Wohnungsprostitution wird rechtlich in Deutschland unterschieden:
- gewerblicher, bordellartiger Betrieb auch mit mehr als 3 Sexworkern, die dort nur arbeiten wie z.B. in Modell- und Terminwohnungen und Wohnungsbordellen. BetreiberIn muß das Bauplanungsrecht und die Sperrgebietsverordnung beachten.
- Wohnungsprostitution einer in der Wohnung lebenden und angemeldeten privaten Person (HWG) mit maximal einer Mitarbeiterin. Da muß die Erlaubnis für gewerbliche Nutzung, evt. Wohnraumzweckentfremdung und die Sperrgebietsverordnung geprüft werden.
viewtopic.php?t=1226
Sprerrgebietsregelungen:
viewtopic.php?t=3270
Sicherheitstipps:
- Nicht alleine Arbeiten oder nur mit Cover, Hund, Alarmanlage...
- Mehrstufige Kundenselektion über Anzeige, Homepage, emails, Infotelefonat (keine Rufnummernunterdrückung, Rufnummernüberprüfung), separates Buchungstelefonat und zweites Bestätigungstelefonat 1 Stunde vorher, Türkamera...
Überfall und Alarmanlage:
http://sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?t=3270
[nachgetragen Marc]
Dieser Thread sollte alle Vorschläge, Sicherheit betreffend, für die Wohnungsprostitution aufnehmen. Bitte postet hier Links oder Beiträge direkt zum Thema Sicherheit. (Wenn möglich keine Geschichten, sondern direkte Verhaltensmaßregeln, welche der Sicherheit für SexarbeiterInnen die in Wohnungen arbeiten dienen.