Info-Flugblatt für ausländische SW

Hier findet die Diskussion über "Hilfe für Prostituierte in Notsituationen" statt
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Arum
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Bezess

Beitrag von Arum »

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Marc of Frankfurt hat geschrieben:
:007 Ways of obtaining a legal residence title
- legalisation campaigns,
- asylum petitions,
- marriage,



Zu diesem Thema gab es Sonntagabend eine Dokumentation bei Arte: http://videos.arte.tv/de/videos/der_pri ... 85326.html

Darin wurde die von den immer restriktiveren EU-Einreisebedingungen hervorgerufene Praxis des sogenannten "Bezness" aus sowohl Opfer- als auch (insoweit möglich) Täterperspektive gezeigt. Mit "Bezness" wird jenen Heiratsschwindel bezeichnet, der vor allem von Männern (wenn auch nicht ausschliesslich) in Nord-Afrika getätigt wird um an ein Visum nach Europa (und Euros) zu gelangen. Diese jungen Männer werden von wirtschaftlicher Not getrieben, und entwickeln sich dann leider zu wahrhaftigen Herzensbrecher. Hoch interessant.
Guten Abend, schöne Unbekannte!

Joachim Ringelnatz

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Marc of Frankfurt
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Freizügigkeit

Beitrag von Marc of Frankfurt »

Inkrafttreten der EU-Arbeitnehmerfreizügigkeit am 1. Mai 2011 in Deutschland


Infos insb. für Polen in Deutschland


Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie
Bundesland Brandenburg:
www.masf.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.238809.de
Zuletzt geändert von Marc of Frankfurt am 10.03.2012, 11:56, insgesamt 1-mal geändert.

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Hilfe für Migrantinnen

Beitrag von Marc of Frankfurt »

Vorbildliche Broschüre/Projekt aus Kanada:


Empowering
Non-Status, Refugee, and Immigrant Women (NSRIW)
Who Experience Violence


A woman-centred approach
to managing the spectrum of needs
from settlement to empowerment

www.bwss.org/wp-content/uploads/2010/07 ... MANUAL.pdf

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Marc of Frankfurt
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EU Infomaterial

Beitrag von Marc of Frankfurt »

Veröffentlichungen der EU: bookshop.europa.eu

Theam:
Arbeitsmarkt - Freizügigkeit der Arbeitnehmer



299 Bücher und Broschüren auf einen Blick:
http://bookshop.europa.eu/de/arbeitsmar ... owAll=true


Darunter so nette Titel wie "Personalanwerbung in Europa - Ein Leitfaden für Arbeitgeber "

fällt bei uns unter:
www.sexworker.at/menschenhandel *lol*

whore from born
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Sexarbeit in Deutschland

Beitrag von whore from born »

Hallo alle zusammen.
Ich bin Kenianerin, rechtlich mit Finnishman verheiratet, wollen wir an die Arbeit für mich als Prostituierte in Deutschland zu finden für 2-3 Monate bei Zeit.
Wir wissen nicht Rückmeldesystem, wie die Arbeit zu bekommen und zu arbeiten in bordell rechtlich?
Was wir tun müssen, um in der Lage arbeiten als Prostituierte haben +
Wir sind tahnkfull von Ratschlägen, wie meine Arbeit zu implementieren.

Yours. Jay & Jay. :049 :049

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Re: Sexarbeit in Deutschland

Beitrag von Marc of Frankfurt »

Hi Jay&Jay,




Non-EU migrants will usually not get legal work permit and are not allowed to legally work as sex worker in Germany, when they visit Germany via a tourist visa.

Only asylum, marriage or child birth gives them rights in Germany.

People with no rights are prone to become exploited in slave-like informal work contracts or may become victims of human trafficking.


Then the German security and legal system will treat them as victims of traffickers, pimps, madams and voodoo like the many legal cases with sex worker migrants from Nigeria reveal:
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=88954#88954 (Menschenhandelsprozess)

Foreign or migrated, mobile sex workers must be older than 21 years in order to be not classified as victims per se:
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=44253#44253 (Merkblatt Mitternachtsmission)

Furthermore the very many different local Zoning Rules have to be complied with:
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?t=3270 (Sperrgebietsverordnungen)

Here is how sex worker migrants from Latin America calculate their travel and work stay in Frankfurt red light district:
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=41651#41651 (Finanz-Kalkulation)

In many cities there are support groups/institutions for migrants and sex workers:
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?t=3140 (Anlaufstellen)





Nicht-EU-Migranten bekommen i.a. kein Aufenthalts- und Arbeitsrecht für Sexarbeit in Deutschland, wenn sie per Touristenvisum ins Land gereist sind.

Nur ein bewilligter Asylantrag, eine Heirat mit einem Deutschen oder eine Kindsgeburt in Deutschland ermöglichen den Zugang zu sozialen Rechten in Deutschland.
Zuletzt geändert von Marc of Frankfurt am 01.10.2011, 12:40, insgesamt 6-mal geändert.

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Beitrag von PerChabas »

Hallo Whore from born

Erst einmal willkommen hier

Du hast scheinbar ein Problem den Richtigen Bereich zur Vorstellung zu finden.

Das Forum zum Vorstellen findest du hier: viewforum.php?f=29

der Bereich um nach Jobs, Räumlichkeiten u.ä. zu fragen ist wenn ich es recht sehe hier: index.php?c=11

desweiteren ist der Bereich Rechtstips viewforum.php?f=5 wohl für dich interessant, da du wenn du hier Arbeiten willst nicht nur ein Visum benötigst sondern auch eine Arbeitserlaubnis.

Leider kenn ich mich damit nur bedingt aus, aber ich bin sicher wenn du deine Frage im Richtigen Bereich stellst wird sich jemand finden der dir darüber nähere Auskunft geben kann.

PerChabas

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Beitrag von whore from born »

Hallo Freunde in SW.

Vielen Dank für Antworten, aber es ist eine Frage, die nicht beantwortet hat!
Wie ich schrieb, ich rechtlich bin mit Finnishman verheiratet, gibt es diese familyunification thema, die für diese gelten sollen.
Denn wenn ich nach Deutschland kommen und Arbeit in bordell, ich komme mit meinem Mann und er wird auch in Deutschland leben bei mir.
Mein Mann zustimmen mir arbeitet als Prostituierte, so ist das okay beetween uns.

Kann mir jemand Antwort auf diese Frage ?????

Bezug.

Jay & Jay. :057

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Marc of Frankfurt
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Rechtsberatung aufsuchen

Beitrag von Marc of Frankfurt »

Ein Finne verheiratet mit einer Kenianerin und Sexarbeiterin in Deutschland, das würde möglicherweise als Menschenhandel verurteilt werden.

Daher am besten eine Beratungsstelle und einen Rechtsanwalt in der Stadt befragen, wo man arbeiten und leben will.

In Finnland sollte es leichter möglich sein:
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?t=1246

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Beitrag von PerChabas »

Unter der Bedingung das du ebenfalls einen Finnischen Pass hast, ist es eigentlich kein Problem, weil du dann EU Bürgerin bist, doch so wie ich dich verstehe hast du auch weiterhin einen Kenianischen Pass (Falls dem nicht so ist, bitte sagen)

Selbst ein(e) mit einem Deutschen Bürger verheirateter Nicht EU Ausländer muß ein gültiges Visum und eine Arbeitserlaubnis vorweisen. Diese werden auch nur dann erteilt wenn nicht der Verdacht der Scheinehe gegeben ist. Ich war selbst mit einem Chinesen Verheiratet daher weiß ich es.

Es hat uns fast ein Jahr gekostet bis er überhaupt einreisen durfte zwecks Eheschließung und dann noch mal mehrere Monate bis er seine Arbeitsgenehmigung hatte.

Es wäre wirklich sinnvoller, wenn ihr erst mal die Sache Finnische Staatsbürgerschaft für dich in Angriff nehmt, dann kannst du hier ohne Probleme arbeiten. Aber solang du Kenianische Staatsbürgerschaft hast, wirst du hier Probleme haben...

Erkundige dich bei einer entsprechenden Organisation oder direkt bei einem Anwalt. So einfach ist das ganze hier in D nicht...

whore from born
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Beitrag von whore from born »

Hallo Freunde in SW.
Vielen Danke für Antworten, wenn ich mich recht verstehen, können sie nur funktionieren, wenn sie finnischen Pass hat.
Vielleicht auch, wenn sie Arbeitserlaubnis nach Finnland und die Erlaubnis zu bleiben hat, guwss ich, dann kann sie auch die Arbeit in anderen EU-Land.

Jay & Jay. :001

whore from born
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Beitrag von whore from born »

+Sinä
Internet
Kuvahaku
Kartat



Hallo Freunde.
Ich habe joboffer von zwei bordells in Deutschland, wenn ich nach Europa in midlle Dezember kommen werde ich versuchen, dort zu arbeiten, weiß nicht, ob nichts zu tun oder einfach nur gehen und für ein paar Tage testen und dann herausfinden, ob es brauchen, um etwas offizieller zu tun.
Ich werde beantragen permissin in Finnland, wenn ich ankomme bleiben, aber weiß nicht, wie lange Antwort dauert.
Wenn ich es in Kenia zu tun, habe ich drei Monate warten und kippe nach Europa kommen, während dieser Zeit, aber wenn kommen als Touristen meinen Mann eingeladen, so dann kann ich es aus Polizeistation beantragen.
Es ist so seltsam, dass es nicht genug, io der Liebe zu heiraten und wollen zusammen leben Rest Ihres Lebens und vereinen unsere Familien, ihre zu erschweren alle zusammen.
Wir hoffen, dass die Dinge gerade und leben zusammen, wir bouth ein Kind haben, so wäre es am besten, alles unter einem Dach zu haben.
Wenn das funktioniert, dann fange ich kann in meinem Lieblings-Beruf als Hure und Prostituierte zu arbeiten, wollen wir zu erotischen Lifestyle leben und wenn möglich zusammen und erfüllen der kunders erotischen Wünsche.

Um eine Hure mit Herz und mit starkem Willen als Prostituierte zu arbeiten, ist eine sehr wichtige Arbeit, wenn wir Huren Kunden Wünsche erfüllen können, diese Welt kann viel besserer Ort werden, mit glücklichere Menschen, vielleicht weniger Angriffe auf Frauen und Vergewaltigungen.
Ihre Freunde und Huren von geboren, dass unser Schicksal und Wunsch ist es, und wir tun unser Bestes, um den Anruf, was wir erreichen.

Jay & Jay.

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Beitrag von whore from born »

http://post.adoos.fi/m/8fa3c45a677a16c395e7045b3f1ed3c5

Hallo,hier ist meine bilder.

Jay & Jay :058

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Beitrag von whore from born »

Marc von Frankfurth.
Hallo Marc.
Sie schickte mir reminer nicht auf SW advertice .!!!!
Ich tat es nicht, dass seine nicht meine Meinung überhaupt, sondern weil ich habe bemerkt, Mitglieder sind sehr offen schreiben hier vor Ort, so habe ich das gleiche getan.
nun wollte ich Link setzen, um zu sehen meine Bilder, so dass die Mitglieder wissen, wer ich bin, weil alle bereit enthüllten meine im Innen-Leben.
Also, wenn es improriate war, dann habe ich ja sorry.
Sie weiß, dass ich oder mein Mann dont read Deutsch mehr als litlle, so gibt es für uns mehr Arbeit, die Dinge von Ort zu finden und alles übersetzen, so dass wir dont get alle Details so klar.
Wenn es etwas gibt, was "ist nt ok, so entfernen Sie es, wenn Sie es notise und senden Rest an uns.

Yours.
Jay & Jay. :icon_razz

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Visa-Regeln für Sexworker

Beitrag von Marc of Frankfurt »

Schönes Merkblatt der Australischen Sexworker Vereinigung Scarlet Alliance, welches VISUM für Sexarbeit in Australien notwendig ist:

  • "Deutsche sowie die meisten Westeuropäer brauchen z.B. ein "Working Holiday (Subclass 417) Visa" was Sexarbeit gestattet."
Abbreviated Visa for People considering travelling to Australia for sex work:
PDF www.sexworker.at/phpBB2/download.php?id=1001 :eusa_clap

Australien www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?t=918





Wer Formulierungen und die passenden Regelungen parat hat für ein ähnliches Merkblatt für Sexworker, die im Sexworker.at Land A - CH - D arbeiten wollen bitte hier posten oder verlinken. Danke.

Wenn wir mehrere VISA-Länderinfos zusammenbekommen, kann sich langfristig eine Tabelle oder Datenbank für reisefreudige mobile Sexworker ergeben (Wanderhuren, Wanderarbeiter_innen).

www.sexworker.at/international

www.sexworker.at/migration
Zuletzt geändert von Marc of Frankfurt am 10.03.2012, 11:53, insgesamt 1-mal geändert.

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HIV travel restrictions

Beitrag von Marc of Frankfurt »

Internationale Übersichtstabelle

Reisebeschränkunen für Menschen mit HIV



http://plwha.org/wp-content/uploads/200 ... eutsch.pdf



Sexworker.at-Land: A - CH - D...

Österreich
  • Keine Einschränkungen für Menschen mit HIV und Aids.

    Informationen, wonach Personen, die eine Einreise-genehmigung für Aufenthalte länger als 5 Monaten beantragen Gesundheitszeugnisse vorliegen müssen sind veraltet und nicht länger.
Schweiz
  • Keine Einschränkungen für Men-schen mit HIV und Aids.
Deutschland
  • Keine Einschränkungen für Menschen mit HIV und Aids. Keine Probleme bei der Einreise für kurzzeitige Aufenthalte.

    Aufgrund des föderalen Systems in der Bundesrepublik bedarf einer Visumerteilung zum Zwecke eines Aufenthaltes von mehr als 3 Monaten der vorherigen Zustimmung das jeweiligen Bundeslandes bzw. der örtlich zuständigen Ausländerbehörden.
    „Es liegt es im Ermessen der Ausländerbehörden, in begründeten Einzelfällen von Ausländern, eine ärztliche Bescheinigung über den Ausschluss einer aktiven Tuberkulose der Atmungsorgane bzw. eine ärztliche Bescheinigung, das sie frei von ansteckungsfähiger Lues und einer HIV-Infektion sind, zu verlangen (Bayerisches Staatsministerium des Innern). Neben Bayern existieren in Brandenburg und Sachsen Sonderregelungen.

    In Bayern kann eine Aufenthaltserlaubnis bei HIV-Infektion versagt werden. Ausnahmen gelten bei Eheschließung mit Deutschen und anderen schutz-würdigen Belangen. Die beschriebenen Rege-lungen beziehen sich lediglich auf bestimmte Bundesländer.
Lichtenstein
  • Keine Einschränkungen für Men-schen mit HIV und Aids.
Luxemburg
  • Keine Einschränkungen für Men-schen mit HIV und Aids.

    Die luxemburgische Gesetzgebung erlaubt es, eine Einreisegenehmigung aus gesundheitlichen Gründen zu verweigern. Es gibt jedoch keine besondere Gesetzgebung in Bezug auf die Einreise von Menschen mit HIV und Aids.
Bild

people living with hiv aids
www.plwha.org





.

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Personenfreizügigkeit nach A und D

Beitrag von Marc of Frankfurt »

EU-Personenfreizügigkeit

Es gibt keinen Schutz des Arbeits- und Sexmarktes für Deutsche und Österreichische Sexworker:

Die deutschen und österreichischen Gesetze zur Umsetzung der Personenfreizügigkeit ermöglichen keine Begrenzung/Regulierung des Zustroms von Prostituierten aus den Ländern der EU-10 und der EU-2.



Die Begrenzung des freien Personenverkehrs oder der Entzug einer Aufenthaltsbewilligung erfolgt in der Regel nur dann, wenn ein Missbrauch oder ein Verstoss gegen die öffentliche Ordnung vorliegt.

Prostituierte, die sich als selbständig Erwerbstätige deklarieren, haben in der Regel das Recht, ihre Dienste anzubieten.

Die Scheinselbständigkeit ist in diesem Bereich jedoch ein weit verbreitetes Problem, das bei Prostituierten aus Rumänien oder Bulgarien zum Entzug der Aufenthaltsbewilligung führen kann.

Im Allgemeinen wird nur das Verhalten der Prostituierten kontrolliert.
Diese Tätigkeit bewegt sich in Bezug auf den Arbeitsmarkt jedoch am Rande bzw. ausserhalb des gesetzlichen Rahmens.





Situation in Deutschland

Die Bundesverwaltung in Berlin verfügt über keinerlei Informationen in Bezug auf allgemeine Massnahmen zur Begrenzung der Einwanderung von Staatsangehörigen aus der EU-8 oder der EU-2, welche die Absicht haben, sich zu prostituieren.
Das Innenministerium verfügt hingegen über Berichte zur Situation in Hamburg, die belegen, dass es seitens von rumänischen oder bulgarischen Prostituierten zu einer missbräuchlichen Inanspruchnahme der Personenfreizügigkeit kommt.

Nach der Einreise leitet die Bundesanwaltschaft im Falle eines Verdachts auf eine strafbare Handlung in Zusammenarbeit mit der Polizei des entsprechenden Bundeslandes eine Strafuntersuchung ein.
Die Einwanderungsbehörden müssen sicherstellen, dass sämtliche Massnahmen bezüglich der Einschränkung des Aufenthaltsrechts dem deutschen Freizügigkeitsgesetz/EU und den allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum freien Personenverkehr entsprechen.

Gemäss den europäischen Bestimmungen im Bereich der Personenfreizügigkeit ist ein Entzug des Rechts des freien Personenverkehrs und der Aufenthaltsbewilligung durch die Behörden grundsätzlich in 2 Fällen möglich:

1.) Die Voraussetzungen zur Inanspruchnahme des Rechts auf freien Personenverkehr sind innerhalb von 5 Jahren entfallen oder wurden von Beginn weg nicht erfüllt.
Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Staatsangehörige als Arbeitnehmende in ein Land einreisen und missbräuchlich Sozialleistungen beziehen
(Art.5 §5 Freizügigkeitsgesetz/EU);

2.) Aus Gründen der öffentlichen Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit, insbesondere wenn ein Verstoss bereits vorliegt
(Art.6 Freizügigkeitsgesetz/EU).

Diese Bestimmungen sind ebenfalls in Anhang I des Abkommens über die Personenfreizügigkeit zwischen der Schweiz und der EU enthalten.

Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass sich die deutschen Behörden nicht darum bemühen, die Einwanderung von Prostituierten zu beschränken, aber die Personen kontrollieren, denen gemäss den geltenden Bestimmungen des freien Personenverkehrs im Falle eines Missbrauchs der Entzug der Aufenthaltsbewilligung droht.

Mit anderen Worten:
Die Einreise von Prostituierten wird NICHT kontrolliert,
ihr Verhalten im Land jedoch schon.





Situation in Österreich

In Österreich fällt die Prostitution in den Zuständigkeitsbereich der Bundesländer, da es KEIN entsprechendes Gesetz auf nationaler Ebene gibt.

Es ist daher schwierig, die genaue Zahl der registrierten Prostituierten in Erfahrung zu bringen, d. h. der Prostituierten, die ihre Tätigkeit legal ausüben.

Auf Grundlage von Schätzungen kann davon ausgegangen werden, dass in Österreich rund 5.500 Prostituierte legal und 3.000-4.000 illegal tätig sind.

Von dieser Gesamtzahl (legale und illegale Prostituierte) sollen 2.500-3.000 aus Rumänien und Bulgarien stammen.

Seit dem 1. Mai 2011 haben Staatsbürger der EU-8-Staaten den vollen Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt.

Dies gilt auch für die Prostituierten aus diesen Ländern, ob sie nun selbständig erwerbstätig sind oder nicht. Österreich hat auf Grundlage des in der EU geltenden freien Personenverkehrs keine spezifischen Massnahmen getroffen, um den Zustrom von Prostituierten aus den EU-10- und den EU-2-Staaten zu begrenzen oder zu regulieren.

Für Staatsangehörige aus Rumänien und Bulgarien gelten bis Ende 2011 Übergangsmassnahmen, die höchstwahrscheinlich bis Ende 2013 verlängert werden dürften. Für Staatsangehörige aus diesen Ländern, die sich prostituieren [besser:] die der Prostitution nachgehen, gilt es 2 Fälle zu unterscheiden:

1.) Während die selbständig Erwerbstätigen das Recht haben, sich in Österreich niederzulassen,

2.) erhalten Prostituierte, die ihre Dienste in einem Salon oder einem anderen Etablissement dieser Art anbieten, keine Aufenthaltsbewilligung.

Gemäss dem österreichischen Gesetz über die Beschäftigung von ausländischen Staatsangehörigen (Ausländerbeschäftigungsgesetz), müssen Staatsangehörige aus Bulgarien oder Rumänien zusätzlich zu ihrem Arbeitsvertrag eine Bewilligung erlangen, die der Arbeitgeber bei den Behörden einholen muss.

Bei der Einstellung von Prostituierten wird in der Regel jedoch kein solches Gesuch eingereicht, da der Arbeitgeber weiss, dass es aus Gründen des öffentlichen Interesses abgelehnt würde.


Das Arbeitsministerium betrachtet die Prostitution im Allgemeinen als selbständige Erwerbstätigkeit, die auf Grundlage des österreichischen Ausländerbeschäftigungsgesetzes keine Spezialbewilligung erfordert.

Das Problem der Scheinselbständigkeit ist in diesem Bereich aber eine Realität. Anlässlich von Polizeikontrollen konnte festgestellt werden, dass Prostituierte, die ihre Dienste in Rotlichtetablissements anbieten, in Tat und Wahrheit nicht selbständig erwerbstätig sind.

Falls es sich um bulgarische oder rumänische Staatsangehörige handelt, werden diese als illegal angezeigt.

Die Eigentümer solcher Etablissements versuchen hin und wieder, Prostituierte, Animateurinnen oder Tischtänzerinnen als „Künstlerinnen“ anzumelden, obwohl das österreichische Verwaltungsgericht in der Vergangenheit eine solche Qualifikation abgelehnt hatte.

In den vergangenen Jahren ist die geografische Mobilität der Prostituierten durch die Personenfreizügigkeit vereinfacht worden. Manche Prostituierten bieten ihre Dienste während einiger Wochen in verschiedenen Regionen Österreichs an, um ihre Tätigkeit dann an einem anderen Ort innerhalb der EU fortzuführen.

Somit sind Prostitution und andere Tätigkeiten des Rotlichtmilieus in Österreich nach wie vor schwierig zu kontrollieren und bewegen sich in Bezug auf den Arbeitsmarkt oft am Rande bzw. ausserhalb des gesetzlichen Rahmens.

Informationsblatt der Bundespolizeidirektion bzgl. Prostitution:

www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=116201#116201





Bericht zur Rotlichtproblematik vom Schweizer Bundesamt für Migration vom Januar 2012
www.bfm.admin.ch/content/dam/data/migra ... icht-d.pdf
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=113531#113531
gefunden von fraences

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fraences
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Freizügigkeitsbescheinigung für Unionsbürger fällt 2013 weg

Beitrag von fraences »

. Freizügigkeitsbescheinigung für Unionsbürger fällt 2013 weg

Zum nächsten Jahr (nach Unterschrift BuPrä - am Tag nach Veröffentlichung im BGBl.) fällt die proklamatorische Freizügigkeitsbescheinigung für Unionsbürger weg. Der Gesetzgeber hat am 24.Oktober 2012 beschlossen, dass zukünftig auf die Ausstellung der Freizügigkeitsbescheinigung für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger zu verzichten ist.
Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)

*****
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Osterweiterung - Köln schlägt Alarm

Beitrag von Marc of Frankfurt »

Bulgar_innen

Als EU-Bürger brauchen bulgarische Staatsbürger in Deutschland keine Aufenthaltsgenehmigung.

Sie haben Anspruch auf Kindergeld.

Wer hier einmal sozialversicherungspflichtig beschäftigt war und erwerbslos wird, kann auch Arbeitslosengeld oder Hartz IV beantragen.

Der Zugang zum Arbeitsmarkt ist ungelernten bulgarischen Arbeitern allerdings erschwert. Für eine Festanstellung brauchen sie ein Stellenangebot und den Nachweis, dass kein Deutscher oder sonstiger EU-Bürger für den Job zur Verfügung steht.

Saisonarbeiter, Selbstständige und Akademiker benötigen dagegen keine Arbeitserlaubnis. [ Sexworker auch nicht ]

Ab 2014 ist allen bulgarischen Staatsangehörigen der volle Zugang zum Arbeitsmarkt gewährt – ohne Einschränkungen.

Rechtlich umstritten ist noch, ob sie mit der Einreise auch automatisch Ansprüche auf Sozialleistungen wie Hartz IV haben.

( ts http://www.ksta.de/koeln/zuwanderung-wo ... 35330.html )

Klaus Fricke
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RE: Info-Flugblatt für ausländische SW

Beitrag von Klaus Fricke »

Hallo,

@ marc
"Der Zugang zum Arbeitsmarkt ist ungelernten bulgarischen Arbeitern allerdings erschwert. Für eine
Festanstellung brauchen sie ein Stellenangebot und den Nachweis, dass kein Deutscher oder sonstiger EU-Bürger
für den Job zur Verfügung steht."


In Bremen ist die Situation seit Beginn 2013 noch etwas anders. Ich weiß aber nicht, ob dies auch bundesweit so
geregelt wird oder ob es Spielräume bezüglich der Erteilung von Arbeitsgenehmigungen gibt.

Sofern man rumänische oder bulgarische Staatsangehörigkeit hat, einen Wohnsitz in HB und sich steuerlich als
(zukünftige/r) Arbeitnehmer_In angemeldet hat, benötigt man lediglich einen Arbeitsvertrag. Dieser ist ausreichend,
bzw. schon die Adresse (Firmensitz) der/des Arbeitgeber_In, um eine Krankenversicherungsbescheinigung z.b: der
AOK Bremen zu erhalten. Mit dieser, und der persönlichen Steuernummer kann die/der Arbeitgeber_In dann die
Anmeldung zur Sozialversicherung ohne weitere Probleme durchführen.

Grüße
Klaus