dies ist aus meiner Sicht eine halbwegs legale Lösung für dieses Problem. (in ihrem Falle - mit ihren Randbedingungen)
Denn andererseits KEINEN Vorschlag zu machen, bzw. ihr illegale Vorgehen ans Herz zu legen (z.B. gar kein Impressum etc.) - kann nun auch wahrlich nicht im Sinne der Aufklärung und Sicherheit für die SexarbeiterInnen sein.
der Suchportalbetreiber
Du hast meine vorherigen Beiträge zu diesem Thema aber schon gelesen und den Bezug meiner letzten Bemerkung auf ANDERE geschäfliche Internetseiten im Sinne von ehemaliger_User Beitrag wahrgenommen??
Genau darauf bezog sich die von Dir als Frechheit empfundene Bekerkung - die ich vielleicht nochmal anders formulieren sollte:ehemaliger_User hat geschrieben: Bei juristischen Personen kann ich das fehlende Impressum überhaupt nicht verstehen. ...
Wenn eine Firma, die egal in welcher Branche arbeitet - kommerziell Dienstleistungen und Inhalte egal welcher Art anbietet - unter fehlender oder falscher Identität arbeitet - ist dies aus meiner Sicht alles andere als vertrauenswürdig.
Das sollte aber NICHT so verstanden werden, daß die Sicherheit und Privatsphäre - ja auch die von mir angedeutete eventuelle Zukunft außerhalb der Sexarbeit ungeschützt bleiben soll.
Sollte ich mich so mißverständlich ausgedrückt haben, entschuldige ich mich hiermit.
Denn NIEMAND stellt außer Frage, daß die Sicherheit und Privatsphäre eines Sexworkers gesichert sein muß!!!
Genau aus DIESEM Grund erging weiter oben mein Vorschlag, sich eine legale Geschäftsadresse zu suchen, diese im Impressum aufzuführen und die Domain auf den Namen ihrer Mutter zu registrieren.
Dies ist aus meiner Sicht eine halbwegs legale Lösung für dieses Problem. (in ihrem Falle - mit ihren Randbedingungen)
Denn andererseits KEINEN Vorschlag zu machen, bzw. ihr illegale Vorgehen ans Herz zu legen (z.B. gar kein Impressum etc.) - kann nun auch wahrlich nicht im Sinne der Aufklärung und Sicherheit für die SexarbeiterInnen sein.
der Suchportalbetreiber
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@Suchportalbetreiber
Da wir ja bereits in etlichen Fällen das Impressum übernommen haben, ist es nicht so, dass wir keinen "Vorschlag" gemacht hätten. Auf Grund der heiklen Materie diskutieren wir viele Dinge eher im Sexworker Only Bereich - also für Dich nicht einsehbar.
Der Vorschlag "Mutter soll Domain registrieren" ist nur dann hilfreich, wenn "Mutter" weiß was "Tochter/Sohn" macht - und wenn "Mutter" auch bewusst ist, dass es bisweilen vorkommt, dass ein betrunkener oder auch liebestoller Kunde/Stalker vor der Tür stehen könnte.... (hier reicht das Bewusstsein "könnte" vollkommen aus, um "Mutter" dies nicht antun zu wollen)
Abmahnungen sind in Österreich (im Gegensatz zu D) nicht so leicht möglich - und sind meines Erachtens Mittel welche eher missbraucht ´werden, statt Recht zu verschaffen.
Ich versuche eher bei dem Thema eine andere Angehensweise: Für das Impressum zeichnet doch immer ausschließlich der/die verantwortlich, der für den Inhalt der Webseite haftet. Dies muss also nicht zwingendermaßen der/die Jenige sein, die auch sexuelle Dienstleistungen anbietet.... Somit finde ich unsere Vorgehensweise (aber bitte: Ausschließlich mit Rücksprache!!! Und nur für verifzierte UserInnen (keine BetreiberInnen)) spielbar: Ich schreibe bei den auf mich registrierten Webseiten ins Impressum meinen Namen, mit dem Zusatz: "Diese Webseite wurde im Auftrag von "Künstlername" von "mein Name" kostenlos erstellt und zur Verfügung gestellt. "Künstlername" ist unter "Telefonnummer" und "Mailadresse" erreichbar. Und ich selbst steh dann mit vollem Namen und Adresse drin.
Bei einem Shop wäre es nicht machbar. Jedoch bei einer reinen Informationsseite, auf der ja in Wirklichkeit kein Vertrag zu Stande kommt, sollte es reichen.
Grundsätzlich wäre es mir in diesem Thread wesentlich lieber, wenn wir beim Thema Sexarbeit bleiben würden - um weitere "Irrtümer" auszuschließen.
christian
Da wir ja bereits in etlichen Fällen das Impressum übernommen haben, ist es nicht so, dass wir keinen "Vorschlag" gemacht hätten. Auf Grund der heiklen Materie diskutieren wir viele Dinge eher im Sexworker Only Bereich - also für Dich nicht einsehbar.
Der Vorschlag "Mutter soll Domain registrieren" ist nur dann hilfreich, wenn "Mutter" weiß was "Tochter/Sohn" macht - und wenn "Mutter" auch bewusst ist, dass es bisweilen vorkommt, dass ein betrunkener oder auch liebestoller Kunde/Stalker vor der Tür stehen könnte.... (hier reicht das Bewusstsein "könnte" vollkommen aus, um "Mutter" dies nicht antun zu wollen)
Abmahnungen sind in Österreich (im Gegensatz zu D) nicht so leicht möglich - und sind meines Erachtens Mittel welche eher missbraucht ´werden, statt Recht zu verschaffen.
Ich versuche eher bei dem Thema eine andere Angehensweise: Für das Impressum zeichnet doch immer ausschließlich der/die verantwortlich, der für den Inhalt der Webseite haftet. Dies muss also nicht zwingendermaßen der/die Jenige sein, die auch sexuelle Dienstleistungen anbietet.... Somit finde ich unsere Vorgehensweise (aber bitte: Ausschließlich mit Rücksprache!!! Und nur für verifzierte UserInnen (keine BetreiberInnen)) spielbar: Ich schreibe bei den auf mich registrierten Webseiten ins Impressum meinen Namen, mit dem Zusatz: "Diese Webseite wurde im Auftrag von "Künstlername" von "mein Name" kostenlos erstellt und zur Verfügung gestellt. "Künstlername" ist unter "Telefonnummer" und "Mailadresse" erreichbar. Und ich selbst steh dann mit vollem Namen und Adresse drin.
Bei einem Shop wäre es nicht machbar. Jedoch bei einer reinen Informationsseite, auf der ja in Wirklichkeit kein Vertrag zu Stande kommt, sollte es reichen.
Grundsätzlich wäre es mir in diesem Thread wesentlich lieber, wenn wir beim Thema Sexarbeit bleiben würden - um weitere "Irrtümer" auszuschließen.
christian
-
- hat was zu sagen
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- Registriert: 11.11.2009, 11:01
- Ich bin: Keine Angabe
Hallo Christian,
daß Ihr einen "Whois-Service" anbietet, wußte ich bis dato nicht.
Bei gamergirl fand ich aber folgende Voraussetzungen gegeben:
* Deutschland (daher zumindest aus meiner Sicht .de Domain empfohlen)
* Mutter/Familie weiß Bescheid und steht dahintert (+ selbst in der Branche tätig)
* primäres Ziel: die Privatwohnung anonym zu halten
...was zu meinem Vorschlag führte.
In (vielen) anderen Fällen paßt diese Lösung sicher nicht - das ist auch klar - dann muß eine andere Lösung gefunden werden - z.B. Dein Service...
Gruß
der Suchportalbetreiber
daß Ihr einen "Whois-Service" anbietet, wußte ich bis dato nicht.
Bei gamergirl fand ich aber folgende Voraussetzungen gegeben:
* Deutschland (daher zumindest aus meiner Sicht .de Domain empfohlen)
* Mutter/Familie weiß Bescheid und steht dahintert (+ selbst in der Branche tätig)
* primäres Ziel: die Privatwohnung anonym zu halten
...was zu meinem Vorschlag führte.
In (vielen) anderen Fällen paßt diese Lösung sicher nicht - das ist auch klar - dann muß eine andere Lösung gefunden werden - z.B. Dein Service...
Gruß
der Suchportalbetreiber