Achtung gilt nur für Österreich !
Bisher mussten Kleinunternehmer mit Umsätzen unter 7500,- die keine Umsatzsteuer zu entrichten hatten keine Umsatzsteuererklräung abgeben. Ab der Veranlagung 2011 wird diese Grenze auf 30000,- angehoben. Diese Grenze fällt mit der für Kleinunternehmer zusammen. Das heißt im Klartext: Wer Kleinunternehmer ist und nicht mehr als 30000,- Umsatz hat braucht ab 1.1.2011 keine Umsatzsteuerjahreserklärung mehr abzugeben.
Ich will noch einmal erinnern die 30000,- verstehen sich als Nettoumsatz,- d.h. man darf (wenn alles 20% sein würde) 36000,- Euro Umsatz in Jahr haben und ist somit noch immer Kleinunternehmer und muss keine Umsatzsteuer abführen, einmal in 5 Jahren darf diese Grenze überschritten werden.
Neue umsatzsteuerliche Erklärungspflichten ab 2011
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