Welches Amt jetzt?

Abgesehen vom Fehlen der nötigen Hilfsinstitutionen für Sexworker findet hier auch alles Platz, was ihr an bestehenden Einrichtungen auszusetzen habt oder loben wollt
bombe
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Welches Amt jetzt?

Beitrag von bombe »

Ich bin gerade etwas ratlos.

Mir wurde gesagt, ich soll für den Anmeldeschein zum Amt für Ges. und Soz.
Nun haben die mich nach Rostock geschickt.

Was nützt mir eine Anmeldung in Rostock, wenn ich in Greifswald wohne und tätig bin? :017

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deernhh
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Re: Welches Amt jetzt?

Beitrag von deernhh »

@bombe

Du musst Dich dort anmelden, weil dort die nächstgelegene Behörde für Dich zuständig ist.
Du kannst in Greifswald arbeiten, auch wenn Du Dich in Rostock anmeldest.
In Deinem Hurenausweis können auf Deinen Wunsch alle Bundesländer eingetragen werden, wo Du gerne arbeiten möchtest.
Du musst natürlich die Sperrgebiete beachten, also Orte bei einer bestimmten Einwohnerzahl zum Beispiel, wo Du nicht arbeiten darfst.
Ich habe in meinem Hurenausweis alle Bundesländer eintragen lassen. Wer weiß, ob ich vielleicht mal Lust hätte, statt in Hamburg vielleicht mal in Berlin zu arbeiten? ;-)

Ich habe einen Link für Dich rausgesucht (siehe ganz unten), den Du bitte anklicken möchtest, um alle Fragen beantwortet zu bekommen.

Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V
Informationen für Prostituierte


Allgemeine Informationen

Wie funktioniert die Anmeldung?
Wo melde ich mich an?
Was benötige ich zur Anmeldung?
Wie lange ist die Anmeldung gültig?
Wo ist die Anmeldebescheinigung gültig?
Kann ich auch mit einer Anmeldebescheinigung aus einem anderen Bundesland in Mecklenburg-Vorpommern arbeiten?
Wo findet die gesundheitliche Beratung statt?
Was muss zur gesundheitlichen Beratung mitgebracht werden?
Wie oft muss ich zur gesundheitlichen Beratung?
Was passiert, wenn ich mich nicht anmelde?
Wo darf die Prostitution ausgeübt werden?
Besteht eine Kondompflicht?
Was passiert mit meinen persönlichen Daten?
Weitere Themen/Hilfsangebote
Informationen zum Gesetz
Informationen zur Gesundheit
Informationen zur Krankenversicherung
Informationen zum Steuerrecht
Beratungsstellen in Mecklenburg-Vorpommern

https://www.lagus.mv-regierung.de/Prost ... tituierte/

Liebe Grüße, deernhh

bombe
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Re: Welches Amt jetzt?

Beitrag von bombe »

Das Sperrgebiet zählt doch aber nicht für Hausbesuche, weil der Kunde ja mich bestellt und ich nicht den Standort festlege.

Zumindest wäre mir diesbezüglich nichts bekannt. Das Sperrgebiet umfasst nur Zonen in denen kein Prostitutionsgewerbe ausgeübt werden darf.
Hausbesuche sind nicht das eigentlich Gewerbe.

Ebenso betreibe ich keine Prostitutionsvermittlung m.E., da ich ja nur mich selbst vermittele. Eine Vermittlung meint aber, so habe ich es verstanden, die Vermittlung von Damen über Dritte.

Bitte berichtigt mich, wenn ich falsch liege.

bombe
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Re: Welches Amt jetzt?

Beitrag von bombe »

So, hab mich da jetzt nochmal reingelesen.

Die Straßenprostitution ist in Sperrbezirken verboten. Gemeint ist hiermit das Betreiben von Bordellen u.ä.

Die sexuelle Dienstleistung rein beim Kunden in der Wohnung nach vorheriger Absprache widerspricht sich aus meiner Sicht, da es nicht ungewöhnlich ist, wenn Leute in ihren privaten Wohnungen Sex haben.
Mit wem oder wie sie das haben, geht andere, auch den Staat, erstmal nichts an.

Da die sexuelle Dienstleistung in der Regel nur einige Stunden dauert und nicht dauerhaft vor Ort ist, gilt auch nicht, dass sich andere Hausbewohner gestört fühlen. Ansonsten könnte man dies auch bei unentgeltlichen Sex so sagen, was aber erstmal nicht zutreffend ist.