Prostitution und Corona-Verordnungen (Stand 15. Juni 2020)

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fraences
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Prostitution und Corona-Verordnungen (Stand 15. Juni 2020)

Beitrag von fraences »

Nachfolgend findet man eine Zusammenstellung der zurzeit geltenden Bestimmungen zu Prostitutionsgewerben und Prostitutionstätigkeit unter
dem Vorzeichen von Corona.
(Stand 15. 06. 2020)
Alle 16 Bundesländer untersagen nach wie vor das Betreiben eines Prostitutionsgewerbes nach § 2 Abs. 3 Prostituiertenschutzgesetz.
Unter „Prostitutionsgewerbe“ fallen Prostitutionsstätten, Prostitutionsfahrzeuge, Prostitutionsveranstaltungen und Prostitutionsvermittlungen.
Im Unterschied zu anderen „körpernahen Dienstleistungen“ dürfen Prostitutionsstätten nicht (unter Auflagen) öffnen und zählen damit neben
Discotheken und Großveranstaltungen zu den mit Öffnungsverboten belegten Abgehängten der Corona-Krise.
Und dies obwohl die Zahl der gemeldeten aktuell mit Corona infizierten Personen in Deutschland von 64.318 (07. April 2020) auf mittlerweile
5.282 Personen (14. Juni 2020) zurückgegangen ist.
(Zum Vergleich: Laut RKI lebten in Deutschland 2018 insgesamt rund 88.000 HIV/AIDS-Infizierte, ohne dass jemand auf die Idee kam,
deswegen Prostitutionsstätten zu schließen!)
Nach dem heutigen Stand der Dinge ist in absehbarer Zeit jedoch wohl nicht mit einer Erlaubnis für das Betreiben eines Prostitutionsgewerbes
zu rechnen. Nachfolgende Tabelle zeigt nach Bundesländern unterschiedlich, bis wann mindestens mit einer Schließung von
Prostitutionsstätten zu rechnen ist:

https://www.donacarmen.de/wp-content/up ... 2020-2.pdf
Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)

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Kasharius
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Re: Prostitution und Corona-Verordnungen (Stand 15. Juni 2020)

Beitrag von Kasharius »

Danke @fraences und @Dona Carmen e.V.

Ganz hervorragender Service, finde ich jedenfalls.

Kasharius grüßt

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fraences
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Re: Prostitution und Corona-Verordnungen (Stand 15. Juni 2020)

Beitrag von fraences »

Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)

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floggy
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Prostitution und Corona-Verordnungen (Stand 15. Juni 2020)

Beitrag von floggy »

Ich warte jetzt auf die erste Ablehnung eines ALG II Antrags mit der Begründung "Sie können ja nach wie vor prostitutive Leistungen im Hotel anbieten".

Ich denke, dem "rechtsfreien Raum" sind keine Grenzen gesetzt, wenn Gesetzgeber einerseits und Exekutive andererseits sich die Bälle zuspielen. Daß der Gesetzgeber Prostitution nicht verbieten will, weil er sie dann irgendwann wieder zulassen müßte . . . aber die Kettenhunde von der Leine lassen.

Rechtsfreier Raum: Naturrecht. Jeder macht was er will, oder meint, zu müssen: Bonnie geht anschaffen um die Miete zahlen zu können. Die Polizei liegt auf der Lauer und will 5.000 € in Bar kassieren. Bonnie hat keine 5 €, und flieht, wird aber bei einer Routinekontrolle aufgegriffen, und muß nun die 5.000 € zu Tagessätzen von 50 € absitzen, und wird dem erhöhten Risiko der Coronainfizierung in Haftanstalten ausgesetzt. Und wieder kann sie sich keinen Anwalt leisten. Clyde will das schlimmste verhindern und greift zu seiner Knarre, und befreit Bonnie, und flieht mit ihr quer durch Europa.

Und die Moral von der Geschicht? Es gibt keine Moral mehr.
Wo Schatten ist, muß auch Licht sein.