Eine wichtige Entscheidung die zwar nichts mit Sexarbeit, aber sehr viel mit der Würde des Menschen zu tun hat. https://www.bundesgerichtshof.de/Shared ... n=10690868
Kasharius grüßt
BGH lehnt Schadensersatz wegen lebenserh Maßnahmen ab
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Re: BGH lehnt Schadensersatz wegen lebenserh Maßnahmen ab
… wenn sie nur so deutlich den gesetzlich genormten Pflegenotstand als würdelos aburteilen würden …
Bitte nicht falsch verstehen aber die in der Tagesschau zitierte Begründung „ … egal wie leidvoll das Leben ist“ spricht Bände.
Bitte nicht falsch verstehen aber die in der Tagesschau zitierte Begründung „ … egal wie leidvoll das Leben ist“ spricht Bände.
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Re: BGH lehnt Schadensersatz wegen lebenserh Maßnahmen ab
@Lucille
verstehe was Du meinst und beim Pflegenotstand stimme ich auch zu. Es geht hier aber um die wertethische FRage ob Dritte darüberbestimmen dürfen ob bzw. wann ein Leben noch lebenswert ist...
Kasharius grüßt Dich
verstehe was Du meinst und beim Pflegenotstand stimme ich auch zu. Es geht hier aber um die wertethische FRage ob Dritte darüberbestimmen dürfen ob bzw. wann ein Leben noch lebenswert ist...
Kasharius grüßt Dich
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Re: BGH lehnt Schadensersatz wegen lebenserh Maßnahmen ab
Auf jeden Fall ein begrüßenswertes Urteil.
Der Kläger, also der Erbe des Verstorbenen, lebt in den USA. Laut Presseberichten hat er argumentiert, zur Durchsetzung verantwortlichen Handelns der Ärzte sei eine Haftung mit (Straf-)Schadenersatz erforderlich. Das ist die amerikanische Rechtstradition. Es ist gut, dass der BGH hier einen Riegel vorgeschoben hat.
Im übrigen dient Schmerzensgeld eigentlich der Kompensation, oder dem Trost dessen, der Schmerzen erlitten hat. Im vorliegenden Fall wäre es dazu nicht gekommen, weil der Patient verstorben war. Getröstet worden wäre allein der Erbe - eine befriedigende Lösung wäre das nicht gewesen. Diese Diskussion umgeht freilich die Argumentation des BGH.
Die Auswirkungen eines anderslautenden Urteils für behinderte Menschen mag man sich nicht vorstellen!
Der Kläger, also der Erbe des Verstorbenen, lebt in den USA. Laut Presseberichten hat er argumentiert, zur Durchsetzung verantwortlichen Handelns der Ärzte sei eine Haftung mit (Straf-)Schadenersatz erforderlich. Das ist die amerikanische Rechtstradition. Es ist gut, dass der BGH hier einen Riegel vorgeschoben hat.
Im übrigen dient Schmerzensgeld eigentlich der Kompensation, oder dem Trost dessen, der Schmerzen erlitten hat. Im vorliegenden Fall wäre es dazu nicht gekommen, weil der Patient verstorben war. Getröstet worden wäre allein der Erbe - eine befriedigende Lösung wäre das nicht gewesen. Diese Diskussion umgeht freilich die Argumentation des BGH.
Die Auswirkungen eines anderslautenden Urteils für behinderte Menschen mag man sich nicht vorstellen!
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Re: BGH lehnt Schadensersatz wegen lebenserh Maßnahmen ab
Dass es dem Kläger um "entgangenes Erbe", und das aus der Ferne, ging - auch interessant. Kam in den Berichten, die ich mitgeschnitten habe, nicht zur Sprache.
Noch was dazu: "Es geht hier aber um die wertethische Frage ob Dritte darüberbestimmen dürfen ob bzw. wann ein Leben noch lebenswert ist..."
Die französische Verfassungskammer hat kürzlich ihre Entscheidung zur Beschwerde gegen die "Freierbestrafung" (abgelehnt) auf zwei Füße gestellt:
1) Rechtsgüterabwägung (gestützt auf die bekannten fake facts der Abolis) - das Gesetz schade womöglich einigen, schütze aber die Mehrheit;
2) das Prinzip der Menschenwürde. Hierzu hat die Verfassungskammer ausgesagt, dass es grundsätzlich so sei, dass nicht Individuen über ihre eigene Würde zu befinden haben, Menschenwürde sei eben kein Recht. Die o.g. wertethische Frage wurde hier genau andersrum beantwortet: Ob ein Leben in der Prostitution lebenswert ist, darüber bestimmen NUR Dritte.
Noch was dazu: "Es geht hier aber um die wertethische Frage ob Dritte darüberbestimmen dürfen ob bzw. wann ein Leben noch lebenswert ist..."
Die französische Verfassungskammer hat kürzlich ihre Entscheidung zur Beschwerde gegen die "Freierbestrafung" (abgelehnt) auf zwei Füße gestellt:
1) Rechtsgüterabwägung (gestützt auf die bekannten fake facts der Abolis) - das Gesetz schade womöglich einigen, schütze aber die Mehrheit;
2) das Prinzip der Menschenwürde. Hierzu hat die Verfassungskammer ausgesagt, dass es grundsätzlich so sei, dass nicht Individuen über ihre eigene Würde zu befinden haben, Menschenwürde sei eben kein Recht. Die o.g. wertethische Frage wurde hier genau andersrum beantwortet: Ob ein Leben in der Prostitution lebenswert ist, darüber bestimmen NUR Dritte.
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Re: BGH lehnt Schadensersatz wegen lebenserh Maßnahmen ab
@Boris
letzteres, so behaupte ich mal, wäre nach der deutschen Verfassungslage so nicht denkbar. Natürlich kann Niemand sich seiner Menschenwürde grundsätzlich äussern. Aus dem Selbstbestimmungsrecht des einzelnen folgt aber, dass es keinen aufgedrängten "Würdeschutz" durch Dritte geben kann. Entscheidet sich jemand bewusst für eine bestimmte Handlung/Betätigung, kann diese Entscheidung nicht mit dem Argument, der/die jenige gebe seine Würde auf, in Frage gestellt werden. Es sind die Abolis, die mit ihrer gesamten opferbasierten Argumentation SW und deren Kunden zum Objekt degradieren und ihnen so die Menschenwürde und ihr daraus resultierendes Selbstbestimmungsrecht absprechen.
Kasharius grüßt
letzteres, so behaupte ich mal, wäre nach der deutschen Verfassungslage so nicht denkbar. Natürlich kann Niemand sich seiner Menschenwürde grundsätzlich äussern. Aus dem Selbstbestimmungsrecht des einzelnen folgt aber, dass es keinen aufgedrängten "Würdeschutz" durch Dritte geben kann. Entscheidet sich jemand bewusst für eine bestimmte Handlung/Betätigung, kann diese Entscheidung nicht mit dem Argument, der/die jenige gebe seine Würde auf, in Frage gestellt werden. Es sind die Abolis, die mit ihrer gesamten opferbasierten Argumentation SW und deren Kunden zum Objekt degradieren und ihnen so die Menschenwürde und ihr daraus resultierendes Selbstbestimmungsrecht absprechen.
Kasharius grüßt