Info-Seite über das ProstituiertenSchutzGesetz
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Info-Seite über das ProstituiertenSchutzGesetz
Jetzt online: Die Info-Seite über das ProstSchG
Der Inhalt ist noch nicht vollständig und wird laufend aktualisiert.
Sobald feststeht, wie die Länder und Kommunen das Gesetz umsetzen, wird auch dies auf der Seite bekannt gemacht.
Zusätzlich könnt Ihr euch für den Newsletter eintragen, um keine neuen Infos über die Umsetzung zu verpassen.
https://www.prostituiertenschutzgesetz.info/
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Ein Freund meinte, ich hätte Wahnvorstellungen. Da wäre ich fast von meinem Einhorn gefallen!
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RE: Info-Seite über das ProstituiertenSchutzGesetz
Super, sehr gut gemacht!
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RE: Info-Seite über das ProstituiertenSchutzGesetz
Sehr erfreulich!
Wir als "Haus9" bieten an, die Texte auf der Seite auch in Rumänisch zur Verfügung zu stellen.
Lara und Klaus
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RE: Info-Seite über das ProstituiertenSchutzGesetz
sehr gut - hilfreich.
** - Wenn du in den Abgrund schaust, schaut der Abgrund auch in dich -**
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Hallo liebe Community, ich bin Christin arbeite schon seit mehreren Jahren als Sexarbeiterin. Nun kommt ja das besagte ProstSchG auf uns alle zu! Ich lese schon seit mehreren Monaten über alles was zu der Thematik zu finden ist. Allerdings finde ich nichts zu meinen persönlichen Fall. Vielleicht könnt ihr mir Licht ins dunkle bringen. Ich arbeite allein für mich ich hatte die ganzen Jahre ein Untermietvertrag mit meiner Vermieterin allerdings hat sie nun die Auflage vom Bauaufsichtsamt bekomm ihr Haus zu schließen und dementsprechend muss ich mir jetzt was neues suchen. Wenn ich mir jetzt eine neue Wohnung suche die ich nur für die Prostitution nutzen möchte nicht für Wohnzwecke und der Vermieter bescheid weiß muss ich als einzelne Sexarbeiterin ein Antrag bei Bauamt zwecks Nutzungsänderung beantragen mit Betriebskonzept obwohl ich laut dem neuen Gesetzt ja keine Erlaubnis als alleinige Wohnungsinhaberin brauche weil ich nicht als Betreiberin auftrete sondern nur die Wohnung zum alleinigen arbeiten nutze und ich mich lediglich der Anmeldepflicht unterziehen muss. Ich hoffe Ihr könnt mir weiter helfen! Danke
Ich habe hier mal einige Dinge kopiert was im neuen ProstSCHG steht:
Wird die Prostitution hingegen in einer Wohnung oder einem sogenannten Studio ausschließlich durch die Wohnungsinhaberin bzw. den -inhaber ausgeübt, ohne dass eine weitere Person als Betreiber wirtschaftlichen Nutzen aus der Prostitutionsausübung zieht, gilt eine solche Wohnung nicht als Prostitutionsstätte und folglich auch nicht als Prostitutionsgewerbe, da die Wohnungsinhaberin keinen Nutzen aus der Prostitution anderer zieht. Die Person unterliegt dann lediglich der Anmeldepflicht als Prostituierte.
Zu Abschnitt 3 (Erlaubnis zum Betrieb eines Prostitutionsgewerbes; anlassbezogene Anzeigepflichten)
Zu § 12 (Erlaubnispflicht für Prostitutionsgewerbe; Verfahren über einheitliche Stelle)
Zu Absatz 1
Absatz 1 formuliert einen umfassenden Erlaubnisvorbehalt für das Betreiben eines Prostitutionsgewerbes im Sinne von § 2 Absatz 3.
Im Umkehrschluss ergibt sich, welche Form der wirtschaftlichen Betätigung in der Prostitution erlaubnisfrei ist:
- 82 -
Erlaubnisfrei bleiben lediglich die eigentliche Prostitutionsausübung einschließlich der Vermarktung und betriebswirtschaftlichen Organisation der eigenen Prostitution sowie die Nutzung einer Wohnung oder eines Fahrzeugs für Zwecke der eigenen Prostitution, sofern diese nicht auch durch weitere Prostituierte genutzt werden.
So wäre z. B. die Studioinhaberin, die zeitweise ein Arbeitszimmer für sexuelle Dienstleistungen an eine Kollegin vermietet, künftig der Erlaubnispflicht unterstellt, denn sie stellt einen organisatorischen Rahmen für die Prostitution mindestens einer weiteren Person bereit.
Diese
Ich habe hier mal einige Dinge kopiert was im neuen ProstSCHG steht:
Wird die Prostitution hingegen in einer Wohnung oder einem sogenannten Studio ausschließlich durch die Wohnungsinhaberin bzw. den -inhaber ausgeübt, ohne dass eine weitere Person als Betreiber wirtschaftlichen Nutzen aus der Prostitutionsausübung zieht, gilt eine solche Wohnung nicht als Prostitutionsstätte und folglich auch nicht als Prostitutionsgewerbe, da die Wohnungsinhaberin keinen Nutzen aus der Prostitution anderer zieht. Die Person unterliegt dann lediglich der Anmeldepflicht als Prostituierte.
Zu Abschnitt 3 (Erlaubnis zum Betrieb eines Prostitutionsgewerbes; anlassbezogene Anzeigepflichten)
Zu § 12 (Erlaubnispflicht für Prostitutionsgewerbe; Verfahren über einheitliche Stelle)
Zu Absatz 1
Absatz 1 formuliert einen umfassenden Erlaubnisvorbehalt für das Betreiben eines Prostitutionsgewerbes im Sinne von § 2 Absatz 3.
Im Umkehrschluss ergibt sich, welche Form der wirtschaftlichen Betätigung in der Prostitution erlaubnisfrei ist:
- 82 -
Erlaubnisfrei bleiben lediglich die eigentliche Prostitutionsausübung einschließlich der Vermarktung und betriebswirtschaftlichen Organisation der eigenen Prostitution sowie die Nutzung einer Wohnung oder eines Fahrzeugs für Zwecke der eigenen Prostitution, sofern diese nicht auch durch weitere Prostituierte genutzt werden.
So wäre z. B. die Studioinhaberin, die zeitweise ein Arbeitszimmer für sexuelle Dienstleistungen an eine Kollegin vermietet, künftig der Erlaubnispflicht unterstellt, denn sie stellt einen organisatorischen Rahmen für die Prostitution mindestens einer weiteren Person bereit.
Diese
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@Angel81
also so wie ich Deine Frage verstehe, müsstest Du Dich tatsächlich nur - was ja schon problematisch genug ist, rechtspolitisch gesehen (!) - bei der dann zuständigen Behörde anmelden. Vorher müsstest Du die verpflichtende Gesundheitsberatung absolvieren und Dich auch bei der Anmeldung noch beraten lassen. Mehr gerne auch per pn .
Kasharius grüßt Dich
also so wie ich Deine Frage verstehe, müsstest Du Dich tatsächlich nur - was ja schon problematisch genug ist, rechtspolitisch gesehen (!) - bei der dann zuständigen Behörde anmelden. Vorher müsstest Du die verpflichtende Gesundheitsberatung absolvieren und Dich auch bei der Anmeldung noch beraten lassen. Mehr gerne auch per pn .
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Kleiner Grenzverkehr - Hat jemand Infos.
Wie stellt man sich in D nach Inkrafttreten des Prost"Sch"G Escorttätigkeiten im "kleinen Grenzverkehr" vor, oder ist sowas dann grundsätzlich untersagt.
Also beispielsweise das Szenario, dass eine im Ausland (bez. auf D) ansässige Prostituierte von einem Deutschen in der Grenzregion zu einem Hausbesuch (in D) eingeladen wird.
So wie ich das lese, müßte diese auch dem neuen deutschen "Schutz"-Prozedere unterliegen, was aber für Einzelfälle zu einem völlig praxisfernen Aufwand führt.
Wie stellt man sich in D nach Inkrafttreten des Prost"Sch"G Escorttätigkeiten im "kleinen Grenzverkehr" vor, oder ist sowas dann grundsätzlich untersagt.
Also beispielsweise das Szenario, dass eine im Ausland (bez. auf D) ansässige Prostituierte von einem Deutschen in der Grenzregion zu einem Hausbesuch (in D) eingeladen wird.
So wie ich das lese, müßte diese auch dem neuen deutschen "Schutz"-Prozedere unterliegen, was aber für Einzelfälle zu einem völlig praxisfernen Aufwand führt.
Nicht, wenn die Wahrheit schmutzig ist, sondern wenn sie seicht ist, steigt der Erkennende ungern in ihr Wasser (Nietzsche)
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RE: Info-Seite über das ProstituiertenSchutzGesetz
Unangenehmes aus dem Bundesrat. Die Verordnung zum Anmeldeverfahren (Anmeldebescheinigung usw.) ist verabschiedet.
Hier die Links:
http://www.bundesrat.de/SharedDocs/druc ... nFile&v=1]
http://www.bundesrat.de/SharedDocs/druc ... nFile&v=1]
Eddy
Unangenehmes aus dem Bundesrat. Die Verordnung zum Anmeldeverfahren (Anmeldebescheinigung usw.) ist verabschiedet.
Hier die Links:
http://www.bundesrat.de/SharedDocs/druc ... nFile&v=1]
http://www.bundesrat.de/SharedDocs/druc ... nFile&v=1]
Eddy
Hier die Links:
http://www.bundesrat.de/SharedDocs/druc ... nFile&v=1]
http://www.bundesrat.de/SharedDocs/druc ... nFile&v=1]
Eddy
Unangenehmes aus dem Bundesrat. Die Verordnung zum Anmeldeverfahren (Anmeldebescheinigung usw.) ist verabschiedet.
Hier die Links:
http://www.bundesrat.de/SharedDocs/druc ... nFile&v=1]
http://www.bundesrat.de/SharedDocs/druc ... nFile&v=1]
Eddy
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RE: Info-Seite über das ProstituiertenSchutzGesetz
Unangenehmes aus dem Bundesrat. Die Verordnung zum Anmeldeverfahren (Anmeldebescheinigung usw.) ist verabschiedet.
Hier die Links:
http://www.bundesrat.de/SharedDocs/druc ... onFile&v=1][/url]
http://www.bundesrat.de/SharedDocs/bera ... 74-17.html?
cms_templateQueryString=Verordnung&cms_fromSearch=true]http://www.bundesrat.de/SharedDocs/bera ... earch=true[/url]
Eddy
Hier die Links:
http://www.bundesrat.de/SharedDocs/druc ... onFile&v=1][/url]
http://www.bundesrat.de/SharedDocs/bera ... 74-17.html?
cms_templateQueryString=Verordnung&cms_fromSearch=true]http://www.bundesrat.de/SharedDocs/bera ... earch=true[/url]
Eddy
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RE: Info-Seite über das ProstituiertenSchutzGesetz
Mir gelingt es nicht, alle Dokumente direkt zu verlinken (daher auch das leere Posting ganz am Anfang).
Der 1. Link geht auf die "Grunddrucksache", das ist der Entwurf, der zum Beschluss vorgesehen war.
Dann wurden aber noch ein paar Änderungen beschlossen. Die kann ich nicht direkt verlinken, warum auch immer.
Darum geht der 2. Link auf die Seite des Bundesrates, wo alle Dokumente hinterlegt sind.
Die "Beschlussdrucksache" (ganz unten im 2. Link) sind die beschlossenen Änderungen.
Faktisch gilt also der 1. Link (Grunddrucksache) zuzüglich der Änderungen aus der Beschlussdrucksache.
Man muss sich das quasi "zusammenbasteln".
Eddy
Der 1. Link geht auf die "Grunddrucksache", das ist der Entwurf, der zum Beschluss vorgesehen war.
Dann wurden aber noch ein paar Änderungen beschlossen. Die kann ich nicht direkt verlinken, warum auch immer.
Darum geht der 2. Link auf die Seite des Bundesrates, wo alle Dokumente hinterlegt sind.
Die "Beschlussdrucksache" (ganz unten im 2. Link) sind die beschlossenen Änderungen.
Faktisch gilt also der 1. Link (Grunddrucksache) zuzüglich der Änderungen aus der Beschlussdrucksache.
Man muss sich das quasi "zusammenbasteln".
Eddy
Zuletzt geändert von Eddy am 03.06.2017, 00:33, insgesamt 1-mal geändert.
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RE: Info-Seite über das ProstituiertenSchutzGesetz
Der Vollständigkeit halber hier auch noch der Link zur Bundesrat-Seite mit allen Dokumenten zur Statistik des ProstSchG:
Das wird vermutlich die SW etwas weniger interessieren, damit dürfen sich dann die Registrierungs-Behörden herumschlagen.
http://www.bundesrat.de/SharedDocs/bera ... earch=true]http://www.bundesrat.de/SharedDocs/bera ... earch=true[/url]
Eddy
Das wird vermutlich die SW etwas weniger interessieren, damit dürfen sich dann die Registrierungs-Behörden herumschlagen.
http://www.bundesrat.de/SharedDocs/bera ... earch=true]http://www.bundesrat.de/SharedDocs/bera ... earch=true[/url]
Eddy