BUNDESGESETZBLATT ÖSTERREICH Ausgegeben am 27. Mai 2020

Hier gibt es die offiziellen Informationen welche Österreich betreffen - Achtung: Dieser Thread dient der Information und nicht der Diskussion. Eingeloggte UserInnen finden einen eigenen Diskussionsthread wo sie ihre Beiträge zum Thema posten können. Wir verschieben entsprechend (offiziell) relevante Postings dann hierher!
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BUNDESGESETZBLATT ÖSTERREICH Ausgegeben am 27. Mai 2020

Beitrag von Zwerg »

BITTE beachtet:

Am Ende der neuen Verordnung heißt es:

(5) § 9 Abs. 2 entfällt mit Ablauf des 30. Juni 2020.“



„Sonstige Einrichtungen
§ 9. (1) Das Betreten des Besucherbereichs von Museen, Ausstellungen, Bibliotheken, Archiven samt deren Lesebereichen sowie von sonstigen Freizeiteinrichtungen ist unter den Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 Z 1 bis 5 zulässig. Sofern sich der Besucherbereich im Freien befindet, gilt § 1 Abs. 1.

(2) Das Betreten von Einrichtungen zur Ausübung der Prostitution ist untersagt.“


231. Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der die COVID-19-Lockerungsverordnung geändert wird (2. COVID-19-LV-Novelle)-1.pdf
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Re: BUNDESGESETZBLATT ÖSTERREICH Ausgegeben am 27. Mai 2020

Beitrag von Zwerg »

Hier noch der Link zur offiziellen Veröffentlichung

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bgb ... I_231.html