Gebärmutterkörperkrebs
(Gebärmutterhöhlenkrebs)
Die Gebärmutter ist ein birnenförmiger Muskel, der einen Hohlraum umschließt. Dieser Hohlraum ist von Schleimhaut ausgekleidet. Im Bereich dieser Schleimhaut kann Gebärmutterhöhlenkrebs bzw. Gebärmutterkörperkrebs entstehen.
Von der Pubertät bis zu den Wechseljahren erneuert sich die Schleimhaut der Gebärmutter jeden Monat und wird bei der Regelblutung abgestoßen. Wenn in der letzten Phase vor den Wechseljahren oder in der Zeit danach Zellveränderungen der Schleimhaut auftreten, kann sich Krebs der Gebärmutterhöhle entwickeln.
Die Ursache für die bösartige Veränderung der Gebärmutter-Schleimhaut ist nicht eindeutig geklärt. In einigen Fällen kann diese Entwicklung durch Fettleibigkeit, Zuckerkrankheit, hohen Blutdruck, das Fehlen von Schwangerschaften und Geburten sowie die Einnahme von bestimmten weiblichen Geschlechtshormonen (Östrogenen) begünstigt werden.
Krebs des Gebärmutterkörpers entwickelt sich meist nach dem 50. Lebensjahr.
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Gebärmutter im Querschnitt: Die Schleimhaut befindet sich tief im Inneren (siehe Pfeil). Genau an dieser Stelle der Schleimhaut entstehen die Zellveränderungen.
Welche Krankheitszeichen treten auf?
Das erste Warnzeichen ist eine Blutung aus der Scheide. Sie kann ähnlich stark wie eine Monatsblutung sein, manchmal ist sie jedoch auch schwächer. Unter Umständen tritt auch nur eine minimale Blutung oder ein bräunlicher oder gelblicher Ausfluss aus der Scheide auf.
Ratschläge
Jede Frau, die nach dem Wechsel eine Blutung aus der Scheide aufweist, sollte sofort ihren Arzt aufsuchen. Auch Gebärmutterkörperkrebs entwickelt sich in der Regel langsam. Seine Früherkennung erhöht auch in diesem Falle deutlich die Heilungschancen.
Wie stellt der Arzt die Diagnose Gebärmutterkrebs?
Zur Diagnosesicherung wird eine Ausschabung und/oder eine Spiegelung der Gebärmutterschleimhaut vorgenommen. Nur so kann ermittelt werden, ob es sich um gutartige Veränderungen oder tatsächlich um eine Krebserkrankung der Gebärmutter-Schleimhaut handelt.
Eine Ultraschalluntersuchung vor allem durch die Scheide (Vaginalsonographie) kann die Diagnose Gebärmutterkörperkrebs vereinfachen und unterstützen.
Wie wird Gebärmutterkörperkrebs behandelt?
Bei Gebärmutterkrebs muss in den allermeisten Fällen die Gebärmutter operativ entfernt werden. Unter Umständen kommen auch eine Bestrahlung, Hormontherapie, Chemotherapie oder Adnektomie zum Einsatz.
Prognose
Generell besitzt der Gebärmutterhöhlenkrebs eine gute Prognose, da ¾ der Fälle bereits im Früh- oder Vorstadium erkannt werden. In diesen Fällen ist eine endgültige Heilung sehr wahrscheinlich.
Autor: Prof. Dr. Edgar Petru
Krebsvorsorge bei Frauen
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Gebärmutter(höhlen)krebs
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Eierstockkrebs
Eierstockkrebs
Prof. Dr. Edgar Petru
Was ist Eierstockkrebs?
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Weiblicher Unterleib im Querschnitt: Der Pfeil zeigt auf den rechten Eierstock, darunter ist die Gebärmutter.
Jede Frau besitzt zwei Eierstöcke. Sie sind jeweils seitlich der Gebärmutter im Becken fixiert und ca. 3 x 4 cm groß. Unter normalen Bedingungen bemerkt eine Frau ihre Eierstöcke nicht. Wenn der Arzt diese im Rahmen einer gynäkologischen Untersuchung abtastet, ist dieser Vorgang meist mit nur einem unangenehmen Druckgefühl verbunden.
An den Eierstöcken können sich sowohl gutartige Geschwülste (v. a. Zysten = ballonartige rundliche Auftreibungen gefüllt mit wasserartiger Flüssigkeit) als auch bösartige Geschwülste (v. a. Eierstockkrebs) bilden.
Die Mehrzahl der Geschwülste an den Eierstöcken ist gutartig.
An Eierstockkrebs erkranken hauptsächlich Frauen nach den Wechseljahren, das heißt um das 60. Lebensjahr. Vor dem 40. Lebensjahr tritt er sehr selten auf. Generell bilden sich bei vielen jungen Frauen vor den Wechseljahren meist harmlose Zysten.
Welche Krankheitszeichen treten bei Eierstockkrebs auf?
* Der Bauchumfang nimmt zu und es tritt meist ein unklares Druckgefühl im Bauchraum auf.
* Es können damit auch Blähungen und Verstopfung verbunden sein.
* Unter Umständen können auch Atemnot oder Blasenbeschwerden vorhanden sein.
* Eierstockkrebs wird häufig spät entdeckt, da er nur sehr untypische Krankheitszeichen verursacht.
Wie diagnostiziert der Arzt Eierstockkrebs?
* Durch genaue Befragung (Anamnese) der Patientin
* Durch eine genaue gynäkologische Untersuchung
* Anhand einer Ultraschalluntersuchung (Sonographie)
* Seltener durch eine computertomographische Untersuchung (CT-Untersuchung)
* Eierstockkrebs kann man nur durch eine Operation und durch eine Entnahme einer Gewebeprobe (Biopsie) mit Sicherheit feststellen. Das kann auch im Rahmen einer Bauchspiegelung (Laparoskopie) erfolgen.
Ihr Arzt kann aufgrund seiner Erfahrung unter Zuhilfenahme des Tastbefundes und des Ultraschallbefundes entscheiden, wie hoch bei Ihnen die Wahrscheinlichkeit ist, dass der Eierstocktumor bösartig ist.
Wie wird Eierstockkrebs behandelt?
*
Eierstockkrebs wird in den meisten Fällen operativ behandelt. Dabei werden meist die Gebärmutter, beide Eierstöcke, das große Bauchnetz und befallene Anteile des Darms sowie die Lymphknoten des Beckens entfernt. Nach der Operation müssen sich viele Frauen einer Chemotherapie unterziehen.
*
Zur Früherkennung von Eierstockkrebs eignen sich regelmäßige gynäkologische Untersuchungen einschließlich Ultraschall. Außer der regelmäßigen gynäkologischen Untersuchung sind noch keine anderen vorbeugenden Maßnahmen bekannt.
*
Eierstockkrebs wird häufig spät erkannt. Die Heilungschancen sind auch beim Eierstockkrebs umso größer, je früher der Krebs entdeckt wird.
*
Es kann sein, dass auch schon ein kleiner auffälliger Eierstocktumor sofort operiert werden muss, während unter Umständen ein größerer Eierstocktumor (z. B. eine große Zyste) noch einen Monat oder auch länger beobachtet werden kann, bevor eine operative Abklärung erfolgen muss.
*
Generell wird ein Eierstocktumor bei einer Frau nach dem Wechsel eher operiert werden müssen als bei einer jungen Frau, da im Alter die Wahrscheinlichkeit, dass dieser Tumor bösartig ist, erhöht ist.
Prof. Dr. Edgar Petru
Was ist Eierstockkrebs?
aeggestokkraeft1.jpg (17453 bytes)
Weiblicher Unterleib im Querschnitt: Der Pfeil zeigt auf den rechten Eierstock, darunter ist die Gebärmutter.
Jede Frau besitzt zwei Eierstöcke. Sie sind jeweils seitlich der Gebärmutter im Becken fixiert und ca. 3 x 4 cm groß. Unter normalen Bedingungen bemerkt eine Frau ihre Eierstöcke nicht. Wenn der Arzt diese im Rahmen einer gynäkologischen Untersuchung abtastet, ist dieser Vorgang meist mit nur einem unangenehmen Druckgefühl verbunden.
An den Eierstöcken können sich sowohl gutartige Geschwülste (v. a. Zysten = ballonartige rundliche Auftreibungen gefüllt mit wasserartiger Flüssigkeit) als auch bösartige Geschwülste (v. a. Eierstockkrebs) bilden.
Die Mehrzahl der Geschwülste an den Eierstöcken ist gutartig.
An Eierstockkrebs erkranken hauptsächlich Frauen nach den Wechseljahren, das heißt um das 60. Lebensjahr. Vor dem 40. Lebensjahr tritt er sehr selten auf. Generell bilden sich bei vielen jungen Frauen vor den Wechseljahren meist harmlose Zysten.
Welche Krankheitszeichen treten bei Eierstockkrebs auf?
* Der Bauchumfang nimmt zu und es tritt meist ein unklares Druckgefühl im Bauchraum auf.
* Es können damit auch Blähungen und Verstopfung verbunden sein.
* Unter Umständen können auch Atemnot oder Blasenbeschwerden vorhanden sein.
* Eierstockkrebs wird häufig spät entdeckt, da er nur sehr untypische Krankheitszeichen verursacht.
Wie diagnostiziert der Arzt Eierstockkrebs?
* Durch genaue Befragung (Anamnese) der Patientin
* Durch eine genaue gynäkologische Untersuchung
* Anhand einer Ultraschalluntersuchung (Sonographie)
* Seltener durch eine computertomographische Untersuchung (CT-Untersuchung)
* Eierstockkrebs kann man nur durch eine Operation und durch eine Entnahme einer Gewebeprobe (Biopsie) mit Sicherheit feststellen. Das kann auch im Rahmen einer Bauchspiegelung (Laparoskopie) erfolgen.
Ihr Arzt kann aufgrund seiner Erfahrung unter Zuhilfenahme des Tastbefundes und des Ultraschallbefundes entscheiden, wie hoch bei Ihnen die Wahrscheinlichkeit ist, dass der Eierstocktumor bösartig ist.
Wie wird Eierstockkrebs behandelt?
*
Eierstockkrebs wird in den meisten Fällen operativ behandelt. Dabei werden meist die Gebärmutter, beide Eierstöcke, das große Bauchnetz und befallene Anteile des Darms sowie die Lymphknoten des Beckens entfernt. Nach der Operation müssen sich viele Frauen einer Chemotherapie unterziehen.
*
Zur Früherkennung von Eierstockkrebs eignen sich regelmäßige gynäkologische Untersuchungen einschließlich Ultraschall. Außer der regelmäßigen gynäkologischen Untersuchung sind noch keine anderen vorbeugenden Maßnahmen bekannt.
*
Eierstockkrebs wird häufig spät erkannt. Die Heilungschancen sind auch beim Eierstockkrebs umso größer, je früher der Krebs entdeckt wird.
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Es kann sein, dass auch schon ein kleiner auffälliger Eierstocktumor sofort operiert werden muss, während unter Umständen ein größerer Eierstocktumor (z. B. eine große Zyste) noch einen Monat oder auch länger beobachtet werden kann, bevor eine operative Abklärung erfolgen muss.
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Generell wird ein Eierstocktumor bei einer Frau nach dem Wechsel eher operiert werden müssen als bei einer jungen Frau, da im Alter die Wahrscheinlichkeit, dass dieser Tumor bösartig ist, erhöht ist.
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Krebsvorsorge bei Frauen
Krebsvorsorge bei Frauen
Nach wie vor sind Herz-Kreislauf- und Krebserkrankungen für einen Großteil der Todesfälle in der österreichischen Bevölkerung verantwortlich. Die meisten dieser Erkrankungen entstehen allerdings nicht plötzlich, oft gibt es Vorstadien und Warnzeichen, die sehr früh erkannt und gut behandelt werden können. Daneben existieren bekannte Risikofaktoren, die sich vermeiden oder bekämpfen lassen.
Die Entstehung von später vielfach nur mehr schwer behandelbaren Leiden lässt sich durch vorbeugende Maßnahmen also vermeiden. Dies kann einerseits durch einen gesünderen Lebensstil erreicht werden, andererseits durch spezielle Untersuchungen zur Früherkennung - wie etwa eine Darmspiegelung oder den jährlichen PAP-Abstrich vom Gebärmutterhals.
Welche Empfehlungen gelten für mich?
Dass Personen, die regelmäßig an Vorsorgemaßnahmen teilnehmen, einen Gesundheitsvorteil besitzen, ist wissenschaftlich erwiesen. Für medizinische Laien ist allerdings nicht immer einfach nachzuvollziehen, welche Vorsorgeuntersuchungen zu welchem Zeitpunkt sinnvoll sind und in Anspruch genommen werden sollten.
Zwar sind verschiedene staatliche Stellen, gemeinnützige Vereine und private Organisationen bemüht, Patientinnen mittels Aussendungen, Informationsveranstaltungen und mannigfaltigen Broschüren aufzuklären und zur Vorsorge zu bewegen. Die einzelnen Empfehlungen weichen bei interessanten Fragestellungen - In welchem Alter soll ich die Untersuchung erstmals durchführen lassen? In welchem Abstand sollen weitere Kontrollen erfolgen? - nicht selten etwas voneinander ab.
Auch ändern sich die einzelnen Empfehlungen aufgrund von neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen im Laufe der Zeit, manchmal auch in besonders kurzen Abständen. Bis aus neuen Erkenntnissen offizielle Empfehlungen werden, vergeht zumeist einige Zeit. Für Ärzte ist es daher trotz regelmäßiger Fortbildungsprogramme nicht immer ganz leicht, konkrete Empfehlungen auf dem aktuellsten Stand der Wissenschaft auszusprechen.
Die Frage nach dem Zeitpunkt der ersten Untersuchung oder der Frequenz der Folgeuntersuchungen ist zweifelsohne wichtig. Von größerer Bedeutung ist indes, dass überhaupt Vorsorgemaßnahmen in Anspruch genommen werden. Denn laut Daten der österreichischen Sozialversicherungsträger waren im Jahr 2003 lediglich 12,4 Prozent der anspruchsberechtigten Personen in Österreich bei der jährlichen Basisvorsorgeuntersuchung - wenngleich mit zunehmender Tendenz.
Das österreichische Gesundheitsministerium hat der Bedeutung von Präventivmaßnahmen durch das Konzept der "Vorsorgeuntersuchung neu" im Jahr 2005 sowie das Ausstellen von "Gesundheitspässen" für unterschiedliche Altersgruppen Rechnung getragen. Grundsätzlich aber gilt: Alle Personen ab 18 Jahren mit Wohnsitz in Österreich haben das Recht, an Vorsorgeuntersuchungen teilzunehmen.
Welche Maßnahmen dienen der Krebsvorsorge?
Ein Großteil der bösartigen Tumorerkrankung hat bei frühzeitiger Diagnose und dementsprechend frühzeitig einsetzender Therapie eine deutlich bessere Prognose als bei Behandlungsbeginn in einem späteren Krankheitsstadium. Einfache Tests und Untersuchungen, die Patientinnen selbst durchführen können, sowie regelmäßige ärztliche Kontrollen können daher Leben retten. Das persönliche Krebsrisiko kann zudem durch gesunde Lebensführung - regelmäßige Bewegung, bewusste Ernährung, Verzicht auf Nikotin etc. drastisch gesenkt werden.
Die im Folgenden angeführten, spezifischen Vorsorgeuntersuchungen betreffen häufige Krebserkrankungen der Frau und orientieren sich großteils an den aktuellen Empfehlungen von österreichischen wissenschaftlichen Fachgesellschaften: Deren Richtlinien sind im Allgemeinen etwas "strenger" als andere im Umlauf befindliche Empfehlungen.
Hautkrebs
Es gibt verschiedene Formen von Hautkrebs (Basaliom, Plattenepithel-Karzinom, Melanom). Allen Krebserkrankungen der Haut gemeinsam ist, dass sie durch regelmäßige Selbstuntersuchung der Körperoberfläche in einem frühen Stadium erkannt werden können. Wichtig dabei ist, dass dies regelmäßig erfolgt und dabei auf schwer einsehbare Körperstellen (Kopfhaut, Rücken, Fußsohlen) nicht vergessen wird. Uneinsehbare Stellen können mit Unterstützung des Partners oder eines Familienmitglieds inspiziert werden.
Entscheidend ist die Abgrenzung von harmlosen Muttermalen gegenüber dem Melanom, der bösartigsten Form des Hautkrebses. Besonders gefährdet dafür sind Menschen mit familiärer Vorbelastung und empfindlicher blasser Haut, die sich häufig der Sonne aussetzen. Vor allem Hautveränderungen, die asymmetrisch, unregelmäßig gefärbt und begrenzt sind sowie einen großen Durchmesser aufweisen und schnell wachsen, sind verdächtig und sollten ärztlich begutachtet werden. Spezielle Untersuchungen beim Dermatologen (z.B. Auflicht-Mikroskopie) bringen weitere Sicherheit.
Darmkrebs
In der Vermeidung dieses Tumors spielen Vorsorgeuntersuchungen eine zentrale Rolle. Denn in mehr als 90 Prozent aller Fälle sind vor der Entstehung des bösartigen Karzinoms über viele Jahre hindurch leicht erkennbare, zunächst gutartige Vorstufen gegeben: die Darmpolypen. Diese können mithilfe einer Darmspiegelung aufgespürt und entfernt werden. In diesem Fall wird die Krebserkrankung verhindert, noch bevor sie wirklich aufgetreten ist.
In einem ärztlichen Gespräch sollte abgeklärt werden, ob bei der jeweiligen Frau Risikofaktoren für Darmkrebs vorliegen, also zum Beispiel Darmkrebsfälle in der Verwandtschaft oder chronisch entzündliche Darmerkrankungen (CED). Der behandelnde Arzt oder die behandelnde Ärztin legt in weiterer Folge fest, wann und in welchem Abstand Vorsorgeuntersuchungen durchgeführt werden sollten.
Mit dem sogenannten Okkulttest können mit freiem Auge nicht sichtbare (okkulte) Blutungen aus dem Darm erkannt werden, die einen Hinweis auf Polypen oder Tumoren liefern können. Diese Untersuchung unter Anwendung eines Teststreifens ist einfach und kann in den eigenen vier Wänden durchgeführt werden. Allerdings liefert sie häufig falsch negative Ergebnisse, da viele Polypen bzw. Tumoren zum Zeitpunkt der Selbstuntersuchung nicht bluten, sowie falsch positive Ergebnisse, da auch Blutungen anderer Ursache - etwa aus Hämorrhoiden - angezeigt werden. Die Dickdarmspiegelung (Koloskopie) ist eine Untersuchung des Dickdarms mithilfe eines biegsamen, schlauchförmigen optischen Untersuchungsgeräts, dem Koloskop, mit dem auch Gewebeproben entnommen und kleine operative Behandlungen durchgeführt werden können.
Die Österreichische Gesellschaft für Gastroenterologie und Hepatologie spricht folgende Empfehlungen aus: Ab dem 40. Lebensjahr jährlich Abtastung des Mastdarms durch den Arzt (digitale Rektaluntersuchung) sowie Okkulttest. Ab dem 50. Lebensjahr Koloskopie im Abstand von fünf bis sieben Jahren. Liegen Risikofaktoren für Darmkrebs vor oder werden in den Untersuchungen krankhafte Veränderungen festgestellt, sind früher einsetzende bzw. engmaschigere (in kürzeren Intervallen durchgeführte) Kontrollen vorgesehen.
Lungenkrebs
Das Bronchuskarzinom zählt zu den häufigsten Tumoren. Nach Angaben der Statistik Austria erkrankten im Jahr 2003 hierzulande mehr als 2.600 Männer und knapp 1.200 Frauen an dem bösartigen Tumor. Hauptursache für die Erkrankung ist das Rauchen. Da immer mehr Frauen zur Zigarette greifen, steigt die Anzahl der Patientinnen mit Lungenkrebs an.
Eine spezifische Vorsorgeuntersuchung zur Früherkennung des Bronchuskarzinoms existiert nicht. Allerdings können im Rahmen von ärztlichen Routineuntersuchungen gegebenenfalls verdächtige Veränderungen der Lunge festgestellt und einer weiteren Abklärung mittels Röntgen oder Bronchoskopie zugeführt werden.
Brustkrebs
In Österreich werden jährlich nahezu 5.000 neue Fälle von Brustkrebs (Mammakarzinom) diagnostiziert. Das höchste Risiko für diese Erkrankung weisen Frauen auf, in deren Verwandtschaft Brustkrebs bereits aufgetreten ist. Sind keine Risikofaktoren gegeben, sollte zwischen dem 20. und 25. Lebensjahr damit begonnen werden, einmal monatlich - am besten am siebten Zyklustag - eine Selbstuntersuchung der Brust durchzuführen. Ergänzend sollte zweimal jährlich eine Tastuntersuchung durch den Arzt erfolgen.
Die Mammographie, also die Röntgenuntersuchung der Brust, und ein Ultraschall des Brustgewebes (Mammasonographie), mithilfe derer auch nicht-tastbare Tumoren aufgespürt werden können, werden ab dem 40. Lebensjahr alle zwei Jahre empfohlen. Die erstmalige Mammographie (Basis-Mammographie) wird derzeit für das 35. Lebensjahr angeraten. Ein wissenschaftlich gesicherter Nutzen für die gültige Vorgehensweise bei der Mammographie liegt gegenwärtig allerdings noch nicht vor.
Bestehen bei einer Patientin Risikofaktoren für Brustkrebs sind früher einsetzende bzw. engmaschigere Kontrollen vorgesehen.
Gebärmutterhalskrebs
Der Gebärmutterhalskrebs (Zervixkarzinom) ist nach wie vor eine der häufigsten Krebserkrankungen der Frau, doch werden in Österreich dank effizienter, spezifischer Vorsorgeuntersuchungen über 60 Prozent der Fälle noch als gut behandelbare Krebsvorstufen entdeckt.
Die Krebsabstrichuntersuchung vom Gebärmutterhals (PAP-Abstrich) sollte im Allgemeinen jährlich ab dem 20. Lebensjahr durchgeführt werden. Bei Vorliegen von Risikofaktoren (z.B. Geschlechtskrankheiten) können von den behandelnden Ärzten engmaschigere Kontrollen festgelegt werden. Ergeben mehrere aufeinander folgende Abstriche jeweils unauffällige Befunde, können die Untersuchungen aber auch in größeren Intervallen vorgenommen werden.
Weitere häufige Krebsformen
Weitere häufige Krebsformen der Frau sind der Gebärmutterkörperkrebs (Korpus- oder Endometriumkarzinom) und der Eierstockkrebs (Ovarialkarzinom). Das Korpuskarzinom (935 Neuerkrankungen im Jahre 2003) macht sich meist frühzeitig durch abnorme vaginale Blutungen bemerkbar, es wird daher häufig in einem noch gut behandelbaren Stadium erkannt.
Das Ovarialkarzinom hingegen (755 Neuerkrankungen im Jahre 2003) verursacht erst spät Beschwerden, weshalb die Erkrankung meist in einem fortgeschrittenen Stadium entdeckt wird. Die Prognose ist dementsprechend ungünstig. Für beide Krebsformen sind keine klassischen Vorsorgeuntersuchungen bekannt. Allerdings können durch jährliche gynäkologische Kontrollen (gegebenenfalls inklusive Ultraschall & Tumormarker-Bestimmung) verdächtige Veränderungen rechtzeitig erkannt, abgeklärt und gegebenenfalls behandelt werden.
Hinweise für das Bestehen anderer tumoröser Erkrankungen können mithilfe der Blut- und Harnuntersuchungen, die im Rahmen der "Vorsorgeuntersuchung neu" in Österreich angeboten werden, unter Umständen frühzeitig entdeckt werden.
Nach wie vor sind Herz-Kreislauf- und Krebserkrankungen für einen Großteil der Todesfälle in der österreichischen Bevölkerung verantwortlich. Die meisten dieser Erkrankungen entstehen allerdings nicht plötzlich, oft gibt es Vorstadien und Warnzeichen, die sehr früh erkannt und gut behandelt werden können. Daneben existieren bekannte Risikofaktoren, die sich vermeiden oder bekämpfen lassen.
Die Entstehung von später vielfach nur mehr schwer behandelbaren Leiden lässt sich durch vorbeugende Maßnahmen also vermeiden. Dies kann einerseits durch einen gesünderen Lebensstil erreicht werden, andererseits durch spezielle Untersuchungen zur Früherkennung - wie etwa eine Darmspiegelung oder den jährlichen PAP-Abstrich vom Gebärmutterhals.
Welche Empfehlungen gelten für mich?
Dass Personen, die regelmäßig an Vorsorgemaßnahmen teilnehmen, einen Gesundheitsvorteil besitzen, ist wissenschaftlich erwiesen. Für medizinische Laien ist allerdings nicht immer einfach nachzuvollziehen, welche Vorsorgeuntersuchungen zu welchem Zeitpunkt sinnvoll sind und in Anspruch genommen werden sollten.
Zwar sind verschiedene staatliche Stellen, gemeinnützige Vereine und private Organisationen bemüht, Patientinnen mittels Aussendungen, Informationsveranstaltungen und mannigfaltigen Broschüren aufzuklären und zur Vorsorge zu bewegen. Die einzelnen Empfehlungen weichen bei interessanten Fragestellungen - In welchem Alter soll ich die Untersuchung erstmals durchführen lassen? In welchem Abstand sollen weitere Kontrollen erfolgen? - nicht selten etwas voneinander ab.
Auch ändern sich die einzelnen Empfehlungen aufgrund von neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen im Laufe der Zeit, manchmal auch in besonders kurzen Abständen. Bis aus neuen Erkenntnissen offizielle Empfehlungen werden, vergeht zumeist einige Zeit. Für Ärzte ist es daher trotz regelmäßiger Fortbildungsprogramme nicht immer ganz leicht, konkrete Empfehlungen auf dem aktuellsten Stand der Wissenschaft auszusprechen.
Die Frage nach dem Zeitpunkt der ersten Untersuchung oder der Frequenz der Folgeuntersuchungen ist zweifelsohne wichtig. Von größerer Bedeutung ist indes, dass überhaupt Vorsorgemaßnahmen in Anspruch genommen werden. Denn laut Daten der österreichischen Sozialversicherungsträger waren im Jahr 2003 lediglich 12,4 Prozent der anspruchsberechtigten Personen in Österreich bei der jährlichen Basisvorsorgeuntersuchung - wenngleich mit zunehmender Tendenz.
Das österreichische Gesundheitsministerium hat der Bedeutung von Präventivmaßnahmen durch das Konzept der "Vorsorgeuntersuchung neu" im Jahr 2005 sowie das Ausstellen von "Gesundheitspässen" für unterschiedliche Altersgruppen Rechnung getragen. Grundsätzlich aber gilt: Alle Personen ab 18 Jahren mit Wohnsitz in Österreich haben das Recht, an Vorsorgeuntersuchungen teilzunehmen.
Welche Maßnahmen dienen der Krebsvorsorge?
Ein Großteil der bösartigen Tumorerkrankung hat bei frühzeitiger Diagnose und dementsprechend frühzeitig einsetzender Therapie eine deutlich bessere Prognose als bei Behandlungsbeginn in einem späteren Krankheitsstadium. Einfache Tests und Untersuchungen, die Patientinnen selbst durchführen können, sowie regelmäßige ärztliche Kontrollen können daher Leben retten. Das persönliche Krebsrisiko kann zudem durch gesunde Lebensführung - regelmäßige Bewegung, bewusste Ernährung, Verzicht auf Nikotin etc. drastisch gesenkt werden.
Die im Folgenden angeführten, spezifischen Vorsorgeuntersuchungen betreffen häufige Krebserkrankungen der Frau und orientieren sich großteils an den aktuellen Empfehlungen von österreichischen wissenschaftlichen Fachgesellschaften: Deren Richtlinien sind im Allgemeinen etwas "strenger" als andere im Umlauf befindliche Empfehlungen.
Hautkrebs
Es gibt verschiedene Formen von Hautkrebs (Basaliom, Plattenepithel-Karzinom, Melanom). Allen Krebserkrankungen der Haut gemeinsam ist, dass sie durch regelmäßige Selbstuntersuchung der Körperoberfläche in einem frühen Stadium erkannt werden können. Wichtig dabei ist, dass dies regelmäßig erfolgt und dabei auf schwer einsehbare Körperstellen (Kopfhaut, Rücken, Fußsohlen) nicht vergessen wird. Uneinsehbare Stellen können mit Unterstützung des Partners oder eines Familienmitglieds inspiziert werden.
Entscheidend ist die Abgrenzung von harmlosen Muttermalen gegenüber dem Melanom, der bösartigsten Form des Hautkrebses. Besonders gefährdet dafür sind Menschen mit familiärer Vorbelastung und empfindlicher blasser Haut, die sich häufig der Sonne aussetzen. Vor allem Hautveränderungen, die asymmetrisch, unregelmäßig gefärbt und begrenzt sind sowie einen großen Durchmesser aufweisen und schnell wachsen, sind verdächtig und sollten ärztlich begutachtet werden. Spezielle Untersuchungen beim Dermatologen (z.B. Auflicht-Mikroskopie) bringen weitere Sicherheit.
Darmkrebs
In der Vermeidung dieses Tumors spielen Vorsorgeuntersuchungen eine zentrale Rolle. Denn in mehr als 90 Prozent aller Fälle sind vor der Entstehung des bösartigen Karzinoms über viele Jahre hindurch leicht erkennbare, zunächst gutartige Vorstufen gegeben: die Darmpolypen. Diese können mithilfe einer Darmspiegelung aufgespürt und entfernt werden. In diesem Fall wird die Krebserkrankung verhindert, noch bevor sie wirklich aufgetreten ist.
In einem ärztlichen Gespräch sollte abgeklärt werden, ob bei der jeweiligen Frau Risikofaktoren für Darmkrebs vorliegen, also zum Beispiel Darmkrebsfälle in der Verwandtschaft oder chronisch entzündliche Darmerkrankungen (CED). Der behandelnde Arzt oder die behandelnde Ärztin legt in weiterer Folge fest, wann und in welchem Abstand Vorsorgeuntersuchungen durchgeführt werden sollten.
Mit dem sogenannten Okkulttest können mit freiem Auge nicht sichtbare (okkulte) Blutungen aus dem Darm erkannt werden, die einen Hinweis auf Polypen oder Tumoren liefern können. Diese Untersuchung unter Anwendung eines Teststreifens ist einfach und kann in den eigenen vier Wänden durchgeführt werden. Allerdings liefert sie häufig falsch negative Ergebnisse, da viele Polypen bzw. Tumoren zum Zeitpunkt der Selbstuntersuchung nicht bluten, sowie falsch positive Ergebnisse, da auch Blutungen anderer Ursache - etwa aus Hämorrhoiden - angezeigt werden. Die Dickdarmspiegelung (Koloskopie) ist eine Untersuchung des Dickdarms mithilfe eines biegsamen, schlauchförmigen optischen Untersuchungsgeräts, dem Koloskop, mit dem auch Gewebeproben entnommen und kleine operative Behandlungen durchgeführt werden können.
Die Österreichische Gesellschaft für Gastroenterologie und Hepatologie spricht folgende Empfehlungen aus: Ab dem 40. Lebensjahr jährlich Abtastung des Mastdarms durch den Arzt (digitale Rektaluntersuchung) sowie Okkulttest. Ab dem 50. Lebensjahr Koloskopie im Abstand von fünf bis sieben Jahren. Liegen Risikofaktoren für Darmkrebs vor oder werden in den Untersuchungen krankhafte Veränderungen festgestellt, sind früher einsetzende bzw. engmaschigere (in kürzeren Intervallen durchgeführte) Kontrollen vorgesehen.
Lungenkrebs
Das Bronchuskarzinom zählt zu den häufigsten Tumoren. Nach Angaben der Statistik Austria erkrankten im Jahr 2003 hierzulande mehr als 2.600 Männer und knapp 1.200 Frauen an dem bösartigen Tumor. Hauptursache für die Erkrankung ist das Rauchen. Da immer mehr Frauen zur Zigarette greifen, steigt die Anzahl der Patientinnen mit Lungenkrebs an.
Eine spezifische Vorsorgeuntersuchung zur Früherkennung des Bronchuskarzinoms existiert nicht. Allerdings können im Rahmen von ärztlichen Routineuntersuchungen gegebenenfalls verdächtige Veränderungen der Lunge festgestellt und einer weiteren Abklärung mittels Röntgen oder Bronchoskopie zugeführt werden.
Brustkrebs
In Österreich werden jährlich nahezu 5.000 neue Fälle von Brustkrebs (Mammakarzinom) diagnostiziert. Das höchste Risiko für diese Erkrankung weisen Frauen auf, in deren Verwandtschaft Brustkrebs bereits aufgetreten ist. Sind keine Risikofaktoren gegeben, sollte zwischen dem 20. und 25. Lebensjahr damit begonnen werden, einmal monatlich - am besten am siebten Zyklustag - eine Selbstuntersuchung der Brust durchzuführen. Ergänzend sollte zweimal jährlich eine Tastuntersuchung durch den Arzt erfolgen.
Die Mammographie, also die Röntgenuntersuchung der Brust, und ein Ultraschall des Brustgewebes (Mammasonographie), mithilfe derer auch nicht-tastbare Tumoren aufgespürt werden können, werden ab dem 40. Lebensjahr alle zwei Jahre empfohlen. Die erstmalige Mammographie (Basis-Mammographie) wird derzeit für das 35. Lebensjahr angeraten. Ein wissenschaftlich gesicherter Nutzen für die gültige Vorgehensweise bei der Mammographie liegt gegenwärtig allerdings noch nicht vor.
Bestehen bei einer Patientin Risikofaktoren für Brustkrebs sind früher einsetzende bzw. engmaschigere Kontrollen vorgesehen.
Gebärmutterhalskrebs
Der Gebärmutterhalskrebs (Zervixkarzinom) ist nach wie vor eine der häufigsten Krebserkrankungen der Frau, doch werden in Österreich dank effizienter, spezifischer Vorsorgeuntersuchungen über 60 Prozent der Fälle noch als gut behandelbare Krebsvorstufen entdeckt.
Die Krebsabstrichuntersuchung vom Gebärmutterhals (PAP-Abstrich) sollte im Allgemeinen jährlich ab dem 20. Lebensjahr durchgeführt werden. Bei Vorliegen von Risikofaktoren (z.B. Geschlechtskrankheiten) können von den behandelnden Ärzten engmaschigere Kontrollen festgelegt werden. Ergeben mehrere aufeinander folgende Abstriche jeweils unauffällige Befunde, können die Untersuchungen aber auch in größeren Intervallen vorgenommen werden.
Weitere häufige Krebsformen
Weitere häufige Krebsformen der Frau sind der Gebärmutterkörperkrebs (Korpus- oder Endometriumkarzinom) und der Eierstockkrebs (Ovarialkarzinom). Das Korpuskarzinom (935 Neuerkrankungen im Jahre 2003) macht sich meist frühzeitig durch abnorme vaginale Blutungen bemerkbar, es wird daher häufig in einem noch gut behandelbaren Stadium erkannt.
Das Ovarialkarzinom hingegen (755 Neuerkrankungen im Jahre 2003) verursacht erst spät Beschwerden, weshalb die Erkrankung meist in einem fortgeschrittenen Stadium entdeckt wird. Die Prognose ist dementsprechend ungünstig. Für beide Krebsformen sind keine klassischen Vorsorgeuntersuchungen bekannt. Allerdings können durch jährliche gynäkologische Kontrollen (gegebenenfalls inklusive Ultraschall & Tumormarker-Bestimmung) verdächtige Veränderungen rechtzeitig erkannt, abgeklärt und gegebenenfalls behandelt werden.
Hinweise für das Bestehen anderer tumoröser Erkrankungen können mithilfe der Blut- und Harnuntersuchungen, die im Rahmen der "Vorsorgeuntersuchung neu" in Österreich angeboten werden, unter Umständen frühzeitig entdeckt werden.
<i>::: Jasmin war SexarbeiterIn, später BetreiberIn und bis Ende 2010 für das Sexworker Forum mit besonderen Engagement in der Öffentlichkeitsarbeit tätig :::</i>
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Wie werden PAP Werte bei Krebsabstrichen bewertet.
Da leider manche Frauenärzte noch immer nicht auf Aufklärung setzten,
sondern Patientinnen mit unverständlichen Diagnosen und Fachbegriffen (für die Patientinnen) entlassen, werde ich hier einige Fachbegriffe
erötern die so manche Depression bei den Betroffenen verhindern werden.
Wie werden PAP Werte bei Krebsabstrichen bewertet.
Der Zellabstrich wird je nach Untersuchungsresultat in fünf Klassen eingeteilt. Diese Klassen sind nach dem griechischen Arzt Papanicolaou benannt:
Pap I und Pap II sind Normalbefunde.
Pap II sollte allerdings kontrolliert werden.
Meistens werden dabei Zellen gefunden, die auf eine Entzündung hinweisen.
Pap III ist ein zweifelhafter Abstrich. Kontrolle und Abklärung sind innerhalb von drei Monaten notwendig. Auch hier finden sich meistens entzündliche Veränderungen, die aber gravierender sind als beim Pap II. Die Entzündung sollte behandelt und dann erneut kontrolliert werden.
Pap III D ist die erste Auffälligkeit mit leichten Zellveränderungen, die nach drei Monaten erneut kontrolliert werden müssen. Man nennt es leichte bis mittlere Dysplasie. Häufig findet sich so ein Abstrichbefund bei der Infektion mit dem HP-Virus. Wenn der Befund länger als ein Jahr bestehen bleibt, sollte eine feingewebliche Untersuchung durchgeführt werden.
Pap IV und Pap V sind verdächtige Abstriche. Der Arzt muss den Befund sofort abklären und gegebenenfalls eingreifen. Es werden schwer veränderte Zellen (schwere Dysplasie) gefunden.
Bei Klasse IV A wird eine Konisation durchgeführt, dabei wird ein Kegel aus dem Gebärmutterhals geschnitten.
Bei Klasse IV B besteht schon der dringende Krebsverdacht, allerdings eher noch oberflächlich in der Ausdehnung.
Klasse V Es besteht der Verdacht, dass der Krebs schon in die Tiefe vorgedrungen ist. Bei den beiden letzten Ergebnissen werden zusätzlich zu der Konisation Proben (Biopsien) entnommen.
Pap 0 bedeutet, dass der Abstrich nicht auswertbar ist. Solche Abstriche müssen innerhalb von 14 Tagen wiederholt werden.
sondern Patientinnen mit unverständlichen Diagnosen und Fachbegriffen (für die Patientinnen) entlassen, werde ich hier einige Fachbegriffe
erötern die so manche Depression bei den Betroffenen verhindern werden.
Wie werden PAP Werte bei Krebsabstrichen bewertet.
Der Zellabstrich wird je nach Untersuchungsresultat in fünf Klassen eingeteilt. Diese Klassen sind nach dem griechischen Arzt Papanicolaou benannt:
Pap I und Pap II sind Normalbefunde.
Pap II sollte allerdings kontrolliert werden.
Meistens werden dabei Zellen gefunden, die auf eine Entzündung hinweisen.
Pap III ist ein zweifelhafter Abstrich. Kontrolle und Abklärung sind innerhalb von drei Monaten notwendig. Auch hier finden sich meistens entzündliche Veränderungen, die aber gravierender sind als beim Pap II. Die Entzündung sollte behandelt und dann erneut kontrolliert werden.
Pap III D ist die erste Auffälligkeit mit leichten Zellveränderungen, die nach drei Monaten erneut kontrolliert werden müssen. Man nennt es leichte bis mittlere Dysplasie. Häufig findet sich so ein Abstrichbefund bei der Infektion mit dem HP-Virus. Wenn der Befund länger als ein Jahr bestehen bleibt, sollte eine feingewebliche Untersuchung durchgeführt werden.
Pap IV und Pap V sind verdächtige Abstriche. Der Arzt muss den Befund sofort abklären und gegebenenfalls eingreifen. Es werden schwer veränderte Zellen (schwere Dysplasie) gefunden.
Bei Klasse IV A wird eine Konisation durchgeführt, dabei wird ein Kegel aus dem Gebärmutterhals geschnitten.
Bei Klasse IV B besteht schon der dringende Krebsverdacht, allerdings eher noch oberflächlich in der Ausdehnung.
Klasse V Es besteht der Verdacht, dass der Krebs schon in die Tiefe vorgedrungen ist. Bei den beiden letzten Ergebnissen werden zusätzlich zu der Konisation Proben (Biopsien) entnommen.
Pap 0 bedeutet, dass der Abstrich nicht auswertbar ist. Solche Abstriche müssen innerhalb von 14 Tagen wiederholt werden.
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17.9.2014
Mädchen meiden die Spritze
7000 Frauen erkranken jedes Jahr an Gebärmutterhalskrebs. 1600 sterben daran. Zwar gibt es eine Impfung, die die Entstehung des Karzinoms verhindern kann. Aber nicht mal jedes dritte junge Mädchen lässt sich impfen.
Frankfurt "Es ist die Verwirklichung eines Menschheitstraums", schwärmt Prof. Dr. Volker Möbus, Chefarzt der Klinik für Gynäkologie und Geburtshilfe am Klinikum Höchst. Erstmals in der Geschichte der Medizin ist es möglich, durch eine Impfung die Entstehung eines bösartigen Tumors zu verhindern. Dumm nur, dass das Interesse an diesem Menschheitstraum seit der Einführung der Impfung 2007 relativ gering ist. Nicht mal jedes dritte junge Mädchen in Deutschland nutzt die Chance, sich gegen humane Papillomviren (HPV) impfen zu lassen, bedauert Möbus: "30 Prozent ist nichts!" HP-Viren können Gebärmutterhalskrebs, aber auch andere Karzinome im Genital- und Rachenbereich verursachen.
Frühere Impfung
Das Robert-Koch-Institut (RKI) empfiehlt die Impfung neuerdings für Mädchen zwischen neun und vierzehn Jahren - und damit drei Jahre früher als bisher. So will das RKI erreichen, dass möglichst viele Mädchen geschützt sind, bevor sie sexuell aktiv werden. Die Infektion mit HP-Viren ist eine typische Geschlechtskrankheit, "so wie Tripper", erläutert Prof. Möbus. Dabei gilt: Je mehr unterschiedliche Sexualpartner eine Frau hat, umso höher das Risiko.
Drei von vier sexuell aktiven Frauen infizieren sich, viele schaffen es jedoch mit dem eigenen Immunsystem, das Virus zu besiegen. Der Rest -etwa 15 bis 20 Prozent der Infizierten -läuft Gefahr, irgendwann Gebärmutterhalskrebs zu entwickeln. Hat sich das Virus erstmal im Körper ausgebreitet, gibt es kein Medikament mehr, das es vertreiben könnte, betont Möbus. HP-Viren nisten sich direkt in der DNA der Zellen ein, also im Erbgut. Von der Ansteckung mit HP-Viren bis zu einer Krebserkrankung vergehen in der Regel drei bis zehn Jahre.
Zur Vorsorge gehen
Ob eine Infektion vorliegt, zeigt der Abstrich, den der Frauenarzt bei den jährlich empfohlenen Vorsorgeuntersuchungen macht. Dabei kann er auch feststellen, ob sich möglicherweise Krebsvorstufen (Neoplasien) gebildet haben. Ist dies der Fall, muss ein Teil des Gebärmutterhalses entfernt werden. Das Krebsrisiko ist damit zunächst gebannt, allerdings steigt das Risiko einer Frühgeburt, sollte die Patientin irgendwann schwanger werden.
Dies alles könne mit einer Impfung vermieden werden, sagt Prof. Möbus. Das belegen unter anderem Studien aus Australien, wo neun von zehn Mädchen gegen HPV geimpft sind. Mit Erfolg: Feigwarzen - ebenfalls eine Geschlechtskrankheit, die von HP-Viren ausgelöst werden kann - treten dort kaum noch auf, ebenso wenig wie Neoplasien. Dass das Interesse an der Impfung hierzulande so gering ist, hängt laut Prof. Möbus auch damit zusammen, dass Deutschland ein impfkritisches Land sei. Dabei sei die Impfung gut verträglich, sagt Prof. Möbus. Weil sie direkt in den Oberarmmuskel gespritzt werde, schmerze sie aber ein wenig.
Dass das RKI empfiehlt, junge Mädchen jetzt schon im Alter von neun Jahren zu impfen, begrüßt Prof. Möbus.
Er verspricht sich davon, dass mehr Mädchen erreicht werden, weil sie in diesem Alter noch regelmäßig zur Vorsorgeuntersuchung zum Kinderarzt gingen. Später, in der Pubertät, seien viele Mädchen nicht mehr so "impfwillig", erläutert Prof. Möbus. Zudem sind im Alter zwischen neun und vierzehn nur zwei Impfungen nötig, später sind es drei. Der Impfschutz hält ein Leben lang.
Die beiden zugelassenen Impfstoffe immunisieren gegen die beiden Virustypen, die für 70 bis 80 Prozent der Gebärmutterhalskarzinome verantwortlich sind. Einen hundertprozentigen Schutz gibt es nicht. "Geimpft zu sein heißt nicht, dass man nicht mehr zur Vorsorge gehen muss", mahnt Prof. Möbus.
http://www.fnp.de/lokales/frankfurt/Mae ... 75,1035880
Mädchen meiden die Spritze
7000 Frauen erkranken jedes Jahr an Gebärmutterhalskrebs. 1600 sterben daran. Zwar gibt es eine Impfung, die die Entstehung des Karzinoms verhindern kann. Aber nicht mal jedes dritte junge Mädchen lässt sich impfen.
Frankfurt "Es ist die Verwirklichung eines Menschheitstraums", schwärmt Prof. Dr. Volker Möbus, Chefarzt der Klinik für Gynäkologie und Geburtshilfe am Klinikum Höchst. Erstmals in der Geschichte der Medizin ist es möglich, durch eine Impfung die Entstehung eines bösartigen Tumors zu verhindern. Dumm nur, dass das Interesse an diesem Menschheitstraum seit der Einführung der Impfung 2007 relativ gering ist. Nicht mal jedes dritte junge Mädchen in Deutschland nutzt die Chance, sich gegen humane Papillomviren (HPV) impfen zu lassen, bedauert Möbus: "30 Prozent ist nichts!" HP-Viren können Gebärmutterhalskrebs, aber auch andere Karzinome im Genital- und Rachenbereich verursachen.
Frühere Impfung
Das Robert-Koch-Institut (RKI) empfiehlt die Impfung neuerdings für Mädchen zwischen neun und vierzehn Jahren - und damit drei Jahre früher als bisher. So will das RKI erreichen, dass möglichst viele Mädchen geschützt sind, bevor sie sexuell aktiv werden. Die Infektion mit HP-Viren ist eine typische Geschlechtskrankheit, "so wie Tripper", erläutert Prof. Möbus. Dabei gilt: Je mehr unterschiedliche Sexualpartner eine Frau hat, umso höher das Risiko.
Drei von vier sexuell aktiven Frauen infizieren sich, viele schaffen es jedoch mit dem eigenen Immunsystem, das Virus zu besiegen. Der Rest -etwa 15 bis 20 Prozent der Infizierten -läuft Gefahr, irgendwann Gebärmutterhalskrebs zu entwickeln. Hat sich das Virus erstmal im Körper ausgebreitet, gibt es kein Medikament mehr, das es vertreiben könnte, betont Möbus. HP-Viren nisten sich direkt in der DNA der Zellen ein, also im Erbgut. Von der Ansteckung mit HP-Viren bis zu einer Krebserkrankung vergehen in der Regel drei bis zehn Jahre.
Zur Vorsorge gehen
Ob eine Infektion vorliegt, zeigt der Abstrich, den der Frauenarzt bei den jährlich empfohlenen Vorsorgeuntersuchungen macht. Dabei kann er auch feststellen, ob sich möglicherweise Krebsvorstufen (Neoplasien) gebildet haben. Ist dies der Fall, muss ein Teil des Gebärmutterhalses entfernt werden. Das Krebsrisiko ist damit zunächst gebannt, allerdings steigt das Risiko einer Frühgeburt, sollte die Patientin irgendwann schwanger werden.
Dies alles könne mit einer Impfung vermieden werden, sagt Prof. Möbus. Das belegen unter anderem Studien aus Australien, wo neun von zehn Mädchen gegen HPV geimpft sind. Mit Erfolg: Feigwarzen - ebenfalls eine Geschlechtskrankheit, die von HP-Viren ausgelöst werden kann - treten dort kaum noch auf, ebenso wenig wie Neoplasien. Dass das Interesse an der Impfung hierzulande so gering ist, hängt laut Prof. Möbus auch damit zusammen, dass Deutschland ein impfkritisches Land sei. Dabei sei die Impfung gut verträglich, sagt Prof. Möbus. Weil sie direkt in den Oberarmmuskel gespritzt werde, schmerze sie aber ein wenig.
Dass das RKI empfiehlt, junge Mädchen jetzt schon im Alter von neun Jahren zu impfen, begrüßt Prof. Möbus.
Er verspricht sich davon, dass mehr Mädchen erreicht werden, weil sie in diesem Alter noch regelmäßig zur Vorsorgeuntersuchung zum Kinderarzt gingen. Später, in der Pubertät, seien viele Mädchen nicht mehr so "impfwillig", erläutert Prof. Möbus. Zudem sind im Alter zwischen neun und vierzehn nur zwei Impfungen nötig, später sind es drei. Der Impfschutz hält ein Leben lang.
Die beiden zugelassenen Impfstoffe immunisieren gegen die beiden Virustypen, die für 70 bis 80 Prozent der Gebärmutterhalskarzinome verantwortlich sind. Einen hundertprozentigen Schutz gibt es nicht. "Geimpft zu sein heißt nicht, dass man nicht mehr zur Vorsorge gehen muss", mahnt Prof. Möbus.
http://www.fnp.de/lokales/frankfurt/Mae ... 75,1035880
I wouldn't say I have super-powers so much as I live in a world where no one seems to be able to do normal things.
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- Ich bin: Keine Angabe
@ nina
das problem mit der impfung (hpv impfung) ist, dass sie doch erst relativ spät rausgekommen ist.
die kasse übernimmt die kosten nur bis zum max 18ten lebensjahr (als ich 18 war, gab es die impfung noch nicht).
ebenso findet, meines erachtens, zu wenig aufklärung diesbezüglich statt. jeder kennt hep und hiv aber von anderen krankheiten hat kaum noch jemand etwas gehört.
ich werde mich jetzt trotzdem impfen lassen.
was bedeutet das?
zuerst wird getestet ob ich schon hpv habe - sonst lohnt sich ja die impfung nicht. dieser test kostet zwischen 25 bis 50 euro.
die impfung besteht aus drei impfdosen (den genauen zeitlichen abstand habe ich jetzt nicht mehr im kopf) und kostet500 euro (!!!). die kasse übernimmt für über 18 jährige keinen cent...
das problem mit der impfung (hpv impfung) ist, dass sie doch erst relativ spät rausgekommen ist.
die kasse übernimmt die kosten nur bis zum max 18ten lebensjahr (als ich 18 war, gab es die impfung noch nicht).
ebenso findet, meines erachtens, zu wenig aufklärung diesbezüglich statt. jeder kennt hep und hiv aber von anderen krankheiten hat kaum noch jemand etwas gehört.
ich werde mich jetzt trotzdem impfen lassen.
was bedeutet das?
zuerst wird getestet ob ich schon hpv habe - sonst lohnt sich ja die impfung nicht. dieser test kostet zwischen 25 bis 50 euro.
die impfung besteht aus drei impfdosen (den genauen zeitlichen abstand habe ich jetzt nicht mehr im kopf) und kostet500 euro (!!!). die kasse übernimmt für über 18 jährige keinen cent...
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Krankenkassen
@ nina & @ alle
Das ist ja mal wieder eine Unverschämtheit wenn die Kosten nicht übernommen werden. Wozu bezahlt man immer höhere Beiträge? Gilt das für alle Kassen? Da gibt es manchmal Unterschiede.
Auch werden in einigen Fällen Vorsorge- und Impfkosten übernommen wenn es eine beruflich bedingte erhöhte Gefährdung gibt.
Das ist ja mal wieder eine Unverschämtheit wenn die Kosten nicht übernommen werden. Wozu bezahlt man immer höhere Beiträge? Gilt das für alle Kassen? Da gibt es manchmal Unterschiede.
Auch werden in einigen Fällen Vorsorge- und Impfkosten übernommen wenn es eine beruflich bedingte erhöhte Gefährdung gibt.
Welches Problem auch immer in der Gesellschaft besteht-
der Staat weiss eine völlig irre Problemlösung die niemandem nützt, aber Arbeitsplätze im Beamtenapparat schafft. H.S.
der Staat weiss eine völlig irre Problemlösung die niemandem nützt, aber Arbeitsplätze im Beamtenapparat schafft. H.S.
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RE: Krebsvorsorge bei Frauen
Zu den letzten drei Beiträgen (HPV-Impfung):
Wenn Prof. Möbus sagt, erstmals in der Geschichte der Medizin sei es möglich, durch eine Impfung die Entstehung eines bösartigen Tumors zu verhindern, und sich dabei auf die HPV-Impfung bezieht, so ist das nicht ganz richtig: schon seit über 30 Jahren besteht die Möglichkeit der Impfung gegen Hepatitis B (ebenfalls für Sexarbeiterinnen interessant, sofern noch nicht geimpft), die ebenfalls bösartige Tumore verhindert – und zwar Leberkrebs, der sich bei chronisch Hepatitis-B-Infizierten nach Jahrzehnten direkt oder über den Umweg über eine Leberzirrhose entwickeln kann.
Richtig ist aber, dass die HPV-Impfung unter dem Gesichtspunkt des Krebsschutzes vermarktet wird, was bei der Hepatitis-B-Impfung nicht der Fall ist (keiner spricht da von einer „Impfung gegen Leberzirrhose und Leberkrebs“ – was auch insofern irreführend wäre, weil die Impfung nicht gegen Hepatitis C schützt, eine weitere wichtige infektiöse Quelle für Leberzirrhose und Leberkrebs). Bei HPV gehen inzwischen manche Forscher davon aus, dass 5 % aller Krebserkrankungen durch HPV verursacht sind.
Was die HPV-Impfkosten betrifft, ist das für Erwachsene tatsächlich ein Problem. Die Krankenkassen müssen nur Impfungen bezahlen, die von der Ständigen Impfkommission beim Robert-Koch-Institut (STIKO) öffentlich empfohlen werden, und die STIKO ist in der HPV-Frage seit Jahren sehr konservativ. Jetzt wurden die HPV-Empfehlungen überarbeitet, aber nur in dem Sinne, dass das empfohlene Impfalter vorverlegt wurde (was absolut Sinn macht; die in jungen Jahren erworbenen HPV-Infektionen gelten in manchen Studien als besonders riskant). An Jungen (wie in manchen anderen Ländern) und „ältere“ Frauen (über 18) wurde weiterhin nicht gedacht.
Die Sächsische Impfkommission (SIKO) geht da schon seit Jahren weiter. Sie empfiehlt die Impfung von Frauen bis 26 Jahre als Regelimpfung (!) und weist auf die Möglichkeit der Impfung von Männern mit dem viervalenten Impfstoff hin.
http://www.ghuss.de/impfen/Synopsis_Erwachsene_2014.pdf
Warum müssen die Krankenkassen die Impfung über 18 Jahren nicht bezahlen, und warum ist die STIKO so zurückhaltend, wenn es um „ältere“ Frauen geht?
Dies hängt wohl mit der Impfeffizienz, dem Impfschutz, zusammen, der mit steigendem Alter/zunehmender sexueller Erfahrung sinkt. Der höchste Schutzeffekt vor persistierenden HPV-Infektionen (Typ 16 und 18) und daraus resultierenden Dysplasien (und in der Endkonsequenz, nach vielen Jahren/Jahrzehnten, Gebärmutterhalskrebs und andere HPV-bedingte Krebse) wird erreicht, wenn die Impfung vor dem ersten Geschlechtsverkehr stattfindet.
Ist eine Frau älter und zum Zeitpunkt der Impfung gerade mit einem impfpräventiblen HPV-Typ infiziert (durch einen HPV-Test beim Frauenarzt feststellbar), hat die Impfung nur noch einen geringen Nutzen. Das ist quasi der Worst-Case für den Impfnutzen, andere Impfwirkungen (auf den jeweils anderen HPV-Typ, Schutz vor HPV-Infektionen im Rachenraum usw.) sind aber selbst dann noch gegeben.
Dazwischen stehen Frauen, die aktuell nicht mit HPV infiziert sind (d.h. beim HPV-Test beim Frauenarzt wäre kein HPV 16+18 nachweisbar), aber früher schon einmal infiziert waren. Hier bietet die Impfung einen moderaten (aber nicht vollständigen) Schutz vor Reinfektionen oder Reaktivierungen, wie ohnehin die Impfung (selbst bei rechtzeitiger Impfung im Kindesalter) keinen 100%-Schutz vor Gebärmutterhalskrebs bietet (weil nicht alle HPV-Typen, die diesen Krebs verursachen, von der Impfung voll angesprochen werden), und Vorsorgeuntersuchungen auf Gebärmutterhalskrebs daher auch für Geimpfte weiterhin wichtig sind.
Vielleicht kommt aber in nächster Zeit etwas Bewegung in die Frage nach der Impfung „älterer“ Frauen (ab/über 18 Jahre und vor allem auch ab 26 Jahre):
Am 1.9.2014 ist eine Studie erschienen (VIVIANE-Studie), die so frisch ist, dass sie noch nicht mal gedruckt ist. Hier zeigte sich bei einer durchschnittlichen Beobachtungszeit von 40,3 Monaten ein Schutzeffekt der Impfung von ca. 80 % bei 26- bis 45 Jahre alten Frauen in Bezug auf mehr als 6 Monate persistierende HPV-16/-18-Infektionen und Gebärmutterhals-Dysplasien. Allerdings bezieht sich diese Auswertung auf Frauen, die zum Impfzeitpunkt keine Hinweise auf HPV-bedingte Erkrankungen lieferten und damals keine oder nur geringgradige Dysplasien aufwiesen.
Schlussfolgerung:
“In women older than 25 years, the HPV 16/18 vaccine is efficacious against infections and cervical abnormalities associated with the vaccine types, as well as infections with the non-vaccine HPV types 31 and 45” (SKINNER SR et al., 2014):
http://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/25189358
Wichtig ist allerdings, dass diese Studie mit dem bivalenten Impfstoff (Cervarix) durchgeführt wurde. Dieser führt aufgrund eines zusätzlichen Adjuvans zu höherer Antikörperbildung als der Vierfach-Impfstoff, bietet allerdings keinen Schutz vor den zwar unangenehmen, aber nicht lebensgefährlichen Genitalwarzen. Ob der Vierfach-Impfstoff in dieser Altersgruppe ebenso gute Ergebnisse gegenüber HPV-16/18 und Dysplasien liefern würde, ist ungeklärt, aber angesichts niedrigerer Antikörpertiter nicht selbstverständlich. Erwachsene Frauen sollten also gut abwägen, welchen Impfstoff sie wählen.
Mit diesen neuen Daten wird es für Krankenkassen argumentativ schwieriger werden, erwachsenen Frauen die Kostenübernahme für die Impfung zu verweigern. Einige gesetzliche Krankenkassen haben die Impfung schon auf freiwilliger Basis (als sogenannte Satzungsleistung) für Frauen bis einschl. 25 Jahre zugesagt, nachdem die Sächsische Impfkommission die HPV-Impfung in dieser Altersgruppe zur Regelimpfung erklärt hatte. Mit der VIVIANE-Studie könnte nun auch die 26-Jahres-Grenze ins Bröckeln geraten.
Was können Sexarbeiterinnen tun, die sich impfen lassen wollen?
Wer sich unsicher ist, findet hier weitere Informationen für Sexarbeiterinnen:
http://freepdfhosting.com/76654add31.pdf
Wenn es um die Kostenübernahme durch Krankenkassen geht, kommt es zunächst darauf an, ob man privat oder gesetzlich versichert ist (in Deutschland; zu anderen Ländern kann ich nichts sagen).
Bei Privatversicherten steht die Entscheidung in der Freiheit der jeweiligen Versicherung bzw. des zuständigen Sachbearbeiters (es sei denn, es ist in den Versicherungsbedingungen der konkreten Versicherung konkret geregelt). Also letztendlich eine Kulanzfrage. Es kommt dann darauf an, gut zu argumentieren, dass die Versicherung sich (a) entweder ethisch verpflichtet fühlt, (b) die Impfung selbst als sinnvoll erachtet, oder (c) gar als ein für die Versicherung „günstiges“ Geschäft versteht, weil sie hofft, dass Folgekosten aus HPV-Erkrankungen (z.B. operative Eingriffe am Gebärmutterhals) erspart werden (d.h. das Risiko sinkt, dass solche Eingriffe erforderlich werden)..
Argumente seitens der versicherten Sexarbeiterin können sein:
--- Für Sexarbeiterinnen bis 26 Jahre: die Empfehlungen der Sächsischen Impfkommission sowie die daraus resultierende Bereitschaft mancher gesetzlichen Krankenkassen, die Impfung bis 26 Jahre zu bezahlen.
--- Die VIVIANE-Studie (Link zu SKINNER SR et al. 2014, siehe oben)
--- Sofern man sich gegenüber der Versicherung als Sexarbeiterin zu erkennen gibt, das Argument, dass Sexarbeiterinnen ein mehrfach höheres Risiko für HPV-Infektionen und 3- bis 5-mal höheres Risiko für schwere Dysplasien am Gebärmutterhals haben im Vergleich zur Durchschnittsbevölkerung, wobei man auf folgende Abhandlung verweisen kann, in der die höheren Risiken ausführlich dargelegt sind. Es wird anhand von Graphiken erläutert, dass die "verspätete" Impfung von Sexarbeiterinnen sogar einen absolut größeren Nutzen (an verhinderter Krankheitslast) bietet als die Regelimpfung von Mädchen der Allgemeinbevölkerung, die (später) nicht der Sexarbeit nachgehen.
http://freepdfhosting.com/76654add31.pdf
In der gesetzlichen Krankenkasse wird es schwieriger sein, weil der einzelne Sachbearbeiter da weniger Freiheiten hat. Sexarbeiterinnen bis 26 Jahre können es aber auf jeden Fall mit dem Hinweis auf die Sächsische Impfkommission versuchen, und vielleicht gehört ihre Krankenkasse ja ohnehin zu denen, die bis 26 Jahre sowieso (völlig routinemäßig) bezahlen, ohne dass man sich als Sexarbeiterin outen oder Gründe nennen muss.
In allen anderen Fällen bleibt nur das Argumentieren, wie gegenüber den privaten Krankenkassen beschrieben, wobei man sich dann aber als Sexarbeiterin outen müsste, und man sollte dann auf die VIVIANE-Studie und den oben genannten FREEPDFHOSTING-LINK hinweisen.
Hat man schon einen ablehnenden Bescheid der Krankenkasse, sollte man versuchen, dagegen Widerspruch oder Einspruch einzulegen und man könnte die Verweise auf die Arbeit von SKINNER et al. und den FREEPDFHOSTING-LINK zum Bestandteil des Widerspruchs/Einspruchs erklären. Wenn man sich dann noch als Sexarbeiterin zu erkennen gibt, dürfte es für die Krankenkasse jedenfalls nicht einfach sein, dem zu widersprechen.
Meine Erfahrung ist, dass man bei der gesetzlichen Krankenkasse bzw. dem MDK durchaus gute Chancen hat, wenn man sehr gut wissenschaftlich argumentiert.
Sexarbeiterinnen aus dem östlichen Ausland können sich im Heimatland in der Regel etwas billiger impfen lassen (der Impfstoff ist dort etwas billiger als in Deutschland, in Relation zum Einkommen der Bevölkerung in diesen Ländern gerechnet aber noch stärker überteuert). Wer sich aber für die Impfung entschieden hat, sollte sie nicht lange aufschieben, denn solange steht er weiter „unter Risiko“.
Wer sich als Sexarbeiterin besuchsweise in Deutschland befindet und nur über eine im Heimatland oder in Deutschland abgeschlossene (Incoming-)Reise-Krankenversicherung verfügt (also eine "günstige Notlösung", die immer noch besser ist, als überhaupt nicht krankenversichert zu sein), kann sich allerdings die Mühe sparen, von dieser Versicherung die Kostenübernahme für eine HPV-Impfung einzufordern. Bei Reiseversicherungen ist dies nicht zu erwarten und entspricht nicht deren Zweck.
Eddy
Wenn Prof. Möbus sagt, erstmals in der Geschichte der Medizin sei es möglich, durch eine Impfung die Entstehung eines bösartigen Tumors zu verhindern, und sich dabei auf die HPV-Impfung bezieht, so ist das nicht ganz richtig: schon seit über 30 Jahren besteht die Möglichkeit der Impfung gegen Hepatitis B (ebenfalls für Sexarbeiterinnen interessant, sofern noch nicht geimpft), die ebenfalls bösartige Tumore verhindert – und zwar Leberkrebs, der sich bei chronisch Hepatitis-B-Infizierten nach Jahrzehnten direkt oder über den Umweg über eine Leberzirrhose entwickeln kann.
Richtig ist aber, dass die HPV-Impfung unter dem Gesichtspunkt des Krebsschutzes vermarktet wird, was bei der Hepatitis-B-Impfung nicht der Fall ist (keiner spricht da von einer „Impfung gegen Leberzirrhose und Leberkrebs“ – was auch insofern irreführend wäre, weil die Impfung nicht gegen Hepatitis C schützt, eine weitere wichtige infektiöse Quelle für Leberzirrhose und Leberkrebs). Bei HPV gehen inzwischen manche Forscher davon aus, dass 5 % aller Krebserkrankungen durch HPV verursacht sind.
Was die HPV-Impfkosten betrifft, ist das für Erwachsene tatsächlich ein Problem. Die Krankenkassen müssen nur Impfungen bezahlen, die von der Ständigen Impfkommission beim Robert-Koch-Institut (STIKO) öffentlich empfohlen werden, und die STIKO ist in der HPV-Frage seit Jahren sehr konservativ. Jetzt wurden die HPV-Empfehlungen überarbeitet, aber nur in dem Sinne, dass das empfohlene Impfalter vorverlegt wurde (was absolut Sinn macht; die in jungen Jahren erworbenen HPV-Infektionen gelten in manchen Studien als besonders riskant). An Jungen (wie in manchen anderen Ländern) und „ältere“ Frauen (über 18) wurde weiterhin nicht gedacht.
Die Sächsische Impfkommission (SIKO) geht da schon seit Jahren weiter. Sie empfiehlt die Impfung von Frauen bis 26 Jahre als Regelimpfung (!) und weist auf die Möglichkeit der Impfung von Männern mit dem viervalenten Impfstoff hin.
http://www.ghuss.de/impfen/Synopsis_Erwachsene_2014.pdf
Warum müssen die Krankenkassen die Impfung über 18 Jahren nicht bezahlen, und warum ist die STIKO so zurückhaltend, wenn es um „ältere“ Frauen geht?
Dies hängt wohl mit der Impfeffizienz, dem Impfschutz, zusammen, der mit steigendem Alter/zunehmender sexueller Erfahrung sinkt. Der höchste Schutzeffekt vor persistierenden HPV-Infektionen (Typ 16 und 18) und daraus resultierenden Dysplasien (und in der Endkonsequenz, nach vielen Jahren/Jahrzehnten, Gebärmutterhalskrebs und andere HPV-bedingte Krebse) wird erreicht, wenn die Impfung vor dem ersten Geschlechtsverkehr stattfindet.
Ist eine Frau älter und zum Zeitpunkt der Impfung gerade mit einem impfpräventiblen HPV-Typ infiziert (durch einen HPV-Test beim Frauenarzt feststellbar), hat die Impfung nur noch einen geringen Nutzen. Das ist quasi der Worst-Case für den Impfnutzen, andere Impfwirkungen (auf den jeweils anderen HPV-Typ, Schutz vor HPV-Infektionen im Rachenraum usw.) sind aber selbst dann noch gegeben.
Dazwischen stehen Frauen, die aktuell nicht mit HPV infiziert sind (d.h. beim HPV-Test beim Frauenarzt wäre kein HPV 16+18 nachweisbar), aber früher schon einmal infiziert waren. Hier bietet die Impfung einen moderaten (aber nicht vollständigen) Schutz vor Reinfektionen oder Reaktivierungen, wie ohnehin die Impfung (selbst bei rechtzeitiger Impfung im Kindesalter) keinen 100%-Schutz vor Gebärmutterhalskrebs bietet (weil nicht alle HPV-Typen, die diesen Krebs verursachen, von der Impfung voll angesprochen werden), und Vorsorgeuntersuchungen auf Gebärmutterhalskrebs daher auch für Geimpfte weiterhin wichtig sind.
Vielleicht kommt aber in nächster Zeit etwas Bewegung in die Frage nach der Impfung „älterer“ Frauen (ab/über 18 Jahre und vor allem auch ab 26 Jahre):
Am 1.9.2014 ist eine Studie erschienen (VIVIANE-Studie), die so frisch ist, dass sie noch nicht mal gedruckt ist. Hier zeigte sich bei einer durchschnittlichen Beobachtungszeit von 40,3 Monaten ein Schutzeffekt der Impfung von ca. 80 % bei 26- bis 45 Jahre alten Frauen in Bezug auf mehr als 6 Monate persistierende HPV-16/-18-Infektionen und Gebärmutterhals-Dysplasien. Allerdings bezieht sich diese Auswertung auf Frauen, die zum Impfzeitpunkt keine Hinweise auf HPV-bedingte Erkrankungen lieferten und damals keine oder nur geringgradige Dysplasien aufwiesen.
Schlussfolgerung:
“In women older than 25 years, the HPV 16/18 vaccine is efficacious against infections and cervical abnormalities associated with the vaccine types, as well as infections with the non-vaccine HPV types 31 and 45” (SKINNER SR et al., 2014):
http://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/25189358
Wichtig ist allerdings, dass diese Studie mit dem bivalenten Impfstoff (Cervarix) durchgeführt wurde. Dieser führt aufgrund eines zusätzlichen Adjuvans zu höherer Antikörperbildung als der Vierfach-Impfstoff, bietet allerdings keinen Schutz vor den zwar unangenehmen, aber nicht lebensgefährlichen Genitalwarzen. Ob der Vierfach-Impfstoff in dieser Altersgruppe ebenso gute Ergebnisse gegenüber HPV-16/18 und Dysplasien liefern würde, ist ungeklärt, aber angesichts niedrigerer Antikörpertiter nicht selbstverständlich. Erwachsene Frauen sollten also gut abwägen, welchen Impfstoff sie wählen.
Mit diesen neuen Daten wird es für Krankenkassen argumentativ schwieriger werden, erwachsenen Frauen die Kostenübernahme für die Impfung zu verweigern. Einige gesetzliche Krankenkassen haben die Impfung schon auf freiwilliger Basis (als sogenannte Satzungsleistung) für Frauen bis einschl. 25 Jahre zugesagt, nachdem die Sächsische Impfkommission die HPV-Impfung in dieser Altersgruppe zur Regelimpfung erklärt hatte. Mit der VIVIANE-Studie könnte nun auch die 26-Jahres-Grenze ins Bröckeln geraten.
Was können Sexarbeiterinnen tun, die sich impfen lassen wollen?
Wer sich unsicher ist, findet hier weitere Informationen für Sexarbeiterinnen:
http://freepdfhosting.com/76654add31.pdf
Wenn es um die Kostenübernahme durch Krankenkassen geht, kommt es zunächst darauf an, ob man privat oder gesetzlich versichert ist (in Deutschland; zu anderen Ländern kann ich nichts sagen).
Bei Privatversicherten steht die Entscheidung in der Freiheit der jeweiligen Versicherung bzw. des zuständigen Sachbearbeiters (es sei denn, es ist in den Versicherungsbedingungen der konkreten Versicherung konkret geregelt). Also letztendlich eine Kulanzfrage. Es kommt dann darauf an, gut zu argumentieren, dass die Versicherung sich (a) entweder ethisch verpflichtet fühlt, (b) die Impfung selbst als sinnvoll erachtet, oder (c) gar als ein für die Versicherung „günstiges“ Geschäft versteht, weil sie hofft, dass Folgekosten aus HPV-Erkrankungen (z.B. operative Eingriffe am Gebärmutterhals) erspart werden (d.h. das Risiko sinkt, dass solche Eingriffe erforderlich werden)..
Argumente seitens der versicherten Sexarbeiterin können sein:
--- Für Sexarbeiterinnen bis 26 Jahre: die Empfehlungen der Sächsischen Impfkommission sowie die daraus resultierende Bereitschaft mancher gesetzlichen Krankenkassen, die Impfung bis 26 Jahre zu bezahlen.
--- Die VIVIANE-Studie (Link zu SKINNER SR et al. 2014, siehe oben)
--- Sofern man sich gegenüber der Versicherung als Sexarbeiterin zu erkennen gibt, das Argument, dass Sexarbeiterinnen ein mehrfach höheres Risiko für HPV-Infektionen und 3- bis 5-mal höheres Risiko für schwere Dysplasien am Gebärmutterhals haben im Vergleich zur Durchschnittsbevölkerung, wobei man auf folgende Abhandlung verweisen kann, in der die höheren Risiken ausführlich dargelegt sind. Es wird anhand von Graphiken erläutert, dass die "verspätete" Impfung von Sexarbeiterinnen sogar einen absolut größeren Nutzen (an verhinderter Krankheitslast) bietet als die Regelimpfung von Mädchen der Allgemeinbevölkerung, die (später) nicht der Sexarbeit nachgehen.
http://freepdfhosting.com/76654add31.pdf
In der gesetzlichen Krankenkasse wird es schwieriger sein, weil der einzelne Sachbearbeiter da weniger Freiheiten hat. Sexarbeiterinnen bis 26 Jahre können es aber auf jeden Fall mit dem Hinweis auf die Sächsische Impfkommission versuchen, und vielleicht gehört ihre Krankenkasse ja ohnehin zu denen, die bis 26 Jahre sowieso (völlig routinemäßig) bezahlen, ohne dass man sich als Sexarbeiterin outen oder Gründe nennen muss.
In allen anderen Fällen bleibt nur das Argumentieren, wie gegenüber den privaten Krankenkassen beschrieben, wobei man sich dann aber als Sexarbeiterin outen müsste, und man sollte dann auf die VIVIANE-Studie und den oben genannten FREEPDFHOSTING-LINK hinweisen.
Hat man schon einen ablehnenden Bescheid der Krankenkasse, sollte man versuchen, dagegen Widerspruch oder Einspruch einzulegen und man könnte die Verweise auf die Arbeit von SKINNER et al. und den FREEPDFHOSTING-LINK zum Bestandteil des Widerspruchs/Einspruchs erklären. Wenn man sich dann noch als Sexarbeiterin zu erkennen gibt, dürfte es für die Krankenkasse jedenfalls nicht einfach sein, dem zu widersprechen.
Meine Erfahrung ist, dass man bei der gesetzlichen Krankenkasse bzw. dem MDK durchaus gute Chancen hat, wenn man sehr gut wissenschaftlich argumentiert.
Sexarbeiterinnen aus dem östlichen Ausland können sich im Heimatland in der Regel etwas billiger impfen lassen (der Impfstoff ist dort etwas billiger als in Deutschland, in Relation zum Einkommen der Bevölkerung in diesen Ländern gerechnet aber noch stärker überteuert). Wer sich aber für die Impfung entschieden hat, sollte sie nicht lange aufschieben, denn solange steht er weiter „unter Risiko“.
Wer sich als Sexarbeiterin besuchsweise in Deutschland befindet und nur über eine im Heimatland oder in Deutschland abgeschlossene (Incoming-)Reise-Krankenversicherung verfügt (also eine "günstige Notlösung", die immer noch besser ist, als überhaupt nicht krankenversichert zu sein), kann sich allerdings die Mühe sparen, von dieser Versicherung die Kostenübernahme für eine HPV-Impfung einzufordern. Bei Reiseversicherungen ist dies nicht zu erwarten und entspricht nicht deren Zweck.
Eddy